Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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- Klara Heinrich
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1 Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
2 Schwerpunkte der Neufassung der Gefahrstoffverordnung Vollständige Umstellung auf die CLP-Verordnung Anpassung an die EU-Biozid-Verordnung VolIständige Implementierung des ERB-Konzepts Neuregelungen zu Asbest 2
3 Änderung der Gefahrstoffverordnung zum 1. Juni 2015 Mit der Neufassung der BetrSichV wurden die zentralen Vorschriften zum Explosionsschutz in die GefStoffV verschoben Die materiellen Anforderungen zum Explosionsschutz finden sich jetzt ausschließlich in der GefStoffV 3
4 Anpassung der GefStoffV an die CLP- Verordnung (CLP= Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) Die GefStoffV 2010 basiert zur Überbrückung der Übergangsfristen der CLP-Verordnung übergangsweise auf der Einstufung nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie 4
5 BekGS 408 Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP- Verordnung Empfehlungen zum Vorgehen in der Praxis während des Umstellungsprozesses 5
6 Bekanntmachung des BMAS vom 6. Juli 2015 zur Anwendung der GefStoffV und der TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung BekGS 408 behält weiterhin Gültigkeit es ist keine sofortige Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung erforderlich noch vorhandene Bezüge nach der Stoff- und Zubereitungsrichtlinie entfalten keine Wirkung mehr (für das Inverkehrbringen) 6
7 Bekanntmachung des BMAS vom 6. Juli 2015 zur Anwendung der GefStoffV und der TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung bis zum Erlass der neuen GefStoffV empfiehlt es sich, dass Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen sinngemäß die bestehenden Regelungen auf die nach der CLP- VO eingestuften Stoffe und Gemische anwenden 7
8 Vollständige Umstellung der GefStoffV auf die CLP-Verordnung Wegfall aller Bezüge auf Stoff- und Zubereitungsrichtlinie Auflistung der Gefahrenklassen Umstellung auf CLP-Begriffe Zubereitung Gemisch sehr giftig akut toxisch Kategorie 1 8
9 Branchenspezifische Gefahrstoff-Informationssysteme 9
10 Branchenspezifische Gefahrstoff-Informationssysteme 10
11 Vollständige Implementierung des ERB- Konzeptes (Exposition-Risiko-Beziehung) 11
12 TRGS 910: Zusammenhang zwischen Risikobereichen und Maßnahmen 12
13 TRGS 910: Maßnahmen in Abhängigkeit der Risikobereiche 13
14 LASI-Handlungsanleitung zum Risikokonzept 14
15 Aktuelle Rechtslage Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen des Maßnahmenplans in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ( 6 Abs. 8 Nr. 4b GefStoffV) Anwendung eines geeigneten, risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes, um das Minimierungsgebot nach 7 Abs. 4 umzusetzen ( 10 Abs. 1 GefStoffV) 15
16 Vollständige Implementierung des ERB-Konzepts Erweiterungen der besonderen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen Maßnahmenplan bei Überschreitung der Akzeptanzkonzentration; erforderliche Angaben: 1. Vorgesehene Maßnahmen 2. Ausmaß der erreichbaren Expositionsminderung 3. Geplanter Zeitrahmen Mitteilung an die zuständige Behörde 16
17 Vollständige Implementierung des ERB-Konzepts Erweiterungen der besonderen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen Vorgaben bei Überschreitung der Toleranzkonzentration Mitteilung an die zuständige Behörde Maßnahmenplan ist zusätzlich zu übermitteln 17
18 Vollständige Implementierung des ERB-Konzepts Erweiterungen der besonderen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen Vorgaben bei Überschreitung der Toleranzkonzentration geschlossenes System (ohne Einschränkungen) oder Anwendung einer TRGS für die spezifische Tätigkeit Übergangszeitraum von 3 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung bzw. Bekanntgabe der ERB 18
19 Stoffe mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen Stoff Acrylamid - Acrylnitril - TRGS Aluminiumsilikatfasern TRGS 558 Arsenverbindungen TRGS Metalle Asbest TRGS 517, 519 Benzol - Benzo[a]pyren TRGS 551 1,3-Butadien - Stoff Cadmium und Cadmiumverbindungen TRGS TRGS Metalle Dimethylnitrosoamin TRGS 552 Epichlorhydrin - Ethylenoxid TRGS 513 Hydrazin - 4,4 -Methylendianilin - Trichlorethen - 2-Nitropropan - 19
20 Biomonitoring! Äquivalenzwerte in biologischem Material zur Akzeptanz- u. Toleranzkonzentration 20
21 Vollständige Implementierung des ERB-Konzepts Erweiterungen der besonderen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen oberhalb der Akzeptanzkonzentration und unterhalb der Toleranzkonzentration ist PSA zur Verfügung zu stellen und bei Expositionsspitzen zu tragen oberhalb der Toleranzkonzentration ist PSA während der gesamten Tätigkeit zu tragen 21
22 Vollständige Implementierung des ERB-Konzepts: Fazit In Einklang mit Gesamtkonzept der GefStoffV Vertiefte Integration der Beurteilungsmaßstäbe und des Maßnahmenkonzeptes Unterschreitung der Toleranzkonzentration als Grundpflicht Rechtssicherheit für die Betroffenen und den Vollzug, insbesondere zum Vorgehehen bei Überschreitung der Toleranzkonzentration 22
23 Neuregelungen zu Asbest Umsetzung des Risikokonzeptes: Schutzmaßnahmen werden differenziert nach rotem, gelbem und grünem Bereich nach Erlaubnis (bisher Zulassung ) durch die zuständige Behörde für Tätigkeiten im roten Bereich Mitteilung an die zuständige Behörde, wenn keine Tätigkeiten im roten Bereich durchgeführt werden Befähigungsschein für verantwortliche Personen 23
24 Neuregelungen zu Asbest Tätigkeitsverbote generelle Ausnahmen von den Tätigkeitsverboten nicht mehr bezogen auf ASI-Arbeiten, sondern für genau definierte Tätigkeiten klare Kriterien für die Erteilung einer behördlichen Ausnahmegenehmigung im Einzelfall 24
25 Die neue Gefahrstoffverordnung: Ausblick 25
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