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1 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Nr. 1/12, für PiA, Jungapprobierte und alle an der Thematik Interessierte Liebe Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung, hier ist der 2. bvvp-online-pia-newsletter! Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das hohe Verkaufspreise für Praxen gerichtlich bestätigt. Dieses Urteil bekräftigt uns, weiter für Verständnis bei der Praxisabgebergeneration für die Schwierigkeiten in Ausbildung und Niederlassung zu werben und weiterhin den Dialog zwischen den Generationen zur fordern und zu fördern. Zum ist das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. Lesen Sie hierzu die wesentlichen Veränderungen die Psychotherapie betreffend. Mehrere Beiträge finden sich auch zur mangelnden Versorgung und der Möglichkeit der Kostenerstattung, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen, auch wenn wir die Tätigkeit im Rahmen der Kostenerstattung eher skeptisch sehen. Einerseits ist dieses zwar eine Möglichkeit, insbesondere für Neuapprobierte, überhaupt als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut tätig zu sein, andererseits genießen eben jene Kolleginnen und Kollegen nicht den Schutz, den die Selbstverwaltung im Rahmen der KV- Zulassung ermöglicht. Es kann nicht sein, dass Jungapprobierte wie eine Reservearmee zu schlechteren und ungewissen Bedingungen, ohne Planungssicherheit, den Launen von Krankenkassen ausgeliefert, Versorgungsengpässe ausgleichen, die eigentlich an anderer Stelle gelöst gehören. Erfreulicherweise hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Versorgungsengpässe für Kinder und Jugendliche gesehen und einen Beschluss gefasst, dass die sogenannten doppelapprobierten Kolleginnen und Kollegen nicht als ½ Versorgung von Kindern und Jugendlichen einberechnet werden dürfen zur Erfüllung der 20-%- Quote. Dieses bedeutet die Notwendigkeit einer Neuberechung und damit knapp 180 neue Sitze für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Die Ausschreibung der neu zu berechnenden Sitze soll aber laut GBA Beschluss erst ab dem erfolgen. Die Versorgungsengpässe finden sich auch in einer Studie der KBV wieder, zu der Sie ebenfalls mehrere Beiträge finden. Interessant ist hier immer wieder auch die politische Auslegung, die Vorwürfe, wir Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden nicht ausreichend an überversorgten Orten und überhaupt nur leicht Erkrankte behandeln, sind allseits bekannt wir als bvvp können als gemischter Verband, der alle psychotherapeutischen Leistungserbringer auch die ärztlichen vertritt, hier immer wieder besonders gut gegenhalten. Weiterhin finden Sie einen Beitrag zum Patientenrechtegesetz, das sich gerade in der Anhörungsphase befindet. Der bvvp hat eine Stellungnahme verfasst und konnte gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer Argumente in der 1. Anhörung am in Berlin einbringen. Lesen Sie auch von den vielfachen Aktivitäten der PiA selbst. In Berlin gibt es Diskussionen zur Einbindung in die Kammerarbeit, ein verbändeübergreifendes Treffen

2 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter mit PiA, Verbandsvertretern und Aktiven in den bereits bestehenden Strukturen insbesondere in der Kammerarbeit fand Mitte März in Berlin statt und wird sicher viele weitere Aktivitäten noch nach sich ziehen. Nicht zuletzt ist es immer wieder wichtig, in den Medien die Situation der PiA darzulegen. Auch hierzu finden sich weitere Beiträge aus Freiburg und dem Mitgliedermagazin Projekt Psychotherapie des bvvp. In den nächsten Wochen werden wir einen Schwerpunkt unserer PiA-Arbeit in der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes haben. Erste Modelle einer Direktausbildung werden in die Diskussion eingebracht, und wir werden diesen Prozess skeptisch betrachten und begleiten, damit die Ausbildung der Psychotherapeuten im neuen Gesetz wirklich eine Verbesserung bedeutet und die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten zu einem hohen Standard gewährleistet ist. Das Bundesministerium für Gesundheit favorisiert zwar die Direktausbildung, d.h. einen neuen Studiengang Psychotherapie als Eingangsqualifikation zur Psychotherapieausbildung. Die damit verbundenen Schwierigkeiten und ungelösten Fragen sprechen dafür, solch ein Modell wenn überhaupt nur als Modellversuch durchzuführen, eine unevaluierte flächendeckende Einführung lehnen wir ab. Vordringlich sollten die Zugangsqualifikationen auf Masterniveau und die Bezahlung der Praktischen Tätigkeit gelöst werden. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und einen guten Start in den Frühling, der auch in der PiA-Politik hoffentlich viel Gutes bringen wird. Für den Bundesvorstand Ariadne Sartorius Vorstandsmitglied Inhaltsverzeichnis: 1. Hohe Verkaufspreise für Praxen gerichtlich bestätigt 1.1. Praxiswert: Gericht pfeift Gremien zurück 1.2. Terminbericht des BSG vom Praxiswert: Vereinbarter Kaufpreis bindet Zulassungsausschuss 2. Das Versorgungsstrukturgesetz: 2.1. Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung: die wesentlichen die Psychotherapie betreffenden Inhalte im Überblick 2.2. Versorgungsstrukturgesetz im Hinblick auf die Psychotherapie: Keine Verbesserung in Sicht 3. Hessen: Warnung vor Praxissschließungen 4. Therapieplatzmangel und Kostenerstattung 4.1. Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer zu unzumutbaren Wartezeiten 4.2. Durchs Schlupfloch schneller zum Psychotherapeuten 5. Arzt kann sich nicht in die Praxis einklagen 2

3 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Bedarfsplanung: KBV will "Hobbypraxen" an den Kragen 7. Studie der KBV zum gestiegenen Behandlungsbedarf 7.1. Psychisch Kranke brauchen schneller eine Behandlung/ KBV-Gutachten belegt gestiegenen Behandlungsbedarf 7.2. Wie viele Psychotherapeuten braucht das Land? 7.3. Zu wenig Hilfsangebote bei Burnout und Depression 8. Patientenrechtegesetz: BPtK fordert durchsetzbares Recht auf rechtzeitige Behandlung 9. Schreiben der Berliner PiA zur Einbindung der PiA in die Kammerarbeit 10. Ärzte scheuen die Psychiatrie 11. Psychotherapeutenkammer NRW stellt wichtige Informationen zur Äquivalenzregel bei den Zulassungsvoraussetzungen online 12. PiA für gerechte Bedingungen schreiben Bundesgesundheitsminister an 13. Private psychoanalytische Hochschule in Berlin gegründet 14. Weitere Veröffentlichung zur Situation der PiA in Freiburg 15. Neubewertung des G-BA zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Gemeinsamer Bundesausschuss korrigiert falsche Berechnung GBA hat ein Herz für Kinder 16. Neuer Bachelorstudiengang in Psychologie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke 17. PiA-Politik auf vollen Touren 18. PiA-Politik-Treffen in Berlin Pressemitteilung der Vorbereitungsgruppe Kurzbericht über das PiA-Politik-Treffens am in Berlin 3

4 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Hohe Verkaufspreise für Praxen gerichtlich bestätigt 1.1 Praxiswert: Gericht pfeift Gremien zurück Ärzte Zeitung, Das Bundessozialgericht hat den Ärzten den Rücken gestärkt - und die Zulassungsausschüsse in die Schranken verwiesen: Die müssen sich bei der Bestimmung des Praxiswerts heraushalten - zumindest in den meisten Fällen. Wenn sich die beteiligten Ärzte über den Wert einer Praxis einig sind, haben sich die Zulassungsgremien herauszuhalten. Sie dürfen dann nicht noch selbst einen Praxiswert ermitteln, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner jüngsten Sitzung. Damit geben die Kasseler Richter den Ärzten weiten Spielraum, eine Praxisübergabe rasch zu regeln Terminbericht des BSG vom Die Klägerin ist mit ihrer Revision erfolgreich gewesen, der Beklagte mit seiner Revision erfolglos geblieben. Die Vorinstanzen haben den Beklagten zu Unrecht für berechtigt gehalten, den Verkehrswert der Praxis der Klägerin von Amts wegen festzusetzen. Für eine solche Entscheidung der Zulassungsgremien ist nur Raum, wenn zwischen dem ausscheidenden Arzt und den Bewerbern Streit über den Verkehrswert besteht. Die Regelung, dass die Interessen des ausscheidenden Arztes nur insoweit zu berücksichtigen sind, als der Kaufpreis die Höhe des Verkehrswertes der Praxis nicht übersteigt, soll verhindern, dass aus einer Mehrheit von geeigneten Bewerbern derjenige auszuwählen ist, der den höchsten Kaufpreis zahlt. Jeder Bewerber muss andererseits bereit zur Zahlung eines Kaufpreises mindestens in Höhe des Verkehrswertes sein. Ist zwischen allen Bewerbern und dem ausscheidenden Vertragsarzt Einigkeit über den Kaufpreis erzielt.worden, besteht keine Notwendigkeit zur Festsetzung des Verkehrswertes, weil die Bereitschaft zur Zahlung eines bestimmten Kaufpreises dann kein Auswahlkriterium mehr ist. Soweit von den Zulassungsgremien der Verkehrswert ermittelt werden darf bzw muss, steht ihnen kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Zur Ermittlung des Verkehrswertes vertragspsychotherapeutischer Praxen ist auch die sog modifizierte Ertragswertmethode grundsätzlich geeignet. SG Reutlingen - S 1 KA 618/08 - LSG Baden-Württemberg - L 5 KA 1323/09 - Bundessozialgericht - B 6 KA 39/10 R - 4

5 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Praxiswert: Vereinbarter Kaufpreis bindet Zulassungsausschuss 10. Januar 2012 Die Zulassungsgremien sind nicht berechtigt, den Verkehrswert einer Praxis abweichend vom vereinbarten Kaufpreis festzusetzen, wenn sich Käufer und Verkäufer bereits auf einen Kaufpreis geeinigt haben. Eine solche Entscheidung darf nur getroffen werden, wenn zwischen dem ausscheidenden Arzt und den Bewerbern Streit über den Verkehrswert besteht. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 (B 6 KA 39/10 R) entschieden.die Vorinstanzen hatten Zulassungsausschuss und Berufungsausschuss noch für berechtigt gehalten, den Verkehrswert auch dann abweichend festzusetzen, wenn keine Einigung über den Kaufpreis besteht (SG Reutlingen, Urteil vom 25. November 2008, S 1 KA 618/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Oktober 2010, L 5 KA 1323/09).In dem zugrundeliegenden Fall wählte der Zulassungsausschuss einen Bewerber als Nachfolger aus, der den vom Verkäufer geforderten Preis (45.000,00 Euro) als zu hoch ablehnte und ankündigte, er werde nur den Verkehrswert bezahlen Das Versorgungsstrukturgesetz: 2.1 Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung Aus dem 126. Mitgliederrundschreiben des vvps (LV Südbaden im bvvp) vom Am 1. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das GKV- Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) verabschiedet. Nach dem zweite Durchgang im Bundesrat, der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sowie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann es dann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die wesentlichen die Psychotherapie betreffenden Inhalte im Überblick: Stilllegung und Aufkauf von Praxissitzen Das im Regierungsentwurf noch vorgesehene Vorkaufsrecht für Praxissitze durch die Kassenärztlichen Vereinigungen wurde durch eine Stilllegungsmöglichkeit durch die Zulassungsausschüsse ersetzt. Wenn ein Praxisinhaber in einem Planungsbereich, mit Zulassungsbeschränkungen seine Praxis von einem Nachfolger fortführen lassen will, so kann der Zulassungsausschuss diesen Antrag ablehnen. Dann wird der bisherige Praxisinhaber durch die KV entschädigt und sein Praxissitz stillgelegt. Bei Stimmengleichheit im Zulassungsausschuss ist dem Antrag auf Fortführung der Praxis jedoch stattzugeben. Grundsätzlich nicht stillgelegt werden kann die Praxis, wenn diese von einem Nachfolger weitergeführt werden soll, der Ehegatte, Lebenspartner oder ein Kind des bisherigen Vertragsarztes ist oder der ein angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt ist, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich betrieben wurde. 5

6 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Die hier beschriebene Möglichkeit der Stilllegung von Praxissitzen durch die Zulassungsausschüsse kann laut Gesetz aber erst 2013 in Kraft treten. Die Begründung dafür steht in den Beschlussempfehlungen: Eine Entscheidung des Zulassungsausschusses, mit der die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes aus Versorgungsgründen abgelehnt wird, kann somit erst auf Grundlage einer präziseren Bedarfsplanung, die insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung erforderlich erscheint, getroffen werden. Man darf gespannt sein, was die dafür zuständigen Gremien (GBA und Landesausschüsse auf regionaler Ebene) dazu beschließen. Im Gesetz stehen dazu folgende Ausführungen: Bedarfsplanung und befristete Zulassung Die Verhältniszahlen sollen anhand sachgerechter Kriterien und mit dem Neuzuschnitt der Planungsbereiche neuberechnet werden, nicht wie bislang stichtagsbezogen. Genannt wird im Gesetz beispielhaft aber nur die demografische Entwicklung. Der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) soll dazu die Planungsbereiche neu bestimmen, dass diese sich nicht mehr wie bisher an den Landkreisen orientieren, sondern eine flächendeckenden Versorgung sicherstellen. Und dies soll bis zum erfolgen, deshalb kann die Stilllegung der Praxissitze durch die Zulassungsausschüsse erst nach diesem Zeitpunkt erfolgen. In den Regionen kann laut Gesetz von den Vorgaben des G-BA zur Bedarfsplanung aufgrund regionaler Besonderheiten abgewichen werden. So kann die Landesebene abweichend von den Vorgaben des GBA eine regionale Bedarfsplanung erstellen, wenn damit regionale Besonderheiten abgebildet werden. Dazu können die Länder ein gemeinsames Landesgremium einrichten, das sich zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen äußern kann. In diesen Gremien müssen laut Gesetz Vertreter -der KV, der Landesverbände der Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft vertreten sein, die Länder können weitere Mitwirkende aufnehmen. In Baden-Württemberg wurde dieses Landesgremium bereits eingerichtet, weder die Landesärzte-, noch die Landespsychotherapeutenklammer wurden daran beteiligt. Auf Nachfrage wurde den Kammern aber zugesichert, dass sie bei Fragen zur psychotherapeutischen Versorgung dazu berufen werden können. Finanzielle Förderung des freiwilligen Verzichts auf die Zulassung Daneben wird die Möglichkeit erweitert, den freiwilligen Zulassungsverzicht finanziell zu fördern. Die KVen können dem Praxisinhaber eine Entschädigung zahlen, wenn der freiwillig auf seine Zulassung verzichtet. Bisher war dies nur für Ärzte ab 62 möglich. Der mögliche Aufkauf von Sitzen auf freiwilliger Basis wird also erweitert. Befristete Zulassungen Wenn der Versorgungsgrad in einem Planungsbereich höher als 100% liegt, können die Zulassungsausschüsse befristete Zulassungen aussprechen. 6

7 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Vergütung telemedizinischer Leistungen Die Telemedizin soll laut Gesetz insbesondere im ländlichen Raum Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung werden. Der Bewertungsausschuss bekommt mit dem Gesetz den Auftrag zu prüfen, in welchem Umfang ärztliche/psychotherapeutische Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes in der ambulanten Versorgung telemedizinisch erbracht werden können. Diese Leistungen muss der Bewertungsausschuss dann festlegen und im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) regeln. Dies soll bis zum erfolgen. Abschaffung unterschiedlicher Orientierungswerte Das Gesetz verzichtet auf die auch bisher nicht umgesetzten, aber in früheren Gesetzesnovellen vorgesehenen Regelungen bezüglich unterschiedlicher Vergütung in über- oder unterversorgten Planungsbereichen (Unterschiedliche Orientierungswerte). Vorgesehen wird stattdessen, Zuschläge auf den Orientierungswert zu bezahlen, wenn dadurch eine Versorgungsverbesserung erreicht werden kann, z.b. in unterversorgten Planungsbereichen. Regionalisierung der Vergütung Die Vergütung wird erneut regionalisiert. Dazu müssen nun die Kassenärztlichen Vereinigungen wieder unterschiedliche Honorarverteilungsmaßstäbe schaffen. Im Gesetz ist bezüglich der Regelungen für psychotherapeutische Leistungen vorgesehen, dass diese so zu gestalten sind, dass eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit gewährleistet ist. Vorgeschrieben wird auch, dass im Verteilungsmaßstab Regelungen zur Verhinderung der Ausdehnung der Tätigkeit eines Leistungserbringers über den Versorgungsauftrag hinaus zu schaffen sind. Für vernetzte Praxen können im Honorarverteilungsmaßstab besondere Vergütungsregelungen geschaffen werden. Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) muss nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums für jedes Quartal und für jede Kassenärztliche Vereinigung einen Bericht über die Gesamtvergütung, über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Bereinigungssummen und über das Honorar je Arzt und Arztgruppe veröffentlichen. Beteiligungsrechte der BPtK Zukünftig sind neben der Bundesärztekammer (BÄK) und den Berufsorganisationen der Pflegeberufe bei Beschlüssen zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung nach 137 SGB V die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu beteiligen, soweit jeweils die Berufsausübung der Psychotherapeuten oder der Zahnärzte berührt ist. Residenzpflicht Die Residenzpflicht, wonach der Arzt/Psychotherapeut in der Nähe des Praxissitzes seinen ersten Wohnsitz nehmen musste, um ggf. schnell in der Praxis anwesend sein zu können, entfällt ersatzlos. Unabhängig davon bleibt die Verpflichtung zur Teilnahme am Notfalldienst für ärztliche Psychotherapeuten bestehen. Martin Klett 7

8 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Versorgungsstrukturgesetz im Hinblick auf die Psychotherapie: Keine Verbesserung in Sicht PP 10, Ausgabe Dezember 2011, Seite 547Psychologische Psychotherapeuten Dieter Best und Jürgen Doebert, Psychologische Psychotherapeuten Die Erwartungen der Psychotherapeuten an das Gesetz waren hoch, sie wurden nicht erfüllt. Stattdessen trösten die Gesundheitspolitiker damit, dass sich die Regierung die Versorgung psychisch Kranker im nächsten Jahr noch einmal vornehmen will. Bei der Bedarfsplanung hatte sich die Regierung nicht entscheiden können, eine Stichtagsregelung zur Festlegung neuer Verhältniszahlen gesetzlich einzuführen als klare Vorgabe für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der für die Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie zuständig ist. Die Sorgen der Psychotherapeuten, die auf unrealistischen Annahmen beruhende Überversorgung könnte fortgeschrieben werden, sind damit nicht vom Tisch. Es bleibt nun dem G-BA überlassen, die Verhältniszahlen im kommenden Jahr nach sachgerechten Kriterien so der Gesetzestext neu zu entwickeln Hessen: Warnung vor Praxisschließungen Ärztezeitung online, WIESBADEN. Die hessischen Psychotherapeuten warnen vor Praxisschließungen. Dabei belege der Gesundheitsbericht des Landes, dass die Zahl der psychischen Erkrankungen zugenommen habe. Bei Frauen ist danach Depression die dritthäufigste Diagnose waren insgesamt Menschen in Hessen psychisch krank. 4.Therapieplatzmangel und Kostenerstattung 4.1 Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer zu unzumutbaren Wartezeiten : Kostenerstattung häufig einziger Ausweg für psychisch kranke Menschen Unzumutbare Wartezeiten auch nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ein psychisch kranker Mensch, der in Deutschland eine ambulante Psychotherapie benötigt, wartet monatelang auf ein erstes Gespräch beim niedergelassenen Psycho- 8

9 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter therapeuten. Daran ändert auch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz nichts, das am 1. Januar in Kraft getreten ist mit dem Ziel, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch 2012 zu wenige Psychotherapeuten zugelassen, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. Aber für psychisch Kranke, die dringend eine Behandlung benötigen, gibt es einen Ausweg, um rechtzeitig eine Behandlung zu erhalten: Sie können sich an einen Psychotherapeuten wenden, der genauso qualifiziert ist wie die zur GKV-Versorgung Zugelassenen, und von ihrer Krankenkasse die Erstattung der Kosten verlangen. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollten die Versicherten folgende Punkte beachten: Rufen Sie zunächst die Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in der Nähe ihres Wohnortes an und fragen nach einem freien Behandlungsplatz. Eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten gibt es bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Erhalten Sie rechtzeitig einen Termin, nehmen Sie ihn wahr. Wartezeiten über drei Monate gelten grundsätzlich als nicht zumutbar. Die BPtK fordert, die Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten auf drei Wochen zu verkürzen. Wer schwer psychisch krank ist, kann keine drei Monate auf eine Behandlung warten. Entscheidend ist, dass Sie nachweisen können, dass rechtzeitig keine Behandlung bei den zugelassenen Psychotherapeuten möglich ist. Notieren Sie deshalb Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage sowie ggf. wann Ihnen der erste Termin in Aussicht gestellt wurde. Sie sollten deshalb bei möglichst vielen Psychotherapeuten anfragen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie bei den zugelassenen Psychotherapeuten rechtzeitig keinen Termin erhalten haben. Legen Sie die Übersicht Ihrer Anfragen Ihrem Schreiben bei und bitten Sie die Krankenkasse, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. einer Woche) einen Psychotherapeuten zu nennen, bei dem Sie kurzfristig in der Nähe Ihres Wohnortes einen Termin erhalten. Suchen Sie sich nach Ablauf dieser Frist einen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung. Ein approbierter Psychotherapeut ist daran zu erkennen, dass er sich entweder Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nennen darf. Lassen Sie sich von diesem Psychotherapeuten schriftlich bestätigen, dass eine Behandlung notwendig ist und dass bei ihm kurzfristig ein freier Behandlungsplatz verfügbar ist. Beantragen Sie dann, dass Ihre Krankenkasse der Behandlung durch diesen Psychotherapeuten zustimmt und Ihnen die dafür notwendigen Kosten nach 13 Absatz 3 SGB V erstattet. Beantragen Sie nicht generell die Kostenerstattung anstelle von Sachleistungen nach 13 Absatz 2. Ein ausreichendes Versorgungsangebot vorausgesetzt, ist es für Versicherte einfacher, wenn ihre Ärzte bzw. Psychotherapeuten mit den Krankenkassen abrechnen (Sachleistung). Grundsätzlich ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, rechtzeitig für die notwendige Behandlung eines Versicherten zu sorgen. Ist sie dazu nicht in der Lage und sind dem Versicherten für eine selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Krankenkasse die Ausgaben übernehmen ( 13 Absatz 3 SGB V). Der 9

10 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Versicherte wählt dann statt der Sachleistung die Kostenerstattung. Bei der Sachleistung legt der Versicherte nur seinen Krankenversicherungsausweis vor und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten. Bei der Kostenerstattung erhält der Versicherte vom Psychotherapeuten eine Rechnung und bekommt danach die Ausgaben von seiner Kasse erstattet. Das kann auch vereinfacht werden, indem nach der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse die Abwicklung direkt zwischen Krankenkasse und Psychotherapeut erfolgt. 4.2 Durchs Schlupfloch schneller zum Psychotherapeuten Ärztezeitung vom Psychisch Kranke warten immer noch zu lange auf einen Termin beim Psychotherapeuten. Doch das muss nicht sein: Eine Ausnahmeregelung im Gesetz erlaubt es Betroffenen, die lange Wartezeit zu umgehen. Dieses Schlupfloch nutzen offenbar immer mehr Patienten. 30 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2011 extrabudgetär für Psychotherapien ausgegeben. Im Jahr 2005 waren es noch etwa zehn Millionen Euro. Das hat die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) am Mittwoch in Berlin mitgeteilt. Damit wählten immer häufiger psychisch kranke Menschen die Kostenerstattung, um möglichst schnell einen Therapieplatz zu bekommen 5. Arzt kann sich nicht in die Praxis einklagen Ärztezeitung online, Weil in einer Gemeinschaftspraxis eine Zulassung frei wurde, sah ein Arzt seine Chance gekommen: Er wollte den Arztsitz - gegen den Willen der anderen Ärzte in der Praxis. Er zog bis vor das Bundessozialgericht - und ist dort gescheitert. Bei der Entscheidung über die Nachfolge in einer Gemeinschaftspraxis kommt es vorrangig auf den Wunsch des oder der verbliebenen Ärzte an Bedarfsplanung: KBV will "Hobbypraxen" an den Kragen Ärzte Zeitung, Die KBV feilt weiter an ihrem Konzept zur Bedarfsplanung. KBV-Chef Köhler spricht auch Tabuthemen an: "Hobbypraxen" sollen Vollversorgern weichen. Auch ansonst werden alte Zöpfe abgeschnitten. 10

11 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Nicht alle Ärzte will der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, mit dem neuen KBV-Konzept zur Bedarfsplanung retten. Die sogenannten "Hobbypraxen", die nur wenige Scheine "machen", und die Ärzte, die weniger als 20 Stunden für die Versorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung stehen, sind dem KBV-Vorstand ein Dorn im Auge. "Wir müssen uns fragen, ob diese Mediziner einen vollen Vertragsarztsitz belegen können", sagte Köhler. Es sei sinnvoll, diese Frage - "heikel" und voller "politischen Sprengstoffs" - jetzt zu stellen, da der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstrukturgesetz von der Selbstverwaltung eine Reform der Bedarfsplanung fordert. Für die Versorgung mache es nämlich einen Unterschied, wie viele Stunden ein Arzt tatsächlich zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung stehe, sagte Köhler. Niederlassungswillige Ärzte, die das vertraglich vereinbarte Soll an Behandlungen gesetzlich Versicherter einhalten wollen, können dagegen optimistisch in die Zukunft blicken: Bis zu neue Arztsitze könnte das KBV-Konzept zur Bedarfsplanung schaffen. Mehr anung-kbv-will-hobbypraxen-kragen.html 7. Studie der KBV zum gestiegenen Behandlungsbedarf 7.1 Psychisch Kranke brauchen schneller eine Behandlung/ KBV-Gutachten belegt gestiegenen Behandlungsbedarf Pressemitteilung der BPtK, Berlin, 16. Januar 2012: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das niedrigschwellige, spezialisierte psychotherapeutische Behandlungsangebot auszubauen. Patienten benötigen eine schnellere und evidenzbasierte Behandlung von psychischen Krankheiten, fordert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Das Angebot kurzfristig nutzbarer psychotherapeutischer Sprechstunden muss hierfür verbessert werden. KBV und Krankenkassen sollten hierfür die Voraussetzungen schaffen. Das heute vorgestellte KBV- Gutachten zur ambulanten psychosomatischen/psychothe-rapeutischen Versorgung in der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland belegt den gestiegenen Behandlungsbedarf bei psychischen Erkrankungen. Danach sind 16,5 Prozent der Fehltage von Arbeitnehmern auf psychische Krankheiten zurückzuführen. Psychische Krankheiten dauern mit über 40 Krankheitstagen länger als alle anderen Erkrankungen. Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Deshalb ist auch eine bessere Verzahnung der verschiedenen ambulanten und stationären Behandlungsangebote, einschließlich der Rehabilitation, und der beteiligten Berufsgruppen notwendig. 11

12 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Das Gutachten zeigt deutlich, dass die spezialisierte psychotherapeutische Versorgung insbesondere von den Psychologischen Psychotherapeuten getragen wird. Im Jahr 2008 behandelten sie knapp 2,5 Millionen Quartalsfälle mittels 50minütiger Behandlungstermine. Auf die Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten entfielen rund bzw Quartalsfälle. Die Gruppe der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie behandelte rund 2,6 Millionen Quartalsfälle überwiegend durch zehnminütige Gespräche. Während die beiden ärztlichen Berufsgruppen nahezu ausschließlich tiefenpsychologische und analytische Psychotherapie durchführen, bieten die Psychologischen Psychotherapeuten das gesamte Spektrum der evidenzbasierten Psychotherapieverfahren an, einschließlich der Verhaltenstherapie. Das KBV-Gutachten belegt außerdem, dass die drei überwiegend psychotherapeutisch tätigen Berufsgruppen Patienten mit vergleichbaren psychischen Erkrankungen behandeln. Bei allen drei Berufsgruppen dominieren die Diagnosen der depressiven Störungen, gefolgt von den Anpassungsstörungen, den Angststörungen und den Posttraumatischen Belastungsstörungen einschließlich der akuten Belastungsreaktionen. Schließlich betonten die beiden Gutachter Prof. Dr. Johannes Kruse und Prof. Dr. Wolfgang Herzog, dass die bewilligten Behandlungsstunden vielfach nicht ausgeschöpft werden, sondern die Therapiedauer individuell je nach Behandlungsverlauf mit dem Patienten abgestimmt wird. 7.2 Wie viele Psychotherapeuten braucht das Land? Ärzte Zeitung, Eine Studie der KBV zeigt die Lücken bei der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. Mehr Sitze für Psychotherapeuten seien aber nicht das alleinige Mittel der Wahl, sagt der KBV-Chef - und muss sich sogleich harsche Kritik anhören. Jährlich erkranken 25 bis 30 Prozent der Bevölkerung in Deutschland an psychischen und psychosomatischen Störungen - nicht alle bleiben aber dauerhaft bestehen. Einen Therapieplatz zu finden sei jedoch mit vielen Hürden verbunden, kritisieren Experten. Schon auf ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten warten die Betroffenen oft drei Monate. Kassen beanstanden hingegen, dass bereits jetzt viele Regionen überversorgt seien. Grund genug, die Versorgung psychisch kranker Menschen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bei den Universitäten Gießen und Heidelberg eine Studie in Auftrag gegeben, die Klarheit darüber schaffen soll, wie es tatsächlich um die Versorgungssituation psychisch kranker Menschen steht. Mehr 12

13 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Zu wenig Hilfsangebote bei Burnout und Depression Experten für Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse gibt es reichlich flexible und zeitnahe Hilfsangebote für psychisch Kranke fehlen trotzdem. Experten sprechen längst von einer Volkskrankheit. Psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen sind bei Arbeitnehmern nicht nur der zweithäufigste Grund für Fehltage und verursachen mit 40 Tagen pro Fall die längste Krankheitsdauer. Psychopatienten stellen die mit Abstand größte Gruppe derer, die Erwerbsminderungsrenten beantragt. Grund genug, die medizinische Versorgung der Kranken und deren Effektivität genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis einer aktuellen Studie, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an den Universitäten Gießen und Heidelberg in Auftrag gegeben wurde: Es fehlt nicht an Plätzen und Experten für Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse, sondern an flexiblen und schnellen Hilfsangeboten in akuten Belastungssituationen. Mehr 8.Patientenrechtegesetz: BPtK fordert durchsetzbares Recht auf rechtzeitige Behandlung Pressemitteilung der BPtK, Berlin, 17. Januar 2012 Patienten brauchen einen Anspruch auf rechtzeitige Behandlung. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des Referentenentwurfs zum Patientenrechtegesetz, den das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium am 16. Januar vorgelegt haben. Krankenkassen sollten nicht nur, wie vorgesehen, verpflichtet werden, innerhalb von drei Wochen Anträge zu bearbeiten, sondern auch einen Leistungserbringer zu benennen, der eine Behandlung durchführen kann. Nach Ablauf dieser Frist sollten Versicherte das Recht haben, sich eine erforderliche Leistung selbst zu beschaffen und die entstandenen Kosten von der Krankenversicherung erstatten zu lassen. Damit bekäme der Patient die Möglichkeit, bei zu langen Wartezeiten selbst aktiv zu werden, erläutert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Nach Erfahrungen der BPtK werden Anträge auf Kostenerstattung von den Krankenkassen immer häufiger mit bürokratischen Anforderungen versehen, langsamer bearbeitet oder grundsätzlich erst einmal abgelehnt. Derzeit gibt es zwar einen Anspruch auf Kostenerstattung, das Verfahren ist aber nicht gesetzlich geregelt. Es bleibt daher den Krankenkassen überlassen, wie sie die Anträge bearbeiten. Die BPtK fordert außerdem Mindeststandards für die Behandlung in der privaten Krankenversicherung festzulegen. Vielen privat Versicherten bleibt das Recht auf eine Psychotherapie vorenthalten, obwohl Psychotherapie allein oder in Kombination mit Medikamenten bei psychischen Erkrankungen nach evidenzbasierten Leitlinien das Mittel der Wahl ist. Die privaten Krankenversicherungen gewährleisten ihren Versicherten seit Jahrzehnten nicht das erforderliche Mindestangebot für eine ange- 13

14 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter messene Behandlung, obwohl psychische Erkrankungen fast jeden treffen können, erläutert BPtK-Präsident Richter. Innerhalb eines Jahres erkrankt mehr als jeder Vierte an einer seelischen Erkrankung. 9. Schreiben der Berliner PiA zur Einbindung der PiA in die Kammerarbeit Liebe Berliner PiA, der Vorstand der Berliner Psychotherapeutenkammer hat eine Umfrage zur PiA- Vertretung gestartet. Er möchte herausfinden, ob und wie sich die Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen in Ausbildung vertreten lassen wollen. (Auszug aus dem Anschreiben zur Umfrage). Anlass für diese Umfrage sei die kritische Diskussion über den Gaststatus der PPiA und KJPiA in der Kammer. Wir, die PiA für gerechte Bedingungen! Berlin, kritisieren diese Umfrage und rufen zum Boykott auf! Hier einige Hintergrundinfos: Es gibt bereits eine PiA-Vertretung in der Kammer. Das sind gegenwärtig Julia Walendzik für die PPiA und Bernd Leuterer für die KJPiA. Demnächst stehen Neuwahlen an. Wählen und gewählt werden können PiA, die Gastmitglieder sind. Laut Satzung können PiA auf Antrag als Gäste in der Kammer aufgenommen werden für einen Jahresbeitrag von 45. Die Teilnehmerzahl der Versammlungen war in der letzten Zeit kontinuierlich rückläufig. Der Gaststatus wurde deshalb von den PPiA und KJPiA kritisch diskutiert, weil der Mitgliedsbeitrag eine Hürde darstellt, die eine größere Beteiligung der PiAschaft verhindert. Die PiA- Vertreter haben lediglich Rede- und Antragsrecht, aber kein Wahl- und Stimmrecht. Dieses Missverhältnis zwischen Beitragshöhe und eingeschränkten Rechten gibt es sonst in keiner anderen Heilberufekammer. Zur Kritik an dieser Umfrage: 1. Die Umfrage erweckt den Anschein, dass es bisher keine PiA-Vertretung gegeben hätte. Die erste von drei Fragen lautet: Stimmen Sie für die Schaffung einer Vertretung der Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen in Ausbildung in der Psychotherapeutenkammer Berlin? Tatsache ist aber, dass die PiA-Vertretung nicht erst erschaffen werden muss, weil es sie schon gibt. Eine solche Formulierung ist irreführend. 2. Das aktuelle Modell der PiA-Vertretung (Gastmitglieder können gewählt werden) wird nicht erwähnt und nicht beschrieben. Somit werden die Umfrageteilnehmer nicht ausreichend informiert. Sie können nicht abwägen, welches Modell für sie besser und passender erscheint. df 14

15 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Ärzte scheuen die Psychiatrie Ärzte Zeitung, Ärztemangel auch in der Psychiatrie: Vor allem junge Ärzte haben wenig Interesse an dem Fach - im Gegensatz zum nichtärztlichen Nachwuchs. Hält der Trend an, wird bald auch die ambulante Versorgung gefährdet sein. Zwei Drittel der psychiatrischen Fachkliniken haben Probleme, offene Stellen im ärztlichen Dienst zu besetzen. In den psychiatrischen Fachabteilungen von Allgemeinkrankenhäusern sind es 61 Prozent, die unter Ärztemangel leiden. Das geht aus dem am Dienstag von der Deutschen Krankenhausgesellschaft veröffentlichten "DKI-PSYCHiatrie-Barometer 2011" hervor. Die Ergebnisse beruhen auf einer Vollerhebung in den betreffenden 178 Kliniken im Frühsommer Zusammengestellt werden darin Strukturdaten der Einrichtungen, ihre diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Angebote, die Zusammenarbeit mit ambulanten Leistungserbringern auch im Rahmen der integrierten Versorgung und die Vorbereitung auf das neue Entgeltsystem. e-scheuen-psychiatrie.html 11. Psychotherapeutenkammer NRW stellt wichtige Informationen zur Äquivalenzregel bei den Zulassungsvoraussetzungen online Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) regelt den Zugang zur Psychotherapeutenausbildung durch Nennung der Studiengänge, die erfolgreich abzuschließen sind, und durch Bezeichnung der Hochschularten, an denen diese Abschlüsse erworben werden können. Den Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ermöglicht nach 5 Abs. 2 Nr. 1 b) PsychThG eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Zugang zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erhält darüber hinaus nach 5 Abs. 2 Nr. 2 b) PsychThG, wer im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule die Studiengänge Pädagogik oder Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen hat. In Nordrhein-Westfalen (NRW) kann eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten darüber hinaus auch beginnen, wer das Diplom in Sozialer Arbeit und in Heilpädagogik erworben hat. Während des Gesetzgebungsverfahrens zum PsychThG Ende der 1990er Jahre gab es in allen diesen Studiengängen bundesweit verbindliche Rahmenordnungen, mit denen Studieninhalte und Prüfungsanforderungen definiert waren. Der Zugang zu den Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten war damit klar geregelt. Studierende hatten die Möglichkeit, sich mit Wahl eines der genannten Studiengänge den Zugang zur Psychotherapeutenausbildung zu erschließen, und Ausbildungsstätten konnten beurtei- 15

16 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter len, ob die Ausbildungsteilnehmer am Ende der Ausbildung von der zuständigen Behörde zum Staatsexamen zugelassen werden würden. Diese Zeiten sind mittlerweile passe. Im Zuge der 1999 mit der Bologna-Erklärung eingeleiteten Harmonisierung des europäischen Hochschulraumes wurden auch in Deutschland seit Mitte der 2000er Jahre Studiengänge grundlegend neu strukturiert. Bundesweit haben seitdem die Rahmenordnungen ihre Gültigkeit verloren. Bis dahin einheitliche Studiengänge entwickeln sich seitdem durch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und Spezialisierungen inhaltlich auseinander. Gleichzeitig werden die früheren Diplomstudiengänge mit nur einem berufsqualifizierenden Abschlussgrad durch gestufte Studienprogramme abgelöst mit den qualitativ unterschiedlichen Abschlussgraden Bachelor und Master. Die Folge ist: Auf Abschlüsse der inhaltlich heterogenen und gestuften neuen Studiengänge lassen sich die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung nicht mehr unmittelbar anwenden. Diese Situation lässt sich unmissverständlich nur durch eine Novellierung des PsychThG auflösen, mit der die Zugangsvoraussetzungen auf die gestuften Studiengänge bezogen werden. Die Notwendigkeit einer solchen Novellierung ist unbestritten, lässt aber seit Jahren auf sich warten. Solange dieser Zustand anhält muss daher nach Wegen gesucht werden, wie die gesetzlich vorgegebenen Regelungen auf die neuen Studiengänge angewendet werden können. Hierzu genügt es nicht, nur die Bezeichnung der Studiengänge und -abschlüsse zu berücksichtigen, da mit den Bezeichnungen keine definierten Studieninhalte und Prüfungsanforderungen mehr verbunden sind. Eine möglichst nahe an den Vorgaben des PsychThG orientierte Beurteilung lässt sich durch Rekurs auf die Rahmenordnungen erreichen, die die zugangsqualifizierenden Studienabschlüsse seinerzeit inhaltlich näher bestimmt haben. Da die Rahmenordnungen Studieninhalte und Prüfungsanforderungen enthalten, lassen sich auf dieser Basis Raster entwickeln, mit denen geprüft werden kann, ob ein konkreter Studienabschluss bei gegebenem Studienprofil qualitativ und quantitativ dem entspricht, was mit den damaligen Rahmenordnungen vorgegeben war. Im Auftrag der Psychotherapeutenkammer NRW wurden solche Inhaltsraster für die gestuften Studiengänge Psychologie, Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit / Sozialpädagogik und Heilpädagogik entwickelt. Federführend wurde dieser Auftrag von Prof. Dr. Ulrike Willutzki übernommen, die Ausarbeitung lag im Wesentlichen bei Dipl.- Psych. Desirée Thormann; beide haben bereits im Rahmen des Forschungsgutachtens zur Ausbildung von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinderund JugendlichenpsychotherapeutInnen des BMG (2009) an den vergleichbaren Abschnitten mitgewirkt; Ulrike Willutzki gehörte zur beauftragten Forschergruppe. Die Betreuung von Seiten der Psychotherapeutenkammer NRW und die Zusammenstellung der vorliegenden Ergebnisse lag bei Dr. Wolfgang Groeger. Im Folgenden werden die Inhaltsraster und die dabei zugrunde gelegten Kriterien getrennt für die jeweiligen Studiengänge dargestellt. Die zugehörigen Rahmenordnungen finden sich im Anhang. _Anhang.pdf 16

17 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter PiA für gerechte Bedingungen schreiben Bundesgesundheitsminister an Berlin, Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Bahr, wir setzen uns für die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen von PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) ein. Die aktuelle Gesetzeslage, die durch das mittlerweile 12-jährige Psychotherapeutengesetz vorgegeben wird, führt zu äußerst prekären Lebensbedingungen der PiA und zu einer starken sozialen Selektion der Ausbildungsteilnehmer/innen. Wir PiA haben mit dem PsychThG keinen ausreichend verfassten Platz im Gesundheitssystem erhalten und bewegen uns deswegen mit unserer Arbeit, die wir während der Ausbildung leisten, in einem rechtlichen Niemandsland, in dem das Recht des Stärkeren gilt. Dies führt dazu, dass an unseren Ausbildungsstätten, den Kliniken, häufig gar keine vertrags- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards eingehalten werden, wie Vergütung, Sozialversicherung, Arbeitszeitenregelung, Urlaubsregelung, Tätigkeitsbeschreibungen, Versicherung, Anleitung. Wir übernehmen jedoch Verantwortung in der Versorgung psychiatrischer Patienten, indem wir abrechnungsfähige Leistungen erbringen, wie Erstgespräche, Diagnostik, Einzel- und Gruppentherapien u.a. Eingestuft und vergütet werden wir aber häufig als Praktikanten und mit 0-3 Euro pro Stunde entschädigt. Unsere akademische Grundausbildung würde bei Verzicht auf diese Weiterqualifizierung eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe TVÖD 13/14 erlauben. Diese Missstände wurden im Forschungsgutachten zur Ausgestaltung der Psychotherapieausbildung, das Ihnen sicherlich bekannt ist, objektiv erfasst. Gleichermaßen sehen wir einen Anstieg des Krankheitsaufkommens im Bereich der psychischen Erkrankungen und setzen uns für eine Bedarfsplanung ein, die das Krankheitsaufkommen in ausreichendem Maße berücksichtigt. Wir haben eine Resolution verabschiedet, für die wir 7000 Unterstützer/innen gefunden haben. Darunter finden sich PiA aus dem ganzen Bundesgebiet, niedergelassene und angestellte Psychologische, ärztliche und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Fachärzte für psychosomatische Medizin, Psychiater, Vertreter unserer Berufsverbände, sowie Delegierte der Psychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen. In dieser Resolution formulieren wir drei Forderungen: 1. eine Vergütung der praktischen Tätigkeit gemäß der akademischen Vorqualifikation im ersten Ausbildungsteil 2. die Senkung der finanziellen Zugangshürden und Verbesserung der Durchlässigkeit des Zugangs zur Ausbildung 3. die Gewährleistung einer dem Krankheitsaufkommen angemessenen Bedarfsplanung bei der Bemessung der Kassensitze Wir wissen, dass Sie sich aktuell mit der Novellierung des PsychThG befassen und möchten Ihnen anhand der gesammelten Unterschriften unsere Wünsche und Vorstellungen für die Gesetzesnovelle mitteilen und Sie um die Berücksichtigung unserer Interessen bitten. 17

18 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Wir würden uns sehr über eine Einladung zu einem Gespräch freuen. Wir bitten um eine baldige Antwort, gern bis zum Mit freundlichen Grüßen Katharina Röpcke für PiA für gerechte Bedingungen! Berlin mit Unterstützung durch folgende Berufsverbände die gemeinsam die Interessen von insgesamt Psychotherapeuten vertreten: Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.v. (bvvp) Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.v. (VPP) sowie mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di 13. Private psychoanalytische Hochschule in Berlin gegründet taz, Freud hat noch eine Couch in Berlin Das Verhältnis Berlins zu Sigmund Freud ist gespalten. Eine private Hochschule in Berlin-Moabit will der Psychoanalyse mehr Bedeutung einräumen als staatliche Unis. Bei Sigmund Freud war es gemütlicher. Der Meister der Psychoanalyse bettete seine Patienten auf der Couch mit Orientdecke, in einem Zimmer voll antiker Möbel, schwerer Teppiche, frivoler Skulpturen und Zigarrenqualm. Der jüngst eröffnete Therapieraum der International Psychoanalytic University (IPU) fällt weit nüchterner aus: weiße Wände, ein Tisch, zwei Stühle und ein Beobachtungsspiegel für den Nachbarraum, wie man ihn aus dem Fernsehkrimi kennt. Es herrscht Rauchverbot. Aber die Couch, die ist auch 70 Jahre nach dem Wirken Freuds noch da. "Manche Dinge kann man nur im Liegen aussprechen", sagt Heinrich Deserno, Professor an Deutschlands einziger Hochschule für Psychoanalyse. Auf den Spuren Freuds hat sich die private Hochschule 2009 in Moabit gegründet. Dem voraus ging eine tiefe, eine hundert Jahre alte Frustration. Anfang des 20. Jahrhunderts warnte Freud seine Studenten, der Psychoanalytiker werde sich "in einer Gesellschaft finden, welche seine Bestrebungen nicht versteht, ihn misstrauisch und feindselig betrachtet". Tatsächlich wurde der Kampf zum Wegbegleiter der Psychoanalyse: Nach außen ringt sie um Anerkennung, im Innern tobt der Streit um Methoden. 18

19 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter Weitere Veröffentlichung zur Situation der PiA in Freiburg Freiburg, ,50 Euro Stundenlohn: Unter welchen Bedingungen angehende Psychotherapeuten ausgebildet werden Wer nach einem Psychologiestudium als Psychotherapeut arbeiten will, muss erst noch eine lange Ausbildung absolvieren - und das unter prekären Bedingungen. Denn Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) verdienen bei einem Vollzeitjob weniger als Minijobber. Wie es PiAs in Baden-Württemberg ergeht: Nicole Peter (29)* hat im Oktober 2010 ihre Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin angefangen, wie die Ausbildung offiziell heißt. Sie rechnet damit, frühestens in sechs Jahren fertig zu sein. Vor ihr liegt eine beschwerliche Zeit, mit viel Verantwortung und wenig Geld. Im Moment befindet sie sich in der Phase der sogenannten Praktischen Tätigkeit: Sie arbeitet 26 Stunden in der Woche in einer Einrichtung für Psychotherapie in Südbaden für 400 Euro im Monat. Insgesamt dauert diese Phase der Ausbildung anderthalb Jahre. Um sich das alles finanzieren zu können, arbeitet sie am Wochenende und wohnt immer noch in ihrer WG aus Studienzeiten und sie bringt Opfer. Die letzten anderthalb Jahre habe ich meine Freunde viel seltener gesehen, bedauert Nicole. Dazu kommen mittlerweile Stresserscheinungen: Früher habe ich zwei Sekunden gebraucht, um einzuschlafen. Mittlerweile können es manchmal bis zu zwei Stunden sein Neubewertung des G-BA zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Gemeinsamer Bundesausschuss korrigiert falsche Berechnung Pressemitteilung der BPtK, Berlin, 16. Februar 2012 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Berechnung der Mindestquote für ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie korrigiert. Danach entstehen bundesweit voraussichtlich 177 zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Wir hatten immer wieder kritisiert, dass der G-BA für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Psychotherapeuten zählt, die gar keine Kinder und Jugendlichen behandeln, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. Aus unserer Sicht hätten die zusätzlichen Praxissitze schon seit 2009 für die Versorgung zur Verfügung stehen müssen. Die neue Berechnung für die Mindestquote tritt allerdings erst ab 1. Januar 2013 in Kraft. Das Gesetz zur Mindestquote in der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entfaltet damit erst vier Jahre nach seinem Inkrafttreten die Wirkung, die der Gesetzgeber beabsichtigte, kritisiert BPtK-Präsident Richter. Die Regelung ist bis Ende 2013 befristet. Am 1. Januar 2009 führte der Gesetzgeber eine Mindestquote für Kinder- und Ju- 19

20 bvvp-online-pia-newsletter bvvp-online-pia-newsletter gendlichenpsychotherapie ein, um die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Danach sollten mindestens 20 Prozent der niedergelassenen Psychotherapeuten ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Der G-BA benötigte nach Inkrafttreten des Gesetzes noch fast ein Jahr, um die notwendigen Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Mindestquote zu schaffen. Dabei zählte er dann aber Psychotherapeuten, die sowohl als Psychologischer Psychotherapeut als auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, zur Hälfte als Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ein Blick in die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen hätte schon damals geklärt, dass doppelt zugelassene Psychotherapeuten nur in sehr geringem Umfang Kinder und Jugendliche behandeln. In Deutschland arbeiten 667 niedergelassene Psychotherapeuten mit einer doppelten Zulassung. Davon behandeln mehr als 40 Prozent ausschließlich Erwachsene. Nur knapp zehn Prozent behandeln überhaupt zur Hälfte Kinder und Jugendliche. Dies hatte der G-BA für alle doppelt zugelassenen Psychotherapeuten angenommen GBA hat ein Herz für Kinder Ärzte Zeitung, Lange Wartezeiten, weite Anfahrtswege: Vor allem Kinder sind davon betroffen, wenn sie zum Pychotherapeuten müssen. Jetzt soll sich das ändern - dank einer Neuberechnung des GBA. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten stehen bundesweit ab dem kommenden Jahr knapp 180 Sitze mehr zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat dafür die Berechnung zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen angepasst. "Wir hatten immer wieder kritisiert, dass der GBA Psychotherapeuten zählt, die gar keine Kinder und Jugendlichen behandeln", sagte Professor Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtk). psychiatrische_krankheiten/default.aspx?sid=805251&cm_mmc=newsletter-_- Newsletter-C-_ _-Neuro-psychiatrische+Krankheiten 16. Neuer Bachelorstudiengang in Psychologie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke Die Fakultät für Gesundheit startet im Wintersemester 2012/13 mit einem neuen Bachelorstudiengang Psychologie und Psychotherapie (Abschluss: Bachelor of Science). Aufbauend auf diesen Studiengang können den Absolventen des Bachelorstudienganges den konsekutiven Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapiewissenschaft (Abschluss: Master of Science (M.Sc.)) beginnen, der zum Wintersemester 2013/14 erstmalig startet. 20

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