Landkreis Uelzen. Vorranggebiete Windenergiegewinnung. Potenzialflächen (Stand: ) - Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Mai 2018)

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1 Landkreis Uelzen Vorranggebiete Windenergiegewinnung Potenzialflächen (Stand: ) - Avifaunistisches Fachgutachten (Stand: Mai 2018) Im Auftrag des: Landkreis Uelzen Amt für Bauordnung und Kreisplanung Veerßer Straße Uelzen erstellt durch: BMS-Umweltplanung Blüml, Schönheim & Schönheim GbR Freiheitsweg 38A Osnabrück Tel.: Fax: info@bms-umweltplanung.de Projekt-Nr.: Mai 2018 Projektleitung, -bearbeitung: Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Arnold Schönheim Dr. Volker Blüml (Verfasser)

2 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Verzeichnisse 1 VERZEICHNISSE Inhaltsverzeichnis 1 Verzeichnisse Einleitung Methodik Datengrundlage Regionales Vorkommen gegenüber Windenergieanlagen empfindlicher Arten Vorgehensweise Kommentierte Artenliste Bewertungskriterien der Potenzialflächen aus avifaunistischer Sicht Beurteilungskriterien Beurteilungskriterien Bewertung der 59 Potenzialflächen Gesamtbewertung aller 59 Potenzialflächen Literatur BMS-UMWELTPLANUNG 1

3 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Verzeichnisse Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bewertung der Potenzialfläche 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) Tabelle 2: Bewertung der Potenzialfläche 3 (1.000m östlich Holthusen I) Tabelle 3: Bewertung der Potenzialfläche 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Tabelle 4: Bewertung der Potenzialfläche 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Tabelle 5: Bewertung der Potenzialfläche 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Tabelle 6: Bewertung der Potenzialfläche 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) Tabelle 7: Bewertung der Potenzialfläche 14 (1.000m südlich Natendorf) Tabelle 8: Bewertung der Potenzialfläche 15 (1.000m nördlich Barum) Tabelle 9: Bewertung der Potenzialfläche 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) Tabelle 10: Bewertung der Potenzialfläche 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) Tabelle 11: Bewertung der Potenzialfläche 19 (1.000m nördlich Gerdau) Tabelle 12: Bewertung der Potenzialfläche 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) Tabelle 13: Bewertung der Potenzialfläche 22 (1.000m nördlich Bahnsen) Tabelle 14: Bewertung der Potenzialfläche 23 (1.000m südöstlich Holxen) Tabelle 15: Bewertung der Potenzialfläche 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) Tabelle 16: Bewertung der Potenzialfläche 26 (1.000m nördlich Aljarn) Tabelle 17: Bewertung der Potenzialfläche 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) Tabelle 18: Bewertung der Potenzialfläche 28 (1.000m nördlich Edendorf) Tabelle 19: Bewertung der Potenzialfläche 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) Tabelle 20: Bewertung der Potenzialfläche 30 (1.000m östlich Secklendorf) Tabelle 21: Bewertung der Potenzialfläche 31 (1.000m westlich Sasendorf) Tabelle 22: Bewertung der Potenzialfläche 32 (1.000m östlich Jastorf) Tabelle 23: Bewertung der Potenzialfläche 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Tabelle 24: Bewertung der Potenzialfläche 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Tabelle 25: Bewertung der Potenzialfläche 35 (1.000m nördlich Masendorf) Tabelle 26: Bewertung der Potenzialfläche 36 (1.200m südlich Groß Liedern) Tabelle 27: Bewertung der Potenzialfläche 37 (1.000m westlich Wrestedt) Tabelle 28: Bewertung der Potenzialfläche 38 (1.000m südlich Stadensen) Tabelle 29: Bewertung der Potenzialfläche 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) Tabelle 30: Bewertung der Potenzialfläche 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) Tabelle 31: Bewertung der Potenzialfläche 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) Tabelle 32: Bewertung der Potenzialfläche 44 (1.000m nördlich Strothe) BMS-UMWELTPLANUNG 2

4 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Verzeichnisse Tabelle 33: Bewertung der Potenzialfläche 45 (1.000m östlich Niendorf I) Tabelle 34: Bewertung der Potenzialfläche 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) Tabelle 35: Bewertung der Potenzialfläche 47 (1.000m östlich Jarlitz) Tabelle 36: Bewertung der Potenzialfläche 48 (1.000m westlich Rätzlingen) Tabelle 37: Bewertung der Potenzialfläche 49 (1.000m südlich Jarlitz) Tabelle 38: Bewertung der Potenzialfläche 50 (1.000m westlich Nateln) Tabelle 39: Bewertung der Potenzialfläche 51 (1.000m östlich Lehmke) Tabelle 40: Bewertung der Potenzialfläche 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Tabelle 41: Bewertung der Potenzialfläche 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Tabelle 42: Bewertung der Potenzialfläche 54 (1.000m östlich Schostorf) Tabelle 43: Bewertung der Potenzialfläche 55 (1.000m südlich Lüder) Tabelle 44: Bewertung der Potenzialfläche 56 (1.000m westlich Langenbrügge) Tabelle 45: Bewertung der Potenzialfläche 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) Tabelle 46: Bewertung der Potenzialfläche 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) Tabelle 47: Bewertung der Potenzialfläche 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Tabelle 48: Bewertung der Potenzialfläche 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) Tabelle 49: Bewertung der Potenzialfläche 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Tabelle 50: Bewertung der Potenzialfläche 63 (1.000 m östlich Dalldorf) Tabelle 51: Bewertung der Potenzialfläche 64 (1.000m östlich Kakau) Tabelle 52: Bewertung der Potenzialfläche 66 (1.000m südwestlich Polau) Tabelle 53: Bewertung der Potenzialfläche 67 (1.000m östlich Emern) Tabelle 54: Bewertung der Potenzialfläche 68 (1.500 m nordöstlich Hansen) Tabelle 55: Bewertung der Potenzialfläche 69 (1.000m südlich Höver) Tabelle 56: Bewertung der Potenzialfläche 70 (1.000m östlich Bohndorf) Tabelle 57: Bewertung der Potenzialfläche 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Tabelle 58: Bewertung der Potenzialfläche 72 (1.000m westlich Röhrsen) Tabelle 59: Bewertung der Potenzialfläche 73 (1.000m südlich Bankewitz) Tabelle 60: Übersicht über die Bewertung aller 59 betrachteten Potenzialflächen BMS-UMWELTPLANUNG 3

5 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Verzeichnisse Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Potenzialfläche 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) Abbildung 2: Potenzialfläche 3 (1.000m östlich Holthusen I) Abbildung 3: Potenzialfläche 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Abbildung 4: Potenzialfläche 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Abbildung 5: Potenzialfläche 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Abbildung 6: Potenzialfläche 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) Abbildung 7: Potenzialfläche 14 (1.000m südlich Natendorf) Abbildung 8: Potenzialfläche 15 (1.000m nördlich Barum) Abbildung 9: Potenzialfläche 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) Abbildung 10: Potenzialfläche 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) Abbildung 11: Potenzialfläche 19 (1.000m nördlich Gerdau) Abbildung 12: Potenzialfläche 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) Abbildung 13: Potenzialfläche 22 (1.000m nördlich Bahnsen) Abbildung 14: Potenzialfläche 23 (1.000m südöstlich Holxen) Abbildung 15: Potenzialfläche 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) Abbildung 16: Potenzialfläche 26 (1.000m nördlich Aljarn) Abbildung 17: Potenzialfläche 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) Abbildung 18: Potenzialfläche 28 (1.000m nördlich Edendorf) Abbildung 19: Potenzialfläche 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) Abbildung 20: Potenzialfläche 30 (1.000m östlich Secklendorf) Abbildung 21: Potenzialfläche 31 (1.000m westlich Sasendorf) Abbildung 22: Potenzialfläche 32 (1.000m östlich Jastorf) Abbildung 23: Potenzialfläche 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Abbildung 24: Potenzialfläche 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Abbildung 25: Potenzialfläche 35 (1.000m nördlich Masendorf) Abbildung 26: Potenzialfläche 36 (1.200m südlich Groß Liedern) Abbildung 27: Potenzialfläche 37 (1.000m westlich Wrestedt) Abbildung 28: Potenzialfläche 38 (1.000m südlich Stadensen) Abbildung 29: Potenzialfläche 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) Abbildung 30: Potenzialfläche 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) Abbildung 31: Potenzialfläche 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) Abbildung 32: Potenzialfläche 44 (1.000m nördlich Strothe) BMS-UMWELTPLANUNG 4

6 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Verzeichnisse Abbildung 33: Potenzialfläche 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) Abbildung 34: Potenzialfläche 47 (1.000m östlich Jarlitz) Abbildung 35: Potenzialfläche 48 (1.000m westlich Rätzlingen) Abbildung 36: Potenzialfläche 49 (1.000m südlich Jarlitz) Abbildung 37: Potenzialfläche 50 (1.000m westlich Nateln) Abbildung 38: Potenzialfläche 51 (1.000m östlich Lehmke) Abbildung 39: Potenzialfläche 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Abbildung 40: Potenzialfläche 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Abbildung 41: Potenzialfläche 54 (1.000m östlich Schostorf) Abbildung 42: Potenzialfläche 55 (1.000m südlich Lüder) Abbildung 43: Potenzialfläche 56 (1.000m westlich Langenbrügge) Abbildung 44: Potenzialfläche 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) Abbildung 45: Potenzialfläche 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) Abbildung 46: Potenzialfläche 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Abbildung 47: Potenzialfläche 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) Abbildung 48: Potenzialfläche 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Abbildung 49: Potenzialfläche 63 (1.000 m östlich Dalldorf) Abbildung 50: Potenzialfläche 64 (1.000m östlich Kakau) Abbildung 51: Potenzialfläche 66 (1.000m südwestlich Polau) Abbildung 52: Potenzialfläche 67 (1.000m östlich Emern) Abbildung 53: Potenzialfläche 68 (1.500 m nordöstlich Hansen) Abbildung 54: Potenzialfläche 69 (1.000m südlich Höver) Abbildung 55: Potenzialfläche 70 (1.000m östlich Bohndorf) Abbildung 56: Potenzialfläche 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Abbildung 57: Potenzialfläche 72 (1.000m westlich Röhrsen) Abbildung 58: Potenzialfläche 73 (1.000m südlich Bankewitz) BMS-UMWELTPLANUNG 5

7 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Einleitung 1 EINLEITUNG Der Landkreis Uelzen als Träger der Regionalplanung stellt das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen (RROP) neu auf. Die allgemeinen Planungsabsichten wurden im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen am bekannt gemacht. Gegenstand der Neuaufstellung des RROP sind neben der Festlegung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums insbesondere zu den Nutzungen und Funktionen des Raums auch die Überprüfung der bisherigen Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung und die Ausweisung neuer Vorranggebiete Windenergienutzung. BMS-UMWELTPLANUNG wurde mit der Erarbeitung von Grundlagen für ein gesamträumliches Konzept zur Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergienutzung im RROP des Landkreises Uelzen beauftragt. Als Teil dieses Auftrages wird hier eine Voreinschätzung des Konfliktpotenziales mit der Avifauna (Brut-, Rast- und Zugvögel) auf Basis vorhandener Daten in Anlehnung an die Vorgabe Nr. 4.1 des Artenschutzleitfadens des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMUEK) vom vorgenommen. Dazu wurde von BMS-UMWELTPLANUNG im August 2013 ein Avifaunistisches Fachgutachten erarbeitet und veröffentlicht. Dieses stellte die avifaunistische Begutachtung aller damals bekannten 65 Potenzialflächen mit Stand August 2013 dar. Darauf aufbauend wurden im Jahr 2014 in einigen Potenzialflächen avifaunistische Untersuchungen durch den Landkreis Uelzen beauftragt (BMS-UMWELTPLANUNG 2014a). Zudem gingen zahlreiche, vielfach mit eigenen Fachgutachten, zum o.g. Fachgutachten mit Stand August 2013 ein. Dies mündete in das Avifaunistische Fachgutachten Stand (BMS-UMWELTPLANUNG 2015), das zusammen mit weiteren Unterlagen im Zuge des Beteiligungsverfahrens von Dezember 2015 bis März 2016 zur Neuaufstellung des RROP (Entwurf 2015) gemäß 10 ROG öffentlich auslag. In diesem Beteiligungsverfahren sind wiederum zahlreiche mit avifaunistisch relevanten Hinweisen eingegangen. Unter Berücksichtigung dieser ergaben sich in einigen Fällen Änderungen in der Einstufung und im Zuschnitt der Potenzialflächen. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Informationen/Rahmenbedingungen wurde eine aktualisierte Bewertung aller Potenzialflächen vorgenommen. Das Avifaunistische Fachgutachten Stand Dezember 2016 (BMS- UMWELTPLANUNG 2016) lag zusammen mit dem Entwurf 2016 des RROP von März bis Mai 2017 öffentlich aus. Das danach noch einmal überarbeitete Avifaunistische Fachgutachten Stand Dezember 2017 lag zusammen mit dem RROP Entwurf 2017 vom bis öffentlich aus. 2 METHODIK 2.1 Datengrundlage Eigene Erhebungen avifaunistischer Daten waren bei der Begutachtung aller Potenzialflächen 2013 zunächst nicht beauftragt. Die Studie 2013 (BMS-UMWELTPLANUNG 2013) stützte sich daher allein auf bestehende, zur Auswertung herangezogene Datengrundlagen. Wesentliche Quellen für das nunmehr vorliegende Gutachten sind: BMS-UMWELTPLANUNG 6

8 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik - Ermittlung avifaunistisch wertvoller Bereiche Brutvögel einschließlich Angaben zu gesondert erfassten Großvogelarten durch die STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE Niedersachsen (VSW) im NLWKN (Daten unter Bewertungsstand 2010 (ergänzt 2013, ergänzend aktualisiert 2017, schriftl.), sowie ergänzende Angaben insbesondere zu Großvögeln (vorrangig: Brut- und Nahrungshabitate Schwarzstorch, Nahrungshabitate Rotmilan) gemäß Datenübermittlung der VSW an den Auftragnehmer vom und Hierbei handelt es sich sowohl um ehrenamtliche erhobene Daten (z. B. im Rahmen des Artenerfassungsprogramms Arten brauchten Daten ), die vom NLWKN hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft werden und dann u. a. im Rahmen der Karten der für den Naturschutz wertvollen Bereiche veröffentlich werden. Des Weiteren handelt es sich auch um projektbezogene Daten, die in der Gesamtschau eine Bewertung auf Basis eines definierten Zählgebietes durch die STAATLICHE VOGELSCHUTZ- WARTE des NLWKN ermöglichen, aber als Grundlagendaten der jeweiligen MelderInnen nicht öffentlich einsehbar sind. - Zusätzliche Angaben zu ausgewählten Brut- und Gastvogelvorkommen, im Wesentlichen aus dem Zeitraum , durch den NABU UELZEN e.v. Hierbei handelt es sich um einen relativ heterogenen Datenbestand, der neben zahlreichen Einzeldaten (vielfach Zufallsbeobachtungen bzw. gezielte Nachsuchen aufgrund begründeter Hinweise) auch systematische Erfassungen u.a. von Rotmilanen (Brutplätze/Revierzentren), Schwarzstorch (v.a. Brutgebiete = Horstbereich mit direkt angrenzenden Forstabteilungen bis ca m um den Horst; zusätzlich einzelne Angaben zu Nahrungshabitaten und Überflugbewegungen), Kranich und Ortolan enthalten. Für den Ortolan wurden gemäß aktuellem Wissenstand die Verbreitungsgebiete innerhalb des Landkreises Uelzen und kleinflächige (i.d.r. wenige km²) Vorkommensschwerpunkte (hohe Siedlungsdichten, sehr hohe Siedlungsdichten) auf Basis verschiedener aktueller Untersuchungen (s.u.) flächenhaft abgegrenzt. Allgemein ist zu den zweckgebunden für dieses Fachgutachten bereitgestellten Daten des NABU UELZEN anzumerken, dass nicht alle Daten, insbesondere nicht zu Brutvorkommen störempfindlicher Arten (u.a. Greifvögel, Schwarzstorch), in der Beobachtungsdatenbank des NABU UELZEN im Internet abrufbar sind. Neben der Verwendung anderer Meldesysteme sind z.b. Greifvogel-Brutnachweise und verdachtsfälle auch auf der seit Ende 2011 allgemein nutzbaren Plattform ornitho.de i.d.r. geschützt und nicht öffentlich einsehbar. - Aktualisierte Angaben zu zweckgebunden für dieses Fachgutachten bereitgestellte Brutvorkommen ausgewählter Großvogelarten im Landkreis Uelzen durch den NABU UELZEN e.v. für den Zeitraum 2016 und 2017 (schriftl.). Die Datenrechte liegen vollumfänglich beim NABU UELZEN e.v. - Avifaunistische Jahresberichte für den Landkreis Uelzen (KÖHLER & WELLMANN 2008) und (KÖHLER & WELLMANN 2011, NABU UELZEN mdl. 2017). - Brutvogel-Revierkartierungen auf Probeflächen 2005 im Rahmen der UVS zum geplanten Neubau der BAB A 39 (BMS-UMWELTPLANUNG 2005a; spätere Untersuchungen zu Trassenabschnitten eingegangen in KÖHLER & WELLMANN 2011 sowie Teil der Abgrenzung von Ortolan-Brutgebieten, s.o.), im EU-Vogelschutzgebiet Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor 2005 (BMS-UMWELTPLANUNG 2005b, BLÜML & SCHÖNHEIM 2008 sowie BMS- UMWELTPLANUNG 2017). BMS-UMWELTPLANUNG 7

9 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik - Planbeobachtungen des Kranichzugs 2005 und 2007 im Hinblick auf zwischenzeitlich errichtete Windparks im Kreisgebiet (STEINBORN & REICHENBACH 2011). - Brutvogel-Revierkartierungen aus Kartierdaten zur A 39 von (BIODATA, BIO- LAGU, ÖKOPLAN im Auftrag der NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßENBAU UND VER- KEHR, NLSTBV, Geschäftsbereich Lüneburg). - Mündliche Auskünfte des Schwarzstorchbeauftragten für den Landkreises Uelzen. In der nun vorliegenden grundlegend überarbeiteten und ergänzten Aktualisierung wurden die vom Landkreis Uelzen beauftragten Untersuchungen (BMS-UMWELTPLANUNG 2014a) einbezogen, außerdem zahlreiche und Fachgutachten sowie aktuelle Daten des NABU UELZEN und anderer avifaunistischer Experten zu ausgewählten Arten aus dem Zeitraum Die jeweiligen vorhabensbezogenen Quellen sind in den Tabellen 1-59 bezogen auf die einzelnen Potenzialflächen aufgeführt. Berücksichtigt wurden außerdem die aktuellen Brutvorkommen des Schwarzstorches in den Jahren (ehrenamtliche Daten, NABU UELZEN unveröff.). 2.2 Regionales Vorkommen gegenüber Windenergieanlagen empfindlicher Arten Vorgehensweise Auf Basis der unter 2.1 genannten Quellen und publizierter Erkenntnisse zur Empfindlichkeit bestimmter Vogelarten gegenüber Windenergieanlagen wurde zunächst ermittelt, welche Vogelarten im Kreisgebiet Uelzen als Brut-, Gast- oder Zugvögel durch die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich betroffen sein können. Im Folgenden sind diese Arten mit ihrem Vorkommen im Kreisgebiet genannt und Erkenntnisse zur Empfindlichkeit zusammenfassend dargestellt. Die im Folgenden vorgestellten Arten und Kriterien entsprechen der Version 2013 (BMS- UMWELTPLANUNG 2013), sind aber teilweise um neue Quellen ergänzt. Die relevanten neuen Daten und Kriterien sind jeweils im Kapitel zu den Vogelarten (Kap bis ) sowie im Kap. 2.3 dargestellt. Wesentliche Grundlage bildeten 2013 die fachlich begründeten, artspezifischen Abstandskriterien gemäß LAG-VSW (2007), die wesentliche Grundlage für die Abstandsempfehlungen bei NLT (2011) sind. Es wurden aktualisierte Kriterien des NLT (NLT 2014) veröffentlicht, die sich hinsichtlich berücksichtigtem Vogelartenspektrum und artbezogenen Abstandskriterien z.t. deutlich unterscheiden. Diese werden im Weiteren als maßgeblich angesehen, da sie auf den Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten (LAG VSW) als Fachbehörden der Länder in der Überarbeitung vom 15. April 2015 beruhen (LAG VSW 2015). Entsprechend wird im Rahmen des planerischen Ermessens der im Nds. Windenergieerlass (Nds. MBL. Nr. 7/2016 vom (NMUEK 2016a)) empfohlene Radius 1 (zu vertiefender Prüfbereich um einen Brutplatz der genannten WEA-empfindlichen Brut- und Rastvogelarten) in Bezug auf NLT (2014) als Tabufläche (ungeeignet für eine raumbedeutsame Windenergienutzung) definiert, da das Einhalten dieses Abstandes das Fehlen eines relevanten Tötungs- und Störungsrisikos indiziert, d. h., bei der Einhaltung des Prüfradius 1 BMS-UMWELTPLANUNG 8

10 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik wird im Regelfall ein Eintritt der Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden. Der o.g. Windenergieerlass vom des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMUEK) basiert auf dem Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen als Anlage 2 des o. a. Windenergieerlasses vom , im folgenden Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) genannt Kommentierte Artenliste Im Folgenden werden die regionalen Vorkommen und das grundlegende Konfliktpotenzial einzelner Arten in Bezug auf Windenergieanlagen dargestellt. Behandelt werden nur im Landkreis Uelzen regelmäßig vorkommende, nach derzeitigem Kenntnisstand gegenüber Windenergieanlagen empfindliche und damit für die Beurteilung von Standorten besonders ohne Anspruch auf Vollständigkeit Birkhuhn (Tetrao tetrix) Die in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete und gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Art ist seit längerer Zeit auf das EU-Vogelschutzgebiet Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor beschränkt, weitere Vorkommen existieren im Grenzbereich zum Heidekreis (Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Munster Nord). Zwischen den Teilpopulationen in den Schießplätzen und Heidegebieten des Landschaftsraumes Lüneburger Heide ist von einem Individuenaustausch auszugehen (WÜBBENHORST & PRÜTER 2007). Zu sämtlichen Habitaten einschl. Korridoren zwischen Restpopulationen wird vom NLT (2011, 2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) ein Abstand von m empfohlen. Im Zusammenhang mit Windenergieplanungen außerhalb dieser direkten Umgebung der Birkhuhn-Brutgebiete sind mögliche Austauschkorridore relevant Schwarzstorch (Ciconia nigra) wurden jährlich 4-6 Bruten bzw. besetzte Horste/Brutreviere der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichneten und gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Art bekannt (KÖHLER & WELLMANN 2011), die seitdem kontinuierlich im Kreisgebiet bestätigt wurden (NABU UELZEN mdl. 2017). Dem Landkreis Uelzen kommt mit einem Anteil von 7 % bis 10% des jährlichen landesweiten Brutbestandes (57 Brutpaare im Jahr 2014, vgl. KRÜGER UND NIPKOW 2015) eine sehr hohe Verantwortung für den Schutz der Art zu. Ein Großteil der artbezogenen Nahrungshabitate sind im Landkreis Uelzen mittlerweile bekannt, eine eindeutige Zuordnung aller Nahrungshabitate zu einem Horststandort ist jedoch nicht in allen Fällen sicher möglich, da dem Schwarzstorch einen Aktionsradius von bis zu > 10 km um den Horst zuzuordnen ist (vgl. JANSSEN et al. 2004). Da Schwarzstörche starke Meideeffekte zeigen, kommt es vergleichsweise selten zu Kollisionen, zumal bisher in Deutschland nur zwei Anflugopfer nachgewiesen werden konnten (DÜRR 2016). Da bisher aber recht wenige WEA innerhalb von Waldgebieten bzw. in unmittelbarer Nähe zu deren bislang bekannten Brutgebieten gebaut wurden und der Schwarzstorch aufgrund seines Flugverhaltens (Balzflüge, Thermikkreisen, Langstreckenflüge) grundsätzlich gefährdet ist, ist das Kollisionsrisiko (trotz Meideverhalten) stärker einzustufen, als die Zahlen bisher belegen. Dies bestätigen die Analysen von ILLNER (2012), der den Schwarzstorch der Konfliktstufe 2 (3) ( Hinweis auf ein ggf. substanzielles Risiko ) zuordnet sowie die Analyse von LEUKUONA & URSUA (2007), die für den Schwarzstorch sogar den größ- BMS-UMWELTPLANUNG 9

11 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik ten Risiko-Index ermittelten, was durch vier weitere Totfunde aus Europa untermauert wird (DÜRR 2016). Mögliche Auswirkungen durch Kollisionen sind aus den genannten Gründen dort anzunehmen, wo aufgrund von Funktionsbeziehungen eine hohe Aufenthaltswahrscheinlichkeit und regelmäßige Flugbewegungen anzunehmen sind. In Bezug auf die Lebensraumentwertung durch WEA teilen LANGGEMACH & DÜRR (2017) mit, dass im wichtigsten Schwarzstorch-Gebiet Hessens, dem SPA Vogelsberg, das gern als Beispiel für positives Nebeneinander von Schwarzstörchen und Windkraft genannt wird, der Brutbestand der Art mit der schrittweisen Errichtung von 178 WEA von BP auf 6-8 BP abnahm, während in anderen hessischen Gebieten der Bestand stabil oder zunehmend war. 16 auswertbare Brutvorkommen in Brandenburg mit WEA im 3-km-Radius um den Horst hatten lt. LANGGE- MACH UND DÜRR (2017) überwiegend schlechten Bruterfolg und/oder waren nur unregelmäßig besetzt. Der NLWKN (2011) fordert entsprechend die großräumige Freihaltung von Brut- und Nahrungshabitaten sowie Korridoren zwischen diesen, ohne konkrete Abstandswerte zu nennen. In den Abstandsempfehlungen (Stand: 2015) der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2015) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016) werden hierzu m als Ausschlussabstand zu Brutplätzen (vgl. LUNG 2016) und ein Prüfbereich von m genannt. ROHDE (2009) empfiehlt in diesem Zusammenhang nach mehrjährigen Funktionsraumanalysen einen Restriktionsbereich von 7 km, da aufgrund der weiten Nahrungsflüge der Art wichtige Flugwege durch WEA abgeschnitten werden können. Für den Landkreis Uelzen ist zu berücksichtigen, dass die Landschaft zumeist sehr klar in (potenzielle) Nahrungshabitate, die häufig in schmalen Bachauen liegen, und den übrigen, zumeist höchstens als Durchflugkorridore zu Nahrungshabitaten relevanten Bereichen eingeteilt werden kann. Es werden daher Standorte im Abstand von 2,5 km zu Brutgebieten, in denen die Brutplätze der Art liegen, jedoch der konkrete Brutplatz nicht bekannt ist, in Anlehnung an LAG-VSW (2015) generell als Tabufläche gewertet, ebenso Flächen, die zwischen Brutgebieten und bekannten Nahrungsgebieten in bis zu ca. 5 km Horstabstand bzw. zwischen zwei nahe beieinander liegenden Nahrungshabitaten ( + / - parallel verlaufende Bachniederungen etc.) liegen. Sofern Horste bekannt wurden, wird hierzu ein Regelabstand von 3 km eingehalten. Standorte in ca. 3 bis 5 km Abstand um die Brutgebiete werden fallweise als kritisch bzw. als geeignet bewertet, wobei insbesondere die für die Art essenzielle Biotopausstattung im weiteren Umfeld des Brutgebietes (Vorhandensein von Stillgewässern, Bachtälern, Feuchtwäldern) in die Bewertung mit einbezogen wird. Weitere potenzielle Nahrungshabitate und Durchflugkorridore bis in ca. 10 km Entfernung sind im Rahmen des nachfolgenden Zulassungsverfahrens zu untersuchen. Zu Untersuchungen von Flugbewegungen ist anzumerken, dass ROHDE (2009) erstmals die Bedeutung der morgendlichen und abendlichen Dämmerungsphasen für gezielte Nahrungsflüge beschrieb. Mithin sind Großvogel-Untersuchungen, die sich in erster Linie auf die für Greifvögel besonders geeigneten Tagstunden mit Thermik beziehen, für den Schwarzstorch als unzureichend anzusehen Weißstorch (Ciconia ciconia) 2015 und 2016 fand jeweils eine Weißstorchbrut der in Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie verzeichneten und gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Art in Kirchweyhe statt. Um diesen wird ein 1 km-ausschlussradius vorgesehen. BMS-UMWELTPLANUNG 10

12 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik Inwieweit 2014 beobachtete Ansiedlungen von Horstpaaren in Oetzen und Suhlendorf zu berücksichtigen sind, bleibt offen, da diese Horste seitdem nicht mehr genutzt wurden. Aufgrund belegter Schlagopfer der Art und eines 1 km- Ausschlussradius sowie 2 km- Prüfradius um Brutstandorte wurden daher Potenzialflächen im 2 km-radius gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) als grundsätzlich geeignet mit der Auflage angesehen, dass die Raumnutzung im Falle einer Nutzung der neu gegründeten Horste in diesem Radius untersucht wird Wiesenweihe (Circus pygargus) Seit 2007 sind wieder Bruten der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichneten und gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Wiesenweihe im Landkreis Uelzen bekannt geworden und werden speziell betreut (KÖHLER & WELLMANN 2011). Für das Jahr 2017 wurden kreisweit vier Brutpaare bekannt, davon wurden zwei Brutnachweise durch Nestfund erbracht (NABU UELZEN 2017, schriftl.). Wiesenweihen sind im norddeutschen Raum seltene Brutvögel weiträumiger offener Landschaften, die meisten Bruten werden in Getreidefeldern nachgewiesen. Aufgrund der starken Gefährdungssituation der Wiesenweihe in Deutschland und nachgewiesener Verluste durch Windkraftanlagen (direkter Vogelschlag bzw. Barotrauma) sind lokale Konflikte zwischen Wiesenweihenschutz und Windkraft in den letzten Jahren wiederholt thematisiert worden (u.a. GRAJETZKY & NEHLS 2013); im Einzelfall wurden Windenergieanlagen während der Weihenbrutzeit abgeschaltet (siehe z.b. zusätzliche Quelle: BAUM & BAUM 2012). Planerisch schwierig ist die Bewertung der Vorkommen vor allem deshalb, weil Wiesenweihen in jährlich in z.t. stark schwankender Zahl auftreten und ihre Brutplätze teils großräumig wechseln sowie große Nahrungsreviere nutzen. Von daher sind auch die Abstandskriterien mit einem Schutzradius von 1 km (NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden des NMUEK 2016b) nur eingeschränkt anwendbar. Bereiche um bekannt gewordene Brutplätze im Kreisgebiet Uelzen werden hier als kritisch bzw. ggf. als Tabufläche in Abhängigkeit von der Lage des Brutplatzes zur Potenzialfläche gewertet. Mögliche Konflikte in benachbarten Bereichen werden aufgrund der Biotopstrukturen grob eingeschätzt, können aber an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden. Generell ist nach neuen Erkenntnissen zu beachten, dass Wiesenweihen im näheren Nestbereich sich häufig in große Höhen schrauben und in Konflikt mit Windenergieanlagen kommen können, die weiteren Nahrungsflüge aber zumeist unterhalb der Rotorenhöhe stattfinden (BAUM & BAUM 2012, GRAJETZKY & NEHLS 2013, eig. unveröff. Untersuchungen). Von daher sind Nahrungs-/Durchflüge alleine u.u. weniger kritisch, die Brutplätze können sich jedoch von Jahr zu Jahr verlagern und werden teilweise auch nahe bestehender Windenergieanlagen gewählt (erhöhtes Tötungsrisiko). Daher sollten bekannte Brutgebiete von Windenergie freigehalten und in bestehenden Windparks über die Wahl der Feldfrüchte Brutansiedlungen in Anlagennähe vermieden werden Rotmilan (Milvus milvus) Der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete, gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Rotmilan besiedelt große Teile des Kreisgebietes. Einzige Aus- BMS-UMWELTPLANUNG 11

13 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik nahmen sind die Siedlungen sowie große zusammenhängende Waldbereiche. Nach KÖHLER & WELLMANN (2011) ist von einem kreisweiten Bestand von maximal 50 Brutpaaren im Kreisgebiet Uelzen auszugehen. Entsprechend sind nach Auswertung der für den Zeitraum von vorliegenden Rotmilandaten der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN und des NABU UELZEN 49 von 67 Messtischblätter der Topographischen Karte 1: (TK 25) des Landkreises Uelzen als von der Art besiedelt einzustufen, wie der diesem Gutachten beigefügten Karte Verbreitung des Rotmilans im Landkreis Uelzen im Zeitraum mit Angabe potenziell besiedelbarer Lebensräume im Anhang entnommen werden kann. Diese Messtischblätter sind mit einem blauen Dreieck gekennzeichnet. Acht Messtischblätter weisen aufgrund der Naturraumausstattung eine hohe Bedeutung für eine Besiedlung auf, wenngleich hier im Betrachtungszeitraum noch kein Brutrevier der Art bekannt wurde. Diese Messtischblätter sind mit einem rosa Punkt gekennzeichnet. Nach der Auswertung für das Jahr 2017 gibt der NABU UELZEN einen kreisweiten Mindestbestand von 36 Brutpaaren an, wovon 18 Brutnachweise gelangen. Beispielsweise ist der gesamte Raum zwischen Natendorf, Bad Bevensen, Emmendorf und Barum/Vinstedt nach NABU UELZEN (2017) dicht vom Rotmilan besiedelt (7-8 Reviere/100 km²). Die Art dürfte damit relativ gut erfasst sein, zudem wurden von der STAATLICHEN VOGELSCHUTZWARTE (VSW) im Kreis Uelzen mittlerweile 46 Teilgebiete (incl. angrenzender Bereiche in Nachbarkreisen) als Rotmilanlebensraum von landesweiter Bedeutung flächig abgegrenzt (VSW 2013 schriftl., nachrichtlich ergänzt durch VSW 2017). Etwa 60 % des weltweiten Rotmilanbestandes lebt in Deutschland, davon etwa 10 % in Niedersachsen (siehe OVG Lüneburg, Beschluss vom LA 39/17). In LAG- VSW 2015 wird ausgeführt, dass das Verbreitungsgebiet des Rotmilans klein ist und sich fast ausschließlich auf Teile Europas beschränkt. Entsprechend trägt Deutschland für den Rotmilan eine sehr hohe Verantwortung. Jedoch brüten in Deutschland weniger als 20 % der Rotmilane innerhalb von Europäischen Vogelschutzgebieten. Der Rotmilan brütet im Allgemeinen in abwechslungsreichem Wald-Offenland-Mosaik. Hierunter ist eine offene bis halboffene, mit Hecken teils reich gegliederte, abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit weitgehend störungsarmen Feldgehölzen, Laubwäldern, Laubmischwäldern, Kiefernforsten, Feldhecken und Baumreihen zur Horstanlage zu verstehen (vgl. KLEIN et al und NLWKN 2011). Der Rotmilan bevorzugt häufig Bereiche, die durch lange Grenzlinien zwischen Wald bzw. Gehölzen und Offenland und einem hohen Grünlandanteil gekennzeichnet sind. Diese sind in der o.a. Karte mit einer roten Schraffur versehen. Unter dieser Voraussetzung sind nur wenige Bereiche des Landkreises Uelzen nicht geeignet (10 Messtischblätter), eine Bedeutung als Lebensstätte für den Rotmilan innezuhaben: es handelt sich hierbei nur um die Siedlungen und Gewerbegebiete (grau dargestellt) sowie große Waldgebiete (grün dargestellt) wie der Süsing im Nordwesten und das zusammenhängende Waldgebiet aus Großer Heide, Blaue Berge bzw. Hösseringer Heide und Wierener Berge im Südwesten des Kreisgebietes. Eine Übersicht potenziell besiedelbarer Strukturen ist daher der o.a. Karte Verbreitung des Rotmilans im Landkreis Uelzen im Zeitraum mit Angabe potenziell besiedelbarer Lebensräume zu entnehmen. Die Nahrungssuche findet im Offenland statt. Beim Rotmilan erfolgt sie mehr als bei anderen Greifvögeln fliegend, wobei er gegenüber WEA kein Meideverhalten zeigt (vgl. LANGGE- MACH & DÜRR 2017). Da Balzflüge im Frühjahr, Thermikkreisen und z. T. Nahrungsflüge in BMS-UMWELTPLANUNG 12

14 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik Höhen stattfinden, in denen sich die Rotoren der WEA (einschl. repowerter Anlagen) befinden, besteht für die Art nach LANGGEMACH & DÜRR (2017) ein sehr hohes Kollisionsrisiko. Lt. LANGGEMACH & DÜRR (2017) und ILLNER (2012) zählt der Rotmilan absolut und auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Kollisionsopfern an WEA. Den größten Teil der Verluste machen Altvögel während der Brutzeit aus, so dass bei Verlusten während der Brutzeit regelmäßig auch mit Brutverlusten zu rechnen ist. Zum effektiven Schutz der hochgradig schlaggefährdeten Art empfehlen sowohl der NLT (Okt. 2014) als auch der Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) einen Abstand von 1,5 km zu Brutplätzen und einen entsprechenden Prüfbereich von 4 km. Der Karte Verbreitung des Rotmilans im Landkreis Uelzen im Zeitraum mit Angabe potenziell besiedelbarer Lebensräume ist zu entnehmen, dass es im Kreis Uelzen bis auf die o.g. großen zusammenhängenden Waldgebiete, die Bereiche entlang der Bahnstrecken und die Siedlungs- und Gewerbeflächen potenziell großflächig geeigneten Rotmilan-Lebensraum gibt und die Art entsprechend dort vorkommen könnte. Der Landkreis Uelzen stellt sich in diesem Zusammenhang der hohen Verantwortung zum Schutz der Art. Die im Zeitraum von 2014 bis 2017 ermittelten Brutplätze (nur Brutnachweise durch Nestfund aus vorliegenden Gutachten und Daten des NABU UELZEN, die im Gelände durch BMS- UMWELTPLANUNG stichprobenartig 2017 überprüft wurden) erlauben die Anwendung des 1,5 km-abstandskriteriums. Zudem werden die von der Staatlichen Vogelschutzwarte (VSW) als landesweit bedeutsam eingestuften Rotmilanlebensräume ebenfalls grundsätzlich von der Windkraftnutzung als Tabufläche ausgeschlossen. Aufgrund der o.g. weiten Verbreitung des Rotmilans im Kreisgebiet liegt ein Großteil der Potenzialflächen innerhalb des Prüfbereiches von 4 km gemäß LAG-VSW (2015) und bedarf entsprechender Untersuchungen. Überlagerungen zwischen Windenergie-Potenzialflächen und den 1,5 km-radien um nicht exakt lokalisierte Brutverdachtsfälle von Rotmilanen wurden als grundsätzlich geeignet mit der Auflage angesehen, dass hier eine Überprüfung/Lokalisierung der Brutvorkommen und eine Raumnutzungsanalyse im nachgelagerten Zulassungsverfahren notwendig werden Schwarzmilan (Milvus migrans) Der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete, gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Schwarzmilan ist im Kreisgebiet deutlich seltener als der Rotmilan, lt. KÖHLER & WELLMANN (2011) wurden mindestens zwei Reviere bekannt. Für das Jahr 2017 gibt der NABU UELZEN zehn Brutreviere für das Kreisgebiet an, wovon als Brutnachweise zwei Nestfunde gelangen. Die Art wird z.b. von REICHENBACH et al. (2004) nicht behandelt, jedoch ist nicht anzunehmen, dass sie hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit grundlegend anders zu bewerten wäre als die Schwesterart Rotmilan. Bis 2017 lagen 39 WEA-Schlagopfer in der Kartei von DÜRR (in LANGGEMACH & DÜRR 2017) vor. Entsprechend ordnen LANGGEMACH & DÜRR (2017) und ILLNER (2012) der Art ein sehr hohes Schlagrisiko zu. Die LAG-VSW (2007, 2015) sowie NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) empfehlen daher einen Abstand zu Brutplätzen von 1 km, beschränken jedoch den Prüfraum auf 3 km Weitere Greifvogel- und Eulenarten Generell besteht die Vogelschlagproblematik (vgl. Rotmilan) auch für weitere Greifvogelarten, besonders stark war bereits 2004 der Mäusebussard in der Fundkartei vertreten, seit- BMS-UMWELTPLANUNG 13

15 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik dem hat sich die Einstufung nicht verändert (DÜRR 2004, 2016). Eine Bewertung einzelner Standorte ist jedoch schwierig, da der Mäusebussard ein weit verbreiteter Brutvogel ist und zuverlässige Kartierungen aus größeren Räumen regional fehlen. Bei der Bewertung einzelner Standorte werden daher vorrangig Brutvorkommen seltenerer, vorwiegend Offenland nutzender Greifvogelarten wie Rohrweihe (Circus aeruginosus), Wespenbussard (Pernis apivorus) und Baumfalke (Falco subbuteo), außerdem die Eulenart Uhu (Bubo bubo) herangezogen, die aufgrund ihrer Bestandsgefährdung und ihrer relativen Seltenheit im Kreisgebiet besonders zu beachten sind. Für die genannten Arten mit Ausnahme des Wespenbussard sieht LAG-VSW (2007, 2015) einen Mindestabstand um die Brutplätze von 1 km und einen Prüfraum von 3 km (überwiegend übernommen bei NLT 2011 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) vor; erstgenannter Abstandswert ist dabei aufgrund vielfach fehlender Angaben zur genauen Lage von Brutplätzen im Landkreis Uelzen nicht starr anwendbar, die Untersuchung des Prüfraumes ist vermutlich für nahezu alle Potenzialflächen notwendig. Nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) wurden nunmehr Abstandsradien von 500 m für Arten wie Mäusebussard, Turmfalke, Baumfalke, außerdem auch Waldohreule eingeführt; dies ist allerdings insbesondere beim Mäusebussard auf der Ebene der Raumordnung kaum anwendbar, da weder kreisweit genaue Horststandorte bekannt sind, noch eine detaillierte Festlegung der Windenergiestandorte an den z.t. wechselnden Horststandorten auf dieser Planungsebene sinnvoll möglich erscheint Kranich (Grus grus) Der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete, gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Kranich ist als Brutvogel im Kreisgebiet weit verbreitet, 2010 wurde der Bestand auf mindestens 70 Brutpaare geschätzt (KÖHLER & WELLMANN 2011). Für das Jahr 2017 wird ein kreisweiter Brutbestand von 99 Brutpaaren angegeben (NABU UEL- ZEN 2017). Einen deutlichen Verbreitungsschwerpunkt stellt das EU-Vogelschutzgebiet Schweimker Moor und Lüderbruch mit 17 Brutpaaren dar. Als Sommerrastplatz ist der Wasserspeicher Stöcken, als Rastplatz auf dem Herbst- und Frühjahrszug das Schweimker Moor bekannt, wobei die Gewässer als Schlafplatz und umliegende landwirtschaftliche Flächen als Nahrungsräume dienen (KÖHLER & WELLMANN 2011, NABU UELZEN briefl.). Der Kranichzug über den Landkreis Uelzen hinweg wurde im Herbst 2005 und 2007 großräumig untersucht (STEINBORN & REICHENBACH 2011), wonach dieser überwiegend in großen Höhen (> 150 m) stattfand und Einflüsse bestehender Windparks nicht nachgewiesen werden konnten. Es liegen jedoch keine Befunde zu (plötzlich einsetzenden) Schlechtwetterlagen vor, außerdem sind die Daten nicht weitergehend hinsichtlich noch größerer Windenergieanlagen (Gesamthöhen > 150 m, d.h. innerhalb der festgestellten Höhenklasse des Kranichzuges) auswertbar. Brutplätze von Kranichen konnten in minimal 80 m Entfernung zu Windenergieanlagen nachgewiesen werden, die Brutplatzwahl wird jedoch bis in ca. 400 m Abstand (bei Anlagen mit > 100 m Gesamthöhe) beeinträchtigt (SCHELLER & VÖLKER 2007). Die LAG-VSW (2007, 2015), NLT (2014) und Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) empfehlen einen Abstand für WEA von 500 m zu bekannten Brutplätzen. Deutlich kritischer sind Rastgebiete von Kranichen zu bewerten. Windenergieanlagen innerhalb der Nahrungsräume bzw. der Korridore zwischen Schlafgewässern und Nahrungsflä- BMS-UMWELTPLANUNG 14

16 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik chen bedeuten eine Entwertung bzw. starke Verschlechterung der bisher genutzten Räume (zusammenfassend siehe LEHN 2009), weshalb eine Freihaltung solcher Korridore u.a. von Windenergieanlagen gefordert wird (z.b. NLWKN 2011, NLT 2014). Bei durchziehenden Vögeln ist hingegen die Zughöhe entscheidend (s.o.). Da nach STEIN- BORN & REICHENBACH (2011) im Kreisgebiet Uelzen jedoch ein Breitfrontzug stattfindet, sind Verdichtungen des Kranichzuges ohnehin kaum zu erwarten, so dass der Kranichzug nicht zur Beurteilung einzelner Potenzialflächen herangezogen werden kann. Daher wird das in NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) aktuelle Abstandskriterium von 500 m zu Brutplätzen des Kranichs berücksichtigt, da der Kranich u.a. im Landkreis Uelzen mittlerweile ein weit verbreiteter Brutvogel ist und das WEA- Meideverhalten durch lokale Brutvögel eher als gering einzustufen ist (NLT 2014, LAG VSW 2015 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Kiebitz (Vanellus vanellus) und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) Der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete, gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Kiebitz kommt als Brutvogel im Landkreis Uelzen vorwiegend auf Ackerflächen vor, der Bestand wurde zuletzt grob auf 180 Reviere geschätzt (KÖHLER & WELLMANN 2011). Zudem treten Kiebitz sowie Goldregenpfeifer als Gastvögel auf dem Durchzug typischerweise in offenen Agrarlandschaften im Kreisgebiet auf. Zum Einfluss von Windenergieanlagen liegen zahlreiche Studien vor. Nach derzeitigem Stand scheinen brütende Kiebitze ein eher geringes Meideverhalten (ca. 50 bis 100 m zu den Anlagen) zu zeigen, während Rastvögel deutlich empfindlicher reagieren (ca. 200 bis 400 m Meideabstand; zusammenfassend s. STEINBORN et al. 2011). Bei Goldregenpfeifern wurden Meideabstände bis zu 800 m ermittelt (zusammenfassend s. REICHENBACH et al. 2004). Für den Landkreis Uelzen wurden daher bekannte Rastgebiete größerer Kiebitz- und Goldregenpfeifertrupps als kritisch beurteilt, wobei i.d.r. längerfristige Datenreihen fehlen, die traditionelle Rastgebiete kennzeichnen könnten. Bei brütenden Kiebitzen werden dagegen hier zunächst keine grundlegenden Konflikte gesehen, da kolonieartiges Brüten im Bereich der potenziellen Windenergiestandorte nicht bekannt ist. Die Abstandskriterien auch zu regelmäßigen Brutvorkommen in Ackerlandschaften gelten nur, wenn sie zumindest von regionaler Bedeutung sind (NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Daher werden (Einzel-) Bruten der Art im Landkreis Uelzen, die zudem stark von der Flächennutzung abhängig sind, hier nicht als Ausschlusskriterium auf raumordnerischer Ebene angesehen Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete, gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Ziegenmelker kommt im Landkreis Uelzen vorwiegend innerhalb des TrÜbPl Munster-Nord sowie des Rheinmetall-Schießplatzes einschließlich der Ellerndorfer Wacholderheide vor, außerdem vereinzelt in größeren Waldgebieten (BLÜML 2004). Aufgrund der benötigten Habitate (Heiden/Magerrasen mit Waldrandsituation bzw. Einzelgehölzen) sind damals nicht erfasste bzw. neu entstandene Vorkommen an verheideten Freileitungstrassen sowie auf Kahlschlagsflächen vereinzelt möglich, in der übrigen agrarisch geprägten Kulturlandschaft aber nicht zu erwarten. Der nach NLT (2014) bzw. Ar- BMS-UMWELTPLANUNG 15

17 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik tenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) anzusetzende Mindestabstand von 500 m um bekannte Vorkommen erscheint daher geeignet, Konflikte mit dieser Vogelart zu minimieren Ortolan (Emberiza hortulana) Der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete, gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Ortolan kommt im Ostteil des Landkreises Uelzen verbreitet vor. Der Landkreis Uelzen liegt an der derzeitigen Westgrenze des geschlossenen Verbreitungsgebietes der Art in Niedersachsen, wobei diese Grenze durch das östliche Kreisgebiet läuft. Westlich davon sind einzelne, teils nur unregelmäßige und zumeist kleinere Brutvorkommen (Vorposten) bekannt. Der kreisweite Bestand wurde zuletzt von KÖHLER & WELL- MANN (2011) auf etwa 450 Reviere geschätzt. Der Ortolan ist durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und den Verlust entscheidender Habitatrequisiten wie Eichenbeständen gefährdet (vgl. GRÜTZMANN et al. 2002). Zur Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen wurden durch STEINBORN & REICHENBACH (2012) Ergebnisse publiziert, wobei Unterschiede im Vorkommen und Verhalten von Ortolanen in Abhängigkeit vom Abstand zu Windenergieanlagen unter Einbeziehung von Referenzflächen analysiert wurden. Demnach konnte ein Einfluss von Windenergieanlagen auf die Verteilung von Revierzentren und Neststandorte des Ortolans nicht nachgewiesen werden, jedoch ein Überschuss an unverpaarten Männchen in Anlagennähe. Etwaige Einflüsse auf den Bruterfolg wurden nicht untersucht. Es ist insbesondere darauf zu verweisen, dass eine Studie zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Ortolan ohne Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen auf den Bruterfolg allein nicht als repräsentativ anzusehen ist. Beispielsweise zeigen HÖTKER et al. (2004) auf, dass diverse Studien zu gegensätzlichen Einschätzungen über den gleichen naturschutzfachlichen Sachverhalt kommen. Entsprechend ist zu fordern, dass weitere Studien zur Verbesserung der Kenntnisse beigebracht werden. Vor diesem Hintergrund werden Windpark-Planungen innerhalb des Ortolan- Verbreitungsgebietes im Kreis nicht grundlegend als kritisch erachtet. Zu einzelnen Ortolanbrutplätzen ist nach Vorgabe des Landkreises Uelzen entsprechend ein Schutzabstand von 250 m einzuhalten (Untere Naturschutzbehörde schriftl.), dadurch werden Konflikte für das einzelne Individuum der Art in der jeweiligen Potenzialfläche effektiv vermieden. Da jedoch auf Basis verschiedener großräumiger Untersuchungen die Dichtezentren des Ortolans (> 3 Brutpaare/10 ha) im Kreisgebiet Uelzen relativ kleinräumig abgegrenzt werden konnten (s. Kap. 2.1), wurden diese aufgrund der hohen Verantwortung des Kreises für den Erhalt der Art an der westlichen Grenze des Verbreitungsgebietes gesondert betrachtet. In den o.g. Dichtezentren der Art kann es daher dazu führen, dass die jeweilige Potenzialfläche aufgrund der Anordnung der Ortolanbrutplätze zueinander (einschließlich des o.g. kreisweiten Schutzabstandes von 250 m) als ungeeignet einzustufen ist und somit als kritisch bewertet wird Seeadler Der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete und gemäß 7 Abs. Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Seeadler brütete 2017 erfolgreich mit zwei Brutpaaren innerhalb des Landkreises Uelzen, zum einen auf einem tradierten Brutplatz im Kiehnmoor und zum anderen im Lüderbruch. Im Lopautal wurde 2017 ein weiterer Brutplatz der Art im angrenzenden Heidekreis nachgewiesen (ARBEITSGEMEINSCHAFT ADLERSCHUTZ NIEDERSACHSEN BMS-UMWELTPLANUNG 16

18 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik [AAN] 2017 schriftl.). Ein weiteres Revier der Art wird vom NABU UELZEN für das Brandgehege nördlich Masendorf angegeben, ein Brutnachweis gelang dort bislang nicht. Dem Jastorfer See wird eine hohe Eignung als regelmäßiges Nahrungshabitat der Art bescheinigt (NABU UELZEN mdl.) Der Seeadler weist nach LANGGEMACH & DÜRR (2017) eine sehr hohe Gefährdung durch Kollision auf (vgl. DÜRR 2009 UND LANGGEMACH & DÜRR 2017, ILLNER 2012). In der zentralen Fundkartei sind nach LANGGEMACH & DÜRR (2017) bislang 134 Schlagopfermeldungen (43 aus BB, davon 37 zufällig gefunden, 3 im Rahmen von Monitoring und 3 bei Stichprobenkontrollen) verzeichnet. Weitere 163 Schlagopfermeldungen stammen lt. LANG- GEMACH & DÜRR (2017) aus anderen europäischen Staaten, vor allem Skandinavien: 85 x Norwegen, 58 x Schweden, 9 x Polen, 7 x Finnland, je 1 x Österreich, Dänemark, Estland und Niederlande. Im Projekt PROGRESS wurden 29 % der Flugaktivitäten in Rotorhöhe erfasst (n=110). Unter 100 beobachteten Flügen in Windparks gab es 11 % Gefahrensituationen (GRÜNKORN et al. 2016). Der NLWKN (2010) fordert entsprechend die großräumige Freihaltung von Brut- und Nahrungshabitaten sowie Korridoren zwischen diesen, ohne konkrete Abstandswerte zu nennen. Die bisherige Freihaltung des 3-km-Bereiches um den Brutplatz gemäß LAG-VSW (2015) und Artenschutzleitfaden (2016b) ist als sehr erfolgreich für den Schutz von Individuen und Brutplätzen anzusehen, da sich dadurch das Mortalitätsrisiko von Brutvögeln nach LANGGEMACH & DÜRR (2017) offensichtlich senken und der Bruterfolg stabilisieren lässt. Der Prüfraum beträgt gemäß Artenschutzleitfaden NMUEK (2016b) 6 km Fischadler Der in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie verzeichnete und gemäß 7 Abs. Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Fischadler brütete nach ARBEITSGEMEINSCHAFT ADLERSCHUTZ NIE- DERSACHSEN (2017 schriftl.) mit einem Brutpaar im Kiehnmoor. In der zentralen Fundkartei sind nach LANGGEMACH & DÜRR (2017) bislang 20 WEA- Schlagopfermeldungen verzeichnet. Windparks werden nicht ausgeprägt gemieden, entsprechend wird dem Fischadler von ILLNER (2012) ein sehr hohes Kollisionsrisiko an WEA zugeordnet. Die LAG-VSW (2015) sowie NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) empfehlen daher einen Abstand zu Brutplätzen von 1 km, beschränken jedoch den Prüfraum auf 4 km. BMS-UMWELTPLANUNG 17

19 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik 2.3 Bewertungskriterien der Potenzialflächen aus avifaunistischer Sicht Wie in Kapitel dargelegt erfolgte mit dem Gutachten 2013 (BMS-UMWELTPLANUNG 2013) die erste Beurteilung der Potenzialflächen (potenziellen Windparkstandorte) aus avifaunistischer Sicht. Die damals verwendeten Beurteilungskriterien wurden in der vorliegenden Neufassung verändert Beurteilungskriterien 2013 Die 65 Potenzialflächen wurden 2013 fünfstufig (s. BMS-UMWELTPLANUNG 2013, S. 10) bewertet: - Status offen, aufgrund vorliegender Datenlage keine Konflikte erkennbar: Derzeit keine Vorkommen relevanter Vogelarten im Bereich der Potenzialfläche, die Großvogelarten auch des weiteren Umfelds bekannt bzw. Konflikte mit benachbarten Vorkommen aufgrund der räumlichen Verteilung von Brut- und Nahrungshabitaten nicht zu erwarten; - Status offen, keine grundlegenden Konflikte erkennbar, aber unzureichende Datenlage: Vorkommen empfindlicher Arten im Umfeld, Betroffenheit durch die Planung aber aus entsprechend ausgeführten Gründen unwahrscheinlich; - Planungsvorbehalt: Hinweise auf Vorkommen empfindlicher Arten, die Konflikte möglich bis wahrscheinlich erscheinen lassen, die aber aufgrund der Datenlage derzeit nicht hinreichend einzuschätzen sind. Vertiefende Untersuchungen sind zur genaueren Abgrenzung der Vorkommensschwerpunkte bzw. Flugkorridore von Großvögeln erforderlich, um die Planung grundlegend beurteilen zu können; - kritisch: Vorkommen empfindlicher Arten aufgrund ihrer Populationsgrößen bzw. allgemein hohen Tötungsrisikos wahrscheinlich betroffen und/oder Verstellung von Korridoren zwischen Brut- und Nahrungshabitaten/Rastplätzen zu erwarten. Dies betrifft insbesondere Bereiche, die im Bereich von Brut- und Nahrungshabitaten von empfindlichen Großvogelarten liegen bzw. von diesem wahrscheinlich regelmäßig durchflogen werden (Interaktionsräume), sowie kleine Teilfächen der Potenzialflächen umfassende Bereiche innerhalb von / angrenzend an Ortolan-Dichtezentren. - Tabuzone: Potenzialfläche oder Teile davon bereits nach derzeitiger Datenlage als Windparkstandort ungeeignet, da nicht lösbare Konflikte bestehen. Dies betrifft insbesondere Standorte in unmittelbarer Nähe zu Schwarzstorch-Brutgebieten (< 3 km), das direkte Umfeld bedeutsamer Kranich-Brut- und Rastgebiete (Schweimker Moor) und Bereiche im direkten Umfeld bekannter Rotmilan-Brutplätze mit Nahrungshabitaten sowie großflächige Standorte innerhalb der Dichtezentren des Ortolans im Ostkreis. BMS-UMWELTPLANUNG 18

20 Avifaunistisches Fachgutachten 2018 Methodik Beurteilungskriterien Anhand der in Kap. 2.2 dargestellten Artvorkommen wurden die 60 bzw. 59 Potenzialflächen nunmehr aufgrund der zwischenzeitlich vielfach besseren Datenlage durch eigene Untersuchungen sowie anderweitig vorgelegten Gutachten vierstufig bewertet. Dabei wurden die Begrifflichkeiten so verändert, dass das mit dem Begriff verbundene Ziel einleuchtender in Erscheinung tritt. - Unkritisch: aufgrund derzeitiger Datenlage keine Vorkommen relevanter Vogelarten im Bereich der Potenzialfläche, Vorkommen empfindlicher Arten im Umfeld, Betroffenheit durch die Planung aber aus entsprechend ausgeführten Gründen unwahrscheinlich; - Grundsätzlich geeignet: Die grundsätzliche Eignung für die Potenzialfläche ist aus avifaunistischer Sicht gegeben. Um Konflikte mit Vorkommen windkraft-empfindlicher Vogelarten endgültig auszuschließen, ist ggf. ein spezifischer Bedarf für genauere Untersuchungen, z. B. zu Flugkorridoren von Großvögeln, im Zulassungsverfahren gegeben; - Kritisch: Vorkommen empfindlicher Arten aufgrund ihrer Populationsgrößen bzw. allgemein hohen Tötungsrisikos wahrscheinlich betroffen und/oder Verstellung von Korridoren zwischen Brut- und Nahrungshabitaten/Rastplätzen zu erwarten. Dies betrifft insbesondere Bereiche, die im Bereich von Brut- und Nahrungshabitaten von empfindlichen Großvogelarten liegen bzw. von diesen wahrscheinlich regelmäßig durchflogen werden (Interaktionsräume) sowie ggf. Ortolan-Dichtezentren innerhalb der Potenzialflächen (vgl. Kap ); - Tabu: Potenzialfläche oder Teile davon bereits nach derzeitiger Datenlage als Windparkstandort ungeeignet, da nach LAG VSW (2015) und Artenschutzleitfaden (2016) der Eintritt eines signifikant erhöhtes Tötungsrisiko bzw. Störungsverbot gem. 44 Abs. 1 BNatSchG nicht auszuschließen ist. Dies betrifft insbesondere Standorte in unmittelbarer Nähe zu Schwarzstorch-Brutplätzen (< 3 km) und zu bekannten Rotmilan- Brutplätzen (< 1,5 km) einschließlich deren Nahrungshabitate sowie das direkte Umfeld bedeutsamer Kranich-Brut- und Rastgebiete (Schweimker Moor). BMS-UMWELTPLANUNG 19

21 3 BEWERTUNG DER 59 POTENZIALFLÄCHEN 1-73 In den nachfolgenden Tabellen wird im oberen Teil die Bewertung aus dem Gutachten BMS- UMWELTPLANUNG 2013 wiedergegeben. Im unteren Teil wird die Bewertung in die neuen Begrifflichkeiten überführt und ggf. die erforderlichen Aktualisierungen aus den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 vorgenommen. Fehlende Flächennummern ergeben sich aus den in Kapitel 2.1 dargelegten Ausführungen. Tabelle 1: Bewertung der Potenzialfläche 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) kritisch (Kartierungsbedarf) angrenzend Schwarzstorch-Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung sowie EU-VSG mit Birkhuhn-Lebensraum mit nationaler Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Birkhuhn, Großer Brachvogel, Raubwürger u.a.; evtl. Wiesenweihe Die Fläche befindet sich in minimal 1,4 km Entfernung zu westlich gelegenen Schwarzstorch- Nahrungshabitaten (Lopautal). Ca. 6,5 km östlich liegen Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate. Regelmäßige Flugbewegungen von Schwarzstörchen sind daher zumindest für den Nordteil der Potenzialfläche wahrscheinlich. Im Südteil schließt in 0,2 km Entfernung das EU-VSG Truppenübungsplätze Munster-Nord und Süd an, das in diesem Bereich als Birkhuhn-Lebensraum von nationaler Bedeutung eingestuft wird. Individuenaustausch von Birkhühnern mit anderen Brutgebieten sind auf dem Kreisgebiet Uelzen nur in süd-südöstlicher Richtung (EU-Vogelschutzgebiet Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor) zu erwarten. Innerhalb des TrÜbPl Munster-Nord kommen im genannten Bewertungsteilgebiet neben dem Birkhuhn u.a. auch Großer Brachvogel und Raubwürger sowie eine Reihe weiterer bestandsgefährdeter Arten vor. Schon aufgrund einer ungewöhnlich großen West-Ost- Ausdehnung des Bewertungsteilgebietes von ca. 13 km kann der konkrete Abstand zwischen den Brutplätzen und den potenziellen Anlagenstandorten an dieser Stelle nicht genau ermittelt werden. Der NABU UELZEN gibt für 2012 im südöstlichen Randbereich eine Brutzeitbeobachtung einer Wiesenweihe an. Ein Brutvorkommen dieser Art erscheint in der ackergeprägten Offenlandschaft grundsätzlich möglich und könnte durch die Nähe zu den Heide- u. Magerrasenbereichen im TrÜbPl Munster-Nord begünstigt sein. Derartige Flächen dürften Nahrungshabitate der Art darstellen, weshalb Durchflugkorridore zu vermuten sind. Nach derzeitiger Datenlage erscheint daher die Potenzialfläche im Nordteil besonders kritisch (Schwarzstorch), ebenso im Südwestteil (Birkhuhn). Vorbehaltlich genauerer Untersuchungen erscheint eine Reduktion auf den zentralen Teil der Potenzialfläche (südwestlich der K 21, nach Norden bis zur Straße Wulfsode-Holthusen I) zur Konfliktminimierung erforderlich. Ein etwaiges Brutvorkommen der Wiesenweihe wäre jedoch evtl. als generelles Tabukriterium zu werten. - keine eigene Untersuchung/Quelle PGG (2014b), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Schatensen - CH) sowie BIOLAGU (2014a), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Brockhöfe - CH), Stellungnahme der SAB WIND TEAM GMBH vom , Daten NABU UELZEN (2017), Stellungnahme NLWKN vom wurden Brutvogel- sowie 2013/14 Rastvogelerfassungen für den Südteil der Potenzialfläche durchgeführt. Die Bewertung erbrachte teils eine lokale, teils keine besondere Bedeutung für Brutvögel. Dabei wird auch ein Teilgebiet betrachtet, das innerhalb des TrÜbPl Munster-Nord liegt und nach BioLaGu (2014a) keine besondere Bedeutung für Brutvögel besitzt. Dies ist nach GIS-Daten der Staatl. BMS-UMWELTPLANUNG 20

22 Neue Gesamtbewertung Vogelschutzwarte im NLWKN teilweise Großvogellebensraum für Birkhühner mit nationaler Bedeutung und grenzt an die Potenzialfläche nahezu an (Abstand < 200 m). Beobachtungen des Schwarzstorches gelangen nicht; diese sind allerdings in erster Linie für den Nordteil der Potenzialfläche zu erwarten (s.o.), der nicht Gegenstand der Untersuchungen von PGG (2014b) war. Für Rastvögel wurde keine besondere Bedeutung festgestellt; Nordteil- und Westteil: kritisch; Südostteil: Grundsätzlich geeignet Durch die Erfassungen von PGG (2014b) sowie insbesondere die Reduktion auf den südlichen Teil der Potenzialfläche kann nunmehr eine Konfliktsituation in Bezug auf den Schwarzstorch (dargestellt als kritischer Bereich im Norden) vermieden werden; zudem bestätigte sich ein mögliches Wiesenweihen-Vorkommen nicht. Gem. Stellungnahme SAB (2016) mit Verweis auf PGG (2014) konnte durch PGG keine besondere Bedeutung für Birkhühner im Umfeld von 500 m zur Vorhabensfläche festgestellt werden. Darüber hinaus schließen sich aber nach Aussage von PGG für Birkhühner geeignete Bereiche an, die einen Teil des EU-Vogelschutzgebiet V 30 bilden. Im Hinblick auf den Birkhuhn-Lebensraum von nationaler Bedeutung, liefern die umfangreichen Erfassungen außerhalb des TrÜbPl aber keine Hinweise auf Austauchbeziehungen. Somit ist als Abstandskriterium nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) nur ein Puffer von 1 km zum Vogelschutzgebiet V 30 (Birkhuhn- Habitate) als kritischer Bereich zu berücksichtigen. Dieser wird zwischen den zwei nordöstlichen Ausläufern des Vogelschutzgebietes V30 um einen Puffer von 500 zum landesweit abgegrenzten Brutvogelteilgebiet /6 mit Bedeutung für Ziegenmelker, Heidelerche, Braunkehlchen, Feldlerche und Wachtel ergänzt (Daten PGG 2014), um hier einen Mindestabstand zu anderen windkraftempfindlichen Brutvogelarten wie u.a. Ziegenmelker zu erreichen. Somit kann die Potenzialfläche bei Reduzierung auf ihren ca. 95 ha großen Südostteil und unter Anwendung der genannten Puffer als grundsätzlich geeignet eingestuft werden. Damit könnten, auch bei nicht abschließend zu beurteilender Datenlage innerhalb des TrÜbPl, Konflikte u.a. mit Vorkommen des Ziegenmelkers vermieden werden. Für den Ziegenmelker empfehlen PGG (2014b) und die zugehörige Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH zu dieser Potenzialfläche selbst einen Abstand von 350 m; derselbe potenzielle Betreiber plant jedoch bei einer anderweitigen Potenzialfläche auf Basis der Einschätzung anderer Gutachter selbst 500 m Abstand zu Ziegenmelker-Revierzentren (BIOLAGU (2014a), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Brockhöfe - CH). Der Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) empfiehlt keine generellen Schutzabstände zu Brutvogelgebieten landesweiter Bedeutung, daher ist jeweils eine Einzelfallprüfung erforderlich. Für die im landesweit bedeutsamen Brutvogelgebiet vorkommenden Arten Birkhuhn und Ziegenmelker sowie dem Schwarzstorch (Flugrouten und Nahrungshabitate) wird durch die o.g. Schutzabstände gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) ein effektiver Schutz gewährleistet. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan, Seeadler (Lopautal) und Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). BMS-UMWELTPLANUNG 21

23 Abbildung 1: Potenzialfläche 1 (1.000m nordwestlich Schatensen) Tabelle 2: Bewertung der Potenzialfläche 3 (1.000m östlich Holthusen I) 3 (1.000m östlich Holthusen I) Stand 2013 Konfliktbewertung Planungsvorbehalt; mögliche Konflikte in kleinen Teilbereichen (Datenlage ausreichend) Bewertung VSW angrenzend Bereich mit offenem Status weitere Quellen Daten NABU Uelzen Kranich Erläuterung Konflikt Das Vogelbrutgebiet mit Nummer /2 der VSW grenzt nördlich unmittelbar an, es umfasst Abschnitte der Oechtringer Bachniederung. Eine aktuelle Bewertung liegt nicht vor. Der NABU UELZEN gibt Brutplätze von Kranich (1 Brutplatz) und Waldwasserläufer (3 Brutplätze) ca. 0,5 km nördlich der Potenzialflächengrenze an. Evtl. wäre eine Reduzierung der Potenzialfläche um den nordwestlichsten Zipfel zur Vermeidung möglicher Konflikte mit den genannten und ggf. weiteren Brutvogelarten der vermoorten Bachniederung mit Vergrößerung des Abstandes zum NSG Wettenbosteler Moor sinnvoll. Die übrigen, überwiegenden Teile der Potenzialfläche sind von den Niederungsbereichen durch einen Nadelwaldgürtel klar getrennt, so dass die Planung nach derzeitiger Datenlage dort als unkritisch bewertet wird. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ PGG (2014a), Daten NABU UELZEN (2017) Inhalt neue Quellen/ 2013 wurden Brutvogel- sowie 2013/14 Rastvogelerfassungen für die Erweiterung des bestehenden Windparks Hanstedt-Wriedel nach Nordwesten durchgeführt. Bei der Brutvogelerfassung wurden die Erweiterungsflächen im NW und NE nur ab Juni 2013 untersucht, womit die methodischen Anforderungen insbesondere für jahreszeitlich früh aktive Arten nicht erfüllt werden und somit die Erfassungs- und Bewertungsergebnisse nur unter Vorbehalt betrachtet werden können. Die Bewertung erbrachte nur in einem Teilbereich der auch die Erweiterungsfläche im NW umfasst- eine lokale, ansonsten keine besondere Bedeutung für Brutvögel. Kranich-Brutplätze wurden in ca. 880 und m Entfernung zur Potenzialfläche vermutet. BMS-UMWELTPLANUNG 22

24 Neue Gesamtbewertung Rotmilane hielten sich während der Brutvogelerfassung regelmäßig im Gebiet auf, außerdem gelang eine einzelne Sichtung von zwei Seeadlern. Außerdem führen PGG (2014a) auch den Schwarzstorch als (Nahrungs-)Gast/Rastvogel auf, ohne die Beobachtungen räumlich zu präzisieren. Für Rastvögel wurde keine besondere Bedeutung festgestellt. Grundsätzlich geeignet Für Brutvögel sind keine besonderen Konflikte erkennbar, die regelmäßigen Sichtungen von Rotmilanen sowie die Nachweise von Seeadlern und Schwarzstorch sind jedoch aus den von PGG (2014a) vorgelegten Unterlagen räumlich nicht hinreichend zu präzisieren, um ihre Relevanz hinsichtlich der Erweiterungen des bereits bestehenden Windparks zu bewerten. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan, Seeadler (Lopautal) und Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b)). Abbildung 2: Potenzialfläche 3 (1.000m östlich Holthusen I) Tabelle 3: Bewertung der Potenzialfläche 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Tabuzone angrenzend Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch Die Fläche grenzt unmittelbar an ein Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitat. Weitere Nahrungshabitate dieser Art sind ab ca. 1,3 km Entfernung in entgegengesetzter Richtung bekannt (Gerdauniederung; /4 und /1). Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind daher sicher anzunehmen, zudem liegt die Fläche sehr nah am Brutgebiet der Art. - keine eigene Untersuchung/Quelle Daten NABU UELZEN (2017) BMS-UMWELTPLANUNG 23

25 Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung - keine - Tabu Abbildung 3: Potenzialfläche 8 (1.000m nordöstlich Wichtenbeck) Tabelle 4: Bewertung der Potenzialfläche 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Tabuzone angrenzend Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung sowie Rotmilan-Nahrungshabitat Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Rotmilan Die Fläche liegt sehr nah (ca. 0,3 km) an einem Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitat (3028.3/6). Unabhängig von der Lage der bevorzugten Nahrungsräume liegt die Fläche so nah an dem Brutbereich der Art, dass dies als Tabukriterium zu werten ist. Südöstlich an die Potenzialfläche grenzen in geringem Abstand Nahrungshabitate des Rotmilans (3028.3/7) an, der Brutplatz ist jedoch nicht genau bekannt. - keine eigene Untersuchung/Quelle Daten NABU UELZEN (2017) - keine - Tabu BMS-UMWELTPLANUNG 24

26 Abbildung 4: Potenzialfläche 9 (1.000m nordwestlich Dreilingen) Tabelle 5: Bewertung der Potenzialfläche 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Planungsvorbehalt; unzureichende Datenlage Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate in der weiteren Umgebung Daten NABU Uelzen Kranich, [Schwarzstorch], Rotmilan Im Randbereich der Potenzialfläche ist ein Brutplatz des Kranichs bekannt. Ein Brut- und Nahrungshabitat des Schwarzstorchs liegt ca. 3,5 km entfernt nordwestlich und die Potenzialfläche somit grundsätzlich im allgemein bekannten Aktionsradius der Art. Konkrete Hinweise auf Überflugbewegungen fehlen, in südöstlicher Richtung schließen keine Biotopkomplexe an, die auf eine Eignung als Nahrungshabitat schließen lassen. Es gibt Hinweise auf eine Brut des Rotmilans im Umfeld, der genaue Horststandort ist nicht bekannt. - keine eigene Untersuchung/Quelle NABU Uelzen (2017) Im Umfeld besteht Brutverdacht für den Kranich. Grundsätzlich geeignet Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan und Schwarzstorch anhängig. BMS-UMWELTPLANUNG 25

27 Abbildung 5: Potenzialfläche 12 (1.000m westlich Oldendorf II) Tabelle 6: Bewertung der Potenzialfläche 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) Stand 2013 Konfliktbewertung Planungsvorbehalt, unzureichende Datenlage Bewertung VSW Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate in der weiteren Umgebung weitere Quellen -- [Schwarzstorch] Erläuterung Konflikt Ein Brut- und Nahrungshabitat der Art liegt minimal ca. 3,5 km entfernt nordwestlich und die Potenzialfläche somit grundsätzlich im allgemein bekannten Aktionsradius der Art. Konkrete Hinweise auf Überflugbewegungen fehlen, in südöstlicher Richtung schließen keine Biotopkomplexe an, die auf eine Eignung als Nahrungshabitat schließen lassen. Aufgrund eines Abstand von < 3 km zum Bereich des Brutplatzes sind aber vertiefende Untersuchungen zur Raumnutzung des Schwarzstorches zwingend erforderlich und eine Anpassung auf den 3 km-schutzradius um den genauen Horststandort erforderlich. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ NABU Uelzen (2017) Inhalt neue Quellen/ Im weiteren Umfeld besteht Brutverdacht für den Kranich. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan und Schwarzstorch anhängig. BMS-UMWELTPLANUNG 26

28 Abbildung 6: Potenzialfläche 13 (1.000m nördlich Oetzfelde) Tabelle 7: Bewertung der Potenzialfläche 14 (1.000m südlich Natendorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 14 (1.000m südlich Natendorf) Planungsvorbehalt Rotmilan-Nahrungshabitate direkt angrenzend Daten NABU Uelzen Rotmilan, [Wiesenweihe] Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans grenzen im Osten unmittelbar an, der Brutstandort liegt vermutlich etwa 1 km außerhalb und damit innerhalb des gemäß LAG-VSW-Kriterien empfohlenen Mindestabstandes fand ca. 2,8 km südöstlich eine erfolgreiche Brut der Wiesenweihe auf einer Ackerfläche statt. Eine mögliche Bedeutung der Potenzialfläche als Nahrungsraum von Greifvögeln ist im Rahmen weiterer Untersuchungen zu klären. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch BMS-UMWELTPLANUNG (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOLAGU (2013a) zur benachbarten Potenzialfläche 15, Stellungnahme der WPD ONSHORE GMBH & CO. KG vom , Daten NABU UELZEN (2017) Rotmilan-Vorkommen wurde in den Untersuchungen zur Potenzialfläche 15 (s.u.) durch BioLaGu (2013a) nicht nachgewiesen wurde ein Brutnachweis des Rotmilans im landesweiten Großvogellebensraum /2 (VSW) erbracht.. Ein Brutnachweis der Wiesenweihe gelang 2017 nördlich Wessenstedt. Tabu, da im Jahr 2016 ein Brutplatz des Rotmilans im landesweit bedeutsamen Großvogellebensraum /2 nachgewiesen wurde, wenngleich 2013 durch BIOLAGU (2013a) nicht nachgewiesen. BMS-UMWELTPLANUNG 27

29 Abbildung 7: Potenzialfläche 14 (1.000m südlich Natendorf) Tabelle 8: Bewertung der Potenzialfläche 15 (1.000m nördlich Barum) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 15 (1.000m nördlich Barum) kritisch Rotmilan-Nahrungshabitate (2928.2/2) überschneidend Daten NABU Uelzen Rotmilan, Wiesenweihe, Wespenbussard Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans überlagern sich im Nordteil mit der Potenzialfläche, der Brutstandort liegt vermutlich nur knapp außerhalb. Ca. 0,8 km außerhalb wurde vom NABU UELZEN zudem ein Brutrevier des Wespenbussards angegeben fand knapp 1 km südlich eine erfolgreiche Brut der Wiesenweihe auf einer Ackerfläche statt. Daher ist nach derzeitigem Datenstand der gesamte Planungsbereich kritisch zu beurteilen. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch BMS-UMWELTPLANUNG (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOLAGU (2013a), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Hohenbünstorf- Barum - CH), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Barum-HA) in Verbindung mit Stellungnahme BioLaGu vom , NLWKN vom , Daten NABU UELZEN (2017), STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE (VSW 2017 schriftl.), Stellungnahme NLWKN vom In der Stellungnahme wird die Aktualität der unveröffentlichten NABU-Daten in Zweifel gezogen. Hierzu wird an dieser Stelle nachträglich konkretisiert, dass es sich bei Rotmilan, Wespenbussard und Wiesenweihe um Daten aus dem Jahr 2012 handelt, teils auch für den Zeitraum (Feststellungen in mehreren Jahren). Umfangreiche avifaunistische Untersuchungen 2012/13 durch BIOLAGU (2013a) stellten folgende wesentlichen Wertigkeiten fest: Für Brutvögel erlangt der Planungsraum insgesamt eine lokale Bedeutung. An einem Waldrand im Nordwesten wurde dabei eine auffallende Konzentration von Heidelerchen (5 Reviere) registriert. Zur Ermittlung der lokalen Wertigkeit ist jedoch anzumerken, BMS-UMWELTPLANUNG 28

30 Neue Gesamtbewertung dass nach BEHM & KRÜGER (2013) (bzw. bis Anfang 2013 gültig: WILMS et al. 1997) zu große Teilgebiete gewählt wurden (maximal 200 ha zulässig, hier einmal 282 ha und einmal 266 ha). Wesentliche Einflüsse auf die Gesamtbewertung sind daraus allerdings nicht zu erwarten. Das aus NABU-Daten benannte Wespenbussard-Brutrevier konnte durch die umfassenden Untersuchungen von BIOLAGU (2013a) nicht bestätigt werden, es gelang lediglich eine Einzelbeobachtung. Ein Brutplatz der Art wurde nicht bekannt. Eine Raumnutzung durch die Art konnte ebenfalls mit Ausnahme einer einmaligen Sichtung nicht festgestellt werden (BIOLAGU (2016 schriftl.). Hingegen ergänzen sich die NABU-Meldungen zur Wiesenweihen-Brut 2012 und die kartographisch dargestellten Beobachtungen dieser Art in der Brutsaison 2012 durch BIOLAGU sehr gut. Demnach deutet sich ein Schwerpunkt der Nahrungssuchflüge südlich der Potenzialfläche an, direkte Konflikte sind aufgrund der Entfernung für dieses Jahr nicht abzuleiten. Zum Rotmilan wird keine kartographische Darstellung vorgelegt; die Beobachtungsfrequenz war hier aber etwas höher als in anderen UGs im Uelzener Raum (BIOLAGU 2013a: Abb. 3, S. 26). Ein Brutvorkommen ca. 1,5 km südöstlich wurde 2012 vermutet, aber nicht bestätigt, hingegen wurde aber ein Brutplatz des Rotmilans in 1,5 km-entfernung südlich vom NABU 2014 verortet. Ein weiteres, nach NABU-Daten im selben Jahr 2012 nordwestlich vermutetes Brutrevier konnte durch BIO- LAGU (2013a) im Umkreis von 2 km nicht bestätigt werden (BioLaGu schriftl. 2016). Das Rotmilan- Nahrungshabitat /2 und der Rotmilan-Lebensraum /2 sei nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt wurde dann der Brutnachweis des Rotmilans im landesweiten Großvogellebensraum /2 (VSW) erbracht. Die VSW hat einen weiteren Rotmilan- Lebensraum landesweiter Bedeutung abgegrenzt (2929.1/2). Der gesamte Raum zwischen Natendorf, Bad Bevensen, Emmendorf und Barum/Vinstedt ist nach NABU UELZEN (2017) dicht vom Rotmilan besiedelt (7-8 Reviere/100 km²). Großenteils: tabu; kleinflächig: grundsätzlich geeignet (11,5 ha) Es sind zwei Brutplätze des Rotmilans zu berücksichtigen, zum einen ein Brutplatz nordwestlich und zum anderen ein Brutplatz südlich der Potenzialfläche. Diese führen unter Anwendung des 1,5 km- Abstandskriteriums dazu, dass der Großteil der Fläche (114,4 ha) als tabu einzustufen ist. Abbildung 8: Potenzialfläche 15 (1.000m nördlich Barum) BMS-UMWELTPLANUNG 29

31 Tabelle 9: Bewertung der Potenzialfläche 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) Stand 2013 Konfliktbewertung kritisch Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NABU Uelzen Rotmilan Erläuterung Konflikt Nach Daten des NABU UELZEN liegt ein aktuelles Brutvorkommen des Rotmilans in unmittelbarer Nachbarschaft zur Potenzialfläche. Das Nest des Rotmilans befindet sich etwa zwischen m entfernt. Aufgrund der räumlichen Lage sowie der Biotopstrukturen innerhalb der Potenzialfläche sind Nahrungssuch- sowie Überflüge hier regelmäßig zu erwarten, das Vorhaben daher an dieser Stelle kritisch. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch BMS-UMWELTPLANUNG (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der Lüneland GmbH vom , NABU UELZEN: Rotmilanbrutplatz 2015 (schriftl. Mitteilung), Stellungnahme NLWKN vom Inhalt neue Quellen/ Es wird darauf verwiesen, dass trotz des Abstandes von 1,5 km zum Brutplatz des Rotmilans westlich und südlich geeignete Flächen für die Windkraftnutzung verbleiben. Der NLWKN weist auf den geringen Abstand zum landesweit bedeutsamen Rotmilan-Lebensraum /3 hin. Neue Gesamtbewertung Westteil und Südteil: grundsätzlich geeignet, Nordostteil: tabu (9,3 ha) Die Aussage der Lüneland GmbH deckt sich mit der aktuellen Verortung des Rotmilan-Brutplatzes des NABU UELZEN (2015), ca. 850 m nordöstlich der Potenzialfläche. Hieraus ergibt sich, dass der südliche und westliche Teil der Potenzialfläche (insges. ca. 59,2 ha) in einer Entfernung > 1,5 km zum Brutplatz des Rotmilans liegt. Diese sind aufgrund der Ackernutzung vorbehaltlich weiterer Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan als grundsätzlich geeignet anzusehen. Lediglich der nordöstliche Teil ist aufgrund der Entfernung < 1,5 km zum Brutplatz (2015) als Tabu einzustufen (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Der Rotmilan-Lebensraum /3 Im Sieken ist in einer Entfernung von 800 m nicht betroffen, da die Brutplätze der Art bekannt sind und mit einem Schutzabstand von 1,5 km gemäß LAG-VSW (2015) effektiv geschützt werden. BMS-UMWELTPLANUNG 30

32 Abbildung 9: Potenzialfläche 16 (500m östlich Ziegelei Vinstedt) Tabelle 10: Bewertung der Potenzialfläche 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) Stand 2013 Konfliktbewertung Planungsvorbehalt Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NABU Uelzen Rotmilan Erläuterung Konflikt Nach Daten des NABU UELZEN liegt ein aktuelles Brutvorkommen des Rotmilans ca. 1,7 km nördlich (vgl. Potenzialfläche Nr. 16). Aufgrund der räumlichen Lage sowie der Biotopstrukturen innerhalb der Potenzialfläche sind Nahrungssuch- sowie Überflüge hier grundsätzlich wahrscheinlich, bedürfen aber vertiefenden Untersuchungen. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch BMS-UMWELTPLANUNG (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung keine besondere Bedeutung für Großvögel [Brutvögel nicht untersucht]. BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ NABU UELZEN: Rotmilanbrutplatz 2015 (schriftl. Mitteilung) Inhalt neue Quellen/ Der durch den NABU 2015 nachgewiesene Brutplatz liegt 2,7 km von der Potenzialfläche entfernt. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). BMS-UMWELTPLANUNG 31

33 Abbildung 10: Potenzialfläche 17 (1.000m nordwestlich Westerweyhe) Tabelle 11: Bewertung der Potenzialfläche 19 (1.000m nördlich Gerdau) 19 (1.000m nördlich Gerdau) Stand 2013 Konfliktbewertung Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar, unzureichende Datenlage Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NABU Uelzen Kranich, [Rotmilan] Erläuterung Konflikt Nach Daten des NABU UELZEN liegt ein Brutrevier des Kranichs ca. 0,7 km nördlich. Außerdem liegt eine Brutzeitfeststellung eines Rotmilans im Umfeld vor. Eine Bedeutung der Potenzialfläche für Kraniche ist nicht ableitbar und für Rotmilane derzeit nicht belegt. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung 2014 wurde die Potenzialfläche nicht untersucht. In 2015 erfolgte ein Nachweis eines besetzten BMS-UMWELTPLANUNG Rotmilanhorstes nordöstlich Wittenwater, ca. 2 km nördlich der Potenzialfläche. Der weitere Brutverlauf wurde nicht beobachtet, dementsprechend sind keine Aussagen über die Raumnutzung des (2014a) Brutpaares bekannt. weitere neue Quellen/ Gutachten der Natur + Text GmbH vom in Verbindung mit der Präsentation der ENBW vom Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Im Umfeld brüten nach Natur + Text GmbH Mäusebussard, Rohrweihe, Ortolan, Feldlerche und Heidelerche als windkraftempfindliche Arten, wobei die Brut der Rohrweihe im Röhricht eines Angelteiches im Mai 2015 nachweislich aufgegeben wurde. Der Schwarzstorch brütet ca. 6,5 km südwestlich, ein Rotmilan ca. 2,4 km südöstlich der Potenzialfläche. Vom Schwarzstorch konnte kein Überflug festgestellt werden, Rotmilane nutzten die Potenzialfläche nur sporadisch, nur im Umfeld der Horste konnte eine vermehrte Nutzung ermittelt werden. Eine Baumfalkenbrut kann im Umfeld nicht ausgeschlossen werden, der Brutplatz wurde nicht bekannt. Sowohl Fischadler als auch Schwarzmilan wurden einmalig in einer Entfernung > 2 km zur Potenzialfläche fliegend fest- gestellt- Grundsätzlich geeignet, da zwei im Umfeld bekannte Rotmilanbrutplätze in einem Abstand von jeweils > 2 km festgestellt wurden und die Potenzialfläche keine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat aufweist. Überflüge des Schwarzstorches konnten methodisch bedingt nicht festgestellt werden, aufgrund der Ausstattung der Feldflur in der Umgebung ist nicht von einer Bedeutung als Nahrungshabitat aus- BMS-UMWELTPLANUNG 32

34 zugehen, Überflüge sind daher unwahrscheinlich. Rohrweihen brüten vermutlich unregelmäßig in der Umgebung der Potenzialfläche, da sowohl Röhrichtstrukturen als auch Getreideäcker von der Art angenommen werden. Eine unregelmäßige Nutzung der Potenzialfläche ist daher in einzelnen Jahren nicht auszuschließen und es sind dann gemäß Leitfaden (NMUEK 2016b) Abschaltzeiten in der Brutzeit der Rohrweihe einzuhalten, um den Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden (SCHREIBER ). Hierzu bedarf es alljährlich einer Überprüfung durch Fachleute, ob die Rohrweihe in einem Umkreis von 1 km zur Potenzialfläche brütet. Der Mäusebussard gilt wie der Baumfalke als windkraftempfindlich, auch für diese beiden streng geschützten Arten sind entsprechend Abschaltzeiten einzuhalten, wenn eine Brut im Rahmen der jährlichen Aktualisierung im Umfeld von 500 m zu einer WEA festgestellt wurde. Für Fischadler und Schwarzmilan sind keine Auswirkungen anzunehmen. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch Rotmilan und Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Abbildung 11: Potenzialfläche 19 (1.000m nördlich Gerdau) 1 SCHREIBER, M. (2016): Abschaltzeiten für Windkraftanlagen zur Vermeidung und Verminderung von Vogelkollisionen. Handlungsempfehlungen für das Artenspektrum im Landkreis Osnabrück. - Im Auftrag des Landkreises Osnabrück. BMS-UMWELTPLANUNG 33

35 Tabelle 12: Bewertung der Potenzialfläche 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) Stand 2013 Konfliktbewertung Planungsvorbehalt Bewertung VSW angrenzend Rotmilan-Nahrungshabitat /7 weitere Quellen Daten NABU Uelzen, BMS-Umweltplanung (2005a) Rotmilan Erläuterung Konflikt Die Bereiche südlich der Potenzialfläche (Aßbruch; sehr kleinflächig mit dieser auch überlappend) sind als Nahrungshabitat des Rotmilans bekannt, nähere Informationen über den Brutplatz liegen nicht vor. Die Potenzialfläche als an den Waldkomplex Aßbruch anschließendes Offenland erscheint grundsätzlich als geeignetes Nahrungshabitat. Die südlich angrenzenden Bereiche wurden nach Untersuchungen aus 2005 als regional bedeutsam eingestuft (BMS-UMWELTPLANUNG 2005a), erhöhtes Konfliktpotenzial ist aus dem erfassten Artenspektrum jedoch nicht ablesbar. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung Keine besondere; angrenzend Kranich-Brutplatz. Hinweise auf früheres Brutvorkommen des Rotmilans. BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der WPD ONSHORE GMBH & CO. KG vom , NLWKN vom , Stellungnahme NLWKN vom Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Die Argumentation zur Bedeutung der herausgenommenen Fläche im Süden sei nicht schlüssig, da im avifaunistischen Gutachten von BMS-UMWELTPLANUNG (2013) die südliche Fläche als Rotmilan- Nahrungshabitat und 2015 als Kranich-Nahrungshabitat dargestellt sei. Die Rotmilan-Lebensräume /7 und /3 seien nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Grundsätzlich geeignet; südliche Spitze: tabu Verkleinerung durch Aussparung des 2014 durch BMS festgestellten Kranich-Nahrungshabitates und zugleich des landesweiten Rotmilan-Nahrungshabitat /7 als Tabubereich im Süden (ca. 3 ha), ansonsten vorbehaltlich weiterer Großvogeluntersuchungen zu den Arten Rotmilan und Schwarzstorch gem. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) auf Ebene des Zulassungsverfahrens für WEA-Nutzung geeignet. Die Rotmilan-Lebensräume /7 und /3 sind nicht betroffen, da seit 2014 im Waldkomplex Aßbruch (3028.4/7) kein Brutnachweis des Rotmilans gelang und der der Rotmilan-Lebensraum /3 mehr als 1,5 km von der Potenzialfläche entfernt liegt. Abbildung 12: Potenzialfläche 21 (1.000m nordwestlich Klein Süstedt) BMS-UMWELTPLANUNG 34

36 Tabelle 13: Bewertung der Potenzialfläche 22 (1.000m nördlich Bahnsen) 22 (1.000m nördlich Bahnsen) Stand 2013 Konfliktbewertung Status offen, derzeit keine Konflikte erkennbar, unzureichende Datenlage Bewertung VSW angrenzend Status offen weitere Quellen Erläuterung Konflikt Auch zum weiteren Umfeld liegen keine bewertungsrelevanten Daten vor. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Daten NABU UELZEN, Daten des NABU UELZEN 2015 zum Schwarzstorch, der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , , Inhalt neue Quellen/ Seit 2013 neues Schwarzstorch-Brutgebiet ca. 2-3 km westlich bekannt, Horst ca. 2,5 km entfernt. Ein Nahrungshabitat wurde durch den NLWKN in der Häsebachniederung verortet. Unter Einhaltung des Schutzradius um den Horst des Schwarzstorches ist die Fläche aus avifaunistischer Sicht als grundsätzlich geeignet zu bewerten. Neue Gesamtbewertung Ostteil: Grundsätzlich geeignet; Westteil: tabu Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden jedoch für den grundsätzlich geeigneten Bereich mit 30 ha umfassende, weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Der westliche Bereich ist als tabu einzustufen, da innerhalb des Ausschlussbereiches von 3 km gem. NLT 2014, LAG-VSW 2015 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) gelegen. Abbildung 13: Potenzialfläche 22 (1.000m nördlich Bahnsen) BMS-UMWELTPLANUNG 35

37 Tabelle 14: Bewertung der Potenzialfläche 23 (1.000m südöstlich Holxen) 23 (1.000m südöstlich Holxen) Stand 2013 Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW im Umfeld Schwarzstorch-Nahrungshabitate weitere Quellen -- Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Die Fläche liegt zwischen der Hardauniederung (3128.2/1 und /2) und der Bornbachniederung (3129.1/1) als landesweit bedeutsamen Schwarzstorch-Nahrungshabitaten und < 2 km von einem Schwarzstorch-Brutgebiet entfernt. Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind anzunehmen. Allein der geringe Abstand zu einem Schwarzstorch-Brutplatz (< 3 km) ist als Tabukriterium zu werten. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der PNE WIND AG vom und vom in Verbindung mit dem Gutachten des Planungsbüros Biotopmanagement Schonert (2016). Inhalt neue Quellen/ Die Herausnahme aus avifaunistischen Gründen sei mit Bezug auf den Schwarzstorch nicht gerechtfertigt. Im Rahmen einer einmaligen Geländebegehung am wurde ein Gebiet im Bereich des Holdenstedter Forstes und angrenzender Waldbestände zwischen Suderburg und Wrestedt durch das Planungsbüro Schonert untersucht. Ein Brutplatz wurde nicht gefunden, wenngleich ein Brutplatz durch den Gutachter nicht ausgeschlossen wurde. Nach Auffassung der PNE Wind AG sei der Schwarzstorch nicht schlaggefährdet. Neue Gesamtbewertung Tabu, da die gesamte Potenzialfläche innerhalb des 3 km- Schutzabstandes um den Brutplatz des Schwarzstorches gemäß LAG-VSW (2015) liegt und regelmäßige Über- bzw. Nahrungsflüge zu erwarten sind. Der Brutplatz Borne ist nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers (2014 schriftl.) das seit 2007 erfolgreichste Brutgebiet im Landkreis mit 18 ausgeflogenen Jungvögeln in 7 Jahren. Dass der Schwarzstorch nicht schlaggefährdet sei, widerspricht sämtlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen: Da Schwarzstörche starke Meideeffekte zeigen, kommt es vergleichsweise selten zu Kollisionen, zumal bisher in Deutschland nur zwei Anflugopfer nachgewiesen werden konnte (DÜRR 2016). Da bisher aber recht wenige WEA innerhalb von Waldgebieten bzw. in unmittelbarer Nähe zu deren bislang bekannten Brutgebieten gebaut wurden und der Schwarzstorch aufgrund seines Flugverhaltens (Balzflüge, Thermikkreisen, Langstreckenflüge) grundsätzlich gefährdet ist, ist das Kollisionsrisiko (trotz Meideverhalten) stärker einzustufen, als die Zahlen bisher belegen. Dies bestätigen die Analysen von ILLNER (2012), der den Schwarzstorch der Konfliktstufe 2 - (3) ( Hinweis auf ein ggf. substanzielles Risiko ) einstuft sowie die Analyse von LEUKUONA & URSUA (2007). Der NLWKN (2011) fordert entsprechend die großräumige Freihaltung von Brut- und Nahrungshabitaten sowie Korridoren zwischen diesen, ohne konkrete Abstandswerte zu nennen. In den Abstandsempfehlungen (Stand: 2015) der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG- VSW 2015) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016) werden hierzu m als Ausschlussabstand zu Brutplätzen (vgl. LUNG 2016) und ein Prüfbereich von m genannt. ROHDE (2009) empfiehlt in diesem Zusammenhang nach mehrjährigen Funktionsraumanalysen einen Restriktionsbereich von 7 km, da aufgrund der weiten Nahrungsflüge der Art wichtige Flugwege durch WEA abgeschnitten werden können. In Bezug auf die Lebensraumentwertung ist auf das Kap zu verweisen. BMS-UMWELTPLANUNG 36

38 Abbildung 14: Potenzialfläche 23 (1.000m südöstlich Holxen) Tabelle 15: Bewertung der Potenzialfläche 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Status offen, derzeit keine Konflikte erkennbar, unzureichende Datenlage Bewertung VSW -- weitere Quellen Erläuterung Konflikt Auch zum weiteren Umfeld liegen keine bewertungsrelevanten Daten vor. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Landkreis Lüneburg (schriftlich 2015), Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom und vom , Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom , Gemeinde Vastorf vom und vom Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Seitens des Landkreises Lüneburg gibt es Hinweise auf ein Vorkommen des Rotmilans im Umfeld der Potenzialfläche. Der NABU UELZEN und der BUND Uelzen vermuten einen Brutplatz des Schwarzstorches im Umfeld, der ggf. den naturnahen Vierenbach als Nahrungshabitat nutzt, zugleich wird auf Brutvorkommen des Kranichs im nahen Umfeld verwiesen. Grundsätzlich geeignet, da der Brutplatz des Rotmilans bisher nicht bekannt wurde bzw. nicht räumlich verortet wurde. Im Zuge des Zulassungsverfahrens weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan und den Schwarzstorch anhängig werden (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Ein Kranichrevier wurde 2014 südlich Wulfstorf bekannt, potenzielle Brutbiotope der Art befinden sich im Umfeld. BMS-UMWELTPLANUNG 37

39 Abbildung 15: Potenzialfläche 25 (1.000m nördlich Wulfstorf) Tabelle 16: Bewertung der Potenzialfläche 26 (1.000m nördlich Aljarn) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 26 (1.000m nördlich Aljarn) Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar, unzureichende Datenlage Rotmilan-Nahrungshabitate im weiteren Umfeld Daten NABU Uelzen Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans liegen in minimal 1 km Entfernung östlich im Bereich der Potenzialfläche, das Brutvorkommen liegt lt. NABU UELZEN im Bereich der Nahrungshabitatsfläche. Eine regelmäßige Nutzung der Potenzialfläche durch die Art kann nicht abgeleitet werden. Weitere Daten zu bewertungsrelevanten Brutvogelarten fehlen. - Stellungnahme Bürgerinitiative Keine Windkraftanlage im Mausetal (Bohndorf/Aljarn) von Prof. Dr. Merz vom , Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom und vom , private Stellungnahme vom , Stellungnahme des BUND, Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme des Landkreises Lüneburg vom , Bürgerinitiative Keine Windkraftanlage im Mausetal (Bohndorf/Aljarn) von Prof. Dr. Merz vom und der Stellungnahme vom i.v.m. dem Gutachten der Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung (PGM 2015): Vorkommen des Rotmilans bei Bohndorf. Bestandssituation und artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Stellungnahme der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom in Verbindung mit OECOS GmbH (Stand April 2016): Fachgutachten Brutvögel zum Windparkvorhaben Aljarn und OECOS GmbH (Stand April 2016): Fachgutachten Gast- und Zugvögel zum Windparkvorhaben Aljarn. NLWKN vom Es besteht Verdacht auf eine 2013 beobachtete Rohrweihenbrut ca. 1km südlich der Vorhabensfläche, eine Wiesenweihenbrut konnte nach Rücksprache mit dem NABU UELZEN für das Vorhabensgebiet und Umgebung in 2013 hingegen ausgeschlossen werden. Es wird auf ein Vorkommen des Kranichs zur Brutzeit hingewiesen. Darüber hinaus wird auf ein Schwarzstorch-Brutgebiet hingewiesen, dass sich ca. 2,5 km südlich und somit im Prüfradius der Art befindet. Es wurde durch den BMS-UMWELTPLANUNG 38

40 Neue Gesamtbewertung NABU UELZEN am ein Überflug in unmittelbarer Nähe der Potenzialfläche beobachtet, weitere Sichtungen gelangen bislang nicht. Der BUND verweist auf Einzelsichtungen des Kranichs und der Rohrweihe in der Potenzialfläche. Brutnachweise wurden bislang nicht erbracht. Im Auftrag der genannten Bürgerinitiative wiesen PGM (2015) zwei bekannte Brutplätze des Rotmilans nach (vgl. private Stellungnahme, NABU UELZEN 2016). Untersuchungen zu Nahrungsflügen wurden im Rahmen der Untersuchungen jedoch nicht durchgeführt. OECOS GmbH bestätigen für das Jahr 2015 beide Brutplätze des Rotmilans, weisen jedoch keine besondere Nahrungshabitatfunktion der Potenzialfläche für die Art nach. Weder Kranich- noch Rohrweihenbrutplatz konnten 2015 durch OECOS bestätigt werden. Regelmäßige Überflüge des Schwarzstorches konnten ebenfalls nicht festgestellt werden. Für Zugvögel wurde durch OECOS (2016) keine besondere Bedeutung festgestellt. Der BUND Uelzen vermutet ebenso wie der Landkreis Lüneburg weitere Rotmilanbrutplätze im Umfeld der Potenzialfläche auf Lüneburger Kreisgebiet. Grundsätzlich geeignet; nordöstlicher und südlicher Teil: Tabu Grundsätzlich geeignet, da derzeit nach dem Fachgutachten Brutvögel von OECOS (2016) nicht davon auszugehen ist, dass die Ackerstandorte der Potenzialfläche 26 für Rotmilane eine hohe Bedeutung aufweisen. Hierzu wurde bislang keine verbesserte Datenlage vorgelegt. Hinzu kommt, dass die umgebenden, ausgedehnten Kiefernforsten kein geeignetes Nahrungshabitat für die Art darstellen. Zum Schutz der Art wird ein 1,5 km- Radius um beide bekannten Horste eingerichtet und hier als Tabufläche definiert und somit die Potenzialfläche um 14,7 ha verkleinert, die beide Revierpaare nach OECOS (2016) nur sporadisch nutzen. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan und den Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Weitere Brutplätze des Rotmilans, des Kranichs und der Rohrweihe wurden bislang nicht nachgewiesen (OECOS 2016). Abbildung 16: Potenzialfläche 26 (1.000m nördlich Aljarn) BMS-UMWELTPLANUNG 39

41 Tabelle 17: Bewertung der Potenzialfläche 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) Tabuzone; Datenlage ausreichend Nahrungshabitat Rotmilan teilweise überlappend Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Rotmilan Der Nordteil der Potenzialfläche fällt in ein Nahrungshabitat des Rotmilans, das Revierzentrum mit dem wahrscheinlichen Brutplatz liegt nur wenige 100 m außerhalb. Im Südwesten grenzt in weniger als 1 km Entfernung ein Brutgebiet des Schwarzstorches an. Konkrete Hinweise auf Überflugbewegungen in diese Richtung fehlen, sind aber allein aufgrund der geringen Distanz mehr oder weniger regelmäßig zu vermuten. Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutz des Schwarzstorch-Brutgebietes ist schon aufgrund des sehr geringen Abstandes zum Brutgebiet nicht gegeben. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme Bürgerinitiative Keine Windkraftanlage im Mausetal (Bohndorf/Aljarn) von Prof. Dr. Merz vom Bürgerinitiative Keine Windkraftanlage im Mausetal (Bohndorf/Aljarn vom und der Stellungnahme vom i.v.m. dem Gutachten der Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung (PGM 2015): Vorkommen des Rotmilans bei Bohndorf. Bestandssituation und artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Im Auftrag der genannten Bürgerinitiative wiesen PGM zwei bekannte Brutplätze des Rotmilans nach. Untersuchungen zu Nahrungsflügen wurden im Rahmen der Untersuchungen jedoch nicht durchgeführt Tabu, da die Potenzialfläche lediglich 350 m vom Brutplatz der Rotmilans entfernt liegt und somit vollständig innerhalb des Ausschlussbereiches von 1,5 km gem. NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutz des Schwarzstorch- Brutgebietes ist schon aufgrund des sehr geringen Abstandes zum Brutgebiet nicht gegeben. Abbildung 17: Potenzialfläche 27 (1.000m nordwestlich Eddelstorf) BMS-UMWELTPLANUNG 40

42 Tabelle 18: Bewertung der Potenzialfläche 28 (1.000m nördlich Edendorf) 28 (1.000m nördlich Edendorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN Schwarzstorch, Baumfalke Erläuterung Konflikt An die südliche Teilfläche grenzt östlich in weniger als 1 km Entfernung ein Brutgebiet des Schwarzstorches an. Es ist anzunehmen, dass nordwestliche gelegene Niederungsbereiche (Vierenbachniederung, Ilmenauniederung) eine Bedeutung als Nahrungshabitat haben; eine Bewertung durch die VSW liegt jedoch noch nicht vor. Somit sind regelmäßige Überflugbewegungen von Schwarzstörchen zu erwarten. Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutz des Schwarzstorch-Brutgebietes ist schon aufgrund des sehr geringen Abstandes zum Brutgebiet nicht gegeben. In der mittleren Teilfläche liegt lt. NABU UELZEN ein Nahrungshabitat des Baumfalken. Aus den Erfassungen zur Planung der A 39 ergeben sich mit Ausnahme eines Reviers des Mäusebussards keine weiteren Vorkommen besonders empfindlicher Arten. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ - keine - Neue Gesamtbewertung Tabu Abbildung 18: Potenzialfläche 28 (1.000m nördlich Edendorf) BMS-UMWELTPLANUNG 41

43 Tabelle 19: Bewertung der Potenzialfläche 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) Stand 2013 Konfliktbewertung kritisch, unzureichende Datenlage Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, Kranich Erläuterung Konflikt Ein Brut- und Nahrungshabitat des Schwarzstorches liegt ca. 2,5 km entfernt nordöstlich (Reisenmoor) und die Potenzialfläche somit grundsätzlich im allgemein bekannten Aktionsradius der Art. Aufgrund der Lage der Ilmenauniederung südwestlich der Potenzialfläche erscheinen regelmäßig Überflugbewegungen hier wahrscheinlich. Aufgrund eines Abstand von < 3 km zum Bereich des Brutplatzes sind aber vertiefende Untersuchungen zur Raumnutzung des Schwarzstorches zwingend erforderlich. Am Ostrand der Potenzialfläche befindet sich ein Brutvorkommen des Kranichs. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der PNE Wind AG vom , Daten NABU UELZEN (2017) Inhalt neue Quellen/ Nach Auffassung der PNE Wind AG sei der Schwarzstorch nicht schlaggefährdet. Neue Gesamtbewertung Kritisch; nordöstlicher Teil: Tabu Der Bereich im Nordosten wird nunmehr als Tabubereich (15,9 ha) dargestellt, da er innerhalb des 2,5 km- Schutzabstandes um das Brutgebiet des Schwarzstorches in Anlehnung an LAG-VSW (2015) liegt und alle darüber hinausgehenden Bereiche als kritisch, da regelmäßige Über- bzw. Nahrungsflüge zu erwarten sind, wie bereits 2013 dargelegt. Es handelt sich nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers um altes Vorkommen im Raum Altenmedingen, der Brutplatz im Reisenmoor ist seit 2008 bekannt, wenngleich der Schwarzstorch dort Wechselhorste nutzt. Seit 2015 wird der Schwarzstorch regelmäßig im Umfeld des Reisenmoores beobachtet (u.a. Wübbenhorst 2017, BioLaGu 2016b, NABU Uelzen schriftl.). Da Schwarzstörche starke Meideeffekte zeigen, kommt es vergleichsweise selten zu Kollisionen, zumal bisher in Deutschland nur zwei Anflugopfer nachgewiesen werden konnte (DÜRR 2016). Da bisher aber recht wenige WEA innerhalb von Waldgebieten bzw. in unmittelbarer Nähe zu deren bislang bekannten Brutgebieten gebaut wurden und der Schwarzstorch aufgrund seines Flugverhaltens (Balzflüge, Thermikkreisen, Langstreckenflüge) grundsätzlich gefährdet ist, ist das Kollisionsrisiko (trotz Meideverhalten) stärker einzustufen, als die Zahlen bisher belegen. Dies bestätigen die Analysen von ILLNER (2012), der den Schwarzstorch der Konfliktstufe 2 - (3) ( Hinweis auf ein ggf. substanzielles Risiko ) einstuft sowie die Analyse von LEUKUONA & URSUA (2007). Der NLWKN (2011) fordert entsprechend die großräumige Freihaltung von Brut- und Nahrungshabitaten sowie Korridoren zwischen diesen, ohne konkrete Abstandswerte zu nennen. In den Abstandsempfehlungen (Stand: 2015) der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG- VSW 2015) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016) werden hierzu m als Ausschlussabstand zu Brutplätzen (vgl. LUNG 2016) und ein Prüfbereich von m genannt. ROHDE (2009) empfiehlt in diesem Zusammenhang nach mehrjährigen Funktionsraumanalysen einen Restriktionsbereich von 7 km, da aufgrund der weiten Nahrungsflüge der Art wichtige Flugwege durch WEA abgeschnitten werden können. In Bezug auf die Lebensraumentwertung ist auf das Kap zu verweisen. BMS-UMWELTPLANUNG 42

44 Abbildung 19: Potenzialfläche 29 (1.100m nördlich Bruchtorf) Tabelle 20: Bewertung der Potenzialfläche 30 (1.000m östlich Secklendorf) 30 (1.000m östlich Secklendorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Planungsvorbehalt, unzureichende Datenlage Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN Rotmilan, Raubwürger; Kiebitz, Goldregenpfeifer (beide als Gastvögel) Erläuterung Konflikt Im Rahmen der Erfassungen zur Planung der A 39 wurde 2011 am Nordrand ein Revier des Rotmilans festgestellt. Informationen über Nahrungshabitate liegen nicht vor. Lt. Daten des NABU UELZEN besteht direkt angrenzend Brutverdacht für den Raubwürger. Im Bereich der nordöstlichen Teilfläche schließt ein Rastgebiet für Kiebitze (Rastmaximum 2012: 600 Individuen) und Goldregenpfeifer an. Zumindest zu den westlichen Teilflächen besteht hierzu jedoch nach derzeitiger Datenlage ein hinreichender Abstand. Im Umfeld (nördlich wie südlich der Teilflächen) wurden 2011 aus den Erfassungen zur Planung der A 39 aus regionaler Sicht bemerkenswert große Brutvorkommen des Kiebitz bekannt (insgesamt 11 Reviere), die aber allesamt klar außerhalb der Potenzialfläche liegen. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung lokale bis landesweite Bedeutung für Brutvögel (landesweite Bedeutung in Teilbereichen wesentlich BMS-UMWELTPLANUNG durch 1 Revier des vom Aussterben bedrohten Ortolans), Rohrweihen-Brutplatz im Umfeld. (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Römstedt Altenmedingen-CH), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Secklendorf-HA) in Verbindung mit dem Gutachten BioLaGu (Januar 2016). Daten NABU UELZEN (2017) Lt. der Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH bestätigt das Gutachten von BioLaGu (2016) wesentliche Teile aus BMS-UMWELTPLANUNG (2014a). Das Gutachten von BioLaGu bezieht sich auf den nördlichen Bereich der Potenzialfläche 30, der nach Auffassung der SAB WindTeam GmbH als Erweiterung der Potenzialfläche 30 in die weitere Betrachtung der Potenzialflächen einzubeziehen wäre. Ein Brutplatz des Rotmilans wurde 2017 nicht nachgewiesen, allerdings im Umfeld der Potenzialfläche ein Brutrevier der Art nördlich Niendorf verortet. Ein Brutplatz des Schwarzmilans wurde in einer Entfernung > 2,5 km südlich Strothe nachgewiesen. Grundsätzlich geeignet Der 1,5 km- Mindestabstand zum Brutplatz des Rotmilans gemäß LAG-VSW (2015) wird eingehal- BMS-UMWELTPLANUNG 43

45 ten. Gleiches gilt für den 1 km-mindestabstand zum Brutplatz des Schwarzmilans. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan, Schwarzmilan und den Schwarzstorch (Reisenmoor) anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Zu dem einen 2014 kartierten Ortolanbrutplatz kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für das einzelne Individuum der Art in der Potenzialfläche effektiv vermieden (UNB, schriftlich). Abbildung 20: Potenzialfläche 30 (1.000m östlich Secklendorf) Tabelle 21: Bewertung der Potenzialfläche 31 (1.000m westlich Sasendorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 31 (1.000m westlich Sasendorf) Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) Rotmilan-Nahrungshabitate im weiteren Umfeld Daten NABU Uelzen Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans liegen in minimal 1,2 km Entfernung westlich im Bereich der Potenzialfläche Nr. 15 Barum (s.o.). Ein weiteres Brutvorkommen des Rotmilans ist lt. NABU UELZEN im südöstlich angrenzenden FFH-Gebiet Lohn vorhanden. Eine regelmäßige Nutzung der Potenzialfläche kann derzeit nicht abgeleitet werden. Weitere Daten zu bewertungsrelevanten Brutvogelarten fehlen. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOLAGU (2013a), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Hohenbünstorf- Barum - CH), jeweils zur benachbarten Potenzialfläche 15, Daten NABU UELZEN (2017), STAATLI- CHE VOGELSCHUTZWARTE (VSW 2017 schriftl.) Nach BIOLAGU (2013a) bestand 2013 Brutverdacht für den Rotmilan ca. 1,5 km südöstlich der Potenzialfläche 15 in einem Waldstück zwischen Tätendorf und Barum; dies deutet auf einen Bereich, der von der südlichen Teilfläche der Potenzialfläche 31 ca. 1,2 km und von der nördlichen ca. 1,5 km entfernt ist. Angaben zu Nahrungshabitat-Beziehungen wurden nicht gemacht, entsprechende Habitate wurden bislang u.a. im Bereich der Potenzialfläche 15 abgegrenzt (s. dort), nicht BMS-UMWELTPLANUNG 44

46 Neue Gesamtbewertung aber im Bereich der Fläche 31. Nach NABU UELZEN (2017) wurden zwei Rotmilan-Brutplätze zum einen nördlich Barum und zum anderen nördlich Eppensen festgestellt. Zudem hat die VSW ein Rotmilan-Nahrungshabitat im Süden der Potenzialfläche abgegrenzt (2929.1/1). Der gesamte Raum zwischen Natendorf, Bad Bevensen, Emmendorf und Barum/Vinstedt ist nach NABU Uelzen (2017) dicht vom Rotmilan besiedelt (7-8 Reviere/100 km²). Tabu Die Potenzialfläche ist aufgrund der Nähe (< m, vgl. Artenschutzleitfaden, NMUEK 2016b) zu zwei Brutplätzen des Rotmilans als Tabubereich definiert worden. Die VSW hat einen weiteren Rotmilan-Lebensraum landesweiter Bedeutung abgegrenzt (2929.1/2), der die Potenzialfläche in Teilbereichen überlagert. Abbildung 21: Potenzialfläche 31 (1.000m westlich Sasendorf) Tabelle 22: Bewertung der Potenzialfläche 32 (1.000m östlich Jastorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung 32 (1.000m östlich Jastorf) Tabuzone; Datenlage ausreichend Rotmilan-Nahrungshabitate (2929.2/1) direkt angrenzend Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN Schwarzstorch, Kranich, Rotmilan, Schwarzmilan, Kranich, Rohrweihe Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans grenzen an die nördliche Teilfläche direkt an. Hier brüten in teils < 0,5 km Abstand zur Potenzialfläche Rot- und Schwarzmilan sowie Kranich. Zudem wurde im Umfeld 2012 ein Brutnachweis der Rohrweihe erbracht (nicht exakt lokalisiert). Für die südliche Potenzialfläche sind die Vorkommen aller genannten Arten minimal 0,8-1 km entfernt. Nach Daten aus den Erhebungen zur Planung der A 39 ist die nördliche Teilfläche von regionaler, teils von landesweiter Bedeutung für Brutvögel und als Nahrungshabitat von Schwarzstorch und Kranich eingestuft. Eine konkrete Beobachtung eines nahrungssuchenden Schwarzstorches gelang knapp 0,4 km außerhalb. Aufgrund der Bedeutung für Großvogelvorkommen sind Teilbereiche als Tabuzone zu werten. Die Bewertung wird daher für die Gesamtfläche übernommen. - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG 45

47 BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Stellungnahme des Bauernverbandes Nordostniedersachsen e.v. vom , vom NABU UELZEN vom zur benachbarten Potenzialfläche 35, Daten NABU UEL- ZEN (2017) Eine Einstufung als Tabuzone sei nicht sachgerecht, da keine Gutachten vorlägen, in denen Nahrungshabitate lokalisiert und die Flugrouten der Vogelarten Rotmilan, Schwarzstorch und Kranich ermittelt worden seien. Der NABU UELZEN verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Brandgeheges für überfliegende Schwarzstörche, da 2015 vier Beobachtungen in der Brutzeit gelangen und die Brutplätze der Arten Schwarzstorch und Seeadler im Brandgehege vermutet werden, Nachweise bislang aber nicht gelangen (Stand 2017). Ein Brutnachweis der Wiesenweihe gelang 2017 westlich Höver. Tabu Eine im Vergleich zur bestehenden verbesserte Datenlage wurde nicht vorgelegt. Die Einschätzung wird daher beibehalten. Der Seeadler ist als zusätzliche Art betroffen, die regelmäßig nahrungssuchend am Jastorfer See festgestellt wird und entsprechende Nahrungsflüge im Umfeld des Brandgeheges festgestellt wurden. Im Umfeld der Potenzialfläche wurde zudem die Wiesenweihe nachgewiesen. Abbildung 22: Potenzialfläche 32 (1.000m östlich Jastorf) Tabelle 23: Bewertung der Potenzialfläche 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt 33 (500m nordwestlich Hoystorf) Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) Rotmilan-Nahrungshabitate im weiteren Umfeld Daten NABU Uelzen Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans liegen in minimal 0,9 km bzw. 1,4 km Entfernung. Eine regelmäßige Nutzung der Potenzialfläche kann derzeit nicht abgeleitet werden, sollte aber durch vertiefende Untersuchungen geprüft werden. Die generelle avifaunistische Bedeutung der Agrarlandschaft in diesem Raum ist nach Untersuchungen einer benachbarten Probefläche Feldflur westlich Barum durch BMS-UMWELTPLANUNG (2005) tendenziell weniger hoch einzuschätzen als in anderen Teilen des Kreisgebietes. BMS-UMWELTPLANUNG 46

48 Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle Gutachten von BIOLAGU (2013a und 2014b) zu den benachbarten Potenzialflächen 15 und 34, jeweils mit Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Hohenbünstorf-Barum - CH, Emmendorf-CH), NABU UELZEN: Rotmilanbrutplatz 2015 (schriftl. Mitt.), Stellungnahme des Bauernverbandes Nordostniedersachsen e.v. vom , Gutachten der Planungsgemeinschaft Marienau (PGM): Windenergievorhaben Hoystorf (Landkreis Uelzen) - Überprüfung von potenziellen Rotmilanbrutplätzen vom 28. Mai Daten NABU UELZEN (2017) In 2013/14 wurden umfangreiche avifaunistische Untersuchungen zur Potenzialfläche 34 vorgenommen, wobei auch Großvogel-Flugbewegungen und Rastvorkommen in der nur ca. 600 m westlich gelegenen Potenzialfläche 33 erwähnt werden. Dabei wurde im Sept. und Okt ein Rastbereich von drei Rotmilanen unmittelbar westlich der B 4, östlich der Potenzialfläche 33 und westlich der Potenzialfläche 34, registriert. Zur Brutzeit liegen die Nahrungshabitate demnach überwiegend im NSG Sieken und Bruch, südlich und westlich von Hoystorf. In der Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH wird auf Basis dieser Daten die naturschutzfachliche Eignung der Potenzialfläche 33 in Frage gestellt. Nach BIOLAGU (2013a) bestand 2013 zudem Brutverdacht für den Rotmilan ca. 1,2 km südöstlich der Potenzialfläche 15 in einem Waldstück zwischen Tätendorf und Barum; dies deutet auf einen Bereich, der von der Potenzialfläche 33 ca. 1,2 km entfernt ist. Angaben zu Nahrungshabitat- Beziehungen wurden nicht gemacht, entsprechende Habitate wurden bislang u.a. im Bereich der Potenzialfläche 15 abgegrenzt (s. dort), nicht aber im Bereich der Fläche 33. Ein Brutplatz des Rotmilans wurde 2015 an der westlichen Seite der Potenzialfläche durch NABU UELZEN festgestellt. Am und wurden neun bekannte Horststandorte durch PGM auf Rotmilanvorkommen untersucht. Es konnten während der Untersuchungen keine Rotmilanbrutplätze festgestellt werden. Der durch NABU UELZEN 2015 ermittelte Brutplatz in einem Gehölz unmittelbar westlich der Potenzialfläche 33 wurde aber nach dem vorliegenden Gutachten offensichtlich nicht untersucht (PGM). Der gesamte Raum zwischen Natendorf, Bad Bevensen, Emmendorf und Barum/Vinstedt ist nach NABU UELZEN (2017) dicht vom Rotmilan besiedelt (7-8 Reviere/100 km²). Tabu Der Brutplatz des Rotmilans (2928.2/1) liegt unmittelbar westlich der Potenzialfläche und somit im Tabubereich gem. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Abbildung 23: Potenzialfläche 33 (500m nordwestlich Hoystorf) BMS-UMWELTPLANUNG 47

49 Tabelle 24: Bewertung der Potenzialfläche 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Planungsvorbehalt, ggf. Verkleinerung erforderlich Rotmilan-Nahrungshabitat /2 überschneidend Daten NABU Uelzen Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans überlagern sich im Nordteil mit der Potenzialfläche, der Brutstandort liegt nur ca. 0,3 km entfernt. Vorbehaltlich vertiefender Untersuchungen ist ggf. eine Verkleinerung der Potenzialfläche nötig, d.h. Reduktion etwa um das nördlichste Drittel. Lokale Bedeutung für Brutvögel, zwei Flugsequenzen von Rotmilanen im bestehenden Windpark Gutachten von BIOLAGU (2014b) mit Anschreiben/Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Emmendorf-CH), NABU UELZEN: Rotmilanbrutplatz 2015 (schriftl. Mitt.), NLWKN vom , Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom , Daten NABU UELZEN (2017), Stellungnahme NLWKN vom In 2013/14 wurden umfangreiche avifaunistische Untersuchungen vorgenommen. Die Ergebnisse der Brutvogelerfassungen zeigen gute Übereinstimmungen mit den Daten von BMS-UMWELTPLANUNG (2014a), wobei durch saisonale Unterschiede und eine größere Erfassungshäufigkeit im Einzelfall höhere Bestände registriert wurden (teils 2014 durch nicht dargestellte, einmalige Brutzeitfeststellungen bestätigt). Ein Brutstandort des Rotmilans wurde 2 km westlich der Potenzialfläche im Bereich des NSG Sieken und Bruch registriert, ein weiterer lediglich 750 m südlich des bestehenden Windparks Emmendorf. Die Nahrungshabitate liegen demnach überwiegend in der grünlandgeprägten Bachniederung im NSG sowie südlich und westlich von Hoystorf, außerhalb der Potenzialfläche westlich der B 4. Wie bei BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) wurden Rotmilane zudem mehrfach auch innerhalb der Potenzialfläche, teils im bestehenden Windpark, registriert. Das Gebiet ist Teil eines traditionellen Kiebitz-Rastplatzes, wurde von der Art aber demnach 2013/14 nur geringfügig genutzt (unterhalb lokaler Bedeutung). Der Großvogellebensraum /2 wurde nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Es wurde in 2017 ein Rotmilanbrutplatz im nördlich angrenzenden Großvogelgebiet landesweiter Bedeutung /2 nachgewiesen, der durch BMS-UMWELTPLANUNG geprüft wurde. Der gesamte Raum zwischen Natendorf, Bad Bevensen, Emmendorf und Barum/Vinstedt ist nach NABU Uelzen (2017) dicht vom Rotmilan besiedelt (7-8 Reviere/100 km²). Tabu Durch den aktuellen Brutnachweis im landesweiten Großvogellebensraum /2 und dem bekannten Brutplatz des Rotmilans südlich der Potenzialfläche wird diese nun vollständig durch das 1,5 km-abstandskriterium gemäß LAG-VSW (2015) überlagert. BMS-UMWELTPLANUNG 48

50 Abbildung 24: Potenzialfläche 34 (1.000m nördlich Emmendorf) Tabelle 25: Bewertung der Potenzialfläche 35 (1.000m nördlich Masendorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 35 (1.000m nördlich Masendorf) Planungsvorbehalt Rotmilan-Nahrungshabitate in der weiteren Umgebung Daten NABU Uelzen Seeadler, Rotmilan Bekannte Nahrungshabitate des Rotmilans liegen ca. 1 km östlich und dabei näher zu einem bestehenden Windpark als zur Potenzialfläche. Im Umfeld wird ein Brutpaar des Rotmilans vermutet. Die Potenzialfläche liegt aufgrund aktueller Beobachtungen jedoch zu weiten Teilen in einem möglicherweise regelmäßigen Nahrungshabitat von Seeadlern (Status lt. NABU UELZEN unklar; Ansiedlung eines Horstpaares wird vermutet). Da diese Art als Ausschlusskriterium zu werten wäre, ist ihr Status zunächst zu verifizieren. Teilweise lokale Bedeutung für Brutvögel; Kranich-Brutplatz innerhalb der Potenzialfläche. Keine besondere Bedeutung für Großvögel (u.a. Rotmilan, Seeadler) festgestellt. Hier besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Stellungnahme der Fa. Erneuerbare Energien Europa, Hamburg vom , Stellungnahme der Fa. Erneuerbare Energien Europa, Hamburg vom in Verbindung mit Schriftstück G. vom und ; vom NABU UELZEN vom und , schriftliche Mitteilung des Landkreises Uelzen (Naturschutzbehörde) vom , Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom Stellungnahme der Fa. Erneuerbare Energien Europa, Hamburg vom in Verbindung mit Schriftstück G. vom , NABU UELZEN (2017 schriftl.), Stellungnahme GETPROJECT GMBH & CO. KG vom , Stellungnahme NLWKN vom Überprüfung ergibt, dass trotz Kranich-Brutplatz ein > 30 ha große Erweiterungsfläche eines bestehenden Windparks verbleiben würde durch BMS festgestellter Kranich-Brutplatz nach Mitteilung der Naturschutzbehörde auch in den Jahren 2006 und 2010 besiedelt. Kranich-Brutplatz nach Aussage G. (2014, 2015 und 2016) für die Art ungeeignet, obwohl Kranich im Frühjahr 2014 durch BMS bestätigt. G. hat in den darauffolgenden Jahren 2015 und 2016 allerdings keinen weiteren Brutversuch des Kranichs feststellen können. Sowohl BUND Uelzen als auch NABU UELZEN fordern hingegen, die Potenzialfläche 35 zum Schutz des langjährig bestehenden Brutplatzes des Kranichs BMS-UMWELTPLANUNG 49

51 Neue Gesamtbewertung zu streichen. Der NABU UELZEN sieht für den Seeadler weiterhin eine besondere Gefährdung durch Realisation der Erweiterung des Windparks und somit der Potenzialfläche 35 und verweist zudem auf die Bedeutung des Brandgeheges für überfliegende Schwarzstörche, da 2015 vier Beobachtungen in der Brutzeit gelangen und die Brutplätze der Arten Schwarzstorch und Seeadler im Brandgehege vermutet werden, Nachweise bislang aber nicht gelangen. Nach NABU UELZEN (2017) war 2017 ein Seeadler-Revierpaar anwesend, bislang wurde jedoch kein Neststandort im Brandgehege nachgewiesen (vgl. GETPROJECT 2017). Der Jastorfer See weist nach NABU UELZEN eine hohe Bedeutung als Nahrungshabitat des Seeadlers auf. Der NABU UELZEN weist darauf hin, dass der Rotmilan 2017 in den Gehölzen nördlich des Brandgeheges brutverdächtig beobachtet wurde, der Brutplatz aber bislang nicht bekannt wurde. Der Rotmilan-Lebensraum /3 sei nach NLWKN nicht berücksichtigt. Grundsätzlich geeignet Der Rotmilan-Lebensraum /3 ist ca. 1 km von der Potenzialfläche entfernt; eine Bedeutung der Potenzialfläche 35 als regelmäßig genutztes Nahrungshabitat konnte bislang nicht festgestellt werden (vgl. BMS-UMWELTPLANUNG 2014). Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan, Schwarzstorch und Seeadler für den 148 ha großen geeigneten Bereich anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Da nach G und 2016 keine weiteren Brutversuche des Kranichs am Hainteich festgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hainteich nicht um ein für die Art geeignetes, regelmäßig besiedeltes Bruthabitat handelt. Sollte der Kranich in einzelnen Jahren am Hainteich brüten, sind Abschaltzeiten während der Brutzeit der Art nach SCHREIBER (2016) für die Windenergieanlagen im Umkreis von 500 m um den Brutplatz einzuhalten (vgl. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Abbildung 25: Potenzialfläche 35 (1.000m nördlich Masendorf) BMS-UMWELTPLANUNG 50

52 Tabelle 26: Bewertung der Potenzialfläche 36 (1.200m südlich Groß Liedern) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 36 (1.200m südlich Groß Liedern) kritisch z.t. Status offen Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN Ortolan [Rotmilan, Schwarzstorch} Die Potenzialfläche liegt komplett im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, die Südosthälfte dabei in einem Dichtezentrum. Im Zuge der Erfassungen zur Planung der A 39 wurden dort Reviere des Ortolans erfasst. Der Raum sollte daher als für den Schutz von Ackervogelgemeinschaften relevanter Bereich freigehalten werden. Aus dem Umfeld liegen Rotmilan-Beobachtungen vor, die möglicherweise ein lokales Brutvorkommen betreffen. Vom NABU UELZEN wurde ferner eine Durchflugbeobachtung eines Schwarzstorches gemeldet; genauere Angaben zu etwaigen regelmäßigen Flugkorridoren fehlen. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur benachbarten Potenzialfläche 51 der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , Daten NABU UELZEN (2017). BIOCONSULTSH (2014) schied diese Potenzialfläche aus geplanten Untersuchungen aus, da diese sich aufgrund einer nachgewiesenen Brut des Rotmilans innerhalb des Beeinträchtigungsbereiches (1 km) als kritisch hinsichtlich Windenergieplanungen erwies so dass eine weitere Prüfung in dieser Periode nicht mehr erfolgte. Ein Revier des Wespenbussards wurde 2017 nördlich Bollensen in einer Entfernung von > 2 km zur Potenzialfläche verortet, der Brutplatz jedoch nicht genau bekannt, Tabu Aufgrund eines von BIOCONSULTSH (2014) im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Potenzialfläche 51 nachgewiesenen Brutvorkommens des Rotmilans im 1,5 km-radius und des Rotmilanlebensraums westlich des ESK (3029.4/5) ist dieser Bereich demnach unter Anwendung der Abstandskriterien von 1,5 km nach LAG-VSW (2015), NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) mit dem Kriterium tabu zu bewerten. Der Brutplatz aus 2014 ist 2017 nach NABU UELZEN noch aktuell. Ein Brutnachweis der Rohrweihe wurde in der Potenzialfläche 2017 erbracht. BMS-UMWELTPLANUNG 51

53 Abbildung 26: Potenzialfläche 36 (1.200m südlich Groß Liedern) Tabelle 27: Bewertung der Potenzialfläche 37 (1.000m westlich Wrestedt) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 37 (1.000m westlich Wrestedt) Tabuzone; Datenlage ausreichend angrenzend Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch Die Fläche liegt zwischen der Bornbachniederung (Teil des FFH-Gebietes Ilmenau mit Nebenbächen ) und der naturschutzfachlich ebenfalls wertvollen Eisenbachniederung mit jeweils geringen Abständen. In beiden Bachniederungen liegen Nahrungshabitate, am Bornbach auch Bruthabitate des Schwarzstorches. Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind daher sicher anzunehmen und die Abstände insgesamt zu gering. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der PNE Wind AG vom , Daten des NABU UELZEN 2015, Gutachten von SCHMAL & RATZBOR (2014) zur Potenzialfläche 39, Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Uelzen vom zur Potenzialfläche 39, mdl. Auskunft des Schwarzstorchbetreuers; Stellungnahme der PNW Wind AG vom in Verbindung mit dem Gutachten des Planungsbüros Biotopmanagement Schonert: WEG Suderburg-Wrestedt, LK Uelzen Kurzeinschätzung Konfliktpotenzial Schwarzstorch vom 30. Juli STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE (VSW 2017 schriftl.) Die Herausnahme aus avifaunistischen Gründen sei nach Auffassung der PNE Wind AG mit Bezug auf den Schwarzstorch nicht gerechtfertigt. Der BUND Uelzen beschreibt in der Stellungnahme zur Potenzialfläche 39 ebenfalls die zwei bekannten Schwarzstorchbrutplätze und vermutet, dass der Bokeler Bach zusammen mit dem Schweimker Moor ein Nahrungsraum sein könnte. Bornbach und Röhrser Bach sind bereits bekannte Nahrungshabitate. Im Rahmen einer einmaligen Geländebegehung am wurde ein Gebiet im Bereich des Holdenstedter Forstes und angrenzender Waldbestände zwischen Suderburg und Wrestedt durch das Planungsbüro Schonert untersucht. Der bekannte Brutplatz des Schwarzstorchs wurde nicht gefunden, wenngleich ein Brutplatz durch den Gutachter nicht ausgeschlossen wurde. Nach Auffassung der PNE Wind AG sei der Schwarzstorch nicht schlaggefährdet. BMS-UMWELTPLANUNG 52

54 Neue Gesamtbewertung Tabu, da der Brutplatz des Schwarzstorchs nach Vogelschutzwarte und NABU UELZEN im angrenzenden Waldgebiet liegt und regelmäßige Über- bzw. Nahrungsflüge zu erwarten sind. Ein weiteres Brutpaar des Schwarzstorches siedelt nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers (2016 mdl.) im Bereich des Bornbaches bei Stadensen, wobei die Horste sehr nahe beieinander liegen. Nach Aussagen und Bildmaterial ortsansässiger, privater Einwender werden sowohl die Bornbach- als auch die Eisenbachniederung sowie die Quellläufe des Fahrbaches durch die Schwarzstörche genutzt, entsprechende Austauschbeziehung sind daher bekannt. Der Brutplatz Borne ist nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers (2014 schriftl.) das seit 2007 erfolgreichste Brutgebiet im Landkreis mit 18 ausgeflogenen Jungvögeln in 7 Jahren. Dass der Schwarzstorch nicht schlaggefährdet sei, widerspricht sämtlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen: Da Schwarzstörche starke Meideeffekte zeigen, kommt es vergleichsweise selten zu Kollisionen, zumal bisher in Deutschland nur zwei Anflugopfer nachgewiesen werden konnte (DÜRR 2016). Da bisher aber recht wenige WEA innerhalb von Waldgebieten bzw. in unmittelbarer Nähe zu deren bislang bekannten Brutgebieten gebaut wurden und der Schwarzstorch aufgrund seines Flugverhaltens (Balzflüge, Thermikkreisen, Langstreckenflüge) grundsätzlich gefährdet ist, ist das Kollisionsrisiko (trotz Meideverhalten) stärker einzustufen, als die Zahlen bisher belegen. Dies bestätigen die Analysen von ILLNER (2012), der den Schwarzstorch der Konfliktstufe 2 - (3) ( Hinweis auf ein ggf. substanzielles Risiko ) einstuft sowie die Analyse von LEUKUONA & URSUA (2007). Der NLWKN (2011) fordert entsprechend die großräumige Freihaltung von Brut- und Nahrungshabitaten sowie Korridoren zwischen diesen, ohne konkrete Abstandswerte zu nennen. In den Abstandsempfehlungen (Stand: 2015) der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG- VSW 2015) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016) werden hierzu m als Ausschlussabstand zu Brutplätzen (vgl. LUNG 2016) und ein Prüfbereich von m genannt. ROHDE (2009) empfiehlt in diesem Zusammenhang nach mehrjährigen Funktionsraumanalysen einen Restriktionsbereich von 7 km, da aufgrund der weiten Nahrungsflüge der Art wichtige Flugwege durch WEA abgeschnitten werden können. In Bezug auf die Lebensraumentwertung ist auf das Kap zu verweisen. Die Potenzialfläche wird von dem landesweit bedeutsamen Rotmilan-Lebensraum /2 überlagert (Tabubereich). Abbildung 27: Potenzialfläche 37 (1.000m westlich Wrestedt) BMS-UMWELTPLANUNG 53

55 Tabelle 28: Bewertung der Potenzialfläche 38 (1.000m südlich Stadensen) 38 (1.000m südlich Stadensen) Stand 2013 Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW angrenzend Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung (3129.1/1) weitere Quellen Daten NABU Uelzen Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Die Fläche liegt zwischen der Bornbachniederung (Teil des FFH-Gebietes Ilmenau mit Nebenbächen ) und der naturschutzfachlich ebenfalls wertvollen Eisenbachniederung mit jeweils geringen Abständen. In beiden Bachniederungen liegen Nahrungshabitate, am Bornbach auch Bruthabitate des Schwarzstorches. Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind daher sicher anzunehmen. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Gutachten von Schmal & Ratzbor (2014); Wpd onshore GmbH & Co. KG vom , Private vom , vom und vom , Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Uelzen vom zur Potenzialfläche 39, mdl. Auskunft des Schwarzstorchbetreuers Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Brutplätze des Schwarzstorches werden von WPD bezweifelt. SCHMAL & RATZBOR zeigen 2014 hingegen auf, dass der Bereich der Potenzialfläche 38 unmittelbar östlich eines bestehenden Brutplatzes liegt. Der BUND Uelzen beschreibt in der Stellungnahme zur Fläche 39 ebenfalls die zwei bekannten Schwarzstorchbrutplätze und vermutet, dass der Bokeler Bach zusammen mit dem Schweimker Moor ein Nahrungsraum sein könnte. Bornbach und Röhrser Bach sind bereits bekannte Nahrungshabitate. Tabu Zwei Brutpaare des Schwarzstorches siedeln nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers (2016 mdl.) im Bereich des Bornbaches bei Stadensen, wobei die Horste sehr nahe beieinander liegen und entsprechend ein Ausschlussbereich von 3 km um die bekannten Brutplätze einzuhalten ist. Nach Aussagen und Bildmaterial ortsansässiger, privater Einwender werden sowohl die Bornbachals auch die Eisenbachniederung sowie die Quellläufe des Fahrbaches durch die Schwarzstörche genutzt, entsprechende Austauschbeziehung sind daher bekannt. Abbildung 28: Potenzialfläche 38 (1.000m südlich Stadensen) BMS-UMWELTPLANUNG 54

56 Tabelle 29: Bewertung der Potenzialfläche 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) kritisch benachbart Schwarzstorch-Brut- und Nahrungshabitate mit landesweiter Bedeutung Daten NABU Uelzen Schwarzstorch, [Ortolan] Die Fläche beginnt in ca. 0,9 km Entfernung zum Quellgebiet des Bornbaches (Teil des FFH- Gebietes Ilmenau mit Nebenbächen ), wo Nahrungs- und Bruthabitate des Schwarzstorches liegen. Weitere Schwarzstorch-Nahrungshabitate liegen ca. 2 km südlich am Bokeler Bach bei Bokel (Landkreis Gifhorn). Regelmäßige Überflüge von Schwarzstörchen sind daher mindestens für den Westrand der Potenzialfläche anzunehmen und sind im Falle einer weiteren Planung zu untersuchen. - keine eigene Untersuchung/Quelle SCHMAL & RATZBOR (2014), Anschreiben/Stellungnahme der ÖKOTEC Windenergie GmbH vom , Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom , Private vom , vom , vom und vom , NLWKN vom , Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Uelzen vom , mdl. Auskunft des Schwarzstorchbetreuers, 1. Änderung des RROP 2008 des Zweckverband Großraum Braunschweig, 2. Offenlage des Entwurfs, LAMPRECHT & WELLMANN (2016), ARNE TORKLER BÜRO FÜR FELDORNITHOLOGIE vom im Auftrag privater Einwender, Stellungnahme der MOHR RECHTSANWÄLTE PARTNERGE- SELLSCHAFT MBH vom und in Verbindung mit zusammengestellten, dokumentierten Sichtungen Privater vom und sowie einer Übersichtskartierung Privater an 15 Beobachtungstagen im Zeitraum vom , Schwarzstorchbeauftragter mdl. 2017, Stellungnahme NLWKN vom SCHMAL & RATZBOR (2014) führten umfangreiche Untersuchungen zur Raumnutzung der Potenzialfläche und des weiteren Umfeldes durch Großvögel, insbes. Schwarzstorch und Rotmilan durch. Der Aufwand für die Untersuchungen war vergleichsweise hoch (30 Termine mit zumeist 2 Beobachtern synchron, gesamt 240 h Beobachtungszeit). Allerdings fanden keine Untersuchungen in den Dämmerungsphasen statt (alle Zeitfenster zwischen 8:00 und 18:30 Uhr). Die morgendlichen und abendlichen Dämmerungsphasen werden nach bereits von ROHDE (2009) publizierten Angaben durch Altstörche regelmäßig für gerichtete Nahrungsflüge genutzt, die überwiegend auf tradierten Routen stattfinden. Die Zeit der Hochbalz im März wurde nur durch einen Beobachtungstag in diesem Monat abgedeckt. Es fehlt an Angaben, ob eine erfolgreiche Brut mit Jungenaufzucht stattfand, was entscheidenden Einfluss auf die Anzahl und Ausdehnung der Nahrungsflüge über die Brutzeit hinweg hat! SCHMAL & RATZBOR (2014) gelangen an 17 von 30 Untersuchungstagen Beobachtungen von 24 Individuen, beim Rotmilan an 21 Tagen Sichtungen von 22 Individuen. Schwarzstörche wurden demnach überwiegend an der bzw. direkt außerhalb der m- Radiuslinie gesichtet, wobei die meisten Beobachtungen kreisförmige Flugbewegungen (z.b. Thermikkreisen) betreffen, nur in wenigen Fällen gerichtete (Nahrungs-)Flüge. Solche Flüge führten in mehreren Fällen bis auf ca bis m an die Potenzialfläche. Vollkommen isoliert gelang eine Beobachtung ca. 700 m südlich der Potenzialflächen ohne Bezug zu dem vermuteten Brutplatz nördlich. Die südlich gelegenen, vom NLWKN abgegrenzten Nahrungshabitate wurden demnach nicht angeflogen. Rotmilane wurden an mehreren Untersuchungstagen innerhalb der Potenzialfläche registriert. Die Aussagen decken sich durchaus mit den Angaben des NABU UELZEN sowie privater Einwender (2016), die Schwarzstorch und Rotmilan an einzelnen Terminen beobachtet haben. Der NABU UELZEN verweist auf Kranich-Brutplätze im Umfeld. Der BUND Uelzen beschreibt ebenfalls die zwei bekannten Schwarzstorchbrutplätze und vermutet, dass der Bokeler Bach zusammen mit dem Schweimker Moor ein Nahrungsraum sein könnte. Bornbach und Röhrser Bach sind bekannte Nahrungshabitate. Ein Einwender beobachtete darüber hinaus den Seeadler an vier Terminen BMS-UMWELTPLANUNG 55

57 Neue Gesamtbewertung außerhalb der Brutzeit im Umfeld der Potenzialfläche. Landesweit wertvolle Großvogellebensräume /1 und /2 seien nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. LAMPRECHT & WELLMANN (2016) erfassten 2016 in der Zeit von März bis Juli mit einem Aufwand von 108 h tags und 37 h nachts. Während der Brutvogelerfassungen sowie zusätzlicher Planbeobachtungen (8,5 h) konnten mit Ausnahme einer Rotmilanbeobachtung keine windkraftempfindlichen Großvogelarten festgestellt werden, entsprechend gelang auch kein Brutnachweis. Im Untersuchungszeitraum wurden insbesondere keine Schwarzstörche und Seeadler durch LAMPRECHT & WELLMANN (2016) festgestellt. Arne Torkler Büro für Feldornithologie untersuchte an vier Terminen im Juni Als Ergebnis dieser Untersuchungen ist festzuhalten, dass kein Brutplatz des Rotmilans im Umfeld der nachgewiesen wurde. Der Rotmilan wurde offensichtlich an allen vier Terminen innerhalb oder knapp außerhalb der Potenzialfläche nahrungssuchend beobachtet, Angaben über die Aufenthaltsdauer sind dem Gutachten jedoch nicht zu entnehmen, wenngleich die Abbildung 2 lediglich einzelne Beobachtungen der Art darstellt und der Gutachter sechsmal Einzelvögel und zweimal 2 Individuen benennt. Vom wurden über eine Gesamtbeobachtungszeit von 94,5 h durch private Beobachter die Vogelflugbewegungen anwesender Großvögel aufgezeichnet. Als Ergebnis der durch Fotos und Filmaufnahmen dokumentierten Beobachtungen zeigte sich, dass die Potenzialfläche von diversen windkraftempfindlichen Vogelarten genutzt wurde. So wurde der Rotmilan an 14 von 15 Beobachtungstagen und die Rohrweihe an 13 von 15 Beobachtungstagen in der Potenzialfläche bzw. unmittelbar angrenzend insbesondere über abgeerntete Ackerschläge und gemähte Wiesen beobachtet. Bei den dokumentierten Flugbewegungen handelte es sich mehrheitlich um zeitlich ausgedehnte Nahrungsflüge (teilweise über 15 min im Gleit-/Suchflug im kritischen Höhenbereich) des Rotmilans in der Potenzialfläche sowie auch im angrenzenden Vorranggebiet auf Bokeler Seite (Landkreis Gifhorn). Darüber hinaus wurden regelmäßig über den gesamten Untersuchungszeitraum Baumfalken bei der Nahrungssuche an der südlichen und nördlichen Grenze der Potenzialfläche beobachtet. Nach Auffassung der privaten Beobachter ist von einem lokalen Brutvorkommen der Art auszugehen, das auch ARNE TORKLER BÜRO FÜR FELDORNITHOLOGIE (2017) beschrieb. Seeadler wurden im Untersuchungszeitraum an vier von 15 Beobachtungstagen gefilmt, Schwarzstörche wiederholt mittels Wildkamera an einem Gewässer im Umfeld der Potenzialfläche aufgezeichnet. Der Schwarzstorchbeauftragte (2017 mdl.) weist darauf hin, dass der Schwarzstorch das Bornbachtal westlich der Potenzialfläche regelmäßig zur Nahrungssuche nutzt, die Flugrouten jedoch nicht bekannt seien. ARNE TORKLER BÜRO FÜR FELDORNITHOLOGIE (2017) beschreibt erstmalig die direkte Austauschbeziehungen zwischen dem Brutplatz im Bornbachtal südwestlich Stadensen und der Bokeler Bachniederung, wobei das durch den Regionalverband Großraum Braunschweig geplante Vorranggebiet Bokel an drei Terminen auf direkter Route überflogen wurde, wie bereits BMS-UMWELTPLANUNG (2013) vermuteten. Grundsätzlich geeignet Zwei Brutpaare des Schwarzstorches siedeln nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers (2016 mdl.) im Bereich des Bornbaches bei Stadensen, wobei die Horste sehr nahe beieinander liegen, diese sich jedoch jeweils in einer Entfernung > 3 km zur Potenzialfläche 39 befinden. Nach Aussagen und Bildmaterial ortsansässiger, privater Einwender werden sowohl die Bornbach- als auch die Eisenbachniederung sowie die Quellläufe des Fahrbaches durch die Schwarzstörche genutzt, entsprechende Austauschbeziehung sind daher bekannt. Die Bokeler Bachniederung weist für keines der beiden Brutpaare eine Bedeutung auf und sei nach Auffassung des Gutachterbüros SIEDLUNG UND LANDSCHAFT KLÄGE-LUDLOFF GBR zur Potenzialfläche Bokel 01 (ZWECKVERBAND GROßRAUM BRAUNSCHWEIG 2016) für den Schwarzstorch nur von geringer Bedeutung als Nahrungshabitat. Die Potenzialfläche wird durch den Rotmilan nur in geringem Umfang genutzt, wie die umfangreichen Untersuchungen von SCHMAL & RATZBOR (2014) zeigen. Dies bestätigen auch LAMPRECHT & WELLMANN (2016) für das Jahr Zum Vorkommen der Arten in der Brutzeit zeigen LAMPRECHT & WELLMANN (2016) auf, dass der Rotmilan die Potenzialfläche nur sporadisch und die Arten Seeadler und Schwarzstorch allenfalls gelegentlich nutzen, wenngleich beide Arten im Untersuchungszeitraum 2016 nicht festgestellt werden konnten. ARNE TORKLER BÜRO FÜR FELDOR- NITHOLOGIE wies erstmalig Austauschbeziehungen zwischen der Bokeler Bachniederung und dem Brutplatz südwestlich Nienwohlde für den Schwarzstorch, darüber hinaus zum Ende der Brutzeit im Juni 2017 wiederkehrend ein bis zwei Individuen des Rotmilans in der Potenzialfläche nahrungssuchend nach. Ergänzend hierzu zeigen private Beobachter für den Zeitraum vom (nach der Brutzeit) eine regelmäßige Nutzung der Potenzialfläche durch den Rotmilan BMS-UMWELTPLANUNG 56

58 insbesondere während der Erntezeit und der Grünlandmahdzeiträume mittels Filmmaterial auf. Zum Vorkommen des Kranichs wurden durch SCHMAL + RATZBOR (2014) keine weiteren Daten vorgelegt. Zur Raumnutzung von Schwarzstorch, Seeadler und Rotmilan wird eine synergetische Betrachtung mit kreisübergreifender WEA-Planung im Landkreis Gifhorn erforderlich (kumulative Effekte). Die Großvogellebensräume /1 und /2 werden von der Planung nicht berührt. Abbildung 29: Potenzialfläche 39 (1.400 m südlich Nienwohlde) Tabelle 30: Bewertung der Potenzialfläche 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) Stand 2013 Konfliktbewertung kritisch Bewertung VSW teilweise Rotmilan-Nahrungshabitat /6 weitere Quellen Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN, KÖHLER & WELLMANN (2011), Rotmilan, Ortolan, [Schwarzstorch, Kranich] Erläuterung Konflikt Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe des EU-VSG Schweimker Moor. Dies ist u.a. wichtigstes Kranichbrut- und rastgebiet im gesamten Landkreis Uelzen. Im März 2009 und März 2010 wurden hier ca. 500 Kraniche am Schlafplatz gezählt (PAILER in KÖHLER & WELLMANN 2011). Allein diese Zahlen entsprechen bereits nahezu einer landesweiten Bedeutung (Kriterium: regelmäßig 540 Ex.). Kraniche nutzen zur Nahrungssuche überwiegend landwirtschaftliche Flächen in der Umgebung und fliegen dazu täglich zwischen Schlafplatz und Nahrungsflächen hin und her, teils über einige Kilometer. Unklar ist die Bedeutung der Potenzialfläche selbst als Nahrungshabitat. Die Fläche liegt zudem innerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes des Ortolans großenteils in einem bekannten Dichtezentrum der Art wurden hier im Rahmen der Erfassungen zur Planung der A 39 insgesamt 11 Reviere des Ortolans erfasst, zahlreiche weitere im Umfeld. Die Südhälfte ist zudem als Rotmilan-Nahrungshabitat bekannt, der Reviermittelpunkt liegt allerdings ca. 1 km außerhalb. Hier wurden allerdings bereits zwei Windenergieanlagen errichtet. In < 5 km Entfernung liegen zudem Brutgebiete von Schwarzstorch und Kranich, zudem sind Flugbewegungen rastender Kraniche bis in diesen Bereich zu vermuten. Neubewertung 2016/2017/2018 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG BMS-UMWELTPLANUNG 57

59 (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Potenzialfläche der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , und Gutachten zum Windpark Langenbrügge (BIOCONSULTSH 2016 sowie 2017), Daten NABU (2017), STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE (VSW 2017 schriftl.) In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel- Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind. Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Innerhalb der Potenzialfläche und dem bestehenden Windpark sowie angrenzenden Bereichen wurden je vier Reviere des Ortolans und der Heidelerche erfasst. Von Rotmilanen wurden acht Flugsequenzen im Zeitraum bis erfasst, die lt. des Gutachters auf einen offenbar erfolglosen Brutversuch im Waldgebiet südlich der Fläche hindeuten; eine präzisere Lokalisierung wurde nicht mitgeteilt. In BIOCONSULTSH (2014) wurde dem gesamten offenen Agrarflächen dieses Raumes eine mittlere Bedeutung als Nahrungsgebiet zugeordnet. Schwarzstörche wurden nicht gesichtet, Kraniche bei diesen auf die Brutzeit beschränkten Untersuchungen ebenfalls nicht. In der Brutzeit 2016 wurde im Zusammenhang mit der Errichtung einer WEA ein ornithologisches Fachgutachten und eine Raumnutzungsanalyse des Rotmilans vorgelegt (BIOCONSULTSH 2016). Die Daten aus 2014 wurden in Bezug auf Heidelerche und Ortolan bestätigt, ein Revier des Rotmilans südlich der Potenzialfläche wurde aufgegeben, ein Nest nicht gefunden. Ein neues Nest des Rotmilans wurde in einer Entfernung von 600 m zur Potenzialfläche gefunden. Die Raumnutzungsanalyse ergab im Umfeld des Brutplatzes eine vermehrte Nutzung, da sich die Flugaktivität des Brutpaares fast vollständig innerhalb des 1,5 km-radius um das Nest konzentrierte. Nach der Raumnutzungsanalyse für das lokale Brutpaar von Mai bis August 2016 war der Bereich von 300 m um den Brutplatz als regelmäßig bejagtes Nahrungshabitat des Rotmilans einzustufen, mit fortschreitender Brutperiode war eine Ausweitung des Aktionsraumes nach Süden und somit auch eine regelmäßige Nutzung in Richtung des Windparks Langenbrügge und somit der Potenzialfläche zu erkennen, wie insbesondere den Abb. 3.3 und 3.4 in BIOCONSUL- TSH (2016) zu entnehmen ist. Im Umfeld größer 1 km konnten hingegen nur sporadisch eine Nutzung festgestellt werden. Nach GETPROJECT (2017) ist die Potenzialfläche mit Verweis auf Bio- ConsutlSH (2014 und 2016) grundsätzlich geeignet. Begründet wird dies damit, dass sich die Hauptaktivitäten des Rotmilans auf die Flächen im Langenbrügger Moor in der Nähe des Horststandortes beschränkten. Die Flächen im bestehenden Windpark wurden - wenn überhaupt - nur sporadisch überflogen. Dabei kam es zu keinen gefährlichen Situationen. Nach NABU Uelzen (2017) wurde im Jahr 2017 im südlich an die Potenzialfläche angrenzenden Wald ein Brutnachweis des Rotmilans erbracht. Dagegen kommt BioConsultSH (2017) zu dem Schluss, dass dieser Brutplatz aufgegeben wurde. Der im Jahr 2016 festgestellte Brutplatz des Rotmilan nordöstlich der Fläche hat sich gegenüber 2016 geringfügig verschoben. Tabu Die Untersuchungen von BIOCONSULTSH im Jahr 2014 im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windkraftanlage im Windpark Langenbrügge deuten bis zur Aufgabe des vermuteten Brutplatzes im Mai 2014 darauf hin, dass das bekannte Rotmilan-Nahrungshabitat /6 für die Art weiterhin von Bedeutung ist, da der Rotmilan im zweiwöchigen Betrachtungszeitraum regelmäßig im Bereich des Bestandswindparks bzw. angrenzend auftrat. Dies bestätigt nun auch der diesjährige Fund (2017) des Brutplatzes des Rotmilans unmittelbar südlich der Potenzialfläche (NABU UELZEN 2017), der den Revierfund aus 2014 von BioConsultSH untermauert. Entsprechend geht BIOCONSULTSH im ornithologischen Fachgutachten (2016) von einem mittleren Kollisionsrisiko aus, d.h. dass Arten keine Meidung von Windparks zeigen und ihre Flugaktivität regelmäßig in Höhe der Rotoren im Vorhabensgebiet stattfindet (BIOCONSULTSH 2016). Im Mai 2016 wurde ein Brutplatz ca. 600 m nördlich der Potenzialfläche in der Brutperiode 2016 nachgewiesen. Ob es sich um dasselbe Brutpaar wie 2014 handelte, kann den Unterlagen nicht entnommen werden, war aber auch nicht auszuschließen. Nach der Raumnutzungsanalyse für das lokale Brutpaar von Mai bis August 2016 durch BiooConsultSH (2016) war der Bereich von 300 m um den Brutplatz als regelmäßig bejagtes Nahrungshabitat des Rotmilans einzustufen, mit fortschreitender Brutperiode war eine Ausweitung des Aktionsraumes nach Süden und somit auch eine regelmäßige Nutzung des nördlichen Teils der Potenzialfläche zu erkennen. Der 500 m-radius um die geplante WEA 4, auf die GETPROJECT BMS-UMWELTPLANUNG 58

60 (2017) verweist, überlagert nur den südlichen Teil der Potenzialfläche. Für diesen (südlichen) Bereich ist nach den Daten von BIOCONSULTSH (2016) nur noch von einer gelegentlichen Nutzung im Bereich des bestehenden Windparks bzw. östlich daran angrenzend auszugehen. Die Potenzialfläche liegt in unmittelbarer Nähe des EU-VSG Schweimker Moor. Dies ist u.a. wichtigstes Kranichbrut- und rastgebiet im gesamten Landkreis Uelzen. Im März 2009 und März 2010 wurden hier ca. 500 Kraniche am Schlafplatz gezählt (Pailer in KÖHLER & WELLMANN 2011). Allein diese Zahlen entsprechen bereits nahezu einer landesweiten Bedeutung (Kriterium: regelmäßig 540 Ex.). Kraniche nutzen zur Nahrungssuche überwiegend landwirtschaftliche Flächen in der Umgebung und fliegen dazu täglich zwischen Schlafplatz und Nahrungsflächen hin und her, teils über einige Kilometer. Auf diese Funktion des Raumes als Durchflugkorridor für rastende Kraniche geht BIOCONSULTSH (2014 und 2016) nicht ein; den von BIOCONSULTSH (2014) vertretenen Einschätzungen in Bezug auf die Brutzeit sowie den Durchzug wird gefolgt, jedoch betreffen weder deren Untersuchungszeitraum noch der Verweis auf STEINBORN & REICHENBACH (2011) die Bedeutung des Raumes um den Rastplatz um das EU-VSG Schweimker Moor (Schlafplatz). Ein Brutrevier der Wiesenweihe wurde 2017 südlich Abbendorf in einer Entfernung > 2 km zur Potenzialfläche verortet, der Brutplatz wurde nicht bekannt. Zusammenfassend ist die Potenzialfläche für den Rotmilan im 1,5 km-radius um den aktuellen Brutplatz aus 2017 als tabu einzustufen. Hierunter ist nun auch der landesweit bedeutsame Rotmilan-Lebensraum /6 einzuordnen. Hinzu kommt die Bedeutung als Durchflugkorridor für rastende Kraniche. Abbildung 30: Potenzialfläche 42 (1.000m südöstlich Langenbrügge) Tabelle 31: Bewertung der Potenzialfläche 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) Stand 2013 Konfliktbewertung Planungsvorbehalt Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NABU Uelzen [Schwarzstorch, Kranich] Erläuterung Konflikt Ein Brut- und Nahrungshabitat des Schwarzstorchs liegt minimal ca. 2,5 km entfernt westlich und die Potenzialfläche somit bereits im äußeren Bereich des Ausschlussradius gemäß LAG-VSW- BMS-UMWELTPLANUNG 59

61 Kriterien. Konkrete Hinweise auf Überflugbewegungen fehlen, in östlicher liegen einzelne Teiche, die u.u. als Nahrungshabitat geeignet sind. Dieser Bereich ist zudem Nahrungshabitat des Kranichs. Die allgemeine avifaunistische Bedeutung dieses Raumes kann mangels Daten nicht weiter eingeschätzt werden. Eine zuverlässige Bewertung ist erst nach weitergehenden Untersuchungen möglich. Neubewertung 2016/2017/2018 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Lokale bis regionale Bedeutung für Brutvögel, Kranich-Brutplatz nordöstlich; keine erhöhte Nutzungsfrequenz durch Großvögel erkennbar. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARIENAU NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (PGM 2014): Bürgerwindpark Altenmedingen in der Windenergieauswahlfläche 43 westlich von Bostelwiebeck, Landkreis Uelzen. Brutvogeluntersuchung 2014 und Kontrolle der 2014 festgestellten Brutplätze von Rohrweihe und Kranich (Stand ). der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom in Verbindung mit der Gutachterlichen Stellungnahme zur avifaunistischen Bewertung der Auswahlfläche 43 der OECOS GmbH vom und dem Fachgutachten Brutvögel bzw. Gast- und Zugvögel zum Windparkvorhaben Bostelwiebeck der OECOS GmbH (Stand: März 2016), OECOS GMBH (Kurzbericht 2015) mit Anschreiben zur Potenzialfläche der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom , Schreiben der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom , Privat vom in Verbindung mit Stellungnahme DER PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARIENAU NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLA- NUNG (PGM) vom , Stellungnahme des Bauernverbandes Nordostniedersachsen e. V. vom , Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegenwind Altenmedingen vom in Verbindung mit Gutachterliche Kurz-Stellungnahme Artenschutz zur Windenergiepotenzialfläche Nr. 43 Bostelwiebeck (Landkreis Uelzen) vom (Dipl.-Biol. Wübbenhorst). OECOS GMBH (2016): Schwarzstorch-Horstsuche Reisenmoor und Wiebeck mit Anschreiben zur Potenzialfläche der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom , PLANUNGSGE- MEINSCHAFT MARIENAU NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (PGM 2017): Rohrweihenuntersuchung 2017 Der Brutplatz der Rohrweihe lag nach PGM (2014) unmittelbar östlich der Potenzialfläche, der Kranich brütete 2014 nach BMS-UMWELTPLANUNG direkt nördlich der Potenzialfläche führte die OECOS GmbH in der Potenzialfläche eine Brutvogelkartierung durch. Danach wiesen Sie mehrfach Rohrweihen innerhalb der Potenzialfläche nahrungssuchend nach, ein Brutplatz wurde in der Nähe von Eddelstorf in einer Entfernung von m zur Potenzialfläche nachgewiesen, der zweite wurde nicht bekannt. Es wurde vermutet, dass sich der Brutplatz 2015 in einem Abstand von > 1000 m zur Potenzialfläche befand. Ein Brutpaar des Rotmilans (Brutplatz in einem Gehölz westlich von Aljarn) nutzte die Ackerflächen der Potenzialfläche wiederholt zur Nahrungssuche. Ob es sich dabei um ein bedeutsames Nahrungshabitat für den Rotmilan handelt, blieb mangels weiterer Untersuchungen offen. Kraniche wurden wiederholt im Bereich des Brutplatzes aus 2014 nördlich der Potenzialfläche gesichtet, ein Brutplatz konnte hingegen 2015 nicht bestätigt werden. Auch ist der Brutplatz des Rotmilans weiter als m entfernt. Die Windenergienutzung sei somit nach Auffassung des Bauernverbandes mit dem Artenschutz vereinbar. WÜBBENHORST untersuchte 2017 an sechs Terminen im Rahmen von Dauerbeobachtungen den lokalen Groß- Vogelflug. Zwischen dem und 28./ wurde jeweils eine Beobachtungszeit zwischen 5-6 h eingehalten. Der Brutplatz des Kranichs im Norden der Potenzialfläche wurde 2017 bestätigt, darüber hinaus wurde ein Brutplatz der Rohrweihe in der Potenzialfläche angenommen, jedoch nicht bestätigt. Im Umfeld wurde zudem ein weiteres Brutvorkommen des Rotmilans auf Lüneburger Kreisgebiet vermutet, wenngleich der Brutplatz nicht bekannt geworden ist. Nach WÜB- BENHORST wird die Potenzialfläche regelmäßig von Rotmilanen und Mäusebussarden zur Nahrungssuche genutzt, wenngleich im Durchschnitt nur eine Rotmilanbeobachtung pro Untersuchungsstunde ermittelt wurde. Am kam es zu einem Einflug von Rotmilanen auf einem abgeernteten Ackerstandort. Der Gutachter weist darauf hin, dass zur sicheren Einordnung der Fläche eine Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan anhängig werde. Einmalig wurde am ein Schwarzstorch fliegend 250 m westlich der Potenzialfläche in Richtung Bachniederung Eddelstorf festgestellt. Der Turmfalke wurde regelmäßig jagend festgestellt. Laut OECOS GMBH (2016) befindet sich in einem Abstand von etwa 2,7 km zur Potenzialfläche 43 BMS-UMWELTPLANUNG 60

62 Neue Gesamtbewertung ein Althorst eines Großvogels, bei dem es sich um einen potenziell durch Schwarzstorch nutzbaren Nistplatz handelt. Anhand der aufgestellten Mindestradien zu WEA-sensiblen Vogelarten (MU 2016) sei das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen für einen Radius von 3,0 km um Horststandorte des Schwarzstorches nicht auszuschließen. Die Behauptung eines bestehenden Wechselhorstes im Wiebeck konnte nicht bestätigt werden. Zentraler Teil: grundsätzlich geeignet, Nordost-, Süd-, Westteil: tabu Nordostteil tabu, da gem. NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Abstände zum Brutplatz des Kranichs von 500 m einzuhalten sind und dauerhaft davon auszugehen ist, dass der Brutplatz wiederkehrend vom Kranich angenommen wird, da auch in 2015 dort Kraniche beobachtet wurden und der Brutplatz auch 2017 bestätigt wurde. Warum der Kranich in 2015 nicht wie in 2014 zur Brut schritt, kann dabei offen bleiben, da das Habitat als idealtypisch im Vergleich mit den Brutplätzen in Mecklenburg-Vorpommern anzusehen ist. Der noch 2014 festgestellte Brutplatz der Rohrweihe an der Potenzialfläche konnte 2015 nicht bestätigt werden, jedoch der Brutplatz in der Nähe von Eddelstorf. Da auch 2015 ein weiteres Brutpaar für den Raum Aljarn, Eddelstorf und Bostelwiebeck 2014 durch die OECOS GmbH beschrieben und 2017 ein Brutpaar im Umfeld der Potenzialfläche vermutet wurde, ist davon auszugehen, dass dieser Raum insgesamt durch die Vielzahl geeigneter Habitate (u.a. Getreide- und Rapsfelder, Röhrichte, Sümpfe) von hoher Bedeutung für die Rohrweihe ist. Dabei ist mit nun zwei Untersuchungen aus zwei aufeinander folgenden Jahren und 2017 belegt, dass die Rohrweihe alljährlich den Brutplatz abhängig von der Feldfrucht bzw. Nutzung kleinräumig wechselt, dabei aber über längere Zeiträume Bruthabitate ortstreu im hier betrachteten Raum Aljarn, Eddelstorf und Bostelwiebeck mit mind. zwei Brutpaaren annimmt. Eine unregelmäßige Nutzung der Potenzialfläche ist daher in einzelnen Jahren nicht auszuschließen und es sind dann gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Abschaltzeiten in der Brutzeit der Rohrweihe einzuhalten, um den Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden (SCHREIBER 2016). Hierzu bedarf es alljährlich einer Überprüfung durch Fachleute, ob die Rohrweihe in einem Umkreis von 1 km zur Potenzialfläche brütet. Ein Schwarzstorchhorst befindet sich 2,7 km südwestlich im Reisenmoor bzw. südöstlich im Wiebeck (Wechselhorste). Der Schwarzstorch wurde 2017 erstmalig westlich der Potenzialfläche in Richtung Eddelstorfer Bachniederung fliegend festgestellt. Eine regelmäßige Flugroute ist hieraus bislang nicht abzuleiten. Weitere Nachweise des Schwarzstorchs gelangen in den Jahren 2015 und 2016 bei Strothe und Groß Thondorf (NABU UELZEN schriftl.). Die Informationen zur letzten Nutzung des o.a. Horstes sind unklar bzw. widersprüchlich. Dadurch bedingt und aufgrund der Seltenheit und Schutzbedürftigkeit dieser Vogelart wird das Brutgebiet weiterhin geschützt und mit einer 2,5 km breiten Tabufläche versehen. Hieraus resultiert, dass die Potenzialfläche im Nordostteil zum Schutz des Kranichs nach NLT (2014) bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) und im Bereich des 2,5 km-schutzabstandes zu den Schwarzstorchbrutgebieten Reisenmoor und Wiebeck in Anlehnung an LAG-VSW als Tabubereich und im übrigen Teil (63,3 ha) hingegen als grundsätzlich geeignet einzustufen ist. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan und Schwarzstorch anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). BMS-UMWELTPLANUNG 61

63 Abbildung 31: Potenzialfläche 43 (1.000m westlich Bostelwiebeck) Tabelle 32: Bewertung der Potenzialfläche 44 (1.000m nördlich Strothe) 44 (1.000m nördlich Strothe) Stand 2013 Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NABU Uelzen Schwarzstorch Erläuterung Konflikt An die Potenzialfläche grenzt ein Schwarzstorch-Brutgebiet im Nordwesten (Wiebeck) direkt an. Daher ist die Potenzialfläche als Tabufläche zu betrachten, was gemäß der LAG-VSW-Kriterien auch für die übrigen Bereiche zutrifft, die somit unabhängig von den konkreten Flugbewegungen mindestens als kritisch zu bewerten sind. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Daten NABU UELZEN (2017) Inhalt neue Quellen/ Ein Brutplatz des Rotmilans wurde 2017 nicht nachgewiesen, allerdings im weiteren Umfeld der Potenzialfläche ein Brutrevier der Art nördlich Niendorf verortet. Ein Brutplatz des Schwarzmilans wurde in einer Entfernung > 1,5 km südlich Strothe nachgewiesen. Weitere Nachweise des Schwarzstorchs gelangen in den Jahren 2015 und 2016 bei Strothe und Groß Thondorf (NABU UELZEN schriftl.). Neue Gesamtbewertung Tabu, da das Schwarzstorchbrutgebiet nur 1 km entfernt liegt. BMS-UMWELTPLANUNG 62

64 Abbildung 32: Potenzialfläche 44 (1.000m nördlich Strothe) Tabelle 33: Bewertung der Potenzialfläche 45 (1.000m östlich Niendorf I) 45 (1.000m östlich Niendorf I) Stand 2013 Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NABU Uelzen, BMS-Umweltplanung (2005a) Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Die Potenzialfläche liegt nahezu komplett in einer Probefläche der Untersuchung von BMS- UMWELTPLANUNG (2005a). Diese erlangte eine regionale Bedeutung vorrangig aufgrund von Vorkommen von Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Heidelerche und Nachtigall. Großvogel- Beobachtungen gelangen seinerzeit nicht. Jedoch befindet sich mittlerweile ein Schwarzstorch-Brutgebiet (Wiebeck) in nur knapp 1 km Entfernung nördlich. Allein aufgrund der geringen Distanz sind Überflugbewegungen hier anzunehmen. Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutz des Schwarzstorch-Brutgebietes ist aufgrund des geringen Abstandes grundsätzlich nicht gegeben. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Daten NABU UELZEN (2017) Inhalt neue Quellen/ Ein Brutplatz des Rotmilans wurde 2017 nicht nachgewiesen, allerdings im weiteren Umfeld der Potenzialfläche ein Brutrevier der Art nördlich Niendorf verortet. Ein Brutplatz des Schwarzmilans wurde in einer Entfernung > 1,5 km südlich Strothe nachgewiesen. Weitere Nachweise des Schwarzstorchs gelangen in den Jahren 2015 und 2016 bei Strothe und Groß Thondorf (NABU UELZEN schriftl.). Neue Gesamtbewertung Tabu, da das Schwarzstorchbrutgebiet nur 1 km entfernt liegt. BMS-UMWELTPLANUNG 63

65 Abbildung zu Potenzialfläche 45: siehe Abbildung 32 zu Potenzialfläche 44 (1.000m östlich Niendorf I) Tabelle 34: Bewertung der Potenzialfläche 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) kritisch angrenzend EU-Vogelschutzgebiet Daten NABU Uelzen, BMS-Umweltplanung (2005a) Rotmilan, Uhu, Ortolan Die Potenzialfläche reicht im Ostteil in das geschlossene Verbreitungsgebiet des Ortolans, wobei in diesem Bereich keine Dichtezentren betroffen sind, das vorrangig für diese Art ausgewiesene EU- Vogelschutzgebiet Ostheide bei Himbergen in einem Abstand ab 0,2 km liegt. Weiterhin wurde am Ostrand ein Revier des Rotmilans festgestellt sowie 2005 in < 0,5 km Abstand nordwestlich ein Revier des Uhus, was mit einer Windenergie-Nutzung kaum vereinbar erscheint. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom mit Verweis auf Stellungnahme der BIOLAGU von September 2013, NLWKN vom Stellungnahme der NWind GmbH vom in Verbindung mit dem Gutachten Windparkerweiterung Oetzen. Winterkartierung Uhu des Planungsbüros Elbberg, Hannover, vom , Stellungnahme NLWKN vom Datenlage zu Uhu und Rotmilan sei nach Auffassung von GETPROJECT und NWind veraltet bzw. nicht nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang sei die Einzelbetrachtung mit Einzelabwägung angezeigt. BIOLAGU empfehlen daher bereits 2013, den Status der beiden Arten vor Ort zu überprüfen. Der Großvogellebensraum /13 sei nach Auffassung des NLWKN mit Vorkommen der Arten Rotmilan, Weißstorch und Rohrweihe nicht berücksichtigt. Im Januar 2016 wurde durch das PLANUNGSBÜRO ELBBERG eine Uhu-Kartierung unter Verwendung von Klangattrappen mit dem Ergebnis durchgeführt, dass weder Spuren noch Rufaktivität des Uhus nachgewiesen werden konnten. Zum lokalen Vorkommen von Rotmilan, Rohrweihe und Ortolan wurde keine verbesserte Datenlage vorgelegt. Grundsätzlich geeignet, da kein Nachweis des Uhus im Umkreis von 1 km durch das Planungsbüro gelang. Zum Vorkommen des Rotmilans im Bereich des Bruchwedeler Baches nordwestlich von Dörmte wurde keine Aussage getroffen, dieses potenzielle Vorkommen ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu verifizieren, ggf. werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 und Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) bzw. ein Schutzabstand von 1,5 km zum Brutplatz der Art erforderlich. Zu einzelnen Brutplätzen des Ortolans an der K3 außerhalb des EU-Vogelschutzgebietes V25 Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich kann ein Abstand von 250 m im Zulassungsverfahren eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Der Großvogellebensraum /13 liegt 950 m entfernt, wird somit nicht von der Potenzialfläche tangiert. Eine Bedeutung der Potenzialfläche als regelmäßig genutztes Nahrungshabitat des Rotmilans wurde bislang nicht belegt. Der Weißstorch brütete bislang erfolgreich in den Jahren 2016 und 2016 in Kirchweyhe > 10 km von der Potenzialfläche entfernt (vgl. Kap ). BMS-UMWELTPLANUNG 64

66 Abbildung 33: Potenzialfläche 46 (1.000m nordwestlich Dörmte) Tabelle 35: Bewertung der Potenzialfläche 47 (1.000m östlich Jarlitz) 47 (1.000m östlich Jarlitz) Stand 2013 Konfliktbewertung Planungsvorbehalt Bewertung VSW angrenzend regionale Bedeutung, randlich Rotmilan-Nahrungshabitat und Brutplatz (3030.1/5) weitere Quellen Daten NABU Uelzen Rotmilan, Ortolan Erläuterung Konflikt Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings außerhalb bekannter Dichtezentren. Es handelt sich jedoch großenteils um einen Bereich, der insgesamt als Kernverbreitungsgebiet von Ackervogelgemeinschaften und daher im LRP als Bereich mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz und folglich raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft vorgeschlagen wurde. Östlich grenzt an die Potenzialfläche ein Rotmilan-Nahrungshabitat an (geringfügig überlappend), wobei der Brutplatz des Rotmilans ca. 0,9 km außerhalb liegt. Ob die Potenzialfläche eine Bedeutung als Nahrungshabitat der Art innehat, ist unklar. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Potenzialfläche der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , Daten NABU UELZEN (2017) Inhalt neue Quellen/ In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen im Umfeld der Potenzialfläche 49 Jarlitz hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel-Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumen- tiert sind. Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Beobachtungen von Flugsequenzen von Großvögeln beschränken sich auf Mäusebussarde (4 Feststellungen); Kranich, Rotmilan und Wespenbussard als bekannte Brutvogelarten der Umgebung wurden bei den Untersuchungen durch BIOCONSULTSH (2014) nicht in Abständen von < 2 km BMS-UMWELTPLANUNG 65

67 Neue Gesamtbewertung registriert. Grundsätzlich geeignet; kleinflächig Tabu im Nordosten und Südwesten Die Potenzialfläche ist grundsätzlich geeignet, da weder durch BIOCONSULTSH (2014) noch durch NABU UELZEN (2017) ein Brutrevier bzw. Brutplatz des Rotmilans nachgewiesen werden konnte. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Der Großvogellebensraum /11 tangiert die Potenzialfläche im Nordosten und der Rotmilan- Lebensraum /5 im Südwesten. Daher wird die Potenzialfläche um 5,9 ha (Tabu) verkleinert. Abbildung 34: Potenzialfläche 47 (1.000m östlich Jarlitz) Tabelle 36: Bewertung der Potenzialfläche 48 (1.000m westlich Rätzlingen) 48 (1.000m westlich Rätzlingen) Stand 2013 Konfliktbewertung kritisch Bewertung VSW z.t. Status offen weitere Quellen Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN, KÖHLER & WELLMANN (2011) Rotmilan, Schwarzmilan, Wiesenweihe, Kranich Erläuterung Konflikt Im direkten Umfeld des mittleren Bereiches wurden zwei Bruten der Wiesenweihe nachgewiesen. Direkt nordwestlich wurde ein Revier des Rotmilans festgestellt, außerdem brüten im Umfeld Rohrweihen, weiterhin liegen Brutzeitfeststellungen u.a. von Schwarzmilanen und Wespenbussarden vor. Erfassungen zur Planung der A 39 bestätigten ein Rotmilan-Revier, außerdem wurden im Umfeld (ca m) u.a. ein Brutvorkommen des Kranichs sowie mehrere Reviere Kiebitz erfasst. Die Bewertung als Vogelbrutgebiet ergab für alle Teilbereiche lokale bis landesweite Bedeutung. Die östliche Teilfläche grenzt direkt an den Wasserspeicher Stöcken. Dieser hat sich in den letzten Jahren als Sommerrastplatz des Kranichs entwickelt (maximal 2010: 160 Individuen, KÖHLER & WELLMANN 2011). Im Rahmen der Erfassungen zur Planung der A 39 wird die Bedeutung für Rastvögel in den angrenzenden Bereichen, die teilweise in die Teilfläche fallen, als mittel bis hoch klassifiziert. Der NABU UELZEN benennt Bereiche in der Teilfläche als Rastgebiet von Kranichen, Kiebitzen (mind. 150 Individuen) und Goldregenpfeifern. Die nordöstliche Teilfläche wird vom NABU UELZEN als Rastgebiet (Kraniche, Gänse, Kiebitz, Goldregenpfeifer) angegeben. Das Speicherbecken Stöcken weist eine landesweite Bedeutung für Reiherente und eine regionale Bedeutung für BMS-UMWELTPLANUNG 66

68 Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Knäk-, Krick-, Schnatter- und Spießente sowie eine lokale Bedeutung für den Grünschenkel auf (s. LRP 2012). Nach derzeitiger Datenlage sind daher große Bereiche sehr kritisch zu sehen. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , Daten NABU UELZEN (2017), Stellungnahme NLWKN vom Aufgrund des Vorhandenseins des Windparks Hanstedt II als erhebliche Vorbelastung und durch Einhaltung der Mindestabstände zu den bekannten Brutplätzen des Rotmilans kann Windvorrangfläche durch Arrondierung ausgewiesen werden. Ein Rotmilanbrutplatz wurde 2017 ca. 1,5 km östlich und ein Kranichrevier westlich der Potenzialfläche festgestellt. Zwei Rohrweihenreviere und bis zu drei Schwarzmilanreviere wurden zwischen Woltersburg und Pieperhöfen 2017 verortet, der jeweilige Brutplatz hingegen ist nicht genau bekannt. Das landesweit bedeutsame Brutvogelgebiet /5 sei nach NLWKN nicht berücksichtigt. Großenteils kritisch; südlichste Teilfläche im Überlagerungsbereich des Windparks Hanstedt II: grundsätzlich geeignet Eine neuerliche Prüfung des Datenstandes zeigt auf, dass einzig die südlichste Teilfläche (29 ha), die den bestehenden Windpark Hanstedt II überlagert, in Bezug auf empfindliche Brut- und Gastvogelarten als grundsätzlich geeignet einzustufen ist, da diese einen Abstand von > 3 km zum Speicherbecken Stöcken aufweist und nicht mit einem Brutplatz des Rotmilans im Umfeld von 1,5 km bzw. eines Schwarzmilans (Schutzabstand 1 km) überlagert. Ein Brutrevier des Kranichs wurde im Hohen Holz verortet, zu dem im Falle einer regelmäßigen Brut ein 500 m -Schutzabstand gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) einzuhalten ist. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden zur Absicherung der Datenlage weitere Untersuchungen in Bezug auf die Brutplatzwahl und Raumnutzung durch den Rotmilan und ggf. den Schwarzmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden, NMUEK 2016b). Das landesweit bedeutsame Brutvogelgebiet /5 liegt mehr als 2,9 km von der Potenzialfläche entfernt, eine Beeinträchtigung ist aufgrund Entfernung nicht anzunehmen. BMS-UMWELTPLANUNG 67

69 Abbildung 35: Potenzialfläche 48 (1.000m westlich Rätzlingen) Tabelle 37: Bewertung der Potenzialfläche 49 (1.000m südlich Jarlitz) 49 (1.000m südlich Jarlitz) Stand 2013 Konfliktbewertung kritisch Bewertung VSW teilweise regionale Bedeutung, randlich Rotmilan-Nahrungshabitat (3030.1/5) weitere Quellen Daten NABU Uelzen Rotmilan, Wespenbussard, Kranich, Ortolan Erläuterung Konflikt Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings knapp östlich außerhalb eines bekannten Dichtezentrums. Es handelt sich jedoch um einen Bereich, der insgesamt als Kernverbreitungsgebiet von Ackervogelgemeinschaften und daher im LRP als Bereich mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz und folglich raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft übernommen wurde. Östlich grenzt an die Potenzialfläche ein Rotmilan-Nahrungshabitat an (geringfügig überlappend), in wenigen 100 m Abstand befinden sich Brutplätze/Revierzentren von Rotmilan, Wespenbussard und Kranich, weshalb die Situation gemäß der LAG-VSW-Kriterien (2007) mindestens als kritisch zu erachten ist. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014) weitere neue Quellen/ BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Auswahlfläche der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , Stellungnahme der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom und vom , Daten NABU UELZEN (2017), STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE (VSW 2017 schriftl.) Inhalt neue Quellen/ In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel- Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind. Die methodischen Min- BMS-UMWELTPLANUNG 68

70 Neue Gesamtbewertung deststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Dabei wurden südlich der Potenzialfläche entlang der B 493 drei Reviere des Ortolans erfasst, zu weiteren Arten wie z.b. Heidelerche fehlen Angaben. Beobachtungen von Flugsequenzen von Großvögeln beschränken sich auf Mäusebussarde (4 Feststellungen); Kranich, Rotmilan und Wespenbussard als bekannte Brutvogelarten der Umgebung wurden bei den Untersuchungen durch BIOCONSULTSH (2014) nicht registriert. Brutplätze dieser Arten wurden demnach nicht in Abständen von < 2 km zur Potenzialflächen festgestellt. Grundsätzlich geeignet; östlicher Teilbereich: tabu Die 2013 vorgenommene Konfliktbewertung als kritisch (nicht als Tabubereich, wie bei BIOCONSUL- TSH 2014 fälschlich angegeben) relativiert sich durch die aktuellen Untersuchungsergebnisse. Diesen lassen es plausibel erscheinen, dass der Ortolan überwiegend entlang der B 493 in ca m Entfernung zur Potenzialfläche brütet und Großvögel nicht im Umkreis von 1,5 km brüten und den unmittelbar betroffenen Bereich nicht regelmäßig nutzen. Ein 2010 festgestellter Brutplatz des Rotmilans im 1,5 km-radius der Art wurde aktuell nicht bestätigt. Ein Brutrevier des Kranichs wurde im Hohen Holz verortet, zu dem ggf. im Falle einer Brut ein 500 m -Schutzabstand gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) einzuhalten ist. Der landesweit wertvolle Rotmilanlebensraum (3030.1/5) wird als Tabufläche gewertet. Abbildung 36: Potenzialfläche 49 (1.000m südlich Jarlitz) Tabelle 38: Bewertung der Potenzialfläche 50 (1.000m westlich Nateln) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt 50 (1.000m westlich Nateln) Status offen, derzeit keine grundlegenden Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) teilweise regionale Bedeutung Daten NABU Uelzen Ortolan Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings nicht in bekannten Dichtezentren. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. Die Bewertung einer Teilfläche als Vogelbrutgebiet regionaler Bedeutung resultiert aus der Meldung von zwei Ortolan- Revieren. BMS-UMWELTPLANUNG 69

71 Neubewertung 2016/2017/2018 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Daten NABU UELZEN (2017), PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARIENAU NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTS- PLANUNG (PGM 2014): Brut und Gastvogeluntersuchung , OECOS GMBH (2018): Schwarzstorch-Horstsuche Reisenmoor und Wiebeck, BioLaGu (2013f): Untersuchungen zum Einfluss von WEA auf Singvogelarten, insbesondere Ortolan sowie (2011) Avifaunistische Untersuchungen zur geplanten Erweiterung des Windparks Nateln, BioConsultSH (2017): Ornithologisches Fachgutachten Inhalt neue Quellen/ Ein Kranichrevier wird m nördlich von Wellendorf verortet. Neue Gesamtbewertung Unkritisch Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m im Zulassungsverfahren eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Die Studie von BioLaGu (2013) kommt zu dem Ergebnis, dass sich negative Einflüsse von WEA auf den lokalen Brutbestand der Art vermeiden lassen, sofern bei der Standortplanung die Ortolanhabitate hinreichend berücksichtigt werden. Ein Brutrevier des Kranichs wurde an einem Zulauf des Wellendorfer Baches verortet, zu dem im Falle einer regelmäßigen Brut ein 500 m-schutzabstand gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) einzuhalten ist. Abbildung 37: Potenzialfläche 50 (1.000m westlich Nateln) Tabelle 39: Bewertung der Potenzialfläche 51 (1.000m östlich Lehmke) 51 (1.000m östlich Lehmke) Stand 2013 Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW Im Norden teils großflächig überlappend Rotmilan-Nahrungshabitate / /7 weitere Quellen Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN Rotmilan, Ortolan Erläuterung Konflikt Große Bereiche liegen in einem Dichtezentrum (sehr hohe Dichte) des Ortolans, die Potenzialfläche insgesamt im Verbreitungsgebiet der Art wurden im Rahmen der Untersuchungen zur BMS-UMWELTPLANUNG 70

72 Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Planung der A 39 insgesamt 26 Reviere des Ortolans innerhalb der Potenzialfläche und zahlreiche weitere im Umfeld erfasst. Im Nordteil überlagern zudem randlich Nahrungsflächen des Rotmilans. Wesentliche Bereiche werden als landesweit bedeutsames Vogelbrutgebiet bewertet. Nach derzeitiger Datenlage müssen wesentliche Bereiche als Tabuzone gelten. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der WPD ONSHORE GMBH & CO. KG vom BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Potenzialfläche der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , Stellungnahme der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , Daten NABU UELZEN (2017), STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE (VSW 2017 schriftl.) In der Stellungnahme GETPROJECT GmbH 2014 wird allgemein die besondere Verantwortung des Landkreises Uelzen für den Erhalt des Ortolans anerkannt, diese Vogelart aber gleichzeitig als für die Ausweisung von Windvorranggebieten auf Ebene der Regionalplanung als nicht relevant angesehen. Verwiesen wird auf die Nähe zur geplanten BAB A39. Für den Rotmilan lässt sich demnach eine konkrete Gefährdung im Sinne des Artenschutzrechts nicht ableiten, da die bekannten Nahrungshabitate nur geringfügig mit der Potenzialfläche überlappen. Eigene ergänzende Untersuchungen wurden der Stellungnahme nicht beigefügt. In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel-Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind (BIOCONSULTSH 2014). Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Dabei berücksichtigte BIOCONSULTSH (2014) jedoch nur den nördlichen Teil der Potenzialfläche, womit faktisch die Teile der Potenzialfläche bei BIOCONSULTSH (2014) nicht dargestellt sind, die in einem Abstand von < 1 km zu einem 2014 von diesem Gutachter gefundenen Brutstandort des Rotmilans liegen, dieser Brutplatz wurde 2017 bestätigt. Bei der vergleichenden Interpretation früherer und der 2014 erbrachten Erfassungsergebnisse ist dieser unterschiedliche Flächenzuschnitt zu berücksichtigen. Dabei wurden lediglich zwei Reviere des Ortolans erfasst, im Umfeld jedoch Brutplätze der Greifvogelarten Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe und Mäusebussard. Der Rotmilan-Brutplatz befand sich ca. 1,1 km von der bei BIOCONSULTSH (2014) betrachteten Teilfläche entfernt, jedoch in unmittelbarer Nähe zu den südlichen Teilen der Potenzialfläche. Die Rohrweihen-Brut wurde in 0,3 km, die der Wiesenweihe in 2,5 km Entfernung nachgewiesen, eine weitere Rotmilan-Brut in ca. 2 km Entfernung. Die Flugaktivität war in der Potenzialfläche (untersuchter Nordteil) am höchsten von allen bei BIO- CONSULTSH (2014) betrachteten Potenzialflächen, am häufigsten waren Mäusebussard (21 Sequenzen) und Rotmilan (8 Sequenzen), während Wiesenweihen vorrangig in westlicher Richtung deutlich außerhalb der Potenzialfläche flogen. Eine grafische Darstellung der beobachteten Flugsequenzen fehlt [bei den übrigen von BIOCONSULTSH (2014) betrachteten Potenzialflächen vorhanden]. Rotmilane waren aber lt. BIOCONSULTSH (2014) auch im gesamten bestehenden Windparkareal aktiv. In der Stellungnahme von GETPROJECT 2016 wird darauf verwiesen, dass unter Berücksichtigung der Mindestabstände zu den seit 2014 bekannten o.g. Brutplätzen die Erweiterung des Windparks Hanstedt II möglich sei. Der Schwarzmilan wurde nach aktuellen Daten des NABU UELZEN 2017 südlich Hanstedt II brutverdächtig beobachtet, der Nistplatz jedoch nicht gefunden. Ein Revier des Wespenbussards wurde 2017 nördlich Bollensen in einer Entfernung von > 2 km zur Potenzialfläche verortet. Der Brutplatz ist jedoch nicht genau bekannt, Großenteils Tabu; Teilbereiche im Nordwesten und Nordosten: grundsätzlich geeignet Die Bedeutung des Raumes insgesamt, aber auch der Potenzialfläche für sich genommen, als Dichtezentrum für den Ortolan (sehr hohe Dichte: ca. 13 Reviere./km² innerhalb der Potenzialfläche) wurde 2012 im Rahmen der A39-Planung durch systematische Untersuchungen belegt. Von den 2012 erfassten Revieren lagen neun im Bereich der 2014 untersuchten Teilfläche. Bereits 2010 wurden 15 Reviere, davon ebenfalls neun im 2014 untersuchten Teilbereich erfasst, die gesamte Potenzialfläche 2010 dabei aber nur zu ca. 2/3 abgedeckt. Die starken Diskrepanzen zu den Ergebnissen aus Erfassungen zur A39-Planung 2010/2012 zu denen von BIOCONSULTSH (2014) BMS-UMWELTPLANUNG 71

73 können an dieser Stelle nicht aufgeklärt werden, die Datenerhebungen zur A39 sind aber als relativ aktuelle, systematische Datengrundlage unabhängig von kurzfristigen Unterschieden z.b. durch Bestandsfluktuationen, Flächennutzung, ggf. außerdem methodischen Unterschieden, als valide Bewertungsgrundlage anzusehen. Ein 2014 ermitteltes und 2017 bestätigtes Brutvorkommen des Rotmilans bewirkt für die südlichen Teile der Potenzialfläche allein die Einstufung als Tabufläche (bis 1,5 km Abstand zum Horst), wobei die Vögel auch den Bereich des bestehenden Windparks befliegen (räumliche Darstellung der Erfassung 2014 liegt nicht vor, s.o.). Die STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE hat einen weiteren Rotmilan-Lebensraum (3029.4/6 überlagernd und westlich der Potenzialfläche) abgegrenzt, der als Tabubereich zu werten ist. Insgesamt ist die Einstufung als tabu für den Großteil der Potenzialfläche damit weiterhin angemessen. Um den durch Bioconsult SH (2014) ermittelten Brutplatz des Rotmilans wird ein Puffer von 1,5 km eingehalten, die Dichtezentren des Ortolans aus der Untersuchung zur A 39 decken sich sehr gut mit den Rotmilan-Nahrungshabitaten /5, /7 und /6 und werden vollständig ausgespart. Es verbleibt eine Fläche in der Größe von 19 ha im Nordwesten und 23 ha im Nordosten. Zu Ortolan-Brutplätzen, die nicht im Dichtezentrum liegen, kann dabei nach Überprüfung der vorliegenden Datenlage ein Abstand von 250 m im Zulassungsverfahren eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden (UNB LK UE, schriftl.). Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden zur Absicherung der Datenlage weitere Untersuchungen in Bezug auf die Brutplatzwahl und Raumnutzung durch die Arten Rotmilan und ggf. Schwarzmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden, NMUEK 2016b). Abbildung 38: Potenzialfläche 51 (1.000m östlich Lehmke) Tabelle 40: Bewertung der Potenzialfläche 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt 52 (1.000m südlich Suhlendorf) Planungsvorbehalt randlich Status offen Daten NABU Uelzen Ortolan, Kranich, Rohrweihe Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans und tangiert am Westrand ein bekanntes Dichtezentrum. Am Westrand wurden zudem Brutreviere von Kranich und BMS-UMWELTPLANUNG 72

74 Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Rohrweihe gemeldet. Durch eine Beschränkung auf den östlichen Teil der Potenzialfläche ließen sich die Konflikte nach derzeitiger Datenlage vermutlich deutlich verringern. - keine eigene Untersuchung/Quelle Daten NABU UELZEN (2017) Ein Brutrevier der Wiesenweihe wurde 2017 südwestlich Drohe in einer Entfernung > 2 km zur Potenzialfläche verortet, der Brutplatz wurde nicht bekannt. Grundsätzlich geeignet Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Der Kranich wurde auf einer landwirtschaftlichen Fläche verortet, der Brutplatz ist somit bislang weder einem Bruchwald oder Sumpf noch einem Gewässer zuzuordnen. Neuere Beobachtungen der bzw. Untersuchungen zum Vorkommen der Art lagen für den Bereich bislang nicht vor. Eine unregelmäßige Nutzung der Potenzialfläche durch die Rohrweihe ist in einzelnen Jahren nicht auszuschließen und es sind dann gemäß Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) Abschaltzeiten in der Brutzeit der Rohrweihe einzuhalten, um den Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden (SCHREIBER 2016). Hierzu bedarf es alljährlich einer Überprüfung durch Fachleute, ob die Rohrweihe in einem Umkreis von 1 km zur Potenzialfläche brütet. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden zur Absicherung der Datenlage weitere Untersuchungen in Bezug auf die Brutplatzwahl und Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden, NMUEK 2016b). Abbildung 39: Potenzialfläche 52 (1.000m südlich Suhlendorf) BMS-UMWELTPLANUNG 73

75 Tabelle 41: Bewertung der Potenzialfläche 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) Tabuzone; Datenlage ausreichend z.t. Status offen, Rotmilan-Nahrungshabitat /6 900 m nordwestlich Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN Ortolan, Rotmilan Die Potenzialfläche liegt weitestgehend in einem Dichtezentrum (hohe Dichte) des Ortolans. Nach Erhebungen zur Planung der A 39 ist der Bereich von landesweiter Bedeutung für Brutvögel. Am Rand der Potenzialflächen wurde ein Revier des Baumfalken registriert. Nach derzeitiger Datenlage müssen wesentliche Bereiche als Tabuzone gelten. - keine eigene Untersuchung/Quelle Daten NABU UELZEN (2017) Ein Brutrevier der Wiesenweihe wurde östlich Wieren in einer Entfernung von > 3 km zur Potenzialfläche verortet, der Brutplatz wurde nicht genau bekannt. Grundsätzlich geeignet Die Potenzialfläche tangiert den 1,5 km-schutzabstand gemäß LAG-VSW (2015) zu einem Brutrevier des Rotmilans (Daten 2017) in der Niederung südwestlich Ostedt (zugleich Rotmilan- Nahrungshabitat /6). Die beiden Brutplätze von 2012 sind nicht mehr besetzt. Bereiche mit Ortolan-Vorkommen können auf Ebene der Zulassung mit 250 m-puffer (entsprechend der Vorgehensweise des Landkreises Uelzen zum Schutz der Art) ausgespart werden können. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden zur Absicherung der Datenlage weitere Untersuchungen in Bezug auf die Brutplatzwahl und Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig (vgl. NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden, NMUEK 2016b). Abbildung 40: Potenzialfläche 53 (1.000m nordwestlich Soltendieck) BMS-UMWELTPLANUNG 74

76 Tabelle 42: Bewertung der Potenzialfläche 54 (1.000m östlich Schostorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 54 (1.000m östlich Schostorf) Planungsvorbehalt z.t. Status offen, angrenzend und im Süden Rotmilan-Nahrungshabitat Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN Rotmilan, Ortolan Beide Teilflächen liegen im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings nicht in bekannten Dichtezentren. An die südwestliche Teilfläche grenzen Rotmilan-Nahrungshabitate direkt an, für die Potenzialfläche liegen diesbezüglich keine Daten vor. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. Nach Erhebungen zur Planung der A 39 lag im Randbereich der westlichen Teilfläche ein Revierzentrum des Wespenbussards. Landesweite Bedeutung für Brutvögel; eine Bedeutung als Rotmilan-Nahrungshabitat im Südteil (3130.3/4) des Gebietes konnte hingegen nicht bestätigt werden (keine Nachweise der Art im UG). Stellungnahme der UNB des Landkreises Uelzen vom ,, Stellungnahme der GETPRO- JECT GmbH & Co. KG vom , Daten NABU UELZEN (2017), Stellungnahme NLWKN vom Die Überschneidung mit dem Rotmilan-Nahrungshabitat (des NLWKN) wurde lt. der Stellungnahme der UNB nicht berücksichtigt. Die Eignung als Vorrangfläche werde daher kritisch beurteilt, da eine Herabstufung der Wertigkeit für Brutvögel durch in Planung befindliche Vorhaben [A 39] aus Sicht der Naturschutzbehörde als problematisch anzusehen sei. Die Großvogel- bzw. Rotmilan- Lebensräume /4 und /2 seien nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Ein Kranichbrutrevier wurde auf dem geplanten Verlauf der A 30 nördlich der Potenzialfläche verortet. Ein Brutrevier der Wiesenweihe wurde 2017 südlich Abbendorf in einer Entfernung > 2 km zur Potenzialfläche verortet, der Brutplatz wurde nicht bekannt. Das landesweit bedeutsame Brutvogelgebiet /4 sei nach NLWKN nicht berücksichtigt. Grundsätzlich geeignet; Südwestteil: Tabu Ein ca. 42,8 ha großer Teil der Fläche ist grundsätzlich geeignet. Eigene Untersuchungen 2014 ergaben keine Hinweise auf Rotmilan-Vorkommen. Nach Daten des NABU UELZEN ist ein Horststandort der Art in > 1 km Entfernung zu vermuten, würde aber bei Berücksichtigung des neuen 1,5 km-kriteriums zu Überlagerungen dieses Schutzradius mit Teilen der Potenzialfläche führen, was bei den Untersuchungen 2014 noch nicht weitergehend berücksichtigt wurde. Der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannte Rotmilan-Lebensräume /4 und /2 werden daher zum Schutz der Art vollumfänglich als Tabubereich ausgespart. Weitergehende Schutzabstände ergeben sich bislang nicht, da seit 2014 kein Brutplatz des Rotmilans im Umfeld von 1,5 km zur Potenzialfläche bekannt wurde. Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden (UNB, schriftlich). BMS-UMWELTPLANUNG 75

77 Abbildung 41: Potenzialfläche 54 (1.000m östlich Schostorf) Tabelle 43: Bewertung der Potenzialfläche 55 (1.000m südlich Lüder) 55 (1.000m südlich Lüder) Stand 2013 Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW nicht erfasst, angrenzend EU-VSG sowie Status offen weitere Quellen Daten NABU Uelzen, Köhler & Wellmann (2011) Kranich, Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe des EU-VSG Schweimker Moor. Lt. Daten des NABU UELZEN ist ein Brutgebiet des Schwarzstorches in direkter Nachbarschaft zur Potenzialfläche bekannt. Das Schweimker Moor ist u.a. wichtigstes Kranichbrut- und rastgebiet im gesamten Landkreis Uelzen. Im März 2009 und März 2010 wurden hier ca. 500 Kraniche am Schlafplatz gezählt (PAILER in KÖHLER & WELLMANN 2011). Allein diese Zahlen entsprechen bereits nahezu einer landesweiten Bedeutung (Kriterium: regelmäßig 540 Ex.). Kraniche nutzen zur Nahrungssuche überwiegend landwirtschaftliche Flächen in der Umgebung und fliegen dazu täglich zwischen Schlafplatz und Nahrungsflächen hin und her, teils über einige Kilometer. Konkret ist dies belegt durch eine kartographische Darstellung des NABU UELZEN/K. Pailer, wonach östlich von Langenbrügge das wichtigste Nahrungs- und Tagesrastgebiet für Kraniche auf Frühjahrs- und Herbstzug liegt. Die täglichen Schlafplatzflüge verlaufen demnach durch die Potenzialfläche. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der Windwärts Energie GmbH vom , Private Einwender (vom und vom ),Gutachten der BIOCONSULT SH (2014, 2017) im Zusammenhang mit der Fläche 56. Stellungnahme der Windwärts GmbH vom , ARBEITSGEMEINSCHAFT ADLER- SCHUTZ NIEDERSACHSEN (AAN) vom Inhalt neue Quellen/ Die Daten zum Kranichzug werden bezweifelt, da sie nur von einer Person des NABU UELZEN stammten. Es sei der Zusammenhang mit dem Neubau der A39 herzustellen, der zu einer Entwertung der Nahrungsflächen führte. Zudem sei der Schwarzstorch im Bereich > 1 km zum Brutplatz nur betroffen, wenn es durch den Windpark in der Potenzialfläche zu einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos käme. BIO-CONSULTSH (2017) wiesen 2016 abschließend keinen Schwarz- BMS-UMWELTPLANUNG 76

78 Neue Gesamtbewertung storch(horst) im Lüderbruch nach, wenngleich im Gutachten darauf verwiesen wird, dass es sich um ein altes, jedoch aktuell unbesetztes Brutgebiet der Art handelt. Die ARBEITSGEMEINSCHAFT ADLERSCHUTZ NIEDERSACHSEN meldet 2017 einen Brutnachweis des Seeadlers im Lüderbruch. Tabu Sowohl für den Landkreis Uelzen als auch für den NABU UELZEN ist es unzweifelhaft, dass es sich beim Schweimker Moor um das kreisweit wichtigste Kranichbrut- und -rastgebiet handelt und die entsprechenden Schlafplatzflüge durch die Potenzialfläche führen. Der geplante Bau der A39 kann zwar zur Entwertung als Brut- und ggf. auch Rastgebiet führen, die Funktion des Luftraumes hinsichtlich der Überflüge von Kranichen dürfte hiervon aber kaum betroffen sein und ist für die Konfliktbewertung nicht entscheidend. Das Konfliktpotenzial des Schwarzstorchs wird anhand der besten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Kap eingehend bearbeitet. Der durch die AAN 2017 nachgewiesene Brutplatz des Seeadlers im Lüderbruch liegt lediglich m entfernt und damit im Tabubereich von 3 km. Abbildung 42: Potenzialfläche 55 (1.000m südlich Lüder) Tabelle 44: Bewertung der Potenzialfläche 56 (1.000m westlich Langenbrügge) 56 (1.000m westlich Langenbrügge) Stand 2013 Konfliktbewertung Tabuzone; Datenlage ausreichend Bewertung VSW große Teile mit Status offen weitere Quellen Daten NLStbV, Daten NABU UELZEN, KÖHLER & WELLMANN (2011) Schwarzstorch, Kranich, Rotmilan, Kiebitz, Ortolan Erläuterung Konflikt Ein Schwarzstorch-Brutgebiet liegt nur ca. 0,8 km entfernt, in ca. 1 km Entfernung schließen Brutund Rastgebiete des Kranichs im EU-Vogelschutzgebiet Schweimker Moor an (s. Potenzialflächen Nr. 42 und 55). Dass Kranich-Nahrungsflüge vom Schweimker Moor (Schlafplatzgebiet auf dem Frühjahrs- und Heimzug, vgl. Potenzialfläche 55) regelmäßig durch diesen Bereich erfolgen ist durch eine kartographische Darstellung des NABU UELZEN/K. Pailer belegt, wonach östlich von Langenbrügge das wichtigste Nahrungs- und Tagesrastgebiet für Kraniche auf Frühjahrs- und Herbstzug liegt. Die täglichen Schlafplatzflüge verlaufen demnach durch die Potenzialfläche. Ein weiteres auf dem Frühjahrszug genutztes Nahrungs- und Tagesrastgebiet überschneidet demnach im Süden teilweise mit der Potenzialfläche. Rastvorkommen des Kranichs wurden u.a. auch bei Untersuchungen im Rahmen der Planung der A 39 bestätigt, wobei u.a. auch mehrfach nahrungs- BMS-UMWELTPLANUNG 77

79 Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung suchende Rotmilane registriert wurden. Die Fläche liegt innerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes des Ortolans teilweise in einem bekannten Dichtezentrum der Art. Nach Erfassungen zur Planung der A 39 wurden u.a. 2 Reviere des Kiebitz in der östlichen Teilfläche festgestellt. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOCONSULTSH (2014) mit Anschreiben und Steckbrief zur Potenzialfläche der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom , Stellungnahme der GETPROJECT GmbH & Co. KG vom und vom , Gutachten der BIOCONSULTSH (2014 und März 2017), Stellungnahme der Windwärts GmbH vom , Stellungnahme GETPROJECT GMBH & CO. KG vom , ARBEITSGEMEINSCHAFT ADLERSCHUTZ NIEDERSACHSEN (AAN) vom , Daten NABU UELZEN (2017) In der Brutzeit 2014 erfolgten Untersuchungen hinsichtlich der Brutvögel und Großvogel- Flugbewegungen, die knapp und zusammenfassend dokumentiert sind. Die methodischen Mindeststandards für Brutvogelerfassungen nach SÜDBECK et al. (2005) wurden offensichtlich weitgehend eingehalten, die Untersuchungen im sehr milden Frühjahr 2014 aber erst Mitte/Ende April begonnen. Bei den Großvogelerfassungen an sieben Tagen konnte das Gebiet nicht komplett überblickt werden, die Erfassungen begannen jeweils innerhalb der ersten Stunde nach Sonnenaufgang und decken die Dämmerungsphasen damit nur eingeschränkt ab (relevant für den Schwarzstorch, vgl. Potenzialfläche 39). Innerhalb der Potenzialfläche wurden Brutplätze/Reviere von Kiebitz, Rebhuhn und Heidelerche ermittelt. Die Flugaktivität von Großvögeln war vergleichsweise sehr gering (überwiegend Mäusebussard, einmal zwei Kraniche; keine Nachweise des Schwarzstorches). Die Potenzialfläche sei in Verbindung mit der Entwertung des Gebietes durch den Bau der A 39 aus avifaunistischer Sicht als unkritisch zu bewerten (GETPROJECT 2016, 2017). BIO-CONSULTSH (2017) wiesen 2016 abschließend keinen Schwarzstorch(horst) im Lüderbruch nach, wenngleich im Gutachten darauf verwiesen wird, dass es sich um ein altes, jedoch aktuell unbesetztes Brutgebiet der Art handelt. Die ARBEITSGE- MEINSCHAFT ADLERSCHUTZ NIEDERSACHSEN meldet 2017 einen Brutnachweis des Seeadlers im Lüderbruch. Ein Brutrevier der Wiesenweihe wurde 2017 südlich Abbendorf in einer Entfernung > 2 km zur Potenzialfläche verortet, der Brutplatz wurde nicht bekannt. Tabu Auf die belegte Funktion des Raumes als Durchflugkorridor für rastende Kraniche geht BIOCONSUL- TSH (2014) nicht ein; den von BIOCONSULTSH (2014) vertretenen Einschätzungen in Bezug auf die Brutzeit sowie den Durchzug wird gefolgt, jedoch betreffen weder deren Untersuchungszeitraum noch der Verweis auf STEINBORN & REICHENBACH (2011) die Bedeutung des Raumes um den Rastplatz um das EU-VSG Schweimker Moor (Schlafplatz, s. auch Potenzialfläche 42). Die von BIO- CONSULTSH (2014) dargestellten Durchflüge einzelner Kraniche betreffen Brutvögel und lassen keinerlei Rückschlüsse auf das Rastgeschehen zu, wenn außerhalb der untersuchten Brutzeit eine deutlich größere Individuenzahl von Kranichen im Bereich des Schweimker Moores rastet und diese einen deutlich größeren Raum nutzen. Der geplante Bau der A39 kann zwar zur Entwertung als Brut- und ggf. auch Rastgebiet führen, die Funktion des Luftraumes hinsichtlich der Überflüge von Kranichen dürfte hiervon aber kaum betroffen sein und ist für die Konfliktbewertung nicht entscheidend. Der durch die AAN nachgewiesene Brutplatz des Seeadlers im Lüderbruch liegt lediglich m entfernt und damit im Tabubereich von 3 km. Mit einem wahrscheinlichen Rotmilan-Brutvorkommen östlich der Potenzialfläche 56 (s.o.) sind Überschneidungen mit dem 1,5 km-schutzradius möglich BMS-UMWELTPLANUNG 78

80 Abbildung 43: Potenzialfläche 56 (1.000m westlich Langenbrügge) Tabelle 45: Bewertung der Potenzialfläche 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) kritisch z.t. Status offen, benachbart EU-Vogelschutzgebiet Daten NABU Uelzen Ortolan Die Potenzialfläche liegt innerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes des Ortolans mit ihrer östlichen Hälfte in einem bekannten Dichtezentrum (hohe Dichte) und minimal nur 0,2 km entfernt vom EU-Vogelschutzgebietes Ostheide bei Himbergen. Daher sollte dieser Verbreitungsschwerpunkt des Ortolans in direkter Nachbarschaft zu dem maßgeblich für diese Art und zum Schutz von Ackervogelgemeinschaften insgesamt ausgewiesenen Schutzgebiet freigehalten werden. - keine eigene Untersuchung/Quelle BIOLAGU (2013b), Anschreiben/Stellungnahme der WPD ONSHORE GMBH & CO. KG vom Stellungnahme der WPD ONSHORE GMBH & CO. KG vom Die Potenzialfläche zzgl. eines Puffers von ca m wurde von BIOLAGU (2013b) umfangreich avifaunistisch untersucht (Brutvögel, Großvogel-Flugbewegungen, Zugvögel, Gastvögel), wobei das Plangebiet enger gefasst wurde als die raumordnerisch ermittelte Potenzialfläche. Die Gutachter bestätigen die hohe Bedeutung für Ackervogelgemeinschaften und belegen eine insgesamt landesweite Bedeutung als Vogelbrutgebiet für ein engeres UG, wofür die vergleichsweise hohen Bestände von Heidelerche (23 Reviere) und Ortolan (19 Reviere) maßgeblich verantwortlich sind. Außerdem wurden im Bereich der und/oder im unmittelbaren Umfeld um die Potenzialfläche einige Flugbewegungen u.a. von Rotmilanen und Wiesenweihen registriert. Die Mehrzahl der 2012 registrierten Heidelerchen-Reviere liegt an den Waldrändern nördlich und westlich der Potenzialfläche, die Mehrzahl der Ortolan-Reviere südlich der Potenzialfläche. Gleichwohl liegen drei Ortolan-Reviere und ein Heidelerchen-Revier innerhalb der Potenzialfläche Es verbliebe nach Auffassung von wpd nach Abzug von 250 m Schutzabständen zu Ortolanbrutplätzen genügend Fläche, wie kartografisch von wpd (2016) dargestellt wurde. BMS-UMWELTPLANUNG 79

81 Neue Gesamtbewertung Kritisch Die Bedeutung des Raumes insgesamt, aber auch der Potenzialfläche für sich genommen, als Dichtezentrum für den Ortolan und Gebiet und weitere Ackervogelarten betätigt sich durch aktuelle, umfassende Untersuchungen durch BIOLAGU (2013); zudem liefern diese Hinweise auf Brutzeitvorkommen von Rotmilanen und Wiesenweihen, die sich aber nicht abschließend einordnen lassen, da keine weitergehenden Ergebnisse über Flugbewegungen dieser Arten vorgelegt wurden. Legt man allein für den Ortolan einen 250 m-puffer zugrunde (der nach Auffassung des Kreises Uelzen als verträglich einzustufen wäre), wäre die Potenzialfläche bereits aus den inliegenden Ortolanrevieren komplett von diesen Puffern überdeckt, hinzukommen südlich angrenzende Reviere. Wie die Abgrenzung von wpd in der Stellungnahme von 2016 zustande kommt, kann nicht nachvollzogen werden, da sowohl BMS als auch wpd das Gutachten von BIOLAGU (2013b) vorlag. Demnach haben wpd nicht alle durch BIOLAGU (2013) kartierten Ortolane im Schutzabstand von 250 m berücksichtigt. Im konkreten Fall kommt die Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet Ostheide bei Himbergen hinzu. Abbildung 44: Potenzialfläche 57 (1.000m östlich Klein Thondorf) Tabelle 46: Bewertung der Potenzialfläche 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) kritisch benachbart EU-Vogelschutzgebiet Daten NABU Uelzen Ortolan Die Potenzialfläche liegt innerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes des Ortolans komplett in einem bekannten Dichtezentrum (hohe Dichte) und minimal nur ca. 250 m entfernt des EU- Vogelschutzgebietes Ostheide bei Himbergen. Daher sollte dieser Verbreitungsschwerpunkt des Ortolans in direkter Nachbarschaft zu dem maßgeblich für diese Art ausgewiesenen Schutzgebiet freigehalten werden. - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG 80

82 weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung - keine - - keine - Kritisch, da aufgrund der hohen Dichte des Ortolans auf der lediglich 32 ha großen Potenzialfläche in direkter Nachbarschaft zum EU-Vogelschutzgebiet V25 Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich unter Berücksichtigung des 250 m-schutzabstandes zu den Brutplätzen der Art keine weiteren konfliktminimierenden Maßnahmen möglich sind. Abbildung 45: Potenzialfläche 58 (1.000m südwestlich Groß Malchau) Tabelle 47: Bewertung der Potenzialfläche 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Status offen, derzeit keine Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) angrenzend bis zu landesweite Bedeutung sowie Status offen Daten NABU Uelzen Ortolan Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings (knapp) außerhalb eines bekannten Dichtezentrums. Jedoch liegt die Fläche im Korridor zwischen zwei Bereichen, die insgesamt als Kernverbreitungsgebiet von Ackervogelgemeinschaften und daher im LRP als Bereich mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz und folglich raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft übernommen wurden. Eine Bedeutung dieses Korridors für schlaggefährdete (Groß-) Vogelarten ist jedoch nicht anzunehmen. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom Gutachten von Natur + Text vom Im Umfeld von bis zu m der Potenzialfläche brüten nach Natur + Text GmbH 2 Brutpaare des BMS-UMWELTPLANUNG 81

83 Neue Gesamtbewertung Rotmilans, Baumfalke (1 Brutpaar), Schwarzmilan (1 Brutpaar), Ortolan, Feldlerche und Heidelerche als windkraftempfindliche Arten. Die beiden Rotmilane nutzten die Potenzialfläche regelmäßig, der Schwarzmilan nur gelegentlich, der Baumfalke nur den nördlichen Rand der Potenzialfläche, nur im Umfeld der Horste konnte eine vermehrte Nutzung beider letztgenannter Arten ermittelt werden. Großenteils Tabu; südlich kleinflächig grundsätzlich geeignet Große Bereiche der Potenzialfläche sind aufgrund der geringen Abstände zu den nachgewiesenen Brutplätzen der Arten Rotmilan, Schwarzmilan und Baumfalke als tabu analog zu LAG-VSW einzustufen. Der verbleibende südliche Teil (5,6 ha) ist grundsätzlich geeignet. Abbildung 46: Potenzialfläche 59 (1.000m südöstlich Hohenzethen) Tabelle 48: Bewertung der Potenzialfläche 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) Stand 2013 Konfliktbewertung Status offen, derzeit keine Konflikte erkennbar (Datenlage ausreichend) Bewertung VSW -- weitere Quellen Daten NABU Uelzen Ortolan Erläuterung Konflikt Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings außerhalb eines bekannten Dichtezentrums. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung - keine eigene Untersuchung/Quelle BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Stellungnahme der WPD ONSHORE GMBH & CO. KG vom und Gutachten von BIOLAGU (2013e) Inhalt neue Quellen/ Im Umfeld brüten Mäusebussard, Feldlerche, Heidelerche, Neuntöter, Ortolan und Wachtel. Es ergaben sich keine Hinweise auf Rotmilanvorkommen in einem Umkreis von m. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. BMS-UMWELTPLANUNG 82

84 Abbildung 47: Potenzialfläche 60 (1.000m südöstlich Bankewitz) Tabelle 49: Bewertung der Potenzialfläche 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Planungsvorbehalt angrenzend Rotmilan-Nahrungshabitate Daten NABU Uelzen [Rotmilan] Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings nicht in bekannten Dichtezentren. Bekannte Rotmilan-Nahrungshabitate grenzen westlich direkt an und wurden vergleichsweise großflächig abgegrenzt, für die Potenzialfläche liegen diesbezüglich keine Daten vor. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. Regionale bis landesweite Bedeutung für Brutvögel, in Teilbereichen sehr starke Nutzung durch Großvögel wg. betriebenen Deponiegeländes/Recyclinghofes. Stellungnahme der UNB Landkreis Uelzen vom , Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Uelzen vom , NLWKN vom , Daten NABU UELZEN (2017), Stellungnahme GETPROJECT GMBH & CO. KG vom , Stellungnahme NLWKN vom Für den Ortolan wird eine Verbesserung der Lebensraumbedingungen als notwendig angesehen, eine weitere Verschlechterung der Habitate soll nicht zugelassen werden. Der landesweit wertvolle Brutvogellebensraum /11 sei nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Die Abfalldeponie weise nach Auffassung des NABU UELZEN und BUND Uelzen aufgrund des hohen Nahrungsangebotes eine hohe Aktivität von Rotmilanen und Kolkraben auf (vgl. GETPROJECT 2017) Es bestünde eine hohe Dichte der Heidelerche und der Uhu sei zu erwarten. Ein Kranichrevier wurde südöstlich der Potenzialfläche verortet. Der landesweit bedeutsame Rotmilan-Lebensraum sei nach NLWKN nicht hinreichend berücksichtigt. Das Speicherbecken in Borg sei nach Auffassung GET- PROJECT (2017) nicht berücksichtigt Grundsätzlich geeignet; Südwestteil: Tabu Durch die bereits bei BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) dargestellte Reduktion der Potenzialfläche um BMS-UMWELTPLANUNG 83

85 den Deponiebereich als Tabubereich (ca. 8 ha) kann der Konflikt für den Rotmilan voraussichtlich weitgehend behoben werden, da sich die Flugbewegungen 2014 stark auf diesen Bereich konzentrierten. Konflikte mit der Heidelerche können durch die Festlegung von Abständen zwischen Waldrändern und Anlagenfüßen von mind. 150 m im Zulassungsverfahren minimiert werden. Eine Verbesserung von Habitatstrukturen für den Ortolan ist generell sinnvoll und erforderlich; da in diesem Bereich aber derzeit kein Dichtezentrum besteht, sind solche Maßnahmen über die Bündelung von Kompensationsmaßnahmen in aktuellen Dichtezentren fachlich wirkungsvoller realisierbar als durch eine Freihaltung dieser Potenzialfläche von Windenergieanlagen. Die übrige Potenzialfläche von ca. 62 ha erscheint daher unter den vorgenannten Restriktionen hinsichtlich der Anlagenstandorte grundsätzlich geeignet. Der Großvogellebensraum /11 befindet sich westlich der Potenzialfläche und ist somit nicht direkt betroffen, der Rotmilan- Lebensraum /15 liegt ca. 1,5 km von der Potenzialfläche entfernt, daher ist eine Betroffenheit mit Verweis auf Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b und LAG-VSW 2015) weitgehend auszuschließen. Das Speicherbecken Borg weist bislang keine hohe Bedeutung als Vogelbrut- und/oder Vogelrastgebiet auf und ist > 1 km von der Potenzialfläche entfernt, so dass derzeit kein Konfliktpotenzial zu erkennen ist. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan erforderlich. Abbildung 48: Potenzialfläche 62 (1.000m südöstlich Schwemlitz) Tabelle 50: Bewertung der Potenzialfläche 63 (1.000 m östlich Dalldorf) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt 63 (1.000m östlich Dalldorf) kritisch bis zu landesweite Bedeutung Daten NABU Uelzen Ortolan, Rotmilan Die Potenzialfläche liegt im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, im Nordteil dabei teilweise innerhalb eines bekannten Dichtezentrums. Es handelt sich jedoch großenteils um einen Bereich, der insgesamt als Kernverbreitungsgebiet von Ackervogelgemeinschaften und daher im LRP als Bereich mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz und folglich raumordnerisch als BMS-UMWELTPLANUNG 84

86 Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft übernommen wurde. Östlich grenzt an die Potenzialfläche ein Rotmilan-Nahrungshabitat an (geringfügig überlappend), wobei der Brutplatz des Rotmilans ca. 0,9 km außerhalb und somit noch innerhalb des Abstandskriteriums gemäß NLT (2011) befindet. - keine eigene Untersuchung/Quelle LAMPRECHT & WELLMANN (2014), BMS-UMWELTPLANUNG (2014b); Stellungnahme der UNB Landkreis Uelzen ( ) Aktuelle Untersuchungen zu Brut- und Großvögeln in der zunächst relativ großflächigen Potenzialfläche sprechen nicht für eine besondere Bedeutung für Großvögel (vermuteter Rotmilan-Brutplatz im 1 km-radius nordwestlich wurde nicht gefunden, allerdings u.a. eine Einzelbeobachtung einer durchfliegenden Wiesenweihe). Die Bedeutung für Ackervogelgemeinschaften mit Schwerpunktvorkommen von Ortolan und Heidelerche und landesweiter Bedeutung als Vogelbrutgebiet hat sich grundsätzlich bestätigt, die Ortolan-Verbreitung konzentriert sich allerdings hauptsächlich auf die zentrale, das Gebiet teilende Baumreihe. Aus diesen Gründen wurde eine differenzierte räumliche Betrachtung vorgenommen, die eine Teilung der Potenzialfläche entlang der Baumreihe und eine Verkleinerung beider Gebietsteile durch Aussparung eines beidseitig 250 m breiten Korridors vorsieht. Grundsätzlich geeignet Durch die empfohlenen Flächenreduktionen und flankierenden Maßnahmen lässt sich das Konfliktpotenzial im Zulassungsverfahren erheblich reduzieren, da insbesondere die Bereiche mit Ortolan- Vorkommen mit 250 m Puffer entlang der das Gebiet zweiteilenden Hecke ausgespart werden. Eine Eignung für die Windenergienutzung ist vorbehaltlich umfassender Untersuchungen nach NLT-Standard bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) im Zuge eines Zulassungsverfahrens durch diese Maßnahmen zu erreichen. Zu Ortolan-Brutplätzen kann somit ein Abstand von 250 m im Zulassungsverfahren eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Abbildung 49: Potenzialfläche 63 (1.000 m östlich Dalldorf) BMS-UMWELTPLANUNG 85

87 Tabelle 51: Bewertung der Potenzialfläche 64 (1.000m östlich Kakau) Stand 2013 Konfliktbewertung Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neubewertung 2016/2017 Ergebnisse & Bewertung BMS-UMWELTPLANUNG (2014a) weitere neue Quellen/ Inhalt neue Quellen/ Neue Gesamtbewertung 64 (1.000m östlich Kakau) Planungsvorbehalt z.t. Status offen, im Umfeld Rotmilan-Nahrungshabitate Daten NABU Uelzen Ortolan, [Rotmilan] Beide Teilflächen liegen im geschlossenen Verbreitungsgebiet des Ortolans, allerdings nicht in bekannten Dichtezentren. Bekannte Rotmilan-Nahrungshabitate beginnen in > 1,5 km Entfernung östlich, für die Potenzialfläche liegen diesbezüglich keine Daten vor. Der Standort ist vorbehaltlich der Ergebnisse detaillierterer Erhebungen derzeit als weniger kritisch einzuschätzen als andere im östlichen Kreisgebiet. - keine eigene Untersuchung/Quelle Stellungnahme des NABU Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Uelzen vom , Stellungnahme des NLWKN vom Diverse wertvolle Brutvogelbereiche /3, /1 und /11 seien nach Auffassung des NLWKN nicht berücksichtigt. Grundsätzlich geeignet Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Die Brutvogellebensräume /3, /1 und /11 offener Bedeutung sind nicht durch die Potenzialfläche betroffen. Abbildung 50: Potenzialfläche 64 (1.000m östlich Kakau) BMS-UMWELTPLANUNG 86

88 Tabelle 52: Bewertung der Potenzialfläche 66 (1.000m südwestlich Polau) Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Gesamtbewertung (1.000m südwestlich Polau) z.t. regionale Bedeutung (Osten der Potenzialfläche). Daten NABU UELZEN, Gutachten von BIOLAGU (2013c) mit Anschreiben/Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom (Polau-CH), Stellungnahme der SAB WindTeam GmbH vom Ortolan, Heidelerche, Kuckuck und Neuntöter. Es wurde durch BIOLAGU (2013c) überwiegend eine regionale Bedeutung als Brutvogellebensraum festgestellt. Insbesondere ist hierfür das lokale Vorkommen des Ortolans relevant. Nach Auffassung der SAB WIND TEAM GMBH zeigen die Untersuchungsergebnisse von BIOLAGU (2013c), dass die Potenzialfläche artenschutzrechtlich grundsätzlich mit einer Windenergienutzung vereinbar sei. Grundsätzlich geeignet Zu Ortolan-Brutplätzen kann ein Abstand von 250 m auf nachgelagerter Ebene eingehalten werden, dadurch werden Konflikte für einzelne Individuen der Art effektiv im LK Uelzen vermieden. Abbildung 51: Potenzialfläche 66 (1.000m südwestlich Polau) Tabelle 53: Bewertung der Potenzialfläche 67 (1.000m östlich Emern) Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Gesamtbewertung 67 (1.000m östlich Emern) Rotmilan-Brut- und -Nahrungshabitat /8 großflächig inmitten der Potenzialfläche Daten NABU Uelzen, Staatliche Vogelschutzwarte (VSW 2017 schriftl.) Rotmilan Die Potenzialfläche wird von dem landesweit bedeutsamen Rotmilan-Lebensraum /8 (VSW) großenteils überlagert und es wurde ein Rotmilan-Brutplatz innerhalb des 1,5 km-radius verortet (NABU UELZEN 2017). Zwei weitere, von der VSW abgegrenzte Rotmilan-Lebensräume landesweiter Bedeutung (3030.3/6 und /2) befinden sich in einer Entfernung von ca. 860 m bzw. ca. 200 m zur Potenzialfläche, entsprechend sind regelmäßige Über- bzw. Nahrungsflüge zu erwarten. Ein Revier des Wespenbussards wurde 2017 nördlich Bollensen in einer Entfernung von > 2 km zur Potenzialfläche verortet, der Brutplatz jedoch nicht genau bekannt, Tabu, da die Potenzialfläche großenteils als Rotmilan-Lebensraum von landesweiter Bedeutung von der VSW eingestuft wurde und zwei weitere Rotmilan-Lebensräume /6 und /2 in einer BMS-UMWELTPLANUNG 87

89 Entfernung von ca. 860 m bzw. ca. 200 m liegen. Der Brutplatz des Rotmilans liegt nach NABU Uelzen (2017) innerhalb des 1,5 km-radius nach Artenschutzleitfaden (NMUEK 26b und LAG-VSW 2015). Abbildung 52: Potenzialfläche 67 (1.000m östlich Emern) Tabelle 54: Bewertung der Potenzialfläche 68 (1.500 m nordöstlich Hansen) 68 (1.500m nordöstlich Hansen) Bewertung VSW - weitere Quellen Daten NABU Uelzen, Staatliche Vogelschutzwarte (VSW 2017 schriftl.), Daten NABU Uelzen (2017) Schwarzstorch Erläuterung Konflikt Das Brutgebiet des Schwarzstorchs ist > 3 km entfernt, Hinweise auf Überflüge fehlen. Ein Brutrevier des Rotmilans wurde 2017 in der Gerdauniederung im Großvogellebensraum bzw. Rotmilan- Lebensraum landesweiter Bedeutung /3 verortet. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet Der Rotmilan-Lebensraum /3 landesweiter Bedeutung ist ca. 1,5 km von der Potenzialfläche entfernt. Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch die Arten Rotmilan & Schwarzstorch anhängig. BMS-UMWELTPLANUNG 88

90 Abbildung 53: Potenzialfläche 68 (1.500 m nordöstlich Hansen) Tabelle 55: Bewertung der Potenzialfläche 69 (1.000m südlich Höver) 69 (1.000 m südlich Höver) Bewertung VSW Angrenzend Rotmilan Nahrungshabitat /12 weitere Quellen Daten NABU Uelzen, Daten NABU Uelzen (2017), Staatliche Vogelschutzwarte (VSW 2017 schriftl.) Rotmilan Erläuterung Konflikt Inmitten der Potenzialfläche wurde seitens des NLWKN ein Rotmilan-Nahrungshabitat /12 (Status offen) abgegrenzt. Ein Brutnachweis der Wiesenweihe gelang 2017 westlich Höver. Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden ggf. weitere Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Rotmilan anhängig, da das Brutvogelbewertungsgebiet /12 nun mit dem Status offen geführt wird und seit 2012 keine Bruten des Rotmilans im Umfeld der Potenzialfläche bekannt wurden, wenngleich ein Rotmilan-Lebensraum /8 im EU-Vogelschutzgebiet V25 Ostheide südlich Himbergen in einer Entfernung von ca. 1 km durch die VSW abgegrenzt wurde. In Jahren mit Brutvorkommen der Wiesenweihe sind die WEA artbezogen im Rahmen eines alljährlichen Monitorings ggf. abzuschalten (vgl. SCHREIBER 2016). BMS-UMWELTPLANUNG 89

91 Abbildung 54: Potenzialfläche 69 (1.000m südlich Höver) Tabelle 56: Bewertung der Potenzialfläche 70 (1.000m östlich Bohndorf) Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt Neue Gesamtbewertung 70 (1.000m östlich Bohndorf) Großvogellebensraum /2 westlich Daten NABU UELZEN, Stellungnahme einer Bürgerinitiative vom in Verbindung mit dem Gutachten der Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung (PGM 2015): Vorkommen des Rotmilans bei Bohndorf. Bestandssituation und artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Stellungnahme der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG vom zur Auswahlfläche 26 in Verbindung mit OECOS GmbH (Stand April 2016): Fachgutachten Brutvögel zum Windparkvorhaben Aljarn und OECOS GmbH (Stand April 2016): Fachgutachten Gast- und Zugvögel zum Windparkvorhaben Aljarn. NLWKN vom , Daten NABU UELZEN (2017) Rotmilan, Kranich Rotmilan-Brutplatz lediglich 910 m von der Potenzialfläche entfernt und somit im Ausschlussbereich nach (NLT 2014 bzw. Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b). Im Auftrag der Bürgerinitiative wiesen PGM zwei bekannte Brutplätze des Rotmilans nach. Untersuchungen zu Nahrungsflügen wurden im Rahmen des Auftrags jedoch nicht durchgeführt. OECOS GmbH bestätigen für das Jahr 2015 beide Brutplätze des Rotmilans. Nach Daten des NABU UELZEN bestand 2012 für den Kranich 300 m westlich der Potenzialfläche Brutverdacht, 2017 wurde kein Kranich nachgewiesen. Nordteil: Tabu; Südteil: Grundsätzlich geeignet Da der Brutplatz des Rotmilans lediglich 910 m mit Verweis auf NLT (2014) und Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) von der Potenzialfläche entfernt liegt, sind 21,1 ha der Potenzialfläche als tabu einzustufen, für die übrigen 13,8 ha liegen keine weiteren Ausschlussgründe vor. BMS-UMWELTPLANUNG 90

92 Abbildung 55: Potenzialfläche 70 (1.000m östlich Bohndorf) Tabelle 57: Bewertung der Potenzialfläche 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Bewertung VSW weitere Quellen Erläuterung Konflikt 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) Vogelbrutgebiet /1 und /2: jeweils Status offen Daten NLWKN, Daten NABU UELZEN, der Gemeinde Bienenbüttel vom , diverser privater Einwender vom und vom , Stellungnahme der WPD ONSHORE GMBH & CO. KG vom mit Verweis auf Gutachterbüro BIOLAGU, Stellungnahme GETPROJECT GMBH & CO. KG vom , Daten NABU UELZEN (2017) Schwarzstorch, Kranich Nach NLWKN überlagert teilweise ein Brutvogelgebiet /2 mit Status offen, d.h. dass aktuell eine Bedeutung des Gebietes als Brutvogellebensraum weder zu belegen noch ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die westlich angrenzende Vierenbachniederung /1. Nach NABU UELZEN liegt ein Schwarzstorch-Brutgebiet 3 km südöstlich. Austauschbeziehungen zwischen der Vierenbachniederung und dem Brutgebiet im Reisenmoor seien nach Auffassung der GETPROJECT GMBH & CO. KG (2017) nicht auszuschließen. Nach einer kartografischen Tischvorlage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom wurde eine Brutzeitfeststellung des Schwarzstorchs im Dieksbachtal nordöstlich des ESK im Rahmen der Kartierungen zur Planung der A 39 dargestellt (Privater Einwender 2016). Nach Angaben privater Einwender wurden an einzelnen Tagen Kraniche (im Februar 2016 im Bereich des Fischteichs ) und Rotmilane in der Potenzialfläche beobachtet, das Offenland zwischen Elbe-Seitenkanal und Hohnstorf sei Brutgebiet der Wiesenweihe und auch der Raubwürger am Rand der Vierenbachniederung würde wiederholt beobachtet, wobei zum Raubwürger keine detaillierten Beobachtungsdaten vorgelegt wurden. Die Potenzialfläche Hohnstorf läge in einem überregionalen Zugkorridor für Kraniche, Gänse, Schwäne etc. (Priv. Einwender 2016), Innerhalb des 3 km-radius wurde 2016 kein Brutplatz des Schwarzstorchs im Dieksbachtal beidseits des ESK durch BioLaGu nachgewiesen, dabei wurden in Bezug auf die Tischvorlage des NLStbV vom auch keine Althorste durch BioLaGu ermittelt, die auf einen Brutplatz in den vergangenen Jahren hinweisen. Das nächste bekannte Brutgebiet liegt ca. 3 km südöstlich. Es wurden 2016 zwei Brutplätze des Kranichs durch BioLaGu festgestellt; beide in einer Entfernung von > 500 m im Dieksbachtal sowohl westlich als auch östlich des Elbe-Seiten-Kanals. Brutplätze des Rotmilans konnten durch BioLaGu im Umkreis von 1,5 km nicht nachgewiesen werden. BMS-UMWELTPLANUNG 91

93 Neue Gesamtbewertung Grundsätzlich geeignet Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden weitere umfassende Untersuchungen in Bezug auf die Raumnutzung durch den Schwarzstorch anhängig. Nach WPD ONSHORE GMBH (2016) gibt es keine Hinweise auf ein Brutvorkommen der Art im Umkreis von 3 km, dreimal wurde der Schwarzstorch im Untersuchungsgebiet festgestellt, regelmäßige Flugrouten, die das Potenzialgebiet betreffen, konnten bislang nicht ermittelt werden. Sowohl Rotmilan als auch Kranich sind nach bislang vorliegender Datenlage nicht betroffen. Der Kranichzug verläuft nach STEINBORN & REICHENBACH (2011) über dem Landkreis Uelzen als Breitfrontzug, überregional bedeutsame Vogelzuglinien und Rastplätze sind für Schwäne und Gänse im Kreis Uelzen bislang nicht bekannt geworden. Ein Brutplatz der Wiesenweihe ist nach vorliegender Datenlage bislang weder durch den NLWKN noch durch andere Daten im Bereich der Potenzialfläche nachgewiesen worden. Sollten Wiesenweihen zukünftig im Abstand von < 1 km zur Potenzialfläche brütend durch Fachleute festgestellt werden, sind Abschaltzeiten nach SCHREIBER (2016) einzuhalten. Brutvorkommen des Raubwürgers sind für Teile der Vierenbachniederung und somit des FFH-Gebietes nicht vollständig auszuschließen; zwischen potenziellen Brutplätzen der Art in der Vierenbachniederung und der Potenzialfläche liegen offensichtlich mind. 200 m ackerbaulich genutzter Fläche und Kiefernforst, die für den Raubwürger u.a. nach NLWKN ( ) nicht von Bedeutung sind. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden zur Absicherung und Ergänzung der vorliegenden Datenlage weitere, umfassende Untersuchungen nach Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016b) anhängig. Abbildung 56: Potenzialfläche 71 (1.000m nördlich Hohnstorf) 2 NLWKN (Stand: Nov. 2011):Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen. Raubwürger (Lanius excubitor voll- zugshinweise_arten_und_lebensraumtypen/vollzugshinweise-fuer-arten-und-lebensraumtypen html (Zugriff am ) BMS-UMWELTPLANUNG 92

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