Das moderne Europa ist nah und doch fern zugleich. Die unmittelbare Nachbarschaft zu

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1 editorial Das moderne Europa ist nah und doch fern zugleich. Die unmittelbare Nachbarschaft zu Frank reich und Luxemburg lässt uns noch intensiver erleben, was offene Grenzen bedeuten. Im Nachbarland zu wohnen oder zu arbeiten ist für viele zu einer Selbstver ständlichkeit geworden. Zum Einkaufen oder für einen Wochenendausflug an verlassenen Zollstationen vorbei nach Lothringen oder ins Großherzogtum zu fahren, gehört mittlerweile zum Lebensgefühl in unserem Land. Hier hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten unsere Mentalität geändert: Das moderne Europa ist uns sehr nahe, weil es im Alltag der Menschen angekommen ist. Gegenüber dieser Entwicklung, die in unserer Region oder besser gesagt in unserer Großregion Saar-Lor-Lux-Wallonien sehr weit fortgeschritten ist, sind Kooperationen und Struktur angleichungen von Verwaltungen und Institutionen im gesamten Bereich des öffentlichen Lebens fast gänzlich ausgeblieben. Wir als Ärzteschaft haben beispielsweise den langwierigen und langjährigen Prozess miterlebt, bis grenzüberschreitende Rettungseinsätze überhaupt gesetzlich gestattet worden sind. Die unterschiedliche, teils nicht kompatible Art und Weise, wie administrative Strukturen organisiert sind, ist nicht Ursache, sondern nur das Symptom für fundamentale Unterschiede, die es trotz vieler Gemeinsamkeiten zwischen Ländern und darüber hinaus zwischen unmittelbaren Nachbarn gibt. Insbesondere dann, wenn über aktive Sterbehilfe diskutiert wird, treten für uns Ärzte diese Wesenunterschiede jäh und offen zu Tage. Als drittes Land weltweit wird es in Luxemburg Ärzten bald erlaubt sein, Todkranken aktive Sterbehilfe zu leisten. In der Abgeord neten kammer ist Ende Februar die Gesetzesvorlage der Regierung mit 30 Ja-Stimmen bei 26 Nein- Stimmen und drei Enthaltungen angenommen worden. Damit ist die Euthanasie innerhalb der EU neben den Niederlanden und Belgien auch in Luxemburg legitim wenn sie auch an hohe Auflagen geknüpft ist. Wie befürchtet, trägt dieser weitere Tabubruch mit dazu bei, dass auch andernorts wieder das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Frage gestellt wird. So diskutiert man in der französischen Öffentlichkeit in diesen Tagen über die Forderung einer unheilbar kranken Frau nach lebensbeendenden Maßnahmen. Darüber hinaus hat dieser Fall wieder zu einer neuen Debatte über Sterbehilfe geführt, weil die Kranke mit ihrem Anliegen vor Gericht gezogen ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Thema in Deutschland auf der politischen und journalistischen Agenda steht. Gegenwärtig ist es beruhigend, dass Tötung auf Verlangen oder Hilfe zur Selbsttötung von der großen Mehrheit der deutschen Ärzteschaft abgelehnt werden. Gegen das Gebot von uns Ärztinnen und Ärzten, das Leiden zu lindern, nicht den Leidenden aus der Welt zu schaffen, das wir geschlossen vertreten, hat sich noch keine gesellschaftspolitische Opposition formiert. Aber es ist zu befürchten, dass die Diskussion über Euthanasie auch bei uns mittelfristig wieder intensiviert wird. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns auch weiterhin für die Stärkung der Palliativmedizin und die breitere Einführung von ambulanten und stationären Hospizdiensten einsetzen. Elementar und grundlegend ist jedoch, dass wir als Mediziner die unmittelbaren Ansprechpartner und Verantwortlichen gegenüber unserer Patienten sind und vor allem bleiben. Die unabsehbaren und möglicherweise fatalen Folgen von Tendenzen und Planungen, ärztliche Arbeit an Dritte mittelfristig zu delegieren, kann man vor dieser Proble ma tik nur erahnen. Die finale Konsequenz wird nämlich sein, ärztliche Autorität und Kompetenz langfristig zu substituieren, indem man das einzigartige Arzt-Patienten-Verhältnis entzweit. Ob der humane Umgang mit Kranken oder speziell die besondere Fürsorge gegenüber Todkranken durch eine Entwicklung hin zu einer ökonomisch gesprochen Diversifizierung von Verantwortlichkeiten verbessert werden kann, wage ich sehr zu bezweifeln. Mit besten Grüßen San.-Rat Dr. F. Gadomski Präsident 3

2 inhalt 4 Editorial... 3 Aus der Ärztekammer Kapitalanlagen des Versorgungswerkes und Abgeltungssteuer Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes (Bericht)... 5 Horizont Brauchen Ärztinnen und Ärzte Ärztekammern?... 7 Recht Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes Abteilung Ärzte... 9 Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes Aus Wissenschaft und Forschung Die Interstitielle Cystitis ein Leiden zwischen Hoffnung und Frustration Veranstaltungskalender Kursweiterbildung Palliativmedizin Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin Seminar: Die erfolgreiche Praxisabgabe (Arzt) Aus der Kassenärztlichen Vereinigung Ist die Rückgabe der Zulassung eine Option auf die Zukunft? Nachgefragt: Erbringung ärztlicher Tätigkeit Praxistipp: Was gehört in den Notfallkoffer? Neue Weiterbildung Betriebswirtin Praxismanagement : Raus aus der Sackgasse Zahl des Monats: Ansehen der Ärzte gestiegen Gebührenordnung der KV Saarland Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Aus dem Ärzteverband Veranstaltungen des Ärzteverbandes Neuwahl im Arbeitskreis Angiologie Verschiedenes Guerilla-Marketing für Ärzte und Zahnärzte Saarländischer Fachärztetag 2008 (Bericht) Mitgliederversammlung Saarländisches Facharzt-Forum Chronik Wir gratulieren Antrittsvorlesungen Rubrikanzeigen Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer des Saarlandes, Abtei lung Ärzte und Zahnärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, des Ärzteverbandes des Saarlandes und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland. Herausgeber: Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4, Saarbrücken Redaktion: Andreas Kondziela Faktoreistraße 4, Saarbrücken Postfach , Saarbrücken telefon telefax e Mail: aerzteblatt@aeksaar.de internet: Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an diese Anschriften zu richten. Für die Richtigkeit der Darstellung der auf den vorstehenden Seiten ver öffentlichten Zuschriften wissenschaftlicher und standespolitischer Art kann die Redaktion keine Verantwortung übernehmen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen der Her ausgeber der Zeitschrift. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch unter der Ärzteschaft und ihr nahestehender Kreise. Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung der Schrift leitung. Verlag: leipziger Verlagsanstalt GmbH, Paul-Gruner-Straße 62, Leipzig telefon telefax internet: e Mail: info@leipziger-verlagsanstalt.de Geschäftsführer: Dr. Rainer Stumpe Anzeigendisposition: Silke El Gendy-Johne, Melanie Bölsdorff Druck: druckhaus Dresden GmbH Bärensteiner Straße 30, Dresden Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom gültig. Erscheinungsweise und Bezug: Das Saarländische Ärzteblatt er scheint jeweils zum 1. eines Monats. Die Zeitschrift wird von allen Ärz ten und Zahnärzten des Saarlandes im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Ärztekammer bezogen. Der Be zugs preis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtmitglieder können das Saarländische Ärzteblatt beim Verlag abonnieren. Der Jahres be zugs preis (12 Ausgaben) beträgt im Inland _ 90,50 (einschließlich Ver sand), innerhalb der EU _ 90,50 zzgl. Versandkosten. Die Kün digung des Abonnements ist nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf möglich. Einzelheft preis: _ 8,60 zzgl. _ 2,00 Versandkosten. Redaktionsschluss: 4. April 2008 ISSN: X

3 Die Veranstaltung des Versorgungswerkes zu den Themen Kapitalanlagen des Versorgungswerkes und Abgeltungssteuer am 5. März 2008 in der Saarlandhalle Saarbrücken stieß auf reges Interesse; ca. 140 Ärzte und Zahnärzte folgten der Einladung. Der Präsident der Ärztekammer und Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes, San.-Rat Dr. Gadomski, wies zu Beginn der Veranstaltung auf die entscheidende Bedeutung der Entwicklung der Kapitalanlagen des Versorgungswerkes hin: die Bildung von Vermögen trage maßgeblich zur Absicherung der derzeitigen und künftigen Leistungen des Versorgungswerkes bei. Kapitalanlagen des Versorgungswerkes Dr. Kaesmeier, Berater des Versorgungswerkes für den Bereich Vermögensanlagen, stellte in seinen Ausführungen über die Kapitalanlagen des Versorgungswerkes zunächst dar, weshalb das Versorgungswerk im Bereich der Vermögensanlage neue Wege gehen musste. Bis 1999 wurden am Kapitalmarkt hohe Zinsen gezahlt; nahezu ohne Risiko konnte das Versorgungswerk mit festverzinslichen Wertpapieren eine Rendite von ca. 7,5 % erzielen. Seit dem Börsencrash der Jahre 2001/2002 verharrt das Zinsniveau auf historischen Tiefstständen: eine 10-jährige Staatsanleihe brachte beispielsweise in 2005 eine Verzinsung von 3 %. Um seine Verpflichtungen gegenüber seinen Mitgliedern und Rentnern erfüllen zu können, benötigt das Versorgungswerk jedoch mindestens eine jährliche Rendite von 4 %. Um die Erträge zu erhöhen, wurden vom Versorgungswerk im Jahr 2001 neben den Direktanlagen drei bestehende Rentenfonds erweitert und zwei gemischte Fonds neu aufgelegt. Diese aus der ÄRztekammer Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes: Kapitalanlagen des Versorgungswerkes und Abgeltungssteuer Spezialfonds hatten ein Gesamtvolumen von rd. 115 Mio. und setzten sich aus 70 % Rententiteln und aus 30 % Aktien zusammen. Zur weiteren Optimierung der Kapitalanlagen wurde in 2006 ein Consultingunternehmen beauftragt, eine sog. Asset Liability Studie für das Versorgungswerk durchzuführen. Hierbei wurden die bestehenden Verpflichtungen (Liability Analyse), die Vermögensanlagen (Asset-Analyse und -prognose) sowie die Risikofähigkeit des Versorgungswerkes analysiert und unter den Auswirkungen unterschiedlicher Kapitalmarktszenarien berechnet. Als Konsequenz dieser Studie wurde der Bereich der Spezialfonds neu strukturiert. Die Neuausrichtung der Fondsmandate erfolgte nach den individuellen Stärken der Fondsmanager. Um das Rendite-Risikoprofil weiter zu verbessern, wurde das Anlageuniversum in begrenzten Umfang über den Aktienmarkt Europa hinaus auf die Märkte in den USA, Japan und Pazifik ausgeweitet. Weitere wichtige Neuerung war die Einbettung der Fonds in eine übergeordnete Struktur (Masterfonds). Es wurde eine Master-KAG errichtet, die alle Daten der verschiedenen Fonds zusammenführt, ein einheitliches Reporting bietet und die Fonds nach gleichen Kriterien bewertet. Anhand der Ergebnisse der Bewertungen kann die Master-KAG beispielsweise die Effizienz der einzelnen Fonds beurteilen. Aus seiner langjährigen Erfahrung erläuterte Dr. Kaesmeier, dass bei einer Investition in Aktien stets ein langfristiger Anlagehorizont im Vordergrund stehen muss. Den aktuellen Aktienmarkt bewertet er folgendermaßen: es sei sehr positiv, dass sich die Aktienkurse seit 2003 in Deutschland wieder kräftig erholt haben, das Kurs-Gewinn-Verhältnis der Aktien (KGV) aber auf unverändert niedrigem Niveau geblieben ist. Vor dem Platzen der Aktienblase Ende der 90er Jahre hatte sich das KGV vieler Unternehmen ins Irrationale gesteigert. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der vorgenommenen Neuausrichtung der Fonds schätzt Dr. Kaesmeier die künftige Entwicklung der Kapitalanlagen des Versorgungswerkes als positiv ein. ärztekammer Licht und Schatten vor dem Hintergrund der komplizierten Lage an den internationalen Finanzmärkten erläutert Dr. Kaesmeier die Anlagestrategie des Versorgungswerkes Den Ausführungen von Dr. Kaesmeier schloss sich ein reger Meinungsaustausch der Anwesenden über die Einschätzung der Weltwirtschaft, der Kapitalmärkte im Allgemeinen und die Anlagepolitik des Versorgungswerkes an. So wurde beispielsweise vorgeschlagen, das Versorgungswerk solle in namenhafte Publikumsfonds investieren, statt eigene Fonds für das Versorgungswerk auflegen zu lassen. Der Kammerpräsident gab zu bedenken, dass es für das Versorgungswerk ein viel zu großes Risiko darstelle, von einer einzelnen Fondsgesellschaft abhängig zu sein. Zudem kann das Versorgungswerk bei eigenen Mandaten im Bedarfsfall die Anlagestrategie ändern und im Extremfall auch Fondsmanager absetzen. Dr. Kaesmeier teilte 5

4 horizont horizont diese Auffassung und wies zudem darauf hin, dass die Gebühren bei einem Publikumsfonds sehr viel höher als bei den Spezialfonds des Versorgungswerkes seien und dass auch andere berufsständischen Versorgungswerke in aller Regel eigene Fonds auflegen lassen. Neuerungen der Abgeltungssteuer ab 2009 Im zweiten Teil der Veranstaltung informierte Thomas Franz, Direktor der Zentralen Wertpapierabteilung der Bank 1 Saar, über die Neuerungen der Abgeltungssteuer ab Aktuellen Studien zufolge sei lediglich ein Prozentsatz von 8 % der Bevölkerung bisher über dieses Thema informiert, so dass hierzu noch erheblicher Aufklärungs- und Beratungsbedarf bestehe. Vor Erläuterung der steuerlichen Änderungen empfahl T. Franz den Zuhörern, bei einer Kapitalanlage die steuerliche Seite natürlich zu bedenken, aber keinesfalls in den Vordergrund zu stellen. Wesentlicher Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Kapitalanlage sei nach wie vor eine ausgewogene Anlagestruktur. Die Abgeltungssteuer tritt ab 2009 an die Stelle der bisherigen Kapitalertragsteuer. Demnach wird ab Januar 2009 für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 % Abgeltungssteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden sowie Erträge aus Zertifikaten. Ebenso gilt die Steuer für Veräußerungsgewinne aus Fondsanteilen oder Aktienverkäufen, die bisher nach einer einjährigen Haltedauer steuerfrei waren. Zudem fällt ab 2009 die halbe Steuerpflicht von Dividendenerträgen (Halbeinkünfteverfahren) weg. Deutsche Kreditinstitute, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, sind ab 2009 verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen. Freistellungsaufträge können weiter erteilt werden; der künftige Sparer-Pauschbetrag beträgt 801, (Ehegatten 1.602, ) und ersetzt den bisherigen Sparer-Freibetrag. Kapitalerträge, von denen Abgeltungssteuer abgezogen wurde, brauchen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, es sei denn, der Steuerpflichtige beantragt die Einbeziehung seiner Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung, weil bei ihm ein geringerer persönlicher Steuersatz als 25 % zur Anwendung kommt. Aus heutiger Sicht sei wichtig, so T. Franz, dass Investitionen, die noch in 2008 getätigt werden, in aller Regel steuerfrei in die Zukunft übertragen werden können. Durch vorausschauendes Handeln im Jahr 2008 kann man durchaus auch noch steuerlich optimieren. Bei einem persönlichen Steuersatz von über 25 % kann es beispielsweise Sinn machen, mögliche Verluste noch in 2008 zu realisieren, da sich Verluste ab 2009 auch nur noch mit dem Steuersatz von 25 % auswirken. Auch kann es bei einem hohen persönlichen Steuersatz sinnvoll sein, Zinserträge in das Jahr 2009 zu verschieben. T. Franz bat die Zuhörer, im Hinblick auf die Abgeltungssteuer keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Solche Ent scheidungen sollten nur in Abstimmung mit Steuerberatern, Banken oder Vermögensberatern nach der individuellen Situation des Einzelnen und nach Abwägung aller Vorteile und möglicher Risiken getroffen werden. Brauchen Ärztinnen und Ärzte Ärztekammern? 6 In den momentanen Zeiten großer politischer Umbrüche wie derzeit im Gesund heitswesen gehört es dazu, dass Institutionen auf den Prüfstand gestellt werden. So ist die Akzeptanz von Kammern und KVen ja zurzeit durchaus, um es vorsichtig auszudrücken, optimierbar. Dass diese Institutionen von Politik und Kassen in Frage gestellt werden, ist schnell nachvollziehbar, da eine gespaltene Ärzteschaft sich besser gegeneinander ausspielen lässt als große gruppenübergreifende Selbstverwaltungsorgane. Im Betonen der Gruppeninteressen unter Vernachlässigung der Berufsinteressen sind wir Ärzte ja auch nur schwer zu schlagen und spielen so der Politik immer wieder in die Hände. In einer solchen Zeit lohnt sich ein Blick auf die Vorteile, die aus der Existenz der Ärztekammern erwachsen. Da ist zunächst einmal der kaum zu unterschätzende Vorteil, dass eine Organisation alle Ärzte auf allen Stationen ihres beruflichen Werdeganges vertritt. Nur diese Organisation kann somit den sinnhaltigen Kern des Arztberufes verteidigen und somit einen ethischen Identifikationskern schützen, der diesem Beruf über Jahrtausende innewohnt, ihn prägt und immer wieder in Gefahr gerät. Dies wird heute besonders deutlich, wo Politik versucht, die individuelle, dem Patienten verantwortliche Arzt-Patienten- Beziehung im Sinne planwirtschaftlicher Rahmendaten auszuhebeln. Wie wir alle wissen, versucht der Gesetzgeber auf diese Weise, eigene Rationierungsvorgaben zu vermeiden und sich vor unpopulären Eingriffen, die beispielsweise die demographische Entwicklung der kommenden Jahre zweifellos erfordert, zu schützen. Die Ärztekammern sind darüber hinaus als Teil berufsständischer Selbstverwaltungen mit eigenen Rechten ausgestattet. Der Staat übergibt also einen Teil seiner Regulierungsaufgaben an die Ärzte. Über das Heilberufekammergesetz gibt er einen Rahmen vor, in dem die Ärzte durch Wahl ihrer Gremien ihre Angelegenheiten autonom regeln können. Zu den Aufgaben im Einzelnen wird später mehr zu sagen sein. Zunächst einmal sollte man sich spielerisch vorstellen, was wäre, wenn dieser

5 horizont schützende Schirm über der Ärzteschaft wegfiele und die Aufgaben vom Staat direkt vorgenommen würden. Natürlich würde Praxisnähe noch mehr verloren gehen als es heute schon leider vielfach der Fall ist. Der Regelungsaufwand würde größer und natürlich würde der Gestaltungsspielraum für Ärzte geringer, da die Gestaltung in der Regel von praxisferneren Behörden der Ministerialverwaltung vorgenommen würde. Dass keine Verwaltung schlanker wird, wenn der Staat sie übernimmt, muss nicht extra betont werden. Was sind also die Aufgaben der Kammer im Einzelnen? Nach 4 des Saarländischen Heilberufekammergesetzes, das den juristischen Rahmen der Tätigkeit unserer Ärztekammer vorgibt, hat diese folgende Aufgaben: Die beruflichen Belange der Kammermitglieder unter Beachtung des Wohles der Allgemeinheit wahrzunehmen, Die Kammermitglieder zur Erfüllung ihrer Berufspflichten anzuhalten und deren Einhaltung zu überwachen Die berufliche Fortbildung der Kammermitglieder zu fördern sowie die Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln Die Aus-, Fort- und Weiterbildung beim beschäftigten Personal zu fördern, sowie die ihnen nach dem Berufsbildungsgesetz obliegenden Aufgaben wahrzunehmen Die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu fördern Auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder zueinander und zu anderen Heil- und Heilhilfsberufen hinzuwirken Die berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Kammer mitgliedern und bei die Berufsausübung betreffenden Strei tigkeiten zwischen Kammermitgliedern und Dritten auch auf Antrag der Beteiligten zu vermitteln Die zuständigen Behörden in Fragen der Gesetzgebung und der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Zweck dieses Artikels ist es nicht, damit zu drohen, dass alles noch schlimmer würde, wenn es keine Kammern gäbe. Aber natürlich kann man sich leicht Aufwand und Unbill vorstellen, wenn diese Aufgaben von berufsfremden politischen Behörden wahrgenommen würden. Mein Ziel ist es, die Akzeptanz unserer gemeinsamen Vertretungen zu erhöhen und zur Gestaltung dieser unser aller Selbstverwaltung aufzurufen. Da ich berufspolitisch schon einige Jahre dabei bin, kenne ich die Frustrationen, die beim Bohren derartig dicker Bretter entstehen, sehr gut. Ich kann auch den Ärger gut verstehen, wenn die eigene Kammer häufig als disziplinierende Institution auftritt, wie es in Angelegenheiten des Berufsrechtes häufig der Fall ist. Da die Kammern die Interessen aller ärztliche Gruppen zu vertreten hat, wird dies jedoch nie zu vermeiden sein. Dort, wo die Beschwerden von außerhalb des ärztlichen Berufes kommen, da muss diesen ebenfalls nachgegangen werden, wenn der Aufsichtsbereich in den eigenen Reihen verbleiben soll. Institutionen wie Kammern und KVen drohen immer, sich in träge, praxisferne Institutionen zu verwandeln, wenn sie nicht Korrekturen von im beruflichen Alltag Stehenden erfahren. Auf diese Rückkoppelung aus dem Alltag sind sowohl ehren- wie haupt amtliche Mitarbeiter angewiesen, wenn sich die Arbeit bessern soll. Ärztekammern gehören in den Bereich der Selbstverwaltung, es ist Ihre Kammer, gestalten Sie sie mit, indem Sie auch einmal über eine Kandidatur zur Vertreterversammlung nachdenken. Dr. med. Eckart Rolshoven, Erster Beisitzer im Vorstand der Ärztekammer des Saarlandes 44. Saarbrücker Ärztegespräch am Krankenhaus St. Josef Saarbrücken-Dudweiler Thema: Referent: Krankenhaus St. Josef Saarbrücken-Dudweiler Coloncarcinom Diagnostik und Therapie Update 2008 und Ausblick Prof. Dr. med. J. F. Riemann Medizinische Klinik, Klinikum Ludwigshafen Moderation: CA Dr. med. H.-J. Langer Termin: Dienstag, 15. April 2008, Uhr, Seminarraum Krankenhaus St. Josef Saarbrücken-Dudweiler Anzeige Veranstaltung gemäß 34 ÄAPPO, von der Ärztekammer des Saarlandes zertifiziert mit 3 Fortbildungspunkten Jahre Krankenhaus St. Josef horizont

6 verschiedenes Guerilla-Marketing für Ärzte und Zahnärzte Schöne neue Welt was tun? Gesund in Kleinkleckersdorf, Praxis im Toskana-Stil, Medizin zentrum am Schlosspark : wer sich von solchen Werbebotschaften beeinflussen lässt insbesondere welche Patientengruppe darüber mag sich jeder sein eigenes Urteil bilden. Ebenso auch darüber, ob die Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich ärztlicher Werbung gut oder schlecht ist. Fakt ist, dass sich die Zeiten geändert haben. Was aber ist zu tun? Auf Grund der Konkurrenz durch die genannten Werbe botschaften stellt sich die Frage, ob die Mehrheit der Kollegen, die sich diesen Strategien nicht anschließen möchte, wirklich nur die Option auf resigniertes Schweigen oder Klagen hat. Dazu kommt, dass die Gesetze der Mediengesellschaft die im Stillen geleistete gute Arbeit häufig schlicht ignorieren. Ob aber Infotainment durch spektakuläre Aktionen wirklich langfristig trägt oder doch nur einen kurzen Effekt entwickelt, ist durchaus eine offene Frage. Wenn sich jedoch eine lokale oder regionale Arztgruppe zu einem Projekt der Öffentlichkeitsarbeit zusammenschließt, dann kann es auch für die Medien interessant werden. Im Sinne eines neudeutsch so genannten social marketing kann dabei der Einsatz für eine gute Sache (das Patientenwohl) durchaus mit positiver Selbstdarstellung verknüpft werden. Dies liegt dann im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten, nicht zuletzt auch der Patienten. Im Folgenden soll kurz über eine Aktion der Zahnärzte in St. Ingbert im letzten Herbst berichtet werden: wir hatten uns entschlossen, rechtzeitig vor Jahresende die Botschaft Routinecheck ohne *Kassengebühr zu kommunizieren. Die Ziele waren: den Run auf die Bonusstempel zum Jahresende (und damit auch den Praxisstress) zu entschärfen, die Patienten über die kassengebührenfreien* Routineuntersuchungen zu informieren (das ist immer noch nicht bei allen Patienten bekannt) und dadurch auch das Gruppenimage der Zahnärzte positiv zu unterstreichen. Dazu hatten wir uns selbst ein Aktionsposter (Abb. 1) konzipiert (mittels moderner Office-Software überhaupt kein Problem: mit dem Logo der Kammer sowie mit Abb. 2: Pressespiegel: Veröffentlichung im Lokalteil der Saarbrücker Zeitung einem positiven Bild als sogenannter Eye-Catcher ) und das Aktionsposter in unseren Praxen präsentiert, weiterhin eine Presseeinformation vorbereitet, die auch gute Resonanz fand (Abb. 2). Eine derartige Aktion kann als sehr effizient betrachtet werden: nicht zu viel Aufwand, guter Effekt für die beteiligte Arztgruppe durch Kommunikation des Patientennutzens. Bei regelmäßigen Durchführungen solcher Aktionen kann dies noch verstärkt und etabliert werden. Und letztlich kann jede Arztgruppe auf vergleichbare Weise ihre jeweiligen Themen präsentieren: z.b. Kinderärzte die Vorsorgeuntersuchungen, Allgemeinmediziner Reiseuntersuchungen oder Grippeschutzimpfungen, Fachärzte spezielle aktuelle Themen der Fundus an Ideen dürfte nicht limitiert sein. Entscheidend ist dabei aber die Geschlossenheit innerhalb der jeweiligen Gruppe und der damit verbundene einheitliche Auftritt. Eine erwähnenswerte positive Nebenwirkung ist übrigens auch die eines kollegialen Austauschs und einer Solidarisierung vor Ort. Dann brauchen sich die KollegInnen von den eingangs erwähnten Marketingbotschaften nicht irritieren zu lassen. Guerilla-Marketing braucht nur etwas Mut und Fantasie * Übrigens: es heißt richtigerweise Kassengebühr, weil die so genannte Praxisgebühr mit Ihrer Praxis genau so viel zu tun hat wie eine Klosterschwester mit dem Kamasutra 8 Abb. 1: Das in den Praxen verwendete Aktionsposter im DIN-A-4-Format Dr. Wolfgang Carl Kaiserstraße 49, St. Ingbert mail@carl-st-ingbert.de

7 recht recht Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes Abteilung Ärzte Die ärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung der Ärztekammer des Saarlandes haben in ihren Sitzungen am und sowie folgende Änderungen der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes Abteilung Ärzte beschlossen, die in den Sitzungen der Vertreterversammlung vom , sowie genehmigt wurden. Die Änderungsbeschlüsse wurden mit Bescheid des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales vom genehmigt. Inhaltliche Prüfung 250, Neubewertung des Votums 500, c) Aktualisierte Investigators Brochure (IB) ohne Sitzung 50, mit Sitzung 200, d) Stellungnahme der Geschäftsführung 50, e) Zwischenfallsmeldungen (je nach Beratungsaufwand) bis 100, (SAEs/SUSARs) 1. 1 Nr. 3 (Erteilung eines Zeugnisses über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Praktischer Arzt/Praktische Ärztin ) wird ersatzlos gestrichen Nrn werden zu 1 Nrn nach 1 Nr. 4 (neu) wird folgende Nr. 5 eingefügt: Verfahren nach der Fortbildungsordnung: a) Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen, die mit finanzieller Unterstützung Dritter angeboten oder von einem gewerblichen Veranstalter durchgeführt werden 50, 150, b) Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern gemäß 10 der Fortbildungsordnung 500, 4. 1 Nr. 6 wird wie folgt geändert: Überwachung der Berufsausbildung (Medizinischer Fach ange stellter/medizinische Fachangestellte) ein schließlich Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsaus bil dungsverhältnisse 256, 5. 1 Nr. 11 wird wie folgt geändert: Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 17a der Röntgenverordnung und 83 der Strah lenschutz ver ord nung a) Röntgendiagnostik 350, b) Strahlentherapie 1.900, c) Nuklearmedizin Therapie 970, d) Nuklearmedizin Diagnostik 400, B. Multizentrische Klinische Prüfung/Studie (federführend) (AMG; MPG) a) Votum (zustimmende/ablehnende Bewertung) 2.000, b) Amendment Formale Prüfung 100, Inhaltliche Prüfung 400, Neubewertung des Votums 1.500, c) Aktualisierte Investigators Brochure (IB) ohne Sitzung 50, mit Sitzung 250, d) Stellungnahme der Geschäftsführung 50, e) Zwischenfallsmeldungen (je nach Beratungsaufwand) bis 250, (SAEs/SUSARs) f) Nachmeldung von Prüfstellen 100, g) Studienabbruch 100, C. Multizentrische Klinische Prüfung/Studie (beteiligt/nachvotierend) (AMG) a) Mitberatung und Stellungnahme zum lokalen Prüfzentrum/Prüfarzt 500, b) Nachmeldung von Prüfzentren 100, c) Amendment Anzeige Bei Nachprüfungen aufgrund festgestellter erheblicher Mängel und bei Prüfungen von Mitgliedern in Apparategemeinschaften werden jeweils 50 % der vorgenannten Gebühren erhoben Nr. 12 wird wie folgt geändert: A. Monozentrische Klinische Prüfung/Studie (z. B. AMG, MPG, klinische Forschung) a) Votum (zustimmende/ablehnende Bewertung) 1.500, b) Amendment Formale Prüfung 100, 9

8 Anzeige Berufsunfähigkeitsversicherung 5-Sterne-Tarife Welche Versicherungen werden in Deutschland neben der KFZ-Police am häufigsten abgeschlossen? Die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung. Fast 80 Prozent der deutschen Haushalte haben eine. Das ist auch sinnvoll, weil Hausrat- und Haftpflichtschäden durchaus existenzbedrohend hoch sein können. Aber auch die Berufsunfähigkeit kann die Existenz bedrohen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen jedoch nur 24 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland. Das ist fatal! Dieser Beitrag erläutert, warum. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Dieses Risiko abzusichern, ist jedoch ein absolutes Muss. Schließlich wird jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor dem Beginn des regulären Rentenalters berufs- oder sogar erwerbsunfähig. Ersteres meint, dass durch einen Unfall oder eine Krankheit der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Letzteres ist noch schlimmer: Der Betroffene kann keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und dadurch auch keinerlei Erwerbseinkommen mehr erzielen. Wem das passiert, der erleidet große finanzielle Einbußen. Denn das Erwerbseinkommen ist für die meisten die Haupteinnahmequelle. Auch die berufständischen Versorgungswerke gleichen den Verlust der Arbeitskraft nicht zu 100 Prozent aus. Sie definieren die Berufsunfähigkeit mehrheitlich wie folgt: Jedes Mitglied der Einrichtung, das für mindestens einen Monat seine Versicherungsabgabe geleistet hat und das infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche körperlicher oder geistiger Kräfte zur Ausübung des ärztlichen Berufes unfähig ist und deshalb seine gesamte Tätigkeit einstellt, hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. D. h. nur wer überhaupt nicht mehr arbeitet, hat einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Private Absicherung tut Not Im Fall der Fälle helfen die private Unfall- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Unfälle verursachen aber vergleichsweise selten eine Berufsunfähigkeit. Hauptursachen sind mittlerweile psychische Störungen sowie Erkrankungen von Skelett und Muskulatur. Deshalb sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bevorzugt abgeschlossen werden, auch wenn sie teurer ist als eine Unfallversicherung. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch, wenn der Beruf durch eine Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann, und das schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Die Unfallversicherung hingegen zahlt in solchen Fällen nichts. Was ist zu beachten? Folgende Tipps helfen, Ihren Versicherungsvertrag an den individuellen Bedarf anzupassen: Wenn bei Vertragsabschluss Erkrankungen vorliegen, akzeptieren Sie lieber einen Beitragszuschlag, statt diese Erkrankungen vom Vertrag auszuschließen. Vereinbaren Sie mit dem Versicherer aber unbedingt schwarz auf weiß, dass der Beitragszuschlag entfällt, sobald die be treffenden Krankheiten ausgeheilt sind. Auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs sollte Ihr Beruf Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, denn als Hausfrau oder Hausmann sind sie nur eingeschränkt geschützt. Der Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 Jahren berufsunfähig. Auch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente darf nicht zu knapp bemessen sein. Als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens. Ihr Versicherungsvertrag sollte eine Erhöhungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos anpassen lässt. Der Vertrag sollte keine so genannte abstrakte Verweisung beinhalten. Denn sonst können Sie im Leistungsfall auf Tätigkeiten verwiesen werden, die nicht Ihrer Qualifikation und Ihrem Stand entsprechen. Wenn Sie im Ernstfall eine gewisse Ausfallzeit selbst finanziell überbrücken können, empfiehlt sich unter Umständen eine beitragssenkende Karenzzeit von sechs Monaten. In diesem Fall bekommen Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erst ab dem siebten Monat der Berufsunfähigkeit. Beitragsbeispiele für eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung Mann Eintrittsalter Frau 79, ,24 90, ,58 103, ,97 119, ,04 139, ,23 Tabelle 1: Die aufgeführten monatlichen Nettobeiträge gelten für eine bis zum 65. Lebensjahr vereinbarte Monatsrente in Höhe von (ohne Wartezeit).??? Gibt es tatsächlich noch unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen? Ja, dem ist noch so. Was wird geboten? Bei Abschluss von Versicherungen sollten Sie nicht nur auf den Preis schauen, können diesen jedoch durch verschiedene Angebotsvarianten der Assekuranz AG bedarfsgerecht gestalten. Letztlich hilft aber nur ein Leistungsvergleich, die richtige Versicherung abzuschließen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Leistungen, die unsere Versicherungspartner anbieten: Die von uns angebotenen Versicherungen zahlen in der Regel die volle vertraglich vereinbarte Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, ohne dass Sie Ihre ärztliche Tätigkeit gänzlich aufgeben müssten. Als berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich mindestens sechs Monate ab 50 Prozent in seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt ist. Solange die Berufsunfähigkeit andauert, entfällt auch die weitere Beitragszahlung. Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit wird von vielen Versicherern in Kombination mit einer Kapital- oder Risikoversicherung sowie in Verbindung mit einer staatlich geförderten privaten Rentenversicherung (Basisrente) oder auch mit einem Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge angeboten. Die Lebens- bzw. Rentenversicherung bildet den Hauptvertrag, die BU-Versicherung ein Zusatz. Dadurch können Sie Steuern sparen (s.u.) Wenn Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Kapitallebensversicherung kombinieren, bekommen Sie vom Versicherer eine BU-Rente und bei Ablauf der Lebensversicherung zusätzlich eine hohe Einmalzahlung. Für den Todesfall während der Versicherungslaufzeit erhalten Ihre Angehörigen die vereinbarte Todesfallleistung. Ein solcher Kombivertrag ist sinnvoll, wenn etwa zur finanziellen Absicherung der Familie ohnehin eine Lebensversicherung benötigt wird. Denn Sie können beide Produkte zusammen günstiger bekommen als bei Einzelabschlüssen. Steuervorteile sichern Neben der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der es in der Regel keine (anteilige) Beitragsrückgewähr gibt, bieten unsere Partner selbstverständlich auch die Kombination mit einer (fondsgebundenen) Rentenversicherung. Dadurch können Sie neben dem Berufsunfähigkeitsschutz auch noch Geld für die Altersversorgung ansparen. Ein weiterer Vorteil dieser Kombination liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Da diese Kombiversicherung z.b. als Basisrente abgeschlossen werden kann, sind die Beiträge im Jahr 2008 bis zu 66 Prozent von der Steuer absetzbar (s. Tab. 2). Voraussetzung ist u.a., dass der Beitragsanteil für die Altersversorgung höher ist als für die Berufsunfähigkeitsversicherung.??? Kann ein Freiberufler oder auch ein angestellter Arzt die BU-V-Beiträge nicht ohnehin komplett absetzen? Leider nein, Absetzbarkeit besteht nur im Rahmen der Vorsorgehöchstbeträge. Beispiel für eine Kombiversicherung Interessiert? Dann senden Sie uns einfach den beigefügten Antwortcoupon zurück, oder rufen Sie uns unter an. Sie erhalten umgehend ein individuelles Angebot. Gerne analysieren wir auch alle anderen Versicherungssparten für Sie. Assekuranz AG Internationale Versicherungsmakler 5, rue C. M. Spoo, L-2546 Luxemburg Tel. (00352) , Fax (00352) Internet Beträge zu versteuerndes Jahreseinkommen Jahresbeitrag ans Versorgungswerk garantierte monatliche BU Rente Mögliche zusätzliche 510,50* Altersrente mit 65 Jahren monatlicher Versiche rungsbeitrag nach Liste 166,42** effektiver monatlicher Durchschnittsbeitrag durch 88,72 Steuerersparnis *inkl. nicht garantierter Überschussanteile; **nach Verrechnung der Überschuss anteile; Tab. 2: Ein 30-jähriger, lediger Frauenarzt schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Basisrentenversorgung ab (Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr).

9 Anzeige Antwort-Coupon Fax: ( ) Service-Büro: Telefon ( ) , Telefax ( ) Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

10 recht recht Formale Prüfung 100, Inhaltliche Prüfung 250, d) Zwischenfallsmeldungen (je nach Beratungsaufwand) bis 100, (SAEs/SUSARs) Erfolgt bei den Tätigkeiten nach den Buchstaben A C keine berufsrechtliche Beratung nach 15 Abs. 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes, wird die Gebühr um den auf die berufsrechtliche Beratung entfallenden Gebührenanteil ermäßigt. D. Berufsethische/-rechtliche Beratung bei sonstigen Forschungsvorhaben (nicht AMG/MPG) 200, 800, E. Gebühr bei Widerspruch gegen eine Entscheidung: das 1,5-fache der Gebühr. Die Kosten einer evtl. erforderlichen externen Begutachtung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Vorliegen besonderer Umstände, die die Aufbringung der Verwaltungsgebühr unbillig erscheinen lassen, kann die Gebühr auf schriftlichen, begründeten und mit den notwendigen Unterlagen versehenen Antrag hin gestundet, ermäßigt oder erlassen werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Bearbeitung des Antrags setzt die Zahlung einer Gebühr von 200, voraus. Wird ein Antrag auf zustimmende Bewertung nach der Vorprüfung zurückgenommen, fallen 20 Prozent der Gebühr an Nr. 15 erhält folgende Fassung: Bearbeitung von Widersprüchen und Einsprüchen in berufsrechtlichen Verfahren 50, 200, 8. Nach 1 Nr. 19 wird folgende Nr. 20 angefügt: Androhung/Verhängung eines Zwangsgeldes gemäß 32 Abs. 4 SHKG einschließlich Zustellung des Be scheids 9. Nach 1 Nr. 20 (neu) wird folgende neue Nr. 21 angefügt: Gutachterliche Äußerung zu Abrechnungsfragen 150, 250, Nr. 2 erhält folgende Fassung: Endet ein eingetragener Berufsausbildungsvertrag vor zeitig, werden im ersten Jahr 150, im zweiten Jahr 100, und im dritten Jahr 50, zurückgezahlt. Ausgefertigt und zur Veröffentlichung freigegeben: Saarbrücken, 5. März 2008 San.-Rat Dr. med. F. Gadomski Präsident 60, Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes 12 1 Gegenstand und Höhe der Gebühren Die Ärztekammer des Saarlandes erhebt für nachstehende be sondere Verwaltungshandlungen Gebühren in folgender Höhe: 1. Erteilung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung nach Durchführung einer Prüfung 245, 2. Erteilung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung ohne Durchführung einer Prüfung 100, 3. Erteilung der Ermächtigung zur Weiterbildung im Gebiet, Teilgebiet oder Bereich 100, 4. Erteilung eines Fachkundenachweises 50, 5. Verfahren nach der Fortbildungsordnung: a) Anerkennung und Bewertung von Fortbildungs maß nahmen, die mit finanzieller Unterstützung Dritter angeboten oder von einem gewerblichen Veranstalter durchgeführt werden 50, 150, b) Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern gemäß 10 der Fortbildungsordnung 500, 6. Überwachung der Berufsausbildung (Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte) einschließlich Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse 256, 7. Durchführung von Abschluss- oder Wiederholungsprüfungen bei Arzthelferinnen 51, 8. Durchführung von Zwischenprüfungen bei Arzthelferinnen 13, 9. Ausstellung eines Schildes Arzt im Notfall 5, 10. Ausstellung eines Arztausweises 5, 11. Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 17 a der Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung a) Röntgendiagnostik 350, b) Strahlentherapie 1.900, c) Nuklearmedizin Therapie 970, d) Nuklearmedizin Diagnostik 400, Bei Nachprüfungen aufgrund festgestellter erheblicher Mängel und bei Prüfungen von Mitgliedern in Apparategemeinschaften werden jeweils 50 % der vorgenannten Gebühren erhoben.

11 recht recht 12. A. Monozentrische Klinische Prüfung/Studie (z. B. AMG, MPG, klinische Forschung) a) Votum (zustimmende/ablehnende Bewertung) 1.500, b) Amendment Formale Prüfung 100, Inhaltliche Prüfung 250, Neubewertung des Votums 500, c) Aktualisierte Investigators Brochure (IB) ohne Sitzung 50, mit Sitzung 200, d) Stellungnahme der Geschäftsführung 50, e) Zwischenfallsmeldungen (je nach Beratungsaufwand) bis 100, (SAEs/SUSARs) B. Multizentrische Klinische Prüfung/Studie (federführend) (AMG; MPG) a) Votum (zustimmende/ablehnende Bewertung) 2.000, b) Amendment Formale Prüfung 100, Inhaltliche Prüfung 400, Neubewertung des Votums 1.500, c) Aktualisierte Investigators Brochure (IB) ohne Sitzung 50, mit Sitzung 250, d) Stellungnahme der Geschäftsführung 50, e) Zwischenfallsmeldungen (je nach Beratungsaufwand) bis 250, (SAEs/SUSARs) f) Nachmeldung von Prüfstellen 100, g) Studienabbruch 100, C. Multizentrische Klinische Prüfung/Studie (beteiligt/nachvotierend) (AMG) a) Mitberatung und Stellungnahme zum lokalen Prüfzentrum/Prüfarzt 500, b) Nachmeldung von Prüfzentren 100, c) Amendment Formale Prüfung 100, Inhaltliche Prüfung 250, d) Zwischenfallsmeldungen (je nach Beratungsaufwand) bis 100, (SAEs/SUSARs) Erfolgt bei den Tätigkeiten nach den Buchstaben A C keine berufsrechtliche Beratung nach 15 Abs. 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes, wird die Gebühr um den auf die berufsrechtliche Beratung entfallenden Gebührenanteil ermäßigt. D. Berufsethische/-rechtliche Beratung bei sonstigen Forschungsvorhaben (nicht AMG/MPG) 200, 800, E. Gebühr bei Widerspruch gegen eine Entscheidung: das 1,5-fache der Gebühr. Die Kosten einer evtl. erforderlichen externen Begutachtung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Vorliegen besonderer Umstände, die die Aufbringung der Verwaltungsgebühr unbillig erscheinen lassen, kann die Gebühr auf schriftlichen, begründeten und mit den notwendigen Unterlagen versehenen Antrag hin gestundet, ermäßigt oder erlassen werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Bearbeitung des Antrags setzt die Zahlung einer Gebühr von 200,-- voraus. Wird ein Antrag auf zustimmende Bewertung nach der Vorprüfung zurückgenommen, fallen 20 Prozent der Gebühr an. 13. Überprüfung des Ausbildungsstandes gem. 3 Bundesärzteordnung 245, 14. Beurteilung von Anzeigen nach 13 Abs. 2 in Verbindung mit D Nr. 15 der Berufsordnung/Prüfung von Anträgen nach 121 a SGB V 490, Änderungsanzeige 245, 15. Bearbeitung von Widersprüchen und Einsprüchen in berufsrechtlichen Verfahren 50, 200, 16. Überprüfung von Weiterbildungszeiten im Ausland 50, 17. Zweitausfertigung von Urkunden 25, 18. Fotokopie je Seite 0, Zulassung von Weiterbildungsstätten 130, 20. Androhung/Verhängung eines Zwangsgeldes gemäß 32 Abs. 4 SHKG einschließlich Zustellung des Bescheids 60, 21. Gutachterliche Äußerung zu Abrechnungsfragen 150, 250, 2 Gebührenschuldner Gebührenpflichtig sind: 1. Bei Anträgen nach der Weiterbildungsordnung und für Fachkundenachweise: der Antragsteller. 2. Bei der Eintragung von Ausbildungsverträgen sowie bei den Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen für Arz t helferinnen: der ausbildende Arzt. 3. Bei Anträgen nach 40 Berufsbildungsgesetz (Zulassung in besonderen Fällen): der Antragsteller. 4. Bei Anträgen nach 1 Ziffer 8, 9 und 11: der Antragsteller. 5. Bei Anträgen nach 1 Ziffer 10: der Betreiber der Röntgeneinrichtung. 3 Fälligkeit 1. Die Verwaltungsgebühren sind bei Antragstellung fällig. 2. Die Zahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Bear beitung des Antrages. 13

12 recht recht 4 Eingang und Gutschrift der Gebühr Die Zahlung der Gebühr gilt zu folgenden Zeitpunkten als erfolgt: 1. Bei Übergabe oder Übersendung in bar an die Kasse der Ärztekammer des Saarlandes 2. mit dem Tag des Eingangs. 3. Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Ärztekammer des Saarlandes oder 4. bei Einzahlung mit Zahlkarte oder Postanweisung mit dem Tag, an dem der Betrag dem Konto gutgeschrieben wird. 5. Bei Übersendung eines Schecks mit dem Tag der Gutschrift bei der Bank. 5 Rückzahlung 1. Wird ein Antrag auf Vornahme einer besonderen Ver waltungshandlung im Sinne des 1 zurückgenommen, so erfolgt unbeschadet der Regelung in den Absätzen 2 und 3 eine Erstattung bereits gezahlter Verwaltungsgebühren. Die Höhe der Erstattungen richtet sich nach dem Stand der Antrags bearbeitung. 2. Endet ein eingetragener Berufsausbildungsvertrag vorzeitig, werden im ersten Jahr 150, im zweiten Jahr 100, und im dritten Jahr 50, zurückgezahlt. 3. Im Falle eines Rücktritts vor einer Prüfung nach der Weiterbildungsordnung erfolgt keine Rückzahlung der Verwaltungs gebühr, wenn zur Prüfung ordnungsgemäß geladen wurde. 6 Inkrafttreten Diese Verwaltungsgebührenordnung tritt am 1. des auf die Veröffentlichung im Saarländischen Ärzteblatt folgenden Monats in Kraft. Die Interstitielle Cystitis ein Leiden zwischen Hoffnung und Frustration 14 Krankheiten mit eindeutiger Pathogenese und hierdurch gut definierter Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten machen Betroffene und Therapeuten zufrieden, da die Heilung zumeist in toto und in sano verläuft. Leider gibt es aber Erkrankungen, deren Pathogenese unklar oder nur partiell aufgeklärt ist und sich deshalb für Patienten und behandelnde Ärzte ein schwammiges Terrain an Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten auftut. Dies bereitet letztlich den Erkrankten einen Nährboden für wachsende Verunsicherung und beiden Seiten Patienten wie Ärzten Unzufriedenheit und Frustration. Eine urologische Erkrankung, die letzteres nicht selten bis ins Extrem widerspiegelt, ist die Interstitielle Cystitis. Vieles über diese schwerwiegende Erkrankung und über ihre Gesamtpathogenese ist bislang immer noch zu wenig bekannt, und selbst bei Fachärzten besteht ein weiterhin hoher Aufklärungsbedarf. Betroffene konsultieren auch heute noch durchschnittlich vier bis fünf Urologen bis die tatsächliche Diagnose erkannt wird. Die Interstitielle Cystitis ( IC) wurde erstmals gegen Ende des 19. Jahrhunderts erwähnt. ( A.J.C. Skene, 1897, Krankheiten der Blase und der Harnröhre bei der Frau) beschrieb dann der Bostoner Chirurg Guy Hunner die typischen Symptome dieser Erkrankung und auch die noch heute gültigen cystoskopischen Befunde. Epidemiologie und Ätiologie Die Erkrankung betrifft häufiger Frauen (70 90%) als Männer, selten auch Kinder. Es gibt Hinweise auf einen möglichen autoimmunen Ursprung. Sie ist häufig assoziiert mit Arthritis, Lupus, Schilddrüsendysregulationen und dem Sjögren-Syndrom. Die IC ist ein in Stadien ondulierend verlaufender abakterieller chronisch entzündlicher Prozess der tiefen Schichten der Blasenwand, vor allem im Bereich des Trigonums. Sie äußert sich durch die Symptomentrias häufiger imperativer Harndrang, extrem gesteigerte Miktionsfrequenz und heftigste suprapubische Schmerzen (Kriterien des National Institute of Arthritis, Diabetes, Digestive and Kidney Diseases = NIDDK). Häufig projezieren sich diese Schmerzen in das Gesamtabdomen, den Rücken, in die Oberschenkel und den Genitalbereich. Dies geht mit erheblichstem Leidensdruck bis hin zu einem massivsten Verlust der Lebensqualität einher. Als Folgen treten Schlafdefizite mit progredienter Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, erheblichem Unfallrisiko sowie Partnerschaftsprobleme, Depressionen und weitere psychische und psychosomatische Störungen auf. Die Beschwerden werden häufig so heftig, dass die Betroffenen suizidal gefährdet sind. Die IC zeigt im Anfangsstadium bei Frauen oft die gleichen Beschwerden wie die einer chronischen bakteriellen Cystitis oder gynäkologischer Erkrankungen. Bei Männern gleichen die

13 aus wissenschaft und forschung Beschwerden einer abakteriellen Prostatitis und Prostatodynie. Die drei Hauptkennzeichen kristallisieren sich erst im weiteren Verlauf der Erkrankung heraus. Hinzu kommen die vorgenannten Schmerzprojektionen. Pathogenese Ein Schlüsselelement für das Verständnis der Pathogenese ist die Schutzschicht der Blasenmucosa. Ein Mangel an bestimmten Bestandteilen dieser Glukosaminglykanschicht (GAG-Schicht) führt dazu, dass zahlreiche aggressive Stoffe aus dem Urin einen unmittelbaren Kontakt mit den Zellen der Mucosa erhalten und in die tiefen Schichten der Blasenwand eindringen können. Vor allem Kalium steht im Verdacht, das Gewebe zu irritieren und Oedeme in der Blasenwand auszulösen. Die Mastzelleninfiltration des Detrusors nimmt zu, mit der Folge, einen chronischen Entzündungsprozess zu starten. Die Reaktion darauf ist die vermehrte Aussprossung von Nervenfasern in der Blasenwandmuskulatur. Was aber letztlich definitiv die Schäden an der Muscosa selbst auslöst, bleibt bisher weiterhin unerkannt. Ein so genannter antiproliferativer Faktor, der nur im Urin von an IC-Erkrankten vorkommt, ist ein vielversprechender Ansatz, einen erhofften Diagnosetest zu entwickeln. Diagnose Die Diagnosestellung der IC ist schwierig und häufig nur als Verdachtsdiagnose zu stellen. Andere Erkrankungen mit ähnlicher Beschwerdesymptomatik (Cystitis und Urethritis durch Bakterien, seltener Viren, Pilze oder Parasiten, Tumore, Harnsteine, gynäkologische und orthopädische Erkrankungen) gilt es auszuschließen. Histologische Befunde in Abhängigkeit vom Stadium der IC Ein wichtiges differenzialdiagnostisches Kriterium gegenüber klassischen cystitischen Beschwerden sind die extrem häufigen Blasenentleerungen, nicht nur am Tag, sondern auch nachts. Symptome, die weder auf antibiotische noch auf eine analgetische und/oder anticholinerge Therapie ansprechen, bedürfen der invasiven Weiterdiagnostik durch eine Urethrocystoskopie in Narkose mit Gewebebiopsie. Dabei müssen auch tiefe Anteile der Blasenwand entnommen werden. Spezialfärbungen zum Nachweis von Mastzellen und Nervenfasern sind möglich. Erste Ergebnisse zur Suche nach dem speziellen Erreger HPV wurden veröffentlicht. In der Blasenwand IC- Erkrankter finden sich häufig T-Lymphozyten. Blutanalysen zeigen einen IgG-Anstieg, ein vermindertes C4 und Antikörper in den Mitochondrien. Cystoskopisch treten im Frühstadium der Erkrankung beim Auffüllen der Blase petechiale Blutungen auf, die sich beim Ablassen der Füllung verstärken. Die Füllungskapazität beträgt in diesem Stadium meist noch mehr als 400 ml. Im fortgeschrittenen Stadium reduziert sich die Füllungs kapazität der Harnblase deutlich (Complianceverlust). Der Nachweis von Ulcera (Hunner ulcus), blasser Mukosa und sternförmiger Narbenareale belegt den progredienten Fibrosierungsprozess der Blasenwand, der ad finitum zur Schrumpfblase führt. Die Folgeerscheinungen dieser Schrumpfungsprozesse der Harnblasenwand spiegeln sich in dem zunehmenden diurnalen und nocturnalen Harndrang und fortgeschritten in einem vesicoureteralen Refluxgeschehen, im Harnverhalt und schließlich in der Niereninsuffizienz wider. Therapie Die Behandlung der IC sollte immer möglichst früh einsetzen und sich aller zur Verfügung stehender therapeutischer Möglichkeiten bedienen. Einheitliche Empfehlungen zur IC-Therapie gibt es bisher nicht. Die Frühphasen sind zumindest bezüglich der Beschwerden gut behandelbar und haben relativ gute Erfolgsaussichten. Fortgeschrittene Krankheitsphasen haben dagegen eine deutlich schlechtere Prognose. Trotz aller Bemüh ungen ist eine Voraussage über den Krankheitsverlauf des jeweiligen Patienten nicht möglich. Betroffene sprechen auf die Therapieschemata unterschiedlich an, so dass die Behandlung immer individuell ausgerichtet sein muss. Die perorale Therapie rückt mittlerweile die Einnahme des Antidepressivums Amitriptylen in den Vordergrund, das vor allem wegen seiner analgetischen Wirkung eingesetzt wird. Häufig erfolgt die Kombination mit dem oral einsetzbaren pflanzlichen Heparinoid Pentosanpolysulfat SP 54, mit Saccarum lactis und dem Antihistaminikum Hydroxyzin, das die Mastzellendegranulation inhibiert und sedierend wirkt. Globale Übereinstimmung besteht heute darin, dass der Defekt der GAG-Schicht den vielversprechendsten Ansatz einer effektiven Therapie der IC bietet. Durch einen Ersatz der fehlenden Bestandteile dieser mucosaprotektiven Schicht können die physiologischen Verhältnisse 15

14 aus wissenschaft und forschung 16 zumindest in nicht zu weit fortgeschrittenen Stadien größtenteils korrigiert werden. Die Mucosa wird wieder von Entzündungsauslösern abgeschirmt und erhält dadurch die Möglichkeit zur Regeneration. Intravesicale Instillationsbehandlungen mit GAG - Komponenten wie Hyaluronsäure, Chondroitinsulfat, Dimethylsulfoxyd, Heparin, Pentosanpolysulfat oder Resinferatoxin (desensibilisiert die Nervenfasern der Blasenwand) machen einen sehr spezifischen Ersatz an defekten Segmenten der GAG-Schicht möglich. Die Instillation von BCG, wie bei Blasentumoren, ist in klinischen Studien und zur IC-Behandlung noch nicht zugelassen. BCG scheint das Immunsystem zu stimulieren. Diese topischen Anwendungen können durch das Iontophoreseverfahren EMDA (Electromotive Drug Administration) ergänzt werden. Hierbei werden in mehreren Sitzungen zum Erzielen eines Booster-Effektes in einem elektrischen Feld mittels Gleichstrom die in die Harnblase instillierten Wirkstoffe über eine Spezialelektrode in die tiefen Schichten der Blasenwand geleitet. Leider ist dieses Verfahren sehr teuer und setzt sich daher nur schwierig in der Therapie durch. Weitere Behandlungsmöglichkeiten sind die Hydrodistension unter Anästhesie, die Passagere Sacralnervenblockade und die Neurostimulation (TENS). Die Laserchirurgie kommt nur bei der ulzerösen Form der IC zur Anwendung. Behandlungsbegleitung erfolgt über Ernährungsberatung, Physiotherapie, Schmerztherapie, Psycho- und Gesprächs therapie. Neue Therapieoptionen fokussieren einerseits die Nerven der Blasenwand selbst, die mittels Botulinum-A-Injektionen in die Blasenmuskulatur für einige Zeit gedämpft werden sollen, andererseits den Beckenboden, der bei IC-Betroffenen unter Dauerspastizität steht. Methoden wie Biofeedback und Manualtherapie des Beckenbodens bieten ein diesbezügliches Behandlungskonzept zum Erlernen des notwendigen Entspannens und der selektiven Beckenbodenkontraktion. Das Spätstadium der IC ist gekennzeichnet durch die Aus bildung einer Schrumpfblase und wenn nicht gehandelt wird den vorgenannten Folgeschäden. In diesem Stadium verbleibt meistens nur noch die operative Therapie. Deren Ziele sind vorrangig, krankhafte Anteile der Blase zu entfernen und das Füllungsvolumen wieder zu vergrößern (orthotoper Blasenersatz, Augmentationsplastiken). Letztlich wird möglicherweise doch die komplette Cystektomie erforderlich werden. Die Harn ableitung erfolgt danach entweder in nicht aus der intestinalen Kontinuität ausgeschaltete Darmsegmente (Ureterosig moideostomie) oder in kontinente Reservoire (Pouches) bzw. in nicht kontinente ileale Ersatzblasen (Conduits). Sozialpolitische Situation Seit der Gesundheitsreform 2004 dürfen erfolgversprechende Therapiemöglichkeiten, die in den letzten 20 Jahren entwickelt wurden, infolge gesetzlicher Restriktion von den Krankenkassen nicht mehr übernommen werden. Die tatsächlichen Patien tenversorgungskosten werden so deutlich höher als erforderlich, da Folgeerscheinungen der Erkrankung wie Unfälle durch Erschöpfung, anfallende Operationen und häufiger Arbeitsausfall die Folgekosten immer weiter vorantreiben. Immer häufiger müssen Be trof fene ihre berechtigten Ansprüche vor den Sozialgerichten einklagen. International und national (ICA = Interstitial Cystitis Association Deutschland e.v.) wurden äußerst aktive Selbsthilfegruppen gegründet, um über die Krankheit aufzuklären, praktische Erfahrungen auszutauschen und Betroffene in krankheits- wie sozialpolitischen Belangen zu unterstützen und zu begleiten. Wertvolle Informationen werden von diesen Selbsthilfegruppen bei zahlreichen Veranstaltungen und Kongressen sowie im Internet angeboten. Autor: Dr. med. Paul D. Karp Facharzt für Urologie und Andrologie Bliespromenade 7, Neunkirchen Literatur: Interstitielle Cystitis: Leitsymptome sind starke Schmerzen, PD Dr. W. Vahlensieck, ÄP Gynäkologie 2/2005 ICA Deutschland e.v.: Wegweiser zur aktuellen Behandlung der Interstitiellen Cystitis, IC-Experten-Workshop zur zeitgemäßen Therapie der IC, Köln, 5.August 2006 Male Interstitial Cystitis time for a change, Dimitrakov JD. et al./urol. 2003: 169 (4): Interstitielle Cystitis und der Beckenboden, Dr. med. E. Hess dörfer, Berlin 8/2005 ICA Deutschland e.v. Die Unwelten der Interstitiellen Cystitis, Rückschritte in der Evolution, Kommentar von Jürgen Hensen Information der ICA Deutschland e.v., Rätsel Interstitielle Cystitis (IC) Interstitielle Cystitis 2000 Sonderdruck Urologie A, Texte der Universität Münster, aktuelle Darstellung der IC: Pathogenese, Epidemologie, Diagnostik, Therapie Long-Term Results Of Amitriptyline Treatment For Interstital Cystitis, Arndt von Ophoven, Lothar Hertle, Muenster, Germany, May 22,2005 Histopathologic Patterns And Distribution Of Mast Cells And Nerve Fibres In Interstitial Cystitis (IC) And Its Implications For Surgical Therapy, Loch A., Stein U., Loch T., Stöckle M. Uni ver sitaet des Saarlandes, Urology, Homburg, Germany, Uni versitaet des Saarlandes, Pathology, Homburg, Germany, 2004 Bild der Wissenschaft, Ausgabe Nr. 4/2005, S 32 Botulinum Toxin Detrusor Injections In Patients With Non Neurogenic Bladder Hyperactivity, Hampel C., Pahonick S. et al., Johannes Gutenberg University, Urology, Mainz, Germany, 2005 Electromotive Drug Administration (EMDA) Of Pentosan Polysulfate (PPS) In The Therapy Of Interstitial Cystitis (IC), Loch A., Dilk O., Loch T., Stöckle M. Universitaet des Saarlandes, Department of Urology, Homburg, Germany, 2004 Interstitial Cystitis Pain Markedly Limits Sexual Functioning, Kathryn J. Azevedo et al. Stanford, CA, 2006 Interstitial Cystitis (IC): Immune Histochemical Proof Of Humane Papiloma Viruses (HPV) In Bladder Biopsis, Loch A., Stein U., Loch T. Diakonissenkrankenhaus, Urology, Flensburg, Germany, University, Pathology, Homburg, Germany, 2005

15 veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Die angegebenen P (* = vorbehaltlich des endgültigen Programms) gelten nach der von der Vertreterversammlung der Ärztekammer des Saarlandes am beschlossenen Fortbildungsordnung. Hinweis: Den aktuellen und ausführlichen Veranstaltungskalender finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer des Saarlandes unter (Ärzte Fortbildung) 1. April 2008 Zertifizierung beantragt! Offene interdisziplinäre klinische Schmerzkonferenz der Caritasklinik St. Theresia, Saarbrücken Uhr Schmerzklinik der Caritasklinik St. Theresia, Rheinstr. 2, Saarbrücken Niedergelassene Ärzte und Ärzte aus anderen Kliniken haben die Möglichkeit der Anmeldung zur Fallvorstellung über das Sekretariat der Schmerzklinik, Frau Blaß, Telefon (06 81) Eine Anmeldung zur Fallvorstellung sollte spätestens bis zwei Wochen vor der entsprechenden Schmerzkonferenz stattfinden. Die Vorstellung der Patienten bzw. die Fallvorstellung muss unter Angabe eines zusammenfassenden Verlaufs und der bisherigen Therapie sowie der Diagnosen/ Arbeitshypothesen und dem Chronifizierungsstadium nach Gerbershagen erfolgen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Kolleginnen und Kollegen eine entsprechende Bestätigung. Auskunft und Information: Dr. med. Ludwig Distler, Chefarzt der Schmerzklinik, Caritasklinik St. Theresia, Saarbrücken Tel. (06 81) Fax schmerzklinik@caritasklinik.de 1. April P 247. Schmerzkonferenz (SSK) des Arbeitskreises Schmerztherapie Uhr Haus der Ärzte, Saarbrücken, Faktoreistr. 4, 10. OG, Großer Saal Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Thema: Saarländische Schmerztherapeuten und schmerztherapeutische Einrichtungen stellen sich vor: MVZ St. Johann, Großherzog- Friedrich-Str. 46, Saarbrücken Referent: Dr. med. R. Bienko, MVZ St. Johann 3. Diskussion Moderation: Dr. med. Ludwig Distler Telefon während der Veranstaltung: (06 81) (Termin wurde vom auf verschoben!) 2. April P Qualitätszirkel Brust am Brustzentrum der Frauenklinik und Poliklinik, Universitätsklinikum des Saarlandes Prof. Dr. Drs. W. Schmidt, Prof. Dr. R. Bohle, Prof. Dr. A. Bücker und Mitarbeiter Uhr Brustzentrum Homburg/Saar, Universitäts-Frauenklinik, Gebäude 9 Auskunft: Dr. Baum Tel. ( ) und Fax Niedergelassene Fachkollegen, insbesondere für Gynäkologie und Radiodiagnostik, sind herzlich eingeladen. Hinweis: Die Veranstaltung ist von der KV als DMP-Fortbildung anerkannt. Weitere Termine: 7.5., 4.6., 2.7., 6.8., 3.9., 1.10., und April 2008 Zertifizierung beantragt! 319. Nervenärztliches Kolloquium Fortbildungsveranstaltung der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg Thema: Was wird aus Kindern mit frühkindlichen Regulationsproblemen? Ergebnisse der Mannheimer Risikokinderstudie Prof. Dr. phil. M. Laucht Uhr Hörsaal der Universitäts-Nervenklinik, Geb. 90, Homburg Auskunft: Frau B. Weber, Sekretariat Prof. Dr. A. v. Gontard, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg Tel. ( ) Fax nebweber@uniklinikum-saarland.de 2. April P Qualitätszirkel Traumazentrierte Psychotherapie Uhr Praxis Im Oberdorf 42, Marpingen-Berschweiler Telefonische Anmeldung erbeten. Ansprechpartner: Dr. med. M. Hensel Tel. ( ) Fax martin@weismueller-hensel.de Zeitstruktur: 1. Std. Theorie, 2. Std. Fallvorstellung, 3. Std. Intervision (weitere Fälle) Weitere Termine: 16.4., 28.5., und April P (je Termin) Kardiologisches Seminar unter Leitung von Prof. Dr. med. G. Fröhlig Uhr Seminarraum Kardiologie, Universitätsklinikum des Saarlandes, Gebäude 51, Homburg Auskunft und Anmeldung: Frau Blank, Ärztekammer des Saarlandes Tel. (06 81) Fax Nächster Termin: April 2008 Symposium Saarbrücker Qualitätszirkel Schlafmedizin Thema: Netzwerktag Schnarchen/Obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom OSAS Interdisziplinäre Behandlung von Schnarchen und OSAS Uhr Hotel Mercure Süd an der Goldenen Bremm, Zinzingerstr. 9, Saarbrücken Vorläufiges Programm: Freitag, 4.4.: Uhr Workshop: Die Behandlung von Schnarchen und obstruktiver Schlaf-Apnoe mit intraoralen 17

16 Anzeige MEDCONGRESS Baden-Baden Seminarkongress für medizinische Fort- und Weiterbildung MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. in Kooperation mit Südwestdeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. Bezirksärztekammer Nordbaden Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Berufsverband Deutscher Internisten e. V. Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e. V. Verband medizinischer Fachberufe e. V. Dt. Verband Technischer Assistentinnen/Assistenten in der Medizin e. V. 111 Zusatzbezeichnung Notfallmedizin PD Dr. J. Meinhardt 112 Reanimation Update Prof. Dr. P. Sefrin 113 Besondere Notfälle - neue Aspekte Prof. Dr. P. Sefrin 114 Kardiozirkulatorische Notfallsituationen Dr. A. Dorsch 115 Pädiatrische Notfälle Dr. A. Dorsch 116 Notfallsituationen in der zahnärztlichen Praxis Dr. A. Dorsch 117 Invasive Techniken für die Notfallmedizin Dr. J. Hinkelbein 121 Sonographie Grundkurs Dr. G. von Klinggräff / Dr. J. Gebhardt 122 Sonographie Aufbaukurs Dr. W. Blank / PD Dr. N. Börner / Dr. W. Heinz 123 Sonographie Grund- und Aufbaukurs 124 Sonographisches Fallseminar Dr. W. Heinz 125 PET/CT: Aktuelle klinische Realität und Zukunftsperspektiven PD Dr. Dr. H. Bihl 126 Kopf-Hals-Sonographie Prof. Dr. Dr. R. Schmelzeisen 127 Thorax Sonographie Dr. W. Blank 128 Interventionelle Sonographie (mit praktischen Übungen) Dr. W. Blank / Prof. Dr. G. Mathis 129 Sonographie Refresherkurs PD Dr. N. Börner / Dr. W. Blank / Dr. W. Heinz 131 Doppler-Echokardiographie Prof. Dr. A. Geibel-Zehender / Dr. B. Saurbier 132 EKG Grundkurs Dr. T. Breidenbach 133 Langzeit-EKG PD Dr. T. Faber 134 Farbdoppler Refresherkurs Dr. A. Schuler / Dr. W. Schröder 141 Kolo-Ileoskopischer Untersuchungskurs Prof. Dr. P. Frühmorgen 142 Gastroskopie Prof. Dr. T. Andus 151 Lungenfunktionsmessung in der Praxis Dr. H. Mitfessel 161 Beinvenenthrombosen - ambulant behandelt Dr. M. Hartmann 171 Practical Skills - kleine Chirurgie Prof. Dr. R. Klein 172 Allergologische Untersuchung - Einführungskurs Prof. Dr. H.-W. Baenkler / Dr. S. Beckh 181 Neurologie aktuell: Kopfschmerzen Prof. Dr. H. Wiethölter 182 Neurologie aktuell: Untersuchungskurs Prof. Dr. H. Wiethölter 191 Palliativmedizin - Aufbaukurs Modul 1 Dr. S. Stehr-Zirngibl / K. Reckinger KURSE 201 Best practice: Rheumatologie / PD Dr. C. Fiehn Hypertonie / Prof. Dr. K. Kühn Chronisch entzündliche Darmerkrankungen / Prof. Dr. T. Andus Kardiologie / Prof. Dr. M. Leschke Leitung: Prof. Dr. H.-W. Baenkler 210 Arztrecht Dr. jur. H. Bartels 211 Demenz Prof. Dr. M. Daffertshofer 212 Rheumatologie Prof. Dr. H.-M. Lorenz 213 Kartellrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung Dr. jur. M. Rehborn 214 Reisemedizin PD Dr. W. Cullmann 215 Pädiatrie für Nicht-Kinderärzte und Kliniker Dr. K.-J. Eßer 216 Brennpunkt Gesundheitspolitik Seminar zu aktuellen Aspekten im Gesundheitswesen 217 Existenzgründungsseminar für Ärzte S. Grebe / E.-J. Zahorka 218 Praxisabgabe Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder 220 Notfalltherapie der Herzrhythmusstörungen Prof. Dr. B. Gonska / Prof. Dr. E. G. Vester Satelliten-Symposien 310 Neues aus der Gastroenterologie und Hepatologie 311 Tag der medizinischen Fachangestellten / Arzthelferin 316 MTAR-Forum 221 Angewandte Endokrinologie PD Dr. M. Breidert 222 Spielregeln und Tipps zur Privatliquidation Dr. B. Kleinken 223 Körperliche Untersuchungstechniken Prof. Dr. H.-D. Klimm 224 Sprechstunde Notfallmedikamente Prof. Dr. P. Sefrin 230 Praxis der Gerinnungshemmung PD Dr. H. Bechtold / Dr. H. Elsaeßer 231 Volkskrankheit Schilddrüsenknoten PD Dr. M. Luster 232 Perspektive Assistenzarzt Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder 240 Angststörungen Prof. Dr. V. Faust 241 Das metabolische Syndrom: Klinik und Therapie Prof. Dr. A. Wirth 242 Versorgung chronischer Wunden - erfolgreiche Konzepte Dr. S. Eder 243 Schnupperkurs Sportmedizin Dr. H. Pabst 244 Medizinisches Ozon Dr. R. Viebahn-Hänsler 245 Arzt und Niederlassung Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder Arzt-Patienten-Seminare 320 Aktuelles zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen 321 Fibromyalgie 322 Sichtweisen zur Sarkoidose SEMINARE Die Seminare/Kurse sind als ärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb von Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer beantragt.

17 Anzeige Anmeldung MEDCONGRESS Baden-Baden Kurse Tag der medizinischen Fachangestellten / Arzthelferin 311 Schilddrüse :00-12: Diagnostik bei Schilddrüsenerkrankungen :30-15: Reanimationstraining :30-15: Berufspolitik :30-15: Ausbildung in der :30-17:00 Arztpraxis Schutzgebühr ermäßigte Gebühr Seminare Kongresskarte :00-20: Tageskarte 09:00-20: :00-19: * :00-17: * :00-12: * :00-18: * :00-12: :00-17: * :00-17: So-Di 09:00-19:30 Mi 09:00-12: Mi 14:00-19:30 Do-Sa 09:00-19: :00-19: :00-12: :00-12: Mi-Do 09:00-18:00 Fr 09:00-12: Do 09:00-18:00 Fr 09:00-12: :00-17: Leber/Abdomen :00-17:00 Schilddrüse/Thorax Retroperitoneum :00-12:00 14:00-17: Mi-Fr 09:00-16:00 Sa 09:00-12: :00-17: * :00-12: :00-18: :00-14: :00-17: :00-18: :00-17: * :00-17: :00-17: :00-15: :30-17: * :00-18: :00-11: :00-12: :00-12: :00-13: :00-17: :00-17: :00-18: :30-20: :30-19: :00-12: :00-17: :00-17: :00-17: :00-20: :00-12: :00-17: :30-20: :00-12: :00-12: :00-12: :00-17: :00-12: :00-18:00 Bei Bezahlung bis zum 30. April 2008 erhalten Sie 10 % Rabatt auf alle Gebühren! MTAR-Forum Baden-Baden 316 Aktuelle Vorgaben und :00-16: Richtlinien in der Radiologie * Begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung erforderlich 1 Gebühr inkl. Verpflegung 2 Gebühr inkl. Verpflegung u. Lehrbuch 3 Bitte ein Thema auswählen Anmeldung und Gebühren Die Kongressgebühr entfällt bei Teilnahme an den gebührenpflichtigen Kursen. Die ermäßigte Gebühr gilt für Mitglieder der SWGIM e. V., BDI, Hartmannbund, Rationelle Arztpraxis, Abonnenten Via medici sowie arbeitslose Ärzte (jeweils Nachweispflicht!). Auf die Kongress- bzw. Tageskarte wird keine Ermäßigung gewährt. Mitglieder der MEDICA e. V. sowie Studenten und Auszubildende haben kostenfreien Zutritt zu allen Veranstaltungen. Bei Rücktritt wird generell eine Bearbeitungsgebühr i. H. von 15 berechnet. Rücküberweisungen bereits eingezahlter Gebühren werden bei Rücktritt nach Abzug der Bearbeitungsgebühr unmittelbar nach dem Kongress vorgenommen. Ein Anspruch auf Rücküberweisung besteht nur, wenn der Antrag vor Beginn des Kongresses schriftlich beim Veranstalter eingereicht und bereits zugesandte Kongress- bzw. Tageskarten zurückgeschickt wurden. Titel / Name, Vorname Unterschrift / Stempel Straße PLZ / Ort Telefon tagsüber Praxis Klinik SaÄb MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. Postfach Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / bn@medicacongress.de

18 veranstaltungskalender 20 Protrusionsschienen dr. H. Kares Samstag, 5.4.: Uhr Begrüßung Netzwerke bilden, warum? dr. H. Kares Uhr Schnarchen und OSAS dr. N. Rauber Uhr Internistische Aspekte von osas dr. M. Hoefer Uhr Diskussion / Pause Uhr Leitsymptom Tagesschläfigkeit bei OSAS dr. H.-G. Geeß Uhr Prävention, Diagnostik und therapie von Schnarchen/ osas in der Zahnmedizin dr. H. Kares Uhr Pause Mittagessen inkl. Netzwerke knüpfen Uhr Prävention, Diagnostik und therapie von Schnarchen/ osas in der HNO-Heilkunde K. Brill Uhr Das Schlaflabor dr. K. Wirtz Uhr Pause lernerfolgskontrolle Uhr Differentialdiagnostik Schlafmedizin dr. D. Bauer Uhr Podiumsdiskussion: Umsetzung des Netzwerkes Schlafmedizin in der heutigen Zeit dr. N. Rauber Uhr Organisation und Anmeldung: Dr. Horst Kares Tel. (06 81) , Fax horst@dr-kares.de 5. April 2008 Zertifizierung beantragt! Qualitätszirkel Pathologie unter der Schirmherrschaft des Berufsverbandes Deutscher Pathologen 9.00 ca Uhr Pathologisches Institut der Universität des Saarlandes, Homburg Leitung: Dr. med. B. Bier, Prof. Dr. R. M. Bohle Thema: Vorstellung und Diskussion mitgebrachter interessanter Fälle Externer Referent (angefragt!) Der Qualitätszirkel ist kostenfrei und bedarf keiner Voranmeldung. Auskunft: Dr. B. Bier und Dr. med. O. Scherr, Institut für Pathologie, Rheinstr. 2, Saarbrücken Tel. (06 81) sekretariat@pathologie-bierscherr.de 5. April 2008 Zertifizierung beantragt! Fortbildung Akupunktur Uhr (10 UE) LIA Gesundheitsforum, Richard-Wagner-Str. 15, Spiesen-Elversberg Themen: Behandlungsstrategien bei YIN und YANG-Mangel Wichtige Akupunkturpunkte und Diätetik Yin tonisierende Rezepte Yan tonisierende Rezepte Diätetik bei Milz-Yang-Mangel Diätetik bei Leber-Yin-Mangel Gebühr: 150,-- EURO inkl. Verkostung Leitung: Dr. med. Bernadette Schmitt Tel. ( ) oder Fax April 2008 Zertifizierung beantragt! Offene interdisziplinäre klinische Schmerzkonferenz der Caritasklinik St. Theresia, Saarbrücken Uhr Schmerzklinik der Caritasklinik St. Theresia, Rheinstr. 2, Saarbrücken Auskunft und Information: Dr. med. Ludwig Distler, Chefarzt der Schmerzklinik, Caritasklinik St. Theresia, Saarbrücken Tel. (06 81) Fax schmerzklinik@caritasklinik.de 8. April 2008 Homburger Anästhesie-Kolloquium des Universitätsklinikum des Saarlandes, Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie mit anschließender Aussprache Neues in der geburtshilflichen Anästhesie? Prof. Dr. med. D. Bremerich Uhr Hörsaal der Universitäts-Frauen-/Kinderklinik, Universitätsklinikum Homburg/Saar Auskunft: Priv.-Doz. Dr. med. S. Kreuer Tel. ( ) Fax Weitere Termine: 6.5., 10.6., 9.9., 7.10., und April 2008 Zertifizierung beantragt! Fortbildungsveranstaltung zum Thema Multimodale Therapie gynäkologischer Karzinome Frauenklinik des Städtischen Klinikums Neunkirchen ggmbh und der Gemeinschaftspraxis für Strahlentherapie Dr. M. Nausner und Dr. G. Syre am Städtischen Klinikum Neunkirchen Uhr Cafeteria des Städtischen Klinikum Neunkirchen, Brunnenstr. 20, Neunkirchen Moderation: Dr. med. Dipl.-Chem. G.-P. Breitbach Programm: Uhr Standards und Qualitätsbericht in der Behandlung maligner Ovarialtumoren dr. med. C. Müller Uhr Standards und neue Strategien in der Behandlung von Vulva-, Cervix- und Endometriumkarzinomen dr. med. G.-P. Breitbach Uhr Strahlentherapeutische ansätze in der Behandlung gynäkologischer Karzinome dr. med. M. Nausner Uhr Diskussion Anschließend gemeinsamer Imbiss und Gelegenheit zum privaten Gespräch Auskunft und Information: Sekretariat Dr. med. G. P. Breitbach Tel. ( ) Fax gp.breitbach@krh-nk.de 9. April 2008 Zertifizierung beantragt! Interdisziplinäre Fortbildung Diabetes und Schwangerschaft für Allgemeinmediziner, Augenärzte, Diabetologen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Internisten und Praktische Ärzte Uhr Knappschaftskrankenhaus Püttlingen, In der Humes, Püttlingen, Konferenzraum, 8. Etage Programm: Uhr Einführung dr. med. R. Paulus Problemdarstellung Uhr aus gynäkologischer Sicht dr. med. M. Deeken Uhr aus nephrologischer Sicht Priv.-Doz. Dr. med. M. Marx

19 veranstaltungskalender Uhr aus pathologischer Sicht Prof. Dr. med. J. Lüttges Uhr - aus augenärztlicher Sicht dr. med. J. Müller Uhr Diskussion Uhr Pause Uhr Die Einstellung der Hypertonie in der Schwangerschaft Prof. Dr. J. Wacker Uhr Die Diabetesbehandlung dr. med. R. Paulus Uhr Diskussion Uhr Schlussbemerkungen anschließend Imbiss Bitte Barcode mitbringen! Auskunft und Information: Chefarztsekretariat, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Knappschaftskrankenhaus Püttlingen, In der Humes, Püttlingen Tel. ( ) , Fax gynaekologie@kk-puettlingen.de 9. April P (ÄK RLP) Saarpfälzischer Qualitätszirkel Neuropädiatrie Uhr Kinderklinik Kohlhof, Verwaltungsgebäude, Klinikweg 1 5, Neunkirchen Auskunft: Dr. E. Feldmann-Ulrich, Kinderklinik Kohlhof Tel. ( ) e.feldmann@kliniko.de April P (beantragt!) 31. Sportmedizinische und Schmerztherapeutische Weiter- und Fortbildungsveranstaltung Sport und Wirbelsäule Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. K. Steinbach Veranstalter: Orga Fit Kongress & Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Hochwald-Kliniken Weiskirchen, Klinik für Orthopädie und Sportmedizin, dem Sportärzteverband Saar, der Ärztekammer des Saarlandes und dem Heidelberger Kollegium e. V. Veranstaltungsort: Hochwald-Kliniken Weiskirchen Kursgebühren: Freitag, 11.4.: Uhr: 40,-- Euro Samstag, 12.4.: Uhr: 80,-- Euro (inklusive Mittagsbüffet) Sonntag, 13.4.: Uhr: 40,-- Euro bei Anmeldung für Freitag/Samstag/Sonntag (inklusive Mittagsbüfett am Samstag) 130,-- Euro Bankverbindung: Orga Fit Kongress & Gesundheit Volksbank Lebach, Kto (BLZ ) Während der Veranstaltung sind Sie erreichbar unter Tel. ( ) Programm unter (Ärzte Fortbildung) 12. April P Zertifizierung beantragt! Fallseminar und Supervision Homöopathie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Homöopathie Uhr Mittagspause von Uhr Schenkelbergstr. 18, Saarbrücken Leitung: Dr. med. E. Hillig Teilnahmegebühr: 860,-- Teilnehmerzahl begrenzt. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch die Zahlung der Gebühr an Dr. med. Eva Hillig, Konto- Nr , Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Saarbrücken (BLZ ) Auskunft: Dr. med. Eva Hillig, Lindenallee 17/1, Radolfzell Tel. ( ) , Fax ehillig@nettmail.de Weitere Termine: 7.6., 6.9., und April 2008 Zertifizierung beantragt! Fortbildungsveranstaltung im Rahmen Tag der offenen Tür der Praxis für Krankengymnastik und Gesundheitsberatung für Beruf und Karriere, K. Lauer, St. Ingbert Uhr Rentamtstr. 40, St. Ingbert Programm: Uhr Die schmerzhafte Schulter ihre Entstehung und Behandlungsmöglichkeiten Dr. med. T. Steinfeltz Uhr Die schmerzhafte Schulter Therapiemöglichkeiten aus physiotherapeutischer Sicht S. Kötteritzsch Uhr Das Lymphödem oder die schmerzhafte Schwellung von Körperteilen; Ursache, Entstehung, Behandlung Dr. med. R. Hauck Uhr Das Lymphödem Komplikationen und Behandlungsmöglichkeiten aus physiotherapeutischer Sicht V. Zumpf Uhr Bewegung macht Spaß! Nützliches und Praktisches für Jung und Alt K. Lauer Uhr Körperspiele für Kinder von 3 bis 10 Jahren Team der Physiotherapeutinnen Gemütliches Ausklingen bis Uhr; für das kulinarische Wohl ist gesorgt. Auskunft und Information: Katrin Lauer, Rentamtstr. 40, St. Ingbert Tel./Fax ( ) info@physiotherapie-igb.de April P Qualitätszirkel Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen Uhr Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, Saarbrücken, 6. OG, Saal 618 Moderator: Dr. med. M. Enders-Comberg, Wilhelmstr. 6, Neunkirchen/Saar Tel. ( ) , Fax iundmec@t-online.de Weitere Termine: 23.6., und April 2008 Zertifizierung beantragt! Offene interdisziplinäre klinische Schmerzkonferenz der Caritasklinik St. Theresia, Saarbrücken Uhr Schmerzklinik der Caritasklinik St. Theresia, Rheinstr. 2, Saarbrücken Niedergelassene Ärzte und Ärzte aus anderen Kliniken haben die Möglichkeit der Anmeldung zur Fallvorstellung über das Sekretariat der Schmerzklinik, Frau Blaß, Telefon (06 81) Anzeige 21

20 veranstaltungskalender 22 Auskunft und Information: Dr. med. Ludwig Distler, Chefarzt der Schmerzklinik, Caritasklinik St. Theresia, Saarbrücken Tel. (06 81) , Fax April P Arbeitskreis Angiologie Uhr Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, 10. OG, Großer Saal, Saarbrücken Tel. (0681) Themen: Poplitealaneurysma operative Behandlungsmöglichkeiten elektiv sowie bei akuter und chronischer Extremitätenischämie Chefarzt Dr. Jürgen Spröder, Gefäßchirurg, DRK-Krankenhaus Saarlouis Leitlinie: Medikamentöse Vor- und Nachbehandlung nach invasiven oder operativen Gefäßeingriffen Qualitätszirkel Angiologie Fragen und Fälle aus dem Zuhörerkreis Diskussion Auskunft: Dr. med. J. Lehmann, Innere Abteilung Angiologie, DRK-Krankenhaus Saarlouis Tel. ( ) juergen.lehmann@drk-kliniken-saar.de 16. April 2008 Seminar der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, Ärztekammer des Saarlandes und Deutschen Apothekerund Ärztebank eg, Filiale Saarbrücken Thema: Die erfolgreiche Praxisabgae (Arzt) Abgabeplanung Praxisbewertung Übergangskooperationen Steuerstrategie Referent: Prof. Vlado Bicanski, IWP Münster Uhr Congresshalle Saarbrücken, Saal West, Hafenstraße, Saarbrücken Anmeldung per Fax an (06 81) oder per Post an: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Filiale Saarbrücken, Puccinistr. 2, Saarbrücken 16. April Perinatalkonferenz der Kinderklinik Kohlhof Uhr Romantik-Hotel Fasanerie, Zweibrücken Programm: Uhr Persönliche Begrüßung, Kaffee und Kuchen Uhr Einführung Prof. Dr. med. O. Schofer Das quantitative CTG (Q-CTG): Scorearchitektur und diagnostische Möglichkeiten Prof. Dr. med. V. M. Roemer Diskussion: Chefarzt Dr. med. G. P. Breitbach Neugeborenenstatistik 2007 Oberärztin E. Jung Frühe Hilfen Keiner fällt durchs Netz Dr. med. L. Simon-Stolz Konnatale Toxoplasmose A. Koschela Anmeldung und Auskunft: Chr. Raeder, Sekretariat Prof. Dr. med. O. Schofer, Ärztlicher Direktor der Kinderklinik Kohlhof, Neunkirchen Tel. ( ) Fax c.raeder@kliniko.de 16. April 2008 Zertifizierung beantragt! Fortbildungsveranstaltung des Neurozentrums Homburg/Saar Thema: Tiefe Hirnstimulation bei segmentaler Dystonie Prof. Dr. med. J. Wöhrle Uhr Hörsaal der Universitäts-Nervenklinik, Gebäude 90, Homburg/Saar Auskunft und Information: Frau E. Manderscheid, Sekretariat Prof. Dr. med. K. Fassbender, Direktor der Neurologischen Klinik, Universitätsklinikum des Saarlandes Tel. ( ) Fax April P Qualitätszirkel Traumazentrierte Psychotherapie Uhr Praxis Im Oberdorf 42, Marpingen-Berschweiler Telefonische Anmeldung erbeten. Ansprechpartner: Dr. med. M. Hensel Tel. ( ) Fax martin@weismueller-hensel.de Zeitstruktur: 1. Std. Theorie, 2. Std. Fallvorstellung, 3. Std. Intervision (weitere Fälle) Weitere Termine: 28.5., und April 2008 Zertifizierung beantragt! Fortbildungsveranstaltung des BVDN Uhr Victor s Residenz Hotel, Deutschmühlental, Saarbrücken Themen: Uhr: Zonisamid im Fokus interaktive Falldiskussion Dr. med. Rani D. von Wrede Uhr: Juristische Aspekte der Epilepsiebehandlung Dr. med. R. Horn Auskunft: Dr. med. N. Rauber Tel. (06 81) und Fax rauber-volz-stricker-desilva@telemed.de 17. April P (je Termin) Kardiologisches Seminar unter Leitung von Prof. Dr. med. G. Fröhlig Uhr Seminarraum Kardiologie, Universitätsklinikum des Saarlandes, Gebäude 51, Homburg Auskunft und Anmeldung: Frau Blank, Ärztekammer des Saarlandes Tel. (06 81) , Fax April P Qualitätszirkel Allergologie, Pneumologie und Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter Uhr Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, Saarbrücken, 6. OG, Saal 618 Während der Veranstaltung sind Sie unter der Tel.-Nr. (06 81) erreichbar. Auskunft: Dr. med. R. Klein, Mainzer Str. 16, Saarbrücken Tel. (06 81) Fax Dr.Roland.Klein@t-online.de Weitere Termine: 19.6., und April 2008 Endoskopietrainingskurs der ENDOAkademie GbR Interventionskurs (Blutungen) Universitätsklinikum Tübingen Leitung: Prof. Dr. Grund, Prof. Dr. Kohler Gebühr: 300,-- EURO inkl. MwSt. Anmeldung über die Internetseite oder per endoakademie@gmx.de Auskunft und Information: ENDOAkademie, Institut für Weiterbildung in der Endoskopie GbR, Kongress-Sekretariat/Med. Klinik C, Klinikum Ludwigshafen ggmbh, Bremserstr. 79,

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