Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz brauchen sichere Kommunikation

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1 Ralf Göbel Mitglied des Deutschen Bundestages Wahlkreisabgeordneter Südpfalz Obmann der CDU/CSU im Innenausschuss Rede auf dem 4. Nationalen Paging-Kongress am 13. Februar 2006 in Berlin Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz brauchen sichere Kommunikation Stromausfälle im Münsterland, Schneechaos in Ostbayern, einstürzende Bauwerke in der subjektiven Wahrnehmung der Menschen nehmen Unglücke und Katastrophen gerade in den letzten Wochen und Monaten zu. Dazu kommt eine Bedrohungslage durch islamistische Terroristen, die sich in Europa bereits in London und Madrid in Anschlägen manifestiert hat. Die Fußball-WM steht vor der Tür, sicherlich in erster Linie ein schönes Fest, die Welt zu Gast bei Freunden, aber auch eine sicherheitspolitische Herausforderung wie keine andere in den letzten Jahren. Innere und äußere Sicherheit lassen sich nicht mehr so trennen, wie dies vor Jahren noch möglich war, und auch der in Länderverantwortung stehende Katastrophenschutz und der 1

2 in Bundesverantwortung stehende Zivilschutz sind näher aneinander gerückt. Das alles lenkt den Blick auf die Frage, ob unsere rechtlichen und organisatorischen Strukturen sowie die technischen Systeme geeignet sind, der Lage gerecht zu werden. Können wir also Sicherheit gewährleisten, bestehen Lücken und wenn ja, wie können wir diese schnellstmöglich schließen? Ich will dabei nicht die aktuelle Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Innern aufgreifen, obwohl sie spannend ist, sondern mich auf die technischen Fragen beschränken, so wie es das Thema des Kongresses vorgibt. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien klar zum Ausdruck gebracht, dass sie für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) möglichst rasch den BOS-Digitalfunk einführen wollen. Der Digitalfunk wird nicht nur die Kommunikation der Polizei, sondern auch die der Feuerwehr, der Rettungsdienste und Hilfsorganisationen sowie des Technischen Hilfswerks auf eine neue und sichere Grundlage stellen. Für die BOS ist Kommunikation nicht alles, aber ohne Kommunikation ist ein wirksamer Schutz der Bevölkerung vor Feuer, Terroranschlägen, Kriegseinwirkungen und Katastrophen aller Art völlig undenkbar. 2

3 Die Bedeutung der Kommunikation für den Bevölkerungsschutz darf nicht unterschätzt werden. Wenn Feuerwehren, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk und Hilfsdienste kommunizieren, dient dies dem Ziel, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, Schaden von Eigentum abzuwenden oder Leben zu schützen. Es gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die hierfür notwendige Vorsorge zu treffen. Die BOS nehmen diese staatliche Aufgabe in verschiedenen Organisationsformen wahr. Sehr gute Kommunikationsstrukturen sind Voraussetzung dafür, dass Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungsdienste und THW-Kräfte bestmöglich für die Sicherheit der Bürger sorgen können. Gut funktionierende Kommunikationsstrukturen sind auch die Voraussetzung dafür, dass die Einsatzkräfte selbst die größtmögliche Sicherheit bei ihrer schwierigen Arbeit haben. Sie müssen untereinander kommunizieren können, sie müssen bei ihrer Tätigkeit klare und eindeutige Informationen über Einsatzverlauf, Gefahren und andere wichtige Vorsorgemaßnahmen erhalten können. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass leistungsfähige und verlässliche Kommunikationsstrukturen auch bereitstehen. Dies ist hinsichtlich des Funksystems der BOS zweifellos nicht der Fall: Die analogen Funknetze der BOS sind veraltet und nicht abhörsicher. 3

4 Bei Großeinsätzen sind die Netze immer wieder zusammengebrochen. Auch die Ersatzteilbeschaffung wird immer schwieriger, vor allem aber kostenintensiver. Die Einführung des neuen Digitalfunks ist nur schleppend vorangekommen obgleich von allen Akteuren auf den unterschiedlichen politischen Ebenen als notwendig erachtet: Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung hat sich über Jahre hingezogen. Er ist immer noch nicht gelöst aber ich bin guter Hoffnung, dass auch dieses bald gelingen wird. Nach der Dachvereinbarung von Bund und Ländern wird der Digitalfunk erst bis 2010 flächendeckend in Deutschland eingeführt sein. Natürlich ist keiner darüber glücklich, dass die Einführung des Digitalfunks nur schleppend vorankommt und Deutschland bei diesem Projekt zusammen mit Albanien das Schlusslicht in Europa bildet. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir jetzt auf einem sehr guten Weg sind: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Bund ein Rumpfnetz errichtet, das 50% der Fläche abdeckt und das von den Ländern schrittweise erweitert wird. Im vergangenen Jahr wurde mit dem Ausschreibungsverfahren für die Systemtechnik begonnen. Die Angebote der Unternehmen, die bei einem Teilnahmewettbewerb in die nähere Auswahl gekommen sind, werden zur Zeit vom Bundesinnenministerium geprüft und 4

5 gegebenenfalls getestet bis spätestens Mitte des Jahres ist mit einer Vergabeentscheidung zu rechnen. Parallel dazu wird mit der DB-Telematik darüber verhandelt, ob dieses Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG den Betrieb des neuen Funknetzes übernehmen kann. Der Deutsche Bundestag wird seinen Teil dazu beitragen, dass bis Mitte des Jahres die Vergabe abgeschlossen und in der zweiten Jahreshälfte mit dem Aufbau des digitalen Funknetzes begonnen werden kann. Folgende Aufgaben kommen dabei auf den Gesetzgeber zu: Erstens: Im Bundeshalt 2006, der voraussichtlich im Mai verabschiedet wird, müssen die Mittel bereitgestellt werden, die erforderlich sind, damit der Bund seinen Anteil am Digitalfunk finanzieren kann. Zweitens wird darüber zu entscheiden sein, in welcher Form Bund und Länder bei dieser Aufgaben zusammenarbeiten werden, also ob wir eine Bundesanstalt für den Digitalfunk errichten oder eine andere Rechtsform wählen werden. Entscheidend ist: Bund und Länder wollen eine gemeinsame Auftraggeberorganisation schaffen, die den Aufbau und den Betrieb des BOS-Digitalfunk koordiniert und steuert. Bei der Realisierung des Projektes bestehen wie bei jedem technologischem Großprojekt Risiken. Gleichwohl bin ich guter Dinge, dass in der zweiten Jahreshälfte mit dem Aufbau des Funknetzes begonnen wird. Die Vorteile des neuen Funknetzes werden für alle BOS enorm sein: 5

6 Das digitale Funknetz wird die Kommunikation der BOS verbessern, weil es Sprachübertragung und Datenkommunikation innerhalb eines gemeinsamen Netzes sicherstellt. Da im digitalen Funksystem der Informationsaustausch verschlüsselt wird, ist dieses System auch abhörsicher die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Übermittlung personenbezogener Daten werden erfüllt und der Einsatzwert für Polizei und andere BOS erhöht. Durch ein digitales Funksystem können für alle Sicherheitsbehörden einheitliche Informations- und Kommunikationsstrukturen geschaffen werden. Dies erleichtert den gemeinsamen, koordinierten Einsatz unterschiedlicher Behörden und Einsatzkräfte. Aus meiner Sicht besteht der wesentliche Mehrwert des digitalen Sprech- und Datenfunksystems darin, dass die Funkversorgung auch dann gesichert ist, wenn eine große Zahl von unterschiedlichen Polizei- und Rettungskräften an einem Ort zum Einsatz kommen. Sichere Funkverbindungen zur Leitstelle sowie zu anderen Teilnehmern, kommen letztlich, wie bereits erwähnt, der Sicherheit der Einsatzkräfte zu Gute. Bei den Terroranschlägen vom 11. September in New York sind Einsatzkräfte deshalb zu Tode gekommen, weil sie der Evakuierungsbefehl des Einsatzleiters nicht rechtzeitig erreichte die Funktechnik hatte versagt. Die funktionalen Anforderungen, die das digitale BOS- Funknetz erfüllen muss, wurden von einer Bund-Länder- 6

7 Expertengruppe ausgearbeitet und als Mindeststandard im so genannten GAN-Papier niedergelegt. Von Seiten der so genannten nichtpolizeilichen BOS, insbesondere der Feuerwehr, wird dieser GAN-Standard häufig als nicht zufrieden stellend bewertet, weil nach diesem Standard der BOS- Digitalfunk eine Alarmierung von Einsatzkräften nicht ermöglicht. Die Alarmierung ist im Mindeststandard deshalb ausgespart, weil nach diesem Standard nur eine Funkversorgung außerhalb von Gebäuden gewährleistet sein muss. Die Alarmierung setzt jedoch eine Funkversorgung auch innerhalb von Gebäuden voraus. Durch die Erweiterung des Netzes, die von den Ländern vorgenommen werden müsste, kann aber sehr wohl eine Alarmierungsfunktion in den BOS-Digitalfunk integriert werden. Ob dies geschieht, muss also jedes Land mit seinen kommunalen Gebietskörperschaften auch unter den Kostengesichtspunkten selbst entscheiden. Für mich steht außer Frage, dass eine Alarmierung für alle Einsatzkräfte gewährleistet werden muss, die dies benötigen. Ich halte einen Verzicht auf eine Alarmierungsfunktion im Digitalfunk aber auch für akzeptabel, wenn stattdessen die A- larmierung kostengünstiger über ein anderes System gewährleistet werden kann. Von privaten Anbietern wird Paging als Alternative angeboten. Dass wir uns hier auf einem Paging-Kongress treffen, der zudem auch noch gut besucht ist 7

8 und bereits zum vierten Mal stattfindet, zeigt mir, wie etabliert dieses System ist. Neben der Alarmierungsfunktion für die BOS wird Paging neuerdings auch beim Brandschutz diskutiert. Der Deutsche Feuerwehrverband hat vorgeschlagen, Rauchwarnmelder für Wohnungen verpflichtend vorzuschreiben und diese mit einem Funkchip auszurüsten. Rauchwarnmelder sollen nicht mehr allein vor Wohnungsbränden warnen. Über den Funkchip sollen Sicherheitsbehörden im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes auf Gefahren für die gesamte Bevölkerung aufmerksam machen und ein Warnsignal auslösen können. So kann dann beispielsweise vor Hochwasser oder Terroranschlägen mit Chemiewaffen, kurz: vor allgemeinen Gefahrenlagen, gewarnt werden. Ich bin für den Vorschlag des Feuerwehrverbandes dankbar, weil er uns daran erinnert, dass im Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz nicht nur die Kommunikation zwischen den BOS von Bedeutung ist. Von besonderer Bedeutung ist nämlich auch, dass die Sicherheitsbehörden auch die Bürgerinnen und Bürger erreichen, wenn es zur Warnung vor einer Gefahr notwendig ist. Ich hoffe, dass der Vorschlag des Feuerwehrbandes neuen Schwung in die Debatte um Rauchmelder bringt. Rheinland- Pfalz, Hessen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Hamburg haben den Rauchmelder ohne Funkchip verpflichtend für Neubauten eingeführt oder haben dies vor. 8

9 Die Vorteile von Rauchmeldern sind unstrittig, unabhängig davon, ob man auf einen verpflichtenden oder eigenverantwortlichen Einbau setzt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am davon, dass in Deutschland pro Jahr rund Wohnungen in Flammen aufgehen und dabei ca. 600 Menschen sterben. Viele Opfer werden im Schlaf überrascht, häufig ist der Rauch und nicht das Feuer die Todesursache. Ein Rauchwarnmelder kann dazu beitragen, dass Feuer und Rauch bemerkt und die Feuerwehr rechtzeitig a- larmiert werden kann. Vom Vorschlag des Feuerwehrverbandes verspreche ich mir neuen Schwung in der Rauchwarnmelder-Debatte insofern, als dieser Vorschlag Brandschutz und Warnung miteinander verbindet. Mit dem Funkchip kann eine bedenkliche Sicherheitslücke geschlossen werden. Zur Zeit verfügt Deutschland nämlich über kein flächendeckendes System, mit dem die Bevölkerung zuverlässig und schnell bei akuten Gefährdungen gewarnt werden könnte. Zur Zeit des Kalten Krieges bestand ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem. Als Folge der politischen Entspannungen wurde dieses Warnsystem Ende 1992 außer Betrieb genommen. Von den Kommunen werden noch ca dieser Sirenen genutzt. Da mit diesen Sirenen nur 40% unserer Bevölkerung gewarnt werden kann - und dies überwiegend im ländlichen Raum -, kommen die vorhandenen Sirenen als Warnsystem nicht mehr in Betracht. Der Neubau eines flä- 9

10 chendeckenden Sirenensystems dürfte aus Kostengründen nicht in Frage kommen. Gleichwohl haben Sirenen die für die Warnung unbedingt erforderlichen Weckeffekt. Die Warnung muss den Bürger notfalls auch im Schlaf erreichen können. Deshalb scheiden Radio, Fernsehen und Mobiltelefon als Warnsysteme aus. Niemand kann gezwungen werden, diese Geräte zu besitzen und ständig in Betrieb zu halten. Rauchwarnmelder mit Funkchip können diesen Weckeffekt haben. Wenn der Rauchwarnmelder mit Funkchip verpflichtend eingeführt würde, könnten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Der Brandschutz wird verbessert und die Bevölkerung kann flächendeckend gewarnt werden. Welches Funksystem für einen solchen Rauchwarnmelder in Frage kommt, kann ich in im Einzelnen nicht beurteilen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat viel versprechende Tests durchgeführt. Dabei wurde der Langwellensender DCF77 verwendet, der für den Betrieb von Funkuhren eingesetzt wird. Die Bundesregierung steht einer Rauchwarnmelderpflicht mit Funkchip positiv gegenüber. Letztlich ist es aber in unserem föderalistischen Staatsaufbau Ländersache, ob die Bauordnungen entsprechend geändert werden. Wünschenswert ist aber eine einheitliche Einführung in den Ländern, damit das Warnsystem flächendeckend zur Verfügung steht. 10

11 Wie immer gibt es aber auch hierbei ein juristisches Problem. Es besteht darin, dass auch für bereits bestehende Gebäude eine nachträgliche Pflicht zur Installation begründet werden müsste. Aber dieses Problem ist aus meiner Sicht lösbar. Zusammenfassend zum Schluss: Die Einführung des BOS-Digitalfunks ist insgesamt auf gutem Wege. Die Initiative des Feuerwehrverbandes, Rauchwarnmeldern mit Funkchip verpflichtend und flächendeckend einzuführen, ist aus meiner Sicht überzeugend. Anhand dieser beiden Themen habe ich versucht, deutlich zu machen, wie wichtig eine sichere Kommunikation für den Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz ist. Ich wünsche dem Kongress viel Erfolg. Er gibt den Rahmen, um Erfahrungen auszutauschen, Rahmenbedingungen zu diskutieren und neue Problemlösungen vorzustellen. Die Politik nimmt Anregungen aus der Fachwelt gerne entgegen und ist auf diese auch angewiesen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. 11

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