Kommunikation bei Großveranstaltungen
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- Carsten Schmidt
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Kommunikation bei Großveranstaltungen Gemeinsame polizeiliche und nicht polizeiliche Kommunikation am Beispiel von Hamburg
2 Vorstellung Sven Kessler Seit 11 Jahren DRK, ehrenamtlich Rettungssanitäter Zugführer Einsatzleiter Großveranstaltungen Leiter Leitstelle Ehrenamt Mitglied Landesgruppe IuK Beauftragter Digitalfunk Ausbilder für BOS Sprechfunk Führungskräftequalifikation Folie
3 Einleitung Ausgangssituation Polizeieinsatzzentrale (PEZ) Notrufannahme und Disposition Rettungsleitstelle (RLST) Notrufannahme und Disposition Zentrale für Krankenbeförderung und Notfallservice ggmbh (ZKN) Leitstelle Ehrenamt Abwicklung Groß- und Sonderdienste Folie
4 Vorstellung Leitstelle Ehrenamt (LST EA) Veranstalternotruf Disposition von Sanitätskräften Abwicklung anlassbezogener Rettungsdienst Kommunikationsschnittstelle zu anderen BOS Vollständige Dokumentation Folie
5 Einleitung Auswahl von Großveranstaltungen 3-4 Tage > 1,25 Mio. Besucher 8 Stunden 17 Tsd. Sportler 700 Tsd. Besucher 3x 30 Tage ca. 3 Mio. je VA 8 Stunden > 450 Tsd. Besucher 2 Tage 10 Tsd. Sportler > 300 Tsd. Besucher 10 Stunden 22 Tsd. Sportler > 1.2 Mio. Besucher 3-4 Tage > 1 Mio. Besucher Folie
6 Einleitung Schlüsselereignis 2. Juni 2001, Besucher, größte Technoveranstaltung nach Berliner Loveparde. 1 Toter durch Messerstich nach tätlicher Auseinandersetzung zwischen deutschen Hooligans und einem Türken. DRK-Helfer in akuter Bedrängnis durch Angehörige und Freunde des Opfers, sowie Sympathisanten des Täters Ahmet Ö. (25) der, laut Gericht, in Notwehr handelte. Schnelle polizeiliche Hilfe scheiterte an der damaligen Kommunikationskette zwischen Hiorg und Polizei. Folie
7 Kommunikation Das Problem Helfer LST EA STAB EL RLST PEZ FÜST VA Pol vor Ort Folie
8 Definition BOS Funk BOS-Funkrichtlinie 1 BOS-Funk (1) Der Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ist Teil der nichtöffentlichen Funkanwendungen. (2) Durch die folgenden Bestimmungen sollen den in 4 als Berechtigte genannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Rahmen ihrer Aufgabenstellung ausreichende Funkverbindungen gesichert werden. Folie
9 Definition BOS Funk BOS-Funkrichtlinie 4 (1) Berechtigte des BOS-Funks Berechtigte des BOS-Funks sind u.a.: Polizeien der Länder und des Bundes Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW); die Bundeszollverwaltung; Kommunale Feuerwehren, anerkannte Werkfeuerwehren Einrichtungen des Katstrophenschutz und nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen Träger der Notfallrettung Folie
10 Definition BOS Funk P-DV 810 / KatS DV Nachrichten 3.1 Aufgabeberechtigung BOS sowie deren Dienststellen, Einrichtungen und Einheiten sind aufgabeberechtigt für Nachrichten, die über eigene Fernmeldeverbindungen befördert werden sollen. Die Aufgabe von Nachrichten zu Beförderung über Fernmeldeverbindungen anderer BOS ist nur dann statthaft, wenn sich die Notwendigkeit hierzu aus der Zusammenarbeit ergibt. Folie
11 Kommunikation Die Lösung Helfer LST EA STAB EL RLST PEZ FÜST VA Pol vor Ort Folie
12 Kommunikation Zustand Heute Helfer LST EA FÜST VA + Pol vor Ort Folie
13 Fazit Praktische Lösung Aktiv auf den Anderen zugehen Fachberater in der Einsatzleitung einbinden Gemeinsame Analog-Relaisnutzung, ggf. mit RS-2 Schaltung Zusammenarbeitsgruppen nutzen (ZA-Gruppen / Land) Taktisch-betriebliche Zusammenarbeit (TBZ-Uni-Gruppen + / Bund) Folie
14 Gemeinsame Kommunikation bei
15 Impressum DRK Landesverband Abt. II / FG Information und Kommunikation Behrmannplatz Hamburg Sven Kessler Telefon s.kessler@drk-altona-mitte.de
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