ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. für Lünen Strom procity. SWL Stark wie Lünen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. für Lünen Strom procity. SWL Stark wie Lünen"

Transkript

1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Lünen Strom procity SWL Stark wie Lünen

2 Inhaltsübersicht Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Lünen GmbH für Lünen Strom procity 1. Anwendungsbereich 3 2. Vertragsschluss 3 3. Bonitätsprüfung 3 4. Kündigung beim bisherigen Stromlieferanten 3 5. Belieferung mit Strom 3 6. Mitteilungspflichten des Kunden 3 7. Umzug 3 8. Entgelte 3 9. Preisgarantie Ermittlung des Stromverbrauchs / Ablesung Jährliche Abrechnung / Abschlagszahlungen Monatliche Abrechnung Zahlungsweise Zahlungsverzug / Kündigung aus wichtigem Grund / Einstellung der Lieferung Haftung Vertragsdauer, Kündigung Änderungen der Vertragsbedingungen / Preise Schlussbestimmungen 5 2

3 SWL Stark wie Lünen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lünen Strom procity 1. Anwendungsbereich Die AGB bilden die Grundlage des Vertrages zwischen dem Kunden und der Stadtwerke Lünen GmbH (nachfolgend Lieferant) über die Belieferung mit Strom. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz vom 26. Oktober 2006 ("StromGVV") entsprechend, sofern diese nachstehend nicht ausdrücklich abgeändert werden. Weitere Bestandteile des Vertrages sind das Auftragsformular, die Vertragsbestätigung sowie die Datenschutzhinweise. 2. Vertragsschluss 2.1 Übermittelt der Kunde ein vollständig ausgefülltes Auftragsformular, so gibt er damit eine verbindliche Bestellung über die ausschließliche Belieferung mit Strom durch den Lieferanten ab. 2.2 Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt erst zustande, wenn dem Kunden die Vertragsbestätigung zugeht. 2.3 Der Lieferant wird den Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der energierechtlichen Vorgaben vornehmen. 3. Bonitätsprüfung 3.1 Nach Maßgabe der vom Kunden mit dem Auftragsformular abgegebenen Erklärung zur Bonitätsprüfung wird der Lieferant bei einer Wirtschaftsauskunftei (z.b. SCHUFA) eine Bonitätsauskunft des Kunden einholen. 3.2 Der Lieferant ist berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden insbesondere dann abzulehnen, wenn die Auskünfte der Wirtschaftsauskunftei auf eine vom Kunden nicht ausreichende Bonität zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag schließen lassen. 6. Mitteilungspflichten des Kunden Der Kunde hat dem Lieferanten etwaige Änderungen in Bezug auf die Angaben, die er im Auftragsformular gemacht hat, unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, der E- Mail-Adresse, und/oder der Bankverbindung. Unterlässt oder verzögert der Kunde dies schuldhaft, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden die für die Ermittlung der jeweiligen Information angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen und/oder gegebenenfalls Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. 7. Umzug 7.1 Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. 7.2 Anstelle einer Kündigung beliefert der Lieferant den Kunden auch gerne im Falle seines Umzuges weiterhin mit Strom, wenn sich der neue Wohnort des Kunden in dem Liefergebiet des Lieferanten befindet und der Kunde dem Lieferanten seine neue Wohnanschrift mit genauer Bezeichnung der Lieferadresse für den Strom sowie das Umzugsdatum mindestens vier Wochen vor Umzugsdatum mitgeteilt hat. Der Kunde wird dem Lieferanten hierfür ein neues Auftragsformular und damit ein neues verbindliches Angebot über die ausschließliche Belieferung mit Strom an die neue Lieferanschrift übermitteln. 7.3 Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach Ziffer 7.1 keinen Gebrauch und unterlässt er auch die rechtzeitige Mitteilung nach Ziffer 7.2, ist er weiterhin für die Erfüllung seiner Vertragspflichten, insbesondere die Zahlung der vereinbarten Entgelte, verantwortlich. 8. Entgelte 8.1 Die Berechnung der Entgelte bemisst sich nach den Angaben im Auftragsformular. 4. Kündigung beim bisherigen Stromlieferanten Mit der Übermittlung des Auftragsformulars erteilt der Kunde dem Lieferanten die Vollmacht, den Vertrag mit seinem bisherigen Stromlieferanten zu kündigen. Fordert der bisherige Stromlieferant von dem Lieferanten die Vorlage einer Original-Vollmacht des Kunden, wird der Kunde diese auf entsprechendes Verlangen des Lieferanten unverzüglich nachreichen. 8.2 Alle Entgelte sind Brutto-Preise und verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Ändert sich der Umsatzsteuersatz und/oder ein erlösabhängiger Abgabensatz, wie z. B. die Stromsteuer, so wird der Lieferant die Preise entsprechend mit Inkrafttreten der betreffenden Regelung an den Kunden anpassen, soweit die jeweilige Regelung dem nicht entgegensteht. 5. Belieferung mit Strom 8.3 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit Lieferbeginn. 5.1 Der Lieferant liefert den Gesamtbedarf des Kunden an Strom an die im Auftragsformular angegebene Lieferanschrift. 9. Preisgarantie 9.1 Soweit mit dem Produkt eine Preisgarantie verbunden ist, sind - mit 5.2 Lieferbeginn ist der von dem Kunden gewünschte Termin, es sei denn, Ausnahme der Regelung der Ziffer 8.2 Preiserhöhungen in dieser Zeit ausgeschlossen. die Kündigung beim bisherigen Stromlieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam oder der Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt. In diesem Fall verschiebt sich der Lieferbeginn auf den nächstmöglichen 9.2 Preisänderungen teilt der Lieferant entsprechend dem in Ziffer 17 be- Monatsersten. schriebenen Verfahren mit. 3

4 10. Ermittlung des Stromverbrauchs / Ablesung 10.1 Die Zählerstandsermittlung erfolgt durch den Kunden. Es steht dem Lieferanten außerdem frei, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die der Lieferant vom Netzbetreiber erhält. Können der Netzbetreiber oder der Lieferant das Grundstück und die Räume des Kunden zum Zwecke der Ablesung nicht betreten oder nimmt der Kunde eine Selbstablesung nicht oder verspätet vor, ist der Lieferant berechtigt eine Verbrauchsschätzung auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen Der Kunde hat uns alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, dass der Kunde nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. 14. Zahlungsverzug / Kündigung aus wichtigem Grund / Einstellung der Lieferung 14.1 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des vom Lieferanten angegebenen Fälligkeitstermins angemahnt und können anschließend durch einen Beauftragten kassiert werden Zum Zwecke einer Abrechnung nach Ziffer 11 wird der Stromverbrauch des Kunden jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres ermittelt Bei Zahlungsverzug des Kunden wird der Lieferant dem Kunden gemäß 17 Abs. 2 StromGVV die entstandenen Kosten pauschal in Rechnung stellen Zum Zwecke einer Abrechnung nach Ziffer 12 wird der Stromverbrauch 14.3 Die Pauschale für eine Mahnung beträgt 4,00. Nach erfolgloser Mahnung, des Kunden innerhalb der letzten drei Tage des Abrechnungsmonats ermittelt. wird der Lieferant erneut zur Zahlung auffordern oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lassen. Die hierdurch anfallenden, angemessenen und berechtigten Kosten werden an den Kunden weitergegeben. 11. Jährliche Abrechnung / Abschlagszahlungen Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass dem Lieferanten ein Schaden 11.1 Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt jährlich jeweils nach Ablauf überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist, als die des Abrechnungsjahres. Das Abrechnungsjahr kann vom Kalenderjahr vorgenannten Pauschalen/Kosten. abweichen Das Recht des Lieferanten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt 11.2 Der Kunde leistet monatliche Abschlagszahlungen, die jeweils zum mitgeteilten unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes hat der Lieferant das Zeitpunkt fällig werden. Über die Abschlagszahlungen erhält der Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Kunde keine gesonderten Rechnungen. Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung um mehr als 7 Tage in Verzug 11.3 Jeweils nach Beendigung des Abrechnungsjahres erhält der Kunde vom ist. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn eine Lastschrift wiederholt nicht Lieferanten eine Rechnung über den tatsächlichen Stromverbrauch in dem eingelöst oder die Einzugsermächtigung vom Kunden widerrufen wird. jeweiligen Abrechnungsjahr ( Jahresrechnung ). Geleistete Abschlagszahlungen werden bei der Jahresrechnung berücksichtigt Der Lieferant ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem 11.4 Ergibt sich aus der Jahresrechnung, dass der Kunde weitere Entgelte Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor schuldet, werden diese zwei Wochen nach Zugang der Jahresrechnung fällig. Anbringung der Messeinrichtungen verwendet ( Stromdiebstahl ). Sich ergebende Gutschriften werden erstattet Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens 12. Monatliche Abrechnung 100,00 inklusive Mahn- und Inkassokosten ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, 12.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, mit einer gesonderten Mitteilung in die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen Textform, die monatliche Abrechnung des Stromverbrauchs vom Lieferanten zu lassen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte zu verlangen. Forderungen außer Betracht, die der Kunde schlüssig beanstandet hat oder die aus einer streitigen Preiserhöhung des Lieferanten resultieren. Dem 12.2 Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt monatlich jeweils nach Kunden wird die Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angedroht Ablauf des Abrechnungsmonats. und der Beginn der Unterbrechung spätestens drei Werktage vor der Unterbrechung angekündigt. Die Unterbrechung unterbleibt, wenn der Kunde 12.3 Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens 3 Tage nach Zugang der darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen Rechnung fällig. vollumfänglich nachkommt. Der Kunde wird den Lieferanten auf etwaige Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend entgegenstehen, unverzüglich 13. Zahlungsweise schriftlich hinweisen Sämtliche Abschlagszahlungen sowie Entgelte, die der Kunde aufgrund der Jahres-, Monats- bzw. Schlussrechnung schuldet, werden im Wege des 14.7 Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Belieferung Lastschriftverfahrens vom Konto des Kunden eingezogen. sind vom Kunden zu ersetzen. Die Kosten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal in Rechnung gestellt. Die Pauschale 13.2 Der Zahlungseinzug erfolgt frühestens zum jeweiligen Fälligkeitstermin. für eine Unterbrechung sowie Wiederherstellung der Belieferung beträgt Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen während der Geschäftszeit des Lieferanten 49,00. Für eine Wiederinbetrieb- Konto zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs zu sorgen. nahme außerhalb der Geschäftszeit des Lieferanten werden zusätzlich 14,00 berechnet. Bei pauschaler Berechnung hat der Kunde das Recht, nachzuweisen, 13.3 Wird eine Lastschrift wiederholt nicht eingelöst oder widerruft der Kunde dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich geringer sind als seine Einzugsermächtigung, so sind die Abschlagszahlungen sowie die die Pauschale. Die Belieferung wird wieder hergestellt, wenn die Gründe für Entgelte, die der Kunde aufgrund der Jahres-, Monats- bzw. Schlussrechnung die Unterbrechung entfallen und die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung schuldet, per Überweisung zur Fälligkeit zu entrichten. bezahlt sind. 4

5 15. Haftung 15.1 Gemäß 6 Abs. 3 StromGVV ist der Lieferant bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung von seiner Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Der Lieferant wird dem Kunden jedoch auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie dem Lieferanten bekannt sind oder vom Lieferanten in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Ansprüche infolge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 18. Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung - bedürfen der Textform. Stadtwerke Lünen GmbH Lünen, 1. Juli Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 15.1 haftet der Lieferant dem Kunden gegenüber - gleich aus welchem Rechtsgrund nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern Für sämtliche Schäden, die vom Lieferanten oder den Erfüllungsgehilfen des Lieferanten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Lieferant unbegrenzt. Ebenso haftet der Lieferant unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die vom Lieferanten oder den Erfüllungsgehilfen des Lieferanten herbeigeführt werden, unabhängig vom Verschuldensgrad Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 15.3 Satz 2 haftet der Lieferant für Schäden, die vom Lieferanten oder den Erfüllungsgehilfen des Lieferanten auf Grund von einfacher Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur, wenn der Lieferant oder die Erfüllungsgehilfen des Lieferanten eine vertragswesentliche Pflicht (so genannte Kardinalpflicht ) verletzen. In diesem Fall ist die Haftung des Lieferanten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Im Übrigen ist die Haftung des Lieferanten gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 16. Vertragsdauer, Kündigung 16.1 Vertragsbeginn ist der Lieferbeginn. Die Vertragsdauer beträgt 3 Monate. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um einen Monat, wenn er nicht zum Ende der Laufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums Jede Kündigung bedarf der Textform. 17. Änderungen der Vertragsbedingungen / Preise Änderungen der Vertragsbedingungen und/oder der Preise wird der Lieferant dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. 5

6 Stadtwerke Lünen GmbH Borker Straße Lünen Telefon / Telefax / SERVICE. 24 STUNDEN. ONLINE.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. für Lünen Erdgas procity. SWL Stark wie Lünen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. für Lünen Erdgas procity. SWL Stark wie Lünen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Lünen Erdgas procity SWL Stark wie Lünen Inhaltsübersicht Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Lünen GmbH für Lünen Strom procity 1. Anwendungsbereich

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV. Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem

Mehr

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren ). 4.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Ergänzende Bedingungen StromGVV

Ergänzende Bedingungen StromGVV Ergänzende Bedingungen StromGVV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Eschwege GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV/GasGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV/GasGVV. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Haltern am See GmbH (Grundversorger) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität

Mehr

Ergänzende Bedingungen (StromGVV-EB) der Gemeindewerke Hermaringen GmbH (Grundversorger)

Ergänzende Bedingungen (StromGVV-EB) der Gemeindewerke Hermaringen GmbH (Grundversorger) Ergänzende Bedingungen (StromGVV-EB) der Gemeindewerke Hermaringen GmbH (Grundversorger) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.01.2012 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Wärmepumpen-Sondervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie an Haushalts- und Gewerbekunden (Stromlieferung) 1. Geltungsbereich und

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) I. Netzanschluss, 5-9 NAV 1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses, auf Veranlassung des Anschlussnehmers, sind

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Ergänzende Bestimmungen

Ergänzende Bestimmungen Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Strom Erdgas Wasser Wärme Bäder ÖPNV Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge "BEG"

Mehr

Vereinbarung für die Unterbrechung des Gasanschlusses bzw. der Gasanschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden

Vereinbarung für die Unterbrechung des Gasanschlusses bzw. der Gasanschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden Vereinbarung für die Unterbrechung des Gasanschlusses bzw. der Gasanschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden Ergänzenden Vertragsbedingungen zu 7 Unterbrechung der Netznutzung Ziffer 1 lit. c)

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Lumenaza GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Lumenaza GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Lumenaza GmbH 1 Vollmachtserteilung (1) Der Auftraggeber bevollmächtigt Lumenaza, alle für die Stromversorgung erforderlichen Erklärungen abzugeben, alle notwendigen

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Anlage 1. Ergänzende Bedingungen

Anlage 1. Ergänzende Bedingungen Anlage 1 zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung -

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EWR AG STROM (AGB STROM)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EWR AG STROM (AGB STROM) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EWR AG STROM (AGB STROM) 1. Vertragsschluss / Lieferbeginn 1.1. Das Angebot von EWR in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei

Mehr

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers Seite 1 von 3 (Ausfertigung für den Kunden) Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe zwischen Schussenstraße 22 88212 Ravensburg und Adresse des Anschlussnehmers Art des Netzanschlusses Drehstrom 400 V Telefon

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Sondervertrag für die Lieferung von Erdgas EVS procent Gas 09

Sondervertrag für die Lieferung von Erdgas EVS procent Gas 09 Bitte zurücksenden an: Energieversorgung Sylt GmbH Postfach 18 80 25962 Sylt/Westerland KundenServiceTeam:Mo-Do 8.00 17.00 Uhr Fr 8.00 13.00 Uhr Tel. 04651 925-925 Fax 04651 925-926 kundenservice@energieversorgung-sylt.de

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Ein Unternehmen der EnBW

Ein Unternehmen der EnBW Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilnetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß 110 EnWG Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Inhaltverzeichnis:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Lehrgangsvertrags. Abweichungen bedürfen

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr

Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr Belieferung von Kunden im Netz des Verteilnetzbetreibers mit Erdgas Stand: 01.02.2011 Energie Calw GmbH Verteilnetzbetreiber Netzzugang Stand. 01.02.2011

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Auftrag zur Lieferung von Strom Gewerbe

Auftrag zur Lieferung von Strom Gewerbe Auftrag zur Lieferung von Strom Gewerbe Lieferung von elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kwh

Mehr

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Standard-... 3 1.1 Vertragslaufzeit und Abrechnung... 3 1.2 Leistungen

Mehr

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer. AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten

Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Stand: Juni 2015 Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Als Verbraucherin und Verbraucher profitieren Sie vom Wettbewerb

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Bröhan- Museums, Schloßstraße 1a, 14059 Berlin (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer 1. Dienstanbieter Savebon ist ein Dienst der Savebon UG (haftungsbeschränkt) Meiningerstr. 8, 10823 Berlin. 2. Leistungsbeschreibung Savebon betreibt das Online-Portal

Mehr

Kundeninformation zu Energielieferverträgen

Kundeninformation zu Energielieferverträgen Kundeninformation zu Energielieferverträgen Gut beraten mit den Stadtwerken Allgemeine Informationen zu wesentlichen Vertragsinhalten von Strom- und Erdgassonderverträgen gem. 41 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Auftrag zur Lieferung von Erdgas

Auftrag zur Lieferung von Erdgas Auftrag zur Lieferung von Erdgas X Plesse-Gas Neueinzug Tarifwechsel Lieferantenwechsel Unser Kundenservice ist für Sie da: Telefon: (05 51) 90 03 33-155 Fax: (05 51) 90 03 33-159 service@gemeindewerke-bovenden.de

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL)

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL) 1 / 2 Gas- Energiedatenmanagement Stadtwerke Neckargemünd GmbH Julius- Menzer- Straße 5, 69151 Neckargemünd Tel.: 06223 / 9252-0 Fax: 06223 / 9252-25 E-Mail: netznutzung-gas@stadtwerke-neckargemuend.de

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System

Mehr

Zuordnungsvereinbarung (Strom)

Zuordnungsvereinbarung (Strom) Zuordnungsvereinbarung (Strom) zwischen Stadtwerke Schweinfurt GmbH Bodelschwinghstraße 1 97421 Schweinfurt - Verteilnetzbetreiber (VNB)- und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,

Mehr

Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat. 100% Ökostrom. Niederspannung. Gültig ab 01. Januar 2015. Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat. 100% Ökostrom. Niederspannung. Gültig ab 01. Januar 2015. Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat 100% Ökostrom Niederspannung Gültig ab 01. Januar 2015 Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Robert-Koch-Straße 5 38678 Clausthal-Zellerfeld Fon: 05323 /

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für das Westerwaldhotel Dernbach Stand: 23.05.2015 Westerwaldhotel Dernbach, Rheinstr. 7, 56428 Dernbach, 02602/6867913, Steuernr. 30/107/40706 nachstehend Westerwaldhotel

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas zwischen dem Lieferanten «Lieferant» «StraßePostfach» «PLZ» «Ort» - nachfolgend Kunde genannt - und dem Netzbetreiber LEITUNGSPARTNER

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Spielberechtigungsvertrag für Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. für Lünen Erdgas lokal. SWL Stark wie Lünen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. für Lünen Erdgas lokal. SWL Stark wie Lünen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Lünen Erdgas lokal SWL Stark wie Lünen Inhaltsübersicht Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Lünen GmbH für Lünen Erdgas lokal 1. Anwendungsbereich 3

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch

Mehr

Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was.

Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was. Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Postauftragsdienst Gültig ab 1. Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Teil...

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr