Gemeinderatsvorlage Nr. 42/2010

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1 Fachbereich: 3 Kultur und Soziales Gemeinderatsvorlage Nr. 42/2010 Vorlage an GR VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sitzung am Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sperrvermerk für Presse ja nein Ordnungsnr Beteiligte Ämter: Niederschriften an: Stichwort: Sozialhilfe Beteiligung des Umweltschutzbeauftragten ja nein Folgekostenberechnung ja nein Bericht über soziale Hilfen Bericht Mit diesem Bericht über die sozialen Leistungen im Jahr wird ein Überblick über die einzelnen Arbeitsbereiche der Abteilung Soziales sowie über die finanziellen Aufwendungen gegeben. Die Aufgaben nach den Zweiten und Zwölften Büchern des Sozialgesetzbuches und nach dem Landesblindenhilfegesetz erfüllt die Stadt Schramberg als Delegationsgemeinde des Landkreises Rottweil. Alle weiteren Aufgaben, die in diesem Bericht aufgeführt werden, bearbeitet die Abteilung Soziales in eigener Zuständigkeit. Aufgabenerfüllung nach den Delegationssatzungen I. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) Anspruchsberechtigt nach dem SGB II sind Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die hilfebedürftig und erwerbsfähig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die im Haushalt lebenden, nicht erwerbsfähigen Personen erhalten Sozialgeld. Aufgrund der getrennten Aufgabenwahrnehmung erhalten die Hilfeempfänger von zwei verschiedenen Stellen die Leistungen. Von der Agentur für Arbeit werden die Regelleistung, sowie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bezahlt, von der Stadt Schramberg erhalten sie Kosten der Unterkunft und Heizung sowie einmalige Beihilfen. Im Jahr stellte sich die Situation wie folgt dar: Bedarfsgemeinschaften (Fälle) Personen

2 Ausgaben : Ausgaben , ,40 abzügl. Einnahmen , ,91 = Nettoaufwand , ,49 Aufgrund der Wirtschaftskrise erfolgte ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen. Ein Ende des Anstiegs über das Jahr hinaus ist bisher noch nicht in Sicht. II. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3.Kapitel) Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) kann an Personen gewährt werden, die auf bestimmte Zeit täglich weniger als drei Stunden arbeiten können und somit erwerbsunfähig sind. Außerdem darf der Antragsteller das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht mit einem Arbeitslosengeld II- Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb Einrichtungen waren im Jahr deutlich mehr Fälle zu bearbeiten als in den Vorjahren. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fallzahlen: - laufende HLU außerhalb Einrichtungen: Fälle / Haushalte Personen laufende HLU innerhalb Einrichtungen: Fälle / Haushalte Personen insgesamt: Fälle / Haushalte Personen

3 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4.Kapitel) Leistungsberechtigt sind Personen ab 65 Jahren oder Personen, die im Sinne der Rentenversicherung dauerhaft erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gegenüber dem Vorjahr ist im Jahr ein geringer Anstieg zu verzeichnen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fallzahlen: - außerhalb Einrichtungen: Fälle / Haushalte Personen innerhalb Einrichtungen: Fälle / Haushalte Personen insgesamt: Fälle / Haushalte Personen

4 3. Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel a) Hilfe bei Krankheit Für einkommensschwache Personen, die weder bei einer gesetzlichen noch einer privaten Krankenversicherung versichert werden können, besteht die Möglichkeit, Krankenhilfe zu gewähren. Das bedeutet, dass der Sozialhilfeträger die vollen Kosten übernimmt, die im Falle einer gesetzlichen oder privaten Versicherung die Krankenkassen bezahlen würden. Fälle b) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sieht u.a. folgende Hilfearten vor: Kosten für die vollstationäre Unterbringung in einem Wohnheim, Kosten für die Betreuung in der Werkstatt für behinderte Menschen bzw. im Förder- und Betreuungsbereich, Ambulant Betreutes Wohnen, Betreutes Wohnen in Familien, Kosten für den Besuch von Sonderschulkindergärten oder Sonderschulen, Suchttherapien. Die Fallzahlen der Eingliederungshilfe sind nahezu konstant geblieben. ambulant/ teilstationär vollstationär gesamt c) Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege erhalten hauptsächlich Personen, die im Pflegeheim leben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Heimkosten selbst bezahlen zu können Stichtag Jahreszeitraum

5 d) Hilfe in anderen Lebenslagen Die Hilfe in anderen Lebenslagen beinhaltet unter anderem die Bestattungskosten, die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und die Blindenhilfe. Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts wurde im Jahr an insgesamt vier Personen geleistet. Bestattungskosten wurden in zwölf Fällen bewilligt. Die Angaben zur Blindenhilfe sind unter Punkt III dargestellt. III. Leistungen nach dem Landesblindenhilfegesetz Die Blindenhilfe unterscheidet zwischen Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz und ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII. Die Landesblindenhilfe ist einkommensunabhängig, die ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII wird an einkommensschwache Personen gewährt. Empfänger von Blindenhilfe nach dem SGB XII erhalten grundsätzlich auch Landesblindenhilfe. In diesem Bereich ergeben sich kaum Änderungen. Landesblindenhilfe Blindenhilfe gem. 72 SGB XII lfd. Jahr lfd. Jahr

6 IV. Übersicht über die Gesamtaufwendungen SGB II Aufwendungen , ,40 abzgl. Einnahmen , ,91 Summe SGB II , ,49 SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt , ,37 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung , ,18 Hilfe zur Gesundheit 2.625, ,08 Eingliederungshilfe , ,58 Hilfe zur Pflege , ,64 Hilfe zur Überwindung bes. soz. Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen , ,78 abzgl. Einnahmen , ,31 Summe SGB XII , ,32 LBHG Landesblindenhilfe , ,39 abzgl. Einnahmen 472,55 0,00 Summe LBHG , ,39 Nettoaufwand , ,20 Sonstige Aufgaben der Abteilung Soziales Wohngeld Die Wohngeldreform trat zum in Kraft. Wesentliche Änderungen lagen darin, dass sich das Wohngeld um 8 % und die Miethöchstbeträge um 10 % erhöht haben, sowie erstmals Heizkosten bei der Berechnung berücksichtigt werden können. Somit hat ein größerer Personenkreis Anspruch auf Wohngeld. Hinzu kommt, dass bei vielen Personen aufgrund von Kurzarbeitergeld, Wegfall der Schichtzulagen oder aufgrund der Bewilligung von Arbeitslosengeld I das monatliche Einkommen drastisch gesunken ist und dadurch ein Anspruch auf Wohngeld bestanden hat. Dies spiegelt sich in den Fallzahlen deutlich wider. Fallzahlen Wohngeld Insgesamt Mietzuschuss Lastenzuschuss

7 Auch die Ausgaben haben sich drastisch erhöht. Dies hat folgende Gründe. Personen, denen Wohngeld im Zeitraum bewilligt wurden, hatten Anspruch auf einen einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag. Dieser war abhängig von der Anzahl der wohngeldberechtigten Personen und betrug je nach Fall mindestens 100,00. Diese Sonderzahlung beläuft sich auf insgesamt ,00. Ein weiterer Grund für die Ausgabensteigerung liegt darin, dass in Heimfällen rückwirkend ab 2001 Wohngeld neu berechnet werden muss. Diese Ausgaben belaufen sich auf ca ,00. Die restlichen Mehrausgaben sind auf die gestiegenen Fallzahlen, das höhere Wohngeld und die zusätzliche Bewilligung der Heizkosten von mindestens 24,00 pro Fall zurück zu führen. Aufwendungen für Wohngeld: Mietzuschuss , ,30 Lastenzuschuss 9.913, ,68 Gesamtaufwendungen , ,98 Renten Die Rentenstelle der Stadt Schramberg nimmt alle Anträge der Deutschen Rentenversicherung entgegen. Rente wegen Erwerbsminderung, Altersrente, Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Halbwaisenrente, Erziehungsrente), außerdem Anträge auf Kontenklärung sowie Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten. Es werden auch Auskünfte bei Fragen zur Rentenversicherung oder zum Rentenrecht erteilt. Rentenanträge DRV Ba.-Wü. (LVA) DRV Bund (BfA) Insgesamt Befreiung von Rundfunkgebühren Über die Anträge auf Befreiung von den Rundfunkgebühren entscheidet die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln. Die Abteilung Soziales nimmt die Anträge nur entgegen, bestätigt die Vorlage des anspruchsbegründenden Leistungsbescheids und leitet die Anträge an die GEZ weiter. Im Jahr wurden insgesamt 644 Anträge aufgenommen und weitergeleitet. Personen, die Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, usw.) haben bzw. einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF besitzen, können von den Rundfunkgebühren befreit werden. Ausweise für die Schramberger Tafel Außerdem werden in der Abteilung Soziales die Berechtigungsausweise der Schramberger Tafel ausgestellt. Im Jahr waren dies 173 Ausweise. Es wurden im Vergleich zu 35 Ausweise mehr ausgestellt. 7

8 Elterngeld Die Anträge auf Elterngeld, sowie auf Landeserziehungsgeld werden ausgegeben, entgegengenommen, auf Vollständigkeit geprüft und an die Landeskreditbank weitergeleitet. Entwicklung 2010 Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil v entschieden, dass die Aufgabenübertragung der Leistungen nach dem SGB II auf die Arbeitsgemeinschaften und die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstößt. Diese Arbeitsgemeinschaften (ARGE) bzw. Jobcenter widersprechen dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung. Bis besteht für die ARGEn bzw. Jobcenter allerdings noch Bestandsschutz. Eine parteiübergreifende Spitzengruppe hat sich im März 2010 auf eine umfassende Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende verständigt. Diese Reform sieht eine Grundgesetzänderung vor. Ab soll es nur noch zwei anstatt bisher drei Modelle zur Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II geben. Die eine Möglichkeit ist das Optionsmodell, die andere das Jobcenter. Das Modell der getrennten Aufgabenwahrnehmung, welches im Kreis Rottweil seit praktiziert wird, wird es in Zukunft nicht mehr geben. Für die Abteilung Soziales bringt dies erhebliche Veränderungen mit sich. Wie diese exakt aussehen, lässt sich im Moment aber noch nicht genau absehen. Schramberg, 30. März 2010 Michaela Haag Abteilungsleiterin Soziales Berthold Kammerer Fachbereichsleiter Moser FB 1 Aufnahme in die Tagesordnung des VA am Dr. Herbert O. Zinell Oberbürgermeister Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig. 8

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