Korruption im Gesundheitswesen - das neue Gesetz und seine Folgen
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- Leopold Straub
- vor 6 Jahren
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1 Korruption im Gesundheitswesen - das neue Gesetz und seine Folgen Compliance Summit BUJ Corporate Compliance Manager Alles Gute :)
2 Übersicht STADA AG - Kurzporträt Korruption im Gesundheitswesen Historie und Kernpunkte des neuen Gesetzes Umgang mit neuem Gesetz Tipps, Hinweise, Diskussion 2
3 Ein Kurzporträt Die STADA Arzneimittel AG ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Bad Vilbel Der Fokus des Geschäftsmodells liegt auf dem Gesundheitsmarkt STADA ist international ausgerichtet; Top-5-Märkte: Deutschland, Russland, Italien, Belgien und Großbritannien Im Zentrum der Geschäftsaktivitäten stehen hochwertige Generika- und Markenprodukte STADA ist einer der global führenden Generika- Hersteller mit einer traditionell starken Präsenz in Europa und in Deutschland die klare Nummer 3 STADA erzielte 2014 einen Konzernumsatz von 2.062,2 Mio. STADA beschäftigte zum 31. Dezember 2014 weltweit Mitarbeiter Allgemein Internationalität Produkte Produktion Finanzkennzahlen Personal CSR Unternehmenspräsentation Stand: Seite 3
4 Marktregionen & wichtigste Märkte STADA ist weltweit mit rund 50 Vertriebsgesellschaften in mehr als 30 Ländern vertreten, die sich auf vier Marktregionen verteilen: Deutschland Zentraleuropa CIS/Osteuropa Asien/Pazifik & MENA Allgemein Internationalität Produkte Produktion Finanzkennzahlen Personal CSR Unternehmenspräsentation Stand: Seite 4
5 Übersicht Produktbereiche Allgemein Internationalität Biosimilars Produkte Produktion Epoetin zeta Finanzkennzahlen Personal CSR Unternehmenspräsentation Stand: Seite 5
6 Korruption im Gesundheitswesen Beeinträchtigung des Wettbewerbs Verteuerung medizinischer Leistungen Beeinträchtigung des Patientenvertrauens in unbeeinflusste Gesundheitsversorgung Ärzte und Apotheker als sog. Gatekeeper 6
7 Historie des neuen Gesetzes Ausgangspunkt BGH-Urteil ( Regelungslücke ) - keine Amtsträgereigenschaft niedergelassener Ärzte - auch keine Stellung als Beauftragter Referentenentwurf (Orientierung an 299 StGB) Kabinettsbeschluss Bundesrat billigt Kabinettsentwurf Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages 7
8 Historie des neuen Gesetzes Anfang Dezember Lesung im Bundestag Endgültiges Votum des Bundesrates 2016 Inkrafttreten des Gesetzes 8
9 Kernpunkte des neuen Gesetzes Anknüpfungspunkt: heilberufliche Verordnungs-, Abgabe, und Zuführungsentscheidung bezüglich Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten soll frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden Täter: Angehöriger eines Heilberufs Akademische Heilberufe (z.b. Arzt, Apotheker, Psychotherapeuten) Gesundheitsfachberufe deren Ausbildung gesetzlich geregelt ist (z.b. Gesundheits-, Krankenpfleger, Physiotherapeuten) Tathandlung: Fordern (auch erfolgloses) Sich-Versprechen-Lassen Annehmen eines Vorteils 9
10 Kernpunkte des neuen Gesetzes Vorteilsbegriff = jede Leistung auf die kein Anspruch besteht und die wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage objektiv verbessert materielle Zuwendungen und immaterielle Zuwendungen Täter- oder Drittvorteil Beachte: Keine Geringwertigkeitsgrenze vorgesehen; Korrektur über Sozialädaquanz (z.b. allgemein übliche Werbegeschenke oder auch kleinere Präsente von Patienten) Vorteile sind u.a. auch: - Einladung zu Kongressen + Übernahme von Fortbildungskosten Für Strafbarkeit bedarf es einer Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung (Unrechtsvereinbarung) 10
11 Kernpunkte des neuen Gesetzes Unrechtsvereinbarung Nicht ausreichend ist: erkaufen des allg. Wohlwollens Belohnung für bereits erfolgte Handlung (sofern dieser nicht bereits eine vorausgegangene Unrechtsvereinbarung zugrunde lag) z.b. bloße Teilnahme an vergüteter Anwendungsbeobachtung Ist möglich, bei: Gegenleistung für eine zukünftige Bevorzugung (auch stillschweigend möglich) z.b. falls Teilnahme an Anwendungsbeobachtung nur als Deckmantel für zukünftiges (Verschreibungs-) Verhalten des Arztes genutzt wird (z.b. unangemessene Vergütung die im Missverhältnis zu Gegenleistung steht) 11
12 Kernpunkte des neuen Gesetzes Unlautere Bevorzugung Unlautere Bevorzugung ist die sachfremde (gegen Grundsätze eines redlichen Geschäftsverkehrs verstoßende) Entscheidung zwischen mindestens zwei Mitbewerbern. ODER Verletzung berufsrechtlicher Pflichten (zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit) Diese ergeben sich insbesondere aus Berufsordnungen (z.b. 31 I MBO). Verpflichtung Entscheidungen allein auf Basis des Wohls des Patienten zu treffen. Beachte: hinsichtlich Tathandlung Bezug nur 2. Variante sanktioniert. 12
13 Kernpunkte des neuen Gesetzes Sonstiges: Strafrahmen des 299a StGB Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe 299b StGB (Bestechung im Gesundheitswesen); keine Beschränkung des Täterkreises 300 StGB (Besonders schwere Fälle) - Vorteil großen Ausmaßes - Gewerbsmäßiges/bandenmäßiges Handeln - (Erhebliche Gesundheitsgefährdung der Patienten) Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren 13
14 Kernpunkte des neuen Gesetzes Sonstiges: 301 StGB (Antragsdelikt) - Mitbewerber (als Verletzte) - Patienten - Berufsverbände von Mitbewerbern - Kranken- und Pflegekassen bzw. entsprechende private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen auch wenn besonderes öffentliches Interesse gegeben 14
15 Umgang mit dem neuen Gesetz Der Entwurf des Gesetzes enthält (nur) einige Anhaltspunkte Überprüfung von Vereinbarungen mit Angehörigen eines Heilberufs unter Berücksichtigung der zukünftigen (voraussichtlichen) Rechtslage Problem: Ungewissheit ; z.b. - Umgang mit Skonti - Umgang mit Rabatten Konsequenz: eher restriktive Herangehensweise 15
16 Tipps, Hinweise, Diskussion Erhöhte Aufmerksamkeit des Vertriebs/Marketings umfassende Schulung mit 299a,b StGB als Aufhänger Aufhänger für Kommunikation mit Fachkreisangehörigen Offene Kommunikation, dass manche Punkte noch nicht geklärt sind bzw. dies evtl. auch nie sein werden, da letztlich Einzelfallbewertung + subjektives Empfinden Orientierungshilfe 299 StGB 16
17 Fragen 17
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