Verfahrensbeschreibung SEG Kreisverband St. Wendel
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- Gundi Fiedler
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1 1. Ziel und Zweck Kreisverband St. Wendel Diese (VB) gewährleistet den bedarfsorientierten Einsatz der Schnelleinsatzgruppe des Kreisverbandes St. Wendel (). Das Ziel ist die Sicherstellung der qualifizierten Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit einer für den öffentlichen Rettungsdienst zu großen Anzahl von Verletzten und betroffenen Unverletzten unterhalb der Katastrophenschwelle, sowie im Katastrophenfall. Dies wird sichergestellt, durch den Aufbau und Betrieb von Sanitäts- und Betreuungsgruppen mit Personal und Material aus dem gesamten Kreisverband und des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes. Die Sanitäts- und Betreuungsgruppen der werden durch die Gruppe Technik und Sicherheit, die unabhängig von anderen Fachdiensten arbeiten kann, ergänzt. Die Schnelleinsatzgruppe steht nicht in Konkurrenz zu Einsatzeinheiten, Bereitschaften, Fachgruppen und Rettungsdienst, sie ergänzt die vorhandenen Strukturen vielmehr. Besonderes Kennzeichen der ist die schnelle Alarmierbarkeit bei Schadensereignissen. 2. Geltungs- und Verantwortungsbereich Personal und Führungskräfte der des Kreisverband St. Wendel. DRK Kreisverband mit seinen Bereitschaften, Einsatzeinheiten und allen Ortsvereinen. Die ist eine Einheit des. Der Führer der untersteht der Kreisbereitschaftsleitung, bzw. im Einsatzfall dem Führer vom Dienst. Kollegiale Zusammenarbeit mit dem Führer vom Dienst, den Bereitschafts- und Gruppenleitern, sowie den Führern der Einsatzeinheiten ist für ein ordnungsgemäßes Arbeiten geboten. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit anderen Fachgruppen/-diensten sowie der Leitung des Rettungsdienstes im Kreisverband. VB_017 Ersteller: Freigegeben: Freigabe am: Seite 1 von 6
2 3. Beschreibung Kreisverband St. Wendel Vorbereitende Maßnahmen Die Struktur ist auf dem Organigramm zu ersehen. Die unterschiedlichen Lagen erfordern eine flexible Ablauforganisation. Für unterschiedliche Lagen sind entsprechende Checklisten zu erstellen. GW Rett 25 o Das Grundpersonal GW Rett 25 (12 Personen) besetzt nach Alarmierung mit 3 Personen das Fahrzeug und bringt dieses in den Einsatz. An der Einsatzstelle baut es zusammen mit der zuständigen den Behandlungsplatz auf. Das Betriebspersonal des Behandlungsplatzes stellt die jeweils räumlich zuständige. Das für den Aufbau nicht benötigte Grundpersonal integriert sich bei Einsätzen im eigenen Einsatzraum in die. 3.2 Personal Das Personal wird grundsätzlich von Angehörigen der Bereitschaften im Kreisverband gestellt. Die Grundausstattung (Einsatzbekleidung) bringen die Helferinnen und Helfer aus ihren Ortsvereinen ein. Über Ausnahmen muss im Einzelfall entschieden werden. Eine Mitwirkung in der ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Das Mindestalter für nicht geplante Realeinsätze ist das vollendete 18. Lebensjahr. Vor Mitwirkung in der ist ein Personalmeldebogen anzufertigen, der von der jeweiligen Person zu unterzeichnen ist. Die Einsatzfähigkeit ist durch eine ärztliche Untersuchung zu dokumentieren (siehe VB Personal). Das Personal der sollte alarmtaktisch an keiner anderen Stelle verplant sein. Personal, das die übrigen Voraussetzungen erfüllt und bei dem zum fraglichen Zeitpunkt (z.b. bei Ausbildungsabenden, Übungen, Einsätzen) mit keiner Alarmierung zu rechnen ist, kann in der mitarbeiten Der innere Zusammenhalt in der setzt die Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und Übungen voraus. VB_017 Ersteller: Freigegeben: Freigabe am: Seite 2 von 6
3 3.2.3 Kreisverband St. Wendel Ausbildung Das Personal der wird im Einsatz multifunktional (Sanitäts-, Betreuungsdienst sowie dem Bereichen Technik und Sicherheit) eingesetzt. Um diese umfangreichen Aufgaben wahrnehmen zu können, ist eine fundierte Grundausbildung unabdingbar. Auf dieser Grundausbildung bauen die Fachausbildungen auf. Die Mitarbeit setzt zumindest die erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsgrundausbildung voraus. Fehlende Grundausbildung, sowie die entsprechende Fachausbildung ist schnellstmöglich nachzuholen. Die Zusatzausbildungen richten sich an Helferinnen und Helfer mit entsprechenden Aufgaben (Funker, Kraftfahrer usw.). Die Ausbildung steht allen Angehörigen der offen. Berufliche Ausbildungen, die der Fachdienstausbildung mindestens gleichwertig sind können die jeweiligen Ausbildungen ersetzen. Nachfolgend sind die Ausbildungen aufgelistet. Grundausbildung o Grundausbildung Sanitätsdienst o Grundausbildung Technik und Sicherheit (z. Z. in der Vorbereitung) o Grundausbildung Betreuungsdienst (z. Z. in der Vorbereitung) o Grundausbildung Zivil- und Katastrophenschutz (z. Z. in der Vorbereitung) Fachausbildung o Sanitätsdienst o Betreuungsdienst o Technik und Sicherheit Zusatzausbildung o Sprechfunkausbildung o Kraftfahrerausbildung o -spezifische Fachausbildung VB_017 Ersteller: Freigegeben: Freigabe am: Seite 3 von 6
4 3.2.3 Kreisverband St. Wendel Fortbildung Für die Mitarbeit in der ist die Bereitschaft für eine ständige Fort- und Weiterbildung unabdingbar. 3.4 Ausstattungen Für die St. Wendel gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Die Grundausstattung, welche der Kreisverband vorhält, sowie die Ergänzungen aus den Bereitschaften, Einsatzeinheiten und Ortsvereinen werden in der Auflistung Material Gerät und Fahrzeuge aufgeführt. 3.5 Alarmierungen Die kann zunächst nur als Ganzes alarmiert werden. Sie ist über Alarmlisten der saarländischen Rettungsleitstelle und der Kreiseinsatzzentrale der Feuerwehr St. Wendel erreichbar. Die Einsatzkräfte werden über Funkmeldeempfänger, per Telefon oder SMS alarmiert und treffen sich an dem für sie in der Alarm und Ausrückordnung (AAO ) vorgesehenen Standorten. Die Transportmittel der rücken aus, sobald die Fahrzeuge mit der in der AAO definierten Mindestbesetzung besetzt sind oder mit einer Mindestbesetzung an der Einsatzstelle zu rechnen ist. Die Stärke beim Ausrücken ist der Rettungsleitstelle zu übermitteln. Grundsätzlich gehen die Helferinnen und Helfer zeitgleich von verschiedenen Standorten in den Einsatz. Gefahren wird regelmäßig mit den Einsatzfahrzeugen. Privatfahrzeuge sollten nicht bis direkt an die Einsatzstelle mitgenommen werden. Die Gruppe GW Rett 25 wir bei entsprechenden Einsätzen gesondert alarmiert. Weitere Einzelheiten regelt die Alarm- und Ausrückordnung der. 3.6 Ausrückzeiten Ziel ist es, dass die spätestens nach 30 Minuten einsatzbereit ist und ausrücken kann. VB_017 Ersteller: Freigegeben: Freigabe am: Seite 4 von 6
5 3.2.3 Kreisverband St. Wendel Bei Fahrten mit Sonderrechten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wie Im 35 StVO ist beschrieben. 3.7 Kostenerstattung und Versicherung Bei der Alarmierung durch die Rettungsleitstelle werden die Kosten für den Einsatz der dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollte dies im Ausnahmefall nicht möglich sein, trägt die Kosten das DRK. Die Helferinnen und Helfer sind im Rahmen der Mitarbeit in der versichert, siehe Merkblatt Versicherung. 4. Mitgeltende Unterlagen Grundlagenhandbuch EQ San Satzung des DRK Kreisverband St. Wendel Ordnung der Bereitschaften Allgemeine Regeln Ehrenamt Ausbildungsordnung Dienstbekleidungsordnung Aufgabenkatalog für Führungs- und Leitungskräfte Aufgabenkatalog FüvD Ausrückordnung für Ortsvereine Personallisten der Bereitschaften und Ortsvereine Materiallisten der Bereitschaften und Ortsvereine Katastrophenschutzkalender des Landkreises St. Wendel Katastrophenschutzkalender des Kreisverband St. Wendel DV 100 K-Vorschrift Zivilschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Saarlandes VB_017 Ersteller: Freigegeben: Freigabe am: Seite 5 von 6
6 3.2.3 Kreisverband St. Wendel Saarländisches Rettungsdienstgesetz Verwaltungsvorschrift Großschadensereignis im Saarland Schreiben des DRK-LV vom GW Rett 25 des Rettungszweckverbandes Saar Personal. VB Personal ( z. Z. in der Erarbeitung) 5. Qualitätsaufzeichnungen Einsatzbefehle, Aufträge Personallisten Lehrgangsbescheinigungen Ärztliche Untersuchungen Alarm- und Ausrückordnung Absprachen mit Arbeitgebern Materiallisten Fahrzeuglisten (siehe Rettungsmittelhalteplatz) Transportnachweise Einsatztagebuch Hygieneaufzeichnungen Anhängekarten Schadensmeldungen GWRett VB_017 Ersteller: Freigegeben: Freigabe am: Seite 6 von 6
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