Landkreis Uelzen. Vorranggebiete Windenergiegewinnung. Potenzialflächen (Stand: ) - Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Dezember 2016)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landkreis Uelzen. Vorranggebiete Windenergiegewinnung. Potenzialflächen (Stand: ) - Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Dezember 2016)"

Transkript

1 Landkreis Uelzen Vorranggebiete Windenergiegewinnung Potenzialflächen (Stand: ) - Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Dezember 2016) Im Auftrag des: Landkreis Uelzen Amt für Bauordnung und Kreisplanung Veerßer Straße Uelzen erstellt durch: Blüml, Schönheim & Schönheim GbR Freiheitsweg 38A Osnabrück Tel.: Fax: info@bms-umweltplanung.de Projekt-Nr.: Dezember 2016 Projektleitung, -bearbeitung: Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Arnold Schönheim Dr. Volker Blüml (Verfasser)

2 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Verzeichnisse VERZEICHNISSE Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse Einleitung Methodik Datengrundlage Regionales Vorkommen gegenüber Windenergieanlagen empfindlicher Arten Vorgehensweise Kommentierte Artenliste Bewertungskriterien der Potenzialflächen aus avifaunistischer Sicht Beurteilungskriterien Beurteilungskriterien 2015 und Bewertung der Potenzialflächen Gesamtbewertung aller 60 Potenzialflächen Literatur

3 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Verzeichnisse Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bewertung der Potenzialfläche 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) Tabelle 2: Bewertung der Potenzialfläche 3 (1.000m östlich Holthusen I) Tabelle 3: Bewertung der Potenzialfläche 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Tabelle 4: Bewertung der Potenzialfläche 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Tabelle 5: Bewertung der Potenzialfläche 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Tabelle 6: Bewertung der Potenzialfläche 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) Tabelle 7: Bewertung der Potenzialfläche 14 (1.000m südlich Natendorf) Tabelle 8: Bewertung der Potenzialfläche 15 (1.000m nördlich Barum) Tabelle 9: Bewertung der Potenzialfläche 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) Tabelle 10: Bewertung der Potenzialfläche 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) Tabelle 11: Bewertung der Potenzialfläche 19 (1.000m nördlich Gerdau) Tabelle 12: Bewertung der Potenzialfläche 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) Tabelle 13: Bewertung der Potenzialfläche 22 (1.000m nördlich Bahnsen) Tabelle 14: Bewertung der Potenzialfläche 23 (1.000m südöstlich Holxen) Tabelle 15: Bewertung der Potenzialfläche 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) Tabelle 16: Bewertung der Potenzialfläche 26 (1.000m nördlich Aljarn) Tabelle 17: Bewertung der Potenzialfläche 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) Tabelle 18: Bewertung der Potenzialfläche 28 (1.000m nördlich Edendorf) Tabelle 19: Bewertung der Potenzialfläche 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) Tabelle 20: Bewertung der Potenzialfläche 30 (1.000m östlich Secklendorf) Tabelle 21: Bewertung der Potenzialfläche 31 (1.000m westlich Sasendorf) Tabelle 22: Bewertung der Potenzialfläche 32 (1.000m östlich Jastorf) Tabelle 23: Bewertung der Potenzialfläche 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Tabelle 24: Bewertung der Potenzialfläche 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Tabelle 25: Bewertung der Potenzialfläche 35 (1.000m nördlich Masendorf) Tabelle 26: Bewertung der Potenzialfläche 36 (1.200m südlich Groß Liedern) Tabelle 27: Bewertung der Potenzialfläche 37 (1.000m westlich Wrestedt) Tabelle 28: Bewertung der Potenzialfläche 38 (1.000m südlich Stadensen) Tabelle 29: Bewertung der Potenzialfläche 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) Tabelle 30: Bewertung der Potenzialfläche 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) Tabelle 31: Bewertung der Potenzialfläche 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) Tabelle 32: Bewertung der Potenzialfläche 44 (1.000m nördlich Strothe)

4 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Verzeichnisse Tabelle 33: Bewertung der Potenzialfläche 45 (1.000m östlich Niendorf I) Tabelle 34: Bewertung der Potenzialfläche 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) Tabelle 35: Bewertung der Potenzialfläche 47 (1.000m östlich Jarlitz) Tabelle 36: Bewertung der Potenzialfläche 48 (1.000m westlich Rätzlingen) Tabelle 37: Bewertung der Potenzialfläche 49 (1.000m südlich Jarlitz) Tabelle 38: Bewertung der Potenzialfläche 50 (1.000m westlich Nateln) Tabelle 39: Bewertung der Potenzialfläche 51 (1.000m östlich Lehmke) Tabelle 40: Bewertung der Potenzialfläche 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Tabelle 41: Bewertung der Potenzialfläche 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Tabelle 42: Bewertung der Potenzialfläche 54 (1.000m östlich Schostorf) Tabelle 43: Bewertung der Potenzialfläche 55 (1.000m südlich Lüder) Tabelle 44: Bewertung der Potenzialfläche 56 (1.000m westlich Langenbrügge) Tabelle 45: Bewertung der Potenzialfläche 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) Tabelle 46: Bewertung der Potenzialfläche 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) Tabelle 47: Bewertung der Potenzialfläche 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Tabelle 48: Bewertung der Potenzialfläche 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) Tabelle 49: Bewertung der Potenzialfläche 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Tabelle 50: Bewertung der Potenzialfläche 63 (1.000 m östlich Dalldorf) Tabelle 51: Bewertung der Potenzialfläche 64 (1.000m östlich Kakau) Tabelle 52: Bewertung der Potenzialfläche 66 (1.000m südwestlich Polau) Tabelle 53: Bewertung der Potenzialfläche 67 (1.000m östlich Emern) Tabelle 54: Bewertung der Potenzialfläche 68 (1.500 m nordöstlich Hansen) Tabelle 55: Bewertung der Potenzialfläche 69 (1.000m südlich Höver) Tabelle 56: Bewertung der Potenzialfläche 70 (1.000m östlich Bohndorf) Tabelle 57: Bewertung der Potenzialfläche 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Tabelle 58: Bewertung der Potenzialfläche 72 (1.000m westlich Röhrsen) Tabelle 59: Bewertung der Potenzialfläche 73 (1.000m südlich Bankewitz) Tabelle 60: Bewertung der Potenzialfläche 74 (1.000m östlich Groß Thondorf) Tabelle 61: Übersicht über die Bewertung aller 60 betrachteten Potenzialflächen

5 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Verzeichnisse Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Potenzialfläche 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) Abbildung 2: Potenzialfläche 3 (1.000m östlich Holthusen I) Abbildung 3: Potenzialfläche 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Abbildung 4: Potenzialfläche 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Abbildung 5: Potenzialfläche 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Abbildung 6: Potenzialfläche 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) Abbildung 7: Potenzialfläche 14 (1.000m südlich Natendorf) Abbildung 8: Potenzialfläche 15 (1.000m nördlich Barum) Abbildung 9: Potenzialfläche 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) Abbildung 10: Potenzialfläche 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) Abbildung 11: Potenzialfläche 19 (1.000m nördlich Gerdau) Abbildung 12: Potenzialfläche 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) Abbildung 13: Potenzialfläche 22 (1.000m nördlich Bahnsen) Abbildung 14: Potenzialfläche 23 (1.000m südöstlich Holxen) Abbildung 15: Potenzialfläche 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) Abbildung 16: Potenzialfläche 26 (1.000m nördlich Aljarn) Abbildung 17: Potenzialfläche 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) Abbildung 18: Potenzialfläche 28 (1.000m nördlich Edendorf) Abbildung 19: Potenzialfläche 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) Abbildung 20: Potenzialfläche 30 (1.000m östlich Secklendorf) Abbildung 21: Potenzialfläche 31 (1.000m westlich Sasendorf) Abbildung 22: Potenzialfläche 32 (1.000m östlich Jastorf) Abbildung 23: Potenzialfläche 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Abbildung 24: Potenzialfläche 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Abbildung 25: Potenzialfläche 35 (1.000m nördlich Masendorf) Abbildung 26: Potenzialfläche 36 (1.200m südlich Groß Liedern) Abbildung 27: Potenzialfläche 37 (1.000m westlich Wrestedt) Abbildung 28: Potenzialfläche 38 (1.000m südlich Stadensen) Abbildung 29: Potenzialfläche 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) Abbildung 30: Potenzialfläche 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) Abbildung 31: Potenzialfläche 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) Abbildung 32: Potenzialfläche 44 (1.000m nördlich Strothe)

6 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Verzeichnisse Abbildung 33: Potenzialfläche 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) Abbildung 34: Potenzialfläche 47 (1.000m östlich Jarlitz) Abbildung 35: Potenzialfläche 48 (1.000m westlich Rätzlingen) Abbildung 36: Potenzialfläche 49 (1.000m südlich Jarlitz) Abbildung 37: Potenzialfläche 50 (1.000m westlich Nateln) Abbildung 38: Potenzialfläche 51 (1.000m östlich Lehmke) Abbildung 39: Potenzialfläche 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Abbildung 40: Potenzialfläche 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Abbildung 41: Potenzialfläche 54 (1.000m östlich Schostorf) Abbildung 42: Potenzialfläche 55 (1.000m südlich Lüder) Abbildung 43: Potenzialfläche 56 (1.000m westlich Langenbrügge) Abbildung 44: Potenzialfläche 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) Abbildung 45: Potenzialfläche 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) Abbildung 46: Potenzialfläche 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Abbildung 47: Potenzialfläche 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) Abbildung 48: Potenzialfläche 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Abbildung 49: Potenzialfläche 63 (1.000 m östlich Dalldorf) Abbildung 50: Potenzialfläche 64 (1.000m östlich Kakau) Abbildung 51: Potenzialfläche 66 (1.000m südwestlich Polau) Abbildung 52: Potenzialfläche 67 (1.000m östlich Emern) Abbildung 53: Potenzialfläche 68 (1.500 m nordöstlich Hansen) Abbildung 54: Potenzialfläche 69 (1.000m südlich Höver) Abbildung 55: Potenzialfläche 70 (1.000m östlich Bohndorf) Abbildung 56: Potenzialfläche 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Abbildung 57: Potenzialfläche 72 (1.000m westlich Röhrsen) Abbildung 58: Potenzialfläche 73 (1.000m südlich Bankewitz) Abbildung 59: Potenzialfläche 74 (1.000m östlich Groß Thondorf)

7 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Einleitung 1 EINLEITUNG Der Landkreis Uelzen als Träger der Regionalplanung stellt das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen (RROP) neu auf. Die allgemeinen Planungsabsichten wurden im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen am bekannt gemacht. Gegenstand der Neuaufstellung des RROP sind neben der Festlegung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums insbesondere zu den Nutzungen und Funktionen des Raums auch die Überprüfung der bisherigen Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung und die Ausweisung neuer Vorranggebiete Windenergienutzung. wurde mit der Erarbeitung von Grundlagen für ein gesamträumliches Konzept zur Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergienutzung im RROP des Landkreises Uelzen beauftragt. Als Teil dieses Auftrages wird hier eine Voreinschätzung des Konfliktpotenziales mit der Avifauna (Brut-, Rast- und Zugvögel) auf Basis vorhandener Daten in Anlehnung an die Vorgabe Nr. 4.1 des Artenschutzleitfadens des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMUEK) vom vorgenommen. Dazu wurde von im August 2013 ein Avifaunistisches Fachgutachten erarbeitet und veröffentlicht. Dieses stellte die avifaunistische Begutachtung aller damals bekannten 65 Potenzialflächen mit Stand August 2013 dar. Darauf aufbauend wurden im Jahr 2014 in einigen Potenzialflächen avifaunistische Untersuchungen durch den Landkreis Uelzen beauftragt (BMS-UMWELTPLANUNG 2014a). Zudem gingen zahlreiche, vielfach mit eigenen Fachgutachten, zum o.g. Fachgutachten mit Stand August 2013 ein. Dies mündete in das Avifaunistische Fachgutachten Stand (BMS-UMWELTPLANUNG 2015), das zusammen mit weiteren Unterlagen im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur Neuaufstellung des RROP gemäß 10 ROG öffentlich auslag. In diesem Beteiligungsverfahren sind widerum zahlreiche mit avifaunistisch relevanten Hinweisen eingegangen. Unter Berücksichtigung dieser ergaben sich in einigen Fällen Änderungen in der Einstufung und im Zuschnitt der Potenzialflächen. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Informationen/Rahmenbedingungen wird hier eine aktualisierte Bewertung aller Potenzialflächen vorgenommen. 2 METHODIK 2.1 Datengrundlage Eigene Erhebungen avifaunistischer Daten waren bei der Begutachtung aller Potenzialflächen 2013 zunächst nicht beauftragt. Die Studie 2013 (BMS-UMWELTPLANUNG 2013) stützte sich daher allein auf bestehende, zur Auswertung herangezogene Datengrundlagen. Wesentliche Quellen mit Stand der Auswertung März 2013 sind: - Ermittlung avifaunistisch wertvoller Bereiche Brutvögel einschließlich Angaben zu gesondert erfassten Großvogelarten durch die Staatliche Vogelschutzwarte Niedersachsen (VSW) im NLWKN (Daten unter Bewertungsstand 2010 (ergänzt 2013), sowie ergänzende Angaben insbesondere zu Großvögeln (vorrangig: Brut- und 6

8 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik Nahrungshabitate Schwarzstorch, Nahrungshabitate Rotmilan) gemäß Datenübermittlung der VSW an den Auftragnehmer vom Hierbei handelt es sich sowohl um ehrenamtliche erhobene Daten (z. B. im Rahmen des Artenerfassungsprogramms Arten brauchten Daten ), die vom NLWKN hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft werden und dann u. a. im Rahmen der Karten der für den Naturschutz wertvollen Bereiche veröffentlich werden. Des weiteren handelt es sich auch um projektbezogene Daten, die in der Gesamtschau eine Bewertung auf Basis eines definierten Zählgebietes durch die Staatliche Vogelschutzwarte des NLWKN ermöglichen, aber als Grundlagendaten der jeweiligen MelderInnen nicht öffentlich einsehbar sind. - Zusätzliche Angaben zu ausgewählten Brut- und Gastvogelvorkommen, im Wesentlichen aus dem Zeitraum , durch den NABU Uelzen e.v. Hierbei handelt es sich um einen relativ heterogenen Datenbestand, der neben zahlreichen Einzeldaten (vielfach Zufallsbeobachtungen bzw. gezielte Nachsuchen aufgrund begründeter Hinweise) auch systematische Erfassungen u.a. von Rotmilanen (Brutplätze/Revierzentren), Schwarzstorch (v.a. Brutgebiete = Horstbereich mit direkt angrenzenden Forstabteilungen bis ca m um den Horst; zusätzlich einzelne Angaben zu Nahrungshabitaten und Überflugbewegungen), Kranich und Ortolan enthalten. Für den Ortolan wurden gemäß aktuellem Wissenstand die Verbreitungsgebiete innerhalb des Landkreises Uelzen und kleinflächige (i.d.r. wenige km²) Vorkommensschwerpunkte (hohe Siedlungsdichten, sehr hohe Siedlungsdichten) auf Basis verschiedener aktueller Untersuchungen (s.u.) flächenhaft abgegrenzt. Allgemein ist zu den zweckgebunden für dieses Fachgutachten bereitgestellten Daten des NABU Uelzen anzumerken, dass nicht alle Daten, insbesondere nicht zu Brutvorkommen störempfindlicher Arten (u.a. Greifvögel, Schwarzstorch), in der Beobachtungsdatenbank des NABU Uelzen im Internet abrufbar sind. Neben der Verwendung anderer Meldesysteme sind z.b. Greifvogel-Brutnachweise und verdachtsfälle auch auf der seit Ende 2011 allgemein nutzbaren Plattform ornitho.de i.d.r. geschützt und nicht öffentlich einsehbar. - Avifaunistische Jahresberichte für den Landkreis Uelzen (KÖHLER & WELLMANN 2008) und (KÖHLER & WELLMANN 2011). - Brutvogel-Revierkartierungen auf Probeflächen 2005 im Rahmen der UVS zum geplanten Neubau der BAB A 39 (BMS-UMWELTPLANUNG 2005a; spätere Untersuchungen zu Trassenabschnitten eingegangen in KÖHLER & WELLMANN 2011 sowie Teil der Abgrenzung von Ortolan-Brutgebieten, s.o), im EU-Vogelschutzgebiet Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor 2005 (BMS-UMWELTPLANUNG 2005b, BLÜML & SCHÖNHEIM 2008) - Planbeobachtungen des Kranichzugs 2005 und 2007 im Hinblick auf zwischenzeitlich errichtete Windparks im Kreisgebiet (STEINBORN & REICHENBACH 2011). - Brutvogel-Revierkartierungen aus Kartierdaten zur A 39 von (BIODATA, BIO- LAGU, ÖKOPLAN im Auftrag der NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßENBAU UND VER- KEHR, NLSTBV, Geschäftsbereich Lüneburg). - Mündliche Auskünfte des Schwarzstorchbeauftragten des Landkreises Uelzen. In der nun vorliegenden grundlegend überarbeiteten und ergänzten Aktualisierung wurden die vom Landkreis Uelzen beauftragten Untersuchungen (BMS-UMWELTPLANUNG 2014a) einbezogen, außerdem zahlreiche und Fachgutachten sowie aktuelle Daten des NABU Uelzen und anderer avifaunistischer Experten zu ausgewählten Arten. Die jewei- 7

9 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik ligen vorhabensbezogenen Quellen sind in den Tabellen 1-60 bezogen auf die einzelnen Potenzialflächen aufgeführt. Berücksichtigt wurden außerdem die aktuellen Brutvorkommen des Schwarzstorches in den Jahren (ehrenamtliche Daten, NABU Uelzen unveröff.). 2.2 Regionales Vorkommen gegenüber Windenergieanlagen empfindlicher Arten Vorgehensweise Auf Basis der unter 2.1 genannten Quellen und publizierter Erkenntnisse zur Empfindlichkeit bestimmter Vogelarten gegenüber Windenergieanlagen wurde zunächst ermittelt, welche Vogelarten im Kreisgebiet Uelzen als Brut-, Gast- oder Zugvögel durch die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich betroffen sein können. Im Folgenden sind diese Arten mit ihrem Vorkommen im Kreisgebiet genannt und Erkenntnisse zur Empfindlichkeit zusammenfassend dargestellt. Die im Folgenden vorgestellten Arten und Kriterien entsprechen der Version 2013 (BMS- UMWELTPLANUNG 2013), sind aber teilweise um neue Quellen ergänzt. Die relevanten neuen Daten und Kriterien sind jeweils im Kapitel zu den Vogelarten (Kap bis ) sowie im Kap. 2.3 dargestellt. Wesentliche Grundlage bildeten 2013 die fachlich begründeten, artspezifischen Abstandskriterien gemäß LAG-VSW (2007), die wesentliche Grundlage für die Abstandsempfehlungen bei NLT (2011) sind. Es wurden aktualisierte Kriterien des NLT (NLT 2014) veröffentlicht, die sich hinsichtlich berücksichtigtem Vogelartenspektrum und artbezogenen Abstandskriterien z.t. deutlich unterscheiden. Diese werden im Weiteren als maßgeblich angesehen, da sie auf den Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten (LAG VSW) als Fachbehörden der Länder in der Überarbeitung vom 15. April 2015 beruhen (LAG VSW 2015). Entsprechend wird im Rahmen des planerischen Ermessens der im Nds. Windenergieerlass (Nds. MBL. Nr. 7/2016 vom (NMUEK 2016a) empfohlene Radius 1 (zu vertiefender Prüfbereich um einen Brutplatz der genannnten WEA-empfindlichen Brut- und Rastvogelarten) in Bezug auf NLT (2014) sinngemäß als weiche Tabuzone definiert, da das Einhalten dieses Abstandes das Fehlen eines relevanten Tötungs- und Störungsrisikos indiziert, d. h., bei der Einhaltung des Prüfradius 1 wird im Regelfall ein Eintritt der Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden. Der o.g. Windenergieerlass vom des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMUEK) basiert auf dem Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen als Anlage 2 des o. a. Windenergieerlasses vom , im folgenden Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) genannt Kommentierte Artenliste Im Folgenden werden die regionalen Vorkommen und das grundlegende Konfliktpotenzial einzelner Arten in Bezug auf Windenergieanlagen dargestellt. Behandelt werden nur im Landkreis Uelzen regelmäßig vorkommende, nach derzeitigem Kenntnisstand gegenüber 8

10 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik Windenergieanlagen empfindliche und damit für die Beurteilung von Standorten besonders ohne Anspruch auf Vollständigkeit Birkhuhn (Tetrao tetrix) Die Art ist seit längerer Zeit auf das EU-Vogelschutzgebiet Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor beschränkt, weitere Vorkommen existieren im Grenzbereich zum Heidekreis (TrÜbPl Munster Nord). Zwischen den Teilpopulationen in den Schießplätzen und Heidegebieten des Landschaftsraumes Lüneburger Heide ist von einem Individuenaustausch auszugehen (WÜBBENHORST & PRÜTER 2007). Zu sämtlichen Habitaten einschl. Korridoren zwischen Restpopulationen wird vom NLT (2011, 2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) ein Abstand von m empfohlen. Im Zusammenhang mit Windenergieplanungen außerhalb dieser direkten Umgebung der Birkhuhn-Brutgebiete sind mögliche Austauschkorridore relevant Schwarzstorch (Ciconia nigra) wurden jährlich 4-6 Bruten bzw. besetzte Horste/Brutreviere bekannt (KÖHLER & WELLMANN 2011), die seitdem kontinuierlich im Kreisgebiet bestätigt wurden (NABU Uelzen mdl.). Dem Landkreis Uelzen kommt mit einem Anteil von 7 % bis 10% des jährlichen landesweiten Brutbestandes (57 Brutpaare im Jahr 2014, vgl. KRÜGER UND NIPKOW 2015) eine sehr hohe Verantwortung für den Schutz der Art zu. Ein Großteil der artbezogenen Nahrungshabitate sind im Landkreis Uelzen mittlerweile bekannt, eine eindeutige Zuordnung aller Nahrungshabitate zu einem Horststandort ist jedoch nicht in allen Fällen sicher möglich, da dem Schwarzstorch einen Aktionsradius von bis zu > 10 km um den Horst zuzuordnen ist (vgl. JANSSEN et al. 2004). Da Schwarzstörche starke Meideeffekte zeigen, kommt es vergleichsweise selten zu Kollisionen, zumal bisher in Deutschland nur zwei Anflugopfer nachgewiesen werden konnte (DÜRR 2016). Da bisher aber recht wenige WEA innerhalb von Waldgebieten bzw. in unmittelbarer Nähe zu deren bislang bekannten Brutgebieten gebaut wurden und der Schwarzstorch aufgrund seines Flugverhaltens (Balzflüge, Thermikkreisen, Langstreckenflüge) grundsätzlich gefährdet ist, ist das Kollisionsrisiko (trotz Meideverhaltens) stärker einzustufen, als die Zahlen bisher belegen. Dies bestätigen die Analysen von ILLNER (2012), der den Schwarzstorch der Konfliktstufe 2 - (3) ( Hinweis auf ein ggf. substanzielles Risiko ) einstuft sowie die Analyse von LEUKUONA & URSUA (2007), die für den Schwarzstorch sogar den größten Risiko-Index ermittelten, was durch vier weitere Totfunde aus Europa untermauert wird (DÜRR 2016). Mögliche Auswirkungen durch Kollisionen sind aus den genannten Gründen dort anzunehmen, wo aufgrund von Funktionsbeziehungen eine hohe Aufenthaltswahrscheinlichkeit und regelmäßige Flugbewegungen anzunehmen sind. Der NLWKN (2010) fordert entsprechend die großräumige Freihaltung von Brut- und Nahrungshabitaten sowie Korridoren zwischen diesen, ohne konkrete Abstandswerte zu nennen. In den Abstandsempfehlungen (Stand: 2015) der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2015) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016) werden hierzu m als Ausschlussabstand zu Brutplätzen (vgl. LUNG 2016) und ein Prüfbereich von m genannt. Für den Landkreis Uelzen ist zu berücksichtigen, dass die Landschaft zumeist sehr klar in (potenzielle) Nahrungshabitate, die häufig in schmalen Bachauen liegen, und den übrigen, 9

11 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik zumeist höchstens als Durchflugkorridore zu Nahrungshabitaten relevanten Bereichen eingeteilt werden kann. Es werden daher Standorte im Abstand > 2 bis < 3 km zu Brutgebieten, in denen die Brutplätze der Art liegen, in Anlehnung an LAG-VSW (2015) generell als Tabuzone gewertet, ebenso Flächen, die zwischen Brutgebieten und bekannten Nahrungsgebieten in bis zu ca. 5 km Horstabstand bzw. zwischen zwei nahe beieinander liegenden Nahrungshabitaten ( + / - parallel verlaufende Bachniederungen etc.) liegen. Standorte in ca. 3 bis 5 km Abstand um die Brutgebiete werden fallweise als kritisch bzw. als geeignet bewertet, wobei insbesondere die für die Art essenzielle Biotopausstattung im weiteren Umfeld des Brutgebietes (Vorhandensein von Stillgewässern, Bachtälern, Feuchtwäldern) in die Bewertung mit einbezogen wird. Weitere potenzielle Nahrungshabitate und Durchflugkorridore bis in ca. 10 km Entfernung sind im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens zu untersuchen. Zu Untersuchungen von Flugbewegungen ist anzumerken, dass ROHDE (2009) erstmals die Bedeutung der morgendlichen und abendlichen Dämmerungsphasen für gezielte Nahrungsflüge beschrieb. Mithin sind Großvogel-Untersuchungen, die sich in erster Linie auf die für Greifvögel besonders geeigneten Tagstunden mit Thermik beziehen, für den Schwarzstorch als unzureichend anzusehen Weißstorch (Ciconia ciconia) 2015 und 2016 fand jeweils eine Weißstorchbrut in Kirchweyhe statt. Um diesen wird ein 1 km-ausschlussradius eingerichtet. Inwieweit 2014 beobachtete Ansiedlungen von Horstpaaren in Oetzen und Suhlendorf zu berücksichtigen sind, bleibt offen, da diese Horste seitdem nicht mehr genutzt wurden. Aufgrund belegter Schlagopfer der Art und eines 1 km- Ausschlussradius sowie 2 km- Prüfradius um Brutstandorte wurden daher Potenzialflächen im 2 km-radius als grundsätzlich geeignet mit der Auflage angesehen, dass die Raumnutzung im Falle einer Nutzung der neu gegründeten Horste in diesem Radius untersucht wird Wiesenweihe (Circus pygargus) Seit 2007 sind wieder Bruten im Landkreis Uelzen bekannt geworden und werden speziell betreut (KÖHLER & WELLMANN 2011, NABU UELZEN briefl.). Wiesenweihen sind im norddeutschen Raum seltene Brutvögel weiträumiger offener Landschaften, die meisten Bruten werden in Getreidefeldern nachgewiesen. Aufgrund der starken Gefährdungssituation der Wiesenweihe in Deutschland und nachgewiesener Verluste durch Windkraftanlagen (direkter Vogelschlag bzw. Barotrauma) sind lokale Konflikte zwischen Wiesenweihenschutz und Windkraft in den letzten Jahren wiederholt thematisiert worden (u.a. GRAJETZKY & NEHLS 2013); im Einzelfall wurden Windenergieanlagen während der Weihenbrutzeit abgeschaltet (siehe z.b. zusätzliche Quelle: BAUM & BAUM 2012). Planerisch schwierig ist die Bewertung der Vorkommen vor allem deshalb, weil Wiesenweihen in jährlich in z.t. stark schwankender Zahl auftreten und ihre Brutplätze teils großräumig wechseln sowie große Nahrungsreviere nutzen. Von daher sind auch die Abstandskriterien mit einem Schutzradius von 1 km (NLT 2014) nur eingeschränkt anwendbar. 10

12 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik Bereiche um bekannt gewordene Brutplätze im Kreisgebiet Uelzen werden hier als kritisch bzw. ggf. als Tabuzone in Abhängigkeit von der Lage des Brutplatzes zur Potenzialfläche gewertet. Mögliche Konflikte in benachbarten Bereichen werden aufgrund der Biotopstrukturen grob eingeschätzt, können aber an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden. Generell ist nach neuen Erkenntnissen zu beachten, dass Wiesenweihen im näheren Nestbereich sich häufig in große Höhen schrauben und in Konflikt mit Windenergieanlagen kommen können, die weiteren Nahrungsflüge aber zumeist unterhalb der Rotorenhöhe stattfinden (BAUM & BAUM 2012, GRAJETZKY & NEHLS 2013, eig. unveröff. Untersuchungen). Von daher sind Nahrungs-/Durchflüge alleine u.u. weniger kritisch, die Brutplätze können sich jedoch von Jahr zu Jahr verlagern und werden teilweise auch nahe bestehender Windenergieanlagen gewählt (erhöhtes Tötungsrisiko). Daher sollten bekannte Brutgebiete von Windenergie freigehalten und in bestehenden Windparks über die Wahl der Feldfrüchte Brutansiedlungen in Anlagennähe vermieden werden Rotmilan (Milvus milvus) Nach KÖHLER & WELLMANN (2011) ist von einem Bestand von maximal 50 Brutpaaren im Kreisgebiet Uelzen auszugehen. Die Art dürfte damit relativ gut erfasst sein, zudem sind von der VSW mittlerweile 34 Teilgebiete (incl. angrenzender Bereiche in Nachbarkreisen) als Nahrungshabitate flächig abgegrenzt. Der Bestandstrend der Art ist in Niedersachsen stark negativ und das Brutareal hat sich deutlich verringert (KLEIN et al. 2009); gleichzeitig kommt Deutschland eine sehr hohe Verantwortung für den weltweiten Erhalt der Art zu, da mehr als 50 % des Weltbestandes dieser Art hier brüten. Der Art wird kein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen zugesprochen, was REICHENBACH et al. (2004) mit den schon damals zahlreich gemeldeten Totfunden begründen (vgl. DÜRR 2004). Mittlerweile wird das Kollisionsrisiko als sehr hoch eingeschätzt (ILLNER 2012, MAMMEN et al. 2013, DÜRR 2016). Der NLT (Okt. 2014) bzw. der Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) empfiehlt einen Abstand von 1,5 km zu Brutplätzen und einen entsprechenden Prüfbereich von 4 km. Sofern Horststandorte bzw. Revierzentren in Potenzialflächeliegen oder diese mit Nahrungshabitaten wesentlich überschneiden bzw. solche aufgrund bekannter Brutvorkommen in der Potenzialfläche zu vermuten sind, sind diese Planungen somit generell als mindestens kritisch zu bewerten. Die 2013 vorliegenden Daten erlaubten in der Mehrzahl der Fälle die Anwendung der genannten Abstandskriterien. Aufgrund der weiten Verbreitung des Rotmilans im Kreisgebiet liegt ein Großteil der Potenzialflächen innerhalb des Prüfbereiches gemäß LAG-VSW (2015) und bedarf entsprechender Untersuchungen. Mit Stand Oktober 2014 konnten etwa 35 Brutvorkommen (Brutnachweis oder Brutverdacht, Datenstand ) im Kreisgebiet berücksichtigt werden. Soweit Horststandorte (zwischenzeitlich) bekannt wurden, wird hier das durch den NLT (2014) bzw. den Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) publizierte 1,5 km-kriterium angewandt, im weiteren Prüfradius die Lage bekannter Nahrungshabitate (Daten der Staatl. Vogelschutzwarte im NLWKN) berücksichtigt. Überlagerungen zwischen Windenergie- Potenzialflächen und den 1,5 km-radien um nicht exakt lokalisierte Brutverdachtsfälle von Rotmilanen wurden als grundsätzlich geeignet mit der Auflage angesehen, dass hier eine Überprüfung/Lokalisierung der Brutvorkommen und eine Raumnutzungsanalyse notwendig sind. 11

13 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik Schwarzmilan (Milvus migrans) Der Schwarzmilan ist im Kreisgebiet deutlich seltener als der Rotmilan, lt. KÖHLER & WELL- MANN (2011) wurden mindestens zwei Reviere bekannt. Die Art wird z.b. von REICHENBACH et al. (2004) nicht behandelt, jedoch ist nicht anzunehmen, dass sie hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit grundlegend anders zu bewerten wäre als die Schwesterart Rotmilan lagen bereits fünf Schlagopfer in der Kartei von DÜRR (2004) vor. Die LAG-VSW (2007, 2015) sowie NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMU- EK 2016b) empfehlen daher einen Abstand zu Brutplätzen von 1 km, beschränken jedoch den Prüfraum auf 3 km Weitere Greifvogel- und Eulenarten Generell besteht die Vogelschlagproblematik (vgl. Rotmilan) auch für weitere Greifvogelarten, besonders stark war bereits 2004 der Mäusebussard in der Fundkartei vertreten, seitdem hat sich die Einstufung nicht verändert (DÜRR 2004, 2016). Eine Bewertung einzelner Standorte ist jedoch schwierig, da der Mäusebussard ein weit verbreiteter Brutvogel ist und zuverlässige Kartierungen aus größeren Räumen regional fehlen. Bei der Bewertung einzelner Standorte werden daher vorrangig Brutvorkommen seltenerer, vorwiegend Offenland nutzender Greifvogelarten wie Rohrweihe (Circus aeruginosus), Wespenbussard (Pernis apivorus) und Baumfalke (Falco subbuteo), außerdem die Eulenart Uhu (Bubo bubo) herangezogen, die aufgrund ihrer Bestandsgefährdung und ihrer relativen Seltenheit im Kreisgebiet besonders zu beachten sind. Für die genannten Arten mit Ausnahme des Wespenbussard sieht LAG-VSW (2007, 2015) einen Mindestabstand um die Brutplätze von 1 km und eine Prüfraum von 3 km (überwiegend übernommen bei NLT 2011 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) vor; erstgenannter Abstandswert ist dabei aufgrund vielfach fehlender Angaben zur genauen Lage von Brutplätzen dabei im Landkreis Uelzen nicht starr anwendbar, die Untersuchung des Prüfraumes ist vermutlich für nahezu alle Potenzialflächen notwendig. Nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) wurden nunmehr Abstandsradien von 500 m für Arten wie Mäusebussard, Turmfalke, Baumfalke; außerdem auch Waldohreule eingeführt; dies ist allerdings insbesondere beim Mäusebussard auf Ebene der Raumordnung kaum anwendbar, da weder kreisweit genaue Horststandorte bekannt sind, noch eine detaillierte Festlegung der Windenergiestandorte an den z.t. wechselnden Horststandorten auf dieser Planungsebene sinnvoll möglich erscheint Kranich (Grus grus) Der Kranich ist als Brutvogel im Kreisgebiet weit verbreitet, 2010 wurde der Bestand auf mindestens 70 Bp. geschätzt (KÖHLER & WELLMANN 2011). Einen deutlichen Verbreitungsschwerpunkt stellt das EU-Vogelschutzgebiet Schweimker Moor und Lüderbruch mit 17 Bp. dar. Als Sommerrastplatz ist der Wasserspeicher Stöcken, als Rastplatz auf Herbst- und Frühjahrszug das Schweimker Moor bekannt, wobei die Gewässer als Schlafplatz und umliegende landwirtschaftliche Flächen als Nahrungsräume dienen (KÖHLER & WELLMANN 2011, NABU UELZEN briefl.). Der Kranichzug über den Landkreis Uelzen hinweg wurde im Herbst 2005 und 2007 großräumig untersucht (STEINBORN & REICHENBACH 2011), wonach dieser überwiegend in großen Höhen (> 150 m) stattfand und Einflüsse bestehender Windparks nicht nachgewiesen wer- 12

14 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik den konnten. Es liegen jedoch keine Befunde zu (plötzlich einsetzenden) Schlechtwetterlagen vor, außerdem sind die Daten nicht weitergehend hinsichtlich noch größerer Windenergieanlagen (Gesamthöhen > 150 m, d.h. innerhalb der festgestellten Höhenklasse des Kranichzuges) auswertbar. Brutplätze von Kranichen konnten in minimal 80 m Entfernung zu Windenergieanlagen nachgewiesen werden, die Brutplatzwahl wird jedoch bis in ca. 400 m Abstand (bei Anlagen mit > 100 m Gesamthöhe) beeinträchtigt (SCHELLER & VÖLKER 2007). Die LAG-VSW (2007, 2015), NLT (2014) und Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) empfehlen einen Abstand für WEA von 500 m zu bekannten Brutplätzen. Deutlich kritischer sind Rastgebiete von Kranichen zu bewerten. Windenergieanlagen innerhalb der Nahrungsräume bzw. der Korridore zwischen Schlafgewässern und Nahrungsflächen bedeuten eine Entwertung bzw. starke Verschlechterung der bisher genutzten Räume (zusammenfassend siehe LEHN 2009), weshalb eine Freihaltung solcher Korridore u.a. von Windenergieanlagen gefordert wird (z.b. NLWKN 2011, NLT 2014). Bei durchziehenden Vögeln ist hingegen die Zughöhe entscheidend (s.o.). Da nach STEIN- BORN & REICHENBACH (2011) im Kreisgebiet Uelzen jedoch ein Breitfrontzug stattfindet, sind Verdichtungen des Kranichzuges ohnehin kaum zu erwarten, so dass der Kranichzug nicht zur Beurteilung einzelner Potenzialflächen herangezogen werden kann. Daher wird das in NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) aktuelle Abstandskriterium von 500 m zu Brutplätzen des Kranichs berücksichtigt, da der Kranich u.a. im Landkreis Uelzen mittlerweile ein weit verbreiteter Brutvogel ist und das WEA- Meideverhalten durch lokale Brutvögel eher als gering einzustufen ist (NLT 2014, LAG VSW 2015 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Kiebitz (Vanellus vanellus) und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) Der Kiebitz kommt als Brutvogel im Landkreis Uelzen vorwiegend auf Ackerflächen vor, der Bestand wurde zuletzt grob auf 180 Rev. geschätzt (KÖHLER & WELLMANN 2011). Zudem treten Kiebitz sowie Goldregenpfeifer als Gastvögel auf dem Durchzug typischerweise in offenen Agrarlandschaften im Kreisgebiet auf. Zum Einfluss von Windenergieanlagen liegen zahlreiche Studien vor. Nach derzeitigem Stand scheinen brütende Kiebitze ein eher geringes Meideverhalten (ca m zu den Anlagen) zu zeigen, während Rastvögel deutlich empfindlicher reagieren (ca m Meideabstand; zusammenfassend s. STEINBORN et al. 2011). Bei Goldregenpfeifern wurden Meideabstände bis zu 800 m ermittelt (zusammenfassend s. REICHENBACH et al. 2004). Für den Landkreis Uelzen wurden daher bekannte Rastgebiete größerer Kiebitz- und Goldregenpfeifertrupps als kritisch beurteilt, wobei i.d.r. längerfristige Datenreihen fehlen, die traditionelle Rastgebiete kennzeichnen könnten. Bei brütenden Kiebitzen werden dagegen hier zunächst keine grundlegenden Konflikte gesehen, da kolonieartiges Brüten im Bereich der potenziellen Windenergiestandorte nicht bekannt ist. Die Abstandskriterien auch zu regelmäßigen Brutvorkommen in Ackerlandschaften gelten nur, wenn sie zumindest von regionaler Bedeutung sind (NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Daher werden (Einzel-) Bruten der Art im Landkreis Uelzen, die zudem stark von der Flächennutzung abhängig sind, hier nicht als Ausschlusskriterium auf raumordnerischer Ebene angesehen. 13

15 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Der Ziegenmelker kommt im Landkreis Uelzen vorwiegend innerhalb des TrÜbPl Munster- Nord sowie des Rheinmetall-Schießplatzes einschließlich der Ellerndorfer Wacholderheide vor, außerdem vereinzelt in größeren Waldgebieten (BLÜML 2004). Aufgrund der benötigten Habitate (Heiden/Magerrasen mit Waldrandsituation bzw. Einzelgehölzen) sind damals nicht erfasste bzw. neu entstandene Vorkommen an verheideten Freileitungstrassen sowie auf Kahlschlagsflächen vereinzelt möglich, in der übrigen agrarisch geprägten Kulturlandschaft aber nicht zu erwarten. Der nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) anzusetzende Mindestabstand von 500 m um bekannte Vorkommen erscheint daher geeignet, Konflikte mit dieser Vogelart zu minimieren Ortolan (Emberiza hortulana) Der Landkreis Uelzen liegt an der derzeitigen Westgrenze des geschlossenen Verbreitungsgebietes der Art in Niedersachsen, wobei diese Grenze durch das östliche Kreisgebiet läuft. Westlich davon sind einzelne, teils nur unregelmäßige und zumeist kleinere Brutvorkommen (Vorposten) bekannt. Der kreisweite Bestand wurde zuletzt von KÖHLER & WELLMANN (2011) auf etwa 450 Reviere geschätzt. Der Ortolan ist durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und den Verlust entscheidender Habitatrequisiten wie Eichenbeständen gefährdet (vgl. GRÜTZMANN et al. 2002). Zur Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen wurden durch STEINBORN & REICHENBACH (2012) Ergebnisse publiziert, wobei Unterschiede im Vorkommen und Verhalten von Ortolanen in Abhängigkeit vom Abstand zu Windenergieanlagen unter Einbeziehung von Referenzflächen analysiert wurden. Demnach konnte ein Einfluss von Windenergieanlagen auf die Verteilung von Revierzentren und Neststandorte des Ortolans nicht nachgewiesen werden, jedoch ein Überschuss an unverpaarten Männchen in Anlagennähe. Etwaige Einflüsse auf den Bruterfolg wurden nicht untersucht. Es ist insbesondere darauf zu verweisen, dass eine Studie zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Ortolan ohne Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen auf den Bruterfolg allein nicht als repräsentativ anzusehen ist. Beispielsweise zeigen HÖTKER et al. (2004) auf, dass diverse Studien zu gegensätzlichen Einschätzungen über den gleichen naturschutzfachlichen Sachverhalt kommen. Entsprechend ist zu fordern, dass weitere Studien zur Verbesserung der Kenntnisse beigebracht werden. Vor diesem Hintergrund werden Windpark-Planungen innerhalb des Ortolan- Verbreitungsgebietes im Kreis nicht grundlegend als kritisch erachtet. Zu einzelnen Ortolanbrutplätzen ist nach Vorgabe des Landkreises Uelzen entsprechend ein Schutzabstand von 250 m einzuhalten (Untere Naturschutzbehörde schriftl.), dadurch werden Konflikte für das einzelne Individuum der Art in der jeweiligen Potenzialfläche effektiv vermieden. Da jedoch auf Basis verschiedener großräumiger Untersuchungen die Dichtezentren des Ortolans (> 3 Brutpaare/10 ha) im Kreisgebiet Uelzen relativ kleinräumig abgegrenzt werden konnten (s. Kap. 2.1), wurden diese aufgrund der hohen Verantwortung des Kreises für den Erhalt der Art an der westlichen Grenze des Verbreitungsgebietes gesondert betrachtet. In den o.g. Dichtezentren der Art kann es daher dazuführen, dass die jeweilige Potenzialfläche aufgrund der Anordnung der Ortolanbrutplätze zueinander als ungeeignet einzustufen ist und somit als kritisch bewertet wird. 14

16 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik 2.3 Bewertungskriterien der Potenzialflächen aus avifaunistischer Sicht Wie in Kapitel dargelegt erfolgte mit dem Gutachten 2013 (BMS-UMWELTPLANUNG 2013) die erste Beurteilung der Potenzialflächen (potenziellen Windparkstandorte) aus avifaunistischer Sicht. Die damals verwendeten Beurteilungskriterien wurden in der vorliegenden Neufassung verändert Beurteilungskriterien 2013 Die 65 Potenzialflächen wurden 2013 fünfstufig (s. BMS-UMWELTPLANUNG 2013, S. 10) bewertet: - Status offen, aufgrund vorliegender Datenlage keine Konflikte erkennbar: Derzeit keine Vorkommen relevanter Vogelarten im Bereich der Potenzialfläche, die Großvogelarten auch des weiteren Umfelds bekannt bzw. Konflikte mit benachbarten Vorkommen aufgrund der räumlichen Verteilung von Brut- und Nahrungshabitaten nicht zu erwarten; - Status offen, keine grundlegenden Konflikte erkennbar, aber unzureichende Datenlage: Vorkommen empfindlicher Arten im Umfeld, Betroffenheit durch die Planung aber aus entsprechend ausgeführten Gründen unwahrscheinlich; - Planungsvorbehalt: Hinweise auf Vorkommen empfindlicher Arten, die Konflikte möglich bis wahrscheinlich erscheinen lassen, die aber aufgrund der Datenlage derzeit nicht hinreichend einzuschätzen sind. Vertiefende Untersuchungen sind zur genaueren Abgrenzung der Vorkommensschwerpunkte bzw. Flugkorridore von Großvögeln erforderlich, um die Planung grundlegend beurteilen zu können; - kritisch: Vorkommen empfindlicher Arten aufgrund ihrer Populationsgrößen bzw. allgemein hohen Tötungsrisikos wahrscheinlich betroffen und/oder Verstellung von Korridoren zwischen Brut- und Nahrungshabitaten/Rastplätzen zu erwarten. Dies betrifft insbesondere Bereiche, die im Bereich von Brut- und Nahrungshabitaten von empfindlichen Großvogelarten liegen bzw. von diesem wahrscheinlich regelmäßig durchflogen werden (Interaktionsräume), sowie kleine Teilfächen der Potenzialflächen umfassende Bereiche innerhalb von / angrenzend an Ortolan-Dichtezentren. - Tabuzone: Potenzialfläche oder Teile davon bereits nach derzeitiger Datenlage als Windparkstandort ungeeignet, da nicht lösbare Konflikte bestehen. Dies betrifft insbesondere Standorte in unmittelbarer Nähe zu Schwarzstorch-Brutgebieten (< 3 km), das direkte Umfeld bedeutsamer Kranich-Brut- und Rastgebiete (Schweimker Moor) und Bereiche im direkten Umfeld bekannter Rotmilan-Brutplätze mit Nahrungshabitaten sowie großflächige Standorte innerhalb der Dichtezentren des Ortolans im Ostkreis. 15

17 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Methodik Beurteilungskriterien 2015 und 2016 Anhand der in Kap. 2.2 dargestellten Artvorkommen wurden die 60 Potenzialflächen nunmehr aufgrund der zwischenzeitlich vielfach besseren Datenlage durch eigene Untersuchungen sowie anderweitig vorgelegten Gutachten vierstufig bewertet. Dabei wurden die Begrifflichkeiten so verändert, dass das mit dem Begriff verbundene Ziel einleuchtender in Erscheinung tritt. - Unkritisch: aufgrund derzeitiger Datenlage keine Vorkommen relevanter Vogelarten im Bereich der Potenzialfläche, Vorkommen empfindlicher Arten im Umfeld, Betroffenheit durch die Planung aber aus entsprechend ausgeführten Gründen unwahrscheinlich; - Grundsätzlich geeignet: Die grundsätzliche Eignung für die Potenzialfläche ist aus avifaunistischer Sicht gegeben. Um Konflikte mit Vorkommen Windkraft-empfindlicher Vogelarten endgültig auszuschließen, ist ggf. ein spezifischer Bedarf für genauere Untersuchungen, z. B. zu Flugkorridoren von Großvögeln, im Zulassungsverfahren gegeben; - Kritisch: Vorkommen empfindlicher Arten aufgrund ihrer Populationsgrößen bzw. allgemein hohen Tötungsrisikos wahrscheinlich betroffen und/oder Verstellung von Korridoren zwischen Brut- und Nahrungshabitaten/Rastplätzen zu erwarten. Dies betrifft insbesondere Bereiche, die im Bereich von Brut- und Nahrungshabitaten von empfindlichen Großvogelarten liegen bzw. von diesem wahrscheinlich regelmäßig durchflogen werden (Interaktionsräume) sowie ggf. Ortolan-Dichtezentren innerhalb der Potenzialflächen (vgl. Kap ); - Tabu: Potenzialfläche oder Teile davon bereits nach derzeitiger Datenlage als Windparkstandort ungeeignet, da nach LAG VSW (2015) und Artenschutzleitfaden (2016) der Eintritt eines signifikant erhöhtes Tötungsrisiko bzw. Störungsverbot gem. 44 Abs. 1 BNatSchG nicht auszuschließen ist. Dies betrifft insbesondere Standorte in unmittelbarer Nähe zu Schwarzstorch-Brutgebieten (< 3 km) und zu bekannten Rotmilan- Brutplätzen (< 1,5 km) einschließlich deren Nahrungshabitate sowie das direkte Umfeld bedeutsamer Kranich-Brut- und Rastgebiete (Schweimker Moor). 16

18 3 BEWERTUNG DER POTENZIALFLÄCHEN 1-74 In den nachfolgenden Tabellen wird im oberen Teil die Bewertung aus dem Gutachten BMS- UMWELTPLANUNG 2013 wiedergegeben. Im unteren Teil wird die Bewertung in die neuen Begrifflichkeiten überführt und ggf. die erforderlichen Aktualisierungen aus den Jahren 2015 und 2016 vorgenommen. Fehlende Flächennummern ergeben sich aus den in Kapitel 2.1 dargelegten Ausführungen. Tabelle 1: Bewertung der Potenzialfläche 1 (1.000m nordwestlich Schatensen). Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) kritisch (Kartierungsbedarf) angrenzend Schwarzstorch-Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung sowie EU-VSG mit Birkhuhn-Lebensraum mit nationaler Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Birkhuhn, Großer Brachvogel, Raubwürger u.a.; evt. Wiesenweihe Die Fläche befindet sich in minimal 1,4 km Entfernung zu westlich gelegenen Schwarzstorch- Nahrungshabitaten (Lopautal). Ca. 6,5 km östlich liegen Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate. Regelmäßige Flugbewegungen von Schwarzstörchen sind daher zumindest für den Nordteil der Potenzialfläche wahrscheinlich. Im Südteil schließt in 0,2 km Entfernung das EU-VSG Truppenübungsplätze Munster-Nord und Süd an, das in diesem Bereich als Birkhuhn-Lebensraum von nationaler Bedeutung eingestuft wird. Individuenaustausch von Birkhühnern mit anderen Brutgebieten sind auf dem Kreisgebiet Uelzen nur in süd-südöstlicher Richtung (EU-Vogelschutzgebiet Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor) zu erwarten. Innerhalb des TrÜbPl Munster-Nord kommen im genannten Bewertungsteilgebiet neben dem Birkhuhn u.a. auch Großer Brachvogel und Raubwürger sowie eine Reihe weiterer bestandsgefährdeter Arten vor. Schon aufgrund einer ungewöhnlich großen West-Ost- Ausdehnung des Bewertungsteilgebietes von ca. 13 km kann der konkrete Abstand zwischen den Brutplätzen und den potenziellen Anlagenstandorten an dieser Stelle nicht genau ermittelt werden. Der NABU Uelzen gibt für 2012 im südöstlichen Randbereich eine Brutzeitbeobachtung einer Wiesenweihe an. Ein Brutvorkommen dieser Art erscheint in der ackergeprägten Offenlandschaft grundsätzlich möglich und könnte durch die Nähe zu den Heide- u. Magerrasenbereichen im TrÜbPl Munster-Nord begünstigt sein. Derartige Flächen dürften Nahrungshabitate der Art darstellen, weshalb Durchflugkorridore zu vermuten sind. Nach derzeitiger Datenlage erscheint daher die Potenzialfläche im Nordteil besonders kritisch (Schwarzstorch), ebenso im Südwestteil (Birkhuhn). Vorbehaltlich genauerer Untersuchungen erscheint eine Reduktion auf den zentralen Teil der Potenzialfläche (südwestlich der K 21, nach Norden bis zur Straße Wulfsode-Holthusen I) zur Konfliktminimierung erforderlich. Ein etwaiges Brutvorkommen der Wiesenweihe wäre jedoch evt. als generelles Tabukriterium zu werten. - keine eigene Untersuchung/Quelle PGG (2014b), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Schatensen - CH) sowie BIOLAGU (2014a), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Brockhöfe - CH), Stellungnahme der SAB Wind Team GmbH vom wurden Brutvogel- sowie 2013/14 Rastvoglerfassungen für den Südteil der Potenzialfläche durchgeführt. Die Bewertung erbrachte teils eine lokale, teils keine besondere Bedeutung für Brutvögel. Dabei wird auch ein Teilgebiet betrachtet, das innerhalb des TrÜbPl Munster-Nord liegt und nach BioLaGu (2014a) keine besondere Bedeutung für Brutvögel besitzt. Dies ist nach GIS-Daten der Staatl. Vogelschutzwarte im NLWKN teilweise Großvogellebensraum für Birkhühner mit nationaler Bedeu- 17

19 Neue Gesamtbewertung tung und grenzt an die Potenzialfläche nahezu an (Abstand < 200 m). Beobachtungen des Schwarzstorches gelangen nicht; diese sind allerdings in erster Linie für den Nordteil der Potenzialfläche zu erwarten (s.o.), der nicht Gegenstand der Untersuchungen von PGG (2014b) war. Für Rastvögel wurde keine besondere Bedeutung festgestellt; Nordteil- und Westteil: kritisch, Südostteil: Grundsätzlich geeignet: Durch die Erfassungen von PGG (2014b) sowie insbesondere die Reduktion auf den südlichen Teil der Potenzialfläche kann nunmehr eine Konfliktsituation im Bezug auf den Schwarzstorch (dargestellt als kritischer Bereich im Norden) vermieden werden; zudem bestätigte sich ein mögliches Wiesenweihen-Vorkommen nicht. Gem. Stellungnahme SAB (2016) mit Verweis auf PGG (2014) konnte durch PGG keine besondere Bedeutung für Birkhühner im Umfeld von 500 m zur Vorhabensfläche festgestellt werden. Darüber hinaus schließen sich aber nach Aussage von PGG für Birkhühner geeignete Bereiche an, die einen Teil des EU-Vogelschutzgebiet V 30 bilden. Im Hinblick auf den Birkhuhn-Lebensraum von nationaler Bedeutung, liefern die umfangreichen Erfassungen außerhalb des TrÜbPl aber keine Hinweise auf Austauchbeziehungen. Somit ist als Abstandskriterium nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) nur ein Puffer von 1 km zum Vogelschutzgebiet V 30 (Birkhuhn- Habitate) als kritischer Bereich zu berücksichtigen. Dieser wird zwischen den zwei nordöstlichen Ausläufern des Vogelschutzgebietes V30 um einen Puffer von 500 zum landesweit abgegrenzten Brutvogelteilgebiet /6 mit Bedeutung für Ziegenmelker, Heidelerche, Braunkehlchen, Feldlerche und Wachtel ergänzt (Daten PGG 2014), um hier einen Mindestabstand zu anderen windkraftempfindlichen Brutvogelarten wie u.a. Ziegenmelker zu erreichen. Somit kann die Potenzialfläche bei Reduzierung auf ihren ca. 95 ha großen Südostteil und unter Anwendung der genannten Puffer als grundsätzlich geeignet eingestuft werden. Damit könnten, auch bei nicht abschließend zu beurteilender Datenlage innerhalb des TrÜbPl, Konflikte u.a. mit Vorkommen des Ziegenmelkers vermieden werden. Für den Ziegenmelker empfehlen PGG (2014b) und die zugehörige Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH zu dieser Potenzialfläche selbst einen Abstand von 350 m; derselbe potenzielle Betreiber plant jedoch bei einer anderweitigen Potenzialfläche auf Basis der Einschätzung anderer Gutachter selbst 500 m Abstand zu Ziegenmelker-Revierzentren (BIOLAGU (2014a), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Brockhöfe - CH). Abbildung 1: Potenzialfläche 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) 18

20 Tabelle 2: Bewertung der Potenzialfläche 3 (1.000m östlich Holthusen I). 3 (1.000m östlich Holthusen I) Konfliktbewertung Planungsvorbehalt; mögliche Konflikte in kleinen Teilbereichen (Datenlage ausreichend) Bewertung VSW angrenzend Bereich mit offenem Status Daten NABU Uelzen Kranich Erläuterung Konflikt Das Vogelbrutgebiet mit Nummer /2 der VSW grenzt nördlich unmittelbar an, es umfasst Abschnitte der Oechtringer Bachniederung. Eine aktuelle Bewertung liegt nicht vor. Der NABU Uelzen gibt Brutplätze von Kranich (1 Bp.) und Waldwasserläufer (3 Bp.) ca. 0,5 km nördlich der Potenzialflächengrenze an. Evt. wäre eine Reduzierung der Potenzialfläche um den nordwestlichsten Zipfel zur Vermeidung möglicher Konflikte mit den genannten und ggf. weiteren Brutvogelarten der vermoorten Bachniederung mit Vergrößerung des Abstandes zum NSG Wettenbosteler Moor sinnvoll. Die übrigen, überwiegenden Teile der Potenzialfläche sind von den Niederungsbereichen durch einen Nadelwaldgürtel klar getrennt, so dass die Planung nach derzeitiger Datenlage dort als unkritisch bewertet wird. Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ PGG (2014a) Inhalt neue Quellen/ 2013 wurden Brutvogel- sowie 2013/14 Rastvoglerfassungen für die Erweiterung des bestehenden Windparks Hanstedt-Wriedel nach Nordwesten durchgeführt. Bei der Brutvogelerfassung wurden die Erweiterungsflächen im NW und NE nur ab Juni 2013 untersucht, womit die methodischen Anforderungen insbesondere für jahreszeitlich früh aktive Arten nicht erfüllt werden und somit die Erfassungs- und Bewertungsergebnisse nur unter Vorbehalt betrachtet werden können. Die Bewertung erbrachte nur in einem Teilbereich der auch die Erweiterungsfläche im NW umfasst- eine lokale, ansonsten keine besondere Bedeutung für Brutvögel. Kranich-Brutplätze wurden in ca. 880 und m Entfernung zur Potenzialfläche vermutet. Rotmilane hielten sich während der Brutvogelerfassung regelmäßig im Gebiet auf, außerdem gelang eine einzelne Sichtung von zwei Seeadlern. Außerdem führen PGG (2014a) auch den Schwarzstorch als (Nahrungs-)Gast/Rastvogel auf, ohne die Beobachtungen räumlich zu präzisieren. Für Rastvögel wurde keine besondere Bedeutung festgestellt. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet: Für Brutvögel sind keine besonderen Konflikte erkennbar, die regelmäßigen Sichtungen von Rotmilanen sowie die Nachweise von Seeadlern und Schwarzstorch sind jedoch aus den von PGG (2014a) vorgelegten Unterlagen räumlich nicht hinreichend zu präzisieren, um ihre Relevanz hinsichtlich der Erweiterungen des bereits bestehenden Windparks zu bewerten. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan, Seeadler und Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b)). 19

21 Abbildung 2: Potenzialfläche 3 (1.000m östlich Holthusen I) Tabelle 3: Bewertung der Potenzialfläche 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck). Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Tabuzone angrenzend Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch Die Fläche grenzt unmittelbar an ein Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitat. Weitere Nahrungshabitate dieser Art sind ab ca. 1,3 km Entfernung in entgegengesetzter Richtung bekannt (Gerdauniederung). Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind daher sicher anzunehmen, zudem liegt die Fläche sehr nah am Brutgebiet der Art. - keine eigene Untersuchung/Quelle - keine - - keine - Tabu 20

22 Abbildung 3: Potenzialfläche 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Tabelle 4: Bewertung der Potenzialfläche 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen). Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Tabuzone angrenzend Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung sowie Rotmilan-Nahrungshabitat Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Rotmilan Die Fläche liegt sehr nah (ca. 0,3 km) an einem Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitat. Unabhängig von der Lage der bevorzugten Nahrungsräume liegt die Fläche so nah an dem Brutbereich der Art, dass dies als Tabukriterium zu werten ist. Südöstlich an die Potenzialfläche grenzen in geringem Abstand Nahrungshabitate des Rotmilans an, der Brutplatz ist jedoch nicht genau bekannt. - keine eigene Untersuchung/Quelle - keine - - keine - Tabu 21

23 Abbildung 4: Potenzialfläche 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Tabelle 5: Bewertung der Potenzialfläche 12 (1.000m westlich Oldendorf II). Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Planungsvorbehalt; unzureichende Datenlage Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate in der weiteren Umgebung Daten NABU Uelzen Kranich, [Schwarzstorch], Rotmilan Im Randbereich der Potenzialfläche ist ein Brutplatz des Kranichs bekannt. Ein Brut- und Nahrungshabitat des Schwarzstorchs liegt ca. 3,5 km entfernt nordwestlich und die Potenzialfläche somit grundsätzlich im allgemein bekannten Aktionsradius der Art. Konkrete Hinweise auf Überflugbewegungen fehlen, in südöstlicher Richtung schließen keine Biotopkomplexe an, die auf eine Eignung als Nahrungshabitat schließen lassen. Es gibt Hinweise auf eine Brut des Rotmilans im Umfeld, der genaue Horststandort ist nicht bekannt. - keine eigene Untersuchung/Quelle - keine - - keine - Grundsätzlich geeignet: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan und Schwarzstorch anhängig. 22

24 Abbildung 5: Potenzialfläche 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Tabelle 6: Bewertung der Potenzialfläche 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) Konfliktbewertung Planungsvorbehalt, unzureichende Datenlage Bewertung VSW Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate in der weiteren Umgebung -- [Schwarzstorch] Erläuterung Konflikt Ein Brut- und Nahrungshabitat der Art liegt minimal ca. 3,5 km entfernt nordwestlich und die Potenzialfläche somit grundsätzlich im allgemein bekannten Aktionsradius der Art. Konkrete Hinweise auf Überflugbewegungen fehlen, in südöstlicher Richtung schließen keine Biotopkomplexe an, die auf eine Eignung als Nahrungshabitat schließen lassen. Aufgrund eines Abstand von < 3 km zum Bereich des Brutplatzes sind aber vertiefende Untersuchungen zur Raumnutzung des Schwarzstorches zwingend erforderlich und eine Anpassung auf den 3 km-schutzradius um den genauen Horststandort erforderlich. Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ - keine - Inhalt neue Quellen/ - keine - Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan und Schwarzstorch anhängig. 23

25 Abbildung 6: Potenzialfläche 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) Tabelle 7: Bewertung der Potenzialfläche 14 (1.000m südlich Natendorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 14 (1.000m südlich Natendorf) Planungsvorbehalt Rotmilan-Nahrungshabitate direkt angrenzend Daten NABU Uelzen Rotmilan, [Wiesenweihe] Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans grenzen im Osten unmittelbar an, der Brutstandort liegt vermutlich etwa 1 km außerhalb und damit innerhalb des gemäß LAG-VSW-Kriterien empfohlenen Mindestabstandes fand ca. 2,8 km südöstlich eine erfolgreiche Brut der Wiesenweihe auf einer Ackerfläche statt. Eine mögliche Bedeutung der Potenzialfläche als Nahrungsraum von Greifvögeln ist im Rahmen weiterer Untersuchungen zu klären. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOLAGU (2013a) zur benachbarten Potenzialfläche 15, Stellungnahme der WPD onshore GmbH & Co. KG vom Rotmilan-Vorkommen wurde in den Untersuchungen zur Potenzialfläche 15 (s.u.) durch BioLaGu (2013a) nicht nachgewiesen. Grundsätzlich geeignet, da Vorkommen eines Brutplatzes des Rotmilans im landesweit bedeutsamen Großvogellebensraum /2 bislang auch durch umfassende Untersuchungen durch BIOLAGU (2013a) nicht nachgewiesen. Daher ist nur der landesweit bedeutsame Großvogellebensraum /2 auszusparen. Es sind zur Absicherung der Datenlage weitergehende Untersuchungen zum Rotmilan (Horstsuche, Raumnutzungsanalyse) beizubringen. 24

26 Abbildung 7: Potenzialfläche 14 (1.000m südlich Natendorf) Tabelle 8: Bewertung der Potenzialfläche 15 (1.000m nördlich Barum) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 15 (1.000m nördlich Barum) kritisch Rotmilan-Nahrungshabitate (2928.2/2) überschneidend Daten NABU Uelzen Rotmilan, Wiesenweihe, Wespenbussard Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans überlagern sich im Nordteil mit der Potenzialfläche, der Brutstandort liegt vermutlich nur knapp außerhalb. Ca. 0,8 km außerhalb wurde vom NABU Uelzen zudem ein Brutrevier des Wespenbussards angegeben fand knapp 1 km südlich eine erfolgreiche Brut der Wiesenweihe auf einer Ackerfläche statt. Daher ist nach derzeitigem Datenstand der gesamte Planungsbereich kritisch zu beurteilen. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch BMS-UMWELTPLANUNG (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOLAGU (2013a), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Hohenbünstorf- Barum - CH), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Barum-HA) in Verbindung mit Stellungnahme BioLaGu vom , NLWKN vom In der Stellungnahme wird die Aktualität der unveröffentlichten NABU-Daten in Zweifel gezogen. Hierzu wird an dieser Stelle nachträglich konkretisiert, dass es sich bei Rotmilan, Wespenbussard und Wiesenweihe um Daten aus dem Jahr 2012 handelt, teils auch für den Zeitraum (Feststellungen in mehreren Jahren). Umfangreiche avifaunistische Untersuchungen 2012/13 durch BIOLAGU (2013a) stellten folgende wesentlichen Wertigkeiten fest:für Brutvögel erlangt der Planungsraum insgesamt eine lokale Bedeutung. An einem Waldrand im Nordwesten wurde dabei eine auffallende Konzentration von Heidelerchen (5 Rev.) registriert. Zur Ermittlung der lokalen Wertigkeit ist jedoch anzumerken, dass nach BEHM & KRÜGER (2013) (bzw. bis Anfang 2013 gültig: WILMS et al. 1997) zu große Teilgebiete 25

27 Neue Gesamtbewertung gewählt wurden (maximal 200 ha zulässig, hier einmal 282 ha und einmal 266 ha). Wesentliche Einflüsse auf die Gesamtbewertung sind daraus allerdings nicht zu erwarten. Das aus NABU-Daten benannte Wespenbussard-Brutrevier konnte durch die umfassenden Untersuchungen von BIOLAGU (2013a) nicht bestätigt werden, es gelang lediglich eine Einzelbeobachtung. Ein Brutplatz der Art wurde nicht bekannt. Eine Raumnutzung durch die Art konnte ebenfalls mit Ausnahme einer einmaligen Sichtung nicht festgestellt werden (BIOLAGU (2016 schriftl.). Hingegen ergänzen sich die NABU-Meldungen zur Wiesenweihen-Brut 2012 und die kartographisch dargestellten Beobachtungen dieser Art in der Brutsaison 2012 durch BIOLAGU sehr gut. Demnach deutet sich ein Schwerpunkt der Nahrungssuchflüge südlich der Potenzialfläche an, direkte Konflikte sind aufgrund der Entfernung für dieses Jahr nicht abzuleiten. Zum Rotmilan wird keine kartographische Darstellung vorgelegt; die Beobachtungsfrequenz war hier aber etwas höher als in anderen UGs im Uelzener Raum (BIOLAGU 2013a: Abb. 3, S. 26). Ein Brutvorkommen ca. 1,5 km südöstlich wurde 2012 vermutet, aber nicht bestätigt. Dagegeben aber ein Brutplatz des Rotmilans in 1,5 km-entfernung südlich vom NABU 2014 verortet. Ein weiteres, nach NABU-Daten im selben Jahr 2012 nordwestlich vermutetes Brutrevier konnte durch BIOLAGU (2013a) im Umkreis von 2 km nicht bestätigt werden (BioLaGu schriftl. 2016). Das Rotmilan- Nahrungshabitat /2 sei nicht berücksichtigt. Nordteil: tabu; Südteil: Grundsätzlich geeignet: Die Bedeutung als Vogelbrutgebiet spricht insgesamt, wie bereits aufgrund von Vorinformationen vermutet (s.o.), nicht für ein erhöhtes Konfliktpotenzial für den grundsätzlich geeigneten Südteil mit ca. 90 ha; zur Konfliktvermeidung ist ein Abstand von mind. 150 m zum nördlichen Waldrand mit Heidelerchen-Konzentration anzuraten. Da in den nordwestlich angrenzenden Waldbereichen Brutvorkommen des Wespenbussards durch die umfassenden Untersuchungen durch BIOLAGU (2013a) und keine Nutzung der Fläche als Nahrungshabitat festgestellt werden konnte, ist lediglich das gesamte Rotmilan-Nahrungshabitat /2 gemäß NLWKN-Bewertung als Tabufläche zu berücksichtigen. Der Brutplatz südlich der Potenzialfläche führt zur südöstlichen Tabufläche von ca. 1,5 ha Größe. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan und Wespenbussard zur Absicherung der Datenlage anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). In diesem Rahmen ist auch zu klären, ob ein tradiertes oder nur ein einmaliges/sporadisches Brutvorkommen der Wiesenweihe existiert und wie sich in anderen Jahren die Raumnutzung dieser Art darstellt. Abbildung 8: Potenzialfläche 15 (1.000m nördlich Barum) 26

28 Tabelle 9: Bewertung der Potenzialfläche 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) Konfliktbewertung kritisch Bewertung VSW -- Daten NABU Uelzen Rotmilan Erläuterung Konflikt Nach Daten des NABU Uelzen liegt ein aktuelles Brutvorkommen des Rotmilans in unmittelbarer Nachbarschaft zur Potenzialfläche. Das Nest des Rotmilans befindet sich etwa zwischen m vom Horst entfernt. Aufgrund der räumlichen Lage sowie der Biotopstrukturen innerhalb der Potenzialfläche sind Nahrungssuch- sowie Überflüge hier regelmäßig zu erwarten, das Vorhaben daher an dieser Stelle kritisch. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch BMS-UMWELTPLANUNG (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ Stelllungnahme der Lüneland GmbH vom , NABU Uelzen: Rotmilanbrutplatz 2015 (schriftl. Mitt.) Inhalt neue Quellen/ Es wird darauf verwiesen, dass trotz des Abstandes von 1,5 km zum Brutplatz des Rotmilans westlich und südlich geeignete Flächen für die Windkraftnutzung verbleiben. Neue Gesamtbewertung Westteil und Südteil: grundsätzlich geeignet, Nordostteil: tabu Die Aussage der Lüneland GmbH deckt sich mit der aktuellen Verortung des Rotmilan-Brutplatzes des NABU Uelzen (2015), ca. 850 m nordöstlich der Potenzialfläche. Hieraus ergibt sich, dass der südliche und westliche Teil der Potenzialfläche (insges. ca. 59 ha) in einer Entferung > 1,5 km zum Brutplatz des Rotmilans liegt. Diese sind aufgrund der Ackernutzung vorbehaltlich weiterer Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan als grundsätzlich geeignet anzusehen. Lediglich der nordöstliche Teil ist aufgrund der Entfernung < 1,5 km zum Brutplatz (2015) als Tabu einzustufen (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Abbildung 9: Potenzialfläche 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) 27

29 Tabelle 10: Bewertung der Potenzialfläche 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) Konfliktbewertung Planungsvorbehalt Bewertung VSW -- Daten NABU Uelzen Rotmilan Erläuterung Konflikt Nach Daten des NABU Uelzen liegt ein aktuelles Brutvorkommen des Rotmilans ca. 1,7 km nördlich (vgl. Potenzialfläche Nr. 16). Aufgrund der räumlichen Lage sowie der Biotopstrukturen innerhalb der Potenzialfläche sind Nahrungssuch- sowie Überflüge hier grundsätzlich wahrscheinlich, bedürfen aber vertiefenden Untersuchungen. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch BMS-UMWELTPLANUNG (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung keine besondere Bedeutung für Großvögel [Brutvögel nicht untersucht]. (2014a) weitere neue Quellen/ NABU Uelzen: Rotmilanbrutplatz 2015 (schriftl. Mitt.) Inhalt neue Quellen/ Der durch den NABU 2015 nachgewiesene Brutplatz liegt 2,7 km von der Potenzialfläche entfernt. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Abbildung 10: Potenzialfläche 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) 28

30 Tabelle 11: Bewertung der Potenzialfläche 19 (1.000m nördlich Gerdau) 19 (1.000m nördlich Gerdau) Konfliktbewertung Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar, unzureichende Datenlage Bewertung VSW -- Daten NABU Uelzen Kranich, [Rotmilan] Erläuterung Konflikt Nach Daten des NABU Uelzen liegt ein Brutrevier des Kranichs ca. 0,7 km nördlich. Außerdem liegt eine Brutzeitfeststellung eines Rotmilans im Umfeld vor. Eine Bedeutung der Potenzialfläche für Kraniche ist nicht ableitbar und für Rotmilane derzeit nicht belegt. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung 2014 wurde die Potenzialfläche nicht untersucht. In 2015 erfolgte ein Nachweis eines besetzten Rotmilanhorstes nordöstlich Wittenwater, ca. 2 km nördlich der Potenzialfläche. Der weitere Brutverlauf wurde nicht beobachtet, dementsprechend sind keine Aussagen über die Raumnutzung des (2014a) Brutpaares bekannt. weitere neue Quellen/ Gutachten der Natur + Text GmbH vom in Verbindung mit der Präsentation der ENBW vom Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Im Umfeld brüten nach Natur + Text GmbH Mäusebussard, Rohrweihe, Ortolan, Feldlerche und Heidelerche als windkraftempfindliche Arten, wobei die Brut der Rohrweihe im Röhricht eines Angelteiches im Mai 2015 nachweislich aufgegeben wurde.der Schwarzstorch brütet ca. 6,5 km südwestlich, ein Rotmilan ca. 2,4 km südöstlich der Potenzialfläche. Vom Schwarzstorch konnte kein Überflug festgestellt werden, Rotmilane nutzten die Potenzialfläche nur sporadisch, nur im Umfeld der Horste konnte eine vermehrte Nutzung ermittelt werden. Eine Baumfalkenbrut kann im Umfeld nicht ausgeschlossen werden, der Brutplatz wurde nicht bekannt. Sowohl Fischadler als auch Schwarzmilan wurden einmalig in einer Entfernung > 2 km zur Potenzialfläche fliegend festgestellt- Grundsätzlich geeignet, da zwei im Umfeld bekannte Rotmilanbrutplätze in einem Abstand von jeweils > 2 km festgestellt wurden und die Potenzialfläche keine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat aufweist. Überflüge des Schwarzstorches konnten methodisch bedingt nicht festgestellt werden, aufgrund der Ausstattung der Feldflur in der Umgebung ist nicht von einer Bedeutung als Nahrungshabitat auszugehen, Überflüge sind daher unwahrscheinlich. Rohrweihen brüten vermutlich unregelmäßig in der Umgebung der Potenzialfläche, da sowohl Röhrichtstrukturen als auch Getreideäcker von der Art angenommen werden. Eine unregelmäßige Nutzung der Potenzialfläche ist daher in einzelnen Jahren nicht auszuschließen und es sind dann gemäß Leitfaden (NMUEK 2016b) Abschaltzeiten in der Brutzeit der Rohrweihe einzuhalten, um den Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden (SCHREIBER ). Hierzu bedarf es alljährlich einer Überprüfung durch Fachleute, ob die Rohrweihe in einem Umkreis von 1 km zur Potenzialfläche brütet. Der Mäusebussard gilt wie der Baumfalke als windkraftempfindlich, auch für diese beiden streng geschützten Arten sind entsprechend Abschaltzeiten einzuhalten, wenn eine Brut im Rahmen der jährlichen Aktualisierung im Umfeld von 500 m zu einer WEA festgestellt wurde. Für Fischadler und Schwarzmilan sind keine Auswirkungen anzunehmen. 1 SCHREIBER, M. (2016): Abschaltzeiten für Windkraftanlagen zur Vermeidung und Verminderung von Vogelkollisionen. Handlungsempfehlungen für das Artenspektrum im Landkreis Osnabrück. - Im Auftrag des Landkreises Osnabrück. 29

31 Abbildung 11: Potenzialfläche 19 (1.000m nördlich Gerdau) Tabelle 12: Bewertung der Potenzialfläche 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) Konfliktbewertung Planungsvorbehalt Bewertung VSW angrenzend Rotmilan-Nahrungshabitat /7 Daten NABU Uelzen, (2005a) Rotmilan Erläuterung Konflikt Die Bereiche südlich der Potenzialfläche (Aßbruch; sehr kleinflächig mit dieser auch überlappend) sind als Nahrungshabitat des Rotmilans bekannt, nähere Informationen über den Brutplatz liegen nicht vor. Die Potenzialfläche als an den Waldkomplex Aßbruch anschließendes Offenland erscheint grundsätzlich als geeignetes Nahrungshabitat. Die südlich angrenzenden Bereiche wurden nach Untersuchungen aus 2005 als regional bedeutsam eingestuft (BMS-UMWELTPLANUNG 2005a), erhöhtes Konfliktpotenzial ist aus dem erfassten Artenspektrum jedoch nicht ablesbar. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung Keine besondere; angrenzend Kranich-Brutplatz. Hinweise auf früheres Brutvorkommen des Rotmilans. (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der WPD onshore GmbH & Co. KG vom , NLWKN vom Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Die Argumentation zur Bedeutung der herausgenommenen Fläche im Süden sei nicht schlüssig, da im avifaunistischen Gutachen von (2013) die südliche Fläche als Rotmilan- Nahrungshabitat und 2015 als Kranich-Nahrungshabitat dargestellt sei. Das Rotmilan- Nahrungshabitat /7 sei nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Grundsätzlich geeignet, südliche Spitze: tabu Verkleinerung durch Aussparung des 2014 durch BMS festgestellten Kranich-Nahrungshabitates und zugleich des landesweiten Rotmilan-Nahrungshabitat /7 als Tabubereich im Süden (ca, 3 ha), ansonsten vorbehaltlich weiterer Großvogeluntersuchungen auf Ebene des Genehmigungsverfahrens für WEA-Nutzung geeignet. 30

32 Abbildung 12: Potenzialfläche 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) Tabelle 13: Bewertung der Potenzialfläche 22 (1.000m nördlich Bahnsen) 22 (1.000m nördlich Bahnsen) Konfliktbewertung Status offen, derzeit keine Konflikte erkennbar, unzureichende Datenlage Bewertung VSW angrenzend Status offen Erläuterung Konflikt Auch zum weiteren Umfeld liegen keine bewertungsrelevanten Daten vor. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ Daten NABU Uelzen, Daten des NABU Uelzen 2015 zum Schwarzstorch, Stellungnahme der getprojekt GmbH & Co. KG vom Inhalt neue Quellen/ Seit 2013 neues Schwarzstorch-Brutgebiet ca. 2-3 km westlich bekannt, Horst ca. 2,5 km entfernt. Ein Nahrungshabitat wurde durch den NLWKN in der Häsebachniederung verortet. Unter Einhaltung des Schutzradius um den Horst des Schwarzstorches ist die Fläche aus avifaunistischer Sicht als grundsätzlich geeignet zu bewerten. Neue Gesamtbewertung Ostteil: Grundsätzlich geeignet, Westteil: tabu Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden jedoch für den grundsätzlich geeigneten Bereich mit 30 ha umfassende, weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Der westliche Bereich ist als tabu einzustufen, da innerhalb des Ausschlussbereiches von 3 km gem. NLT 2014, LAG-VSW 2015 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) gelegen. 31

33 Abbildung 13: Potenzialfläche 22 (1.000m nördlich Bahnsen) Tabelle 14: Bewertung der Potenzialfläche 23 (1.000m südöstlich Holxen) 23 (1.000m südöstlich Holxen) Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW im Umfeld Schwarzstorch-Nahrungshabitate -- Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Die Fläche liegt zwischen der Hardauniederung und der Bornbachniederung als landesweit bedeutsamen Schwarzstorch-Nahrungshabitaten und < 2 km von einem Schwarzstorch-Brutgebiet entfernt. Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind anzunehmen. Allein der geringe Abstand zu einem Schwarzstorch-Brutplatz (< 3 km) ist als Tabukriterium zu werten. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der PNE WIND AG vom Inhalt neue Quellen/ Die Herausnahme aus avifaunistischen Gründen sei mit Bezug auf den Schwarzstorch nicht gerechtfertigt. Neue Gesamtbewertung Tabu, da die gesamte Potenzialfläche innerhalb des 3 km- Schutzabstandes um den Brutplatz des Schwarzstorches liegt. 32

34 Abbildung 14: Potenzialfläche 23 (1.000m südöstlich Holxen) Tabelle 15: Bewertung der Potenzialfläche 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) Konfliktbewertung Status offen, derzeit keine Konflikte erkennbar, unzureichende Datenlage Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Auch zum weiteren Umfeld liegen keine bewertungsrelevanten Daten vor. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ Landkreis Lüneburg (schriftlich 2015), Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom , Gemeinde Vastorf vom Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Seitens des Landkreises Lüneburg gibt es Hinweise auf ein Vorkommen des Rotmilans im Umfeld der Potenzialfläche. Der NABU Uelzen und der BUND Uelzen vermuten einen Brutplatz des Schwarzstorches im Umfeld, der den Vierenbach als Nahrungshabitat nutzt, zugleich wird auf Brutvorkommen des Kranichs im nahen Umfeld verwiesen. Unkritisch, da der Brutplatz des Rotmilans bisher nicht bekannt wurde bzw. nicht räumlich verortet wurde. Es ist aber derzeit nicht auszuschließen, dass im Zuge des Genehmigungsverfahrens weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan ggf. auch Schwarzstorch anhängig werden können (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Ein Kranichvorkommen wurde 2014 südlich Wulfstorf bekannt, potenzielle Brutbiotope der Art befinden sich im Umfeld, Nachweise gelangen bislang nicht. 33

35 Abbildung 15: Potenzialfläche 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) Tabelle 16: Bewertung der Potenzialfläche 26 (1.000m nördlich Aljarn) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 26 (1.000m nördlich Aljarn) Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar, unzureichende Datenlage Rotmilan-Nahrungshabitate im weiteren Umfeld Daten NABU Uelzen Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans liegen in minimal 1 km Entfernung östlich im Bereich der Potenzialfläche, das Brutvorkommen liegt lt. NABU Uelzen im Bereich der Nahrungshabitatsfläche. Eine regelmäßige Nutzung der Potenzialfläche durch die Art kann nicht abgeleitet werden. Weitere Daten zu bewertungsrelevanten Brutvogelarten fehlen. - Stellungnahme Bürgerinitiative Keine Windkraftanlage im Mausetal (Bohndorf/Aljarn) von Prof. Dr. Merz vom , Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom , private Stellungnahme vom , Stellungnahme des BUND, Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme des Landkreises Lüneburg vom , Bürgerinitiative Keine Windkraftanlage im Mausetal (Bohndorf/Aljarn) von Prof. Dr. Merz vom und der Stellungnahme vom i.v.m. dem Gutachten der Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung (PGM 2015): Vorkommen des Rotmilans bei Bohndorf. Bestandssituation und artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom in Verbindung mit OECOS GmbH (Stand April 2016): Fachgutachten Brutvögel zum Windparkvorhaben Aljarn und OECOS GmbH (Stand April 2016): Fachgutachten Gast- und Zugvögel zum Windparkvorhaben Aljarn. NLWKN vom Es besteht Verdacht auf eine 2013 beobachtete Rohrweihenbrut ca. 1km südlich der Vorhabensfläche, eine Wiesenweihenbrut konnte nach Rücksprache mit dem NABU Uelzen für das Vorhabensgebiet und Umgebung in 2013 hingegen ausgeschlossen werden. Es wird auf ein Vorkommen des Kranichs zur Brutzeit hingewiesen. Darüber hinaus wird auf ein Schwarzstorch-Brutgebiet hingewiesen, dass sich ca. 2 km und somit im Prüfradius der Art befindet. Konkrete Beobachtungen von 34

36 Neue Gesamtbewertung Nahrungs- bzw. Überflügen wurden bisher nicht nachgewiesen. Der BUND verweist auf Einzelsichtungen des Kranichs und der Rohrweihe in der Potenzialfläche, Brutnachweise wurden bislang nicht erbracht. Im Auftrag der genannten Bürgerinitiative wiesen PGM (2015) zwei bekannte Brutplätze des Rotmilans nach (vgl. private Stellungnahme, NABU Uelzen 2016). Untersuchungen zu Nahrungsflügen wurden im Rahmen der Untersuchungen jedoch nicht durchgeführt. OECOS GmbH bestätigen für das Jahr 2015 beide Brutpätze des Rotmilans, weisen jedoch keine besondere Nahrungshabitatfunktion der Potenzialfläche für die Art nach. Weder Kranich- noch Rohrweihenbrutplatz konnten 2015 durch OECOS bestätigt werden. Regelmäßige Überflüge des Schwarzstorches konnten ebenfalls nicht festgestellt werden. Für Zugvögel wurde durch OECOS (2016) keine besondere Bedeutung festgestellt. Der BUND Uelzen vermutet ebenso wie der Landkreis Lüneburg weitere Rotmilanbrutplätze im Umfeld der Potenzialfläche auf Lüneburger Kreisgebiet. Grundsätzlich geeignet, nordöstlicher und südlicher Teil: Tabu: Geeignet, da derzeit nach dem Fachgutachten Brutvögel von OECOS (2016) nicht davon auszugehen ist, dass die Ackerstandorte der Potenzialfläche 26 für Rotmilane eine hohe Bedeutung aufweisen. Hinzu kommt, dass die umgebenden, ausgedehnten Kiefernforsten kein geeignetes Nahrungshabitat für die Art darstellen. Zum Schutz der Art wird ein 1,5 km- Radius um beide bekannten Horste eingerichtet und hier als Tabuzone definiert und somit die Potenzialfläche verkleinert, die beide Revierpaare nach OECOS (2016) nur sporadisch nutzen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Weitere Brutplätze des Rotmilans, des Kranichs und der Rohrweihe wurden bislang nicht nachgewiesen (OECOS 2016). Abbildung 16: Potenzialfläche 26 (1.000m nördlich Aljarn) 35

37 Tabelle 17: Bewertung der Potenzialfläche 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) Tabuzone; Datenlage ausreichend Nahrungshabitat Rotmilan teilweise überlappend Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Rotmilan Der Nordteil der Potenzialfläche fällt in ein Nahrungshabitat des Rotmilans, das Revierzentrum mit dem wahrscheinlichen Brutplatz liegt nur wenige 100 m außerhalb. Im Südwesten grenzt in weniger als 1 km Entfernung ein Brutgebiet des Schwarzstorches an. Konkrete Hinweise auf Überflugbewegungen in diese Richtung fehlen, sind aber allein aufgrund der geringen Distanz mehr oder weniger regelmäßig zu vermuten. Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutz des Schwarzstorch-Brutgebietes ist schon aufgrund des sehr geringen Abstandes zum Brutgebiet nicht gegeben. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme Bürgerinitiative Keine Windkraftanlage im Mausetal (Bohndorf/Aljarn) von Prof. Dr. Merz vom Bürgerinitiative Keine Windkraftanlage im Mausetal (Bohndorf/Aljarn vom und der Stellungnahme vom i.v.m. dem Gutachten der Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung (PGM 2015): Vorkommen des Rotmilans bei Bohndorf. Bestandssituation und artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Im Auftrag der genannten Bürgerinitiative wiesen PGM zwei bekannte Brutplätze des Rotmilans nach. Untersuchungen zu Nahrungsflügen wurden im Rahmen der Untersuchungen jedoch nicht durchgeführt Tabu, da die Potenzialfläche lediglich 350 m vom Brutplatz der Rotmilans entfernt liegt und somit vollständig innerhalb des Ausschlussbereiches von 1,5 km gem. NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Abbildung 17: Potenzialfläche 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) 36

38 Tabelle 18: Bewertung der Potenzialfläche 28 (1.000m nördlich Edendorf) 28 (1.000m nördlich Edendorf) Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW -- Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Baumfalke Erläuterung Konflikt An die südliche Teilfläche grenzt östlich in weniger als 1 km Entfernung ein Brutgebiet des Schwarzstorches an. Es ist anzunehmen, dass nordwestliche gelegene Niederungsbereiche (Vierenbachniederung, Ilmenauniederung) eine Bedeutung als Nahrungshabitat haben; eine Bewertung durch die VSW liegt jedoch noch nicht vor. Somit sind regelmäßige Überflugbewegungen von Schwarzstörchen zu erwarten. Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutz des Schwarzstorch-Brutgebietes ist schon aufgrund des sehr geringen Abstandes zum Brutgebiet nicht gegeben. In der mittleren Teilfläche liegt lt. NABU Uelzen ein Nahrungshabitat des Baumfalken. Aus den Erfassungen zur Planung der A 39 ergeben sich mit Ausnahme eines Reviers des Mäusebussards keine weiteren Vorkommen besonders empfindlicher Arten. Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ - keine - Neue Gesamtbewertung Tabu Abbildung 18: Potenzialfläche 28 (1.000m nördlich Edendorf) 37

39 Tabelle 19: Bewertung der Potenzialfläche 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) Konfliktbewertung kritisch, unzureichende Datenlage Bewertung VSW -- Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Kranich Erläuterung Konflikt Ein Brut- und Nahrungshabitat der Art liegt ca. 2,5 km entfernt nordöstlich und die Potenzialfläche somit grundsätzlich im allgemein bekannten Aktionsradius der Art. Aufgrund der Lage der Ilmenauniederung südwestlich der Potenzialfläche erscheinen regelmäßig Überflugbewegungen hier wahrscheinlich. Aufgrund eines Abstand von < 3 km zum Bereich des Brutplatzes sind aber vertiefende Untersuchungen zur Raumnutzung des Schwarzstorches zwingend erforderlich. Am Ostrand der Potenzialfläche befindet sich ein Brutvorkommen des Kranichs. Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ - keine - Inhalt neue Quellen/ - keine - Neue Gesamtbewertung Kritisch Abbildung 19: Potenzialfläche 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) 38

40 Tabelle 20: Bewertung der Potenzialfläche 30 (1.000m östlich Secklendorf) 30 (1.000m östlich Secklendorf) Konfliktbewertung Planungsvorbehalt, unzureichende Datenlage Bewertung VSW -- Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen Rotmilan, Raubwürger; Kiebitz, Goldregenpfeifer (beide als Gastvögel) Erläuterung Konflikt Im Rahmen der Erfassungen zur Planung der A 39 wurde 2011 am Nordrand ein Revier des Rotmilans festgestellt. Informationen über Nahrungshabitate liegen nicht vor. Lt. Daten des NABU Uelzen besteht direkt angrenzend Brutverdacht für den Raubwürger. Im Bereich der nordöstlichen Teilfläche schließt ein Rastgebiet für Kiebitze (Rastmaximum 2012: 600 Ind.) und Goldregenpfeifer an. Zumindest zu den westlichen Teilflächen besteht hierzu jedoch nach derzeitiger Datenlage ein hinreichender Abstand. Im Umfeld (nördlich wie südlich der Teilflächen) wurden 2011 aus den Erfassungen zur Planung der A 39 aus regionaler Sicht bemerkenswert große Brutvorkommen des Kiebitz bekannt (insgesamt 11 Rev.), die aber allesamt klar außerhalb der Potenzialfläche liegen. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung lokale bis landesweite Bedeutung für Brutvögel (landesweite Bedeutung in Teilbereichen wesentlich durch 1 Rev. des vom Aussterben bedrohten Ortolans), Rohrweihen-Brutplatz im Umfeld. (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Römstedt Altenmedingen-CH), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Secklendorf-HA) in Verbindung mit dem Gutachten BioLaGU (Januar 2016). Lt. der Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH bestätigt das Gutachten von BioLaGu (2016) wesentliche Teile aus BMS-UMWELTPLANUNG (2014a). Allerdings bezieht sich das Gutachten von BioLaGu auf einen Bereich, der nördlich der hier betrachteten Potenzialfläche 30 liegt und nach Auffassung der SAB WindTeam GmbH als Erweiterung der Potenzialfläche 30 in die weitere Betrachtung der Potenzialflächen einzubeziehen wäre. Grundsätzlich geeignet: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Zu dem einen 2014 kartierten Ortolanbrutplatz kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für das einzelne Individuum der Art in der Potenzialfläche effektiv vermieden (UNB, schriftlich). Abbildung 20: Potenzialfläche 30 (1.000m östlich Secklendorf) 39

41 Tabelle 21: Bewertung der Potenzialfläche 31 (1.000m westlich Sasendorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 31 (1.000m westlich Sasendorf) Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) Rotmilan-Nahrungshabitate im weiteren Umfeld Daten NABU Uelzen Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans liegen in minimal 1,2 km Entfernung westlich im Bereich der Potenzialfläche Nr. 15 Barum (s.o.). Ein weiteres Brutvorkommen des Rotmilans ist lt. NABU Uelzen im südöstlich angrenzenden FFH-Gebiet Lohn vorhanden. Eine regelmäßige Nutzung der Potenzialfläche kann derzeit nicht abgeleitet werden. Weitere Daten zu bewertungsrelevanten Brutvogelarten fehlen. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOLAGU (2013a), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Hohenbünstorf- Barum - CH), jeweils zur benachbarten Potenzialfläche 15 Nach BIOLAGU (2013a) bestand 2013 Brutverdacht für den Rotmilan ca. 1,5 km südöstlich der Potenzialfläche 15 in einem Waldstück zwischen Tätendorf und Barum; dies deutet auf einen Bereich, der von der südlichen Teilfläche der Potenzialfläche 31 ca. 1,2 km und von der nördlichen ca. 1,5 km entfernt ist. Angaben zu Nahrungshabitat-Beziehungen wurden nicht gemacht, entsprechende Habitate wurden bislang u.a. im Bereich der Potenzialfläche 15 abgegrenzt (s. dort), nicht aber im Bereich der Fläche 31. Grundsätzlich geeignet, Südteil: Tabu: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan für den ca. 64 ha großen geeigneten Bereich anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Der südliche Teil der Potenzialfläche ist aufgrund der Nähe zum Brutplatz des Rotmilans als Tabubereich definiert worden. Abbildung 21: Potenzialfläche 31 (1.000m westlich Sasendorf) 40

42 Tabelle 22: Bewertung der Potenzialfläche 32 (1.000m östlich Jastorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 32 (1.000m östlich Jastorf) Tabuzone; Datenlage ausreichend Rotmilan-Nahrungshabitate direkt angrenzend Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Kranich, Rotmilan, Schwarzmilan, Kranich, Rohrweihe Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans grenzen an die nördliche Teilfläche direkt an. Hier brüten in teils < 0,5 km Abstand zur Potenzialfläche Rot- und Schwarzmilan sowie Kranich. Zudem wurde im Umfeld 2012 ein Brutnachweis der Rohrweihe erbracht (nicht exakt lokalisiert). Für die südliche Potenzialfläche sind die Vorkommen aller genannten Arten minimal 0,8-1 km entfernt. Nach Daten aus den Erhebungen zur Planung der A 39 ist die nördliche Teilfläche von regionaler, teils von landesweiter Bedeutung für Brutvögel und als Nahrungshabitat von Schwarzstorch und Kranich eingestuft. Eine konkrete Beobachtung eines nahrungssuchenden Schwarzstorches gelang knapp 0,4 km außerhalb. Aufgrund der Bedeutung für Großvogelvorkommen sind Teilbereiche als Tabuzone zu werten. Die Bewertung wird daher für die Gesamtfläche übernommen. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme des Bauernverbandes Nordostniedersachsen e.v. vom , vom NABU Uelzen vom zur benachbarten Potenzialfläche 35 Eine Einstufung als Tabuzone sei nicht sachgerecht, da keine Gutachten vorlägen, in denen Nahrungshabitate lokalisiert und die Flugrouten der Vogelarten Rotmilan, Schwarzstorch und Kranich ermittelt worden seien. Der NABU Uelzen verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Brandgeheges für überfliegende Schwarzstörche, da 2015 vier Beobachtungen in der Brutzeit gelangen und die Brutplätze der Arten Schwarzstorch und Seeadler im Brandgehege vermutet werden, Nachweise bislang aber nicht gelangen. Tabu: Eine im Vergleich zur bestehenden verbesserte Datenlage wurde nicht vorgelegt, die Einschätzung wird daher beibehalten. Der Seeadler ist als zusätzliche Art betroffen, die regelmäßig nahrungssuchend am Jastorfer See festgestellt wird und entsprechende Nahrungsflüge im Umfeld des Brandgeheges festgestellt wurden. Abbildung 22: Potenzialfläche 32 (1.000m östlich Jastorf) 41

43 Tabelle 23: Bewertung der Potenzialfläche 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) Rotmilan-Nahrungshabitate im weiteren Umfeld Daten NABU Uelzen Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans liegen in minimal 0,9 km bzw. 1,4 km Entfernung. Eine regelmäßige Nutzung der Potenzialfläche kann derzeit nicht abgeleitet werden, sollte aber durch vertiefende Untersuchungen geprüft werden. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. - keine eigene Untersuchung/Quelle Gutachten von BIOLAGU (2013a und 2014b) zu den benachbarten Potenzialflächen 15 und 34, jeweils mit Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Hohenbünstorf-Barum - CH, Emmendorf-CH), NABU Uelzen: Rotmilanbrutplatz 2015 (schriftl. Mitt.), Stellungnahme des Bauernverbandes Nordostniedersachsen e.v. vom In 2013/14 wurden umfangreiche avifaunistische Untersuchungen zur Potenzialfläche 34 vorgenommen, wobei auch Großvogel-Flugbewegungen und Rastvorkommen in der nur ca. 600 m westlich gelegenen Potenzialfläche 33 erwähnt werden. Dabei wurde im Sept. und Okt ein Rastbereich von drei Rotmilanen unmittelbar westseits der B 4, östlich der Potenzialfläche 33 und westlich der Potenzialfläche 34, registriert. Zur Brutzeit liegen die Nahrungshabitate demnach überwiegend im NSG Sieken und Bruch, südlich und westlich von Hoystorf. In der Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH wird auf Basis dieser Daten die naturschutzfachliche Eignung der Potenzialfläche 33 in Frage gestellt. Nach BIOLAGU (2013a) bestand 2013 zudem Brutverdacht für den Rotmilan ca. 1,2 km südöstlich der Potenzialfläche 15 in einem Waldstück zwischen Tätendorf und Barum; dies deutet auf einen Bereich, der von der Potenzialfläche 33 ca. 1,2 km entfernt ist. Angaben zu Nahrungshabitat- Beziehungen wurden nicht gemacht, entsprechende Habitate wurden bislang u.a. im Bereich der Potenzialfläche 15 abgegrenzt (s. dort), nicht aber im Bereich der Fläche 33. Ein Brutplatz des Romilans wurde 2015 an der westlichen Seite der Potenzialfläche durch NABU Uelzen festgestellt. Tabu: Der Brutplatz des Rotmilans liegt unmittelbar westlich der Potenzialfläche und somit im Tabubereich gem. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). 42

44 Abbildung 23: Potenzialfläche 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Tabelle 24: Bewertung der Potenzialfläche 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Planungsvorbehalt, ggf. Verkleinerung erforderlich Rotmilan-Nahrungshabitat /2 überschneidend Daten NABU Uelzen Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans überlagern sich im Nordteil mit der Potenzialfläche, der Brutstandort liegt nur ca. 0,3 km entfernt. Vorbehaltlich vertiefender Untersuchungen ist ggf. eine Verkleinerung der Potenzialfläche nötig, d.h. Reduktion etwa um das nördlichste Drittel. Lokale Bedeutung für Brutvögel, zwei Flugsequenzen von Rotmilanen im bestehenden Windpark Gutachten von BIOLAGU (2014b) mit Anschreiben/Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Emmendorf-CH), NABU Uelzen: Rotmilanbrutplatz 2015 (schriftl. Mitt.), NLWKN vom , Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom In 2013/14 wurden umfangreiche avifaunistische Untersuchungen vorgenommen. Die Ergebnisse der Brutvogelerfassungen zeigen gute Übereinstimmungen mit den Daten von (2014a), wobei durch saisonale Unterschiede und eine größere Erfassungshäufigkeit im Einzelfall höhere Bestände registriert wurden (teils 2014 durch nicht dargestellte, einmalige Brutzeitfeststellungen bestätigt). Ein Brutstandort des Rotmilans wurde 2 km westlich der Potenzialfläche im Bereich des NSG Sieken und Bruch registriert, ein weiterer lediglich 750 m südlich des bestehenden Windparks Emmendorf. Die Nahrungshabitate liegen demnach überwiegend in der grünlandgeprägten Bachniederung im NSG sowie südlich und westlich von Hoystorf, außerhalb der Potenzialfläche westlich der B 4. Wie bei (2014a) wurden Rotmilane zudem mehrfach auch innerhalb der Potenzialfläche, teils im bestehenden Windpark, registriert. Das Gebiet ist Teil eines traditionellen Kiebitz-Rastplatzes, wurde von der Art aber demnach 2013/14 nur geringfügig genutzt (unterhalb lokaler Bedeutung). Der Großvogellebensraum /2 wurde nicht berücksichtigt. 43

45 Neue Gesamtbewertung Nordteil: Grundsätzlich geeignet, Südteil: Tabu: Um den Schutzradius von 1,5 km um den Rotmilan-Horst zu erreichen, wurde eine Reduktion um die Südwestspitze der Potenzialfläche als Tabubereich vorgenommen: Es sind Bereiche des bestehenden Windparks und daran angrenzende Flächen betroffen. Da zwei Rotmilanbrutpaare im Bereich des Siekens mittlerweile bekannt geworden sind, jedoch im Bereich des landesweit abgegrenzten Großvogellebensraums /2 weder ein Brutplatz noch eine Bedeutung als Nahrungshabitat im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen festgestellt werden konnte, ist derzeit nicht von einer Bedeutung als Großvogellebensraum auszugehen. Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen liefern ansonsten keine Ausschlusskriterien für eine Erweiterung des bestehenden Windparks um den angrenzenden ca. 57 ha großen geeigneten Bereich. Abbildung 24: Potenzialfläche 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Tabelle 25: Bewertung der Potenzialfläche 35 (1.000m nördlich Masendorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014) 35 (1.000m nördlich Masendorf) Planungsvorbehalt Rotmilan-Nahrungshabitate in der weiteren Umgebung Daten NABU Uelzen Seeadler, Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans liegen ca. 1 km östlich und dabei näher zu einem bestehenden Windpark als zur Potenzialfläche. Im Umfeld wird ein Brutpaar des Rotmilans vermutet. Die Potenzialfläche liegt aufgrund aktueller Beobachtungen jedoch zu weiten Teilen in einem möglicherweise regelmäßigen Nahrungshabitat von Seeadlern (Status lt. NABU Uelzen unklar; Ansiedlung eines Horstpaares wird vermutet). Da diese Art als Ausschlusskriterium zu werten wäre, ist ihr Status zunächst zu verifizieren. Teilweise lokale Bedeutung für Brutvögel; Kranich-Brutplatz innerhalb der Potenzialfläche. Keine besondere Bedeutung für Großvögel (u.a. Rotmilan, Seeadler) festgestellt. Hier besteht weiterer Untersuchungsbedarf. weitere neue Quellen/ Stellungnahme der Fa. Erneuerbare Energien Europa, Hamburg vom , Stellungnahme der Fa. Erneuerbare Energien Europa, Hamburg vom in Verbindung mit Schriftstück G. 44

46 Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung vom und ; vom NABU Uelzen vom , schriftl. Mitt. des Landkreises Uelzen (Naturschutzbehörde) vom , Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom Stellungnahme der Fa. Erneuerbare Energien Europa, Hamburg vom in Verbindung mit Schriftstück G. vom Überprüfung ergibt, dass trotz Kranich-Brutplatz ein > 30 ha große Erweiterungsfläche eines bestehenden Windparks verbleiben würde durch BMS festgestellter Kranich-Brutplatz nach Mitteilung der Naturschutzbehörde auch in den Jahren 2006 und 2010 besiedelt. Kranich-Brutplatz nach Aussage G. (2014, 2015 und 2016) für die Art ungeeignet, obwohl Kranich im Frühjahr 2014 durch BMS bestätigt. G. hat in den darauffolgenden Jahren 2015 und 2016 allerdings keinen weiteren Brutversuch des Kranichs feststellen können. Sowohl BUND Uelzen als auch NABU Uelzen fordern hingegen, die Potenzialfläche 35 zum Schutz des langjährig bestehenden Brutplatzes des Kranichs zu streichen. Der NABU Uelzen sieht für den Seeadler weiterhin eine besondere Gefährdung durch Realisation der Erweiterung des Windparks und somit der Potenzialfläche 35 und verweist zudem auf die Bedeutung des Brandgeheges für überfliegende Schwarzstörche, da 2015 vier Beobachtungen in der Brutzeit gelangen und die Brutplätze der Arten Schwarzstorch und Seeadler im Brandgehege vermutet werden, Nachweise bislang aber nicht gelangen. Grundsätzlich geeignet: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan und Seeadler für den 75 ha großen geeigneten Bereich anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Da nach G und 2016 keine weiteren Brutversuche des Kranichs am Hainteich festgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hainteich nicht um ein für die Art geeignetes, regelmäßig besiedeltes Bruthabitat handelt. Sollte der Kranich in einzelnen Jahren am Hainteich brüten, sind Abschaltzeiten während der Brutzeit der Art nach SCHREIBER (2016) für die Windenergieanlagen im Umkreis von 500 m um den Brutplatz einzuhalten (vgl. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b)). Abbildung 25: Potenzialfläche 35 (1.000m nördlich Masendorf) 45

47 Tabelle 26: Bewertung der Potenzialfläche 36 (1.200m südlich Groß Liedern) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 36 (1.200m südlich Groß Liedern) kritisch z.t. Status offen Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen Ortolan [Rotmilan, Schwarzstorch} Die Potenzialfläche liegt komplett im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, die Südosthälfte dabei in einem Dichtezentrum. Im Zuge der Erfassungen zur Planung der A 39 wurden dort Rev. des Ortolans erfasst. Der Raum sollte daher als für den Schutz von Ackervogelgemeinschaften relevanter Bereich freigehalten werden. Aus dem Umfeld liegen Rotmilan-Beobachtungen vor, die möglicherweise ein lokales Brutvorkommen betreffen. Vom NABU Uelzen wurde ferner eine Durchflugbeobachtung eines Schwarzstorches gemeldet; genauere Angaben zu etwaigen regelmäßigen Flugkorridoren fehlen. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur benachbarten Potenzialfläche 51 der GETproject GmbH & Co. KG vom BIOCONSULTSH (2014) schied diese Potenzialfläche aus geplanten Untersuchungen aus, da diese sich aufgrund einer nachgewiesenen Brut des Rotmilans innerhalb des Beeinträchtigungsbereiches (1 km) als kritisch hinsichtlich Windenergieplanungen erwies so dass eine weitere Prüfung in dieser Periode nicht mehr erfolgte. Tabu: Aufgrund eines von BIOCONSULTSH (2014) im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Potenzialfläche 51 nachgewiesenen Brutvorkommens des Rotmilans im 1,5 km-radius ist dieser Bereich demnach unter Anwendung der Abstandskriterien von 1,5 km nach LAG-VSW (2015), NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) mit dem Kriterium tabu zu bewerten. Abbildung 26: Potenzialfläche 36 (1.200m südlich Groß Liedern) 46

48 Tabelle 27: Bewertung der Potenzialfläche 37 (1.000m westlich Wrestedt) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 37 (1.000m westlich Wrestedt) Tabuzone; Datenlage ausreichend angrenzend Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch Die Fläche liegt zwischen der Bornbachniederung (Teil des FFH-Gebietes Ilmenau mit Nebenbächen ) und der naturschutzfachlich ebenfalls wertvollen Eisenbachniederung mit jeweils geringen Abständen. In beiden Bachniederungen liegen Nahrungshabitate, am Bornbach auch Bruthabitate des Schwarzstorches. Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind daher sicher anzunehmen und die Abstände insgesamt zu gering. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der PNE Wind AG vom , Daten des NABU Uelzen 2015, Gutachten von SCHMAL & RATZBOR (2014) zur Potenzialfläche 39, Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Uelzen vom zur Potenzialfläche 39, mdl. Auskunft des Schwarzstorchbetreuers Die Herausnahme aus avifaunistischen Gründen sei nach Auffassung der PNE Wind AG mit Bezug auf den Schwarzstorch nicht gerechtfertigt. Der BUND Uelzen beschreibt in der Stellungnahme zur Potenzialfläche 39 ebenfalls die zwei bekannten Schwarzstorchbrutplätze und vermutet, dass der Bokeler Bach zusammen mit dem Schweimker Moor ein Nahrungsraum sein könnte. Bornbach und Röhrser Bach sind bereits bekannte Nahrungshabitate. Tabu, da der Brutplatz des Schwarzstorchs nach Vogelschutzwarte und NABU Uelzen im angrenzenden Waldgebiet liegt; unter Anwendung des Ausschlussradius von 1,5km für den Rotmilan wäre zudem ein nicht exakt lokalisierter Brutverdachtsfall dieser Art voraussichtlich für Teilbereiche relevant. Ein weiteres Brutpaar des Schwarzstorches siedelt nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers (2016 mdl.) im Bereich des Bornbaches bei Stadensen, wobei die Horste sehr nahe beieinander liegen. Nach Aussagen und Bildmaterial ortsansässiger, privater Einwender werden sowohl die Bornbach- als auch die Eisenbachniederung sowie die Quellläufe des Fahrbaches durch die Schwarzstörche genutzt, entsprechende Austauschbeziehung sind daher bekannt. Abbildung 27: Potenzialfläche 37 (1.000m westlich Wrestedt) 47

49 Tabelle 28: Bewertung der Potenzialfläche 38 (1.000m südlich Stadensen) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 38 (1.000m südlich Stadensen) Tabuzone; Datenlage ausreichend angrenzend Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch Die Fläche liegt zwischen der Bornbachniederung (Teil des FFH-Gebietes Ilmenau mit Nebenbächen ) und der naturschutzfachlich ebenfalls wertvollen Eisenbachniederung mit jeweils geringen Abständen. In beiden Bachniederungen liegen Nahrungshabitate, am Bornbach auch Bruthabitate des Schwarzstorches. Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind daher sicher anzunehmen. - keine eigene Untersuchung/Quelle Gutachten von SCHMAL & RATZBOR (2014); WPD onshore GmbH & Co. KG vom , Private vom , vom und vom , Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Uelzen vom zur Potenzialfläche 39, mdl. Auskunft des Schwarzstorchbetreuers Brutplätze des Schwarzstorches werden von WPD bezweifelt. SCHMAL & RATZBOR zeigen 2014 hingegen auf, dass der Bereich der Potenzialfläche 38 unmittelbar östlich eines bestehenden Brutplatzes liegt. Der BUND Uelzen beschreibt in der Stellungnahme zur Fläche 39 ebenfalls die zwei bekannten Schwarzstorchbrutplätze und vermutet, dass der Bokeler Bach zusammen mit dem Schweimker Moor ein Nahrungsraum sein könnte. Bornbach und Röhrser Bach sind bereits bekannte Nahrungshabitate. Tabu: Zwei Brutpaare des Schwarzstorches siedeln nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers (2016 mdl.) im Bereich des Bornbaches bei Stadensen, wobei die Horste sehr nahe beieinander liegen und entsprechend ein Ausschlussbereich von 3 km um die bekannten Brutplätze einzuhalten ist. Nach Aussagen und Bildmaterial ortsansässiger, privater Einwender werden sowohl die Bornbach- als auch die Eisenbachniederung sowie die Quellläufe des Fahrbaches durch die Schwarzstörche genutzt, entsprechende Austauschbeziehung sind daher bekannt. Abbildung 28: Potenzialfläche 38 (1.000m südlich Stadensen) 48

50 Tabelle 29: Bewertung der Potenzialfläche 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) kritisch benachbart Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, [Ortolan] Die Fläche beginnt in ca. 0,9 km Entfernung zum Quellgebiet des Bornbaches (Teil des FFH- Gebietes Ilmenau mit Nebenbächen ), wo Nahrungs- und Bruthabitate des Schwarzstorches liegen. Weitere Schwarzstorch-Nahrunghabitate liegen ca. 2 km südlich am Bokeler Bach bei Bokel (Lk Gifhorn). Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind daher mindestens für den Westrand der Potenzialfläche anzunehmen und sind im Falle einer weiteren Planung zu untersuchen. - keine eigene Untersuchung/Quelle SCHMAL & RATZBOR (2014), Anschreiben/Stellungnahme der ÖKOTEC Windenergie GmbH vom , Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom , Private vom , vom , vom und vom , NLWKN vom , Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Uelzen vom , mdl. Auskunft des Schwarzstorchbetreuers, 1. Änderung des RROP 2008 des Zweckverband Großraum Braunschweig, 2. Offenlage des Entwurfs SCHMAL & RATZBOR (2014) führten umfangreiche Untersuchungen zur Raumnutzung der Potenzialfläche und des weiteren Umfeldes durch Großvögel, insbes. Schwarzstorch und Rotmilan durch. Der Aufwand für die Untersuchungen war vergleichsweise hoch (30 Termine mit zumeist 2 Beobachtern synchron, gesamt 240 h Beobachtungszeit). Allerdings fanden keine Untersuchungen in den Dämmerungsphasen statt (alle Zeitfenster zwischen 8:00 und 18:30 Uhr). Die morgendlichen und abendlichen Dämmerungsphasen werden nach bereits von ROHDE (2009) publizierten Angaben durch Altstörche regelmäßig für gerichtete Nahrungsflüge genutzt, die überwiegend auf tradierten Routen stattfinden. Die Zeit der Hochbalz im März wurde nur durch einen Beobachtungstag in diesem Monat abgedeckt. Es fehlt an Angaben, ob eine erfolgreiche Brut mit Jungenaufzucht stattfand, was entscheidenden Einfluss auf die Anzahl und Ausdehnung der Nahrungsflüge über die Brutzeit hinweg hat! SCHMAL & RATZBOR (2014) gelangen an 17 von 30 Untersuchungstagen Beobachtungen von 24 Individuen, beim Rotmilan an 21 Tagen Sichtungen von 22 Individuen. Schwarzstörche wurden demnach überwiegend an der bzw. direkt außerhalb der m- Radiuslinie gesichtet, wobei die meisten Beobachtungen kreisförmige Flugbewegungen (z.b. Thermikkreisen) betreffen, nur in wenigen Fällen gerichtete (Nahrungs-)Flüge. Solche Flüge führten in mehreren Fällen bis auf ca bis m an die Potenzialfläche. Vollkommen isoliert gelang eine Beob. ca. 700 m südlich der Potenzialflächen ohne Bezug zu dem vermuteten Brutplatz nördlich. Die südlich gelegenen, vom NLWKN abgegrenzten Nahrungshabitate wurden demnach nicht angeflogen. Rotmilane wurden an mehreren Untersuchungstagen innerhalb der Potenzialfläche registriert. Die Aussagen decken sich durchaus mit den Angaben des NABU Uelzen sowie privater Einwender (2016), die Schwarzstorch und Rotmilan an einzelnen Terminen beobachtet haben. Der NABU Uelzen verweist auf Kranich-Brutplätze im Umfeld. Der BUND Uelzen beschreibt ebenfalls die zwei bekannten Schwarzstorchbrutplätze und vermutet, dass der Bokeler Bach zusammen mit dem Schweimker Moor ein Nahrungsraum sein könnte. Bornbach und Röhrser Bach sind bekannte Nahrungshabitate. Ein Einwender beobachtete darüber hinaus den Seeadler an vier Terminen außerhalb der Brutzeit im Umfeld der Potenzialfläche. Landesweit wertvolle Großvogellebensräume /1 und /2 seien nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Grundsätzlich geeignet: Zwei Brutpaare des Schwarzstorches siedeln nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers (2016 mdl.) im Bereich des Bornbaches bei Stadensen, wobei die Horste sehr nahe beieinander liegen, 49

51 diese sich jedoch jeweils in einer Entfernung > 3 km zur Potenzialfläche 39 befinden. Nach Aussagen und Bildmaterial ortsansässiger, privater Einwender werden sowohl die Bornbach- als auch die Eisenbachniederung sowie die Quellläufe des Fahrbaches durch die Schwarzstörche genutzt, entsprechende Austauschbeziehung sind daher bekannt. Die Bokeler Bachniederung weist für keines der beiden Brutpaare eine Bedeutung auf und sei nach Auffassung des Gutachterbüros Siedlung und Landschaft" Kläge-Ludloff GbR zur Potenzialfläche Bokel 01 (ZWECKVERBAND BRAUN- SCHWEIG 2016) für den Schwarzstorch nur von geringer Bedeutung als Nahrungshabitat. Die Potenzialfläche wird durch den Rotmilan nur in geringem Umfang genutzt, wie die umfangreichen Untersuchungen von SCHMAL & RATZBOR (2014) zeigen. Die Aussagen privater Einwender liefern bislang hierzu kein abweichendes Bild. Zum Vorkommen des Kranichs wurden durch Schmal + Ratzbor (2014) keine weiteren Daten vorgelegt. Zur Raumnutzung von Schwarzstorch und Rotmilan wird eine synergetische Betrachtung mit kreisübergreifender WEA-Planung im Lk Gifhorn erforderlich (kumulative Effekte). Die Großvogellebensräume /1 und /2 werden von der Planung nicht berührt. Abbildung 29: Potenzialfläche 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) Tabelle 30: Bewertung der Potenzialfläche 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) Konfliktbewertung kritisch Bewertung VSW teilweise Rotmilan-Nahrungshabitat /6 Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen, KÖHLER & WELLMANN (2011) Rotmilan, Ortolan, [Schwarzstorch, Kranich] Erläuterung Konflikt Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe des EU-VSG Schweimker Moor. Dies ist u.a. wichtigstes Kranichbrut- und rastgebiet im gesamten Landkreis Uelzen. Im März 2009 und März 2010 wurden hier ca. 500 Kraniche am Schlafplatz gezählt (PAILER in KÖHLER & WELLMANN 2011). Allein diese Zahlen entsprechen bereits nahezu einer landesweiten Bedeutung (Kriterium: regelmäßig 540 Ex.). Kraniche nutzen zur Nahrungssuche überwiegend landwirtschaftliche Flächen in der Umgebung und fliegen dazu täglich zwischen Schlafplatz und Nahrungsflächen hin und her, teils über einige Kilometer. Unklar ist die Bedeutung der Potenzialfläche selbst als Nahrungshabitat. Die Fläche liegt zudem innerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes des Ortolans großenteils in einem bekannten Dichtezentrum der Art wurden hier im Rahmen der Erfassungen zur Planung der A 39 insgesamt 11 Rev. des Ortolans erfasst, zahlreiche weitere im Umfeld. 50

52 Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Die Südhälfte ist zudem als Rotmilan-Nahrungshabitat bekannt, der Reviermittelpunkt liegt allerdings ca. 1 km außerhalb. Hier wurden allerdings bereits zwei Windenergieanlagen errichtet. In < 5 km Entfernung liegen zudem Brutgebiete von Schwarzstorch und Kranich, zudem sind Flugbewegungen rastender Kraniche bis in diesen Bereich zu vermuten. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Potenzialfläche der GETproject GmbH & Co. KG vom , Stellungnahme der getprojekt GmbH & Co. KG vom , Gutachten zum Windpark Langenbrügge (BIOCONSULTSH 2016) In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel- Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind. Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Innerhalb der Potenzialfläche und dem bestehenden Windpark sowie angrenzenden Bereichen wurden je vier Reviere des Ortolans und der Heidelerche erfasst. Von Rotmilanen wurden acht Flugsequenzen im Zeitraum bis erfasst, die lt. des Gutachters auf einen offenbar erfolglosen Brutversuch im Waldgebiet südlich der Fläche hindeuten; eine präzisere Lokalisierung wurde nicht mitgeteilt. Schwarzstörche wurden nicht gesichtet, Kraniche bei diesen auf die Brutzeit beschränkten Untersuchungen ebenfalls nicht. In der Brutzeit 2016 wurde im Zusammenhang mit der Errichtung einer WEA ein ornithologisches Fachgutachten und eine Raumnutzungsanalyse des Rotmilans vorgelegt (BIOCONSULTSH 2016). Die Daten aus 2014 wurden in Bezug auf Heidelerche und Ortolan bestätigt, ein Revier des Rotmilans südlich der Potenzialfläche wurde aufgegeben, ein Nest nicht gefunden. Ein neues Nest des Rotmilans wurde in einer Entfernung von 600 m zur Potenzialfläche gefunden, die Raumnutzungsanalyse ergab im Umfeld des Brutplatzes eine vermehrte Nutzung. Im Umfeld gr. 1 km konnten hingegen nur sporadisch eine Nutzung festgestellt werden. Tabu: Nordteil (31,1 ha), Kritisch: Südostteil (12,8 ha): Die Untersuchungen von BIOCONSULTSH im Jahr 2014 im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windkraftanlage im Windpark Langenbrügge deuten bis zur Aufgabe des vermuteten Brutplatzes im Mai 2014 darauf hin, dass das bekannte Rotmilan-Nahrungshabitat /6 für die Art weiterhin von Bedeutung ist, da der Rotmilan im zweiwöchigen Betrachtungszeitraum regelmäßig im Bereich des Bestandswindparks bzw. angrenzend auftrat. Entsprechend geht BioconsultSH im ornithologischen Fachgutachten (2016) von einem mittleren Kollisionsrisiko aus, d.h. dass Arten keine Meidung von Windparks zeigen und ihre Flugaktivität regelmäßig in Höhe der Rotoren im Vorhabensgebiet stattfindet (BIOCONSULTSH 2016). Warum der nicht exakt lokalisierte Brutplatz aufgegeben wurde, ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. Im Mai 2016 wurde ein neuer Brutplatz ca. 600 m nördlich der Potenzialfläche in der Brutperiode 2016 nachgewiesen. Ob es sich um dasselbe Brutpaar wie 2014 handelt, kann den Unterlagen nicht entnommen werden, ist aber auch nicht auszuschließen. Nach der Raumnutzungsanalyse für das lokale Brutpaar von Mai bis August 2016 ist der Bereich von 1 km um den Brutplatz als regelmäßig bejagtes Nahrungshabitat des Rotmilans einzustufen, darüber hinaus ist nach den Daten von BIOCONSULTSH nur noch von einer gelegentlichen Nutzung im Bereich des bestehenden Windparks auszugehen. Die Potenzialfläche liegt in unmittelbarer Nähe des EU-VSG Schweimker Moor. Dies ist u.a. wichtigstes Kranichbrut- und rastgebiet im gesamten Landkreis Uelzen. Im März 2009 und März 2010 wurden hier ca. 500 Kraniche am Schlafplatz gezählt (Pailer in Köhler & Wellmann 2011). Allein diese Zahlen entsprechen bereits nahezu einer landesweiten Bedeutung (Kriterium: regelmäßig 540 Ex.). Kraniche nutzen zur Nahrungssuche überwiegend landwirtschaftliche Flächen in der Umgebung und fliegen dazu täglich zwischen Schlafplatz und Nahrungsflächen hin und her, teils über einige Kilometer. Auf diese Funktion des Raumes als Durchflugkorridor für rastende Kraniche geht BIOCONSULTSH (2014 und 2016) nicht ein; den von BIOCONSULTSH (2014) vertretenen Einschätzungen im Bezug auf die Brutzeit sowie den Durchzug wird gefolgt, jedoch betreffen weder deren Untersuchungszeitraum noch der Verweis auf STEINBORN & REICHENBACH (2011) die Bedeutung des Raumes um den 51

53 Rastplatz um das EU-VSG Schweimker Moor (Schlafplatz). Zusammenfassend ist der Großteil der Potenzialfläche (31,1 ha) mindestens für den Rotmilan im 1,5 km-radius um den Brutplatz als tabu einzustufen. Der übrige Bereich ist auf 12,8 ha als kritisch einzuordnen, da es sich um das landesweit bedeutsame Rotmilan-Nahrungshabitat /6 handelt, das u.a. durch die Daten von BIOCONSULTSH (2016) bestätigt wird. Hinzu kommt die Bedeutung als Durchflugkorridor für rastende Kraniche. Abbildung 30: Potenzialfläche 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) Tabelle 31: Bewertung der Potenzialfläche 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) Konfliktbewertung Planungsvorbehalt Bewertung VSW -- Daten NABU Uelzen [Schwarzstorch, Kranich] Erläuterung Konflikt Ein Brut- und Nahrungshabitat des Schwarzstorchs liegt minimal ca. 2,2 km entfernt westlich und die Potenzialfläche somit bereits im äußeren Bereich des Ausschlussradius gemäß LAG-VSW- Kriterien. Konkrete Hinweise auf Überflugbewegungen fehlen, in östlicher liegen einzelne Teiche, die u.u. als Nahrungshabitat geeignet sind. Dieser Bereich ist zudem Nahrungshabitat des Kranichs. Die allgemeine avifaunistische Bedeutung dieses Raumes kann mangels Daten nicht weiter eingeschätzt werden. Eine zuverlässige Bewertung ist erst nach weitergehenden Untersuchungen möglich. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung Lokale bis regionale Bedeutung für Brutvögel, Kranich-Brutplatz nordöstlich; keine erhöhte Nutzungsfrequenz durch Großvögel erkennbar. (2014a) weitere neue Quellen/ PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARIENAU NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (PGM 2014): Bürgerwindpark Altenmedingen in der Windenergieauswahlfläche 43 westlich von Bostelwiebeck, Landkreis Uelzen. Brutvogeluntersuchung der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom in Verbindung mit der Gutachterlichen Stellungnahme zur avifaunistischen Bewertung der Auswahlfläche 43 der OECOS GmbH vom und dem 52

54 Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Fachgutachten Brutvögel zum Windparkvorhaben Bostelwiebeck der OECOS GmbH (Stand: März 2016), OECOS GMBH (Kurzbericht 2015) mit Anschreiben zur Potenzialfläche der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom , Schreiben der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom , Privat vom in Verbindung mit Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung (PGM) vom , Stellungnahme des Bauernverbandes Nordostniedersachsen e. V. vom Der Brutplatz der Rohrweihe lag nach PGM (2014) unmittelbar östlich der Potenzialfläche, der Kranich brütete 2014 nach direkt nördlich der Potenzialfläche führte die OECOS GmbH in der Potenzialfläche eine Brutvogelkartierung durch. Danach wiesen Sie mehrfach Rohrweihen innerhalb der Potenzialfläche nahrungssuchend nach, ein Brutplatz wurde in der Nähe von Eddelstorf in einer Entfernung von m zur Potenzialfläche nachgewiesen, der zweite wurde nicht bekannt. Es wurde vermutet, dass sich der Brutplatz 2015 in einem Abstand von > 1000 m zur Potenzialfläche befand. Ein Brutpaar des Rotmilans (Brutplatz in einem Gehölz westlich von Aljarn) nutzte die Ackerflächen der Potenzialfläche wiederholt zur Nahrungssuche. Ob es sich dabei um ein bedeutsames Nahrungshabitat für den Rotmilan handelt, blieb mangels weiterer Untersuchungen offen. Kraniche wurden wiederholt im Bereich des Brutplatzes aus 2014 nördlich der Potenzialfläche gesichtet, ein Brutplatz konnte hingegen 2015 nicht bestätigt werden. Auch ist der Brutplatz des Rotmilans weiter als m entfernt. Die Windenergienutzung sei somit nach Auffassung des Bauernverbandes mit dem Artenschutz vereinbar. West-, Ost- und Südteil:grundsätzlich geeignet, Nordteil: Tabu: Nordteil tabu, da gem. NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Abstände zum Brutplatz des Kranichs von 500 m einzuhalten sind und dauerhaft davon auszugehen ist, dass der Brutplatz wiederkehrend vom Kranich angenommen wird, da auch in 2015 dort Kraniche beobachtet wurden. Warum der Kranich in 2015 nicht wie in 2014 zur Brut schritt, kann dabei offen bleiben, da das Habitat als idealtypisch im Vergleich mit den Brutplätzen in Mecklenburg-Vorpommern anzusehen ist. Der noch 2014 festgestellte Brutplatz der Rohrweihe an der Potenzialfläche konnte 2015 nicht bestätigt werden, jedoch der Brutplatz in der Nähe von Eddelstorf. Da auch 2015 ein weiteres Brutpaar für den Raum Aljarn, Eddelstorf und Bostelwiebeck 2014 durch die OECOS GmbH beschrieben wurde, ist davon auszugehen, dass dieser Raum insgesamt durch die Vielzahl geeigneter Habitate (u.a. Getreide- und Rapsfelder, Röhrichte, Sümpfe) von hoher Bedeutung für die Rohrweihe ist. Dabei ist mit nun zwei Untersuchungen aus zwei aufeinander folgenden Jahren belegt, dass die Rohrweihe alljährlich den Brutplatz abhängig von der Feldfrucht bzw. Nutzung kleinräumig wechselt, dabei aber über längere Zeiträume Bruthabitate ortstreu im hier betrachteten Raum Aljarn, Eddelstorf und Bostelwiebeck mit mind. zwei Brutpaaren annimmt. Eine unregelmäßige Nutzung der Potenzialfläche ist daher in einzelnen Jahren nicht auszuschließen und es sind dann gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Abschaltzeiten in der Brutzeit der Rohrweihe einzuhalten, um den Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden (SCHREIBER 2016). Hierzu bedarf es alljährlich einer Überprüfung durch Fachleute, ob die Rohrweihe in einem Umkreis von 1 km zur Potenzialfläche brütet. Hieraus resultiert, dass die Potenzialfläche im Nordteil zum Schutz des Kranichs nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) als Tabubereich und im übrigen Teil hingegen als grundsätzlich geeignet einzustufen ist. 53

55 Abbildung 31: Potenzialfläche 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) Tabelle 32: Bewertung der Potenzialfläche 44 (1.000m nördlich Strothe) 44 (1.000m nördlich Strothe) Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW -- Daten NABU Uelzen Schwarzstorch Erläuterung Konflikt An die Potenzialfläche grenzt ein Schwarzstorch-Brutgebiet im Nordwesten direkt an. Daher ist der Nordteil der Potenzialfläche als Tabuzone zu betrachten, was gemäß der LAG-VSW-Kriterien auch für die übrigen Bereiche zutrifft, die somit unabhängig von den konkreten Flugbewegungen mindestens als kritisch zu bewerten sind. Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ - keine - Inhalt neue Quellen/ - keine - Neue Gesamtbewertung Tabu 54

56 Abbildung 32: Potenzialfläche 44 (1.000m nördlich Strothe) Tabelle 33: Bewertung der Potenzialfläche 45 (1.000m östlich Niendorf I) 45 (1.000m östlich Niendorf I) Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW -- Daten NABU Uelzen, (2005a) Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Die Potenzialfläche liegt nahezu komplett in einer Probefläche der Untersuchung von BMS- UMWELTPLANUNG (2005a). Diese erlangte eine regionale Bedeutung vorrangig aufgrund von Vorkommen von Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Heidelerche und Nachtigall. Großvogel- Beobachtungen gelangen seinerzeit nicht. Jedoch befindet sich mittlerweile ein Schwarzstorch-Brutgebiet in nur knapp 1 km Entfernung nördlich. Allein aufgrund der geringen Distanz sind Überflugbewegungen hier anzunehmen. Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutz des Schwarzstorch-Brutgebietes ist aufgrund des geringen Abstandes grundsätzlich nicht gegeben. Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ - keine - Inhalt neue Quellen/ - keine - Neue Gesamtbewertung Tabu Abbildung zu Potenzialfläche 45: siehe Abbildung 32 zu Potenzialfläche 44 (1.000m östlich Niendorf I) 55

57 Tabelle 34: Bewertung der Potenzialfläche 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) kritisch angrenzend EU-Vogelschutzgebiet Daten NABU Uelzen, (2005a) Rotmilan, Uhu, Ortolan Die Potenzialfläche reicht im Ostteil in das geschlossene Verbreitungsgebiet des Ortolans, wobei in diesem Bereich keine Dichtezentren betroffen sind, das vorrangig für diese Art ausgewiesene EU- Vogelschutzgebiet Ostheide bei Himbergen in einem Abstand ab 0,2 km liegt. Weiterhin wurde am Ostrand ein Revier des Rotmilans festgestellt sowie 2005 in < 0,5 km Abstand nordwestlich ein Revier des Uhus, was mit einer Windenergie-Nutzung kaum vereinbar erscheint. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der getprojekt GmbH & Co. KG vom mit Verweis auf Stellungnahme der BIOLAGU von September 2013, NLWKN vom Stellungnahme der NWind GmbH vom in Verbindung mit dem Gutachten Windparkerweiterung Oetzen. Winterkartierung Uhu des Planungsbüros Elbberg, Hannover, vom Datenlage zu Uhu und Rotmilan sei nach Auffassung von getprojekt und NWind veraltet bzw. nicht nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang sei die Einzelbetrachtung mit Einzelabwägung angezeigt. BIOLAGU empfehlen daher bereits 2013, den Status der beiden Arten vor Ort zu überprüfen. Der Großvogellebensraum /13 sei nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Im Januar 2016 wurden durch das Büro Elbberg eine Uhu-Kartierung unter Verwendung von Klangattrappen mit dem Ergebnis durchgeführt, dass weder Spuren noch Rufaktivität des Uhus nachgewiesen werden konnten. Zum lokalen Vorkommen von Rotmilan und Ortolan wurde keine verbesserte Datenlage vorgelegt. Grundsätzlich geeignet, da kein Nachweis des Uhus im Umkreis von 1 km durch das Planungsbüro gelang. Zum Vorkommen des Rotmilans im Bereich des Bruchwedeler Baches nordwestlich von Dörmte wurde keine Aussage getroffen, dieses potenzielle Vorkommen ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu verifizieren, ggf. werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 und Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) bzw. ein Schutzabstand von 1,5 km zum Brutplatz der Art erforderlich. Zu einzelnen Brutplätzen des Ortolans an der K3 außerhalb des EU-Vogelschutzgebietes V25 Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich kann ein Abstand von 250 m im Genehmigungsverfahren eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Der Großvogellebensraum /13 liegt 950 m entfernt, wird somit nicht von der Potenzialfläche tangiert. 56

58 Abbildung 33: Potenzialfläche 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) Tabelle 35: Bewertung der Potenzialfläche 47 (1.000m östlich Jarlitz) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 47 (1.000m östlich Jarlitz) Planungsvorbehalt angrenzend regionale Bedeutung, randlich Rotmilan-Nahrungshabitat und Brutplatz Daten NABU Uelzen Rotmilan, Ortolan Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings außerhalb bekannter Dichtezentren. Es handelt sich jedoch großenteils um einen Bereich, der insgesamt als Kernverbreitungsgebiet von Ackervogelgemeinschaften und daher im LRP als Bereich mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz und folglich raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft vorgeschlagen wurde. Östlich grenzt an die Potenzialfläche ein Rotmilan-Nahrungshabitat an (geringfügig überlappend), wobei der Brutplatz des Rotmilans ca. 0,9 km außerhalb liegt. Ob die Potenzialfläche eine Bedeutung als Nahrungshabitat der Art innehat, ist unklar. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Potenzialfläche der GETproject GmbH & Co. KG vom In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen im Umfeld der Potenzialfläche 49 Jarlitz hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel-Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind. Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Beobachtungen von Flugsequenzen von Großvögeln beschränken sich auf Mäusebussarde (4 Feststellungen); Kranich, Rotmilan und Wespenbussard als bekannte Brutvogelarten der Umgebung wurden bei den Untersuchungen durch BIOCONSULTSH (2014) nicht in Abständen von < 2 km registriert. Südteil: Grundsätzlich geeignet, Nordteil Tabu: Der Südteil, der ca. 65 ha groß ist, ist grundsätzlich geeignet, da ein zweiter vermuteter Brutplatz 57

59 des Rotmilans 2014 nicht bestätigt werden konnte. Es wird daher ein Tabubereich im Umfeld von 1,5 km um den Brutplatz des Rotmilans im Nordosten ausgespart. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Abbildung 34: Potenzialfläche 47 (1.000m östlich Jarlitz) Tabelle 36: Bewertung der Potenzialfläche 48 (1.000m westlich Rätzlingen) 48 (1.000m westlich Rätzlingen) Konfliktbewertung kritisch Bewertung VSW z.t. Status offen Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen, KÖHLER & WELLMANN (2011) Rotmilan, Schwarzmilan, Wiesenweihe, Kranich Erläuterung Konflikt Im direkten Umfeld des mittleren Bereiches wurden zwei Bruten der Wiesenweihe nachgewiesen. Direkt nordwestlich wurde ein Revier des Rotmilans festgestellt, außerdem brüten im Umfeld Rohrweihen, weiterhin liegen Brutzeitfeststellungen u.a. von Schwarzmilanen und Wespenbussarden vor. Erfassungen zur Planung der A 39 bestätigten ein Rotmilan-Revier, außerdem wurden im Umfeld (ca m) u.a. ein Brutvorkommen des Kranichs sowie mehrere Reviere Kiebitz erfasst. Die Bewertung als Vogelbrutgebiet ergab für alle Teilbereiche lokale bis landesweite Bedeutung. Die östliche Teilfläche grenzt direkt an den Wasserspeicher Stöcken. Dieser hat sich in den letzten Jahren als Sommerrastplatz des Kranichs entwickelt (maximal 2010: 160 Individuen, KÖHLER & WELLMANN 2011). Im Rahmen der Erfassungen zur Planung der A 39 wird die Bedeutung für Rastvögel in den angrenzenden Bereichen, die teilweise in die Teilfläche fallen, als mittel bis hoch klassifiziert. Der NABU Uelzen benennt Bereiche in der Teilfläche als Rastgebiet von Kranichen, Kiebitzen (mind. 150 Ind.) und Goldregenpfeifern. Die nordöstliche Teilfläche wird vom NABU Uelzen als Rastgebiet (Kraniche, Gänse, Kiebitz, Goldregenpfeifer) angegeben. Das Speicherbecken Stöcken weist eine landesweite Bedeutung für Reiherente und eine regionale Bedeutung für Knäk-, Krick-, Schnatter- und Spießente sowie eine lokale Bedeutung für den Grünschenkel auf (s. LRP 2012). Nach derzeitiger Datenlage sind daher große Bereiche sehr kritisch zu sehen. 58

60 Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der getprojekt GmbH & Co. KG vom Aufgrund des Vorhandenseins des Windparks Hanstedt II als erhebliche Vorbelastung und durch Einhaltung der Mindestabstände zu den bekannten Brutplätzen des Rotmilans kann Windvorrangfläche durch Arroniderung ausgewiesen werden. Großenteils kritisch, wie bereits 2013 dargestellt. Südlichste Teilfläche im Überlagerungsbereich des Windparks Hanstedt II: grundsätzlich geeignet: Eine neuerliche Prüfung des Datenstandes zeigt auf, dass einzig die südlichste Teilfläche (29 ha), die den bestehenden Windpark Handstedt II überlagert, in Bezug auf empfindliche Brut- und Gastvogelarten als grundsätzlich geeignet einzustufen ist, da diese einen Abstand von > 3 km zum Speicherbecken Stöcken aufweist und nicht mit einem Brutplatz des Rotmilans im Umfeld von 1,5 km überlagert. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden zur Absicherung der Datenlage weitere Untersuchungen in Bezug auf die Brutplatzwahl und Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Abbildung 35: Potenzialfläche 48 (1.000m westlich Rätzlingen) 59

61 Tabelle 37: Bewertung der Potenzialfläche 49 (1.000m südlich Jarlitz) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 49 (1.000m südlich Jarlitz) kritisch teilweise regionale Bedeutung, randlich Rotmilan-Nahrungshabitat Daten NABU Uelzen Rotmilan, Wespenbussard, Kranich, Ortolan Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings knapp östlich außerhalb eines bekannten Dichtezentrums. Es handelt sich jedoch um einen Bereich, der insgesamt als Kernverbreitungsgebiet von Ackervogelgemeinschaften und daher im LRP als Bereich mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz und folglich raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft übernommen wurde. Östlich grenzt an die Potenzialfläche ein Rotmilan-Nahrungshabitat an (geringfügig überlappend), in wenigen 100 m Abstand befinden sich Brutplätze/Revierzentren von Rotmilan, Wespenbussard und Kranich, weshalb die Situation gemäß der LAG-VSW-Kriterien (2007) mindestens als kritisch zu erachten ist. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Auswahlfläche der GETproject GmbH & Co. KG vom , Stellungnahme der getprojekt GmbH & Co. KG vom In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel- Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind. Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Dabei wurden südlich der Potenzialfläche entlang der B 493 drei Reviere des Ortolans erfasst, zu weiteren Arten wie z.b. Heidelerche fehlen Angaben. Beobachtungen von Flugsequenzen von Großvögeln beschränken sich auf Mäusebussarde (4 Feststellungen); Kranich, Rotmilan und Wespenbussard als bekannte Brutvogelarten der Umgebung wurden bei den Untersuchungen durch BIOCONSULTSH (2014) nicht registriert. Brutplätze dieser Arten wurden demnach nicht in Abständen von < 2 km zur Potenzialflächen festgestellt. Grundsätzlich geeignet: Die 2013 vorgenommene Konfliktbewertung als kritisch (nicht als Tabuzone, wie bei BIOCONSUL- TSH 2014 fälschlich angegeben) relativiert sich durch die aktuellen Untersuchungsergebnisse. Diesen lassen es plausibel erscheinen, dass der Ortolan überwiegend entlang der B 493 in ca m Entfernung zur Potenzialfläche brütet und Großvögel nicht im Umkreis von 1,5 km brüten und den unmittelbar betroffenen Bereich nicht regelmäßig nutzen. Ein 2010 festgestellter Brutplatz des Rotmilans im 1,5 km-radius der Art wurde aktuell nicht bestätigt. 60

62 Abbildung 36: Potenzialfläche 49 (1.000m südlich Jarlitz) Tabelle 38: Bewertung der Potenzialfläche 50 (1.000m westlich Nateln) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 50 (1.000m westlich Nateln) Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) teilweise regionale Bedeutung Daten NABU Uelzen Ortolan Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings nicht in bekannten Dichtezentren. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. Die Bewertung einer Teilfläche als Vogelbrutgebiet regionaler Bedeutung resultiert aus der Meldung von zwei Ortolan- Revieren. - keine eigene Untersuchung/Quelle - keine - - keine - Unkritisch: Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m im Genehmigungsverfahren eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. 61

63 Abbildung 37: Potenzialfläche 50 (1.000m westlich Nateln) Tabelle 39: Bewertung der Potenzialfläche 51 (1.000m östlich Lehmke) 51 (1.000m östlich Lehmke) Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW Im Norden teils großflächig überlappend Rotmilan-Nahrungshabitate / /7 Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen Rotmilan, Ortolan Erläuterung Konflikt Große Bereiche liegen in einem Dichtezentrum (sehr hohe Dichte) des Ortolans, die Potenzialfläche insgesamt im Verbreitungsgebiet der Art wurden im Rahmen der Untersuchungen zur Planung der A 39 insgesamt 26 Rev. des Ortolans innerhalb der Potenzialfläche und zahlreiche weitere im Umfeld erfasst. Im Nordteil überlagern zudem randlich Nahrungsflächen des Rotmilans. Wesentliche Bereiche werden als landesweit bedeutsames Vogelbrutgebiet bewertet. Nach derzeitiger Datenlage müssen wesentliche Bereiche als Tabuzone gelten. Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der wpd onshore GmbH & Co. KG vom BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Potenzialfläche der GETproject GmbH & Co. KG vom , Stellungnahme der getprojekt GmbH & Co. KG vom Inhalt neue Quellen/ In der Stellungnahme GETproject GmbH 2014 wird allgemein die besondere Verantwortung des Landkreises Uelzen für den Erhalt des Ortolans anerkannt, diese Vogelart aber gleichzeitig als für die Ausweisung von Windvorranggebieten auf Ebene der Regionalplanung als nicht relevant angesehen. Verwiesen wird auf die Nähe zur geplanten BAB A39. Für den Rotmilan lässt sich demnach eine konkrete Gefährdung im Sinne des Artenschutzrechts nicht ableiten, da die bekannten Nahrungshabitate nur geringfügig mit der Potenzialfläche überlappen. Eigene ergänzende Untersuchungen wurden der Stellungnahme nicht beigefügt. In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel-Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind (BIOCONSULTSH 2014). Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Dabei berücksichtigte BIOCONSULTSH (2014) jedoch nur den nördlichen 62

64 Neue Gesamtbewertung Teil der Potenzialfläche, womit faktisch die Teile der Potenzialfläche bei BIOCONSULTSH (2014) nicht dargestellt sind, die in einem Abstand von < 1 km zu einem 2014 von diesem Gutachter gefundenen Brutstandort des Rotmilans liegen. Bei der vergleichenden Interpretation früherer und der 2014 erbrachten Erfassungsergebnisse ist dieser unterschiedliche Flächenzuschnitt zu berücksichtigen. Dabei wurden lediglich zwei Rev. des Ortolans erfasst., im Umfeld jedoch Brutplätze der Greifvogelarten Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe und Mäusebussard. Der Rotmilan-Brutplatz befand sich ca. 1,1 km von der bei BIOCONSULTSH (2014) betrachteten Teilfläche entfernt, jedoch in unmittelbarer Nähe zu den südlichen Teilen der Potenzialfläche. Die Rohrweihen-Brut wurde in 0,3 km, die der Wiesenweihe in 2,5 km Entfernung nachgewiesen, eine weitere Rotmilan-Brut in ca. 2 km Entfernung. Die Flugaktivität war in der Potenzialfläche (untersuchter Nordteil) am höchsten von allen bei BIO- CONSULTSH (2014) betrachteten Potenzialflächen, am häufigsten waren Mäusebussard (21 Sequenzen) und Rotmilan (8 Sequenzen), während Wiesenweihen vorrangig in westlicher Richtung deutlich außerhalb der Potenzialfläche flogen. Eine grafische Darstellung der beobachteten Flugsequenzen fehlt [bei den übrigen von BIOCONSULTSH (2014) betrachteten Potenzialflächen vorhanden]. Rotmilane waren aber lt. BIOCONSULTSH (2014) auch im gesamten bestehenden Windparkareal aktiv. In der Stellungnahme GETproject 2016 wird darauf verwiesen, dass unter Berücksichtigung der Mindestabstände zu den seit 2014 bekannten o.g. Brutplätzen die Erweiterung des Windparks Hanstedt II möglich sei. Großenteils Tabu, Teilbereiche im Nordwesten und Nordosten: grundsätzlich geeignet: Die Bedeutung des Raumes insgesamt, aber auch der Potenzialfläche für sich genommen, als Dichtezentrum für den Ortolan (sehr hohe Dichte: ca. 13 Rev./km² innerhalb der Potenzialfläche) wurde 2012 im Rahmen der A39-Planung durch systematische Untersuchungen belegt. Von den 2012 erfassten Revieren lagen neun im Bereich der 2014 untersuchten Teilfläche. Bereits 2010 wurden 15 Rev., davon ebenfalls neun im 2014 untersuchten Teilbereich erfasst, die gesamte Potenzialfläche 2010 dabei aber nur zu ca. 2/3 abgedeckt. Die starken Diskrepanzen zu den Ergebnissen aus Erfassungen zur A39-Planung 2010/2012 zu denen von BIOCONSULTSH (2014) können an dieser Stelle nicht aufgeklärt werden, die Datenerhebungen zur A39 sind aber als relativ aktuelle, systematische Datengrundlage unabhängig von kurzfristigen Unterschieden z.b. durch Bestandsfluktuationen, Flächennutzung, ggf. außerdem methodischen Unterschieden, als valide Bewertungsgrundlage anzusehen. Ein 2014 ermitteltes Brutvorkommen des Rotmilans bewirkt für die südlichen Teile der Potenzialfläche allein die Einstufung als Tabuzone (bis 1,5 km Abstand zum Horst), wobei die Vögel auch den Bereich des bestehenden Windparks befliegen (räumliche Darstellung der Erfassung 2014 liegt nicht vor, s.o.). Insgesamt ist die Einstufung als tabu für den Großteil der Potenzialfläche damit weiterhin angemessen. Um den durch Bioconsult SH (2014) ermittelten Brutplatz des Rotmilans wird ein Puffer von 1,5 km eingehalten, die Dichtezentren des Ortolans aus der Untersuchung zur A 39 decken sich sehr gut mit den Rotmilan-Nahrungshabitaten /5 und /7 und werden vollständig ausgespart. Es verbleibt eine Fläche in der Größe von 19 ha im Nordwesten und 23 ha im Nordosten. Zu Ortolan-Brutplätzen, die nicht im Dichtezentrum liegen, kann dabei nach Überprüfung der vorliegenden Datenlage ein Abstand von 250 m im Genehmigungsverfahren eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden (UNB LK UE, schriftl.). 63

65 Abbildung 38: Potenzialfläche 51 (1.000m östlich Lehmke) Tabelle 40: Bewertung der Potenzialfläche 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Planungsvorbehalt randlich Status offen Daten NABU Uelzen Ortolan, Kranich, Rohrweihe Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans und tangiert am Westrand ein bekanntes Dichtezentrum. Am Westrand wurden zudem Brutreviere von Kranich und Rohrweihe gemeldet. Durch eine Beschränkung auf den östlichen Teil der Potenzialfläche ließen sich die Konflikte nach derzeitiger Datenlage vermutlich deutlich verringern. - keine eigene Untersuchung/Quelle - keine - - keine - Grundsätzlich geeignet: Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Der Kranich wurde auf einer landwirtschaftlichen Fläche verortet, der Brutplatz ist somit bislang weder einem Bruchwald oder Sumpf noch einem Gewässer zuzuordnen. Neuere Beobachtungen der bzw. Untersuchungen zum Vorkommen der Art lagen für den Bereich bislang nicht vor. Eine unregelmäßige Nutzung der Potenzialfläche durch die Rohrweihe ist in einzelnen Jahren nicht auszuschließen und es sind dann gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Abschaltzeiten in der Brutzeit der Rohrweihe einzuhalten, um den Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden (SCHREIBER 2016). Hierzu bedarf es alljährlich einer Überprüfung durch Fachleute, ob die Rohrweihe in einem Umkreis von 1 km zur Potenzialfläche brütet. 64

66 Abbildung 39: Potenzialfläche 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Tabelle 41: Bewertung der Potenzialfläche 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Tabuzone; Datenlage ausreichend z.t. Status offen, Rotmilan-Nahrungshabitat /6 900m nordwestlich Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen Ortolan, Rotmilan Die Potenzialfläche liegt weitestgehend in einem Dichtezentrum (hohe Dichte) des Ortolans. Nach Erhebungen zur Planung der A 39 ist der Bereich von landesweiter Bedeutung für Brutvögel. Am Rand der Potenzialflächen wurde ein Revier des Baumfalken registriert. Nach derzeitiger Datenlage müssen wesentliche Bereiche als Tabuzone gelten. - keine eigene Untersuchung/Quelle - - keine - Nordwestteil: kritisch, ansonsten: grundsätzlich geeignet: Der Nordwestteil liegt sehr im 1,5 km-radius zu zwei Brutplätzen des Rotmilans (Daten 2012) in der Niederung südwestlich Ostedt (zugleich Rotmilan-Nahrungshabitat /6) und ist daher mindestens als kritisch einzustufen (22,6 ha). Durch Flächenreduktionen und flankierenden Maßnahmen lässt sich das Konfliktpotenzial für die übrige Potenzialfläche auf 66,5 ha im Genehmigungsverfahren erheblich reduzieren, da insbesondere die Bereiche mit Ortolan-Vorkommen mit 250 m-puffer (entsprechend der Vorgehensweise des Landkreisess Uelzen zum Schutz der Art) ausgespart werden können. Eine Eignung für die Windenergienutzung ist vorbehaltlich umfassender Untersuchungen nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch diese Maßnahmen zu erreichen. 65

67 Abbildung 40: Potenzialfläche 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Tabelle 42: Bewertung der Potenzialfläche 54 (1.000m östlich Schostorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 54 (1.000m östlich Schostorf) Planungsvorbehalt z.t. Status offen, angrenzend und im Süden Rotmilan-Nahrungshabitat Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen Rotmilan, Ortolan Beide Teilflächen liegen im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings nicht in bekannten Dichtezentren. An die südwestliche Teilfläche grenzen Rotmilan-Nahrungshabitate direkt an, für die Potenzialfläche liegen diesbezüglich keine Daten vor. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. Nach Erhebungen zur Planung der A 39 lag im Randbereich der westlichen Teilfläche ein Revierzentrum des Wespenbussards. Landesweite Bedeutung für Brutvögel; eine Bedeutung als Rotmilan-Nahrungshabitat im Südteil des Gebietes konnte hingegen nicht bestätigt werden (keine Nachweise der Art im UG). Stellungnahme der UNB des Landkreises Uelzen vom Die Überschneidung mit dem Rotmilan-Nahrungshabitat (des NLWKN) wurde lt. der Stellungnahme der UNB nicht berücksichtigt. Die Eignung als Vorrangfläche werde daher kritisch beurteilt, da eine Herabstufung der Wertigkeit für Brutvögel durch in Planung befindliche Vorhaben [A 39] aus Sicht der Naturschutzbehörde als problematisch anzusehen sei. Die Rotmilan-Nahrungshabitate /4 und /2 seien nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt Grundsätzlich geeignet, Südwestteil: Tabu: Ein ca. 42,8 ha großer Teil der Fläche ist grundsätzlich geeignet. Eigene Untersuchungen 2014 ergaben keine Hinweise auf Rotmilan-Vorkommen. Nach Daten des NABU Uelzen ist ein Horststandort der Art in > 1 km Entfernung zu vermuten, würde aber bei Berücksichtigung des neuen 1,5 km-kriteriums zu Überlagerungen dieses Schutzradius mit Teilen der Potenzialfläche führen, was bei den Untersuchungen 2014 noch nicht weitergehend berücksichtigt wurde. Der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannte Rotmilan-Nahrungshabitate /4 und /2 werden daher zum Schutz der Art vollumfänglich als Tabubereich ausgespart. Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Ab- 66

68 stand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden (UNB, schriftlich). Abbildung 41: Potenzialfläche 54 (1.000m östlich Schostorf) Tabelle 43: Bewertung der Potenzialfläche 55 (1.000m südlich Lüder) 55 (1.000m südlich Lüder) Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW nicht erfasst, angrenzend EU-VSG sowie Status offen Daten NABU Uelzen, KÖHLER & WELLMANN (2011) Kranich, Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe des EU-VSG Schweimker Moor. Lt. Daten des NABU Uelzen ist ein Brutgebiet des Schwarzstorches in direkter Nachbarschaft zur Potenzialfläche bekannt. Das Schweimker Moor ist u.a. wichtigstes Kranichbrut- und rastgebiet im gesamten Landkreis Uelzen. Im März 2009 und März 2010 wurden hier ca. 500 Kraniche am Schlafplatz gezählt (PAILER in KÖHLER & WELLMANN 2011). Allein diese Zahlen entsprechen bereits nahezu einer landesweiten Bedeutung (Kriterium: regelmäßig 540 Ex.). Kraniche nutzen zur Nahrungssuche überwiegend landwirtschaftliche Flächen in der Umgebung und fliegen dazu täglich zwischen Schlafplatz und Nahrungsflächen hin und her, teils über einige Kilometer. Konkret ist dies belegt durch eine kartographische Darstellung des NABU Uelzen/K. Pailer, wonach östlich von Langenbrügge das wichtigste Nahrungs- und Tagesrastgebiet für Kraniche auf Frühjahrs- und Herbstzug liegt. Die täglichen Schlafplatzflüge verlaufen demnach durch die Potenzialfläche. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der Windwärts Energie GmbH vom , Private Einwender (vom und vom ),Gutachten der BIOCONSULT SH (2014) im Zusammenhang mit der Fläche 56 Inhalt neue Quellen/ Die Daten zum Kranichzug werden bezweifelt, da sie nur von einer Person des NABU Uelzen stammten. Es sei der Zusammenhang mit dem Neubau der A39 herzustellen, der zu einer Entwertung der Nahrungsflächen führte. Zudem sei der Schwarzstorch im Bereich > 1 km zum Brutplatz 67

69 Neue Gesamtbewertung nur betroffen, wenn es durch den Windpark in der Potenzialfläche zu einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos käme. Tabu. Sowohl für den Landkreis Uelzen als auch für den NABU Uelzen ist es unzweifelhaft, dass es sich beim Schweimker Moor um das kreisweit wichtigste Kranichbrut- und -rastgebiet handelt und die entsprechenden Schlafplatzflüge durch die Potenzialfläche führen. Der geplante Bau der A39 kann zwar zur Entwertung als Brut- und ggf. auch Rastgebiet führen, die Funktion des Luftraumes hinsichtlich der Überflüge von Schwarzstörchen und Kranichen dürfte hiervon aber kaum betroffen sein und ist für die Konfliktbewertung nicht entscheidend. Das Brutgebiet des Schwarzstorchs liegt nach Auskunft des NABU Uelzen lediglich 500 m südwestlich der Potenzialfläche im EU-Vogelschutzgebiet VSG 33 Schweimker Moor und Lüderbruch. BIOCONSULT SH (2014) haben den Horst des Schwarzstorches 2014 aus Artenschutzgründen nicht nachgesucht, da es sich um ein langjährig bekanntes Brutgebiet der Art handelt. Abbildung 42: Potenzialfläche 55 (1.000m südlich Lüder) Tabelle 44: Bewertung der Potenzialfläche 56 (1.000m westlich Langenbrügge) 56 (1.000m westlich Langenbrügge) Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW große Teile mit Status offen Daten NLStbV, Daten NABU Uelzen, KÖHLER & WELLMANN (2011) Schwarzstorch, Kranich, Rotmilan, Kiebitz, Ortolan Erläuterung Konflikt Ein Schwarzstorch-Brutgebiet liegt nur ca. 0,8 km entfernt, in ca. 1 km Entfernung schließen Brutund Rastgebiete des Kranichs im EU-Vogelschutzgebiet Schweimker Moor an (s. Potenzialflächen Nr. 42 und 55). Dass Kranich-Nahrungsflüge vom Schweimker Moor (Schlafplatzgebiet auf dem Frühjahrs- und Heimzug, vgl. Potenzialfläche 55) regelmäßig durch diesen Bereich erfolgen ist durch eine kartographische Darstellung des NABU Uelzen/K. Pailer belegt, wonach östlich von Langenbrügge das wichtigste Nahrungs- und Tagesrastgebiet für Kraniche auf Frühjahrs- und Herbstzug liegt. Die täglichen Schlafplatzflüge verlaufen demnach durch die Potenzialfläche. Ein weiteres auf dem Frühjahrszug genutztes Nahrungs- und Tagesrastgebiet überschneidet demnach im Süden teilweise mit der Potenzialfläche. Rastvorkommen des Kranichs wurden u.a. auch bei Untersuchungen im Rahmen der Planung der A 39 bestätigt, wobei u.a. auch mehrfach nahrungssuchende Rotmilane registriert wurden. Die Fläche liegt innerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes des Ortolans teilweise in einem 68

70 Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung bekannten Dichtezentrum der Art. Nach Erfassungen zur Planung der A 39 wurden u.a. 2 Rev. Kiebitz in der östlichen Teilfläche festgestellt. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Potenzialfläche der GETproject GmbH & Co. KG vom , Stellungnahme der getproject GmbH & Co. KG vom In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel- Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind. Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Bei den Großvogelerfassungen an sieben Tagen konnte das Gebiet nicht komplett überblickt werden, die Erfassungen begannen jeweils innerhalb der ersten Stunde nach Sonnenaufgang und decken die Dämmerungsphasen damit nur eingeschränkt ab (relevant für den Schwarzstorch, vgl. Potenzialfläche 39). Für diese Art mangelt es zudem an Planbeobachtungen in der Phase der Nestbesetzung/Balz und an Hinweisen, ob 2014 überhaupt eine erfolgreiche Brut und Jungenaufzucht stattfand. Innerhalb der Potenzialfläche wurden Brutplätze/Reviere von Kiebitz, Rebhuhn und Heidelerche ermittelt. Die Flugaktivität von Großvögeln war vergleichsweise sehr gering (überwiegend Mäusebussard, einmal zwei Kraniche; keine Nachweise des Schwarzstorches). Die Potenzialfläche sei in Verbindung mit der Entwertung des Gebietes durch den Bau der A 39 aus avifaunistischer Sicht als unkritisch zu bewerten (getprojekt 2016). Tabu: Durch die Nähe zum Schwarzstorch-Brutgebiet von ca. 0,8 km liegt der Horststandort zweifelsfrei im 3 km-radius, der bei dieser Art ohne weitere Prüfung großräumiger Flugbewegungen als Tabuzone empfohlen wird (s. Kap ). BIOCONSULT SH (2014) haben den Horst des Schwarzstorches 2014 aus Artenschutzgründen nicht nachgesucht, da es sich um ein langjährig bekanntes Brutgebiet der Art handelt. In dieser Entfernung zum Brutgebiet sind grundsätzlich Balzflüge, Revierverteidigung, Thermikkreisen etc. unabhängig von der Lage der wesentlichen Nahrungshabitate zu erwarten. Die Untersuchungen von BIOCONSULTSH (2014) haben zudem einen deutlich geringeren Umfang als solche mit ähnlicher Fragestellung (vgl. Potenzialfläche 39) und geben keine Hinweise, ob 2014 überhaupt eine erfolgreiche Brut und Jungenaufzucht stattgefunden hat. Mit einem wahrscheinlichen Rotmilan-Brutvorkommen östlich der Potenzialfläche 56 (s.o.) sind Überschneidungen mit dem 1,5 km-schutzradius möglich. Auf die belegte Funktion des Raumes als Durchflugkorridor für rastende Kraniche geht BIOCONSUL- TSH (2014) nicht ein; den von BIOCONSULTSH (2014) vertretenen Einschätzungen im Bezug auf die Brutzeit sowie den Durchzug wird gefolgt, jedoch betreffen weder deren Untersuchungszeitraum noch der Verweis auf STEINBORN & REICHENBACH (2011) die Bedeutung des Raumes um den Rastplatz um das EU-VSG Schweimker Moor (Schlafplatz, s. auch Potenzialfläche 42). Die von BIO- CONSULTSH (2014) dargestellten Durchflüge einzelner Kraniche betreffen Brutvögel und lassen keinerlei Rückschlüsse auf das Rastgeschehen zu, wenn außerhalb der untersuchten Brutzeit eine deutlich größere Individuenzahl von Kranichen im Bereich des Schweimker Moores rastet und diese einen deutlich größeren Raum nutzen. Der geplante Bau der A39 kann zwar zur Entwertung als Brut- und ggf. auch Rastgebiet führen, die Funktion des Luftraumes hinsichtlich der Überflüge von Schwarzstörchen und Kranichen dürfte hiervon aber kaum betroffen sein und ist für die Konfliktbewertung nicht entscheidend. Die Einstufung als tabu mit ausreichender Datenlage wird beibehalten. 69

71 Abbildung 43: Potenzialfläche 56 (1.000m westlich Langenbrügge) Tabelle 45: Bewertung der Potenzialfläche 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) kritisch z.t. Status offen, benachbart EU-Vogelschutzgebiet Daten NABU Uelzen Ortolan Die Potenzialfläche liegt innerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes des Ortolans mit ihrer östlichen Hälfte in einem bekannten Dichtezentrum (hohe Dichte) und minimal nur 0,2 km entfernt des EU-Vogelschutzgebietes Ostheide bei Himbergen. Daher sollte dieser Verbreitungsschwerpunkt des Ortolans in direkter Nachbarschaft zu dem maßgeblich für diese Art und zum Schutz von Ackervogelgemeinschaften insgesamt ausgewiesenen Schutzgebiet freigehalten werden. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOLAGU (2013b), Anschreiben/Stellungnahme der wpd onshore GmbH & Co. KG vom Stellungnahme der wpd onshore GmbH & Co. KG vom Die Potenzialfläche zzgl. eines Puffers von ca m wurde von BIOLAGU (2013b) umfangreich avifaunistisch untersucht (Brutvögel, Großvogel-Flugbewegungen, Zugvögel, Gastvögel), wobei das Plangebiet enger gefasst wurde als die raumordnerisch ermittelte Potenzialfläche. Die Gutachter bestätigen die hohe Bedeutung für Ackervogelgemeinschaften und belegen eine insgesamt landesweite Bedeutung als Vogelbrutgebiet für ein engeres UG, wofür die vergleichsweise hohen Bestände von Heidelerche (23 Rev.) und Ortolan (19 Rev.) maßgeblich verantwortlich sind. Außerdem wurden im Bereich der und/oder im unmittelbaren Umfeld um die Potenzialfläche einige Flugbewegungen u.a. von Rotmilanen und Wiesenweihen registriert. Die Mehrzahl der 2012 registrierten Heidelerchen-Reviere liegt an den Waldrändern nördlich und westlich der Potenzialfläche, die Mehrzahl der Ortolan-Reviere südlich der Potenzialfläche. Gleichwohl liegen drei Ortolan-Reviere und ein Heidelerchen-Revier innerhalb der Potenzialfläche Es verbliebe nach Auffassung von wpd nach Abzug von 250 m Schutzabständen zu Ortolanbrut- 70

72 Neue Gesamtbewertung plätzen genügend Fläche, wie kartografisch von wpd (2016) dargestellt wurde. Kritisch: Die Bedeutung des Raumes insgesamt, aber auch der Potenzialfläche für sich genommen, als Dichtezentrum für den Ortolan und Gebiet und weitere Ackervogelarten betätigt sich durch aktuelle, umfassende Untersuchungen durch BIOLAGU (2013); zudem liefern diese Hinweise auf Brutzeitvorkommen von Rotmilanen und Wiesenweihen, die sich aber nicht abschließend einordnen lassen, da keine weitergehenden Ergebnisse über Flugbewegungen dieser Arten vorgelegt wurden. Legt man allein für den Ortolan einen 250 m-puffer zugrunde (der nach Auffassung des Kreises Uelzen als verträglich einzustufen wäre), wäre die Potenzialfläche bereits aus den inliegenden Ortolanrevieren komplett von diesen Puffern überdeckt, hinzukommen südlich angrenzende Reviere. Wie die Abgrenzung von wpd in der Stellungnahme von 2016 zustande kommt, kann nicht nachvollzogen werden, da sowohl BMS als auch wpd das Gutachten von BIOLAGU (2013b) vorlag. Demnach hat wpd nicht alle durch BIOLAGU (2013) kartierten Ortolane im Schutzabstand von 250 m berücksichtigt. Im konkreten Fall kommt die Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet Ostheide bei Himbergen hinzu. Abbildung 44: Potenzialfläche 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) 71

73 Tabelle 46: Bewertung der Potenzialfläche 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2015 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) kritisch benachbart EU-Vogelschutzgebiet Daten NABU Uelzen Ortolan Die Potenzialfläche liegt innerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes des Ortolans komplett in einem bekannten Dichtezentrum (hohe Dichte) und minimal nur ca. 250 m entfernt des EU- Vogelschutzgebietes Ostheide bei Himbergen. Daher sollte dieser Verbreitungsschwerpunkt des Ortolans in direkter Nachbarschaft zu dem maßgeblich für diese Art ausgewiesenen Schutzgebiet freigehalten werden. - keine eigene Untersuchung/Quelle - keine - - keine - Kritisch, da aufgrund der hohen Dichte des Ortolans auf der lediglich 32 ha großen Potenzialfläche in direkter Nachbarschaft zum EU-Vogelschutzgebiet V25 Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich unter Berücksichtigung des 250 m-schutzabstandes zu den Brutplätzen der Art keine weiteren konfliktminimierenden Maßnahmen möglich sind. Abbildung 45: Potenzialfläche 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) 72

74 Tabelle 47: Bewertung der Potenzialfläche 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Status offen, derzeit keine Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) angrenzend bis zu landesweite Bedeutung sowie Status offen Daten NABU Uelzen Ortolan Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings (knapp) außerhalb eines bekannten Dichtezentrums. Jedoch liegt die Fläche im Korridor zwischen zwei Bereichen, die insgesamt als Kernverbreitungsgebiet von Ackervogelgemeinschaften und daher im LRP als Bereich mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz und folglich raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft übernommen wurden. Eine Bedeutung dieses Korridors für schlagggefährdete (Groß-) Vogelarten ist jedoch nicht anzunehmen. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom Es wurde ein ornithologisches Fachgutachten im Jahr 2015 beauftragt. Ergebnisse liegen bislang nicht vor. Unkritisch: Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden Abbildung 46: Potenzialfläche 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) 73

75 Tabelle 48: Bewertung der Potenzialfläche 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) Konfliktbewertung Status offen, derzeit keine Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) Bewertung VSW -- Daten NABU Uelzen Ortolan Erläuterung Konflikt Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings außerhalb eines bekannten Dichtezentrums. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der wpd onshore GmbH & Co. KG vom Inhalt neue Quellen/ Es wurde ein ornithologisches Fachgutachten beauftragt. Danach sei die Potenzialfläche 60 aus avifaunistischer Sicht sehr geeignet. Neue Gesamtbewertung Unkritisch: Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Abbildung 47: Potenzialfläche 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) 74

76 Tabelle 49: Bewertung der Potenzialfläche 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Planungsvorbehalt angrenzend Rotmilan-Nahrungshabitate Daten NABU Uelzen [Rotmilan] Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings nicht in bekannten Dichtezentren. Bekannte Rotmilan-Nahrungshabitate grenzen westlich direkt an und wurden vergleichsweise großflächig abgegrenzt, für die Potenzialfläche liegen diesbezüglich keine Daten vor. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. Regionale bis landesweite Bedeutung für Brutvögel, in Teilbereichen sehr starke Nutzung durch Großvögel wg. betriebenen Deponiegeländes/Recyclinghofes. Stellungnahme der UNB Lk Uelzen vom , Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Uelzen vom , NLWKN vom Für den Ortolan wird eine Verbesserung der Lebensraumbedingungen als notwendig angesehen, eine weitere Verschlechterung der Habitate soll nicht zugelassen werden. Der landesweit wertvolle Brutvogellebensraum /11 sei nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Die Abfalldeponie weise nach Auffassung des NABU Uelzen und BUND Uelzen aufgrund des hohen Nahrungsangebotes eine hohe Aktivität von Rotmilanen und Kolkraben auf. Es bestünde eine hohe Dichte der Heidelerche und der Uhu sei zu erwarten. Grundsätzlich geeignet, Südwestteil: Tabu: Durch die bereits bei BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) dargestellte Reduktion der Potenzialfläche um den Deponiebereich als Tabubereich (ca. 8 ha) kann der Konflikt für den Rotmilan voraussichtlich weitgehend behoben werden, da sich die Flugbewegungen 2014 stark auf diesen Bereich konzentrierten. Konflikte mit der Heidelerche können durch die Festlegung von Abständen zwischen Waldrändern und Anlagenfüßen von mind. 150 m im Genehmigungsverfahren minimiert werden. Eine Verbesserung von Habitatstrukturen für den Ortolan ist generell sinnvoll und erforderlich; da in diesem Bereich aber derzeit kein Dichtezentrum besteht, sind solche Maßnahmen über die Bündelung von Kompensationsmaßnahmen in aktuellen Dichtezentren fachlich wirkungsvoller realisierbar als durch eine Freihaltung dieser Potenzialfläche von Windenergieanlagen. Die übrige Potenzialfläche von ca. 62 ha erscheint daher unter den vorgenannten Restriktionen hinsichtlich der Anlagenstandorte geeignet. Der Großvogellebensraum /11 befindet sich westlich der Potenzialfläche und ist somit nicht direkt betroffen. 75

77 Abbildung 48: Potenzialfläche 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Tabelle 50: Bewertung der Potenzialfläche 63 (1.000 m östlich Dalldorf) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 63 (1.000m östlich Dalldorf) kritisch bis zu landesweite Bedeutung Daten NABU Uelzen Ortolan, Rotmilan Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, im Nordteil dabei teilweise innerhalb eines bekannten Dichtezentrums. Es handelt sich jedoch großenteils um einen Bereich, der insgesamt als Kernverbreitungsgebiet von Ackervogelgemeinschaften und daher im LRP als Bereich mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz und folglich raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft übernommen wurde. Östlich grenzt an die Potenzialfläche ein Rotmilan-Nahrungshabitat an (geringfügig überlappend), wobei der Brutplatz des Rotmilans ca. 0,9 km außerhalb und somit noch innerhalb des Abstandskriteriums gemäß NLT (2011) befindet. - keine eigene Untersuchung/Quelle Lamprecht & Wellmann (2014), (2014b); Stellungnahme der UNB Lk Uelzen ( ) Aktuelle Untersuchungen zu Brut- und Großvögeln in der zunächst relativ großflächigen Potenzialfläche sprechen nicht für eine besondere Bedeutung für Großvögel (vermuteter Rotmilan-Brutplatz im 1 km-radius nordwestlich wurde nicht gefunden, allerdings u.a. eine Einzelbeobachtung einer durchfliegenden Wiesenweihe). Die Bedeutung für Ackervogelgemeinschaften mit Schwerpunktvorkommen von Ortolan und Heidelerche und landesweiter Bedeutung als Vogelbrutgebiet hat sich grundsätzlich bestätigt, die Ortolan-Verbreitung konzentriert sich allerdings hauptsächlich auf die zentrale, das Gebiet teilende Baumreihe. Aus diesen Gründen wurde eine differenzierte räumliche Betrachtung vorgenommen, die eine Teilung der Potenzialfläche entlang der Baumreihe und eine Verkleinerung beider Gebietsteile durch Aussparung eines beidseitig 250 m breiten Korridors vorsieht. 76

78 Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet: Durch die empfohlenen Flächenreduktionen und flankierenden Maßnahmen lässt sich das Konfliktpotenzial im Genehmigungsverfahren erheblich reduzieren, da insbesondere die Bereiche mit Ortolan-Vorkommen mit 250 m Puffer entlang der das Gebiet zweiteilenden Hecke ausgespart werden. Eine Eignung für die Windenergienutzung ist vorbehaltlich umfassender Untersuchungen nach NLT-Standard bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) im Zuge eines Genehmigungsverfahrens durch diese Maßnahmen zu erreichen. Zu Ortolan-Brutplätzen kann somit ein Abstand von 250 m im Genehmigungsverfahren eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Abbildung 49: Potenzialfläche 63 (1.000 m östlich Dalldorf) Tabelle 51: Bewertung der Potenzialfläche 64 (1.000m östlich Kakau) Konfliktbewertung Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016 Ergebnisse & Bewertung (2014a) weitere neue Quellen/ 64 (1.000m östlich Kakau) Planungsvorbehalt z.t. Status offen, im Umfeld Rotmilan-Nahrungshabitate Daten NABU Uelzen Ortolan, [Rotmilan] Beide Teilflächen liegen im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings nicht in bekannten Dichtezentren. Bekannte Rotmilan-Nahrungshabitate beginnen in > 1,5 km Entfernung östlich, für die Potenzialfläche liegen diesbezüglich keine Daten vor. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme des NLWKN vom

79 Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Diverse wertvolle Brutvogelbereiche /3, /1 und /11 seien nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Grundsätzlich geeignet: Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Die Brutvogellebensräume /3, /1 und /11 offener Bedeutung sind nicht durch die Potenzialfläche betroffen. Abbildung 50: Potenzialfläche 64 (1.000m östlich Kakau) Tabelle 52: Bewertung der Potenzialfläche 66 (1.000m südwestlich Polau) Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Gesamtbewertung (1.000m südwestlich Polau) z.t. regionale Bedeutung (Osten der Potenzialfläche). Daten NABU Uelzen, Gutachten von BIOLAGU (2013c) mit Anschreiben/Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Polau-CH), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom Ortolan, Heidelerche, Kuckuck und Neuntöter. Es wurde durch BIOLAGU (2013c) überwiegend eine regionale Bedeutung als Brutvogellebensraum festgestellt. Insbesondere ist hierfür das lokale Vorkommen des Ortolans relevant. Nach Auffassung der SAB Wind Team GmbH zeigen die Untersuchungsergebnisse von BIOLAGU (2013c), dass die Potenzialfläche artenschutzrechtlich grundsätzlich mit einer Windenergienutzung vereinbar sei. Grundsätzlich geeignet: Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. 78

80 Abbildung 51: Potenzialfläche 66 (1.000m südwestlich Polau) Tabelle 53: Bewertung der Potenzialfläche 67 (1.000m östlich Emern) Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Gesamtbewertung 67 (1.000m östlich Emern) Rotmilan-Brut- und -Nahrungshabitat /8 großflächig inmitten der Potenzialfläche Daten NABU Uelzen Rotmilan Rotmilan-Brutplatz innerhalb des 1,5 km-radius Tabu Abbildung 52: Potenzialfläche 67 (1.000m östlich Emern) 79

81 Tabelle 54: Bewertung der Potenzialfläche 68 (1.500 m nordöstlich Hansen) 68 (1.500m nordöstlich Hansen) Bewertung VSW - Daten NABU Uelzen - Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Das Brutgebiet des Schwarzstorchs ist > 3 km entfernt, Hinweise auf Überflüge fehlen. Neue Gesamtbewertung Unkritisch: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Schwarzstorch anhängig. Abbildung 53: Potenzialfläche 68 (1.500 m nordöstlich Hansen) Tabelle 55: Bewertung der Potenzialfläche 69 (1.000m südlich Höver) 69 (1.000 m südlich Höver) Bewertung VSW Angrenzend Rotmilan Nahrungshabitat /12 Daten NABU Uelzen Rotmilan Erläuterung Konflikt Inmitten der Potenzialfläche wurde seitens des NLWKN ein Rotmilan-Nahrungshabitat /12 abgegrenzt. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet, Mittelteil: Tabu: Die Fläche verkleinert sich um das bekannte Rotmilan-Nahrungshabitat, das als Tabuzone abgegrenzt wird. Ein Brutplatz der Art ist bisher nicht bekannt geworden. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig. Die übrige Fläche mit einer Größe von ca. 68 ha ist grundsätzlich geeignet. 80

82 Abbildung 54: Potenzialfläche 69 (1.000m südlich Höver) Tabelle 56: Bewertung der Potenzialfläche 70 (1.000m östlich Bohndorf) 70 (1.000m östlich Bohndorf) Bewertung VSW - Daten NABU Uelzen, Stellungnahme einer Bürgerinitiative vom i.v.m. dem Gutachten der Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung (PGM 2015): Vorkommen des Rotmilans bei Bohndorf. Bestandssituation und artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Stellungnahme der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom zur Auswahlfläche 26 in Verbindung mit OECOS GmbH (Stand April 2016): Fachgutachten Brutvögel zum Windparkvorhaben Aljarn und OECOS GmbH (Stand April 2016): Fachgutachten Gast- und Zugvögel zum Windparkvorhaben Aljarn. NLWKN vom Rotmilan, Kranich Erläuterung Konflikt Rotmilan-Brutplatz lediglich 910 m von der Potenzialfläche entfernt und somit im Ausschlussbereich nach (NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Im Auftrag der Bürgerinitiative wiesen PGM zwei bekannte Brutplätze des Rotmilans nach. Untersuchungen zu Nahrungsflügen wurden im Rahmen des Auftrags jedoch nicht durchgeführt. OECOS GmbH bestätigen für das Jahr 2015 beide Brutpätze des Rotmilans. Nach Daten des NABU Uelzen bestand 2012 für den Kranich 300 m westlich der Potenzialfläche Brutverdacht. Neue Gesamtbewertung Nordteil: Tabu, Südteil: Grundsätzlich geeignet: Da der Brutplatz des Rotmilans lediglich 910 m mit Verweis auf NLT 2014 und Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) von der Potenzialfläche entfernt liegt, sind 21,1 ha der Potenzialfläche als tabu einzustufen, für die übrigen 13,8 ha liegen mit Ausnahme des ungeklärten Statusses des Kranichs keine weiteren Ausschlussgründe vor. 81

83 Abbildung 55: Potenzialfläche 70 (1.000m östlich Bohndorf) Tabelle 57: Bewertung der Potenzialfläche 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Bewertung VSW Erläuterung Konflikt Neue Gesamtbewertung 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Vogelbrutgebiet /1 und /2: jeweils Status offen - Daten NLWKN, Daten NABU Uelzen, der Gemeinde Bienenbüttel vom , diverser privater Einwender vom und vom , Stellungnahme der wpd onshore GmbH & Co. KG vom mit Verweis auf Gutachterbüro BIOLAGU Schwarzstorch, Kranich Nach NLWKN überlagert teilweise ein Brutvogelgebiet /2 mit unbekanntem Status, d.h. dass aktuell eine Bedeutung des Gebietes als Brutvogellebensraum weder zu belegen noch ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die westlichangrenzende Vierenbachniederung /1. Nach NABU Uelzen liegt ein Schwarzstorch-Brutgebiet 3 km südöstlich. Nach einer kartografischen Tischvorlage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom wurde eine Brutzeitfeststellung des Schwarzstorchs im Dieksbachtal nordöstlich des ESK im Rahmen der Kartierungen zur Planung der A 39 dargestellt (Privater Einwender 2016). Nach Angaben privater Einwender wurden an einzelnen Tagen Kraniche (im Februar 2016 im Bereich des Fischteichs ) und Rotmilane in der Potenzialfläche beobachtet, das Offenland zwischen Elbe-Seitenkanal und Hohnstorf sei Brutgebiet der Wiesenweihe und auch der Raubwürger am Rand der Vierenbachniederung würde wiederholt beobachtet, wobei zum Raubwürger keine detaillierten Beobachtungsdaten vorgelegt wurden. Die Potenzialfläche Hohnstorf läge in einem überregionalen Zugkorridor für Kraniche, Gänse, Schwäne etc. (Priv. Einwender 2016), Innerhalb des 3 km Radiusses wurde 2016 kein Brutplatz des Schwarzstorchs im Dieksbachtal beidseits des ESK durch BioLaGU nachgewiesen, dabei wurden in Bezug auf die Tischvorlage des NLStBV vom auch keine Althorste durch BioLaGu ermittelt, die auf einen Brutplatz in den vergangenen Jahren hinweisen. Das nächste bekannte Brutgebiet liegt ca. 3 km südöstlich. Es wurden 2016 zwei Brutplätze des Kranichs durch BioLaGu festgestellt; beide in einer Entfernung von > 500 m im Dieksbachtal sowohl westlich als auch östlich des Elbe-Seiten-Kanals. Brutplätze des Rotmilans konnten durch BioLaGu im Umkreis von 1,5 km nicht nachgewiesen werden. Grundsätzlich geeignet: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Schwarzstorch anhängig. Sowohl Rotmilan als auch Kranich sind nach bislang vorliegender Datenlage nicht betroffen. Der Kranichzug verläuft nach STEINBORN & REICHENBACH 82

84 (2011) über dem Landkreis Uelzen als Breitfrontzug, überregional bedeutsame Vogelzuglinien und Rastplätze sind für Schwäne und Gänse im Kreis Uelzen bislang nicht bekannt geworden. Ein Brutplatz der Wiesenweihe ist nach vorliegender Datenlage bislang weder durch den NLWKN noch durch andere Daten im Bereich der Potenzialfläche nachgewiesen worden. Sollten Wiesenweihen zukünftig im Abstand von < 1 km zur Potenzialfläche brütend durch Fachleute festgestellt werden, sind Abschaltzeiten nach SCHREIBER (2016) einzuhalten. Brutvorkommen des Raubwürgers sind für Teile der Vierenbachniederung und somit des FFH-Gebietes nicht vollständig auszuschließen; zwischen potenziellen Brutplätzen der Art in der Vierenbachniederung und der Potenzialfläche liegen offensichtlich mind. 200 m ackerbaulich genutzter Fläche und Kiefernforst, die für den Raubwürger u.a. nach NLWKN ( ) nicht von Bedeutung sind. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden zur Absicherung und Ergänzung der vorliegenden Datenlage weitere, umfassende Untersuchungen nach Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) anhängig. Abbildung 56: Potenzialfläche 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Tabelle 58: Bewertung der Potenzialfläche 72 (1.000m westlich Röhrsen) 72 (1.000m westlich Röhrsen) Bewertung VSW - Daten NABU Uelzen Schwarzstorch-Brutgebiet ca. 4 km südöstlich der Potenzialfläche. Erläuterung Konflikt Zwei Bachtäler (Diekrönne und Röhrsener Bach) liegen im Umfeld der Planung. Ob diese eine Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art einnehmen, ist derzeit nicht bekannt, aber auch nicht vollständig auszuschließen. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). 2 NLWKN (Stand: Nov. 2011):Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen. Raubwürger (Lanius excubitor voll- zugshinweise_arten_und_lebensraumtypen/vollzugshinweise-fuer-arten-und-lebensraumtypen html (Zugriff am ) 83

85 Abbildung 57: Potenzialfläche 72 (1.000m westlich Röhrsen) Tabelle 59: Bewertung der Potenzialfläche 73 (1.000m südlich Bankewitz) 73 (1.000m südlich Bankewitz) Bewertung VSW - Daten NABU Uelzen Heidelerche Erläuterung Konflikt 1 Heidelerche im Osten der Fläche. Neue Gesamtbewertung Unkritisch, da im nachgelagerten Genehmigungsverfahren auf die Belange der Heidelerche eingegangen werden kann. Abbildung 58: Potenzialfläche 73 (1.000m südlich Bankewitz) 84

86 Tabelle 60: Bewertung der Potenzialfläche 74 (1.000m östlich Groß Thondorf) 74 (1.000m östlich Groß Thondorf) Bewertung VSW - Daten NABU Uelzen, Stellungnahme des NABU Uelzen vom , Stellungnahme Privater vom , vom , ohne Datum, Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom Schwarzstorch, Gänse, Rotmilan Erläuterung Konflikt Potenzialfläche liegt 3 km östlich eines bekannten Brutgebietes des Schwarzstorches, das auch der BUND Uelzen beschreibt. Die Niederung der Strachau könnte ein potenzielles Nahrungshabitat der Art darstellen, Nahrungsflüge sind daher nicht vollständig auszuschließen. Die Potenzialfläche läge nach Angaben privater Einwender in der Vogelzuglinie der Gänse und sei in der Gesamtschau mit umliegenden Flächen Brutgebiet vieler Vögel (z.b. Schwarzstörche, Kolkraben, Milane und Kraniche). Der NABU Uelzen weist in diesem Zusammenhang auf die teils windkraftempfindlichen, brutverdächtigen Vogelarten Wachtel, Waldschnepfe, Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe, Wiesenweihe, Baumfalke, Wanderfalke, Kranich, Wachtelkönig, Uhu, Heidelerche, Feldlerche und Ortolan auf Lüneburger Seite hin. Auch der BUND Uelzen verweist auf die Bedeutung als Nahrungshabitat für den Rotmilan. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet: Zur Bedeutung der Potenzialfläche für die Arten Rotmilan, Uhu und Kranich wurden keine weiteren Daten (Gutachten) vorgelegt. Im Zuge des Genehmigungsverfahren werden daher umfassende Untersuchungen in Bezug auf die Bedeutung des Vogelbrutgebietes sowie auf die Bedeutung als Nahrungshabitat für diverse Großvogelarten (u.a. Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu, ggf. den Weihen) sowie in Bezug auf die Raumnutzung durch den Schwarzstorch nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) anhängig. Abbildung 59: Potenzialfläche 74 (1.000m östlich Groß Thondorf) 85

87 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Gesamtbewertung aller 60 Potenzialflächen 4 GESAMTBEWERTUNG ALLER 60 POTENZIALFLÄCHEN Die vorangegangene Bewertung hat im Ergebnis, dass einige Potenzialflächen mit zwei unterschiedlichen Wertstufen beurteilt wurden. Bei 18 der 60 Potenzialflächen traf dies zu. Aus der Gesamtschau ergibt sich, dass 6 Potenzialflächen restlos - vorbehaltlich weiterer Untersuchungen auf nachgelagerter Genehmigungsebene - für die Avifauna derzeit als unkritisch und 35 Flächen (davon 18 restlos und 17 teilweise) als grundsätzlich geeignet einzustufen sind. Diese Flächen mit einer Größe von 2.700,2 ha sollten bei der Ermittlung der Potenzialflächen Windenergienutzung weiter betrachtet werden. Tabelle 61: Übersicht über die Bewertung aller 60 betrachteten Potenzialflächen Potenzialflächen (davon 3 restlos und 4 teilweise) sind derzeit für die Avifauna als kritische und 30 Flächen (davon 15 restlos und 15 teilweise) gar als Tabuflächen zu bewerten. Diese 37 Flächen (18 restlos und 19 teilweise) mit einer Gesamtgröße von 2.184,2 ha sollten aufgrund ihrer Bedeutung für die Avifauna bzw. dem Vorkommen seltener, schlaggefährdeter Arten nicht weiter berücksichtigt werden. Eine Übersicht ist Tab. 61 zu entnehmen.. (ha) geeignet (ha) (ha) Unkritisch grundsätzlich Kritisch Potenzialflächen Tabu (ha) m nordwestlich Schatensen 95,4 296, m östlich Holthusen I 233, m nordöstlich Wichtenbeck 34, m nordwestlich Dreilingen 71, m westlich Oldendorf II 52, m nördlich Oetzfelde 33, m südlich Natendorf 33, m nördlich Barum 90,4 35, m östlich Ziegelei Vinstedt 59,2 9, m nordwestlich Westerweyhe 33, m nördlich Gerdau 130, m nordwestlich Klein Süstedt 47,7 3, m nördlich Bahnsen 30,1 39, m südöstlich Holxen 75, m nördlich Wulfstorf 32, m nördlich Aljarn 54,7 14, m nordwestlich Eddelstorf 56, m nördlich Edendorf 37, m nördlich Bruchtorf 100, m östlich Secklendorf 56, m westlich Sasendorf 64,3 9, m östlich Jastorf 95, m nordwestlich Hoystorf 42, m nördlich Emmendorf 56,7 45, m nördlich Masendorf 147, m südlich Groß Liedern 142,5 86

88 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Gesamtbewertung aller 60 Potenzialflächen Fortsetzung Tabelle 61:. Potenzialflächen Unkritisch grundsätzlich Kritisch Tabu (ha) (ha) geeignet (ha) (ha) m westlich Wrestedt 46, m südlich Stadensen 33, m südlich Nienwohlde 139, m südöstlich Langenbrügge 12,8 31, m westlich Bostelwiebeck 103,3 18, m nördlich Strothe 63, m östlich Niendorf I 65, m nordwestlich Dörmte 78, m östlich Jarlitz 64,5 26, m westlich Rätzlingen 29,0 217, m südlich Jarlitz 37, m westlich Nateln 110, m östlich Lehmke 42,7 180, m südlich Suhlendorf 90, m nordwestlich Soltendieck 66,6 22, m östlich Schostorf 42,8 30, m südlich Lüder 37, m westlich Langenbrügge 122, m östlich Klein Thondorf 63, m südwestlich Groß Malchau 32, m südöstlich Hohenzethen 44, m südöstlich Bankewitz 79, m südöstlich Schwemlitz 61,6 8, m östlich Dalldorf 99, m östlich Kakau 55, m südwestlich Polau 46, m östlich Emern 35, m nordöstlich Hansen 36, m südlich Höver 67,7 7, m östlich Bohndorf 13,8 21, m nördlich Hohnstorf 32, m westlich Röhrsen 30, m südlich Bankewitz 31, m östlich Groß Thondorf 43,5 Gesamtergebnis 4.884,7 ha Gesamtfläche 336, ,2 745, ,3 87

89 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Literatur 5 LITERATUR ANDRETZKE, H. T. SCHIKORE & K. SCHRÖDER (2005): Artsteckbriefe. In: SÜDBECK, P., H. AND- RETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.): Methodenstandards zu Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell: S BAIRLEIN, F. (1996): Ökologie der Vögel. - Stuttgart. BAUM, R. & S. BAUM (2012): Wiesenweihen und Windkraft. - Beitr. Naturkde. Niedersachs. 65: BEHM, K. & T. KRÜGER (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 33: BERTHOLD, P. (2000): Vogelzug. Eine aktuelle Gesamtübersicht. 4., überarb. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft. Darmstadt. BIOCONSULT SH (2014): Auswahlflächen für Windenergie im LK Uelzen: Bewertung des Konfliktpotenzials Avifauna der Auswahlflächen Nr. 24, 42, 49, 51 und 56. Gutachten im Auftrag der getproject GmbH & Co. KG, Husum (unveröff.). BIOCONSULT SH (2016): Windpark LOB Langenbrügge (LK Uelzen). Errichtung und Betrieb einer WEA. Ornithologisches Fachgutachten. Revision 3. Gutachten im Auftrag der getproject GmbH & Co. KG, Husum (unveröff.). BIOLAGU (2013a): Avifaunistische Untersuchungen 2012/2013 im Bereich der Windpotenzialfläche Hohenbünstorf-Barum, Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Landkreis Uelzen. Gutachten im Auftrag der SAB WindTeam GmbH, Bleckede (unveröff.). BIOLAGU (2013b): Avifaunistische Untersuchungen 2012/2013 im Bereich des geplanten Windenergiestandorts Boecke, Samtgemeinde Rosche, Landkreis Uelzen. - Gutachten im Auftrag der wpd onshore GmbH & Co. KG, Bleckede (unveröff.). BIOLAGU (2013c): Avifaunistische Untersuchungen 2012/2013 im Bereich der Windpotenzialfläche Polau, Samtgemeinde Rosche, Landkreis Uelzen. - Gutachten im Auftrag der SAB WindTeam GmbH, Bleckede (unveröff.). BIOLAGU (2013d): Einschätzung zu naturschutzfachlichen Konfliktbewertungen durch das Büro BMS-UMWELTPLANUNG für verschiedene Windenergie-Auswahlflächen im Landkreis Uelzen. - Gutachten im Auftrag der SAB WindTeam GmbH, Bleckede (unveröff.) BIOLAGU (2014a): Avifaunistische Untersuchungen 2012/2013 im Bereich des geplanten Windenergiestandorts Brockhöfe Gemeinde Wriedel, Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Landkreis Uelzen. Gutachten im Auftrag der SAB WindTeam GmbH, Bleckede (unveröff.). BIOLAGU (2014b): Avifaunistische Untersuchungen 2013/2014 im Bereich der potenziellen Windparkerweiterungsfläche Emmendorf, Landkreis Uelzen. Gutachten im Auftrag der SAB WindTeam GmbH, Bleckede (unveröff.). BIOLAGU (2016): Avifaunistische Untersuchungen 2012/2013 im Bereich der Windpotenzialflächen im Raum Römstedt - Altenmedingen, Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf im Landkreis Uelzen. Gutachten im Auftrag der SAB WindTeam GmbH, Bleckede (unveröff.). 88

90 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Literatur BIOLAGU (2016): Stellungnahme zur Auswahlfläche 15. Im Auftrag der SAB WindTeam GmbH, Bleckede (unveröff.). BLÜML, V. (2004): Verbreitung, Bestand und Habitatwahl des Ziegenmelkers (Caprimulgus europaeus) in Niedersachsen: Ergebnisse einer landesweiten Erfassung Vogelkundliche Berichte aus Niedersachsen 36: BLÜML, V. & A. SCHÖNHEIM (2008): Brutvogelerfassung im EU-Vogelschutzgebiet V 38 Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor im Jahr Naturkdl. Beitr. Landkreis Uelzen 2: BMS-UMWELTPLANUNG (2005a): Brutvogelkartierung zur UVS Neubau der BAB A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg, Teilbereich Landkreise Lüneburg und Uelzen. Gutachten im Auftrag der ARGE Bosch-Baader-Jestaedt, Osnabrück (unveröff.). BMS-UMWELTPLANUNG (2005b): Monitoring im EU-Vogelschutzgebiet V 38 Große Heide bei Unterlüß u. Kiehnmoor : Brutvogelerfassung Gutachten im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN, Osnabrück (unveröff.). BMS-UMWELTPLANUNG (2013): Landkreis Uelzen, Vorranggebiete Windenergiegewinnung Auswahlflächen (Stand: ): Avifaunistisches Fachgutachten Gutachten im Auftrag des Landkreises Uelzen, Osnabrück. BMS-UMWELTPLANUNG (2014a): Landkreis Uelzen, Vorranggebiete Windenergiegewinnung Auswahlflächen (Stand: ): Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: August 2014) Gutachten im Auftrag des Landkreises Uelzen, Osnabrück (unveröff.). BMS-UMWELTPLANUNG (2014b): Avifaunistisches Fachgutachten für die WEA- Auswahlfläche 63 Dalldorf zur Eignungsüberprüfung als Vorranggebiet Windenergienutzung im Landkreis Uelzen Gutachten im Auftrag der WP Dalldorf-Grabau, Osnabrück (unveröff.). BMS-UMWELTPLANUNG (2015): Landkreis Uelzen, Vorranggebiete Windenergiegewinnung Auswahlflächen (Stand: ): Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: ) Gutachten im Auftrag des Landkreises Uelzen, Osnabrück DIERSCHKE, V. & BERNOTAT, D. (2015): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wild-lebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Brutvogelarten. Stand: Bundesamt für Naturschutz. Bonn DÜRR, T. (2004): Vögel als Anflugopfer an Windenergieanlagen in Deutschland - ein Einblick in die bundesweite Fundkartei. - Bremer Beiträge für Naturkunde u. Naturschutz 7: DÜRR, T. (2016): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland und Europa. - FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Nord- und Mitteldeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. - Eching. GATTER, W. (2000): Vogelzug und Vogelbestände in Mitteleuropa: 30 Jahre Beobachtung des Tagzugs am Randecker Maar. AULA, Wiebelsheim. 89

91 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Literatur GRAJETZKY, B. & G. NEHLS (2013): Wiesenweihe. In: Hötker, H., Krone, O. & Nehls, G.: Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge. Schlussbericht für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Michael-Otto-Institut im NABU, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, BioConsult SH, Bergenhusen, Berlin, Husum. GRÜTZMANN, J. V. MORITZ, P. SÜDBECK & D. WENDT (2002): Ortolan (Emberiza hortulana) und Grauammer (Miliaria calandra) in Niedersachsen: Brutvorkommen, Lebensräume, Rückgang und Schutz. - Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 34: HANDKE, K., J. ADENA, P. HANDKE & M. SPRÖTGE (2004a): Räumliche Verteilung ausgewählter Brut- und Rastvogelarten in Bezug auf vorhandene Windenergieanlagen in einem Bereich der küstennahen Krummhörn (Groothusen/Ostfriesland). - Bremer Beiträge für Naturkunde u. Naturschutz 7: HANDKE, K., J. ADENA, P. HANDKE & M. SPRÖTGE (2004b): Untersuchungen an ausgewählten Brutvogelarten nach Errichtung eines Windparks im Bereich der Stader Geest (Landkreis Rotenburg/Wümme und Stade). - Bremer Beiträge für Naturkunde u. Naturschutz 7: HECKENROTH, H. & V. LASKE (1997): Atlas der Brutvögel Niedersachsens und des Landes Bremen. - Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs., H. 37. Hannover. HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. - Michael-Otto-Institut im NABU (Naturschutzbund Deutschland e.v.), Bergenhusen. HÖTKER, H., KRONE, O. & NEHLS, G. (2013): Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge. Schlussbericht für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Michael-Otto-Institut im NABU, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, BioConsult SH, Bergenhusen, Berlin, Husum. HORCH, P. & V. KELLER (2005): Windkraftanlagen und Vögel - ein Konflikt? Eine Literaturrecherche. - Schweizerische Vogelwarte, Sempach: 62 S. ILLNER, H. (2012): Kritik an den EU-Leitlinien "Windenergie-Entwicklung und NATURA 2000", Herleitung vogelartspezifischer Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen und Besprechung neuer Forschungsarbeiten. - Eulen-Rundblick 62: ISSELBÄCHER, K. & T. ISSELBÄCHER (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland- Pfalz. Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LfUG). JANSSEN, G., M. HORMANN & C. ROHDE (2004): Der Schwarzstorch Ciconia nigra. - NBB Bd. 468, 1. Aufl.Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben: 414 S. KLEIN, A., M. FISCHER & K. SANDKÜHLER (2009): Bestandsentwicklung und Gefährdungssituation des Rotmilans Milvus milvus in Niedersachsen. - Informationsd. Naturschutz Niedersachs. 29: KÖHLER, K.-H. & L. WELLMANN (2011): Avifaunistischer Jahresbericht 2006 bis 2010 für den Landkreis Uelzen. - Naturkdl. Beitr. Landkr. Uelzen 3:

92 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Literatur KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27: KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 35: KRÜGER, T., J. LUDWIG, P. SÜDBECK, J. BLEW & B. OLTMANNS (2010): Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. 3. Fassung. - Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 41: LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTE (LAG-VSW, 2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Ber. Vogelschutz 44: LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG-VSW, Stand ): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. - downloads/lagvsw2015_abstand.pdf LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTE (LAG-VSW, Entwurf 2014): Fachkonvention "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. LAMPRECHT, H. & L. WELLMANN (2014): Verkleinerung und Neubewertung der Auswahlfläche Nr. 63 "östlich Grabau/Dalldorf. Schwerpunkt Landschaftsbild/Avifauna. - Im Auftrag der WP Dalldorf-Grabau, Uelzen (unveröff.). LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE (LUNG 2016): Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA). - region/mecklenburg-vorpommern/aab-wea-vogel pdf MAMMEN, K., MAMMEN, U. & RESETARITZ, A. (2013): Rotmilan. In: Hötker, H., Krone, O. & Nehls, G.: Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge. Schlussbericht für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Michael-Otto-Institut im NABU, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, BioConsult SH, Bergenhusen, Berlin, Husum. LEUKUONA, J. M. & URSUA, C. (2007): Avian mortality in wind power plants of Navarra (Northern Spain). In: Lucas, M. D., Janss, G. F. E. & Ferrer, M.: Birds and Wind Farms. Risk Assessment and Mitigation. S LEHN, K. (2009): Zug und Rast des Kranichs Grus grus in Niedersachsen in: Krüger, T. & B. Oltmanns (Hrsg.): Kraniche als Gastvögel in Niedersachsen: Rastvorkommen, Bestandsentwicklung, Schutz und Gefährdung. Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs. 44: MÖCKEL, R. & T. WIESNER (2007): Zur Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Gastvögel in der Niederlausitz (Land Brandenburg). - Otis 15, Sdh.: NATUR + TEXT GMBH (2016): Windpark Schwienau III. Faunistische Untersuchung und Biotopkartierung. - Im Auftrag der EnBW Windkraftprojekte GmbH, Stuttgart. 91

93 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Literatur NATURSCHUTZBUND KREISGRUPPE UELZEN (NABU 2013): Vorkommen ausgewählter Brut- und Gastvogelarten. Schriftl. Mitt. NATURSCHUTZBUND KREISGRUPPE UELZEN (NABU 2015): Brutplätze des Rotmilans Schriftl. Mitt. NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßENBAU UND VERKEHR, Geschäftsbereich Lüneburg (NLSTBV 2013): Brutvogel-Revierkartierungen aus Kartierdaten zur A 39 von (BIODATA, BIOLAGU, ÖKOPLAN im Auftrag der NLStbV). Schriftl. Mitt. NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ (NLWKN; Hrsg., ): Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen. Wertbestimmende Brutvogelarten der EU-Vogelschutzgebiete mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Niedersächsische Strategie zum Artenund Biotopschutz, Hannover. ( navigation_id=8083&article_id=46103&_psmand=26#vogelarten) NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (NLT, 2014): Naturschutz und Windenergie: Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2014). und_windenergie 5 Auflage Stand_Oktober_2014_Arbeitshilfe.pdf NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (NLT, 2011): Naturschutz und Windenergie: Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2011). medien/1_ /arbeitshilfe.pdf NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (NMUEK 2016a): Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (Windenergieerlass). Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI v Nds. MBl. 7/2016. NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (NMUEK 2016b): Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen. OECOS GMBH (2016): Fachgutachten Brutvögel zum Windparkvorhaben Bostelwiebeck. - Im Auftrag der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG. OECOS GMBH (2016): Fachgutachten Gast- und Zugvögel zum Windparkvorhaben Bostelwiebeck. - Im Auftrag der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG. OECOS GMBH (2016a): Fachgutachten Brutvögel zum Windparkvorhaben Aljarn. - Im Auftrag der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG. OECOS GMBH (2016a): Fachgutachten Gast- und Zugvögel zum Windparkvorhaben Aljarn. - Im Auftrag der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG. OECOS GMBH (2016b): Gutachterliche Stellungnahme zur avifaunistischen Bewertung der Auswahlfläche Im Auftrag der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG. PERCIVAL, S.M. (2000): Birds and wind turbines in Britain. British Wildlife 12:

94 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Literatur PLANUNGSGRUPPE GRÜN (PGG, 2014a): Windpark Hanstedt-Wriedel, Rastvogelgutachten , Brutvogelgutachten Gutachten im Auftrag der Energiekontor AG, Bremen & Ovelgönne-Frischenmoor (unveröff.). PLANUNGSGRUPPE GRÜN (PGG, 2014b): Windpark Schatensen, Brut- und Rastvogelgutachten Gutachten im Auftrag der SAB WindTeam GmbH, Bremen & Ovelgönne-Frischenmoor (unveröff.). PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARIENAU NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (PGM 2015): Vorkommen des Rotmilans bei Bohndorf. Bestandssituation und artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. - Unveröff. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARIENAU NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (PGM 2014): Bürgerwindpark Altenmedingen in der Windenergieauswahlfläche 43 westlich von Bostelwiebeck, Landkreis Uelzen. Brutvogeluntersuchung Im Auftrag der Bürgerwindpark Altenmedingen Planungsgesellschaft GmbH, Altenmedingen REICHENBACH, M. (2003): Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel Ausmaß und planerische Bewältigung. Landschaftsentwicklung und Umweltforschung 123. Schriftenreihe der Fakultät VII Architektur Umwelt Gesellschaft der Technischen Universität Berlin. REICHENBACH, M., K. HANDKE & F. SINNING (2004): Der Stand des Wissens zur Empfindlichkeit von Vogelarten gegenüber Störungswirkungen von Windenergieanlagen. - Bremer Beiträge für Naturkunde u. Naturschutz 7: RICHARZ, K., E. BEZZEL & M. HORMANN (2001): Taschenbuch für Vogelschutz. Aula, Wiebelsheim. ROHDE, C. (2009): Funktionsraumanalyse der zwischen 1995 und 2008 besetzten Brutreviere des Schwarzstorches Ciconia nigra in Mecklenburg-Vorpommern. - Orn. Rundbrief Meckl.-Vorp. 46, Sdh. 2: SCHELLER, W. & F. VÖKLER 2007: Zur Brutplatzwahl von Kranich und Rohrweihe in Abhängigkeit von Windenergieanlagen. - Ornithologischer Rundbrief Mecklenburg- Vorpommern Band 46: SCHMAL & RATZBOR (2014): Raumnutzungsanalyse von Schwarzstorch und Rotmilan im Bereich einer Auswahlfläche für die Windkraftnutzung südlich von Nienwohlde, Gemeinde Wrestedt, Landkreis Uelzen, Niedersachsen. Gutachten im Auftrag der ÖKOTEC Windenergie GmbH, Lehrte (unveröff.). SCHREIBER, M. (2000): Windkraftanlagen als Störquellen für Gastvögel. In: BfN, Empfehlungen des Bundesamtes zu naturschutzverträglichen Windkraftanlagen. Bonn-Bad Godesberg. SCHREIBER, M. (2014): Artenschutz und Windenergieanlagen. Anmerkungen zur aktuellen Fachkonvention der Vogelschutzwarten. Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (12): SCHREIBER, M. (2016): Abschaltzeiten für Windkraftanlagen zur Vermeidung und Verminderung von Vogelkollisionen. Handlungsempfehlungen für das Artenspektrum im Landkreis Osnabrück. - Im Auftrag des Landkreises Osnabrück. 93

95 Avifaunistisches Fachgutachten 2016 Literatur STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2011): Kranichzug und Windenergie - Zugplanbeobachtungen im Landkreis Uelzen. - Naturkdl. Beitr. Landkr. Uelzen 3: STEINBORN, H., M. REICHENBACH & H. TIMMERMANN (2011): Windkraft - Vögel - Lebensräume: Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel. - ARSU, Oldenburg: 344 S. STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2012): Einfluss von Windenergieanlagen auf den Ortolan Emberiza hortulana in Relation zu weiteren Habitatparametern. - Vogelwelt 133: SÜDBECK, P. & D. WENDT (2002): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. 6. Fassung, Stand Informationsd. Naturschutz Niedersachs. 22: SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg., 2005): Methodenstandards zu Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November Berichte zum Vogelschutz 44: WÜBBENHORST, D. (2002): Gefährdungsursachen des Rebhuhns Perdix perdix in Mitteleuropa: Vergleichende Untersuchung von Lebensräumen mit unterschiedlicher Siedlungsdichte des Rebhuhns unter besonderer Berücksichtigung der Nisthabitate. Kassel University Press, Kassel. WÜBBENHORST, J. & J. PRÜTER (2007): Grundlagen für ein Artenhilfsprogramm Birkhuhn in Niedersachsen. - Naturschutz Landschaftspflege Niedersachs. 42. Hannover. ZWECKVERBAND BRAUNSCHWEIG (ZGB 2016): Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig. 1. Änderung Weiterentwicklung der Windenergienutzung - Entwurf, 2. Offenlage. Anlage 2 zur Begründung: Gebietsblätter. Hier Landkreis Gifhorn und kreisfreie Stadt Wolfsburg

96 25 Landkreis Uelzen Bienenbüttel Ebstorf Grenze des Landkreises 03 Suderburg Tabu Uelzen 21 Potenzialfläche WERTSTUFE Kritisch Bad Bevensen Karte: Bewertung der avifaunistischen Empfindlichkeit der 60 Potenzialflächen (Stand: ) Wrestedt Unkritisch Rosche Bad Bodenteich Grundsätzlich geeignet Herausgeber: Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung Entwurfsbearbeitung: Kartengrundlage: Digitale Topographische Karte 1: DTK 50 Topographische Karte 1: TK 50 Meter Maßstab: 1 :

Landkreis Uelzen. Vorranggebiete Windenergiegewinnung. Potenzialflächen (Stand: ) - Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Mai 2018)

Landkreis Uelzen. Vorranggebiete Windenergiegewinnung. Potenzialflächen (Stand: ) - Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Mai 2018) Landkreis Uelzen Vorranggebiete Windenergiegewinnung Potenzialflächen (Stand: 31.05.2018) - Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Mai 2018) Im Auftrag des: Landkreis Uelzen Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Mehr

1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands

1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands 1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands zu WK 3 (bei Hendungen) E 146 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. 22.02.2012 1 km-zone zu Rotmilan und Baumfalke

Mehr

DRUCKSACHE FÜR DIE REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN Sitzungstag: Haupt- und Planungsausschuss Nr.: 31/2014

DRUCKSACHE FÜR DIE REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN Sitzungstag: Haupt- und Planungsausschuss Nr.: 31/2014 DRUCKSACHE FÜR DIE REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN Sitzungstag: Haupt- und Planungsausschuss 06.11.2014 Betreff: Avifauna-Konzept der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) -Text- und Kartenteil- Nr.: 31/2014

Mehr

Dagmar Stiefel, Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Institut für Vogelkunde

Dagmar Stiefel, Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Institut für Vogelkunde Welche Einflüsse von Windenergieanlagen sind auf die Population von windkraftsensiblen Vögeln sind zu erwarten? Ist die Arterhaltung das maßgebende Kriterium für die Einstufung als windkraftsensibel oder

Mehr

Verbandsgemeinde Kelberg

Verbandsgemeinde Kelberg Abschlussbericht Bewertung des Konfliktpotentials der windkraftsensiblen Vogelarten im westlichen Teil der Verbandsgemeinde Kelberg Verbandsgemeinde Kelberg zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Mehr

Windkraft Vögel Lebensräume

Windkraft Vögel Lebensräume Hanjo Steinborn Marc Reichenbach Hanna Timmermann Windkraft Vögel Lebensräume Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel Eine Publikation

Mehr

Biologische Station Kreis Steinfurt e.v.

Biologische Station Kreis Steinfurt e.v. Biologische Station Kreis Steinfurt e.v. Kooperationszentrum Naturschutz und Landwirtschaft im Kreis Steinfurt Windkraft und Vogelschutz am Beispiel des Kreises Steinfurt: Erfolge und Probleme Vorstellung

Mehr

Kartierung Vögel. Windkraftanlagen bei Eltville / Taunus Bürgerforum Windenergie am

Kartierung Vögel. Windkraftanlagen bei Eltville / Taunus Bürgerforum Windenergie am Kartierung Vögel / Taunus Bürgerforum Windenergie am 14.04.2015 1 Inhalt. 01 Aufgabenstellung. 04 Datenauswertung. 02 Durchführung. 05 Bewertung. 03 Kartierungsergebnisse. 06 Optimierung der Planung 2

Mehr

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)

Mehr

Berücksichtigung avifaunistischer Belange im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016

Berücksichtigung avifaunistischer Belange im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016 Berücksichtigung avifaunistischer Belange im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016 Vortrag auf der NABU-Fachtagung: Artenschutz und Erneuerbare Energien am 12. Februar 2017 in Wetzlar Quelle: Archiv

Mehr

Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten

Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten G. Peacock Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten Peter Herkenrath, Vogelschutzwarte, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Inhalt Wozu Abstandsempfehlungen?

Mehr

Aktualisierung und Ergänzung der Potenzialeinschätzung zum. Vorkommen von Brutvögeln in zwei möglichen. Vorranggebieten zur Windenergiegewinnung

Aktualisierung und Ergänzung der Potenzialeinschätzung zum. Vorkommen von Brutvögeln in zwei möglichen. Vorranggebieten zur Windenergiegewinnung Aktualisierung und Ergänzung der Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von Brutvögeln in zwei möglichen Vorranggebieten zur Windenergiegewinnung im Landkreis Verden Auftraggeber: Landkreis Verden Lindhooper

Mehr

WINDENERGIE & ARTENSCHUTZ

WINDENERGIE & ARTENSCHUTZ WINDENERGIE & ARTENSCHUTZ Das Helgoländer Papier 2015 in Landesplanung und Rechtsprechung Kompetenztag Windenergie an Land Jenny Kirschey Leipzig, den 18. Januar 2018 ÜBERBLICK 1. Einordnung und Inhalt

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Fachlicher Untersuchungsrahmen zur Erfassung der Avifauna für die naturschutzrechtliche Beurteilung von geplanten Windkraftanlagen

Fachlicher Untersuchungsrahmen zur Erfassung der Avifauna für die naturschutzrechtliche Beurteilung von geplanten Windkraftanlagen Untersuchungsrahmen Avifauna Hessen 2010 1 Fachlicher Untersuchungsrahmen zur Erfassung der Avifauna für die naturschutzrechtliche Beurteilung von geplanten Windkraftanlagen Empfehlungen der Staatlichen

Mehr

Einfluss von Windkraftanlagen auf die Brutplatzwahl ausgewählter Großvögel (Kranich, Rohrweihe und Schreiadler)

Einfluss von Windkraftanlagen auf die Brutplatzwahl ausgewählter Großvögel (Kranich, Rohrweihe und Schreiadler) Einfluss von Windkraftanlagen auf die Brutplatzwahl ausgewählter Großvögel (Kranich, Rohrweihe und Schreiadler) Wolfgang Scheller (Teterow) Windenergie im Spannungsfeld zwischen Klima- und Naturschutz

Mehr

Welche Vogelarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel?

Welche Vogelarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Welche Vogelarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Iris Otto, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,

Mehr

Windpark Ormont (Verbandsgemeinde Obere Kyll) Aktionsraumanalyse für den Rotmilan

Windpark Ormont (Verbandsgemeinde Obere Kyll) Aktionsraumanalyse für den Rotmilan Windpark Ormont (Verbandsgemeinde Obere Kyll) Aktionsraumanalyse für den Rotmilan Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Stand: 09.12.2014 Windpark

Mehr

Windenergienutzung und Artenschutz in NRW

Windenergienutzung und Artenschutz in NRW Windenergienutzung und Artenschutz in NRW Workshop Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und Co. Gefährdet der Windkraftausbau den Vogelschutz? 02. März 2016 NABU-Landesverband NRW Andreas Urban MKULNV, Referat

Mehr

IV (Aktuelle) naturschutzfachliche Erkenntnisse

IV (Aktuelle) naturschutzfachliche Erkenntnisse IV (Aktuelle) naturschutzfachliche Erkenntnisse WEA-empfindliche Vogelarten Wissenschaftliche Grundlagen der Rechtsprechung zum Rotmilan Artenschutz./. Artenschutzrecht (in der Anwendung) Fazit Ratzb DOMBERT-Veranstaltung

Mehr

Fachliche Aspekte des Vogel- und Fledermausschutzes im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung im Saarland

Fachliche Aspekte des Vogel- und Fledermausschutzes im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung im Saarland Fachliche Aspekte des Vogel- und Fledermausschutzes im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung im Saarland Dr. K. Richarz Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Saarbrücken,

Mehr

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Potenzialanalyse Windenergie Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung Potenzialanalyse

Mehr

Per an: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B

Per  an: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B BUND Barenhorststr.9a 32339 Espelkamp Stadt Minden Bereich 5.2 Stadtplanung und Umwelt Postfach 30 80 32387 Minden KG-Sprecher: Dieter Rosenbohm Fon-BUND: 01 60 95 00 67 79 Fon-Privat: 0 57 43 92 03 30

Mehr

Funkplan Landkreis Uelzen Neu OPTA gültig ab

Funkplan Landkreis Uelzen Neu OPTA gültig ab Funkplan Landkreis Uelzen Neu OPTA gültig ab 01.01.2013 Stand: 29.11.2012 Landkreis Uelzen Kreisbrandmeister KBM 99-01 99-01 Abschnittsleiter Nord AL 99-02 Stellv. Abschnittsleiter Nord ALV 99-04 Abschnittsleiter

Mehr

Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Rotenburg (Wümme)

Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Änderung Neuabgrenzung des Vorrangstandortes für Windenergiegewinnung in der Gemeinde Wohnste Juni 2007 Änderung des Regionalen

Mehr

Artenschutz in der übergeordneten Planung - Avifauna im Teilregionalplan Energie Mittelhessen -

Artenschutz in der übergeordneten Planung - Avifauna im Teilregionalplan Energie Mittelhessen - Artenschutz in der übergeordneten Planung - Avifauna im Teilregionalplan Energie Mittelhessen - Vortrag auf der Fachtagung: Windenergienutzung im Wald am 5. Februar 2015 in Berlin Quelle: Archiv Vogelschutzwarte

Mehr

Naturschutzfachliche Einschätzung von Potentialflächen

Naturschutzfachliche Einschätzung von Potentialflächen Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes Windenergie - 2015 - Naturschutzfachliche Einschätzung von Potentialflächen ENTWURF

Mehr

Arbeitshilfe zum Verfassen von Stellungnahmen in Bezug auf Windkraftanlagen

Arbeitshilfe zum Verfassen von Stellungnahmen in Bezug auf Windkraftanlagen BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Friends of the Earth Germany Arbeitshilfe zum Verfassen von Stellungnahmen in Bezug auf Windkraftanlagen Einführung LV Schleswig-Holstein Landesgeschäftsstelle

Mehr

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan Zogenweiler Kreuzbreite Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum: Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 01.10.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Horgenzell beabsichtigt, am nordwestlichen

Mehr

WEA Siegfriedeiche. Sachstandsbericht

WEA Siegfriedeiche. Sachstandsbericht WEA Siegfriedeiche Sachstandsbericht Bürgerveranstaltung am 30.06.2014 Dr. Jörg Weise Ing.- Büro Meier & Weise, Gießen www.meierundweise.de Fachliche Arbeitsgrundlage Bisher durchgeführte Arbeiten Habitat-

Mehr

PROGRESS. Planungsbezogene Konsequenzen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos von (Greif-)Vögeln

PROGRESS. Planungsbezogene Konsequenzen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos von (Greif-)Vögeln Marc Reichenbach ARSU GmbH, Oldenburg, Germany PROGRESS Planungsbezogene Konsequenzen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos von (Greif-)Vögeln Kapitel des Schlussberichts: 4. Wie fliegen

Mehr

Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW)

Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten Länder-Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:

Mehr

Seite 3 von 7 Seiten Juli 2016

Seite 3 von 7 Seiten Juli 2016 Seite 3 von 7 Seiten Juli 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung... 4 2 Methodik... 4 3 Ergebnisse und ihre Interpretation... 4 4 Sonstige Anmerkungen... 6 5 Konfliktanalyse... 6 5.1 Der Rotmilan in der

Mehr

Fachliche und rechtliche Aspekte des Vogelschutzes im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung in Rheinland Pfalz

Fachliche und rechtliche Aspekte des Vogelschutzes im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung in Rheinland Pfalz Fachliche und rechtliche Aspekte des Vogelschutzes im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung in Rheinland Pfalz Dr. K. Richarz Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland Pfalz und Saarland unter

Mehr

"Gefährdung der biologischen Vielfalt des Dosenmoors durch eine Windenergienutzung auf der Fläche 170".

Gefährdung der biologischen Vielfalt des Dosenmoors durch eine Windenergienutzung auf der Fläche 170. "Gefährdung der biologischen Vielfalt des Dosenmoors durch eine Windenergienutzung auf der Fläche 170". Bernd Koop NABU Plön OAG SH, Regionalleitung Ost 9.1.2012, Bordesholm WindkraO: ArtenschutzkonfliktpotenRale

Mehr

Windenergienutzung und Naturschutz ein Widerspruch?

Windenergienutzung und Naturschutz ein Widerspruch? Windenergienutzung und Naturschutz ein Widerspruch? 4. Fachtagung Mittelhessen ist voller Energie am 16. September 2015 in Buseck Quelle: Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL Dr. Ivo Gerhards Regierungspräsidium

Mehr

Windkraft und Naturschutz Was wird beim Teilregionalplan berücksichtigt?

Windkraft und Naturschutz Was wird beim Teilregionalplan berücksichtigt? Windkraft und Naturschutz Was wird beim Teilregionalplan berücksichtigt? Vortrag am 07. Oktober 2015 in Limburg Quelle: Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL Claudia Bröcker Regierungspräsidium Gießen Dezernat

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

INSTITUT FÜR PHARMAZIE UND MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE Abt. BIOLOGIE

INSTITUT FÜR PHARMAZIE UND MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE Abt. BIOLOGIE INSTITUT FÜR PHARMAZIE UND MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE Abt. BIOLOGIE Institut für Pharmazie und Molekulare Biotechnologie, INF 364 D-69120 Heidelberg Frau Vera Krug Eiterbachstr. 12 69483 Wald-Michelbach

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Der Einfluss von Windkraftanlagen auf den Baumfalken (& andere Greifvögel & Eulen)

Der Einfluss von Windkraftanlagen auf den Baumfalken (& andere Greifvögel & Eulen) Der Einfluss von Windkraftanlagen auf den Baumfalken (& andere Greifvögel & Eulen) Dr. Erich Greiner - Erfahrungen aus mehrjährigen Untersuchungen in Windparks - Gliederung des Vortrages Vorstellung meiner

Mehr

Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen

Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen Projektbeschreibung Die Gemeinde Weiskirchen und juwi haben die Errichtung von vier Windenergieanlagen der 7,5 MW-Klasse im Bereich Schimmelkopf

Mehr

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser Repowering in Vogelschutzgebieten Dr. Matthias Kaiser Vogelschutzrichtlinie, V-RL (1979, 2009) / Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-RL (1992) Erhalt der Biologischen Vielfalt NATURA 2000 Strenges Artenschutz-

Mehr

Einführung des Avifaunistischen Fachbeitrags zur Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen (TLUG 2017)

Einführung des Avifaunistischen Fachbeitrags zur Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen (TLUG 2017) Einführung des Avifaunistischen Fachbeitrags zur Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen (TLUG 2017) TLUG, Staatl. Vogelschutzwarte Seebach 20.10.2017 TMUEN Referat 43: Schutzgebiete, Vorhabenbegleitung,

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Fledermäuse & Windenergie im Landkreis Northeim

Fledermäuse & Windenergie im Landkreis Northeim Fledermäuse & Windenergie im Landkreis Northeim Windenergie im Landkreis Northeim - Übersicht Leinetal Harz Solling 2 Vorgaben Stand der Flächennutzungsplanung aus der Regional- und Kommunalplanung Sondergebietsausweisung:

Mehr

Ökologische (Naturschutzfachliche) Belange der Windenergieerzeugung über Wald

Ökologische (Naturschutzfachliche) Belange der Windenergieerzeugung über Wald Ökologische (Naturschutzfachliche) Belange der Windenergieerzeugung über Wald Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte Themen Artenschutzrechtliche Aspekte Arten Zugriffsverbote

Mehr

Artenschutz Belange bei Windenergie Anlagen

Artenschutz Belange bei Windenergie Anlagen Artenschutz Belange bei Windenergie Anlagen Dr. Klaus Richarz Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland Pfalz und Saarland Energiewende und Ausbau der Windenergie in Schotten und im Vogelsberg

Mehr

Windenergie und Naturschutz Tatsächlich ein Konflikt?

Windenergie und Naturschutz Tatsächlich ein Konflikt? Windenergie und Naturschutz Tatsächlich ein Konflikt? Konferenz 18. April 2008 Berlin Foto: Jürgen Müller Erfurt 18. April 2008 Berlin Windenergie und Naturschutz tatsächlich ein Problem? Dipl.-Ing. Günter

Mehr

Inwiefern spielt die ökologische Wertigkeit eines Standorts eine Rolle für die Regionalplanung und/oder das BImSch -Verfahren?

Inwiefern spielt die ökologische Wertigkeit eines Standorts eine Rolle für die Regionalplanung und/oder das BImSch -Verfahren? Inwiefern spielt die ökologische Wertigkeit eines Standorts eine Rolle für die Regionalplanung und/oder das BImSch -Verfahren? Reiner Diemel, Teilregionalplan Mittelhessen (2. Offenlegung) Bisheriger Planungsprozess

Mehr

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 Anlage 8 ZWISCHENBERICHT ARTENSCHUTZ BAUVORHABEN: IKEA MÖBELHAUS

Mehr

Beschluss des VGH Kassel

Beschluss des VGH Kassel Liebe Mitglieder des s Holzhausen Hünstein e.v. und Mitglieder der BI Holzhausen Als Vorsitzender des klageführenden s möchte ich euch über die Hintergründe der Entscheidung des VGH in Kassel zum Bau der

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Erfassung, Bewertung und Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Avifauna -

Erfassung, Bewertung und Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Avifauna - Erfassung, Bewertung und Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Avifauna - UBA Berlin, 10.09.2012 1 von WEA auf Vögel und die daraus resultierenden Erfassungsnotwendigkeiten werden seit rund 20 Jahren

Mehr

Fachgutachterliche Einschätzung zum erwarteten Artenspektrum der Vogelwelt im Bereich des Teil-Flächennutzungsplans Wind Pforzheim

Fachgutachterliche Einschätzung zum erwarteten Artenspektrum der Vogelwelt im Bereich des Teil-Flächennutzungsplans Wind Pforzheim Fachgutachterliche Einschätzung zum erwarteten Artenspektrum der Vogelwelt im Bereich des Teil-Flächennutzungsplans Wind Pforzheim im Auftrag der Mailänder Geo Consult GmbH Karlstr. 67 76137 Karlsruhe

Mehr

Bestandsentwicklung/ -trends von 42 Vogelarten der Agrarlandschaft in Brandenburg

Bestandsentwicklung/ -trends von 42 Vogelarten der Agrarlandschaft in Brandenburg Bestandsentwicklung/ -trends von 42 Vogelarten der Agrarlandschaft in Brandenburg Horstpaare 18 16 14 12 1 8 6 4 2 Weißstorch Ciconia ciconia Weißstorch Trend - nach MsB: -5 %; Brutpaare/ -verdacht 45

Mehr

Mindestabstand unterschritten? Was dann? Raumnutzungsanalysen in der Planung

Mindestabstand unterschritten? Was dann? Raumnutzungsanalysen in der Planung 1 Linstow 10. bis 12. November 2015 Mindestabstand unterschritten? Was dann? Raumnutzungsanalysen in der Planung Dipl.-Ing. Günter Ratzbor, Beratender Ingenieur Ingenieurbüro für Umweltplanung Schmal +

Mehr

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,

Mehr

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg

Mehr

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms 2013 Mecklenburg Regionaler Planungsverband Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie. Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie. Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie der VG Bopfingen Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse Auftraggeber VG Bopfingen Marktplatz 1 73441 Bopfingen Auftragnehmer Planungsbüro für Landschaft,

Mehr

Avifauna-Konzept des Regierungspräsidiums Kassel zum Teilregionalplan Energie Nordhessen

Avifauna-Konzept des Regierungspräsidiums Kassel zum Teilregionalplan Energie Nordhessen Avifauna-Konzept des Regierungspräsidiums Kassel zum Teilregionalplan Energie Nordhessen Stand März 2016 Obere Naturschutzbehörde, Dezernat 27 Ansprechpartner: Dezernatsleiter Dietrich Vahle dietrich.vahle@rpks.hessen.de

Mehr

Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege. Stadt Varel. Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege

Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege. Stadt Varel. Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Stadt Varel Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 219 A 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 219 B -

Mehr

Mögliche Bedrohung der Population von Vögeln durch Windenergieanlagen. 1. Wie hat sich die Population des Roten Milans seit dem Jahr 2000 entwickelt?

Mögliche Bedrohung der Population von Vögeln durch Windenergieanlagen. 1. Wie hat sich die Population des Roten Milans seit dem Jahr 2000 entwickelt? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3084 des Abgeordneten Steeven Bretz Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 5/7747 Mögliche Bedrohung der Population von Vögeln durch Windenergieanlagen

Mehr

Potenzialanalyse für die Windenergienutzung in Niedersachsen und in Hessen bis 2027

Potenzialanalyse für die Windenergienutzung in Niedersachsen und in Hessen bis 2027 Potenzialanalyse für die Windenergienutzung in Niedersachsen und in Hessen bis 2027 27. Windenergietage Linstow, 8. November 2018 Bernd Neddermann, UL International GmbH UL and the UL logo are trademarks

Mehr

Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung

Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung Folie 1 Gliederung 1. Fragestellung: Auswirkungen von WKA auf Tierarten 2. Betroffene Artengruppen 3. Naturschutzfachlicher

Mehr

Natur- und artenschutzfachliche Beurteilung der Potenzialflächen in Hörstel

Natur- und artenschutzfachliche Beurteilung der Potenzialflächen in Hörstel Umwelt- und Planungsamt -Untere Landschaftsbehörde- Az.: 67/1 Tecklenburg, den 07.09.15 Sachbearbeiter: Frau Röckener Hausruf: 1432 Natur- und artenschutzfachliche Beurteilung der Potenzialflächen in Hörstel

Mehr

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 1. Änderung Weiterentwicklung der - Entwurf Kurzeinführung

Mehr

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 44

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 44 Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 44 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 32,3 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Stade,

Mehr

Windräder und Vögel (aus der Sicht der Arbeit einer Staatlichen Vogelschutzwarte)

Windräder und Vögel (aus der Sicht der Arbeit einer Staatlichen Vogelschutzwarte) Foto: E. Greiner Windräder und Vögel (aus der Sicht der Arbeit einer Staatlichen Vogelschutzwarte) Stefan Fischer Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Staatliche Vogelschutzwarte Steckby (jetzt Biosphärenreservat

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Abt. Immissions- und Klimaschutzschutz Bleicherufer Schwerin per Bote

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Abt. Immissions- und Klimaschutzschutz Bleicherufer Schwerin per Bote Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Abt. Immissions- und Klimaschutzschutz Bleicherufer 13 19053 Schwerin per Bote Unser Zeichen: 0112-125 (11+3 WKA am Standort Alt Zachun) Einwendungen

Mehr

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 51

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 51 Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 51 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 18,7 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Rotenburg

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu dem geplanten Windpark bei Fürstenau

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu dem geplanten Windpark bei Fürstenau www.buero-bioplan.de Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu dem geplanten Windpark bei Fürstenau Untersuchungsgebiet mit geplanten WEA Standorten Methoden Kartiertermine in Fürstenau 2013 Kartierungsart

Mehr

Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Windkraftnutzung: Aktueller Kenntnisstand und offene

Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Windkraftnutzung: Aktueller Kenntnisstand und offene Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Windkraftnutzung: Aktueller Kenntnisstand und offene Fragen am Beispiel der Vögel Ubbo Mammen ÖKOTOP GbR www.oekotop-halle.de info@oekotop-halle.de

Mehr

5. Runder Tisch Vermeidungsmaßnahmen Anthroposophischen Zentrum - Bahnhof Kassel - Wilhelmshöhe

5. Runder Tisch Vermeidungsmaßnahmen Anthroposophischen Zentrum - Bahnhof Kassel - Wilhelmshöhe Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 5. Runder Tisch Vermeidungsmaßnahmen 13.12.2018 Anthroposophischen Zentrum - Bahnhof Kassel - Wilhelmshöhe Untersuchung des

Mehr

Entwurf zur Vollständigkeitsprüfung. ARGE SuedLink 1 6. Vergleich Nr A1: /42/43 A2: /44/50/49. (Vergleichsbereich II)

Entwurf zur Vollständigkeitsprüfung. ARGE SuedLink 1 6. Vergleich Nr A1: /42/43 A2: /44/50/49. (Vergleichsbereich II) Kurzbeschreibung des Vergleichsfalls Die TKS-Kombinationen verlaufen durch die Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Heidekreis und Harburg. Sie bilden zwei Alternativen, um den aus Norden kommenden TKS

Mehr

Neue Erkenntnisse zu naturschutzfachlichen Anforderungen bei Windenergieanlagen im Wald

Neue Erkenntnisse zu naturschutzfachlichen Anforderungen bei Windenergieanlagen im Wald 1 Neue Erkenntnisse zu naturschutzfachlichen Anforderungen bei Windenergieanlagen im Wald am 13. bis 15. November 2012 Foto: Paul Kloke 2 am 13. bis 15. November 2012 Neue Erkenntnisse zu naturschutzfachlichen

Mehr

Windkraftsensible Vogelarten in der Planungspraxis

Windkraftsensible Vogelarten in der Planungspraxis Windkraftsensible Vogelarten in der Planungspraxis GNOR-Herbsttagung 12.November 2016 Rolf Klein-- Kontakt: info@milvus-buero.de Vorwort Vortrag Werteneutral Extrem komplexe Thematik Beispielhafte Problemdarstellung

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB BEKANNTMACHUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB Der Rat der hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt

Mehr

Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen

Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen Bewertung des neuen Leitfadens der Landesregierung Gießen, 29. Mai 2013 Joachim Wierlemann Bundesverband Windenergie e.v., Landesvorsitzender Hessen Gemeinsames

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung

Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung Akzeptanz der regenerativen Energien Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung Folie 1 1. EINLEITUNG Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf artenschutzfachlich

Mehr

Vom Leitfaden in die Praxis: Untersuchungsrahmen und Ergebnisinterpretation bei vogelkundlichen Gutachten

Vom Leitfaden in die Praxis: Untersuchungsrahmen und Ergebnisinterpretation bei vogelkundlichen Gutachten 9. Mittelhessisches Klimaschutzforum Vom Leitfaden in die Praxis: Untersuchungsrahmen und Ergebnisinterpretation bei vogelkundlichen Gutachten AG fachliche Standards der VSW Gliederung Brutvögel Rastvögel

Mehr

An dem Augsburg, Markt Mering Kirchplatz Mering

An dem Augsburg, Markt Mering Kirchplatz Mering Dr. Hermann Stickroth Sperberweg 4a 86156 Augsburg Tel. 0821 / 45 31 664 Fax. 0821 / 45 31 671 Abs.: Dr. Hermann Stickroth, Sperberweg 4a, 86156 Augsburg An dem Augsburg, 14.08.2017 Markt Mering Kirchplatz

Mehr

Erfassung des Wespenbussards unter Berücksichtigung weiterer Greifvogel- und Eulenarten im Prüfgebiet Repowering Windpark Kuhla Landkreis Stade 2016

Erfassung des Wespenbussards unter Berücksichtigung weiterer Greifvogel- und Eulenarten im Prüfgebiet Repowering Windpark Kuhla Landkreis Stade 2016 Erfassung des Wespenbussards unter Berücksichtigung weiterer Greifvogel- und Eulenarten im Prüfgebiet Repowering Windpark Kuhla Landkreis Stade 2016 Auftraggeber: wpd onshore GmbH & Co. KG Auftragnehmer:

Mehr

Überprüfung von möglichen Brutvogelvorkommen in der Windpotentialfläche Filger Bruch (Suchraum 4) der Stadt Rahden

Überprüfung von möglichen Brutvogelvorkommen in der Windpotentialfläche Filger Bruch (Suchraum 4) der Stadt Rahden Überprüfung von möglichen Brutvogelvorkommen in der Windpotentialfläche Filger Bruch (Suchraum 4) der Stadt Rahden Anlass Zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung in der Stadt

Mehr

Regionales Raumordnungsprogramm 2015 für den Landkreis Rotenburg (Wümme) - Entwurf -

Regionales Raumordnungsprogramm 2015 für den Landkreis Rotenburg (Wümme) - Entwurf - Regionales Raumordnungsprogramm 2015 für den - Entwurf - Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Gründe: Anpassung an Fortschreibungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) u.a. neue

Mehr

Avifaunistische Untersuchungen. zum Vorhaben Errichtung und Betrieb. von WEA im Windpark Prettin

Avifaunistische Untersuchungen. zum Vorhaben Errichtung und Betrieb. von WEA im Windpark Prettin Landschafts- PLANUNG Dr. Reichhoff GmbH Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung LPR GmbH Dessau Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340 230 490-0 Fax: 0340

Mehr

Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen

Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangslage Hessen Landesentwicklungsplan, 2. Änderungsverordnung vom 27.06.2013 landesweit verbindliche Regelungen

Mehr

Gemeinde Sörup Der Bürgermeister

Gemeinde Sörup Der Bürgermeister Der Bürgermeister, Schleswiger Str. 3, 24966 Sörup Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei - Landesplanung Düstembrooker Weg 104 24105 Kiel Ansprechpartner: Bürgermeister

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr