TM 1 Grundausbildung
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- Silke Geiger
- vor 6 Jahren
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1 TM 1 Grundausbildung Städteverbund: Sankt Augustin Troisdorf Hennef Siegburg
2 Ausbildung innerhalb der BOS: B Behörden O Organisationen S - Sicherheitsaufgaben
3 Gesetze Verordnungen Richtlinien Dienstvorschriften Andere Vorschriften
4 Grundgesetz (GG): u.a. Art. 10 Unverletzlichkeit von Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis
5 Strafgesetzbuch (StGB): definiert Straftaten und regelt das Strafmaß u.a. 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 203 Verletzung von Privatgeheimnissen 331 Vorteilsnahme 332 Bestechlichkeit 353b Verletzung von Dienstgeheimnissen Nebenfolgen
6 Verpflichtungsgesetz: (VerpflG): Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen 1 Verpflichtung von Personen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten ohne Amtsträger zu sein. Merke: Strafrechtliche Folgen bei einer Pflichtverletzung!!
7 Telekommunikationsgesetz (TKG): Bundesgesetz, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation regelt u.a. 1 Zweck und Ziele 2 Regulierung und Ziele 55 Frequenzzuteilung 88 Fernmeldegeheimnis 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen 90 Missbrauch von Sendeanlagen
8 Telekommunikationsgesetz (TKG): 148 Mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.
9 BDBOS Gesetz: Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)...Aufbau und Betrieb eines bundeseinheitlichen digitalen BOS Funksystem für Sicherheitsbehörden
10 BOS Funkrichtlinie:...regelt im Wesentlichen die technischen Rahmenbedingungen für das BOS Funknetz u.a. 4 Berechtigte des BOS Funks 8 Frequenzbereiche 11 Antennen 12 Sendeausgangsleistung 13 Plangrundsätze für das Funknetz 17 Antragsverfahren für die Beantragung von Frequenzzuteilungen 21 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
11 BOS Funkrichtlinie Digitalfunk:...regelt im Wesentlichen die technischen Rahmenbedingungen für das BOS Funknetz u.a. 1 Frequenzbereiche 3 Verhältnis zur BOS Funkrichtlinie
12 Unfallverhütungsvorschriften (UVV) die aufgeführten Paragraphen der UVV Feuerwehren sind zu beachten Gefährdung durch elektrischen Strom Sichtprüfungen Richtlinien nach EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
13 Absperrmaßnahme nach EMV beim Betrieb einer Führungsstelle Bei Fahrzeugen mit Dachantenne oder eingefahrenem Antennenmast ist ein Abstand von ca. 5-6 Meter( gemessen vom Mittelpunkt der Antenne ) ausreichend. Bei ausgefahrenem Mast ist ein Abstand von ca. 4 Meter ausreichend. Baustangen Je 1Warnschild auf die Ecken Eingang ca. 1,50 m Breit 12 Meter 6 Meter 6 Meter 12 Meter
14 Dienstvorschrift Sprechfunkdienst DV 810 Katastrophenschutz- / Zivilschutz Organisationen PDV 810 Länder und Bundespolizei (Zoll) Inhalt: Allgemeines Dienstbetrieb Nachrichten Fernmeldeverkehr Durchführung des Fernschreibverkehrs Durchführung des Telegrafiefunkverkehrs Durchführung des Sprechfunkverkehr Durchführung des Fernsprechverkehr
15 Dienstvorschrift 102 Taktische Zeichen
16 Vielen Dank, für Eure Aufmerksamkeit
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