LK 1. DEFINITION: Dieser LK beinhaltet die Körperpflege, und Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes und nur bei der Teilwäsche.
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- August Winkler
- vor 8 Jahren
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1 LK 1 Dieser LK beinhaltet die Körperpflege, und Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes und nur bei der Teilwäsche. UNTERSCHEIDUNG GANZ-/TEILWASCHUNG: - wenn sich der Klient zwar noch teilweise selbst wäscht, die Pflegekraft aber zur Anleitung oder eventuellen Hilfestellung erforderlich ist > dann nicht Teil-, sondern Ganzwaschung. mit LK 7a - kann auch Nicht mögliche Kombination: LK 7b, 2, 3a/b, 4 Nötige in der Regel nicht bei PV 1 (da hier davon ausgegangen wird, dass bei PV 1 selbst Bett verlassen/aufgesucht werden kann. LK 2 Dieser LK beinhaltet das Teilwaschen als Körperpflege, wenn keine Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes nötig UNTERSCHEIDUNG GANZ-/TEILWASCHUNG: - wenn sich der Klient zwar noch teilweise selbst wäscht, die Pflegekraft aber zur Anleitung oder eventuellen Hilfestellung erforderlich ist > dann nicht Teil-, sondern Ganzwaschung. mit LK 7a einem Einsatz mit LK 7b, 1, 3a/b, 4 in der Regel bei PV 1 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mund-/Lippenpflege 5. Zahn/-prothesenpflege 6. Kämmen/Rasieren Es müssen mindestens Nr. 1-3 und einer der Bereiche aus Nr. 4-6 erbracht werden, damit LK 1 abgerechnet werden kann. Kann aber auch abgerechnet werden, wenn nur Nr. 1 und Nr. 4 und Nr. 5 erbracht wurden. 1. An- und Auskleiden 2. Teilwaschen 3. Mund-/Lippenpflege 4. Zahn/-prothesenpflege 5. Kämmen Kann auch dann abgerechnet werden, wenn mindestens 2 Leistungen aus Nr. 1-5 erbracht werden.
2 Dieser LK beinhaltet die Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes das Ganzwaschen/Duschen und Rasieren. UNTERSCHEIDUNG GANZ-/TEILWASCHUNG: - wenn sich der Klient zwar noch teilweise selbst wäscht, die Pflegekraft aber zur Anleitung oder eventuellen Hilfestellung erforderlich ist > dann nicht Teil-, sondern Ganzwaschung. mit LK 7a; kann auch einem Einsatz mit LK 7b, 1, 2, 3b, 4 in der Regel nicht bei PV 1 (da hier davon ausgegangen wird, dass bei PV 1 selbst Bett verlassen/aufgesucht werden kann. LK 3a LK 3b Dieser LK beinhaltet das Baden als Körperpflege. mit LK 7a; kann auch einem Einsatz mit LK 7b, 1, 2, 3a, 4 kann durch 1, 2, 3a, 4 ersetzt werden, wenn Baden nicht möglich. i.d.r 1x wöchentlich (Begründung bei Mehrbedarf nötig.) gilt für alle Stufen Dieser LK beinhaltet die Ganzwaschung, Duschen, Rasieren und ohne Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes ( man trifft sich am Waschbecken/an der Dusche ). mit LK 7a; kann auch einem Einsatz mit LK 7b, 1, 2, 3a/b kann durch 2 ersetzt werden, wenn Duschen/Ganzwaschung nicht möglich. gilt für alle Stufen LK 4 1. Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. (Ganz-)Waschen/Duschen 4. Rasieren 5. Zahn/-prothesenpflege 6. Mund-/Lippenpflege 7. Kämmen Es müssen mindestens Nr. 1-3 und ein Bereich aus Nr. 4-7 geleistet werden, damit LK 3a abgerechnet werden kann. 1. Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Baden 4. Rasieren 5. Zahn/-prothesenpflege 6. Mund-/Lippenpflege 7. Haarwäsche/-trocknen/Kämmen Es muss mindestens Nr. 3 erbracht werden, damit LK 3b abgerechnet werden kann. 1. An- und Auskleiden 2. Waschen/Duschen 3. Rasieren 4. Zahn/-prothesenpflege 5. Mund-/Lippenpflege 6. Haarwäsche/-trocknen/Kämmen Es müssen mindestens Nr. 2 und einer der Bereiche aus erbracht werden, damit LK 4 abgerechnet werden kann. Waschen bei LK 4 kann sowohl im Bett als auch in der Dusche/Bad erbracht werden.
3 Anwendung denkbar als Lagerung zur Kontrakturen-, Pneumonie-, Dekubitusprophylaxe (nur wenn Bett nicht verlassen werden kann oder erheblicher Hilfebedarf dabei besteht > dann mehrfach tgl. möglich nur 1x möglich), Generell gilt der Grundsatz aktivierende Pflege. Daher kommt LK 5 nur in Betracht, wenn darüber hinaus gezielter Handlungsbedarf besteht (z.b. Lähmungen, Prophylaxe, rheumatische Beschwerden) Nur in Kombination mit anderem LK 1-4. Nicht mögliche Kombination: nicht einzeln abrechenbar keiner siehe oben i.d.r. ab Pflegestufe 2 LK 5 LK 6 Hilfe bei der mundgerechter Portionierung der Nahrung, bei der Nahrungsaufnahme (Essen/Trinken) und Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme. mit LK 14, 15 Nicht mögliche Kombination: i.d.r. nicht bei Pflegestufe 1 Für die Abrechenbarkeit müssen schwerwiegende Einschränkungen vorliegen (z.b. Halbseitenlähmung, Antriebsstörungen). LK 7a Hilfe bei dem Kontinenztraining, der Darm-/Blasenentleerung (einschl. Hilfe beim Wechsel Inkontinenzartikel) und Entsorgung der Ausscheidungen. UNTERSCHEIDUNG LK 7A <> LK 7B: Beim LK 7b ist zusätzlich Hilfe bei der Intimpflege nötig. kann nicht alleine erbracht werden > immer mit LK 1-4 zusammen. Nicht mögliche Kombination: 1. Betten machen/richten 2. Lagern 3. Mobilisieren Nr. 1 als Einzelleistung ist nur noch bedingt über einige Sozialämter abrechenbar. Es muss mindestens Nr. 2 erbracht werden, damit LK 5 abgerechnet werden kann. 1. mundgerechte Portionierung der Nahrung 2. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essenplatzes 3. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen/Trinken (auch aktive Flüssigkeitsaufnahme- Kontrolle) 4. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme (Kleidung und Essplatz säubern, Reste fachgerecht beseitigen) Es muss mindestens Nr. 3 erbracht werden, damit LK 6 abgerechnet werden kann. 1. Kontinenztraining, 2. Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung (einschließlich Hilfe beim Wechsel Inkontinenzartikel) 3. Entsorgung der Ausscheidungen LK 7a kann im Bett oder außerhalb des Bettes erbracht werden. Es muss mindestens Nr. 2 durchgeführt werden, damit LK 7a abgerechnet werden kann.
4 LK 7b Hilfe bei dem Kontinenztraining, der Hilfe beim An-/Auskleiden, der Darm- /Blasenentleerung (einschl. Hilfe beim Wechsel Inkontinenzartikel), der Hilfe bei Intimpflege und Entsorgung der Ausscheidungen. UNTERSCHEIDUNG LK 7A <> LK 7B: Beim LK 7b ist zusätzlich Hilfe beim An- /Auskleiden und bei der Intimpflege nötig. Allein abrechenbar. Kann auch mit 2 Personen erbracht werden (1½facher Satz) Nicht mögliche Kombination: ist nicht neben LK 1-4 abrechenbar. LK 8 Hilfe bei der Vorbereitung des Klienten zum Verlassen der Wohnung + Begleitung des Klienten bis vor die Haustür. Oder umgekehrt Hilfe bei der Geleitung des Klienten in Wohnung und Hilfe beim Ablegen der Straßenkleidung. i.d.r. zusammen mit LK 9 (Begleitung außer Haus) > als LK (Jeweils einzeln abrechenbar). bei allen Stufen LK 9 Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen des Klienten erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist, was vom Hausarzt attestiert sein sollte (keine Spaziergänge oder kulturelle Veranstaltungen > Mobilitätsdienst). i.d.r. zusammen mit LK 8 (Hilfe beim Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung) > als LK (Jeweils einzeln abrechenbar). i.d.r. maximal 3x monatlich. gilt für alle Pflegestufen 1. Kontinenztraining 2. An-/Auskleiden 3. Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung a) zur Toilette/ zum Toilettenstuhl bringen Hilfe b. Nutzung Steckbecken o.ä.. b) Hilfe bei Wechsel Inkontinenzartikel (auch bei Wechsel Stoma-/Urinbeutel oder deren Leerung), c) Intimpflege 4. Entsorgung der Ausscheidungen Es muss mindestens Nr. 3 durchgeführt werden, damit LK 7b abgerechnet werden kann. 1. Ankleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung. 2. Treppensteigen 3. Auskleiden im Zusammenhang mit dem Wiederaufsuchen der Wohnung. Kann nur angewendet werden, wenn das persönliche Erscheinen des Klienten notwendig und Hausbesuch nicht möglich ist. Kann als Leistung des Sozialamtes auch abgerufen werden, wenn Hilfe beim Gehen von einem Stockwerk ins andere oder bei Gängen innerhalb eines Mietshauses (z.b. Besuch beim Nachbarn, Tagesstättenbesuch, etc.). Anwendung bei: Begleitung zum Arzt, Krankenhaus, Apotheker, Optiker, Akustiker, Sanitätsfachhandel, Behördengänge, bei denen persönliches Erscheinen notwendig. Zur Begleitung bei Spaziergängen + kulturellen Veranstaltungen sollte Mobilitätsdienst angeboten werden.
5 siehe rechts LK 10 sollte mit LK 1-4 kombiniert werden i.d.r. vom des jeweiligen Jahres LK 11a Grundlegendste Tätigkeiten zur Bewahrung der Ordnung im Haushalt. kann nur in Verbindung mit einem anderen LK erbracht werden (z.b. 1-4, 7b) LK 11a und 11b dürfen nicht zusammen in einem Einsatz sowie nicht am gleichen Tag abgerechnet werden. täglich nur 1x möglich (besonders bei verwirrten Klienten, die täglich für Unordnung sorgen). gilt für alle Stufen LK 11b Große Reinigung der Wohnung. LK 11a und 11b dürfen nicht zusammen in einem Einsatz sowie nicht am gleichen Tag abgerechnet werden. i.d.r. nur max. 2x wöchentlich möglich. Kann in begründeten Fällen mehrfach /Woche erbracht werden. gilt für alle Pflegestufen LK 12 siehe i.d.r. 1x wöchentlich. (in begründeten Fällen mehrfach wöchenltich möglich. 1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus. 2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände. 3. Heizen 1. Aufräumen der Wohnung 2. Trennung/Entsorgung des Abfalls 3. Spülen/Aufräumen (sofern nicht im Zusammenhang mit LK 14, 15 (Nahrungszubereitung) zu erbringen. 1. Trennung/Entsorgung des Abfalls 2. Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn- /Schlafbereich, 3. Staubsaugen, 4. Nassreinigung, 5. Spülen (sofern nicht im Zusammenhang mit LK 14, 15 (Nahrungszubereitung) zu erbringen), 6. Staubwischen. Abrechenbar, wenn mindestens 2 Bereiche aus Nr. 1-6 erfüllt. Nicht abrechenbar, wenn nur Nr erfüllt. 1. Wechseln der (Bett-)Wäsche, 2. Waschen und Trocknen der Wäsche, Kleidung (muss nicht im eigenen Haushalt geschehen > z.b. Waschcenter, Reinigung), 3. Pflege der Wäsche/Kleidung (auch Bügeln, Ausbessern), 4. Einräumen der Wäsche. Es müssen mindestens 2 Bereiche von 1-4 erbracht werden.
6 LK 13 siehe i.d.r. 2x wöchentlich. (in begründeten Einzelfällen mehrfach wöchentlich möglich). 1. Erstellung des Einkaufs-/Speiseplans, 2. Einkaufen, 3. Abrechnung des Einkaufsgeldes, 4. Einräumen des Einkaufs, 5. Kontrolle Haltbarkeit. Auch die Beschaffung von Medikamenten aus der Apotheke + das Abholen eines Rezeptes vom Arzt kann als LK 13 abgerechnet werden. siehe LK 14 sollte im tgl. Wechsel mit LK 15 angewendet werden (Vorkochen für den nächsten Tag möglich). 1xtgl. gilt für alle Stufen LK Kochen, 2. Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches, 3. Spülen/Einräumen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs, 4. Reinigung Arbeitsbereich LK 15 siehe - Hilfe bei der mundgerechter Portionierung Nahrung, beim Essen/Trinken und Hygiene im Zusammenhang mit Nahrungsaufnahme. mit LK 14 möglichst in Kombination mit LK 1-4 Nicht mögliche Kombination: i.d.r. nicht bei Pflegestufe 1 - Für die Abrechenbarkeit müssen schwerwiegende Einschränkungen vorliegen (z.b. Halbseitenlähmung, Antriebsstörungen). LK 31 siehe Sollte in Kombination mit anderen LKs erbracht werden. Leistung nur über das Sozialamt erhältlich. Voraussetzung sind dementielle, psychische Erkrankungen, die viel Zeit zur Beaufsichtigung und Anleitung benötigen. 1. mundgerechte Portionierung der Nahrung 2. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essenplatzes 3. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen/Trinken (auch aktive Flüssigkeitsaufnahme- Kontrolle) 4. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme (Kleidung und Essplatz säubern, Reste fachgerecht beseitigen) 1. Hilfestellung bei der zeitlichen Orientierung, 2. Hilfestellung bei der örtlichen Orientierung, 3. Hilfestellung bei der situativen Orientierung, 4. Planung des Tagesablaufes, 5. Anleitung/Hilfe bei der häuslichen Selbstständigkeit. Es muss mindestens 1 Bereich erbracht werden.
7 LK 33 siehe Sollte zusammen mit anderen LKs erbracht werden. i.d.r. 1x tgl. Leistung nur über das Sozialamt erhältlich. Voraussetzung sind dementielle, psychische Erkrankungen, die viel Zeit zur Beaufsichtigung und Anleitung benötigen. LK 34 siehe Sollte zusammen mit LK 11b, 12 und 13 erbracht werden. nicht neben LK 1-4 Leistung nur über das Sozialamt erhältlich, wenn keine Pflegestufe vorliegt und keine Körperpflege erbracht wird. LK 35 siehe Sollte zusammen mit LK 11b, erbracht werden. nicht neben LK 1-4 Leistung nur über das Sozialamt erhältlich, wenn keine Pflegestufe vorliegt und keine Körperpflege erbracht wird. LK 36 siehe Hausbesuchspauschale darf nicht berechnet werden. unbegrenzt Ist nur Leistung des Sozialamtes. Gilt für alle Stufen. LK 37 siehe 1x monatlich abrechenbar 1. Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten (z.b. zu Nachbarn, Angehörigen), 2. Gespräche führen, Unterhaltung und Kommunikation fördern mit dem Ziel der Aktivierung. 1. Maniküre 1. Haarwäsche, -trocknung, Kämmen, 2. Frisieren. 1. Hilfe in Notfällen (ggf. Erste-Hilfe, Benachrichtigung (Not-)Arzt, Feuerwehr, Polizei, Warten bis zum Eintreffen, Wohnung verschließen, Angehörige informieren, etc.). Grundlage für die Abrechenbarkeit ist die genaue Dokumentation des Notfallgeschehens und die gesonderte Beantragung. 1. Führen Haushaltsbuch
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