Pharmaindustrie im Visier
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- Dorothea Arnold
- vor 7 Jahren
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1 Pharmaindustrie im Visier Keyfacts über 299 StGB - Strafrechtliche Ermittlungen werden bereits bei einem Anfangsverdacht eingeleitet - Das Gesetz war bereits seit 2012 geplant - Compliance-Officer sind in der Pflicht 28. April 2016 Wer krank ist und sich einem Arzt anvertraut, der erwartet die beste Behandlung. Doch auch im Gesundheitswesen ist Korruption ein Problem. Damit soll jetzt Schluss sein. Wie teuer darf eine Operation, eine Therapie oder das verschriebene Medikament sein? Das Gesundheitswesen ringt mit der Verlockung, aus der Krankheit ein Geschäft machen zu wollen. Der Bundestag legt vor Das Parlament hat deshalb das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Im Gegensatz zum Entwurf, der bereits im Februar vorlag, haben sich doch noch einige Änderungen ergeben, weiß Scheben weiter. Eine wesentliche Änderung stellt die Ausgestaltung der Delikte als Offizialdelikte dar. Damit hat die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen bereits bei einem Anfangsverdacht 1/5
2 vorzunehmen, ohne dass es eines Strafantrags eines Betroffenen bedarf, beschreibt die Anwältin eine besondere Veränderung zwischen Gesetz und Entwurf. Anders als noch im Vorgängerentwurf, erstreckt sich der Straftatbestand darüber hinaus nicht mehr auf die Verletzung der rein berufsrechtlichen Pflichten. Zahlreiche Sachverständige hatten im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass die berufsrechtlichen Pflichten, speziell die Landesberufsordnungen der Ärzte von Bundesland zu Bundesland abweichen. Überprüfung und Verbesserung ist gefragt Die Pharmaindustrie sollte die anstehende Gesetzesänderung zum Anlass nehmen, ihre Vertriebsprozesse zu überprüfen, denn es braucht nun keinen Patienten oder Krankenkasse mehr, um sich gegen korruptes Verhalten von Vertragsärzten zur Wehr zu setzen. Die Staatsanwaltschaft wird also schon bei einem Anfangsverdacht aktiv und ein probates Kontrollsystem hat sie auch schon zur Hand: Aufgrund der Transparenzvorschriften in der Pharmaindustrie, die Zuwendungen an ärztliche Leistungserbringer erfasst, hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft eine Recherchedatenbank, um einen notwendigen Anfangsverdacht zu begründen und Ermittlungen aufzunehmen, erklärt Scheben. Betroffene Unternehmen sollten spätestens jetzt bestehende Compliance-Maßnahmen vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage auf den Prüfstand stellen. Insbesondere müssen Mitarbeiter an den entsprechenden Schaltstellen im Unternehmen durch Schulungen hinsichtlich der verschärften gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert werden. Und weiter: Außerdem sollten Unternehmen mehr denn je Notfallpläne bereithalten und Mitarbeiter schulen, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vor Ort Herr zu werden. 299 StGB im Überblick Weil die Zeit drängt, ergänzt der Gesetzgeber Vorschriften im StGB, um Strafbarkeitslücken zu schließen. 299a StGB: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer 2/5
3 bestimmt sind, oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 299b StGB: Bestechung im Gesundheitswesen Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Seit 2012 in der Planung Bereits im März 2012 hatte der Bundesgerichtshof darüber befunden, dass die im Strafgesetzbuch (StGB) festgelegten Korruptionsbestände 299 sowie 300 nicht auf niedergelassene, für vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärzte anwendbar ist. Der Gesetzgeber musste reagieren: Die Patienten müssen darauf vertrauen können, dass Gesundheitsleistungen ihrem Wohl dienen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die gesetzliche Krankenversicherung ohne eine entsprechende Gesetzesinitiative durch die Wahl einer unnötig teuren Methode oder eines unnötig teuren Medizinprodukts finanziell geschädigt wird, beschreibt Scheben die Situation. Zusammengefasst»Eine wesentliche Änderung stellt die Ausgestaltung der Delikte als Offizialdelikte dar. Damit hat die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen bereits bei einem Anfangsverdacht vorzunehmen, ohne dass es eines Strafantrags eines Betroffenen bedarf.«wer krank ist und sich einem Arzt anvertraut, der erwartet die beste Behandlung. Doch auch im Gesundheitswesen ist Korruption ein Problem. Damit soll jetzt Schluss sein. Der 299 StGB soll Korruption im Unternehmen verhindern. Eine wesentliche Änderung stellt die Ausgestaltung der Delikte als Offizialdelikte dar. Damit hat die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen bereits bei einem 3/5
4 Anfangsverdacht vorzunehmen, ohne dass es eines Strafantrags eines Betroffenen bedarf. Barbara Scheben Partnerin, Forensic ÄHNLICHER ARTIKEL BLOG Der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) ist eine gefährliche Vereinfachung Vor kurzem erschien der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International für das Jahr Der Index soll das Ausmaß der weltweiten Korruption messen. Statt auf harten... MEHR 4/5
5 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 5/5
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