PRESSE MITTEILUNG AN DIE PRESSE. Landwirtschaft und Fischerei RAT DER EUROPÄISCHEN UNION /08 (Presse 305) (OR. fr) 2900.

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1 RAT R EUROPÄISCHEN UNION 14784/08 (Presse 305) (OR. fr) MITTEILUNG AN DIE PRESSE Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei Luxemburg, den 27./28. Oktober 2008 Präsident Michel BARNIER Minister für Landwirtschaft und Fischerei Frankreichs PRESSE Rue de la Loi 175 B 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0) / 6319 Fax: +32 (0) press.office@consilium.europa.eu /08 (Presse 305) 1

2 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat gelangte zu einer politischen Einigung über drei wichtige Verordnungsentwürfe im Bereich Fischerei, die Folgendes betreffen: die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) in der Ostsee für 2009 sowie bestimmte begleitende Maßnahmen; die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für Tiefseearten für 2009 und 2010; die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für Steinbutt und Sprotte im Schwarzen Meer für Zudem erzielte der Rat eine politische Einigung über den Standpunkt, den die Gemeinschaft in der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) insbesondere in Bezug auf den Bestand von Rotem Thunfisch einnehmen soll. Der Rat setzte seine Beratungen über einen Vorschlag bezüglich der Verteilung von Obst und Gemüse in den Schulen und über den Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik fort, damit vor Jahresende eine Einigung erzielt werden kann. Die Kommission stellte dem Rat einen Vorschlag bezüglich der Bekämpfung des illegalen Handels mit Holz vor /08 (Presse 305) 2

3 INHALT 1 TEILNEHMER... 4 ERÖRTERTE PUNKTE OSTSEE... 6 TAC FÜR TIEFSEEARTEN... 8 SCHWARZES MEER VORBEREITUNG R 16. ICCAT-JAHRESTAGUNG BEZIEHUNGEN EU-NORWEGEN IM FISCHEREISEKTOR: JÄHRLICHE KONSULTATIONEN (2009) INVERKEHRBRINGEN VON HOLZ AUF M GEMEINSCHAFTSMARKT GESUNDHEITSCHECK R GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK (GAP) OBST UND GEMÜSE IN SCHULEN SONSTIGES SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE LANDWIRTSCHAFT Milchquoten Schlussfolgerungen des Rates Viehbestands- und Fleischstatistiken AUSSENBEZIEHUNGEN Vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser UMWELT Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich /08 (Presse 305) 3

4 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Sabine LARUELLE Kris PEETERS Bulgarien: Valeri TSVETANOV Tschechische Republik: Petr GANDALOVIČ Dänemark: Eva Kjer HANSEN Deutschland: Gert LINMANN Estland: Helir-Valdor SEER Jaanus TAMKIVI Irland: Brendan SMITH Griechenland: Alexandros CONTOS Spanien: Elena ESPINOSA MANGANA Jesús Miguel ORIA Frankreich: Michel BARNIER Italien: Luca ZAIA Zypern: Panicos POUROS Lettland: Mārtiņš ROZE Litauen: Dalia MINIATAITE Luxemburg: Fernand BON Ungarn: Barnabás FORGÁCS Ministerin der KMB, der Selbständigen, der Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik Ministerpräsident der flämischen Regierung und flämischer Minister für institutionelle Reformen, Häfen, Landwirtschaft, Seefischerei und den ländlichen Raum Minister für Landwirtschaft und Ernährung Minister für Landwirtschaft Ministerin für Ernährung Staatssekretär, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Minister für Landwirtschaft Minister für Umwelt Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung Ministerin für Umwelt, den ländlichen Raum und die Meeresumwelt Minister für ländliche Entwicklung, Viehzucht, Fischerei und biologische Vielfalt der Autonomen Gemeinschaft Kantabrien Minister für Landwirtschaft und Fischerei Minister für Landwirtschaft und Forsten Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt Minister für Landwirtschaft Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, Minister für Mittelstandsfragen, Fremdenverkehr und Wohnungsbau Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums 14784/08 (Presse 305) 4

5 Malta: George PULLICINO Niederlande: Gerda VERBURG Österreich: Walter GRAHAMMER Polen: Marek SAWICKI Portugal: Jaime SILVA Rumänien: Dacian CIOLOS Slowenien: Iztok JARC Slowakei: Stanislav BECÍK Finnland: Sirkka-Liisa ANTTILA Schweden: Eskil ERLANDSSON Vereinigtes Königreich: Hilary BENN Richard LOCHHEAD Huw IRRANCA-DAVIES Minister für Ressourcen und Angelegenheiten des ländlichen Raums Ministerin für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Stellvertreter des Ständigen Vertreters Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Minister für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Minister für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung Minister für Landwirtschaft Ministerin für Landwirtschaft und Forsten Minister für Landwirtschaft Ministerin für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums Kabinettsminister für Angelegenheiten des ländlichen Raums und für Umwelt (Schottische Regierung) Parlamentarischer Staatssekretär für Meeresumwelt und natürliche Umwelt, Wildfauna und Angelegenheiten des ländlichen Raums Kommission: Joe BORG Mariann FISCHER BOEL Mitglied Mitglied 14784/08 (Presse 305) 5

6 ERÖRTERTE PUNKTE OSTSEE Der Rat erzielte eine einmütige politische Einigung über die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2009 (Dok /08). Dieser Punkt wird nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen als A-Punkt auf die Tagesordnung für eine der nächsten Ratstagungen gesetzt. Mit diesem Vorschlag werden die TAC und Quoten für bestimmte Bestände in der Ostsee, der zulässige Fischereiaufwand bei den Dorschbeständen in der Ostsee sowie bestimmte Beschränkungen des Flunder- (Platichthys flesus) und des Steinbuttfangs (Psetta maxima) für das Jahr 2009 festgelegt. Hauptpunkte der Einigung waren die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und die Fangquoten für die Ostseeanrainer-Mitgliedstaaten; die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die TAC im Vergleich zu 2008 (d.h. Kürzungen und Erhöhungen) bzw. die Angaben im Falle der Aufrechterhaltung der bisherigen Regelung sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst. ZULÄSSIGE GESAMTFANGMENGEN (TAC) R GEMEINSCHAFT IN R OSTSEE FÜR 2009 Art ICES-GEBIETE Vorschlag der KOMMISSION Ziele der KOMMISSION Einigung RAT Differenz lateinische TAC Bezeichnung TAC 2008 für 2009 für Vorjahr in Tonnen in Tonnen in % in Tonnen ** Clupea harengus Ostsee Untergebiete % % Clupea harengus Ostsee Untergebiete % % Clupea harengus Ostsee Untergebiete 25-27, 28.2, ,91% ,91% 29, 32 Clupea harengus Ostsee Untergebiet 28-1 (Golf ,33% ,33% von Riga) Gadus morhua Ostsee Untergebiete (östliche ,00% ,00% Ostsee) Gadus morhua Ostsee Untergebiete (westliche ,00% ,00% Ostsee) Pleuronectes III bcd ,00% ,00% platessa Salmo salar * III bcd, außer Untergebiet ,00% ,00% Salmo salar * Ostsee Untergebiet ,00% % Sprattus sprattus III bcd ,00% ,00% Legende: Clupea harengus: Hering Gadus morhua: Dorsch Pleuronectes platessa: Scholle Salmo salar: Lachs Sprattus sprattus: Sprotte * TAC in Stückzahl ausgedrückt. ** Negativer Prozentsatz = Kürzung der TAC; positiver Prozentsatz = Erhöhung der TAC; 0 % = Aufrechterhaltung der TAC /08 (Presse 305) 6

7 In Übereinstimmung mit dem am 18. September 2007 angenommenen Mehrjahresplan für die Dorschbestände (Gadus morhua) der Ostsee 1 billigte der Rat angesichts der deutlichen Erholung des Bestands eine Erhöhung der TAC um 15 % für die östliche Ostsee und eine Kürzung um 15 % für die westliche Ostsee, wo diese Art immer noch gefährdet ist. Was Hering (Clupea harengus) anbelangt, so wurde eine Kürzung der TAC um 15 % für den östlichen Teil und um 39 % für den westlichen Teil der Ostsee beschlossen 2. Ferner wurden Maßnahmen zur Beschränkung des Fischereiaufwands beschlossen, die insbesondere Folgendes betreffen: eine höchstzulässige Anzahl von Tagen außerhalb des Hafens von in den Unterbereichen (westliche Ostsee) und von in den Unterbereichen 25-27, was einer Reduzierung um 10 % in beiden Gebieten entspricht; die Kommission schlägt ferner vor, die 2007 beschlossenen technischen Übergangsmaßnahmen bezüglich des Verbots, Flunder und Steinbutt in bestimmten Unterbereichen und Zeiträumen an Bord zu behalten, weiterzuführen. Die Anhörung des Europäischen Parlaments ist nicht erforderlich Verordnung (EG) Nr. 1098/2007, ABl. L 248 vom , S. 1. Die Kommission wird dem Rat in Kürze einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für pelagische Arten in der Ostsee vorlegen. Mit Ausnahme des Zeitraums vom 1. bis zum 30. April, für den Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 gilt. Mit Ausnahme des Zeitraums vom 1. Juli bis zum 31. August, für den Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 gilt /08 (Presse 305) 7

8 TAC FÜR TIEFSEEARTEN Der Rat erzielte eine einmütige politische Einigung auf der Grundlage eines im Einvernehmen mit der Kommission ausgearbeiteten Kompromisstextes des Vorsitzes betreffend den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der TAC und der Quoten für bestimmte Bestände von Tiefseearten 1, wie bestimmte Tiefseehaie, Schwarzer Degenfisch (Aphanopus carbo), Granatbarsch (Hoplosthetus atlanticus) und Gabeldorsch (Phycis blennoides), für 2009 und Der Rat wird diese Verordnung nach Überarbeitung des Textes durch die Rechts- und Sprachsachverständigen auf einer seiner nächsten Tagungen annehmen. Der von der Kommission unterstützte Kompromisstext des Vorsitzes umfasst im Wesentlichen Folgendes: Was Tiefseehaie 2 in den Gebieten V, VI, VII, VIII, IX, X und XII (Gemeinschaftsgewässer und Gewässer außerhalb der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit von Drittländern) anbelangt, so werden zwei Fußnoten aufgenommen: Es wird ausdrücklich festgelegt, dass die gezielte Befischung im Jahr 2009 verboten und lediglich die Befischung in Form von Beifängen zulässig ist; im Jahr 2010 ist die Befischung ausschließlich in Form von Beifängen in Höhe von maximal 10 % der nationalen Quoten für 2009 erlaubt; eine Vergleichstabelle zu den TAC ist nachstehend beigefügt; was den Grenadierfische (Coryphaenoides rupestris) in den Gebieten VIII, IX, X, XII und XIV (Gemeinschaftsgewässer und Gewässer außerhalb der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit von Drittländern) anbelangt, so ist eine gewisse Flexibilität vorgesehen, so dass 8 % der den Mitgliedstaaten für diese Gebiete zugewiesenen nationalen Quoten in den Gebieten Vb und VI gefischt werden dürfen; 1 2 Die Fangmöglichkeiten für Tiefseearten für 2007 und 2008 wurden in der Verordnung (EG) Nr. 2015/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 festgelegt (ABl. L 384 vom , S. 28). Für die Zwecke der Verordnung bezeichnet der Begriff "Tiefseehaie" die folgenden Arten: Apristuris spp.; Centrophorus granulosus; Centrophorus squamosus; Centroscymnus coelolepis; Centroscymnus crepidater; Deania calceus; Centroscyllium fabricii; Dalatias licha, Etmopterus princeps, Etmopterus spinax, Galeus melastomus, Galeus murinus, Somniosus microcephalus /08 (Presse 305) 8

9 was die Rote Fleckbrasse (Pagellus bogaraveo) in den Gebieten VI, VII, VIII, IX und X (Gemeinschaftsgewässer und Gewässer außerhalb der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit von Drittländern) anbelangt, so wird in zwei Fußnoten auf eine Mindestanlandegröße für diesen Bestand von 30 cm im Jahr 2009 und von 35 cm im Jahr 2010 verwiesen. Allerdings ist für Gebiet X eine Ausnahmeregelung und für die übrigen Gebiete eine zulässige Abweichung von 15 % unter der Mindestgröße für 2010 vorgesehen. Die Kommission erklärte, dass sie beabsichtigt, den Fischereiaufwand für diese Arten an die genannten Fangbeschränkungen anzugleichen, und im Rahmen der jährlichen Verordnung über die TAC und Quoten Folgendes vorschlagen wird: eine Verringerung des Fischereiaufwands um 10 %, damit dem von der NEAFC 1 erzielten internationalen Kompromiss Genüge getan wird; eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung Nr. 2347/2002 im Jahr 2009 mit neuen Begrenzungen des Fischereiaufwands für Fischereifahrzeuge, die Tiefseebestände befischen. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) erstellt alle zwei Jahre (in geraden Jahren) wissenschaftliche Gutachten zu den Beständen von Tiefseearten. Das jüngste wissenschaftliche Gutachten datiert vom Juni Es weist darauf hin, dass die am stärksten bewirtschafteten Bestände von Tiefseearten nicht nachhaltig genutzt werden; der ICES empfiehlt deshalb, bestehende Tiefseefischereien sofort einzuschränken, wenn ihre Nachhaltigkeit nicht belegt werden kann. Zurzeit trifft dies auf alle Tiefseefischereien zu. 1 North-East Atlantic Fisheries Commission (Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik) /08 (Presse 305) 9

10 Art (gewöhnliche Bezeichnung) Art (lateinische Bezeichnung) ICES-Gebiet EG- TAC für 2008 (in Tonnen) Kommissionsvorschlag für EG-TAC für 2009 (in Tonnen) Beschluss des Rates über EG-TAC für 2009 (in Tonnen) Differenz gegenüber TAC für 2008 (in %) Kommissionsvorschlag für EG-TAC für 2010 (in Tonnen) Beschluss des Rates über EG- TACfür 2010(in Tonnen)) Differenz gegenüber EG-TAC für 2009 (en %) TAC und Quoten für 2007 und 2008 bezüglich einiger Tiefsee-Fischbestände: Beschluss des Rates und ursprünglicher Kommissionsvorschlag Tiefseehai 1 V, VI, VII, VIII, IX (EU- und internationale Gewässer) % % Tiefseehai X (EU- und internationale Gewässer) % % Tiefseehai XII (EU- und internationale Gewässer) % % Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo I, II, III und IV (EU- und internationale Gewässer) % % Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo V, VI, VII und XII (EU- und internationale Gewässer) % % Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo VIII, IX und X (EU- und internationale Gewässer) % % Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo CECAF (EU- und internationale Gewässer) % % Kaiserbarsch Beryx spp I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XII und XIV (EU- und internationale Gewässer) % % Grenadierfisch Coryphaenoides rupestris I, II, IV, Va (EU- und internationale Gewässer) % % Grenadierfisch Coryphaenoides rupestris III % % Grenadierfisch 2 Coryphaenoides rupestris Vb, VI, VII (EU- und internationale Gewässer) % % : Gilt nur für Beifänge. 2010: 10 % der Quote für 2009 ebenfalls nur im Rahmen der Beifänge. Keine gezielte Fischerei erlaubt! 2 Gilt nur für Beifänge /08 (Presse 305) 10

11 Art (gewöhnliche Bezeichnung) Art (lateinische Bezeichnung) ICES-Gebiet EG- TAC für 2008 (in Tonnen) Kommissionsvorschlag für EG-TAC für 2009 (in Tonnen) Beschluss des Rates über EG-TAC für 2009 (in Tonnen) Differenz gegenüber TAC für 2008 (in %) Kommissionsvorschlag für EG-TAC für 2010 (in Tonnen) Beschluss des Rates über EG- TACfür 2010(in Tonnen)) Differenz gegenüber EG-TAC für 2009 (en %) Granatbarsch Hoplostethus atlanticus VI (EU- und internationale Gewässer) % % Granatbarsch Hoplostethus atlanticus VII (EU- und internationale Gewässer) % % Granatbarsch Hoplostethus atlanticus I, II, III, IV, V, VIII, IX, X, XI, XII, XIV (EUund internationale Gewässer) % % Blauleng Molva dypterygia II, IV, V (EU- und internationale Gewässer) % % Blauleng Molva dypterygia III (EU- und internationale Gewässer) % % Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo VI, VII und VIII (EU- und internationale Gewässer) % % Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo IX (EU- und internationale Gewässer) % % Rote Fleckbrasse 12 Pagellus bogaraveo X (EU- und internationale Gewässer) % % Gabeldorsch Phycis blennoides I, II, III und IV (EU- und internationale Gewässer) % % Gabeldorsch Phycis blennoides V, VI und VII (EU- und internationale Gewässer) % % Gabeldorsch Phycis blennoides VIII und IX (EU- und internationale Gewässer) % % Gabeldorsch Phycis blennoides X und XII (EU- und internationale Gewässer) % % Im Jahr 2009 ist eine Mindestanlandegröße von 30 cm (Gesamtlänge) und im Jahr 2010 eine Mindestanlandegröße von 35 cm (Gesamtlänge) einzuhalten. Im Jahr 2010 können jedoch 10 % der gefangenen Fische zwischen 30 und 35 cm lang sein. 1 Bis zu 10 % der Quote für 2009 können im Dezember 2010 gefangen werden /08 (Presse 305) 11

12 SCHWARZES MEER Der Rat erzielte eine einmütige politische Einigung über den Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen im Schwarzen Meer für 2009 (Dok /08). Dieser Vorschlag wird nach der abschließenden Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen auf einer der nächsten Ratstagungen als A-Punkt angenommen. Der Rat verständigte sich auf eine unveränderte TAC von 100 t für Steinbutt (Psetta maxima), die vorläufig zu gleichen Teilen zwischen Bulgarien und Rumänien aufgeteilt wird, sowie auf eine TAC von t für Sprotte (Sprattus sprattus), was einer Kürzung um 15 % gegenüber 2008 entspricht. In der Verordnung ist eine Zusammenarbeit mit den an das Schwarze Meer angrenzenden Drittländern vorgesehen. Die Anhörung des Europäischen Parlaments ist nicht erforderlich 1. 1 Annahme mit qualifizierter Mehrheit /08 (Presse 305) 12

13 VORBEREITUNG R 16. ICCAT-JAHRESTAGUNG Der Rat erzielte eine einmütige politische Einigung über den Standpunkt, den die Gemeinschaft in der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) einnehmen soll, deren 16. Jahrestagung vom 17. bis 24. November in Marrakesch stattfindet. Die Hauptpunkte der Verhandlungen sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch mit den übrigen Vertragsparteien der ICCAT betreffen im Wesentlichen den Wiederauffüllungsplan für Roten Thunfisch, die Überkapazität (Flotte und Käfige), die Abweichungen von der Mindestanlandegröße, die Dauer der Fangsaison und bestimmte Kontrollaspekte. Im Einklang mit Artikel 300 Absatz 2 EGV wird der Standpunkt, den die Gemeinschaft in einer regionalen Fischereiorganisation vertritt, die rechtswirksame Beschlüsse zu fassen hat, vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission festgelegt /08 (Presse 305) 13

14 BEZIEHUNGEN EU-NORWEGEN IM FISCHEREISEKTOR: JÄHRLICHE KONSUL- TATIONEN (2009) Der Rat nahm die Erläuterungen des Kommissionsmitglieds Joe Borg sowie die Reaktionen der Minister hinsichtlich der ersten Konsultationsrunde zwischen der Gemeinschaft und Norwegen zur Kenntnis, die vom 4. bis 7. November in Bergen stattgefunden hat. Eine zweite Konsultationsrunde findet vom 24. bis 28. November in Brüssel statt. Diese Frage wird erneut auf der Ratstagung am 18./19. November erörtert /08 (Presse 305) 14

15 INVERKEHRBRINGEN VON HOLZ AUF M GEMEINSCHAFTSMARKT Die Kommission legte dem Rat einen Vorschlag vor, den sie am 17. Oktober angenommen hatte und der den Markteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringen wollen, bestimmte Verpflichtungen auferlegt, um so die Gefahr des Inverkehrbringens von Holz und Holzerzeugnissen, die aus illegalem Holzeinschlag stammen, zu verringern (Dok /08). Die Holzhändler müssen ausreichende Garantien dafür erhalten, dass die Erzeugnisse in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht im Herkunftsland hergestellt wurden. Neben der klaren Botschaft, die der Vorschlag an die Marktteilnehmer richtet, die Zugang zum Gemeinschaftsmarkt erhalten möchten, werden damit auch die Anreize für eine bessere, legale und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder verstärkt, insbesondere in den Entwicklungsländern, die ihre Ausfuhren von Holzerzeugnissen in die EU beibehalten oder ausweiten möchten /08 (Presse 305) 15

16 GESUNDHEITSCHECK R GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK (GAP) Der Rat setzte seine Beratungen fort, um vor Jahresende zu einer politischen Einigung über den "Gesundheitscheck" der GAP zu gelangen, die einer Reform unterzogen wurde (Dok. 9656/08). Das Parlament wird seine (beratende) Stellungnahme voraussichtlich am 19. November abgeben /08 (Presse 305) 16

17 OBST UND GEMÜSE IN SCHULEN Der Rat nahm Kenntnis von den Standpunkten der Minister sowie von den Bemerkungen der Vertreterin der Kommission hinsichtlich eines Vorschlags über die Kofinanzierung von Programmen zur kostenlosen Abgabe von Obst und Gemüse in Schulen (Dok /08). Das Ziel des Vorschlags, den Verzehr von Obst und Gemüse bereits in früher Kindheit zu fördern und auf diese Weise die Grundlage für eine gesunde Ernährung zu schaffen und einen Beitrag zur Bekämpfung der Fettleibigkeit zu leisten, fand bei den Mitgliedstaaten sehr breite Zustimmung. Der Rat beauftragte den Sonderausschuss Landwirtschaft, seine Beratungen fortzusetzen, damit der Rat die Verordnung vor Jahresende annehmen kann. Das Parlament wird seine (beratende) Stellungnahme voraussichtlich am 19. November abgeben /08 (Presse 305) 17

18 SONSTIGES a) Krise auf dem Markt für zur Weiterverarbeitung bestimmte Äpfel in bestimmten neuen mitteleuropäischen Mitgliedstaaten - gemeinsamer Antrag der ungarischen und der polnischen Delegation (Dok /08) Der Rat nahm Kenntnis von der kritischen Lage im Sektor der Weiterverarbeitung von Äpfeln gemäß den Ausführungen Ungarns und Polens. Die Vertreterin der Kommission ersuchte die betroffenen Mitgliedstaaten, die in der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse vorgesehenen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf Erzeugerorganisationen und Branchenverbände, bestmöglich zu nutzen. b) 23. Konferenz der Zahlstellen der EU - Schlussfolgerungen (Ljubljana, Mai 2008) - Antrag der slowenischen Delegation Der Rat nahm Kenntnis von den Schlussfolgerungen der 23. Konferenz der Zahlstellen der EU, die der slowenische Vorsitz vom 28. bis 31. Mai 2008 in Ljubljana organisiert hatte. (Dok /08) Ferner nahm er Kenntnis von den Anträgen der tschechischen, der niederländischen, der dänischen, der lettischen, der deutschen und der britischen Delegation, zu überlegen, wie die geltenden Verfahren vereinfacht werden könnten, und von der vorsichtigen Antwort der Kommission, die darauf hinwies, dass ein effizientes System für die Kontrolle der Zahlungen beibehalten werden muss. 1 c) Grünbuch zur Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Produktnormen, Erzeugungsbedingungen und Qualitätsprogramme - Informationen der Kommission Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission zum Grünbuch der Kommission zur Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Dok /08) und von ersten Stellungnahmen einiger Delegationen in Erwartung einer eingehenden Aussprache über dieses Thema. Die tschechische Delegation unterrichtete den Rat darüber, dass am 12. und 13. März 2009 in Prag eine Konferenz über dieses Thema stattfinden wird. 1 Insbesondere mithilfe der Zuverlässigkeitserklärung /08 (Presse 305) 18

19 d) Schwierige Lage in der Landwirtschaft - Antrag der polnischen Delegation Der Rat nahm Kenntnis von der schwierigen Lage in einigen Sektoren der Landwirtschaft, insbesondere bei Getreide und Milch, wie sie von der polnischen Delegation dargelegt wurde, die darin von der ungarischen und der rumänischen Delegation unterstützt wurde (Dok /08). Die griechische und die spanische Delegation berichteten über konjunkturelle Schwierigkeiten in der Tierzucht. Die Kommission erklärte, dass sie die Entwicklung der Märkte sehr genau verfolge, um die Maßnahmen ergreifen zu können, die unter den gegebenen Umständen am geeignetsten sind. e) Strategie in Bezug auf die Blauzungenkrankheit - Antrag des Vorsitzes Der Rat nahm Kenntnis von der vom Vorsitz beschriebenen besorgniserregenden Lage angesichts des Auftretens eines neuen Serotyps (Serotyp 6) der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden und von der Notwendigkeit, eine gemeinsame Strategie festzulegen 1. Die niederländische Delegation kündigte an, dass sie in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 28. Oktober alle technischen Informationen vorlegen werde. Ferner bekundete sie ihre Absicht, mit der Kommission bei der Entwicklung eines bivalenten Impfstoffs 2 zusammenzuarbeiten, damit eine Notschutzimpfung durchgeführt werden kann. Das für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissionsmitglied Joe Borg, der Frau Andrea Vassiliou vertrat, wies darauf hin, dass Mio. Euro für Prävention und Bekämpfung dieser Tierseuche aufgewendet worden seien und dass die Kommission bereit sei, im Jahr 2009 im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ihre Rolle zu übernehmen. Er stellte eine etwaige ergänzende Hilfe in Aussicht - deren Einzelheiten in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden - und äußerte den Wunsch, dass die Mitgliedstaaten beim Einsatz dieser Mittel für ein optimales Kosten-/Nutzenverhältnis sorgen. Abschließend ersuchte er die Delegationen, die vorhandene strenge Überwachung und die damit verbundenen Beschränkungen der Verbringung von Tieren aufrechtzuerhalten, die für die Eindämmung der Seuche von entscheidender Bedeutung seien. 1 2 Mobilisierung zusätzlicher Mittel, Erleichterung der Verbringung von Tieren innerhalb der Union. Dieser Impfstoff soll den Schutz beispielsweise gegen die Serotypen 6 und 8 bzw. gegen die Serotypen 1 und 8 gewährleisten /08 (Presse 305) 19

20 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE LANDWIRTSCHAFT Milchquoten Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "R RAT R EUROPÄISCHEN UNION (1) BEGRÜSST den Sonderbericht Nr. 4/2008 des Europäischen Rechnungshofs über die Durchführung der Milchquotenregelung in den Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind; (2) NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Umsetzung der Milchquotenregelung für die neuen Mitgliedstaaten eine große logistische Herausforderung bedeutete und dass große Anstrengungen unternommen wurden, damit die Verwaltungs- und Kontrollsysteme rechtzeitig funktionierten, auch wenn diese Systeme zum Zeitpunkt der Prüfung in den betreffenden Mitgliedstaaten noch von unterschiedlicher Qualität waren; (3) STELLT FEST, dass die meisten festgestellten Mängel im Zusammenhang mit der Anlaufphase der Regelung stehen; ZEIGT SICH ERFREUT über die erheblichen Verbesserungen, welche die Mitgliedstaaten in den Jahren nach der Prüfung des Rechnungshofs unter anderem dank der Folgemaßnahmen der Kommission erzielt haben, um die Anfangsschwierigkeiten der ersten Jahre zu beheben; (4) ERKENNT AN, dass es Sache der Kommission und der Mitgliedstaaten ist, weiterhin dafür zu sorgen, dass angemessene Abhilfemaßnahmen getroffen werden und dass ordnungsgemäße Kontrollen zum geeignetsten Zeitpunkt durchgeführt werden; (5) WEIST DARAUF HIN, dass die Erweiterung eine Intensivierung des Handels mit Milcherzeugnissen ermöglicht hat, ohne dass es zu einer Destabilisierung des europäischen Marktes und zu Belastungen für den Haushalt gekommen ist." 14784/08 (Presse 305) 20

21 Viehbestands- und Fleischstatistiken Der Rat nahm im Anschluss an die in erster Lesung erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament eine Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die Erstellung von gemeinschaftlichen Viehbestands- und Fleischstatistiken in den Mitgliedstaaten an. (Dok. 3641/08). Zweck dieser Verordnung ist die Übermittlung von Viehbestandsstatistiken zu Schweinen und Rindern, Schafen und Ziegen, von Schlachtungsstatistiken betreffend Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Geflügel sowie von Produktionsvorausschätzungen für die Erzeugung von Schweine-, Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch durch die Mitgliedstaaten. Die in der Verordnung vorgesehenen Statistiken sind unabdingbar für die Verwaltung und Bewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik Die Richtlinien 93/23/EWG, 93/24/EWG et 93/25/EWG werden aufgehoben. AUSSENBEZIEHUNGEN Vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser Der Rat nahm auf der Grundlage einer Beurteilung der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP einen neuen Gemeinsamen Standpunkt an, mit dem die Gültigkeit der zum Aufenthalt in der EU berechtigenden nationalen Genehmigungen für Palästinenser, die im Jahr 2002 aus Bethlehem evakuiert worden waren, nachdem israelische Streitkräfte die Geburtskirche belagert hatten, um ein Jahr verlängert wird (Dok /08). Weitere Einzelheiten sind der Pressemitteilung in Dok. 9017/02 zu entnehmen. UMWELT Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Der Rat nahm im Anschluss an die in erster Lesung erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament eine Richtlinie an, mit der die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten an das Regelungsverfahren mit Kontrolle angepasst wird (Dok. 3666/1/08) /08 (Presse 305) 21

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