Entwurf - Rahmenrichtlinie für die Rettungshundearbeit im DRK - Landesverband Baden-Württemberg e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entwurf - Rahmenrichtlinie für die Rettungshundearbeit im DRK - Landesverband Baden-Württemberg e.v."

Transkript

1 Landesverband Baden-Württemberg e.v. Entwurf - Rahmenrichtlinie für die Rettungshundearbeit im DRK - Landesverband Baden-Württemberg e.v. (Diese Richtlinien wurden vom DRK-Landesausschuss der Bereitschaften am ßß.ßß2011 verbindlich verabschiedet und zum 01.?? 2011 verbindlich in Kraft gesetzt.) 1. Präambel 2 2. Grundstruktur der Rettungshundearbeit 2 3. Leitung und Führung 3 4. Mitwirkende in Der Rettungshundearbeit 3 5. Aufgaben 4 6. Ausbildung 5 7.Prüfungen 5 8. Einsätze 6 9. Ausstattung Landesverbandliche Aufsicht und Beratung Finanzierung 9 Seite 1 von 10

2 12. Inkrafttreten 9 Präambel Im Rahmen der Aufgabenzuweisung der Gemeinschaft Bereitschaft ist die Rettungshundearbeit im Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg e.v. als Fachdienstbereich Bestandteil des DRK-Fachdienstes Sanitätsdienst. Neben den Ordnungen und Vorschriften im Geltungsbereich der Gemeinschaft Bereitschaft sind für die Rettungshundearbeit eigene Regelungen des Bundes- und Landesverbandes zu beachten. Insbesondere die Dienstordnung (DO), die Dienstbekleidungsordnung (DBO, die Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren (OBBD), die Ausbildungsordnung (AO) und die gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung des Bundesverbandes in der jeweils aktuellen Fassung, sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen sind im Rahmen einheitlicher Standards zu beachten. Grundstruktur der Rettungshundearbeit Bereitschaften Rettungshundearbeit Auf Ebene der Kreisverbände bilden an der Rettungshundearbeit Interessierte nach den entsprechenden Regelungen der Dienstordnung der Bereitschaften im Landesverband Baden-Württemberg e.v. (DO) Bereitschaften Rettungshundearbeit. Auf Grund der besonderen Aufgabenstellung ist in jedem Kreisverband die Bildung maximal einer Bereitschaft Rettungshundearbeit vorzusehen. Die Bildung einer Bereitschaft Rettungshundearbeit bedarf über die Regelungen der DO hinaus der Zustimmung der Landesbereitschaftsleitung Mit Zustimmung der zuständigen Kreisbereitschaftsleitung und des Kreisvorstandes kann die Aufgabe zur Bildung der Bereitschaft Rettungshundearbeit auch in dessen Einvernehmen einem Ortsverein zugewiesen werden. Die direkte Fachaufsicht der Bereitschaft Rettungshundearbeit obliegt in jedem Fall der jeweiligen Kreisbereitschaftsleitung. Seite 2 von 10

3 Einsatzformation Rettungshundestaffel Aus den fachlich qualifizierten Angehörigen einer oder mehrerer Bereitschaften Rettungshundearbeit können für die Flächensuche Einsatzformationen gemäß der Ordnung der Bereitschaften im Landesverband Baden-Württemberg e.v. (DO) gebildet werden. Die Einsatzformation hat die Bezeichnung Rettungshundestaffel. Eine Rettungshundestaffel besteht einsatzbereit aus fünf erfolgreich geprüften Rettungshundeteams, einem gemäß der Ausbildungsordnung qualifizierten Staffelführer (Gruppenführer Rettungshunde) und zwei Einsatzhelfern. Die Bildung und Auflösung von Rettungshundestaffeln bedarf der Zustimmung der Landesbereitschaftsleitung. Können einer Rettungshundestaffel über einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten nicht mindestens fünf ausgebildete und geprüfte Rettungshundeteams und eine qualifizierte Staffelführung zugeordnet werden, erlischt der Staffel-Status mit dem Widerruf der Zustimmung der Landesbereitschaftslung. Landesgruppen der Rettungshundearbeit Auf der Ebene des Landesverbandes können für besondere Aufgabenschwerpunkte wie z.b. Trümmersuche, sogenannte Landesgruppen gebildet werden. Sie sind Einsatzformationen gemäß Ziffer 2.3. Absatz 1 (DO). Die Mitwirkung einzelner Rettungshundeführer in einer Landesgruppe bedarf der Zustimmung der zuständigen Kreisbereitschaftsleitung. 3. Leitung und Führung in der Rettungshundearbeit Hinsichtlich der Rechte und Pflichten und Regelungen, insbesondere der Wahl, der Bestätigung, und der Ernennung von Leitungs- und Führungskräften von Bereitschaften und Einsatzformationen der Rettungshundestaffeln gelten die Bestimmungen der DO. Auf den jeweiligen Verbandsebenen übt die zuständige Kreis- bzw. die Landesbereitschaftsleitung die fachliche Aufsicht aus. Führer von Einsatzformationen der Rettungshundearbeit sind in ihrer Aufgabe ausschließlich der zuständigen Kreisbereitschaftsleitung gegenüber oder bei Einsätzen der zuständigen Einsatzleitung (Polizei, Feuerwehr, DRK etc.) gegenüber weisungsgebunden. Seite 3 von 10

4 Mitwirkende in der Rettungshundearbeit Helferinnen und Helfer der Bereitschaft Rettungshundearbeit Helferinnen und Helfer der Bereitschaft Rettungshundearbeit sind engagierte Mitarbeiter, welche die moralisch-ethische Verpflichtung zur Hilfeleistung kennen und akzeptieren. Rettungshundeführer/innen als besondere Helfer/innen müssen entsprechend den Ausbildungsrichtlinien eine entsprechende Qualifikation gemäß der Ausbildungsordnung nachweisen. Mitwirkende in Einsatzformationen Fachlich besonders qualifizierte Helfer und geprüfte Rettungshundeteams können in einer Einsatzformation der Rettungshundearbeit mitwirken. Über die grundsätzliche Mitwirkung entscheidet die zuständige Leitung der Bereitschaft Rettungshundearbeit im Einvernehmen mit dem Führer der Einsatzformation. Sollte über die Mitwirkung eines Rettungshundeteams kein Einvernehmen erzielt werden, kann dieses durch die zuständige Kreisbereitschaftsleitung ersetzt werden. Ist mehr als ein Kreisverband betroffen so kann das Einvernehmen im Zweifelsfall durch die Landesbereitschaftsleitung ersetzt werden. Aufgaben Die besondere Aufgabenwahrnehmung in der Rettungshundearbeit ergibt sich im Rahmen der bestehenden Dienstordnung für die Bereitschaften im Landesverband Baden- Württemberg e.v. für den Fachdienstbereich Rettungshundearbeit. Daraus ergeben sich insbesondere nachstehende Aufgabenschwerpunkte: 1. Schulung der Angehörigen a. im Sanitätsdienst gemäß der Ausbildungsordnung (AO) b. in der Rettungshundearbeit gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsvorgaben für das Rettungshundewesen 2. Suche nach hilfebedürftigen, vermissten Personen im Auftrag von Behörden und behördlichen Einrichtungen der polizeilichen oder nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Seite 4 von 10

5 3. Mitwirkung bei Prüfungen zur Rettungshundearbeit gemäß gültiger Prüfungsordnungen 4. Bildung und/oder Mitwirkung von und in Einsatzformationen Rettungshundestaffel. 5. Im Rahmen ihrer Mitwirkung in Bereitschaften Rettungshundearbeit und den Rettungshundestaffeln beteiligen sich die Angehörigen an der Mittelbeschaffung zur Finanzierung der Gesamtaufgabe. 6. Ausbildungen Die besonderen Ausbildungen zur Rettungshundearbeit in den Bereichen Flächensuche, Trümmersuche, Wassersuche und Mantrailing erfolgt durch in der Rettungshundearbeit erfahrene Ausbilder. Die entsprechende Qualifikation der Ausbilder erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesverbandes. Die Ausbilder werden durch die Landesbereitschaftsleitung in ihrer Funktion ernannt. Die fachliche Aufsicht kann durch die Landesbereitschaftsleitung an eine(n) Fachberater(in) delegiert werden. Bundes- und landesverbandliche Regelungen sind zu beachten. 7. Prüfungen Prüfungen zur Rettungshundearbeit unterliegen gemeinsamen Regeln, die in Ordnungen und Ausführungsbestimmungen verbindlich sind. Diese Regeln werden durch den Bundesausschuss der Bereitschaften verabschiedet. Ergänzende landesverbandliche Bestimmungen werden gemäß Ziffer der DO, soweit erforderlich durch die Landesbereitschaftsleitung getroffen. Prüfungen zur Rettungshundearbeit sind durch die Landesbereitschaftsleitung zu genehmigen Die fachliche Aufsicht der Prüfung obliegt der Landesbereitschaftsleitung. Die fachliche Aufsicht kann durch die Landesbereitschaftsleitung an eine(n) Fachberater(in) delegiert werden. Prüfungen werden grundsätzlich im Gebiet des Landesverbandes Baden-Württemberg mit der Beteiligung eines DRK Prüfers durchgeführt. Andere Regelungen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch die Landesbereitschaftsleitung. Seite 5 von 10

6 Prüfungen werden von den Staffeln bei Flächenprüfungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin über den Kreisverband beim Landesverband mit Angabe des Prüfungsleiters angemeldet. Der Landesverband prüft, ob der gemeldete Prüfungsleiter alle Voraussetzungen zur Leitung der Prüfung erfüllt. Die Zuteilung der Prüfer erfolgt durch den Landesverband in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachberater für das Rettungshundewesen. Nach erfolgter Prüfung informiert der Prüfer in einer Dokumentation den Landesverband Baden-Württemberg über das Prüfergebnis und übergibt umgehend die Prüfungsunterlagen zur dortigen Aufbewahrung. Der Landesverband informiert die Kreisbereitschaftsleitung über das Prüfergebnis. 8. Einsätze Flächen- und Trümmersuche Einsätze in der Flächen- und Trümmersuche sind ausschließlich durch Einsatzformationen und unter verantwortlicher Gesamtleitung der jeweils zuständigen Kreisbereitschaftsleitung möglich. Die zuständige Kreisbereitschaftsleitung kann bei entsprechender Qualifikation die Leitung und Führung des jeweiligen Einsatzgeschehnisses an die Staffelführung delegieren. Die jeweils durch den Landesausschuss der Bereitschaften festgeschriebenen, gültigen Mindeststandards zu Personal- und Ausstattung für Rettungshundestaffeln im Landesverband Baden-Württemberg e.v. sind einzuhalten. Der Einsatzraum einer Rettungshundestaffel sollte einen Radius von 100 Kilometern nicht übersteigen. Die alarmierten Rettungshundeteams sollen innerhalb von 90 Minuten nach Alarmeingang an der Einsatzstelle eintreffen. Über die Nutzung von Sonder- und Wegerechte gemäß 35, 38 StVO für die Anfahrt entscheidet der örtliche Einsatzleiter, den Weisungen der anfordernden Leitstelle ist Folge zu leisten. Mantrailingsuche Einsätze von Mantrailingteams sind mit der für das Team zuständigen Kreisbereitschaftsleitung abzustimmen. Der Einsatzraum eines Mantrailingteams sollte einen Radius von 100 Kilometern nicht übersteigen. Seite 6 von 10

7 Landestrümmergruppe Einsätze der Landesgruppen unterliegen der grundsätzlichen Alarmierungskompetenz der Landesbereitschaftsleitung. Das besondere, satzungsgemäße Weisungsrecht des Präsidenten des Landesverbandes bleibt davon unberührt. Zum Alarm auslöseberechtigt sind neben der Landesbereitschaftsleitung die anfordernde Kreisbereitschaftsleitung oder der von ihr beauftragte Einsatzleiter vor Ort. Die Alarmierungsnachforderung erfolgt über die jeweils zuständige Rettungsleitstelle. Einsatzalarmierung Die Grundalarmierung jedes Einsatzes zur Rettungshundearbeit erfolgt über die zuständige Rettungsleitstelle auf Basis des gemeinsam mit den angeschlossenen Rettungshunde führenden Organisationen vereinbarten Alarmierungskalenders. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße aktuelle Einbindung in die Alarm- und Ausrückeordnung der jeweiligen Kreisverbände trägt die Kreisbereitschaftsleitung. Einsatzdokumentation Über alle Einsätze von Rettungshundestaffeln, Mantrailingteams und Landesgruppen ist durch den jeweils Verantwortlichen des Einsatzes eine Dokumentation als Einsatzprotokoll zu fertigen. Das jeweilige Einsatzprotoll ist innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Kreisbereitschaftsleitung sowie an die Landesgeschäftsstelle zu übersenden. 9. Ausstattung Um die Eigensicherung der Hundeführer und Helfer dieser Staffeln zu sichern sind folgende Grundvoraussetzungen von den DRK - Rettungshundestaffeln zu gewährlöeisten: Personal Jede einsatzfähige Rettungshundestaffel muss über mindestens 5 geprüfte und einsatzfähige Rettungshundeteams (Hund und Führer) verfügen um sicherzustellen, dass im Einsatzfall 5 Rettungshundeteams zur Verfügung stehen. Seite 7 von 10

8 Die Ausstattung einer Einsatzformation muss den Mindestanforderungen des Landesverbandes an eine einsatzfähige Rettungshundestaffel (siehe Anlage??) entsprechen. KFZ-Ausstattung Jede einsatzfähige Rettungshundestaffel muss Zugriff auf eine ausreichende Anzahl von Einsatzfahrzeugen haben, welches 5 Hundeteams und die erforderlichen Einsatzkräfteaufnehmen und verkehrssicher transportieren können. (Der Transport von Helfern zur Einsatzstelle in Privat PKW, ist nur in durch die Kreisbereitschaftsleitung genehmigten Ausnahmen zulässig.) Das Einsatzfahrzeug hat den Vorgaben der Ausstattungsrichtlinie für Fahrzeuge der Bereitschaften im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. zu entsprechen. Funkausstattung und Alarmierung Die einsatzfähigen Helfer einer Staffel müssen drahtlos über die Leitstelle alarmierbar sein. Pro zwei Rettungshundeteams sollte aus Sicherheitsgründen ein 2 m Handsprechfunkgerät im Sucheinsatz mitgeführt werden, das den Kontakt zur Einsatzleitung sichert. Zwischen Einsatzformation und übergeordneter Führungsebene muss im Einsatz eine Funkverbindung nach BOS-Richtlinie gegeben sein. Helferausstattung Jeder Helfer in einem Einsatz muss über persönliche Schutzausstattung gemäß Dienstbekleidungsordnung verfügen. Ausstattung Rettungshund Außer beim Einsatz in der Trümmer- und Wassersuche muss der Rettungshund eine Kenndecke tragen, die ihn als Rettungshund des DRK kennzeichnet. Seite 8 von 10

9 10. Landesverbandliche Aufsicht und Beratung Landesbereitschaftsleitung Gemäß der DO ist die fachliche Aufsicht über die Rettungshundearbeit als Aufgabe der Bereitschaften der Landesbereitschaftsleitung zugewiesen. Zusammen mit den zuständigen Mitarbeitern der Landesgeschäftsstelle koordiniert sie die Zusammenarbeit zwischen den Bereitschaften und Einsatzformationen der Rettungshundearbeit, anderen DRK-Landesverbänden, Hilfsorganisationen, Behörden und dem Bundesverband. Fachberater für die Rettungshundearbeit Für die Aufgabenbereiche Kommunikation/Koordination, Ausbildung und Prüfungswesen kann sie Fachberater ernennen und ihnen im jeweilig fachlichen Zuständigkeitsbereich Weisungsrechte gegenüber den Mitwirkenden in Rettungshundestaffeln erteilen. Dem Fachberater Kommunikation/Koordination wird die Aufgabe des Beauftragten für das Rettungshundewesen im Landesverband übertragen. Landesarbeitsgruppe Rettungshundearbeit (AG) Auf Landesebene berät die Arbeitsgruppe Rettungshundearbeit die Landesbereitschaftsleitung und den Landesausschuss der Bereitschaften in Grundsatzfragen der Rettungshundearbeit. Der Landes-AG gehören an: - der Vertreter der Landesbereitschaftsleitung - der Referent der Landesgeschäftsstelle - die Fachberater der Landesbereitschaftsleitung für die Rettungshundearbeit - ein Vertreter der Prüfer für die Rettungshundearbeit auf Landesebene - jeweils 1 Vertreter der Leitung der Bereitschaften Rettungshundearbeit aus den Kreisverbänden - jeweils 1 Vertreter der Leitung bestehender Landesgruppen Die Landes-AG berät mindestens zwei Mal pro Jahr. Die Leitung der AG-Sitzung obliegt dem Beauftragten für das Rettungshundewesen im Landesverband dessen Vertretung dem Referenten der Landesgeschäftsstelle. Anträge der AG zur Beratung an den Landesausschuss der Bereitschaften werden diesem durch den Beauftragten für das Rettungshundewesen schriftlich oder mündlich vorgetragen. Seite 9 von 10

10 11. Finanzierung Die Bereitschaften Rettungshundearbeit und die Einsatzformationen wirken an der Finanzierung ihrer Aufgabe selbst mit. Kosten für Vorhaltung, Ausbildung und Ausstattung sind in den zuständigen Kreisverbänden zu regeln. Für die Angehörigen gelten die Kostenerstattungsregelungen gemäß Dienstordnung. Einsätze der Rettungshundestaffeln können an die Verursacher und die Auftraggeber grundsätzlich weiter berechnet werden. Hierzu sind ggfs. vertragliche Absprachen notwendig, die grundsätzlich den Kreisverbänden obliegen. 12. Inkrafttreten Die aktualisierte Richtlinie tritt zum 01.?? 2011 in Kraft. Seite 10 von 10

Rettungshundearbeit im DRK Landesverband Sachsen e.v.

Rettungshundearbeit im DRK Landesverband Sachsen e.v. Teil III Rettungshundearbeit im DRK Landesverband Sachsen e.v. Teil III Rettungshundearbeit im DRK Landesverband Sachsen e.v. 1. Grundsätzliches 2. Aufgaben 3. Voraussetzungen 3.1. Rettungshundeführer

Mehr

Regelung der Aufgaben und der Ausbildung von Leitern PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) in Baden- Württemberg im DRK, der JUH und der LAG NFS

Regelung der Aufgaben und der Ausbildung von Leitern PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) in Baden- Württemberg im DRK, der JUH und der LAG NFS Regelung der Aufgaben und der Ausbildung von Leitern PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) in Baden- Württemberg im DRK, der JUH und der LAG NFS Vorbemerkungen Die psychosoziale Unterstützung bei belastenden

Mehr

Standardeinsatzregeln für Rettungshunde

Standardeinsatzregeln für Rettungshunde DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Standardeinsatzregeln für Rettungshunde Der Rettungshund Rettungshund = Ein zur Suche vermisster oder verschütteter Personen ausgebildeter Hund Folie 2 DRK-Landesverband

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Rettungshundearbeit

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Rettungshundearbeit Sanitätsdienst Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Rettungshundearbeit Gemäß der Empfehlung des Bundesausschusses der Bereitschaften vom 17. Oktober 2010, der Beschlüsse

Mehr

Landesverband Saarland e.v. Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Saarland e.v.

Landesverband Saarland e.v. Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Saarland e.v. Landesverband Saarland e.v. Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Saarland e.v. beschlossen in der außerordentlichen Landesversammlung vom 19.11.2011 1. Rechtsgrundlage

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Helfergrundausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften im DRK Nordrhein Gemäß

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz. Teil: Rettungshundearbeit

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz. Teil: Rettungshundearbeit Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Rettungshundearbeit Beschlussfassung Gemäß der Empfehlung des Bundesausschusses der Bereitschaften vom 17. Oktober 2010, der Beschlüsse

Mehr

Verfahrensbeschreibung SEG Kreisverband St. Wendel

Verfahrensbeschreibung SEG Kreisverband St. Wendel 1. Ziel und Zweck 3.2.3 Kreisverband St. Wendel 3.2.3 Diese (VB) gewährleistet den bedarfsorientierten Einsatz der Schnelleinsatzgruppe des Kreisverbandes St. Wendel (). Das Ziel ist die Sicherstellung

Mehr

Bildungsrichtlinie. Bayerisches Rotes Kreuz. i. d. F. vom

Bildungsrichtlinie. Bayerisches Rotes Kreuz. i. d. F. vom Bayerisches Rotes Kreuz Bildungsrichtlinie i. d. F. vom 27.07.2005 Erlassen vom Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes Volkartstraße 83, 80636 München - Präambel - Diese Richtlinie ist notwendig,

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: CBRN-E (GABC) Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Ausbildung von Ausbildern 3 3. Fortbildung von Ausbilder für Lehrscheinverlängerungen

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil : Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Stand: 29./30.03.2012 Gemäß Beschluss

Mehr

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW):

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW): Alarmierungsliste Stand 1. August 201 Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW): Die rettungshundeführenden Organisationen mit BOS-Zulassung

Mehr

Rettungshundearbeit Im DRK Landesverband Rheinland-Pfalz

Rettungshundearbeit Im DRK Landesverband Rheinland-Pfalz Rettungshundestaffel Rettungshundearbeit Im DRK Landesverband Rheinland-Pfalz Der Rettungshund Rettungshund = Ein zur Suche vermisster und/oder verschütteter Personen ausgebildeter Hund Ausbildung zum

Mehr

Krisenmanagement-Vorschrift des DRK Landesverband Rheinland-Pfalz

Krisenmanagement-Vorschrift des DRK Landesverband Rheinland-Pfalz Krisenmanagement-Vorschrift des DRK Landesverband Rheinland-Pfalz Aufbau 1 Ziele des DRK 2 Rechtsgrundlagen 3 Hilfeleistung des DRK in Rheinland-Pfalz 4 Aufgaben des DRK im Bereich des Bevölkerungsschutzes

Mehr

BRK-Bereitschaften. Rettungshundestaffeln

BRK-Bereitschaften. Rettungshundestaffeln BRK-Bereitschaften Rettungshundestaffeln Landesausschuss der BRK-Bereitschaften Stand: 10/2002 Vorwort Die BRK-Rettungshundearbeit ist bei den BRK-Bereitschaften angesiedelt und seit Oktober 2001 ein eigener

Mehr

- Arbeitspapier - Abwehr von Großschadensereignissen im Land Nordrhein-Westfalen. - Führungsstrukturen -

- Arbeitspapier - Abwehr von Großschadensereignissen im Land Nordrhein-Westfalen. - Führungsstrukturen - Innenministerium Stand: 21. Oktober 1999 des Landes Nordrhein-Westfalen II C 1-2102 - Arbeitspapier - Abwehr von Großschadensereignissen im Land Nordrhein-Westfalen - Führungsstrukturen - - Stand 21. Oktober

Mehr

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW):

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW): Alarmierungsliste Stand 1. Mai 201 Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW): Die rettungshundeführenden Organisationen mit BOS-Zulassung ASB

Mehr

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (KatSMitwirkungsVwV) Vom 26. Juni 1995 * Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Helfergrundausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Gemäß Beschluss des Bundesausschuss der Bereitschaften

Mehr

Gesetzliche Grundlagen Curriculum: Katastrophenschutzbeauftragter (K-Beauftragter)

Gesetzliche Grundlagen Curriculum: Katastrophenschutzbeauftragter (K-Beauftragter) DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Gesetzliche Grundlagen Curriculum: Katastrophenschutzbeauftragter (K-Beauftragter) Gesetzliche Grundlagen Folie 2 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Gesetzliche

Mehr

Dienstbekleidungsordnung Spezifische Regelungen für die Bereitschaften im DRK-Landesverband Sachsen e.v. Stand

Dienstbekleidungsordnung Spezifische Regelungen für die Bereitschaften im DRK-Landesverband Sachsen e.v. Stand Dienstbekleidungsordnung Spezifische Regelungen für die Bereitschaften im DRK-Landesverband Sachsen e.v. Stand 28.11.2015 1. Grundlage Durch Beschluss der DRK-Bundesversammlung 30.11.2012 ist die 10. Änderung

Mehr

DRK LV Hessen - Ordnung der Ausschüsse Ehrenamtlicher Dienst Stand: 5. Nov Anlage 1: Qualifikation der Führungs- und Leitungskräfte

DRK LV Hessen - Ordnung der Ausschüsse Ehrenamtlicher Dienst Stand: 5. Nov Anlage 1: Qualifikation der Führungs- und Leitungskräfte Beschlossen vom Landesausschuss Ehrenamtlicher Dienst am 10. August 2011, genehmigt vom Präsidium am 4. November 2011 und für alle Verbandstufen als verbindlich erlassen in der Landesversammlung am 5.

Mehr

- Stand:

- Stand: Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ausführungsbestimmungen des Deutschen Roten Kreuzes zur Umsetzung der GemPPO-RHT (Trümmer-/Flächensuche) gemäß DIN 13050 und für die Prüfungsordnungen Mantrailing

Mehr

DRK Dienstvorschrift 450 Ausgabe Saarland (DRK DV 450 SAL) Rettungshundearbeit im DRK LV Saarland e.v.

DRK Dienstvorschrift 450 Ausgabe Saarland (DRK DV 450 SAL) Rettungshundearbeit im DRK LV Saarland e.v. Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Sanitätswesen DRK Dienstvorschrift 450 Ausgabe Saarland (DRK DV 450 SAL) Rettungshundearbeit im DRK LV Saarland e.v. Beschlossen in der Sitzung des Landesausschusses

Mehr

Der Fachdienst Rettungshunde

Der Fachdienst Rettungshunde Der Fachdienst Rettungshunde Geschichte der Rettungshunde Ab dem 17. Jahrhundert züchtete das Hospiz von St. Bernhard Bernhardiener die zur Wegesuche zum Hospiz genutzt wurden. Barry z.b. soll 40 Menschen

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung Sanitätsdienst Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Gemäß des Beschlusses des Bundesausschuss der Bereitschaften

Mehr

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS R i c h t l i n i e über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms Vorbemerkung Soweit in dieser Richtlinie Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen

Mehr

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter Deutsches Rotes Kreuz Institut für Bildung und Kommunikation Ordnung für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. Seite 1 von 6 Stand 28.04.2012 1

Mehr

Ordnung der Bereitschaften

Ordnung der Bereitschaften 1-2.2.2 Ordnung der Bereitschaften im Berliner Roten Kreuz 16 Ordnung der Bereitschaften im Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.v. Bestandteil und Grundlage der Ordnung der Bereitschaften im Landesverband

Mehr

FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL)

FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) 13, Place Albert 1er, B - 6530 Thuin (Belgique), tel : ++32.71.59.12.38, fax :++32.71.59.22.29, internet : http://www.fci.be Europa-Cup-Prüfungen (ECP) für

Mehr

Kommunikation bei Großveranstaltungen

Kommunikation bei Großveranstaltungen Kommunikation bei Großveranstaltungen Gemeinsame polizeiliche und nicht polizeiliche Kommunikation am Beispiel von Hamburg Vorstellung Sven Kessler Seit 11 Jahren DRK, ehrenamtlich Rettungssanitäter Zugführer

Mehr

Ordnung der Bereitschaften im DRK-Landesverband Baden-Württemberg

Ordnung der Bereitschaften im DRK-Landesverband Baden-Württemberg Ordnung der Bereitschaften im DRK-Landesverband Baden-Württemberg beschlossen in der Landesversammlung am 18.Juli 1998 in Aalen geändert in der Landesversammlung am 08.Juli 2000 in Schriesheim Bestandteil

Mehr

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.v. Wasserwacht. Prüfungsordnung der DRK- Wasserwacht für den Motorrettungsbootführerschein (Binnen)

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.v. Wasserwacht. Prüfungsordnung der DRK- Wasserwacht für den Motorrettungsbootführerschein (Binnen) Prüfungsordnung der DRK- für den Motorrettungsbootführerschein (Binnen) Vorwort Die Ausbildungsordnung Motorbootführen wurde am 10.11.2012 vom Landesausschuss des DRK-Landesverbandes Nordrhein beschlossen

Mehr

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW):

Alarmierungsliste. Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW): ierungsliste Stand. Dezember 0 Präambel der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW): Die rettungshundeführenden Organisationen mit BOS-Zulassung ASB Landesverband

Mehr

3. Voraussetzungen zur Teilnahme an Lehrgängen

3. Voraussetzungen zur Teilnahme an Lehrgängen 1. Ziel und Zweck Diese Verfahrensbeschreibung beschreibt das Anmelden zu Lehrgängen zur Qualifizierung von n in den Bereitschaften. 2. Geltungs- und Verantwortungsbereich Diese VB gilt für alle Bereitschaftsangehörige

Mehr

Weisungen grosse Rettungsgeräte Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen

Weisungen grosse Rettungsgeräte Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen 01.01.2014 Alle männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) erlässt gestützt

Mehr

- Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK

- Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V - Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK Einsatzanlässe für das DRK Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie - den Unterschied zwischen

Mehr

Aufgabenkataloge der Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften

Aufgabenkataloge der Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften Anlage Aufgabenkataloge der Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften Vorbemerkung Die Ordnung der Bereitschaften bestimmt: Die Aufgaben der Leitungs- und Führungskräfte sind in Aufgabenkatalogen

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Satzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994

Satzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994 Satzung der Schüler Union Deutschlands S In der Fassung vom 19. Juni 1994 atzung Diese Satzung wurde in dieser Form durch den BKA am 28. Januar 1990 in Bonn verabschiedet und vom Bundesvorstand der Jungen

Mehr

Modul: Führungshilfspersonal Herzlich Willkommen!

Modul: Führungshilfspersonal Herzlich Willkommen! DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Modul: Führungshilfspersonal Herzlich Willkommen! Vorstellungsrunde Ortsverein Hobbies Sonstiges Warum bin ich hier? Erwartungen Name / Alter Beruf Funktion Über mich

Mehr

Im Einsatzfall geht es um Leben und Tod

Im Einsatzfall geht es um Leben und Tod 1 von 7 25.04.2013 07:13 Artikel publiziert am: 24.04.2013-16.43 Uhr Artikel gedruckt am: 25.04.2013-07.13 Uhr Quelle: http://www.chiemgau24.de/news/bayern/reichenhall-rettungshundestaffel-gibt-einblick-ihre-arbeitbgland24-2870647.html

Mehr

Artikel 1 Rechtsgrundlagen. Artikel 2 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Ev. Kirche.

Artikel 1 Rechtsgrundlagen. Artikel 2 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Ev. Kirche. Fachverbandsrichtlinie Diakonisches Werk RiFvbDW 305 Richtlinie für die Ordnung von Fachverbänden des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen Landesverband der Inneren Mission e. V.

Mehr

Handlungsablauf Einsatz. Arbeitskreis Einsatz

Handlungsablauf Einsatz. Arbeitskreis Einsatz Handlungsablauf Einsatz Arbeitskreis Einsatz 02.04.2008 1 Vorbemerkung Die THW DV 1 100 Führung und Einsatz ist die relevante Vorschrift für den Einsatz des THW. Aufgrund der besonderen Situation der Hauptstadt

Mehr

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand 26.04.2015 1. Name und Sitz Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands

Mehr

Rechtsanwalt Werner Heim: Beurlaubung, Beschwerde + Schiedsgerichtsverfahren. Bayerisches Rotes Kreuz TAG DER LEITUNGSKRÄFTE

Rechtsanwalt Werner Heim: Beurlaubung, Beschwerde + Schiedsgerichtsverfahren. Bayerisches Rotes Kreuz TAG DER LEITUNGSKRÄFTE Rechtsanwalt Werner Heim: Beurlaubung, Beschwerde + Schiedsgerichtsverfahren Bayerisches Rotes Kreuz TAG DER LEITUNGSKRÄFTE 09.11.2013 Beurlaubung eines Mitglieds Grundsatz: 64 Satz 1 Ordnung der BRK-Bereitschaften:

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912 Beschlussempfehlung Kultusausschuss Hannover, den 16.11.2016 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe

Mehr

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen

Mehr

DRK LV Hessen - Ordnung der Ausschüsse Ehrenamtlicher Dienst Stand: 2. Nov Anlage 1: Qualifikation der Führungs- und Leitungskräfte

DRK LV Hessen - Ordnung der Ausschüsse Ehrenamtlicher Dienst Stand: 2. Nov Anlage 1: Qualifikation der Führungs- und Leitungskräfte Abgestimmt mit dem Landesausschuss der Bereitschaften am 13. Oktober 2012, beschlossen durch den Landesausschuss Ehrenamtlicher Dienst am 15. Oktober 2012, genehmigt durch das Präsidium am 2. November

Mehr

Ordnung der Bereitschaften

Ordnung der Bereitschaften DRK-Kreisverband Güstrow e.v. Ordnung der Bereitschaften Die vorliegende Fassung der Ordnung der Bereitschaften wurde von der 47. Ordentlichen Bundesversammlung des Deutschen Roten Kreuzes am 05. Dezember

Mehr

Richtlinien für die Rotkreuz-Wettbewerbe

Richtlinien für die Rotkreuz-Wettbewerbe Vorwort Die Rotkreuz-Wettbewerbe sollen allen Rotkreuz-Angehörigen eine Gelegenheit zur Begegnung bieten. Sie sollen vorrangig Ereignisse sein, die allen Beteiligten und den Zuschauern Spaß machen, Gemeinschaftserlebnisse

Mehr

S a t z u n g. der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung. und der Sparkassenakademie in Nordrhein-Westfalen. vom 16.

S a t z u n g. der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung. und der Sparkassenakademie in Nordrhein-Westfalen. vom 16. 1 S a t z u n g der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung und der Sparkassenakademie in Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 1992* in der Fassung der Änderung vom 16. November 2001**

Mehr

Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen

Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen vom 06.02.1980 Aufgrund von 8 (4) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979

Mehr

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Gemeinde Rems-Murr-Kreis Gemeinde 7/12 Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Wesen, Aufsicht... 3 2 Aufgaben und Ziele... 3 3 Mitgliedschaft...

Mehr

Therapiehundearbeit - Aus-, Fort- und Weiterbildung

Therapiehundearbeit - Aus-, Fort- und Weiterbildung Therapiehundearbeit - Aus-, Fort- und Weiterbildung Durch Beschluss des Landesausschusses der Bereitschaften vom 29.10.2013 wurde die Federführung für die Therapiehundearbeit in die Zuständigkeit der Wohlfahrts-

Mehr

Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung. (Stand: )

Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung. (Stand: ) Inhaltsverzeichnis Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung 1. Grundsätze 2. Ermächtigungsvoraussetzungen 3. Ermächtigungsverfahren 4. Nebenbestimmungen 5. Verzeichnis

Mehr

ORGANISATIONSSTATUT FÜR DAS ÖFB-SCHIEDSRICHTERWESEN

ORGANISATIONSSTATUT FÜR DAS ÖFB-SCHIEDSRICHTERWESEN ORGANISATIONSSTATUT FÜR DAS ÖFB-SCHIEDSRICHTERWESEN gültig ab 1.7.2013 ABSCHNITT 1: VORBEMERKUNGEN UND STRUKTUR 1 Grundsätzliches Diese Bestimmungen regeln die Organisation, die Strukturen und Grundlagen

Mehr

Konzept. Zuweisung von DMO-Gruppen für die nichtpolizeilichen BOS im Land Brandenburg Anlage 1. Teilprojekt 4

Konzept. Zuweisung von DMO-Gruppen für die nichtpolizeilichen BOS im Land Brandenburg Anlage 1. Teilprojekt 4 Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg Konzept Zuweisung von DMO-Gruppen für die nichtpolizeilichen BOS im Land Brandenburg Anlage 1 Teilprojekt 4 Projektorganisation Digitalfunk BOS Brandenburg

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Fachdienstausbildung 3 3. Zusatzausbildung 4 4. Ausbildung von Ausbildern 5 6 5. Fortbildung

Mehr

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012 AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR

Mehr

Dienstbekleidungsordnung für die Angehörigen der Rotkreuzgemeinschaften. Teil A. Regelungen der Landesverbände

Dienstbekleidungsordnung für die Angehörigen der Rotkreuzgemeinschaften. Teil A. Regelungen der Landesverbände Landesverband Westfalen-Lippe e. V. Dienstbekleidungsordnung für die Angehörigen der Rotkreuzgemeinschaften Teil A Regelungen der Landesverbände zur Neufassung der Dienstbekleidungsordnung für die Angehörigen

Mehr

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Abteilungsordnung der Turnabteilung der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen

Mehr

Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen

Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Stand 14. September 2012 1 Inhalt 1. Grundsätzliches... 3 2. Anmeldung... 3 3. Ausbildung in anderen Rotkreuz-Gemeinschaften bzw. Fachdiensten...

Mehr

Arbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version

Arbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Arbeitsgemeinschaft Viernheimer Hilfsorganisationen Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Verteiler: Feuerwehr Viernheim THW Viernheim JUH Viernheim MHD Viernheim DRK Viernheim DLRG

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

Ordnung der Bereitschaften

Ordnung der Bereitschaften Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Badisches Rotes Kreuz Koordinationsbereich Hilfsgesellschaft Ordnung der Bereitschaften für die Gliederungen des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz Die Ordnung

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Teil : Information und Kommunikation - Fernmeldedienst - - Stand: 16.02.2014

Mehr

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober 1965 in der Fassung der Änderungen vom 18. Februar 1974, 14. September 1981, 9. Mai 1983, 9. November 1987, 23.

Mehr

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität www.snf.ch Wildhainweg, Postfach, CH-00 Bern Nationaler Forschungsrat Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität vom. Juli 06 Der Nationale Forschungsrat gestützt auf Artikel 9 Buchstabe

Mehr

vom 8. April 2008 (Stand 1. Januar 2013)

vom 8. April 2008 (Stand 1. Januar 2013) Nr. 7 Verordnung über den Bevölkerungsschutz vom 8. April 008 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die, 5 Absätze und, 6, 8 Absatz, 0 und des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz

Mehr

Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten

Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten Art. 1 Sitz Unter dem Namen Verein Altersheim Rotmonten besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9010 St. Gallen, Kirchlistrasse 14.

Mehr

Rechtsverordnung zur Durchführung des EKD-Datenschutzgesetzes (Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO)

Rechtsverordnung zur Durchführung des EKD-Datenschutzgesetzes (Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO) Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO 6.203-101 Rechtsverordnung zur Durchführung des EKD-Datenschutzgesetzes (Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO) Vom 5. April 2017 (KABl. S. 221) 27.07.2017 Nordkirche

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 2-219-15 Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Genehmigung einer zentralen Ausbildungsorganisation (ATO) für Prüfer Heißluft-/Gasballon,

Mehr

Statut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil)

Statut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil) r/innen im Bistum Münster (NRW-Teil) Präambel 1. Ein Krankendienst, der dem Menschen gerecht werden will, schließt nach christlichem Verständnis immer die Seelsorge mit ein. Krankenhausseelsorge ist ein

Mehr

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen Satzung des Landesverbandes Thüringen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) 1. Name und Sitz Der Landesverband Thüringen der Nationaldemokratischen

Mehr

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld Geschäftsordnung Präambel 1 Vorstandssitzungen 2 Protokolle 3 Versammlungen 4 Abteilungen / Geschäftsstelle 5 Unterschriftenregelung 6

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen

Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen 415.022 vom 14. Juni 1976 (Stand am 11. August 1998) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 16 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972

Mehr

Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen

Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen Feuerwehr Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. Gemeint sind jedoch immer sowohl männliche

Mehr

- Zwölftes Buch (SGB XII) Satzung

- Zwölftes Buch (SGB XII) Satzung Satzung über die Heranziehung der Landeshauptstadt Hannover zur Durchführung der Aufgaben des bis 69 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) Aufgrund des 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des

Mehr

Beseitigung von verkehrs- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten

Beseitigung von verkehrs- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten Aktuelle Fassung Anlagen (6) Beseitigung von verkehrs- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten vom 20. Juni 2014 (ABl./14, [Nr. 45], S.1428)

Mehr

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 geändert durch Beschluss

Mehr

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Dienstanweisung 591 Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Vom 16. Juni 1992 Der Dienst aller Mitarbeiterinnen und

Mehr

Teilnahmeregelung für den. Netzabschnitt

Teilnahmeregelung für den. Netzabschnitt Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, und vertreten durch im Folgenden Teilnehmer wird folgende Vereinbarung

Mehr

Vom 6. November 2003 (ABl. EKD 2003 S. 407)

Vom 6. November 2003 (ABl. EKD 2003 S. 407) Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD 16.310 Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz

Mehr

Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr

Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr (AV Gemeinsame Einsatzleitungen) Vom 9. Januar 2004 (DBl. I S. 1) Inn III D 24 Telefon: 90 27

Mehr

Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)

Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD) Kirchengesetz zur Regelung der Ev. Seelsorge im Bundesgrenzschutz BGSSG.EKD 5.9 Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)

Mehr

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung Gemäß 7 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung - BfRG vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) in der jeweils geltenden

Mehr

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/135 Landtag 19. Wahlperiode 10.11.15 Mitteilung des Senats vom 10. November 2015 Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven Mitteilung

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/ Amtliche Mitteilungen Nr. 37/2010 22.12.2010 Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Aufgrund 53 i. V. m. 62 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8. DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Heimaufsicht

Mehr

Kirchengesetz zur Regelung. der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr

Kirchengesetz zur Regelung. der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 3.1 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik

Mehr

Ordnung zum Einsatz von Prüfern und zur Vergabe der Aikido-Prüferlizenz des DAB (OPL-DAB)

Ordnung zum Einsatz von Prüfern und zur Vergabe der Aikido-Prüferlizenz des DAB (OPL-DAB) Ordnung zum Einsatz von Prüfern und zur Vergabe der Aikido-Prüferlizenz des DAB () Inhaltsübersicht Seite 1 Zweck und Ziele... 1 2 Fachaufsicht... 2 3 Prüfungsberechtigung... 2 4 Erwerb der Prüferlizenz...

Mehr

Konzept für eine bundesweite länderübergreifende Katastrophenhilfe

Konzept für eine bundesweite länderübergreifende Katastrophenhilfe Entwurf 21.08.2014 Konzept für eine bundesweite länderübergreifende Katastrophenhilfe Stand 2014 1. Allgemeines Dieses Konzept findet Anwendung bei länderübergreifenden Hilfeersuchen in Katastrophen und

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Rotkreuz-Einführungsseminar - Stand 26.05.2003-1 Rotkreuz-Einführungsseminar 1.1 Ziel und Zweck Das Rotkreuz-Einführungsseminar ist ein grundlegendes und

Mehr

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe Satzung Fachverband Sucht Rheinland Westfalen Lippe SaFvbSu 310.11 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe Vom 17. November 2009 (KABl. 2010 S. 81) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

Zivilschutzgesetz (ZSG)

Zivilschutzgesetz (ZSG) Zivilschutzgesetz (ZSG) 5 Zivilschutzgesetz (ZSG) (vom 9. März 007) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 4. Juni 006 und der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit

Mehr

4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis

4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1.1 Gruppenführer Teil 1 2 1.2 Gruppenführer Teil 2 4 2.1 Zugführer Teil 1 6 2.2 Zugführer Teil 2 8 3. Verbandsführer 10 4. Leiter einer Feuerwehr 12 5. Einführung in die Stabsarbeit

Mehr