des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Anerkennung beruflicher Qualifikation für den Zugang zu Hochschulen

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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Antrag der Abg. Theresia Bauer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Anerkennung beruflicher Qualifikation für den Zugang zu Hochschulen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Zahl der Zulassungen zum Studium für beruflich Qualifizierte nach den 59 und 89 des Landeshochschulgesetzes seit dem Wintersemester 2006/2007 entwickelt hat, aufgeschlüsselt nach Wintersemester 2006/2007, Sommersemester 2007, Wintersemester 2007/2008, Sommersemester 2008 sowie Wintersemester 2008/2009; 2. wie sich diese Zulassungen im Einzelnen auf Hochschularten und -standorte sowie auf die jeweiligen Studiengänge verteilen; 3. wie sich im Vergleich zu den Zulassungen die Zahl der Bewerbungen, aufgeschlüsselt nach Hochschularten und -standorten darstellt; 4. in wie vielen Fällen in den unter Ziffer 1 genannten Semestern studienfachliche Beratungen durch Interessenten aufgeschlüsselt nach Hochschulart und -stand - ort in Anspruch genommen wurden; 5. in wie vielen Fällen eine Zulassung zum Studium aus Gründen a) einer fehlenden Fortbildung, b) fehlender Berufserfahrung, c) fehlender fachlicher Entsprechung, d) eines Fehlens der studienfachlichen Berufsberatung verweigert wurde; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 6. welche konkreten beruflichen Fortbildungsabschlüsse für welche ausgewie - senen Studiengänge von den Hochschulen mit welcher Begründung nicht anerkannt wurden; 7. welche Erkenntnisse bislang anhand von Abbrecherquoten über den Studienerfolg von beruflich Qualifizierten vorliegen (aufgeschlüsselt nach den jeweils zugrunde liegenden allgemein bildenden Grundqualifikationen) Bauer, Lehmann, Dr. Murschel, Neuenhaus, Oelmayer, Pix, Rastätter, Schlachter, Sckerl, Walter, Wölfle GRÜNE Begründung Durch die Änderung des Landeshochschulgesetzes vom 1. Dezember 2005 haben seit Beginn des Wintersemesters 2006/2007 beruflich Qualifizierte die Möglichkeit, ein Studium entsprechend ihrer beruflichen Fach- und Fortbildung aufzunehmen. Eine steigende Zahl von beruflich Qualifizierten, welche sich für ein entsprechendes Studium entscheiden, wäre wünschenswert. Um etwaige Ausschlussgründe und Probleme bei der Zulassung von beruflich Qualifizierten zum Hochschulstudium sowohl mit als auch ohne Eignungsprüfung auszuräumen, soll die Entwicklung der Zahl von Interessierten sowie Bewerber/-innen und tatsächlichen Studienanfänger/-innen beobachtet werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hatte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 14/1677 angekündigt, Erfahrungen der Hochschulen und Berufsakademie bei der Zulassung von beruflich Qualifizierten zum Studium zu evaluieren. Knapp zwei Jahre nach Einführung des erweiterten Hochschulzugangs für be - ruflich Qualifizierte ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen über die Aus - wirkungen und Inanspruchnahme des erweiterten Hochschulzugangsrechts. Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. November 2008 Nr /796 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Zahl der Zulassungen zum Studium für beruflich Qualifizierte nach den 59 und 89 des Landeshochschulgesetzes seit dem Wintersemester 2006/ 2007 entwickelt hat, aufgeschlüsselt nach Wintersemester 2006/2007, Sommersemester 2007, Wintersemester 2007/2008, Sommersemester 2008 sowie Wintersemester 2008/2009; Nach 59 Abs. 1 und 89 Abs. 1 Landeshochschulgesetz (LHG) besitzen Berufs - tätige, die unter anderem eine berufliche Fortbildung und vierjährige Berufs - erfahrung nachweisen, die Qualifikation für einen ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang an Hochschulen und Berufs - 2

3 akademien. Wird ein fachlich nicht entsprechender Studiengang angestrebt, kann die Studienberechtigung nach 59 Abs. 2 und 89 Abs. 2 LHG über eine Eignungsprüfung erworben werden. Studieninteressierte Berufstätige, die die Voraussetzungen nach 59 bzw. 89 LHG erfüllen, stellen bei der Hochschule oder Berufsakademie, an der sie das Studium aufnehmen möchten, einen Antrag auf Erteilung einer Studienberech - tigung. In diesem Rahmen prüft die Hochschule oder Berufsakademie das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen sowie der fachlichen Entsprechung. Die Stu - dienberechtigung für den jeweiligen Studiengang wird für eine Bewerbung um einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. bei der Immatrikulation als Hochschulzugangsberechtigung benötigt. Im Folgenden wird daher sowohl über Entwicklung der Zahl erteilter Studienberechtigungen als auch der Zulassungen nach erfolgter Studienplatzbewerbung berichtet. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bittet die Hochschulen und Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg seit der Neuregelung zum Wintersemester 2006/2007 in regelmäßigen Abständen, über ihre Erfahrungen mit dem Hochschulzugang für Berufstätige zu berichten. Über die Erfahrungen der Hochschulen und Berufsakademien in den Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 wurde bereits in Drucksache 14/1677 ausführlich berichtet. Die folgende Antwort bezieht sich daher auf die Erfahrungen der Hochschulen und Berufsakademien zum Wintersemester 2007/ 2008, Sommersemester 2008 sowie Wintersemester 2008/2009. Die Daten des vorangegangenen Wintersemesters 2006/2007 und Sommersemesters 2007 werden vergleichend herangezogen. Im aktuellen Berichtszeitraum Wintersemester 2007/2008 bis Wintersemester 2008/2009 haben die Hochschulen und Berufsakademien von 559 Anfragen und Anträgen für fachlich entsprechende Studiengänge berichtet. Nicht alle Anfragen münden in Anträge. Auf die formal gestellten Anträge hin wurden insgesamt 338 Studienberechtigungen für fachlich entsprechende Studiengänge ausgestellt. Insgesamt haben die Hochschulen und Berufsakademien des Landes seit erstmaliger Anwendung der Neuregelung zum Wintersemester 2006/2007 damit 451 Studienberechtigungen für der beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechende Studiengänge erteilt. Hinzu kommen 20 Studienberechtigungen, die aufgrund der Eignungsprüfung für fachlich nicht entsprechende Studiengänge oder bei Vorliegen eines Ausnahmefalles erworben wurden. Nicht in dieser Darstellung erfasst sind die Studienberechtigungen, die durch die staatlich anerkannten Hochschulen in Baden-Württemberg ausgestellt wurden. Im Einzelnen stellt sich die Zahl der erteilten Studienberechtigungen, Bewerbungen um Studienplätze, Zulassungen und Immatrikulationen seit dem Winter - semes ter 2007/2008 für fachlich entsprechende Studiengänge wie folgt dar: WS 07/08 SS 08 WS 08/09 Erteilte Studienberechtigungen Studienplatzbewerbungen Zulassungen Immatrikulationen Wie bereits in Drucksache 14/1677 berichtet, wurden im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 insgesamt 113 Studienberechtigungen für fachlich entsprechende Studiengänge ausgestellt. Im vergleichbaren Zeitraum Wintersemester 2007/2008 und Sommersemester 2008 waren es insgesamt 183 Studienberechtigungen. Bereits zum Wintersemester 2008/2009 zeigt sich mit bisher 155 erteilten Studienberechtigungen, dass sich der positive Trend einer deutlich zunehmenden Inanspruchnahme der Regelung fortsetzt. Auch die Zahl der Immatrikulationen ist steigend. Im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 waren es 60 Immatrikulierte, im darauf folgenden Jahr 75 und aktuell im Wintersemester 2008/2009 bereits 89. Da die Studienberechtigung nicht verfällt, ist zu erwarten, dass teilweise ein Studienbeginn zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird. 3

4 2. wie sich diese Zulassungen im Einzelnen auf Hochschularten und -standorte sowie auf die jeweiligen Studiengänge verteilen; 3. wie sich im Vergleich zu den Zulassungen die Zahl der Bewerbungen, aufgeschlüsselt nach Hochschularten und -standorten darstellt; Studienberechtigungen und Zulassungen verteilt nach Studiengängen und Studienorten im Berichtszeitraum Wintersemester 2007/2008 bis Wintersemester 2008/2009: Hochschule/ Berufsakademie Gewählter Studiengang Studienberechtigungen Bewerbung Zulassung Universitäten Freiburg Pharmazie, Medizin, Kunstgeschichte/Klassische Archäologie, Mathematik, Rechtswissenschaft Heidelberg Chemie, Medizin, Zahnmedizin, Rechtswissenschaft, Theologie Hohenheim Ernährungswissenschaft, Wirtschaftspädagogik Karlsruhe Kunstgeschichte Mannheim Psychologie, Unternehmensjurist, BWL Stuttgart Tübingen Ulm Pädagogische Hochschulen Freiburg Gesundheitspädagogik, Lehramt an Hauptschulen, Lehramt Grundschule, Lehramt an Realschulen Heidelberg Lehramt Grundschule, Frühkindliche und Elementar Bildung, Gesundheitsförderung Ludwigsburg Lehramt an Haupt- oder Realschulen Schw. Gmünd Lehramt an Haupt- oder Realschulen, Frühe Bildung Weingarten Lehramt an Grund- und Hauptschulen Fachhochschulen Aalen Architektur, Diplom-Gewerbelehrer, Fahrzeug- und Motorentechnik, Deutsch/Geschichte Rechtswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Erziehungswissenschaften Teilzeit, Medizin, Zahnmedizin, Kunstgeschichte/Philosophie/Religionswissenschaften Medizin, Zahnmedizin, Wirtschaftschemie, Wirtschaftswissenschaften Summe Albstadt- Sigmaringen Biberach Esslingen Furtwangen Heilbronn Karlsruhe BWL für kleine und mittlere Unternehmen, Mechatronik, Oberflächen- und Werkstofftechnik, Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittel/Ernährung/Hygiene, Kommunikationsund Softwaretechnik, Pharmatechnik Bauingenieurwesen, Architektur, Pharmazeutische Biotechnologie, Energiesysteme, Projektmanagement/Bauing., Gebäudeklimatik, BWL Bau und Immobilien Maschinenbau/Entwicklung und Konstruktion, Maschinenbau/Entwicklung und Produktion, Mechatronik/Elektrotechnik, Mechatronik/Automatisierungstechnik, Fahrzeugtechnik, Versorgungstechnik und Umwelttechnik, Chemieingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Pflegemanagement, Pflegepädagogik, Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung in der Kindheit Maschinenbau und Mechatronik, Internationale Betriebswirtschaft Automotive Systems Engineering, BWL, BWL und Marketing, Verkehrsbetriebswirtschaft, Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, BWL und Kultur-, Freizeitmanagement, Internationale BWL Osteuropa, Verkehrsbetriebswirtschaft und Personenverkehr Maschinenbau, Fahrzeugtechnologie, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Architektur Summe Konstanz Maschinenbau-Produktion, BWL

5 Hochschule/ Berufsakademie Gewählter Studiengang Studienberechtigungen Bewerbung Zulassung Mannheim Verfahrenstechnik, Elektro- und Informationstechnik, Maschinenbau Nürtingen Agrarwirtschaft, Landschaftsplanung, Volkswirtschaft, BWL, Automobilwirtschaft, Gesundheits- und Touristmanagement Pforzheim Elektrotechnik/Informationstechnik, BWL, BWL/Marketing, BWL/Controlling/Finanz- und Rechnungswesen, BWL/Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht Ravensburg- Fahrzeugtechnik, Elektro- und Informationstechnik, Weing. Maschinenbau, Technik-Management BWL/Management, Pflegepädagogik, Soziale Arbeit Reutlingen Maschinenbau Rottenburg Forstwirtschaft Schwäb. Gmünd Produktgestaltung Stuttgart (M) Verpackungstechnik Stuttgart (T) Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur, Bauphysik, BWL Ulm Energiesysteme, Fahrzeugelektronik, Fahrzeugtechnik Berufsakademien Heidenheim Karlsruhe Lörrach BWL, BWL Dienstleistungsmanagement, BWL- Industrie, Sozialmanagement, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Soziale Dienste BWL-Unternehmertum, Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Informationstechnik Industrie, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Informationstechnik Summe Mannheim BWL-Industrie Mosbach Ravensburg Stuttgart BWL Foodmanagement, BWL Gesundheitsmanagement, BWL Industrie, Bauwesen, Elektrotechnik, Engineering, Holztechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaft Mediendesign, Maschinenbau, Wirtschaft Tourismusbetriebswirtschaft, Wirtschaft-Medienund Komm. Wirtschaft/Journalismus BWL-Steuern und Prüfungswesen, WIW Facility Management, Elektrotechnik, Maschinenbau, MB Versorgungs- und Energiemanagement, MB- Konstruktion, Soziale Arbeit, Sozialwesen Consulting & Controlling! Internationales Business, Industrie, Steuern und Prüfungswesen, Soziale Arbeit Villingen- Schwenningen Summe Insgesamt in wie vielen Fällen in den unter Ziffer 1 genannten Semestern studienfachliche Beratungen durch Interessenten aufgeschlüsselt nach Hochschulart und -stand - ort in Anspruch genommen wurden; Der Nachweis der Teilnahme an der studienfachlichen Beratung ist Zugangsvo - raussetzung nach 59 Abs. 1 Nr. 5 bzw. 89 Abs. 1 Nr. 5 LHG. In allen Fällen, in denen eine Studienberechtigung erteilt wurde bzw. Studieninteressierte zur Eignungsprüfung zugelassen wurden, wurde daher auch die studienfachliche Beratung in Anspruch genommen. 5

6 5. in wie vielen Fällen eine Zulassung zum Studium aus Gründen a) einer fehlenden Fortbildung, b) fehlender Berufserfahrung, c) fehlender fachlicher Entsprechung, d) eines Fehlens der studienfachlichen Berufsberatung verweigert wurde; Die Häufigkeit der erfragten Ablehnungsgründe stellt sich im Berichtszeitraum Wintersemester 2007/2008 bis Wintersemester 2008/2009 wie folgt dar: Ablehnungsgrund WS 07/08 SS 08 WS 08/09 Fehlende Fortbildung ( 59 Abs. 1 Nr. 3 LHG) Fehlende Berufserfahrung ( 59 Abs. 1 Nr. 4 LHG) Fehlende fachliche Entsprechung ( 59 Abs. 1 LHG) Fehlende studienfachliche Beratung ( 59 Abs. 1 Nr. 5 LHG) Teilweise handelt es sich bei den abgelehnten Anträgen um echte Anträge, teilweise wurden von den Hochschulen und Berufsakademien hierunter auch An - fragen erfasst, die noch im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen der Studienberatung geklärt werden konnten. 6. welche konkreten beruflichen Fortbildungsabschlüsse für welche ausgewiesenen Studiengänge von den Hochschulen mit welcher Begründung nicht anerkannt wurden; Wenn eine berufliche Fortbildung für einen bestimmten Studiengang nicht anerkannt wird, kommen hierfür zwei Gründe in Betracht: die fachliche Entsprechung konnte nicht bejaht werden oder es handelte sich nicht um eine berufliche Fortbildung im Sinne des 59 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 89 Abs. 1 Nr. 3 LHG. Berufliche Fortbildungen im Sinne des 59 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 89 Abs. 1 Nr. 3 LHG sind die Meisterprüfung, eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (z. B. IHK Fachwirte), die berufliche Fortbildung an einer Fachschule nach 14 SchulG (z. B. staatlich geprüfte Techniker). Einer Fachschule steht eine freie Bildungseinrichtung gleich, die eine gleichwertige berufliche Fortbildung vermittelt. Wegen fehlender fachlicher Entsprechung wurden in der Vergangenheit beispielsweise abgelehnt: Aus- und Fortbildung im kaufmännischen Bereich für ein ingenieurwissenschaftliches Studium (z. B. Wirtschaftsingenieur) oder naturwissenschaftliches Studium, Aus- und Fortbildung im Pflegebereich für ein wirtschaftswissenschaftliches Studium, Handwerksmeister für ein Psychologie- oder sozialwissenschaftliches Studium. Die Bewerber, bei denen die fachliche Entsprechung nicht bejaht werden konnte, haben die Möglichkeit, die Zugangberechtigung über eine Eignungsprüfung zu erwerben. Auch Personen, die zwar keine berufliche Fortbildung, aber herausragende Leistungen in ihrem bisherigen Berufsfeld nachweisen, können zur Eignungsprüfung zugelassen werden. 7. welche Erkenntnisse bislang anhand von Abbrecherquoten über den Studienerfolg von beruflich Qualifizierten vorliegen (aufgeschlüsselt nach den jeweils zugrunde liegenden allgemein bildenden Grundqualifikationen). Auch knapp zwei Jahre nach Einführung des erweiterten Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ist die Regelung noch zu neu, um belastbare Daten über den Studienerfolg beruflich Qualifizierter zu erhalten. Umfassende Erkenntnisse 6

7 liegen daher noch nicht vor. Wie die oben dargestellten Daten zeigen, stellen die Hochschulen und Berufsakademien zwar zunehmend Studienberechtigungen aus, ein nicht unbeträchtlicher Teil der Studieninteressierten sieht aber bereits von einer Bewerbung oder, trotz Zulassung, von einer Immatrikulation ab. D. h. die Zahl der tatsächlich an den baden-württembergischen Hochschulen Studierenden nach 59 bzw. 89 LHG ist deutlich geringer als die Zahl der erteilten Studienberechtigungen. Hinzu kommt, dass die Immatrikulierten auch zu unterschiedlichen Semestern das Studium begonnen haben, an einigen Hochschulen erst zum jetzigen Wintersemester. Zudem ist die Zahl der Immatrikulierten noch zu klein, um aussagekräftige Daten über Studienerfolge beruflich Qualifizierter allgemein zu erhalten. Überwiegend berichten daher die Hochschulen und Berufsakademien zu den Studienverläufen aufgrund der Kürze der Zeit oder der kleinen Zahl Immatrikulierter noch keine Angaben machen zu können. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten. Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7

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