Sprechfunkausbildung Rechtliche Grundlagen. Einteilung der Funkdienste. Regelungen für den Funkdienst. Fachbereich EDV, Funk und Kommunikationstechnik

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1 Einteilung der Funkdienste nach VO Funk Seefunk Landfunk Flugfunk fester Landfunk öffentlicher (öml) nichtöffentlicher (nöml) beweglicher Betriebsfunk Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Regelungen für den Funkdienst Telekommunikationsgesetz (TKG) - Festlegung der Fernmeldehoheit - Wahrung des Fernmeldegeheimnisses - Verleihung von Befugnissen - strafrechtliche Bestimmungen - Befugnisse der Ordnungsbehörden BOS-Funkrichtlinie - Festlegung der BOS - Definition der Grundbegriffe - Zuständigkeiten - Anmeldeverfahren PDV/DV Regelung des Funkbetriebs Strafgesetzbuch (StGB) - strafrechtliche Würdigung des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht Seite 1

2 Zuordnung von Organisationen zu den BOS nach der Meterwellenrichtlinie BOS Die Polizeien der Länder; Die Polizeien des Bundes; Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW); Die Bundeszollverwaltung Die kommunalen Feuerwehren, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren sowie sonstige nichtöffentliche Feuerwehren, wenn sie auftragsgemäß auch außerhalb ihrer Liegenschaften eingesetzt werden können; Die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden des Bundes und der Länder, öffentliche Einrichtungen des Katastrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben wahrnehmen; Die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen Bestimmungen und die Leistungserbringer, die mit der Durchführung der Aufgabe Notfallrettung von den jeweiligen Trägern der Notfallrettung beauftragt wurden; Die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzliche beauftragten Behörden und Dienststellen, für die das Bundesinnenministerium im Benehmen mit dem Bundesfinanzministerium und den zuständigen obersten Landesbehörden die Notwendigkeit bestätigt hat, mit vorgenannten Berechtigten über BOS-Funk zusammenzuarbeiten; Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Seite 2

3 Führungsstruktur im Katastrophenschutz alt neu Seite 3

4 Verschwiegenheitspflicht Alle Teilnehmer am Funkbetrieb unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Jeder Teilnehmer muss eine Verpflichtungsniederschrift unterschreiben Folgende Straftatbestände sind nach Strafgesetzbuch (StGB) möglich: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 201 StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre Verletzung von Privatgeheimnissen 203 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre Vorteilsnahme 331 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre Bestechlichkeit 332 StGB, Freiheitsstrafe bis 10 Jahre Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht 353b StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre Seite 4

5 Technische Anforderungen an Funkanlagen Zulassungsverfahren für BOS-Funkanlagen: Bundesnetzagentur allgemeine Eigenschaften (Sendeleistung, unzulässige Abstrahlungen, Störstrahlungsfestigkeit ) Beispiel alte Prüfnummer (BZT-Nummer) R T P (Beispiel) A H EU Technischen Richtlinien BOS (TR-BOS) Einhaltung der Richtlinien für Gerätetyp Prüfnummer (BOS-Nummer) BOS NR.: MEI 442/96 (Beispiel) Seite 5

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