Sekundarstufe I Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung nach VO Laufbahn (SGS )

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1 Sekundarstufe I Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung nach VO Laufbahn (SGS )

2 Inhaltsverzeichnis 1. Spezielle Förderung und Sonderschulung Individuelle Lernziele (ILZ) Individuelle, reduzierte Lernziele Individuelle, erweiterte Lernziele Nachteilsausgleich Umgang mit fehlenden Deutschkenntnissen Zeugnisse Klassenstatus Zeugnisformular Lernbericht Individuallösungen im Sportunterricht Besondere sportliche Leistungsfähigkeit Körper- oder Sinnesbehinderung im Sportunterricht Pädagogisch-therapeutische Massnahmen (Logopädie) Leistungsstörungen Volksschulabschluss und Abschlusszertifikat Anhang Zeugnisvermerk Zeugnis Beispiele Abteilung Sonderpädagogik / April

3 1. Spezielle Förderung und Sonderschulung Sowohl die Spezielle Förderung als auch die Sonderschulung sind im Zeugnis zu vermerken. Das Zeugnis gibt die während eines Schuljahres oder eines Semesters von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen wieder. Es enthält einen Hinweis auf die Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung. Bei deren Inanspruchnahme - ausser bei pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie) und dem Förderunterricht - wird dem Zeugnis ein Lernbericht beigelegt (VO Laufbahn 11). Form und Umfang dieser Lernberichte sind nicht vorgeschrieben. Massnahmen der Speziellen Förderung und Sonderschulung werden im Zeugnis vermerkt, wenn die Massnahme länger als ein Semester beansprucht worden ist. Massnahmen, welche während des zweiten Semesters beginnen und im neuen Schuljahr fortgesetzt werden, sind ebenfalls zu vermerken. Im Zeugnisfeld Vermerk dürfen ausschliesslich Angaben zu den 11 bis 24 der VO Laufbahn gemacht werden. 1.1 Individuelle Lernziele (ILZ) Eine individuelle Lernzielsetzung ist in sämtlichen Fächern sowohl im Rahmen der Speziellen Förderung als auch der Sonderschulung möglich. Der Lehrplan ist verbindlich. Das bedeutet, dass eine Dispensation von einzelnen Fächern, beispielsweise vom Fremdsprachenunterricht, nicht möglich ist. Besondere Begabungen oder Schwierigkeiten werden erfasst und entsprechende Fördermassnahme eingeleitet. Werden die regulären Lernziele in einem oder mehreren Fächern nicht erreicht, können bei Vorliegen einer SPD- oder KJP-Indikation individuelle, reduzierte Lernziele vereinbart werden. Für leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können individuelle, erweiterte Lernziele definiert werden. Lernziele orientieren sich so weit als möglich am Lehrplan. Es werden in allen Fächern, auch mit individuellen Lernzielen, Noten gesetzt. In den Fächern mit individuellen, reduzierten Lernzielen wird das individuell gesetzte Lernziel benotet Individuelle, reduzierte Lernziele Fächernoten mit individuellen, reduzierten Lernzielen sind mit dem Vermerk "Leistungsbeurteilung gemäss 19, reduzierte individuelle Lernziele zu bezeichnen. Die Lernziele des Lehrplans gelten bei individueller, reduzierter Lernzielsetzung als nicht erreicht. Bei Schülerinnen und Schülern mit individuellen, reduzierten Lernzielen erfolgt die Beförderung oder Nichtbeförderung an der Volksschule sowie der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I aufgrund der individuellen Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung sowie im Hinblick auf die Entwicklungsperspektiven. Eine Rückversetzung ist in der Regel nicht möglich. Der Lernbericht erfasst die individuell reduzierten Lernziele und deren Erreichung. Individuelle, reduzierte Lernziele sind nur in der Primarstufe, im Leistungszug A der Sekundarstufe l sowie in der Sonderschulung möglich (VO Laufbahn 19 ff.). In der Kleinklasse ist immer von individuellen Lernzielen auszugehen. Die Fächer mit individuellen Lernzielen werden im Zeugnis vermerkt Individuelle, erweiterte Lernziele Für leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können individuelle, erweiterte Lernziele, die über die Klassen- oder Stufenlernziele hinausgehen, vereinbart werden. Der Vermerk im Zeugnis lautet "Leistungsbeurteilung gemäss 19, erweiterte individuelle Lernziele. Die Benotung erfolgt entsprechend den Lernzielen und Leistungsanforderungen der Klasse. Der Lernbericht erfasst die individuell erweiterten Lernziele und deren Erreichung. Es gelten die regulären Verfahren für die Beförderung und Nichtbeförderung, die Übertritte und den Wechsel des Leistungszugs in der Sekundarstufe l (VO Laufbahn 19 ff.). 1 Eine Ausnahmeregelung gilt für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung an den Institutionen HPZ, TSM, Sonnenhof und Leiern Abteilung Sonderpädagogik / April

4 1.2 Nachteilsausgleich Der Nachteilsausgleich passt die Form der Lern- und Prüfungssituation an, reduziert aber die Leistungsanforderung und das Lernniveau nicht. Beurteilung, Beförderung und Übertritt erfolgen deshalb nach den allgemeinen, rechtlichen Bestimmungen. Der Nachteilsausgleich wird in SAL als Indikation erfasst, jedoch nicht im Zeugnis vermerkt (VO Laufbahn 18 ff.). 1.3 Umgang mit fehlenden Deutschkenntnissen Für fremdsprachige Schüler und Schülerinnen, die beim Eintritt in die Volksschule noch nicht drei Jahre im deutschen Sprachgebiet wohnhaft gewesen sind oder über wenig Deutschkenntnisse verfügen, entscheidet der Klassenkonvent nach dem 1. Schuljahr im deutschen Sprachgebiet über die Beförderung aufgrund einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers ohne Noten. Der Vermerk im Zeugnis lautet Beförderungsentscheid gemäss 23 Absatz 1. In den beiden folgenden Schuljahren entscheidet der Klassenkonvent auf der Grundlage des Berichts zum Sprachstand Deutsch als Zweitsprache, ob das Zeugnis aufgrund einer Gesamtbeurteilung oder mittels Noten erfolgt. Dem Zeugnis ist ein Bericht über den Sprachstand in der Schulsprache und über die Entwicklungsperspektiven beizulegen. Für den Übertritt an eine weiterführende Schule oder in die duale Berufsbildung gelten die allgemeinen Übertrittsbedingungen. 2. Zeugnisse Das kantonale Zeugnisformular hat für alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule Gültigkeit auch für jene mit Spezieller Förderung oder Sonderschulung. Das Layout der Zeugnisformulare für die Spezielle Förderung und die Sonderschulung ist mit Ausnahme des Klassenstatus identisch. 2.1 Klassenstatus Folgende Angebote der Speziellen Förderung (BildG 44 Absatz 1 Buchstabe a, b und d) und Sonderschulung (BildG 48 Absatz 1 Buchstabe a und c) werden im Zeugnis unter Klassenstatus dargestellt: Spezielle Förderung - Kleinklasse - Fremdsprachenintegrationsklasse - Sportklasse Abteilung Sonderpädagogik / April

5 Bei einem Klassenstatus im Rahmen der Speziellen Förderung erscheint folgender Text unter Vermerk: «Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung, ausser bei Logopädie und Förderunterricht, liegt ein Lernbericht bei.» Sonderschule - Sonderschulung - Integrative Sonderschulung Bei einem Klassenstatus im Rahmen der der Sonderschulung erscheint folgender Text unter Vermerk: «Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Sonderschulung liegt ein Lernbericht bei.» Bei einer Unterstützung in Form der Audiopädagogik oder Low Vision (Hör- und Sehbehindertenpädagogik) im Rahmen der Integrativen Sonderschulung wird dies unter Vermerk eingetragen. 2.2 Zeugnisformular Bei der Leistungsbeurteilung im Rahmen der Speziellen Förderung und der Sonderschulung sind die erweiterten bzw. reduzierten individuellen Lernziele zu berücksichtigen und entsprechend zu vermerken (VO Laufbahn 11 Abs. 1). In Fächern, in welchen eine Schülerin oder ein Schülern nach individuellen Lernzielen beurteilt wird, wird die Note mit einem Sternsymbol (* oder **) gekennzeichnet. Abteilung Sonderpädagogik / April

6 Unter Vermerk erscheinen die eingegebenen Indikationen der Angebote der Speziellen Förderung: - Förderunterricht - Begabungs-/Begabtenförderung* - Unterricht in Deutsch als Zweitsprache* - Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache* - Förderangebot Französisch* - Logopädie - Integrative Schulungsform Heilpädagogik* - Integrative Schulungsform Sozialpädagogik* - Integrative Schulungsform Assistenz* - Heimatliche Sprache und Kultur * Bei einer Indikation der Speziellen Förderung, welche einen Lernbericht erfordert, erscheint folgender Text unter Vermerk: «Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung, ausser bei Logopädie und Förderunterricht, liegt ein Lernbericht bei.» Abteilung Sonderpädagogik / April

7 2.3 Lernbericht Bei Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung, ausser bei pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie) und dem Förderunterricht, wird dem Zeugnis ein Lernbericht beigelegt (VO Laufbahn 11 Absatz 1). Bei einer individuellen Lernzielsetzung werden die reduzierten bzw. erweiterten, individuellen Lernziele sowie deren Erreichung ausgeführt. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen darf der Lernbericht lediglich Aussagen zur schulischen Entwicklung enthalten. Der Lernbericht wird von der Lehr- oder Fachperson verfasst. Wenn mehrere Lehrpersonen Teilberichte liefern, konsolidiert die Klassenlehrperson die Teilberichte zu einem Ganzen, ohne dabei inhaltliche Veränderungen vorzunehmen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler für mehrere Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung individuelle Rückmeldungen in Berichtsform erhält, werden diese Berichte in nur einem Berichtsformular abgedruckt. Für den Druck der Lernberichte wird das gleiche Vorlagenpapier wie für die Zeugnisse verwendet, jedoch ohne Unterschriftenfeld. 2.4 Individuallösungen im Sportunterricht Im Fach Sport kann aufgrund einer besonderen sportlichen Leistungsfähigkeit oder einer Körperoder Sinnesbehinderung eine Individuallösung festgelegt werden Besondere sportliche Leistungsfähigkeit Die Individuallösung ist eine Massnahme der Speziellen Förderung gemäss Bildungsgesetz 44. Gemäss Verordnung über die schulische Laufbahn 11 ist diese im Zeugnis unter Begabungsund Begabtenförderung auszuweisen und ein Lernbericht beizulegen. Der Lernbericht ist für die Individuallösung formal zu erstellen: Im Rahmen der Talentförderung ist für Vorname Name XY eine Individuallösung gemäss 1 der Verordnung über die spezielle Förderung von Jugendlichen (SGS ) getroffen worden. Ihr / ihm wird dadurch ermöglicht, während der Unterrichtszeit die sportliche Begabung im Bereich Sportart XY speziell zu fördern. Er/sie absolviert während des Faches XY jeweils ein zusätzliches Training. Zugunsten der Talentförderung im Sport kann das Fach XY somit nicht beurteilt werden. oder Name Vorname XY wird im Rahmen der speziellen Förderung von sportbegabten Jugendlichen gemäss Verordnung (SGS ) im Bereich Sportart XY gefördert. Die Förderung in einer Sportklasse oder über eine Individuallösung ermöglicht mit partiellen Lektionenentlastungen oder Freistellungen vom Unterricht die Teilnahme an Trainings und Wettkämpfen. Im nicht besuchten Fach wird keine Note gesetzt. Im Fach Sport wird ebenfalls keine Note gesetzt, jedoch zwei **. Abteilung Sonderpädagogik / April

8 2.4.2 Körper- oder Sinnesbehinderung im Sportunterricht Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Körper- oder Sinnesbehinderung nur punktuell am Sportunterricht teilnehmen können, kann im Fach Sport ein individuelles, reduziertes Lernziel gesetzt werden. Unter Vermerk erscheint Leistungsbeurteilung gemäss 19, reduzierte individuelle Lernziele. Die Behinderung muss durch eine kantonale Abklärungsstelle indiziert sein. Schülerinnen und Schüler, die am Sportunterricht nur punktuell teilnehmen können, werden nach individuellen, reduzierten Lernzielen beurteilt. Das Fach Sport wird mit einem * gekennzeichnet. Im Lernbericht wird das individuelle, reduzierte Lernziel aufgrund der Körper- oder Sinnesbehinderung ausgeführt. Das Fach Sport beeinflusst den Beförderungsentscheid nicht. 2.5 Pädagogisch-therapeutische Massnahmen (Logopädie) Die Leitungen der Logopädischen Dienste sind verpflichtet, auf Anfrage der zuständigen Schulleitung bzw. der Lehr- oder Fachperson, Namen der therapierten Schülerinnen und Schüler zu melden. 2.6 Leistungsstörungen Gemäss VO Laufbahn 24 kann die Schulleitung auf Antrag des Klassenkonvents aufgrund von vorübergehenden Umständen, welche die Schülerin oder den Schüler im Lernen erheblich behindern, von den Bestimmungen der Verordnung abweichen. Der Vermerk im Zeugnis lautet Leistungsbeurteilung gemäss 24 Absatz 1. Die Fächer, welche nicht bewertet werden können, werden leer gelassen. Beim Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II sowie im letzten Unterrichtsjahr eines Faches kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung. 2.7 Volksschulabschluss und Abschlusszertifikat Das Zeugnis am Ende der 3. Klasse der Sekundarstufe I gibt Auskunft über die Erfüllung der Mindestanforderungen am Ende der Volksschule. Bei Schülerinnen und Schülern mit reduzierten individuellen Lernzielen entscheidet der Klassenkonvent, ob die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind. Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende der Volksschule ein Abschlusszertifikat (VO Laufbahn 46 und 47). Abteilung Sonderpädagogik / April

9 3. Anhang 3.1 Zeugnisvermerk Sekundarschule gemäss VO über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt ( 55) (gemäss VO Laufbahnverordnung Übergangsbestimmungen ( 70): Eintritt in die Sekundarstufe I vor Schuljahr 2016/2017) Massnahme Zeugnis Hinweis auf Inanspruchnahme Hinweis auf Beurteilung nach individuellen Lernbericht erweiterten** bzw. reduzierten* Lernzielen (ILZ) Spezielle Förderung Kleinklasse ja, unter Klassenstatus ja ja, bei ILZ Integrative Schulungsform (ISF) ja, unter Klassenstatus und ja ja, bei ILZ unter Bemerkungen: - ISF Heilpädagogik - ISF Sozialpädagogik - ISF Assistenz - ISF Lerncoach Förderunterricht im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich Förderung besonderen kognitiven oder musischen Leistungsfähigkeit (BBF) Förderung besonderer sportlichen Leistungsfähigkeit ja, unter Klassenstatus (analog ISF) ja - Siehe Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen Deutsch als Zweitsprache Fremdsprachenintegrationsklasse ja, unter Klassenstatus ja ja Förderangebot für SuS in Französisch pädagogischtherapeutische Logopädie Massnahme Sonderschulung Separative Sonderschulung ja, unter Klassenstatus ja ja, bei ILZ Integrative Sonderschulung ja, unter Klassenstatus ja ja, bei ILZ Nachteilsausgleich Abteilung Sonderpädagogik / April 2018

10 Sekundarschule gemäss VO Laufbahnverordnung ( 11 Zeugnis): Eintritt in die Sekundarstufe I ab Schuljahr 2016/2017 Massnahme Zeugnis Hinweis auf Inanspruchnahme Hinweis auf Beurteilung nach individuellen Lernbericht erweiterten** bzw. reduzierten* Lernzielen (ILZ) Spezielle Förderung Kleinklasse ja, unter Klassenstatus ja ja Integrative Schulungsform (ISF) ja, erscheint als Vermerk ja ja Förderunterricht im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich ja, erscheint als Vermerk - - Förderung besonderen kognitiven oder musischen Leistungsfähigkeit (BBF) ja, erscheint als Vermerk ja ja Förderung besonderer sportlichen Leistungsfähigkeit Siehe Verordnung über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen Deutsch als Zweitsprache ja, erscheint als Vermerk - ja Fremdsprachenintegrationsklasse ja, unter Klassenstatus ja ja Förderangebot für SuS in Französisch ja, erscheint als Vermerk - ja pädagogischtherapeutische Logopädie ja, erscheint als Vermerk - - Massnahme Sonderschulung Separative Sonderschulung ja, unter Klassenstatus ja ja Integrative Sonderschulung ja, unter Klassenstatus (Vermerk bei Audiopädagogik und Low Vision) ja ja Nachteilsausgleich Abteilung Sonderpädagogik/ April

11 Sekundarstufe I 1. Klasse Leistungszug A Name Vorname Beispiel Muster Geburtsdatum 1. Januar 2005 Sekundarschule Reigoldswil Zeugnis Schuljahr 2017/2018 gemäss 11 der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) Deutsch Französisch Englisch Mathematik Geschichte Geografie Biologie Bildnerisches Gestalten 5 Werken 4 Musik 4 Sport 5 Beförderungsentscheid Note befördert unentschuldigte Absenzen keine Vermerk - Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache - Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung, ausser bei Logopädie und Förderunterricht, liegt ein Lernbericht bei. - Beförderungsentscheid gemäss 23 Absatz 1 Ort: Reigoldswil Datum: Ort: Datum: Verantwortliche Klassenlehrperson Eingesehen: Die Erziehungsberechtigten Testlehrer Gegen dieses Zeugnis kann innert 10 Tagen seit Übergabe schriftlich und begründet bei der Schulleitung Beschwerde erhoben

12 Sekundarstufe I 2. Kleinklasse Leistungszug A Name Vorname Geburtsdatum Sekundarschule Schuljahr Beispiel Muster 2. September 2003 Reigoldswil 2017/2018 Zeugnis gemäss 11 der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) Note Deutsch 4.5 Französisch 5* Englisch 3.5 Mathematik 4* Geschichte 3.5 Geografie 2 Biologie 3* Chemie 3 Hauswirtschaft 4 Werken 5 Musik 4 Sport 4 Beförderungsentscheid besuchte Freifächer Tanzen befördert unentschuldigte Absenzen keine Vermerk - Unterricht in Deutsch als Zweitsprache - Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung, ausser bei Logopädie und Förderunterricht, liegt ein Lernbericht bei. * Leistungsbeurteilung gemäss 19, reduzierte individuelle Lernziele Ort: Reigoldswil Datum: Ort: Datum: Verantwortliche Klassenlehrperson Eingesehen: Die Erziehungsberechtigten Testlehrer Gegen dieses Zeugnis kann innert 10 Tagen seit Übergabe schriftlich und begründet bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden.

13 Sekundarstufe I 2. Klasse Integrative Sonderschulung Name Vorname Geburtsdatum Sekundarschule Schuljahr Beispiel Muster 10. Februar 2003 Reigoldswil 2017/2018 Zeugnis gemäss 11 der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) Note Deutsch 5 Französisch 5 Englisch 3.5 Mathematik 3.5 Geschichte 4.5 Geografie 5 Biologie 4 Chemie 3.5 Hauswirtschaft 5 Bildnerisches Gestalten 5 Textiles Gestalten 4.5 Sport 5.5 Beförderungsentscheid besuchte Freifächer Experimentierkurs Biologie befördert unentschuldigte Absenzen keine Vermerk - Heimatliche Sprache und Kultur - HSK - Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Sonderschulung liegt ein Lernbericht bei Ort: Reigoldswil Datum: Ort: Datum: Verantwortliche Klassenlehrperson Eingesehen: Die Erziehungsberechtigten Testlehrer Gegen dieses Zeugnis kann innert 10 Tagen seit Übergabe schriftlich und begründet bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden.

14 Sekundarstufe I 2. Klasse Leistungszug A Name Vorname Beispiel Muster Geburtsdatum 1. Januar 2003 Sekundarschule Reigoldswil Schuljahr 2017/2018 Zeugnis gemäss 11 der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) Note Deutsch 5* Französisch 5.5 Englisch 4.5 Mathematik 4.5 Geschichte 3.5* Geografie 3.5 Biologie 3.5* Chemie 3 Hauswirtschaft 5 Werken 5 Musik 4 Sport 4 Beförderungsentscheid besuchte Freifächer Berufs- und Schulwahlvorbereitung befördert unentschuldigte Absenzen keine Vermerk - Integrative Schulungsform Heilpädagogik - Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung, ausser bei Logopädie und Förderunterricht, liegt ein Lernbericht bei. * Leistungsbeurteilung gemäss 19, reduzierte individuelle Lernziele Ort: Reigoldswil Datum: Ort: Datum: Verantwortliche Klassenlehrperson Eingesehen: Die Erziehungsberechtigten Testlehrer Gegen dieses Zeugnis kann innert 10 Tagen seit Übergabe schriftlich und begründet bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden.

15 Sekundarstufe I 2. Klasse Integrative Sonderschulung Name Beispiel Vorname Muster Geburtsdatum 10. Februar 2003 Sekundarschule Reigoldswil Lernbericht Schuljahr 2017/2018 Ort: Reigoldswil Datum:

16 Sekundarstufe I 2. Klasse Leistungszug E Name Vorname Geburtsdatum Sekundarschule Schuljahr Beispiel Muster 20. Januar 2003 Reigoldswil 2017/2018 Zeugnis gemäss 11 der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) Note Deutsch 5 Französisch Englisch Mathematik Geschichte 4 Geografie Biologie 4 Bildnerisches Gestalten 5.5 Hauswirtschaft Werken 5 Musik 6 Sport Beförderungsentscheid befördert unentschuldigte Absenzen keine Vermerk - Leistungsbeurteilung gemäss 24 Absatz 1 Ort: Reigoldswil Datum: Ort: Datum: Verantwortliche Klassenlehrperson Eingesehen: Die Erziehungsberechtigten Testlehrer Gegen dieses Zeugnis kann innert 10 Tagen seit Übergabe schriftlich und begründet bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden.

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