Schluss mit Staub Staubminderung beim Bauen

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1 Werkstattgespräche Bau Schluss mit Staub Staubminderung beim Bauen Reinhold Rühl, Handwerkskammer der Pfalz Kaiserslautern, 21. November 2017

2 Staub in der Bauwirtschaft Schluss mit Staub Seite 2

3 These In der Baubranche besteht die Auffassung, dass Staub unabdingbar zum Bauen dazu gehöre und dieser daher zwangsläufig mit vielen Tätigkeiten verbunden sei. So kommt es, dass vermeidbare Belastungen für die Gesundheit der vor Ort tätigen Beschäftigten nicht als solche wahrgenommen werden. Schluss mit Staub Seite 3

4 Stäube auf Baustellen Berufserkrankungen durch Stäube Regelungen Expositionen Schutzmaßnahmen Schluss mit Staub Seite 4

5 Stäube auf Baustellen Asbeststaub krebserzeugend, TRGS 517 und 519 Bleihaltige Stäube fruchtschädigend, TRGS 505 Dieselmotoremissionen krebserzeugend, TRGS 554 Gipsstaub Arbeitsplatzgrenzwert, TRGS 900 Hartholzstaub krebserzeugend, TRGS 553 andere Holzstäube krebsverdächtig, TRGS 553 Keramikfaser krebserzeugend, TRGS 558 Mineralwolle-Dämmstoffe TRGS 521 Schluss mit Staub Seite 5

6 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Biostoffverordnung (BioStoffV) Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME) Schluss mit Staub Seite 6

7 Gefahrstoffverordnung TRGS Gefährdungsbeurteilung TRGS Substitution TRGS Grenzwerte TRGS 559 Mineralischer Staub TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 558 Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten TRGS 553 Holzstaub TRGS Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 504 Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub TRGS 517 Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle Schluss mit Staub Seite 7

8 Einatembarer und alveolengängiger Staub E-Staub ist der gesamte Staub, der über die Atemwege aufgenommen wird. A-Staub ist der Anteil, der die Alveolen und Bronchiolen erreichen kann. Zu viel Staub überlastet die natürlichen Reinigungsprozesse des Atemsystems. Folgen sind chronische Entzündungen, und bei besonders gefährlichen Stäuben (z. B. Quarz, Metalle und Asbest) auch Silikose oder Krebs. Schluss mit Staub Seite 8

9 Einatembarer und alveolengängiger Staub Ziel des AGW für A-Staub ist die Vermeidung von chronischen, partikelbedingten Entzündungsprozessen in der Lunge, womit auch gleichzeitig Fibrosen und die im Tierexperiment an Ratten beobachtete Entstehung von Lungentumoren verhindert werden. Zusammen mit umweltmedizinischen Daten, die einen Einfluss von Staubpartikeln sogar im Mikrogramm-Konzentrationsbereich auf die herzkreislauf- und lungenbedingte Morbidität und Mortalität anzeigen, sprechen die in arbeitsmedizinischen Untersuchungen gewonnen Informationen dafür, dass auch sehr niedrige Staub-belastungen nicht vernachlässigbare Effekte hervorrufen können. Schluss mit Staub Seite 9

10 Stäube auf Baustellen Berufserkrankungen durch Stäube Regelungen Expositionen Schutzmaßnahmen Schluss mit Staub Seite 10

11 Schluss mit Staub Seite 11

12 Schluss mit Staub Seite 12

13 Bleistaub Bleiverbindungen waren in Anstrichstoffen verbreitet. Bleiverbindungen wie Bleiweiß sind giftig und vor allem fruchtschädigend, d.h. das Kind im Mutterleib kann geschädigt werden. Daher sind v.a. Schwangere gefährdet und dürfen nicht exponiert werden. Schluss mit Staub Seite 13

14 Holzstaub Eichen- und Buchenholzstäube sind als krebserzeugend eingestuft. Viele Holzarten sind als hautsensibilisierend eingestuft (u.a. Akazie, Palisander, Mahagoni), sie können somit zu Allergien führen. Schluss mit Staub Seite 14

15 Quarzstaub Respirable crystalline silica (RCS) is one of the substances with the highest respiratory health risk to construction workers, together with asbestos (EU Commission, 2016). Schluss mit Staub Seite 15

16 Quarzstaub Schluss mit Staub Seite 16

17 Künstliche Mineralfasern (KMF) Als kritisch betrachtet man Fasern (WHO-Fasern; WHO = World Health Organisation, Weltgesundheitsorganisation) mit einer Länge > 5 µm, einem Durchmesser < 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von > 3 zu 1. Schluss mit Staub Seite 17

18 Mineralwolle-Dämmstoffe Alte Mineralwolle (bis Ende Mai 2000) Neue Mineralwolle Keramikfasern Krebserzeugend > 800 C kristallisieren Keramikfasern kein Faserproblem mehr, sondern eine Silikosegefahr (Cristobalit) Schluss mit Staub Seite 18

19 90%-Clearence (Tage, nach denen 90% der Fasern nicht mehr vorhanden sind*) Tage Asbest, Krokydolith Keramikfasern alte Glaswolle alte Steinwolle neue Glaswolle neue Steinwolle *IARC-Monographie 81, S. 258/259 Schluss mit Staub Seite 19

20 Asbest in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern Seit Mitte 2015 Diskussionen zu diesem Thema Schluss mit Staub Seite 20

21 Asbest in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern Schluss mit Staub Seite 21

22 Stäube auf Baustellen Regelungen Berufserkrankungen durch Stäube Expositionen Schutzmaßnahmen Schluss mit Staub Seite 22

23 Krebserzeugende Kategorien (MAK-Kommission) Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen Krebs erzeugen. Kategorie 2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind, weil durch Tierversuche oder epidemiologische Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten. Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben. Kategorie 4: Stoffe mit krebserzeugender Wirkung, bei denen genotoxische Effekte keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bei Einhaltung des MAK-Wertes ist kein nennenswerter Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten. Kategorie 5: Stoffe mit krebserzeugender und genotoxischer Wirkung, deren Wirkungsstärke jedoch als so gering erachtet wird, dass unter Einhaltung des MAK-Wertes kein nennenswerter Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten ist. Schluss mit Staub Seite 23

24 Krebserzeugende Kategorien (AGS) Kategorie 1: Stoffe, die auf den Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Der Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs ist ausreichend nachgewiesen. Kategorie 2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem: - geeignete Langzeit-Tierversuche, - sonstige relevante Informationen. Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zu Besorgnis geben, über die jedoch ungenügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Schluss mit Staub Seite 24

25 Krebserzeugende Kategorien (CLP / EU) Kategorie 1A: Stoffe, die auf den Menschen bekanntermaßen karzinogen sind. Der Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs ist ausreichend nachgewiesen. Kategorie 1B: Stoffe, die wahrscheinlich beim Menschen karzinogen sind. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem: geeignete Langzeit-Tierversuche, sonstige relevante Informationen. Kategorie 2: Stoffe, bei denen ein Verdacht auf eine karzinogene Wirkung beim Menschen besteht. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 1 einzustufen. Schluss mit Staub Seite 25

26 Grenzwert Arbeitsplatzgrenzwert Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind ( 2(8) GefStoffV). Exposition-Risiko-Beziehung Beurteilungsmaßstab Schluss mit Staub Seite 26

27 Blei Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmen * Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken * Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2* * Mindesteinstufung Einstufung mit den früheren Symbolen und R-Sätzen Kann das Kind im Mutterleib schädigen (R61) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken (R20/22) Gefahr kumulativer Wirkung (R33) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen (R62) Schluss mit Staub Seite 27

28 Holz (Hartholz) Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008 Kann bei Einatmen Krebs erzeugen (H350i) Kann die Atemwege reizen (H335) Einstufung mit den früheren Symbolen und R-Sätzen Kann Krebs erzeugen beim Einatmen (R49) Schluss mit Staub Seite 28

29 Quarzstaub Der wichtigste Staub der Bauwirtschaft überall vorhanden; Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Quarzstäuben ausgesetzt sind, sind als krebserzeugend eingestuft (TRGS 906). Seit Mitte 2015 hat Quarzstaub einen Bewertungsmaßstab (0,05 mg/m³) auch in den USA 0,05 mg/m³; in Kanada sogar 0,025 mg/m³ Schluss mit Staub Seite 29

30 TRGS 559 Mineralischer Staub gilt als quarzhaltig, sobald Quarz nachgewiesen werden kann. Dies betrifft (fast) alle Stäube auf Baustellen! Daher liegt auf Baustellen (fast) immer eine krebserzeugende Tätigkeit vor. Schluss mit Staub Seite 30

31 und wie gehe ich mit einem Beurteilungsmaßstab um? 1. Beurteilungsmaßstab unterschritten. Die betrieblichen Expositionen sind so weit möglich zu minimieren. 2. Beurteilungsmaßstab überschritten. Sofortige Umsetzung der branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen. 3. Beurteilungsmaßstab überschritten, Maßnahmen trotz der branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen nicht ausreichend: in begründeten Ausnahmen kann ein Schutzmaßnahmenkonzept beschreiben, wie innerhalb von drei Jahren der Beurteilungsmaßstab unterschritten werden kann. Schluss mit Staub Seite 31

32 Entwicklung der Quarzstaub-Grenzwerte (mg/m 3 ) MAK - Liste TRGS 900 * ,15 0,15 Kein MAK-Wert 0,15* 0,15 0,15 Kein Grenzwert, Minimierungsgebot Beurteilungsmaßstab 0,05 Schluss mit Staub Seite 32

33 Keramikfasern Einstufung nach Verordnung (EG) 1272/2008 Karzogenität, Kategorie 1 B Kann bei Einatmen Krebs erzeugen (H350i) Einstufung mit den früheren Symbolen und R-Sätzen Kann Krebs erzeugen beim Einatmen (R49) Schluss mit Staub Seite 33

34 Keramikfasern Krebsrisiken für Keramikfasern nach TRGS 910 ab 2018; bis dahin liegt das Akzeptanzrisiko bei 4: bzw Fasern/m³ Schluss mit Staub Seite 34

35 A-Staub Staub, der nicht anderweitig geregelt bzw. nicht biolöslich ist Schluss mit Staub Seite 35

36 Arbeitsplatzgrenzwert für A-Staub: 1,25 mg/m³ Für Tätigkeiten, bei denen der AGW für die A-Staubfraktion von 1,25 mg/m³ nachweislich nicht eingehalten werden kann, gilt übergangsweise bis zum ein Beurteilungsmaßstab von 3,0 mg/m³, sofern ein Schutzmaßnahmenkonzept vorliegt, mit der Zielsetzung, den AGW für die A-Staubfraktion von 1,25 mg/m³ innerhalb des Übergangszeitraums einhalten zu können, TRGS 900 Schluss mit Staub Seite 36

37 Schutzmaßnahmenkonzepte Die BG BAU ist mit vielen Branchen in der Diskussion über Schutzmaßnahmenkonzepte zur Einhaltung des AGW für A-Staub Abbruch Dachdecker Feuerfest-Industrie Gebäudereiniger HeizungSanitärKlima Korrosionsschutz Parkett und Bodenleger Maler Schornsteinfeger Straßenbau (Fliesenleger) (Asphaltmischanlag en) (Stuckateure) (Brunnenbauer) Schluss mit Staub Seite 37

38 Lösungen gibt es schon Branchenlösung Staubminimierung im Straßen- und Tiefbau Branchenlösung Staubminimierung im Estrich- und Belaggewerbe Handlungsanleitung Staub bei Abbruchund Rückbauarbeiten Handlungsanleitung Staub bei Steinmetzund Natursteinbearbeitung Schluss mit Staub Seite 38

39 E-Staub Arbeitsplatzgrenzwert weiterhin 10 mg/m 3 Ziel des AGW für E-Staub ist, die Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung zu verhindern. Schluss mit Staub Seite 39

40 Entwicklung der A-und E-Staub-Grenzwerte (mg/m 3 ) bis 1997 seit 1997 seit 2002 seit 2005 seit 2011 seit * 2014 MAK-Werte A-Staub 6 1,5 0,3 E-Staub 4 Staatliche Grenzwerte (TRGS 900) A-Staub 3 / 6 3 1,25 E-Staub 10 Schluss mit Staub Seite 40

41 Titandioxid TiO 2 -Einstufung Schluss mit Staub Seite 41

42 Baustellen sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen (1) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und 3. die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können.... (2) Weitergehende öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Schluss mit Staub Seite 42

43 Stäube auf Baustellen Regelungen Berufserkrankungen durch Stäube Expositionen Schutzmaßnahmen Schluss mit Staub Seite 43

44 1101 Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) 4102 Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko- Tuberkulose) 4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura 4104 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {(25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre])} 4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericards 4112 Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid (SiO 2 ) bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose) 4113 Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren- Jahren [(μg/m³) x Jahre] 4114 Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht 4203 Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz Schluss mit Staub Seite 44

45 Blei Zwischen 2010 und 2016 wurden von allen Unfallversicherungsträgern insgesamt 25 BK 1101-Fälle ( Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen ) anerkannt. Darunter waren ein oder zwei Fälle mit Bezug zur Bauwirtschaft. Schluss mit Staub Seite 45

46 60 Adenokarzinome (BK 4203) bei den Berufsgenossenschaften Schluss mit Staub Seite 46

47 Anerkannte Berufskrankheiten durch Quarzstäube bei der BG BAU Lungenkrebs, Quarz 4102 Siliko-Tuberkulose 4101 Silikose Schluss mit Staub Seite 47

48 Todesfälle durch Quarzstäube bei der BG BAU Lungenkrebs, Quarz 4102 Siliko-Tuberkulose 4101 Silikose Schluss mit Staub Seite 48

49 Neue anerkannte Silikosen, Siliko-Tuberkulosen und quarzbedingte Lungenkrebserkrankungen bei der BG BAU ( ; Gesamt 972) Steinmetze 381 mind. 1 Fall Maurer 116 Mineure, Bergleute X Bauarbeiter mind. 1 Fall mind. 2 Fälle mind. 5 Fälle 19 Ofenbauer Tiefbauer Fliesenleger mind. 4 Fälle mind. 3 Fälle mind. 3 Fälle Installateure Anzahl der durchgesehenen Akten 9 Straßenbauer 14 Baumaschinen-führer mind. 2 Fälle mind. 1 Fall 8 Betonbauer Maler 10 Sonstige 127 Schluss mit Staub Seite 49

50 Neue anerkannte Silikosen, Siliko-Tuberkulosen und quarzbedingte Lungenkrebserkrankungen bei der BG BAU ( ; Gesamt 972) bereinigt Neue anerkannte Silikosen, Siliko-Tuberkulosen und quarzbedingte Lungenkrebserkrankungen bei der BG BAU ( ; Gesamt 972) bereinigt Schluss mit Staub Seite 50

51 Asbestbedingte Berufserkrankungen bei den Berufsgenossenschaften Asbestose Lungenkrebs durch Asbest Mesotheliome Schluss mit Staub Seite 51

52 Schluss mit Staub Seite 52

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