Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas (AGB Gas)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas (AGB Gas) 1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gas der Econsum GmbH, nachstehend Lieferant genannt, gelten ergänzend zu den Regelungen des Gaslieferungsvertrages. 2 Vertragsabschluss: 2.1 Für das Zustandekommen des Vertrages bedarf es einer entsprechenden Bestellung des Kunden und einer Bestätigung des Lieferanten. Dies kann in Textform erfolgen. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Kann der Kunde aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Auftragserteilung beliefert werden, haben der Lieferant und der Kunde das Recht, den Auftrag fristlos in Textform zu kündigen. Verzögerungen durch falsche oder nicht vollständige Auftragsdaten gehen zu Lasten des Kunden. Nach Netzfreigabe durch den zuständigen Netzbetreiber erhält der Kunde die Vertragsbestätigung mit dem tatsächlichen Lieferbeginn schriftlich zugesandt. Dadurch beginnt die Vertragslaufzeit. 3 Bonitätsprüfung: 3.1 Nach Maßgabe der vom Kunden mit dem Auftragsformular abgegebenen Erklärung zur Bonitätsprüfung, wird der Lieferant eine Bonitätsauskunft des Kunden einholen. 3.2 Der Lieferant ist berechtigt, einen Vertragsabschluss mit dem Kunden insbesondere dann abzulehnen, wenn die Auskünfte auf eine vom Kunden nicht ausreichende Bonität zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag schließen lassen. 4 Art der Gasversorgung: 4.1 Der Lieferant liefert und der Kunde bezieht seinen Gesamtbedarf an Erdgas für die vom Kunden angegebene Verbrauchsstelle aus dem Niederdrucknetz des örtlichen Verteilungsnetzbetreibers zu den Bedingungen dieses Vertrages. Die Energie wird dem Kunden am Ende des Hausanschlusses der Verbrauchsstelle zur Verfügung gestellt. Die Lieferpflicht ist dabei durch die technischen Übertragungsmöglichkeiten des Verteilungsnetzes und des Hausanschlusses begrenzt. Voraussetzung für die Belieferung ist, dass der Kunde Haushaltskunde ist oder Gewerbekunde (muss Econsum GmbH mitgeteilt werden) mit einem Jahresgasverbrauch von maximal kwh pro Jahr und pro Verbrauchsstelle. 5 Preise und Preisanpassung: 5.1 Die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte richten sich nach ihrem tatsächlichen Verbrauch in Verbindung mit dem von ihm ausgewählten Gasprodukt. Die jeweils vereinbarten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten unter anderem die aktuell gültigen gesetzlich vorgegebenen Steuern, Abgaben und Belastungen, welche die Erzeugung, Beschaffung, Übertragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung, Vermarktung und den Verbrauch von Energie belasten (gesetzliche Preisbestandteile), unter Einschluss insbesondere der Umsatzsteuer, der Gassteuer, der Konzessionsabgaben, sowie darüber hinaus die Entgelte für Netznutzung, Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb. 5.2 Sofern eine Preisgarantie vereinbart wurde, bezieht sich diese nur auf den reinen Energieanteil, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Ausgenommen von der Preisgarantie sind alle Steuern, Abgaben, Netzentgelte, Umlagen und Belastungen die sich aus Gesetz, Rechtsverordnungen oder sonstigen behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen ergeben. Sollten sich die aufgeführten Preisbestandteile in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Vertragsende ändern, so werden die Erhöhungen oder Senkungen dieser Preisbestandteile zu deren jeweiligem Erhebungsstichtag wirksam. Maßgeblich dabei ist der Zeitpunkt der Belastung oder Vergünstigung des Lieferanten durch Staatsbehörden und Netzbetreiber. Die Weitergabe an den Kunden erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten ab diesem Zeitpunkt, sofern es vom Geschäftsablauf des Lieferanten umsetzbar ist. Die Preisanpassungen gemäß 5.2 berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Erhebt der Kunde Einspruch gegen Preisanpassungen von hoheitlichen Steuern, Abgaben und Belastungen (auch Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben) so gilt entsprechend Für neue Steuern, Abgaben und Belastungen die sich aus Gesetz, Rechtsverordnungen oder sonstigen behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen ergeben, so gilt entsprechend 5.2.

2 6 Abrechnung, Abschlagszahlung und Rechnungslegung: 6.1 Bei Tarifen mit Abschlagszahlungen werden innerhalb eines Abrechnungszeitraums, in der Regel 12 Monate, monatliche Abschlagszahlungen berechnet. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird anhand der Preiskonditionen und gemäß dem vergangenen Jahresverbrauch bei Bestandskunden, bzw. gemäß der vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchsprognose für die Verbrauchsstelle, die von diesem nach den gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wird, berechnet. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, glaubhaft zu machen, dass sein Verbrauch erheblich geringer ausfällt, als die Jahresverbrauchsprognose und der Verbrauch einer typischen Vergleichskundengruppe ergibt. Ändert sich der Preis gem. 5, so können die nach der Änderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend angepasst und elektronisch mitgeteilt werden. 6.2 Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweiligen Zählerstände der Abnahmestelle. Der Zählerstand wird von einem Beauftragten des Lieferanten oder des örtlichen Netzbetreibers oder auf Anforderung vom Kunden selbst abgelesen. Sofern der Beauftragte trotz ordnungsgemäßer Vorankündigung keinen Zugang zum Gaszähler erhält oder der Beauftragte das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann oder in Fällen, in denen eine Selbstablesung des Kunden vereinbart ist oder der Kunde der Aufforderung zur Selbstablesung nicht widersprochen hat und die Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, kann der Verbrauch von Gas unter Berücksichtigung des Verbrauchs einer typischen Vergleichskundengruppe, geschätzt werden. 6.3 Zahlungen erfolgen im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens oder durch Dauerauftrag oder Überweisung vom Kunden. Rechnungen sind 2 Wochen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und Abschlagszahlungen zu dem vom Lieferanten angegebenen Zeitpunkt. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem von ihm benannten Konto zu sorgen. Für vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften hat der Kunde dem Lieferanten die hierdurch anfallenden Kosten zu ersetzen. Erfolgen Zahlungen nicht im Lastschrifteinzugsverfahren, so werden die Kosten mit 2,65 brutto pro Monat dem Kunden in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Lieferanten ein geringerer Schaden entstanden ist. 6.4 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 6.5 Ergibt sich bei der Jahresrechnung ein Guthaben, so kann dieses mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet werden. Ein darüber hinaus verbleibender Überschuss wird unverzüglich ausgekehrt. 7 Haftung: 7.1 Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung erleidet, haftet der Lieferant nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Der Lieferant weist darauf hin, dass in diesem Fall ein Anspruch gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden kann. 7.2 Unbeschadet Ziffer 7.1 haftet der Lieferant nur für von ihm, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Darüber hinaus haftet der Lieferant für von ihm, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bestehen. Der Lieferant haftet auch für von ihm, einem gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. 7.3 Im Übrigen ist eine Haftung durch den Lieferanten ausgeschlossen. 8 Unterbrechung der Gaslieferung: 8.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Belieferung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde gegen eine vertragliche Bestimmung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwider handelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Verbrauch von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor dem Anbringen von Messeinrichtungen zu verhindern.

3 8.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Belieferung vier Wochen nach Ankündigung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung ankündigen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzugs darf der Lieferant eine Unterbrechung unter den oben genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen mit mindestens 100 im Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe dieses Betrages bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet, beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden noch nicht fällig sind, oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung resultieren. 8.3 Der Beginn der Unterbrechung wird dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt. 8.4 Der Lieferant hat die Belieferung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten werden für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist der Lieferant die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach. Dem Kunden ist der Nachweis geringerer Kosten gestattet. 9 Vertragsstrafen: 9.1 Verbraucht der Kunde Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Gasversorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. 9.2 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum erhoben werden. 9.3 Mahnung: muss der Lieferant den Kunden bei Zahlungsverzug erneut zur Zahlung auffordern, entstehen für jede Mahnung Kosten in Höhe von 2,50 brutto. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Lieferanten geringere Kosten als die verlangte Mahnkostenpauschale entstanden sind. 9.4 Ratenvereinbarungen: werden Ratenzahlungen vereinbart, gilt ein Mindestbetrag von 300, die Laufzeit wird auf 12 Monate begrenzt und Verzugszinsen von 5% über dem Basissatz werden berechnet. 10 Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung, Form von Kündigungserklärungen, Umzug, Kommunikation: 10.1 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Lieferbeginn Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Vertragsende Wird der Vertrag nicht 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Kunden oder dem Lieferanten gekündigt, verlängert er sich maximal um jeweils ein Jahr. Preisgarantien werden nicht automatisch verlängert, deren Höhe und Umfang können dem Kunden auch nachträglich mitgeteilt werden Die vorstehenden Regelungen lassen das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Für den Lieferanten besteht ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung und die Lieferung sofort einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Gas unter Umgehung oder Beeinflussung der Messeinrichtungen verbraucht ( Gasdiebstahl ) und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren Energieentnahme erforderlich ist. Desgleichen, wenn die Voraussetzungen nach 8.2. wiederholt vorliegen und der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung in nicht unerheblichem Maße in Verzug ist. Die Kündigung ist zwei Wochen vorher anzukündigen. Die Kündigung unterbleibt, wenn die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzuges stehen, oder der Kunde glaubhaft darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt Eine Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei 127 Abs. 2 BGB keine Anwendung findet. Der Lieferant wird eine Kündigung des Kunden in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.

4 10.6 Bei einem Umzug des Kunden ist sowohl der Kunde, unter Angabe der neuen Anschrift, als auch der Lieferant berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum nächstmöglichen Termin zu kündigen (Gültigkeit der gesetzlichen Fristen). Eine Übertragung des Vertrags auf die neue Anschlussstelle des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Lieferanten. Unterbleibt die Kündigung oder die rechtzeitige oder vollständige Mitteilung zum Umzug durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, weitere Energieentnahmen an der bisherigen Entnahmestelle bis zur endgültigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nach den vereinbarten Vertragsbedingungen zu vergüten Der Kunde hat dem Lieferanten unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, im Falle des Lastschrifteinzugsverfahrens seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform mitzuteilen Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt vorrangig in elektronischer Form. Die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist für den Kunden kostenfrei. Der Kunde hat während der gesamten Dauer der Belieferung sicherzustellen, dass durch den Lieferanten Benachrichtigungs- s an die vom Kunden angegebene -Adresse gesendet werden können. Änderungen der -Adresse hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die Rechnung postalisch versandt oder scheitert der vereinbarte elektronische Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden für jede an diesen auf dem Postweg in Schriftform zu versendende Rechnungskopie oder Mitteilungskopie ein Entgelt in Höhe von 2,50 brutto zu berechnen Die Regelungen im vorstehenden Absatz 10.8 finden keine Anwendung auf Erklärungen der Parteien von vertragswesentlicher Bedeutung wie Rücktritts- oder Kündigungserklärungen sowie für die Androhung und Ankündigung von Versorgungsunterbrechungen nach 8 dieser AGB getroffenen Bestimmungen. 11 Datenschutz: 11.1 Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung des Kunden und der bedarfsgerechten Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung dieses Vertrags beteiligten Unternehmen (z.b. zur Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. Der Lieferant wird die Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten Sollte der Lieferant eine Bonitätsprüfung durchführen, wird er zu diesem Zweck Daten an einen externen Dienstleister weitergeben, sowie von dort Auskünfte einholen. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes. 12 Widerrufsrecht: Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Econsum GmbH, Linckeweg 2c, Waldkraiburg, Tel: , Fax: , info@econsum.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann der Kunde das Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 13 Widerrufsfolgen: Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, wird ihm der Lieferant alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung, als die vom Lieferanten angebotene günstigste Standardlieferung, gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Lieferanten eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Lieferant dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung oder die Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde dem Lieferanten einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Lieferanten von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, entspricht.

5 14 Beanstandungen und Beschwerden sind für Haushaltskunden möglich bei: 14.1 Econsum GmbH, Linckeweg 2c, Waldkraiburg; per an oder Fax: Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstr. 133, Berlin. Telefon Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice Energie, Postfach 8001, Bonn. Telefon-Hotline , Mo-Fr von 9:00-12:00 Uhr, Telefax: , 15 Schlussbestimmungen: 15.1 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mühldorf am Inn, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.b. EnWG, MessZV, Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Stand:

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