Regelung der Aufgaben und der Ausbildung von Leitern PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) in Baden- Württemberg im DRK, der JUH und der LAG NFS

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1 Regelung der Aufgaben und der Ausbildung von Leitern PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) in Baden- Württemberg im DRK, der JUH und der LAG NFS Vorbemerkungen Die psychosoziale Unterstützung bei belastenden Einsätzen für Unfallopfer und Angehörige sowie ggf. für Helfer ist seit Jahren gängige und bewährte Praxis in fast allen Landkreisen in Baden-Württemberg. Die Grundstrukturen sind hierzu in den einzelnen Land- und Stadtkreisen in Baden-Württemberg derzeit sehr unterschiedlich, weshalb besonders qualifiziertes und nach einheitlichen Standards ausgebildetes Führungspersonal erforderlich ist. Die Festlegung dieser Ausbildungsstandards und unverwechselbarer Bezeichnungen ist Ziel dieses Grundlagenpapieres. Unter Psychosozialer Notfallversorgung PSNV versteht sich hinsichtlich dieser Regelung, die oberbegriffliche Zusammenfassung von Notfallnachsorge, Notfallseelsorge, Krisenintervention u. anderer ähnlicher Begrifflichkeiten. Begriffsbestimmung Leiter PSNV Der Leiter PSNV ist als Fachberater zur Unterstützung der jeweils zugewiesenen Einsatzleitung tätig. Leiter PSNV sind einsatztaktisch dem Führungsstab, dem Einsatzleiter oder einem Abschnittsleiter unterstellt. Auswahl, Qualifikation und Ernennung richtet sich nach den Vorgaben dieser Regelung. Organisatorische Einbindung des Leiters PSNV Die Einbindung des Leiters PSNV als Führungskraft in Einsatzleitungen und Stäben regeln die Vorgaben entsprechend geltender Dienstvorschriften (DV 100, MANV- Konzept des Innenministeriums Baden-Württemberg vom , u.a.). Entsprechend 4.6 des MANV-Konzeptes sind die Betreuung von Betroffenen und damit die örtlichen Maßnahmen der PSNV im Einsatzabschnitt Betreuung zusammengefasst. Die verschiedenen Führungsebenen werden in den oben genannten Dienstvorschriften eingehend beschrieben. Nach MANV-Konzept Baden-Württemberg wird die Einbindung eines Leiters PSNV in der Regel erst ab der Welle 3 erforderlich. Entsprechende abweichende Regelungen obliegen der Darstellung in den regionalen Konzepten der Unteren KatS-Behörden auf Stadt- und Landkreisebenen. Die Einbindung in regionale Pläne zur Alarm- und Ausrückeordnung ist zu gewährleisten. Seite 1

2 Die Einbindung des Leiters PSNV in Schadenslagen, bei denen ein Führungsstab gemäß DV 100 gebildet wird, erfolgt nach nachstehendem Schema: politische Gesamtverantwortung: Landrat/Oberbürgermeister I. Führungsstab II.Verwaltungsstab I. Führungsstab nachdv 100 Leiter/Leiterin des Stabes S 1 Personal/ innerer Dienst S 2 Lage S 3 Einsatz S 4 Versorgung S 5 Presse- und Medienarbeit S 6 Information und Kommunikation Fachberater L-PSNV weitere Fachberater z.b. Chemie, etc. Verbindungspersonal z.b. Polizei, Rettungsdienst, etc. Kommunikationseinrichtungen (z.b. ELW, Leitstelle, Kommunikationszentrale, etc.) Einsatzabschnitt Einsatzabschnitt Einsatzabschnitt +PSNV + PSNV +PSNV Seite 2

3 Leiter/Leiterin des Stabes Vb 1 innerer Dienst Vb 2 Lage und Dokumentation KGS =Koordinierungsgruppe Vb3 Vb 4 Bevölkerungsinformation und Ordnung/ Sicherheit und Polizeivollzugs Medienarbeit dienst SMS = ständige Mitglieder des Stabes Vb 5 Katastrophenschutz Vb 6 Gesundheit Vb 7 Umwelt Vb 8 Landwirtschafts- Forst-, Veterinär- Lebensmittelwesen Vb 9 Straßenwesen und Verkehr Vb 10 Schulwesen Vb 11 Wirtschaft Fachberater: z.b. PSNV, Chemie, EMS = ereignisspezifische Mitglieder des Stabes 1. Anforderungen an den Leiter PSNV Der Leiter PSNV bestimmt durch seine besondere Qualifikation maßgeblich das Gelingen der Arbeit der Psychosozialen Notfallversorgung im Großschadensereignis bzw. dem Katastrophenfall. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sollten bei ihm umfassende Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen vorhanden sein: 1.1 persönliche und soziale Kompetenzen Führungskompetenz Durchsetzungsvermögen Emotionale Stabilität und Belastbarkeit Kooperationsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Organisationstalent Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung Seite 3

4 1.2 Fachliche Grundqualifikationen und -kenntnisse Grundausbildung im Bereich PSNV langjährige Erfahrung als Mitarbeiter in einem System der PSNV Führungserfahrung Kenntnisse in Psychotraumatologie Überblick über die lokalen und regionalen psychosozialen Angebote Kenntnis der Strukturen von Feuerwehr, Polizei, THW, Rettungsdiensten und der unteren Katastrophenschutzstrukturen Teilnahme an Großübungen und/oder Katastrophenschutzübungen Kenntnisse über Stressbelastung bei Einsatzkräften Wissen um die örtlichen, regionalen und nationalen Strukturen der Einsatzkräftenachbetreuung 1.3 Ausbildung zum Leiter PSNV Ausbildung Die Ausbildung gliedert sich in drei Module mit je ca. 16 Unterrichtseinheiten - Führen im Einsatz I: Einsatzgrundlagen - Führen im Einsatz II: PSNV bei größeren Schadenslagen - Führen im Einsatz III: Fachberater PSNV im Einsatzstab Grundlagen der Stabsarbeit Schulungsinhalte Führen im Einsatz I a) allgemeine Grundlagen Ablauf eines Einsatzes Führungsorganisation Führungsvorgang auf der Ebene des Trupp-/Gruppenführers Führungsmittel als Voraussetzung für erfolgreiches Führen b) Einsatzregeln Aufgaben und Verantwortung bei der Vorbereitung von Einsätzen Zusammenarbeit in und mit der Einsatzeinheit Aufgaben und Verantwortung bei der Nachbereitung von Einsätzen c) Menschenführung im Einsatz Psychische Belastungen von Helfern Führen von Helfern bei psychischen Belastungen d) Sicherheit im Einsatz Gefahren an der Einsatzstelle Unfallverhütungsmaßnahmen und Arbeitssicherheit Seite 4

5 Führen im Einsatz II a) Standortbestimmung für Einsatzkräfte mit Führungsfunktionen in der PSNV b) Einsatzablauf bei Großschadensereignissen c) Funktion des Fachberaters PSNV in der Einsatzleitung d) Organisatorische und technische Voraussetzungen für die Arbeit der PSNV bei einer Großschadenslage e) Dokumentation des Einsatzes der PSNV f) Planübung Führen im Einsatz III Mitwirkung in Stäben a) Grundsätze der Zusammenarbeit in Einsatzstäben b) Führungsorganisation bei Großschadensereignissen c) Führungsvorgang und Führungsmittel d) Einsatzvorbereitung und Einsatzplanung e) Stabsübung unter Beteiligung des Fachberaters PSNV 2. Bestellung von Leitern PSNV Leiter PSNV werden nach entsprechender Qualifikation von der zuständigen Leitung der Verbandsebene der jeweiligen Hilfsorganisation oder den Referenten für Notfallseelsorge bei den Kirchenleitungen benannt und bis zu fünf Leiter PSNV von den Unteren Katastrophenschutzbehörden zu Fachberatern PSNV für Führungsgruppen bzw. Führungs- und Verwaltungsstäben ernannt. Die im Stadt- oder Landkreis bei der PSNV-Arbeit mitwirkenden Organisationen erarbeiten die Vorschläge zur Ernennung im gegenseitigen Einvernehmen. 3. Alarmierung Alarmierung innerhalb des Landkreises/der Stadt Der Leiter PSNV wird auf Anforderung des Einsatzleiters oder gemäß Festlegung nach AAO von der zuständigen Leitstelle alarmiert. 4. Inkrafttreten Diese Regelung tritt am.in Kraft. Seite 5

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