Sprechfunkausbildung Rechtliche Grundlagen. Einteilung der Funkdienste. Regelungen für den Funkdienst. Fachbereich EDV, Funk und Kommunikationstechnik
|
|
- Alexa Lichtenberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einteilung der Funkdienste nach VO Funk Seefunk Landfunk Flugfunk fester Landfunk öffentlicher (öml) nichtöffentlicher (nöml) beweglicher Betriebsfunk Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Regelungen für den Funkdienst Telekommunikationsgesetz (TKG) - Festlegung der Fernmeldehoheit - Wahrung des Fernmeldegeheimnisses - Verleihung von Befugnissen - strafrechtliche Bestimmungen - Befugnisse der Ordnungsbehörden BOS-Funkrichtlinie - Festlegung der BOS - Definition der Grundbegriffe - Zuständigkeiten - Anmeldeverfahren PDV/DV Regelung des Funkbetriebs Strafgesetzbuch (StGB) - strafrechtliche Würdigung des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht Seite 1
2 Zuordnung von Organisationen zu den BOS nach der Meterwellenrichtlinie BOS Die Polizeien der Länder; Die Polizeien des Bundes; Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW); Die Bundeszollverwaltung Die kommunalen Feuerwehren, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren sowie sonstige nichtöffentliche Feuerwehren, wenn sie auftragsgemäß auch außerhalb ihrer Liegenschaften eingesetzt werden können; Die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden des Bundes und der Länder, öffentliche Einrichtungen des Katastrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben wahrnehmen; Die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen Bestimmungen und die Leistungserbringer, die mit der Durchführung der Aufgabe Notfallrettung von den jeweiligen Trägern der Notfallrettung beauftragt wurden; Die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzliche beauftragten Behörden und Dienststellen, für die das Bundesinnenministerium im Benehmen mit dem Bundesfinanzministerium und den zuständigen obersten Landesbehörden die Notwendigkeit bestätigt hat, mit vorgenannten Berechtigten über BOS-Funk zusammenzuarbeiten; Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Seite 2
3 Führungsstruktur im Katastrophenschutz alt neu Seite 3
4 Verschwiegenheitspflicht Alle Teilnehmer am Funkbetrieb unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Jeder Teilnehmer muss eine Verpflichtungsniederschrift unterschreiben Folgende Straftatbestände sind nach Strafgesetzbuch (StGB) möglich: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 201 StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre Verletzung von Privatgeheimnissen 203 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre Vorteilsnahme 331 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre Bestechlichkeit 332 StGB, Freiheitsstrafe bis 10 Jahre Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht 353b StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre Seite 4
5 Technische Anforderungen an Funkanlagen Zulassungsverfahren für BOS-Funkanlagen: Bundesnetzagentur allgemeine Eigenschaften (Sendeleistung, unzulässige Abstrahlungen, Störstrahlungsfestigkeit ) Beispiel alte Prüfnummer (BZT-Nummer) R T P (Beispiel) A H EU Technischen Richtlinien BOS (TR-BOS) Einhaltung der Richtlinien für Gerätetyp Prüfnummer (BOS-Nummer) BOS NR.: MEI 442/96 (Beispiel) Seite 5
Sprechfunklehrgang Rechtliche Grundlagen
1 Rechtliche Grundlagen 2 Gesetze im Bereich der Telekommunikation Grundgesetz (GG) Strafgesetzbuch (StGB) Telekommunikationsgesetz (TKG) BOS-Funkrichtlinie PDV/DV 810 Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst
MehrFolie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk
Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei
MehrRechtsgrundlagen Stufe 1
Rechtsgrundlagen Stufe 1 Lernziele Rechtliche Grundlagen Zuständigkeiten Gesetze, Richtlinien, usw. Berechtigte der BOS (OPTA) Bearbeiter: AK AD Thema: Rechtsgrundlagen Stufe 1 Version 1.00 Folie 2 Zuständigkeiten
Mehrrechtliche Grundlagen
LK Stade rechtliche Grundlagen 10 grundlegende Einteilung der Funkdienste 11 1 LK Stade Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Zu den BOS gehören : Polizei der Länder Polizei des Bundes Katastrophenschutzeinheiten
MehrSprechfunkerlehrgang. Landkreis Cloppenburg. Ausbilder:
Landkreis Cloppenburg Sprechfunkerlehrgang Ausbilder: Rolf Neumeister, Garrel Markus Olliges, Bösel Hubert Schröer, Cloppenburg Bernd Dockmann, Lastrup Philipp Michel, Cloppenburg Landkreis Cloppenburg
MehrAnaloger Sprechfunk. Grundausbildung Labor Diagnostik Arbeitstechniken Pflegehelfer und Alltagsbegleiter 87 b Abs. 3 SGB XI
Grundausbildung Labor Diagnostik Arbeitstechniken Pflegehelfer und Alltagsbegleiter 87 b Abs. 3 SGB XI Modul: Grundlagen Selbstpflege und berufliche Pflege Kapitel: 0 3 E03 I 1.2 Baustein: Lab-Diag-ArbTech
MehrDie Teilnehmer müssen die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen kennen.
Lehrgang: Digitalfunk Multiplikatoren Seite 1 Thema: Rechtsgrundlagen Stufe 1 Gliederung 1. Einleitung 3 2. Zuständigkeiten im Fernmelderecht 3 3. Gesetze, Richtlinien und Abkommen 5 3.1. Telekommunikationsgesetz
MehrLernziel: Erlernen der rechtlichen Grundlagen für den BOS-Funkverkehr
erstellt HBM T. Neumann 11/2011 Lernziel: Erlernen der rechtlichen Grundlagen für den BOS-Funkverkehr 1. Zuständigkeiten 2. Voraussetzungen zur Teilnahme am Funkverkehr 3. Vorrangstufen 4. Funkverkehrskreise
MehrPolizeidienstvorschrift 810/Dienstvorschrift 810 (PDV 810/DV 810) (z. Zt. in Überarbeitung)
Seite 1 Thema Rechtsgrundlagen Gliederung 1. Einleitung 2. Zuständigkeiten im Fernmelderecht 3. Gesetze und Richtlinien 4. rufnamen 5. Zusammenfassung Lernziele Die Teilnehmer sollen nach diesem Ausbildungsabschnitt
MehrTM 1 Grundausbildung
TM 1 Grundausbildung Städteverbund: Sankt Augustin Troisdorf Hennef Siegburg Ausbildung innerhalb der BOS: B Behörden O Organisationen S - Sicherheitsaufgaben Gesetze Verordnungen Richtlinien Dienstvorschriften
MehrPolizeidienstvorschrift 810/Dienstvorschrift 810 (PDV 810/DV 810) (z. Zt. in Überarbeitung)
Modulare Truppausbildung Funk Basis 14.1 Seite 1 Thema Rechtsgrundlagen Gliederung 1. Einleitung 2. Zuständigkeiten im Fernmelderecht 3. Gesetze und Richtlinien 4. Funkrufnamen 5. Zusammenfassung Lernziele
MehrThema. Gliederung. Lernziele. Lerninhalte. Ausbilderunterlagen. Sprechfunker Analog. Modulare Truppausbildung. Basis 14.1a.
Modulare Truppausbildung Basis 14.1a Seite 1 Thema Rechtsgrundlagen Gliederung 1. Einleitung 2. Zuständigkeiten 3. Gesetze und Richtlinien 4. Zusammenfassung, Wiederholung, Lernkontrolle Lernziele Die
MehrKommunikation bei Großveranstaltungen
Kommunikation bei Großveranstaltungen Gemeinsame polizeiliche und nicht polizeiliche Kommunikation am Beispiel von Hamburg Vorstellung Sven Kessler Seit 11 Jahren DRK, ehrenamtlich Rettungssanitäter Zugführer
MehrTeilnehmerunterlage BOS-Sprechfunker. 2. Rechtliche Grundlagen
2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Im Einsatzdienst ist die sprachliche Verständigung unerlässlich. Zur Übermittlung von Nachrichten über weite Strecken bedienen sich die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
MehrAusbildungsunterlagen für den Sprechfunklehrgang
Ausbildungsunterlagen für den Sprechfunklehrgang Stand: März 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Physikalische Grundlagen Seite 3 2. Rechtliche Grundlagen Seite 7 3. Gemeinsames Funknetz Seite 9 4. Funkgerätekunde
MehrPräsentation zum Lehrgang Sprechfunker Teil 1
Niedersächsische Folie 1 Präsentation zum Lehrgang Sprechfunker Teil 1 Folie 2 Gliederung: 1. Rechtliche Grundlagen 3. Sprechfunkbetrieb 4. Kartenkunde 1. Rechtliche Grundlagen Behörden und rganisationen
MehrSprechfunkerausbildung. Rechtsgrundlagen im Sprechfunk
Sprechfunkerausbildung Rechtsgrundlagen im Sprechfunk 1 Rechtsgrundlagen im Funkverkehr Gesetze und Richtlinien Telekommunikationsgesetz (TKG) Strafgesetzbuch (StGB) Betriebsorganisation Digitalfunk der
MehrRheinland-Pfalz Teil 4/4:
Schulung Digitalfunk-Trainer Malteser 1 Ausbildung Trainer Digitalfunk Rheinland-Pfalz Teil 4/4: 06.02.2011 29.01., 30.01, 05.02., 06.02.2011, Mainz Michael Brilmayer, Alexander Kessel, Benjamin Zurek
Mehr1. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen 1 1. Rechtliche Grundlagen Um am Sprechfunkverkehr, vor allem wenn es sich um den der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt, teilnehmen zu können, genügt es
MehrRechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS
Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren: Gesetze Verordnungen Erlasse Richtlinien Dienstvorschriften
MehrVerpflichtungsgesetz
Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen
MehrStrafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch
Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben
MehrAnweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG
Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG www.dlrg.de ANWEISUNG FÜR DEN SPRECHFUNKDIENST IN DER DLRG 1. Auflage 1982 2. überarbeitete Auflage 1984 3. überarbeitete Auflage 1986 4. überarbeitete Auflage
MehrFreiwillige Feuerwehr Hettensen. Sprechfunk Ingolf Wolter
2008 Ingolf Wolter Historisches 1864: James Clerk Maxwell sagt die Existenz von Radiowellen auf Grund theoretischer Überlegungen vorher 1888: Heinrich Rudolf Hertz bestätigt die Existenz experimentell
Mehr... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 424/1/17 23.06.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - AV - In - R - U zu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
MehrAnweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG
Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Impressum Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Stand: 2014 1. Auflage 1982 2. überarbeitete Auflage 1984 3. überarbeitete Auflage 1986 4. überarbeitete
MehrNiedersächsische Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy
Niedersächsische Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy Unterlagen für den Ausbilder Lehrgang Sprechfunker Stand: 04.07.2006 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Lehrstoff- und Stundengliederung...4 2 Lehrgangsablaufplan...5
MehrNiederschrift. Herr/Frau, geb. am,
Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetztes vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung Herr/Frau, geb. am, tätig bei, in wird
MehrHinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen)
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Hinweise zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren (Hinweise BOS-Funkanlagen) vom 13.03.2009 - Az.: 14-12 / 0268.1/2 - - 2-1. Allgemeines Die Verwaltungsvorschrift
MehrNiederschrift und Erklärung über die Verpflichtung
Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. S 547) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I. S. 1942) Frau/Herr Beschäftigte(r)
MehrBUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE Fragenkatalog für den Prüfungsgegenstand Fernmelderechtliche Bestimmungen (Binnenflugfunk- und Flugfunkdienst) Erläuterungen zum Fragenkatalog
MehrSprechfunkunterweisung. Thema: Sprechfunkunterweisung
Thema: Sprechfunkunterweisung Ziel: Sicherer Umgang mit Sprache und Geräten Inhalt Überblick BOS-Funk Kommunikationsmittel des THW Physikalische und technische Grundlagen Taktik (Wahl des Standortes) Rufnamenregelung
Mehr12.1 Netzbetriebsordnung
12.1 Netzbetriebsordnung Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Konrad Asenkerschbaumer Name: Mathias Hess Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: GB IT-Services Org.-Einheit:
MehrAuszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) 24 Rücktritt (1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun
MehrStrafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch
133 Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört,
MehrNiederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen. Verhandelt.... (Ort), den.. (Datum)
Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen Verhandelt... (Ort), den.. (Datum) Vor dem Unterzeichneten erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS- Gesetzes
Bun d esrat Drucksache 548/18 02.11.18 Gesetzentwurf der Bundesregierung In B R Fu ss Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS- Gesetzes A. Problem und Ziel Teile der Bundeswehr sind bereits
MehrVerpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung über die Verpflichtung nach 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 469, 547),
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS-Gesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6547 19. Wahlperiode 17.12.2018 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS-Gesetzes A. Problem und Ziel Teile der Bundeswehr
MehrSprechfunkausbildung 2019
Sprechfunkausbildung 2019 Version 1.1.9 1 2 Themengrundlage nach FwDV 2/2 1. Gesetzliche Voraussetzungen (Rechtsgrundlagen) 1.1 Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen
MehrAnhang 16 - BMVBW
Anhang 16 - BMVBW 2005 - Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. S. 547) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl.I.S.1942)
MehrVerpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz Der Unterzeichnete erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)
MehrVerordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV)
Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) EMVBeitrV Ausfertigungsdatum: 12.08.2002 Vollzitat:
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Anschriften lt. vorgehefteter Verteilerliste Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter München
MehrDigitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011
Digitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011 Projektgruppe Digitalfunk BOS des Landes Sachsen-Anhalt Gliederung 1. Rechtsgrundlagen Digitalfunk BOS
MehrHerzlich Willkommen! Die Freiwillige Feuerwehr. Zur 2. gemeinsamen Theorieschulung für die Feuerwehrleute der Ortsteile der Gemeinde Sulzdorf a.d.
Herzlich Willkommen! Die Freiwillige Feuerwehr Zur 2. gemeinsamen Theorieschulung für die Feuerwehrleute der Ortsteile der Gemeinde Sulzdorf a.d.l Agenda Infomappe für die Ortsteile / Übergabe SMS Alarmierung
MehrVerwaltungsvorschrift für BOS-Funkanlagen der Feuerwehren (VwV BOS-Funkanlagen) Vom 24. November Az.: /2 - (GABl S.
Verwaltungsvorschrift für BOS-Funkanlagen der Feuerwehren (VwV BOS-Funkanlagen) Vom 24. November 2000 - Az.: 5-0268.1/2 - (GABl. 2001 S. 43) 1 Allgemeines 1.1 Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz 1 und auf das Daten- bzw. Sozialgeheimnis 2 Frau/Herr: wurde heute auf die Wahrung des Daten- bzw.
Mehrwird folgender Datenschutzvertrag über die Vernichtung von Schriftgut geschlossen:
Anlage 3 Muster Datenschutzvertrag Finanzamt D a t e n s c h u t z v e r t r a g Zwischen dem Finanzamt... kurz Auftraggeber genannt und der Firma... kurz Auftragnehmer genannt wird folgender Datenschutzvertrag
MehrVerordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV)
Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) Vom 12. August 2002 Auf Grund des 11 Abs. 2 des Gesetzes
MehrEntwurf. Frequenzzuteilungsverordnung. (FreqZutV) Vom XX.YY. 2000
1 Entwurf Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV) Vom XX.YY. 2000 Auf Grund des 47 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) verordnet die Bundesregierung: 1 Geltungsbereich
MehrStrafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe von Informationen
Strafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe von Informationen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Strafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe von Informationen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
MehrBOS-Funkrichtlinie. mit Zusatzbestimmungen und ergänzenden Hinweisen Sonderdruck für die Feuerwehren Bayerns
BOS-Funkrichtlinie mit Zusatzbestimmungen und ergänzenden Hinweisen 9.04 Sonderdruck für die Feuerwehren Bayerns Stand: 01/2010 Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen
MehrNr. 13 München, 18. Dezember Jahrgang
DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNG DES BAYERISCHEN MINISTERPRÄSIDENTEN DER BAYERISCHEN STAATSKANZLEI DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS DES INNERN DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR,
MehrDatenschutz-Richtlinie der SenVital
Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei
MehrAusstattung der Feuerwehren
Ausstattung der Feuerwehren Digitalfunk BOS Regelungen zum Betriebshandbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2.... 2.1 Gemeindefeuerwehren... 2.1.1 Einsatz-Fahrzeuge... 2.1.2 Feuerwehrboote...
MehrVerpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz
Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Stadtverwaltung. Postfach 10 11 40. 51311 Leverkusen Fachbereich. oder Dienststelle. Dienstgebäude. Sachbearbeitung. Tel. 02 14/406-0. Durchwahl 406. Telefax 406.
Mehr(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG
Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen von Externen (Name
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Vorwort zur 4. Auflage... 5
Vorwort... 3 Vorwort zur 4. Auflage... 5 1 Allgemeines Staats- und Verwaltungsrecht... 13 1.1 Staatsaufbau... 13 1.2 Gesetzgebungskompetenzen im Brand- und Katastrophenschutz und allgemeinen Polizei- und
MehrAuszug aus dem Strafgesetzbuch
Auszug aus dem Strafgesetzbuch 92a Nebenfolgen Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach diesem Abschnitt kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden,
MehrVom 07. September 2009 (GMBl. Nr. 39 vom S. 803)
BOS-Funkrichtlinie * Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Vom 07. September 2009 (GMBl. Nr. 39
MehrLehrgang Sprechfunker. Manuel Schneider (Feuerwehr Floh-Seligenthal) RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1
Lehrgang Sprechfunker THEMA 1: 1 Ausbildungsgrundlagen FwDV 2 Lehrgang Sprechfunker Ausbildungseinheit Zeit Groblernziele Die Teilnehmerinnen/ Teilnehmer müssen Rechtliche Gundlagen 1 - die für sie bedeutsamen
MehrErgänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW
esverband Nordrhein e.v. esverband Westfalen e.v. Ergänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in den DLRG esverbänden Nordrhein e.v. und Westfalen
MehrZusätzliche Bestimmungen zur Anweisung für den Sprechfunk der DLRG in NRW
Zusätzliche Bestimmungen zur Anweisung für den Sprechfunk der DLRG in NRW Stand 01/2006 Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Nordrhein e.v. Landesverband Westfalen e.v. Stand: 01/2006 Herausgeber:
MehrStand: VIS 56364/2007
Lfd. Lfd. GV 0.0. Gesetze 05 Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz ThürBKG ) in der Fassung vom 5. Februar
MehrRichtlinie Digitalfunk BOS
Richtlinie Digitalfunk BOS Richtlinie Digitalfunk BOS Vorbemerkung: Der Digitalfunk BOS ist ein bundesweit einheitliches und flächendeckendes digitales Sprech- und Datenfunksystem für die Behörden und
Mehr... Bestimmungen für Frequenzzuteilungen. zur Nutzung für das Betreiben von. von Funkanlagen der Behörden. - BOS-Funkrichtlinie -
Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - BOS-Funkrichtlinie - Gemeinsames Ministerialblatt Nr.
MehrInFormJu-Teilnahmeformular für Anfragen an das Bundeszentralregister
(Eingangsstempel) Bundesamt für Justiz - Sachgebiet V 32 - InFormJu 53094 Bonn InFormJu-Teilnahmeformular für Anfragen an das Bundeszentralregister Bitte ausschließlich Original einreichen und maschinell
Mehr(BOS) BOS-Funkrichtlinie
Anlage A Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) BOS-Funkrichtlinie Bekanntmachung des Bundesministeriums
MehrAnhang. abgestimmten Bestimmungen für Frequenzzuteilungen. zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen
792 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 vom 29. Juli 2002 2. Zuständigkeit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Die Richtlinie wurde durch die Regulierungsbehörde
MehrBundesministerium des Innern
- 1 - Bundesministerium des Innern B. Angelegenheiten der Bundespolizei Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
MehrZentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg. Leitfaden. Anmeldung, Installation und Betrieb von Fixed Radio Terminals (FRT)
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg Leitfaden Anmeldung, Installation und Betrieb von Fixed Radio Terminals (FRT) Autorisierte Stelle Digitalfunk des Landes Brandenburg Stand: 19.12.2017 Version:
MehrFeststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit
Im Änderungsmodus durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ZB1, an die ab Januar 2016 geltende Rechtslage übergangsweise bis zum Vorliegen einer aktualisierten Version angepasst.
MehrErgänzend hierzu bestimme ich:
Informations- und Kommunikationswesen BOS-Funkrichtlinie Richtlinie für den nichtöffentlichen, beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie
MehrStand: VIS 56364/2007
Stand:.07.0 VIS /007 Gesetze Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz ThürBKG ) in der Fassung vom. Februar 008,
MehrNiederschrift über die Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) 1
(Verwaltung oder Betrieb) Berlin, den Tel.: App. Innerbetrieblich: Niederschrift über die Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrBundesanstalt Technisches Hilfswerk Stand: Juli Ausbildungsreferat - Entwurf. Curriculum. Ausbildung der Sprechfunker des THW
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Stand: Juli 1997 - Ausbildungsreferat - Entwurf Curriculum Ausbildung der Sprechfunker des THW Dauer der Ausbildung: Ausbildungsebene: 24 Stunden Standort Inhaltsverzeichnis:
MehrFunk Schnittstellenbeschreibungen
FSB-LM Funk Schnittstellenbeschreibungen Funk Systeme Ausgabe: 24.03.2014 H I N W E I S Die vorliegenden Fassungen der FSB-LM wurden entsprechend Artikel 4.1 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlamentes
MehrVorlesung Datenschutzrecht. Datenschutzkontrolle
Vorlesung Datenschutzrecht Datenschutzkontrolle Wiederholungsfall Die X AG betreibt ein Webportal, das sich an Schülerinnen und Schüler richtet. Unter anderem können die Nutzerinnen und Nutzer des Portals
MehrAusführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr
Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr (AV Gemeinsame Einsatzleitungen) Vom 9. Januar 2004 (DBl. I S. 1) Inn III D 24 Telefon: 90 27
MehrSchulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v.
Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Referat Information und Kommunikation Version 1 Ausführungsbestimmungen zur PO 7 Sprechfunkausbildung Version 1 (2015)
MehrDatenschutz-Richtlinie. der. Victor s Unternehmensgruppe
Datenschutz-Richtlinie der Victor s Unternehmensgruppe Vorwort Die Victor s Unternehmensgruppe mit Verwaltungen in Berlin, München und Saarbrücken ist der führende private Anbieter von Senioreneinrichtungen
MehrHessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HDSIG Gliederungs-Nr.:
MehrHinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen)
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE Hinweise zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren (Hinweise BOS-Funkanlagen) vom 07.03.2014 - Az.: 16-0268.5-0 Urheberrechte: 2014 Regierungspräsidium
MehrBestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Anlage zum Erlass SL-MfIS AI 3-1 BOS-FuRL vom 10.08.2000 Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
MehrSächsisches Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz (SächsBRKG)
Sächsisches Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz (SächsBRKG) Vorschriftensammlung und Erläuterungen zu Brandschutz, technischen Hilfeleistungen, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
MehrLernzielkatalog. S p r e c h f u n k e r a u s b i l d u n g
S p r e c h f u n k e r a u s b i l d u n g Stand 01/2010 Lehrgangsorganisation 3 Stundenverteilung 4 Rechtliche Grundlagen 5 Physikalisch-technische Grundlagen 7 Sprechfunkbetrieb 9 Kartenkunde 11 Abkürzungen
MehrAnwenderschulung Digitalfunk im Hochsauerlandkreis
Anwenderschulung Digitalfunk im Hochsauerlandkreis Inhalte Verschwiegenheitspflicht OPTA BOS Sicherheitskarte Betriebsarten Endgeräte Bedienung Grundsätze Sprechfunkverkehr Ansprechpartner & Störungen
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Deutscher Bundestag WD /17
Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. Januar 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vergabeverfahren der Stadt Schopfheim, Eigenbetrieb Stadtwerke Schopfheim ( Stadt genannt) zur Auswahl eines oder mehrerer Partner-Unternehmen für die Errichtung einer Netzgesellschaft Schopfheim Anlage
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern AMTSCHEF Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen nur durch E-Mail Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen München, 29.07.2013 ID1-2244.2-605
MehrEin Netz - digital. sicher. bundesweit - für Alle! BOS. Der Digitalfunk BOS. Umwelt und Gesundheit EMVU.
BOS Der Digitalfunk BOS Umwelt und Gesundheit EMVU www.bdbos.bund.de Modernes Netz für alle Sicherheitsbehörden Die Feuerwehren, Rettungsdienste, Zollbehörden und Verfassungsschutzbehörden sowie die Polizeien
MehrEinbindung einer Bundesbehörde in die Arbeit von Land und Kommunen
Das THW im föderalen System Einbindung einer Bundesbehörde in die Arbeit von Land und Kommunen www.thw.de Faszination Helfen Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) = gegründet 1950 = Behörde im Geschäftsbereich
MehrLehrgang Sprechfunker
Unterlagen für den Ausbilder Lehrgang Sprechfunker Hinweise: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, für gewerbliche Zwecke verboten. [ ] [ ] Stand: 18.01.2013 Seite 2 Inhalt 1 Lehrstoff-
MehrFeuerwehrausbildung in Schleswig-Holstein. Teilnehmerunterlage für die Ausbildung SPRECHFUNKEN
Teilnehmerunterlage für die Ausbildung SPRECHFUNKEN S P R E C H F U N K E N Inhalt: RECHTLICHE GRUNDLAGEN... 4 Zuständigkeiten... 4 BOS... 4 Verschwiegenheitspflicht laut StGB... 5 Telekommunikationsgesetz...
Mehr