Lernziel: Erlernen der rechtlichen Grundlagen für den BOS-Funkverkehr

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1 erstellt HBM T. Neumann 11/2011

2 Lernziel: Erlernen der rechtlichen Grundlagen für den BOS-Funkverkehr 1. Zuständigkeiten 2. Voraussetzungen zur Teilnahme am Funkverkehr 3. Vorrangstufen 4. Funkverkehrskreise 5. Funkrufnamensystematik 6. Verschwiegenheitsverpflichtung

3 Mit welchen Fernmeldemitteln (IuK) können Informationen übertragen werden? Drahtgebundene Fernmeldemittel Telefon Wechselsprechanlage Telefax Fernschreiber Drahtlose Fernmeldemittel Telefon Mobiltelefon Telefax Sprechfunk Richtfunk WLAN

4 Allgemeine Grundlagen Internationaler Fernmeldevertrag - Vollzugsordnung Funk (VO Funk) National Fernmelde -recht Staatsrecht Grundgesetz Abschn. VII Art. 73 Ziffer 7 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom Strafgesetzbuch (StGB) Weitere Richtlinien und Vorschriften

5 Allgemeine Grundlagen Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang ist - Abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 - Mindestalter 18 Jahre Ziel: Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Ausbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtsstunden nach landesrechtlichen Regelungen Ausbildung auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen

6 Allgemeine Grundlagen Was bedeutet BOS bzw. BOS-Funk? Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - werden reguliert durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sowie dem Bundesinnenminister und den Innenministern der Länder.

7 2. Voraussetzung Teilnahme Funkverkehr Welche Behörden und Organisationen zählen zu BOS? Polizei des Bundes und Technisches Hilfswerk Polizei der Länder Behörden und Organisationen in Erweiterung des Kat.-Schutzes Bundeszollverwaltung Kommunale und anerkannte Werksfeuerwehren Katastrophenschutzbehörden der Länder Behördliche Träger der Notfallrettung (DRK, ASB, JUH, MHD, DLRG Behörden mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben, gesetzlich beauftragte Behörden und Dienststellen

8 2. Voraussetzung Teilnahme Funkverkehr Verwendete Geräte im BOS-Funkbereich müssen vom Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (Zulassungszeichen des BZT) sowie der Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte (BOS-Prüfnummer) zugelassen sein. Z Ab Nr. Die Durchführung des Sprechfunkverkehrs (auch der Feuerwehr) wird in der Polizeidienstvorschrift B Z T A N Z Z + F Nr. geregelt. DV Sprechfunkdienst

9 2. Voraussetzung Teilnahme Funkverkehr Grundgesetz Abschn. VII Art. 73 Ziffer 7

10 2. Voraussetzung Teilnahme Funkverkehr - Abgeschlossene Ausbildung als Sprechfunker und bestandene Prüfung - Unterzeichnete Verpflichtungsniederschrift Verschwiegenheitspflicht - Dauerhafte Einhaltung der festgelegten Handlungsabläufe im Sprechfunkdienst

11 2.1 Verpflichtungserklärung 201 Abs.3 StGB Vertraulichkeit des Wortes 203 Abs.2 StGB Verletzung Privatgeheim. 331 StGB Vorteilsnahme 332 StGB Bestechlichkeit 353b StGB Dienstgeheimnisse 358 StGB Nebenfolgen

12 2.1 Verpflichtungserklärung 201 Abs.3 StGB Vertraulichkeit des Wortes

13 2.1 Verpflichtungserklärung 203 Abs.2 StGB Verletzung Privatgeheim.

14 2.1 Verpflichtungserklärung 331 StGB Vorteilsnahme

15 2.1 Verpflichtungserklärung 332 StGB Bestechlichkeit

16 2.1 Verpflichtungserklärung 353b StGB Dienstgeheimnisse

17 2.1 Verpflichtungserklärung 358 StGB Nebenfolgen

18 2.2 Gesetzesgrundlagen TKG Telekommunikationsgesetz vom , in Kraft seit Es gibt den ordnungspolitischen Rahmen für eine leistungsfähige Telekommunikation im liberalisierten Telekommunikationsmarkt vor und regelt unter anderem: 88 Fernmeldegeheimnis 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen 90 Missbrauch von Sendeanlagen 148 Straf- und Bußgeldvorschriften

19 2.2 Gesetzesgrundlagen TKG 88 Fernmeldegeheimnis

20 2.2 Gesetzesgrundlagen TKG 89 Geheimhaltungspflicht

21 2.2 Gesetzesgrundlagen TKG 90 Missbrauch

22 2.2 Gesetzesgrundlagen TKG 148 Strafvorschriften

23 2.2 Gesetzesgrundlagen Fernmelderecht (Staatsrecht) wird wahrgenommen durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesnetzagentur

24 3. Vorrangstufen Im Sprechfunkverkehr gibt es folgende Vorrangstufen

25 3. Vorrangstufen Einfachnachricht wird ohne besondere Anmerkung abgegeben Abfertigung in der zeitlichen Reihenfolge (Statusmeldungen) Dringende Nachricht wird mit Anmerkung SOFORT gekennzeichnet Abfertigung in der zeitlichen Reihenfolge jedoch vor Einfachnachrichten (z.b. Lagemeldung)

26 3. Vorrangstufen Dringende Nachricht wird mit Anmerkung Blitz gekennzeichnet Abfertigung in der zeitlichen Reihenfolge jedoch vor Sofort- und Einfachnachrichten, sonstigen Funk unterbrechen Einsatz bei Menschenleben in Gefahr, Katastrophen und Kapitalverbrechen (z.b. Notruf) Dringende Nachricht wird mit Anmerkung Staatsnot nur nach Abstimmung mit Bundesoder Landesregierung

27 4. Funkverkehrskreise Leitstelle Landkreis Fläche/Einwohner Inbetriebnahme Leipzig Chemnitz Leipzig Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachen Chemnitz Landkreis Mittelsachsen Erzgebirgskreis 3.964,2 km² ,6 km Zwickau Landkreis Zwickau 2.259,2 km² Unbekannt 2011? 2011? Dresden Landkreis Meißen Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge 3.434,3 km² ? Hoyerswerda Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz 4.496,7 km² ?

28 5. Funkrufnamensystematik Ausgangssituation Quelle Wikipedia 1,1 Mio Feuerwehrangehörige in Deutschland davon 96 % freiwillig Ca Stützpunkte und Wachen Weit über Fahrzeuge?

29 5. Funkrufnamensystematik Wie kann bei dieser Menge an Fahrzeugfunk-, Handsprechfunkgeräten und ortsfesten Funkanlagen im Bereich der BOS ein geordneter und eindeutiger Funkverkehr sichergestellt werden? - Die Bundesländer erlassen Funkrufnamenrichtlinien für ihren Zuständigkeitsbereich Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 40 vom Festlegung das der Funkrufname eines BOS-Funkteilnehmers aus Kennwort Ortsname Kennzahlen besteht.

30 5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennwort (Beispiele) BOS-Rufname 4 m-band 2 m-band Feuerwehr Florian Florentine THW Heros Heros DRK RotKreuz Äskulap JUH Akkon Jonas Kat-Schutz Kater Katharina MHD Johannes Malta Ortsname des jeweiligen Stadtortes

31 5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen Fachdienst Einheit desselben Fachdienstes und/oder Standort Taktische Fahrzeug- Kennung 0 Laufende Nr. des Fahrzeugs am Standort

32 5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen Aufgabenbereich 1. Ziffer Fachdienst 0 Brandschutz 1 Technische Hilfe 2 -- Frei -- 3 Sanitätswesen 4 ABC-Gefahrenabwehr 5 Betreuung 6 Wasserrettung 7 Führung/Kommunikation 8 Versorgung/Logistik 9

33 5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen Taktische Kennung (lt. Ausbildungsunterlagen) Fachdienst Taktische Kennung 0 Lfd. Nummer

34 5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen Fachdienst Taktische Kennung Taktische Kennung (lt. Ausbildungsunterlagen) z.b. ELW 2 - [12] 0 Lfd. Nummer

35 5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen Fachdienst Taktische Kennung Taktische Kennung (lt. Ausbildungsunterlagen) z.b. DLK 23/12 - [33] 0 Lfd. Nummer

36 5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Fallbeispiel LF 16/12 der Feuerwehr Marienberg Kennwort Ortsname Kennzahlen Florian Marienberg Kennzahlen 1 Fachdienst Taktische Kennung 1 Lfd. Nummer

37 5. Funkrufnamensystematik Fallbeispiel ErkKW der Feuerwehr Marienberg Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Florian Marienberg Kennzahlen 5 Fachdienst Taktische Kennung 1 Lfd. Nummer

38 Quellen Wikipedia D. Centner physik. Grundlagen BOS-Funk Lehrgang Sprechfunker ostfr. FW Lehrgang Sprechfunker LFS Celle & Loy Quellenangabe Danke für die Aufmerksamkeit

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