NEWSLETTER. Zentralausschuss beim 1 NEWSLETTER 3/2014. Ausgabe 3/2014. In dieser Ausgabe

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1 1 NEWSLETTER 3/2014 Zentralausschuss beim für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, an den zugehörigen nachgeordneten Dienststellen und an den wissenschaftlichen Anstalten, Bedienstete der Ämter der Universitäten (mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen) Ausgabe 3/2014 NEWSLETTER In dieser Ausgabe Einleitung Bericht der Vorsitzenden Gastkommentar RgR Erwin Vones (Uni Ibk) Seminar Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofil richtig gestalten Was Lehrlinge wissen sollten Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen im Jahr 2015 Personalvertretungswahlen Ein Baby kommt Große Worte Neue Leistungen der BVA Das Fußballmatch - Wissenschaft gegen Unterricht Soziale Belange: Das Beratungsgespräch Sprechtage Innsbruck und Salzburg APA-News Aufnahmestopp Foto: MTM/Andi Bruckner Sandra Strohmaier, MBA MSc Vorsitzende des ZA beim BMWFW für die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Wissenschaft und Forschung, an den zugehörigen nachgeordneten Dienststellen und an den wissenschaftlichen Anstalten, Bedienstete der Ämter der Universitäten (mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen) 1080 Wien, Strozzigasse 2/3. Stock Tel: Handy: sandra.strohmaier@bmwfw.gv.at Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie erhalten heute einen besonders reichhaltigen Newsletter, da ich alle wichtigen Informationen und News topaktuell an Sie weitergeben möchte. Die Rückmeldungen über die ich mich immer sehr freue zeigen mir, dass die Newsletter gerne und aufmerksam gelesen werden. Wie gewohnt, möchte ich Ihnen in meinem Bericht ein wenig Einblick in meine tägliche Arbeit geben. Der Beitrag über das von Frau Dr. Sandara und mir besuchte Seminar Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofil richtig gestalten wird in einem Gastkommentar von Herrn RgR Erwin Vones bestens abgerundet. Lehrlinge in der Zentralleitung des BMWFW-WF und an den nachgeordneten Dienststellen gehören auch zu meinem Betreuungsbereich daher finde ich es unerlässlich, Lehrlinge über ihre Pflichten, aber insbesondere über ihre Rechte gut zu informieren und diese plakativ aufzuzählen. Für jeweils 3 Jahre werden zwischen dem BMWFW-WF und allen 21 Universitäten verpflichtend Leistungsvereinbarungen abgeschlossen ( 13 UG 2002). Dankenswerter Weise gewährt uns Herr Mag. Alfred Lurf (Mitarbeiter in der Abteilung IV/4 im BMWFW-WF) in seinem Gastkommentar einen internen Einblick betreffend Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen im Jahr Berichte über die bevorstehenden Personalvertretungswahlen, die neue Baby-Broschüre, neue Leistungen der BVA, Dankesworte von Kollegen Wurzwallner zu seiner Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens und über das erfolgreiche Fußballmatch zwischen Wissenschaft und Unterricht runden den Newsletter ab. Ebenso dürfen die Sozialen Belange, die sich mit dem Beratungsgespräch, insbesondere in Bezug auf uns PersonalvertreterInnen beschäftigten sowie der Bericht über die Bundesländerbesuche in Innsbruck und Salzburg, nicht fehlen. Beachten Sie bitte ganz am Ende die guten APA-News betreffend Aufnahmestopp. Ich hoffe sehr, dass für Sie Alle Interessantes dabei ist. Ihre Sandra Strohmaier

2 2 NEWSLETTER 3/2014 Bericht der Vorsitzenden Zu allererst möchte ich Frau Rektorin Dr. Elisabeth Freismuth zur ihrer neuen Aufgabe und als erste Frau an der Spitze der Kunstuniversität Graz sehr herzlich gratulieren. Frau Rektorin Dr. Freismuth hat am 1. Oktober 2014 ihr neues Amt angetreten; sie studierte Rechtswissenschaften, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Wien und war nach dem Gerichtsjahr als Assistentin tätig. Danach wechselte sie in die Rektoratsdirektion der Musikhochschule Wien, welche sie ab 1989 leitete. Im Jahre 2008 wurde sie als Sektionsleiterin ins Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung berufen; im Jahre 2013 wurde ihr Vertrag als Sektionschefin für weitere 5 Jahre verlängert. Freismuth ist zudem unter anderem Präsidentin des Vereins der Freunde der Filmakademie Wien, Mitbegründerin und Vizepräsidentin des Vereins Forum Universität und Gesellschaft sowie Jurymitglied der "International Emmy Awards". Mit der Bestellung zur Rektorin wurden auch die Vizerektorate zum Teil neu besetzt. Insbesondere möchte ich Frau Doz. Mag. Dr. Barbara Boisits, nunmehrige Vizerektorin für Forschung an der KUG, herzlich begrüßen. Frau Dr. Boisits war für mich die erste Ansprechperson in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (seit 1999 Mitarbeiterin und seit 2013 Abteilungsleiterin und stellvertretende Institutsdirektorin am Institut für kunst- und musikhistorische Forschungen), egal ob es um Dienststellenbesuche an der ÖAW oder um Anliegen der KollegInnen ging, sie ist stets eine gute Kommunikatorin und Vermittlerin. Über eine weitere gute Zusammenarbeit mit beiden Damen würde ich mich sehr freuen. Eine besondere Freude bereitete mir die Einladung zur Inauguration am von Frau Rektorin Dr. Freismuth, welche ich sehr gerne annahm. In ihrer Antrittsrede sprach Freismuth von der Sichtbarmachung der Magie der Kunstuniversität Graz: Arbeiten wir gemeinsam daran, dass Gesichter und Inhalte mit dem Haus verknüpft werden. Schlagen wir eine Brücke zwischen dieser Magie und den Menschen, die wir verführen wollen, hier zu lehren, zu studieren, zu forschen, die Künste zu entwickeln und zu erschließen. Begleiten wir die jungen Menschen, geben wir ihnen Halt, und repräsentieren und kommunizieren wir mit Stolz und Herzblut die Qualität unseres Hauses! 1 Foto: Johannes Gellner Altrektor Georg Schulz und der ehemalige Geschäftsführende Vizerektor Robert Höldrich erläuterten, im Rahmen des Festaktes, die Entwicklung der Universität in den letzten sieben Jahren. Georg Schulz: "Am besten lassen sich die sieben Jahre wohl so zusammenfassen: In der Zeit zwischen 2007 bis 2014 gelang eine international beachtete Profilierung der KUG bei gleichzeitiger finanzieller Stabilisierung." Vizerektor Robert Höldrich ergänzte: Heute sind wir stolz eine strategisch, personell und budgetär gut aufgestellte Universität in der Zuversicht auf eine gedeihliche Weiterentwicklung übergeben zu dürfen. Nationale und internationale VertreterInnen aus Kultur und Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kirche sowie die Angehörigen des Hauses erwartete ein hochkarätiges musikalisches Programm der Studierenden, das den Bogen von Händel über Strauss zu Reich und Sciarrino spannte. 2 Für die neuen Aufgaben und Herausforderungen wünsche ich dem gesamten Rektorat alles Gute

3 3 NEWSLETTER 3/2014 Den Bericht betreffend Arbeitsplatzbewertungen möchte ich insofern noch ergänzen, dass Frau Mag. Haunold- Thiel mehrmals darauf hingewiesen hat, dass die Personalabteilung im BMWFW-WF hervorragende Arbeit leistet und die KollegInnen durch Herrn MinR Rubin bestens betreut sind. Keine andere Personalabteilung sie betreut immerhin 10 Ressorts/Ministerien sei so gut geführt und immer perfekt vorbereitet. Bitte lesen Sie Näheres im Beitrag Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofil richtig gestalten. In Zeiten des Sparpakets und einer effizienteren Verwaltungsstruktur ist seitens des BMWFW-WF geplant, nachgeordnete Dienststellen zusammenzulegen bzw in andere nachgeordnete Dienststellen zu integrieren. Geplant sind diese Maßnahmen für zwei Dienststellen. Dank Frau SC Mag. Weitgruber, die mich in alle für die KollegInnen wichtigen Prozesse einbindet, werden die Überleitungsprozesse in der Hinsicht von mir begleitet, dass KollegInnen in keinster Weise schlechter gestellt werden. An den Dienststellen werden Informationsveranstaltungen abgehalten und in weiterer Folge Arbeitsgruppen eingesetzt; an all diesen geplanten Maßnahmen nehme ich selbstverständlich teil. Gerade in Umbruchzeiten ist ein ständiger Dialog mit den KollegInnen unerlässlich ich bin dankbar, dass viele KollegInnen diese Gelegenheit in Anspruch nehmen und mir in offenen Gesprächen ihre Sicht näher bringen. Ganz klar müssen wir uns vor Augen halten, dass Belohnungen und Sozialleistungen heutzutage keine Selbstverständlichkeit sind. Umso mehr freue ich mich, dass ich den KollegInnen an den nachgeordneten Dienststellen auch heuer wieder die Essensgutscheine überbringen kann. Wie schon fast traditionell, darf ich die Wiener Kolleginnen und Kollegen persönlich besuchen und die Essensgutscheine in die Bundesländer per Post übermitteln. Ein herzliches Dankeschön an das BMWFW-WF. KollegInnen in der Zentralleitung erhalten ihre Essensgutscheine durch den zuständigen Dienststellenausschuss. An den Universitäten haben die meisten Betriebsratsgremien ebenfalls Sozialleistungen in Form von Essensgutscheinen mit dem Rektorat ausverhandelt ich habe darüber bereits berichtet. Dennoch gibt es einige Universitäten, die den Bediensteten keinen Zuschuss gewähren. Ich hoffe sehr, dass sich der zuständige Betriebsrat dafür einsetzt, dass diese Sozialleistung alle Kolleginnen und Kollegen erhalten. Sie haben vor kurzem von mir ein Rundschreiben erhalten, in dem ich Sie auf den neuen Nebengebührenkatalog auf der ZA-Homepage: aufmerksam gemacht habe. Ergänzen möchte ich, dass nicht alle Tätigkeiten, die im Nebengebührenkatalog enthalten sind, extra bezahlt werden, vor allem dann, wenn sie bereits Bestandteil der Arbeitsplatzbeschreibung sind. Auch aus dem ZA-Büro gibt es gute Nachrichten. Frau Anna Bartolich (während des 3. Lehrjahres im ZA-Büro) hat im Juli 2014 ihre Lehrabschlussprüfung bestanden und ist nun nach der 3-monatigen Behaltefrist für ein Jahr als Verwaltungspraktikantin in unserem Büro tätig. Frau Bartolich hat sich sehr gut eingearbeitet und ist eine verlässliche Mitarbeiterin und eine große Stütze für alle Aufgaben rund um die Büroorganisation. Bedanken möchte ich mich aber insbesondere bei meiner Mitarbeiterin, Frau Traude Dornetshuber (ZA-Mitarbeiterin und Lehrlingsausbildnerin), die mich in den letzten 5 Jahren mehr als unterstützt hat und immer loyal zu mir gestanden ist. Ohne sie wären meine Ideen und Vorhaben nicht umsetzbar gewesen. Danke für dieses wertschätzende Miteinander! Mit den Personalvertretungswahlen im November 2014 neigt sich meine erste Funktionsdauer als Vorsitzende zu Ende. Ich glaube, wir haben gemeinsam sehr Vieles und in Einzelfällen das Bestmögliche erreicht. Sie wissen, dass sich seit meinem Amtsantritt im November 2009 sehr viel im Betreuungsbereich verändert hat viele persönliche Mails zeigen mir, dass Sie meine Arbeit schätzen und Sie merken auch, dass mir die Arbeit für Sie Spaß macht und ich mit vollem Engagement bei jedem einzelnen Anliegen präsent bin. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, denn jede Stimme zählt! Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit bei jeder/jedem Einzelnen für die guten Gespräche, die tolle Zusammenarbeit, das Vertrauen, das mir entgegengebracht wurde, und vor allem für die daraus entstandenen Freundschaften. Herzlichst Ihre Sandra Strohmaier

4 4 NEWSLETTER 3/2014 Die Wichtigkeit des Zentralausschuss für BeamtInnen an Universitäten ADir. RgR. Erwin VONES Vorsitzender BR AUP Universität Innsbruck Ersatzmitglied im Zentralausschuss Mitglied in der Bundesvertretung 16 (GÖD) Mit der Autonomie der Universitäten sind die BeamtInnen auf Dauer zur Dienstleistung an die jeweilige Universität zugewiesen, dem BMWFW-WF im Wege des Amts der Universität unterstellt. Aus der Erfahrung der letzten Jahre kann festgehalten werden, dass es für BeamtInnen an den Universitäten durchwegs schwieriger wird karriereverbessernde Positionen zu erreichen. Die Universitäten sind in ihrer Autonomie, mit wenigen Ausnahmen, bestrebt, freiwerdende Stellen bzw neu geschaffene Stellen mit Angestellten nach Kollektivvertrag zu besetzen. Gerade bei höherwertigen Arbeitsplätzen (wie Stabstellen, Assistenzen in den Rektoraten) kommt es dazu, dass leider die BeamtInnen, die mit ihrer langjährigen Erfahrung, ihrem erworbenen Wissen und Können selten auf diese Arbeitsplätze versetzt werden. Wenn es zu qualifizierten Veränderungen bei den Tätigkeiten der BeamtInnen kommt, dann sieht man wie wichtig die Rolle des Zentralausschusses und da im Speziellen die Rolle der Vorsitzenden, im Zusammenwirken mit den PersonalvertreterInnen vor Ort, ist. Oftmals wird an den Universitäten die Weiterleitung der geänderten Arbeitsplatzbeschreibungen von BeamtInnen vergessen bzw sehr spät im Dienstweg an das Bundesministerium weitergeleitet. Dies hat zur Folge, dass die Bewertung der Arbeitsplätze im Hinblick auf die geänderten Arbeitsumstände nicht oder relativ spät erfolgt und die BeamtInnen schlechter gestellt werden als Angestellte der Universitäten, die ja vor Ort und unverzüglich besser bewertet werden. Hier ist die Wichtigkeit des Zentralausschusses für die BeamtInnen an Universitäten am deutlichsten erkennbar. In der Praxis hat sich gezeigt, dass BeamtInnen, die von Änderungen betroffen sind/waren und sich direkt an die Vorsitzende des Zentralausschusses gewendet haben bzw dies im Wege der zuständigen Personalvertretungsorgane gemacht haben, in der Folge auch mit der Unterstützung ihres Anliegens gut durch den Zentralausschuss im BMWFW-WF vertreten wurden. Die Neubewertung der geänderten Arbeitsplätze konnte somit in vielen Fällen beschleunigt werden und es konnten Arbeitsplätze von BeamtInnen, den neuen Arbeitsanforderungen entsprechend, auch höher bewertet werden. Ein Tipp an alle BeamtInnen an Universitäten, wenn sich bei Ihren Tätigkeiten qualifizierte Veränderungen ergeben haben, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen hinsichtlich der Wertigkeit des Arbeitsplatzes an die Vorsitzende des Zentralausschusses, Sandra Strohmaier. Erwin Vones

5 5 NEWSLETTER 3/2014 Seminar: Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofil richtig gestalten Wie im letzten ZA-Newsletter avisiert, fand am 14. Oktober 2014 im Rahmen der Internen Weiterbildung des BMWFW-WF das oben genannte Seminar statt. Um Sie noch besser beraten zu können, haben die Vorsitzende des ZA, Frau Sandra Strohmaier und ihre Stellvertreterin, Frau Dr. Brigitte Sandara (BMWFW-WF) daran teilgenommen. Bezüglich des Systems der Arbeitsplatzbewertungen und der Antragsprozesse finden Sie nachstehend folgende Information: Allgemeine Prinzipien Das Bewertungssystem ist keine mathematische objektive Wissenschaft, sondern ein Managementinstrument Der Arbeitsplatz und nicht die Leistungen der/des Arbeitsplatzinhaberin/Arbeitsplatzinhabers werden bewertet! Grundlagen Bewertungskriterien Teilstellenwertpunkte Wissen (Ausbildung und Erfahrung; Führung und Koordination; Umgang mit Menschen) Denkleistung (Operatives/strategisches Denken; Problemlösung und Kreativität) Verantwortungswert (Handlungsfreiheit; beeinflusste Größe; Art des Einflusses) Aus diesen 3 Punkten werden der Funktionswert und die Arbeitsplatzwertigkeit ermittelt. Was benötigt man zur Bewertung eines Arbeitsplatzes? Aufbauorganisation (Organigramm) Arbeitsplatzbeschreibung unter Umständen Arbeitsplatzbesichtigung (bei Uneinigkeiten oder auf Verlangen durch Bundeskanzleramt möglich) formlose Begründungen wünschenswert WISSENSWERTES, das Sie beachten sollten! Allgemeines: Die Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen ist im 137 BDG 1979 geregelt. Grundsätzlich sind alle Arbeitsplätze einer Bewertung zu unterziehen. Sollte durch eine geplante Organisationsmaßnahme oder Änderung der Geschäftseinteilung die Identität eines Arbeitsplatzes nicht mehr gegeben sein, ist dieser Arbeitsplatz sowie alle anderen von dieser Organisationsmaßnahme betroffenen Arbeitsplätze einem neuerlichen Bewertungsverfahren zu unterziehen. Ein Neubewertungsantrag kann sich nicht aufgrund einer Ausbildung des/der Bediensteten ergeben, sondern lediglich aufgrund von inhaltlichen Änderungen im Aufgabenbereich. Quantifizierungen von Tätigkeiten in der Arbeitsplatzbeschreibung sollen nie unter 5% liegen.

6 6 NEWSLETTER 3/2014 Unvollständig oder ungenau ausgefüllte Arbeitsplatzbeschreibungen können nicht bewertet werden. WISSEN ist ein dominierendes Element in der Bewertung. Im Formular sind für die Bewertung vor allem die Punkte 4., 5., 6., 7., 8., 9. und 12. von großer Relevanz. Die Punkte 5. (Aufgaben in Schlagworten) und 7. (Aufzählung der jeweils mit den Aufgaben verbundenen Tätigkeiten) sollten in sich stimmig gestaltet sein. Verwenden Sie keine Abkürzungen oder schreiben Sie eine erklärende Legende dazu. Bewertung von Arbeitsplätzen in der Zentralleitung sowie an den Dienststellen des BMWFW-WF Arbeitsplätze werden ausschließlich vom Bundeskanzleramt bewertet. Hierzu wird vor Übermittlung an das Bundeskanzleramt eine Stellungnahme des Zentralausschusses durch die Personalabteilung des BMWFW WF eingeholt. Anträge sind direkt an die Personalabteilung des BMWFW-WF zu richten. Der Antrag muss enthalten: eine unterschriebene und mit Datum versehene Arbeitsplatzbeschreibung ein aktuelles Organigramm (bei den Dienststellen) eine ausführliche Begründung des/der direkten Vorgesetzten die Zustimmung der Dienststellenleiterin/des Dienststellenleiters (bei den Dienststellen) Vom Bewertungsergebnis wird die/der jeweilige Mitarbeiterin/Mitarbeiter, die/der Vorgesetzte (bei den Dienststellen die/der Dienststellenleiterin/Dienststellenleiter) und die Vorsitzende des Zentralausschusses in Kenntnis gesetzt. Bewertung von Arbeitsplätzen an Universitäten Das BMWFW-WF ist Selbstbewerter bei 21 Universitäten. Die Zuständigkeit liegt bei der Personalabteilung des BMWFW WF. Der Antrag muss enthalten eine unterschriebene und mit Datum versehene Arbeitsplatzbeschreibung ein überarbeitetes Organigramm die Zustimmung der/des Rektorin/Rektors sowie des Betriebsrates (bzw. des Dienststellenausschusses) die Zustimmung betreffend der budgetären Bedeckung eine ausführliche Begründung der/des direkten Vorgesetzten Die jeweilige Universität und die Vorsitzende des Zentralausschusses werden von der Personalabteilung des BMWFW-WF vom Bewertungsergebnis in Kenntnis gesetzt Dass das Thema Arbeitsplatzbewertungen ein wesentlicher Schwerpunkt in der Arbeit der Vorsitzenden ist, ist Ihnen bekannt. Durch Beratungen und eine ständige Kommunikation konnten in den letzten Jahren viele Neubzw. Höherbewertungen erreicht werden. Insbesondere bei den Bewertungen an den Universitäten kommt es allerdings immer wieder zu Widerstand seitens der Vorgesetzten und des Dienstgebers und damit verbundenen langwierigen Gesprächen und Verhandlungen. Dennoch muss allen Beteiligten klar sein, dass Arbeitsplätze richtig eingestuft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit entlohnt werden müssen. Auch wenn an den Universitäten immer weniger Beamtinnen und Beamte sind, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch Beamtinnen und Beamten weiterhin Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden. Sandra Strohmaier Dr. Brigitte Sandara Arbeitsunterlagen zum Erstellen von Arbeitsplatzbeschreibungen finden Sie auf der ZA-Homepage unter:

7 7 NEWSLETTER 3/2014 Was LEHRLINGE wissen sollten 3 Zum Betreuungsbereich des ZA beim BMWFW-WF gehören auch die Lehrlinge in der Zentralstelle und an den nachgeordneten Dienststellen. Derzeit werden in der Zentralleitung mehr als 20 Lehrlinge in den Bereichen Informationstechnologie/Technik und Verwaltung ausgebildet; an den verschiedenen nachgeordneten Dienststellen ca 40 Lehrlinge zusätzlich in den Bereichen Chemielabortechnik sowie Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenz. Das BMWFW-WF hat in Zusammenarbeit mit anderen im Bereich der Lehre schon viel erreicht: laufende Modernisierung bestehender Lehrberufe, Modularisierung (flexiblere Gestaltung der Ausbildung und verbesserte Kombinationsmöglichkeiten, leichtere Anerkennung bereits erworbener Qualifikation, besseres Eingehen auf spezielle Branchen), integrative Berufsausbildung (maßgeschneiderte Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche), Maßnahmen zur Sicherung des Lehrstellenmarktes (zielgerichtete Förderung von Ausbildungsunternehmen durch die "Lehrlingsförderung NEU"), Auslandspraktika (Unterstützung von Lehrlingen, Schülern, Fachkräften und Ausbilder/-innen), Lehre mit Matura (Durchlässigkeit in der Ausbildung). 4 Für Lehrlinge ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte haben diese seien hier punktuell angeführt: Rechte Recht auf einen schriftlichen Lehrvertrag zwischen dem BMWFW und dem Lehrling Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung Anspruch auf einen regelmäßigen Lohn (Lehrlingsentschädigung) Anspruch auf einen 5-wöchigen Erholungsurlaub Anspruch auf Freistellung für den Berufsschulbesuch Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit ihrer Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen (je nach deren Berufsbild) Recht auf geregelte Arbeitszeit von 8 Stunden/40 Wochenstunden (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) Pflichten Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf nach bestem Wissen und Gewissen zu erlernen Regelmäßiger Besuch der Berufsschule unerlässlich Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten der ihnen bekannten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Sofortige Meldepflicht bei Erkrankung bzw sonstiger Verhinderung Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden! 3 Erwähnt sei hier, dass die Lehrlinge an den Universitäten nicht dem Betreuungsbereich des ZA angehören! 4

8 8 NEWSLETTER 3/2014 Bis zum 15. Lebensjahr gebührt eine Ruhezeit von 14 Stunden innerhalb von 24 Stunden Bis zum 18. Lebensjahr gebührt spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten 3-monatige Behaltefrist nach Ende der Lehrzeit Mutterschutz im Sinne des Mutterschutzgesetzes Anspruch auf Pflegefreistellung Ein Lehrverhältnis aufzulösen, ist eine heikle Angelegenheit bitte unbedingt den/die PersonalvertreterIn des Vertrauens aufsuchen! Lesen Sie dazu mehr auf der Homepage des ZA: Der ZA gratuliert allen Lehrlingen ganz herzlich, die im Juli 2014 ihre LAP bestanden haben. Gleichzeitig heißt der ZA die neun neuen Lehrlinge im Bereich des BMWFW-WF herzlich willkommen! BILDUNGSPROGRAMM DES BUNDES 2014: Die Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) ist das Aus- und Weiterbildungsinstitut für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesdienstes.

9 9 NEWSLETTER 3/2014 Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen im Jahr 2015 Mag. Alfred LURF, LL.B.(WU) Abteilung IV/4 in der Hochschulsektion im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung 5 Nächstes Jahr stehen wieder die Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen (LV) zwischen dem BMWFW- WF und den 21 öffentlichen Universitäten (plus Donauuniversität Krems) auf dem Plan. Die Leistungsvereinbarungen sind dabei das zentrale Element zur Finanzierung und Steuerung der autonomen öffentlichen Universitäten. Die Republik Österreich, vertreten durch das BMWFW-WF, hat die Rolle der Bestellerin und die Universität die Rolle der Erbringerin von vereinbarten Leistungen, wobei den Universitäten im Rahmen des Universitätsgesetz 2002 stets volle Autonomie im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre zugesichert wird. Die LV wurden erstmals im Jahr 2006 (für die Periode ) verhandelt und gehen somit im nächsten Jahr in die 4. Runde ihres Bestehens. Dabei sind insgesamt über Studierende und rund Personen, die an den Universitäten arbeiten (ca Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals und ca Personen des allgemeinen Personals) mittelbar von den LV betroffen. Die Leistungsvereinbarungen der aktuellen Periode ( ) regelt dabei die Verteilung von mehr als 7,4 Milliarden EUR an die österreichischen öffentlichen Universitäten. Alle Leistungsvereinbarungen sind öffentlich zugänglich und damit für alle Interessierten jederzeit einsehbar. Seit es die LV zwischen dem Ministerium und den Universitäten gibt, wurde auf beiden Seiten von Periode zu Periode dazugelernt, sodass die Prozesse zur Vorbereitung und Abwicklung immer mehr an Qualität gewinnen. So haben beispielsweise die Universitäten bereits im Oktober 2014 die neuerstellte Muster- Leistungsvereinbarungen und Arbeitsbehelf erhalten, die als Leitfaden zur einheitlichen Strukturierung sowie Sicherstellung von Mindestinhalten erstellt wird (das sind 5 Monate früher als beim letzten Mal). Mit Ende April 5 Die zentralen Aufgabenfelder der Abteilung liegen in der Wahrnehmung der Angelegenheiten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg in Zusammenhang mit den Leistungsvereinbarungen, der Weiterentwicklung der der Qualitätsstandards im Bereich Lehre sowie der Koordination des Studienangebots in Zusammenwirken mit weitere Fachabteilungen. Zur Abteilung IV/4 gehört auch das Referat zur Koordinierung und Dokumentation verschiedener Prozesse in Zusammenhang mit den Leistungsvereinbarungen (Geschäftsstelle Leistungsvereinbarungen). Die Geschäftsstelle dient als Informationsdrehscheibe innerhalb der Hochschulsektion sowie als Verbindungsglied zur Forschungssektion in allen organisatorischen Belangen zur Vorbereitung und Abwicklung aller LV-relevanten Prozesse. Neben rein administrativen Aufgaben werden auch inhaltliche Themen vorbereitet, kommuniziert und in weitere Folge dokumentiert. Die Geschäftsstelle ist zentrale Anlaufstelle für alle mit den LV befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Sektionsleitung, um notwendige Prozesse so transparent und effizient wie möglich zu organisieren. 6 Alle Zahlen Studienjahr 2012/13 (Statistisches Taschenbuch 2013)

10 10 NEWSLETTER 3/ werden die Universitäten schließlich ihre Leistungsvereinbarungs-Entwürfe an das Ministerium schicken, wo diese gesichtet und analysiert werden. Bis spätestens Ende August 2015 erhalten die Universitäten schließlich mittels einer Stellungnahme des Ministeriums eine erste offizielle Rückmeldung. Davor finden über die Sommermonate hinweg zahlreiche Gespräche zwischen dem Ministerium und den Universitäten statt um allfällige Rückfragen zu klären und Erwartungshaltungen beider Seiten zu präzisieren. Auf Basis der offiziellen Stellungnahme werden die Leistungsvereinbarungs-Entwürfe nochmals überarbeitet, sodass am Anfang Oktober 2015 die eigentlichen (persönlichen) Verhandlungen zwischen dem Ministerium und den Universitäten beginnen können. Das Ziel ist, bis Ende 2015 mit allen 22 Universitäten erneut die Leistungsvereinbarungen für die Jahre abzuschließen. Zur optimalen Vorbereitung und Abwicklung der notwendigen Prozesse, gibt es im Ministerium für jede Universität eine spezialisierte Taskforce, die ein breites Spektrum der unterschiedlichen Leistungsbereiche abdeckt. So stehen dem Verhandlungsleiter zur Vorbereitung und während den Verhandlungen selbst Expertinnen und Experten, beispielsweise für die Bereiche Budget, Bau/-Infrastruktur, Forschung/EEK, Lehre, etc. zur Seite. Folgende Themen werden dabei in der nächsten LV-Periode im Fokus der Verhandlungen stehend: Neben der Sicherstellung der wirtschaftlichen Fortführung sowie Absicherung des bisherigen Betriebs, soll eine bessere Nutzung der Ressourcen in Forschung/Erschließung und Entwicklung der Künste und Lehre vorangetrieben werden. Dies muss mit einer weiteren Abstimmung bei Profil- und Schwerpunktsetzungen Hand in Hand gehen. Dabei soll neben den klassischen Leistungsbereichen Forschung und Lehre, verbunden mit einer internationalen / europäischen Ausrichtung (v.a. EU2020 / Horizon 2020) auch die Dritte Mission besser sichtbar gemacht werden. Dahinter stecken unter anderen Aktivitäten, die zur Steigerung der Wahrnehmung und Wertschätzung von Wissenschaft und Forschung in der Bevölkerung beitragen. Das Ziel ist, die vielfach bereits unternommenen Anstrengungen noch besser sichtbar und in weiterer Folge auch für einen möglichst großen Personenkreis nutzbar zu machen. Die Universitäten übernehmen daher nicht nur die Rolle von Wissensproduzentinnen sondern verpflichten sich auch als Vordenker in den Bereichen Nachhaltigkeit, Effizienz sowie unternehmerischen Handelns stets den Entwicklungen unserer Zeit einen Schritt voraus zu sein. Zur Erreichung der angesprochenen Ziele bedarf es insbesondere einer sorgsamen Personalpolitik, welche auf das Universitätsprofil abgestimmt sein muss und dabei ein Arbeitsklima sicherstellt, das den Ansprüchen der Wertschätzung und Motivation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonderen Raum gibt. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Verwaltungsbereich Wissenschaft- Forschung unterstützt die Universitäten auf diesem Weg als Partner und sieht dem LV-Verhandlungsjahr 2015 positiv entgegen. Mag. Alfred Lurf

11 11 NEWSLETTER 3/2014 T E R M I N A V I S O Personalvertretungswahlen/Zentralausschusswahlen am 27. und 26. November 2014 Wie schon vor 5 Jahren werden die Wahlen österreichweit an den Universitäten wieder mittels BRIEFWAHL erfolgen. Sie erhalten die Unterlagen voraussichtlich in der zweiten Novemberwoche an Ihre Privatadresse (eine Zusendung an die Dienstadresse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, auch wenn es tagsüber praktischer wäre); um eine gültige Stimme abgeben zu können, muss Ihr Stimmzettel spätestens am 27. November 2014 bei der zuständigen Wahlkommission eingetroffen sein (bitte beachten Sie den Postweg)! Ebenso wie 2009 werden in der Zentralleitung des BMWFW-WF sowie an manchen nachgeordneten Dienststellen WAHLKOMMISSIONEN eingerichtet und Sie können Ihre Stimme direkt vor Ort abgeben. Die Details erhalten Sie vom zuständigen Wahlausschuss. GÖD-Broschüre: ( Ergänzungen Familienbeihilfe, Mutter-Kind-Pass 40 Jahre etc..) Für GÖD-Mitglieder als Download erhältlich: Homepage der GÖD Sehr geehrte Frau Strohmaier, liebe Sandra! Große Worte zu machen, ist nicht meine Art und Weise viele Worte das auch nicht. Was ich hier zu sagen habe, dafür genügen eigentlich zwei Sätze, nämlich: Danke an dich, Sandra Strohmaier Vorsitzende im ZA, für dein Bemühen mich für eine Auszeichnung zum Vorschlag zu bringen. Ein Danke, dem Kollegium Zentralausschuss für die einstimmige Beschlussfassung unter deiner Leitung, dem BMWF unter der Federführung von Herrn Gerald Rubin und der Präsidentschaftskanzlei für den Entschluss mich zu ehren. Je älter man wird, desto mehr kann man sich daran gewöhnen, einen Ehrenerweis zu bekommen. Darauf aber, dass ich das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich erhalten habe darauf darf ich ehrlich stolz sein. Ich bin mir bewusst, dass ich die höchste Auszeichnung erhalten habe, die Österreich in diesem Fall zu vergeben hat; und ich bin dafür ganz besonders dankbar, weil diese Ehrung nicht mir allein gelten kann. Für mich ist sie weit mehr als eine Anerkennung nur meines persönlichen Wirkens. Ich sehe mich geehrt gleichsam stellvertretend für alle Mitstreiter und Wegbegleiter, die an meiner Seite oder unter meiner Anleitung in den vergangenen mehr als 30 Jahren dazu beigetragen haben, den guten Ruf der Universität durch erfolgreiche Leistungen wie die Abhaltung der Lehrveranstaltungen, die Bewältigung von Herausforderungen in den Gremien der Tu und die Arbeit in der Interessensvertretung mit all ihren Bediensteten zu stärken. Liebe Sandra, du hast alles gegeben, dass meine Ehrung für mich zu einem wunderschönen Erlebnis geworden ist. Dafür sage ich dir herzlich Dankeschön. Die vielen guten Wünsche für die Zukunft, verbunden mit ehrenden Rückblicken, haben mich sehr gefreut. Zugleich aber auch ein wenig gerührt. Ich weiß gar nicht, ob ich diese Elogen alle so verdient habe. Auf jeden Fall wird mich die erfreuliche Erinnerung an diesen außergewöhnlichen Tag noch lange begleiten. Ich bedanke mich für die Auszeichnung, die mir zuteilgeworden ist, und für deine Laudatio. Wolfgang Wurzwallner Graz, 18.Juli 2014

12 12 NEWSLETTER 3/2014 Neue Leistungen der BVA 1. Zahngesundheit Eine Satzungsänderung, die die BVA seit als einzige Kasse österreichweit beschloss, ist ein erhöhter Zuschuss für Kronen und Brückenglieder (entbehrlich, dh kein medizinischer Sonderfall) von 200. Bei Implantaten (entbehrlich) wurde der Zuschuss auf 350 erhöht. Bei allen Fällen gilt die Einhaltung der 6 Jahresfrist als Voraussetzung. Bei unentbehrlichen (dh medizinische Sonderfälle, die dem Chefarzt vorgelegt werden) Kronen oder Brückengliedern wurde der Zuschuss auf 450 erhöht und bei unentbehrlichen Implantaten auf 700. Seit 1. Mai 2014 wird ein Zuschuss für Fissurenversiegelung zur Kariesprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen von 20 pro Zahn gewährt. Seit 1. Jänner 2014 wird eine Erhöhung des Kostenzuschusses für festsitzende kieferorthopädische Behandlungen (= festsitzende Zahnspange) auf 1000 pro Jahr gewährt. Seit Oktober 2012 gibt es einen Zuschuss für die Mundhygiene von 35 für maximal 2-mal pro Jahr. Auch diese Leistung bietet die BVA als einzige Kasse österreichweit. 2. Erhöhte Zuschüsse für PSYCHOTHERAPEUTISCHE Behandlungen Markanter Anstieg bei seelischen und psychischen Erkrankungen ist zu verzeichnen, gerade im Öffentlichen Dienst. Daher erhöht die BVA die Zuschüsse für psychotherapeutische Behandlungen. EINZELZSITZUNGEN bisher ab ab 25 Minuten 12,72 23,34 ab 50 Minuten 21,80 40,- GRUPPENSITZUNGEN bisher ab ab 45 Minuten 5,09 9,34 ab 90 Minuten 7,27 13,34 3. REHA in Deutschland für mitversicherte Kinder ist die BVA zuständig (falls behandlungsbedürftig und eigener Antrag vorliegt) Inntalklinik Simbach (psychosom.) Inntalerhof Klinik Neuburg (psychosom.) Klinik Waldmünchen Heiligenfeld (psychosom.) Klinik Alpenhof Chieming (deg. rheum. Erkrankungen, Herz/Kreislauf, Stoffwechsel, pulmolog., psychosom.) Rehaklinik Waldfrieden Buckow (Bewegungsapp., Atemwege, Haut, psychosm.) Adipositas Rehabilitationszentrum Insula für Kinder, Berchtesgaden 4. Kur in Österreich Heime, wo Kinder privat mitgenommen werden können Bad Waltersdorf Ring Gesundheitszentrum Sonntagberg Wildbad Einöd (Kinderbetreuung in den Sommerferien ab 3 Jahren, Betreuungspauschale ca 470,-) Bad Schönau Königsberg Bad Bleiberg (Kinderbetreuung Juli/August) Bad Zell Projekt MIA d. oö GKK (= miteinander Auszeit) Kurbewilligung für Mutter und Kind als BP 5. Kuren für Kinder Gleichenberg (Lunge, Haut) Bad Bleiberg (Lunge, Kinderbetreuung in den Sommerferien) Wien, im September 2014

13 13 NEWSLETTER 3/2014 Das Fußballmatch Wissenschaft gegen Unterricht Liebes Fußballteam des Bereiches Wissenschaft, herzlichen Glückwunsch zu Eurem Sieg im traditionellen Spiel gegen die Mannschaft des Unterrichtsministeriums! Nach einem flotten und spannenden Schlagabtausch stand es am Ende der regulären Spielzeit 3:3. Im 11-Meter- Schießen konnte das Match verdient gewonnen werden. Vielen Dank für Euren Einsatz und vielen Dank auch an jene, die unser Team unterstützt haben. Ich freue mich auf die Revanche im nächsten Jahr und hoffe, dass wieder möglichst viele dabei sein werden. Thomas Weldschek, (DA VS BMWFW-WF) Auch der Zentralausschuss im BMWFW-WF gratuliert sehr herzlich!

14 14 NEWSLETTER 3/2014 Soziale Belange Das Beratungsgespräch Im Beratungsgespräch übernimmt die/der BeraterIn die Gesprächsführung und unterstützt Ratsuchende dabei, zu einer Frage- oder Problemstellung Lösungen zu entwickeln und Entscheidungen zu treffen. Während dieses Beratungsprozesses wendet der/die BeraterIn verschiedene Regeln und Techniken der Gesprächsführung an, um das Beratungsziel umzusetzen. So stellt sie/er zb Fragen, die es dem Gegenüber ermöglichen, die Situation zu reflektieren und deren Sichtweise zu erweitern und hilft bei der Suche nach Alternativen, stellt aber auch ihr/sein Fachwissen zur Verfügung. Das Beratungsgespräch ist das grundlegende Instrument/Medium für PersonalvertreterInnen/BetriebsrätInnen. Es ist daher unumgänglich, dass gewählte PersonalvertreterInnen/BetriebsrätInnen Kompetenzen im Bereich der Kommunikation und der Gesprächsführung haben, und vor allem ihre eigene Wahrnehmung stärken. Die alljährlich stattfindenden ZA-Seminare tragen ein Stück dazu bei; aber auch in der Bundesvertretung 16 (Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft in der GÖD) werden jedes Jahr spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten und Schulungen für PersonalvertreterInnen/BetriebsrätInnen angeboten. Ein erstes Beratungsgespräch dauert in der Regel ca 1 Stunde gemeinsam wird entscheiden, wie es weitergeht. Vor Beginn des Gespräches ist es unerlässlich, KollegInnen darüber zu informieren, dass das Gespräch absolut vertraulich behandelt wird über das weitere Vorgehen gemeinsam entschieden wird und genügend Zeit für das Gespräch zur Verfügung steht. Jedes Beratungsgespräch sollte eine klare Struktur haben PersonalvertreterInnen/BetriebsrätInnen führen durch dieses Gespräch sie behalten den roten Faden. Betroffene KollegInnen sollen/können ihre Anliegen frei von der Leber erzählen; die/der PersonalvertreterIn/BetriebsräterIn muss aktiv zuhören und durch gezielte Fragetechniken das Wesentliche herausfiltern. Durch systematisches Nachfragen und Zusammenfassen des Gesagten wird die Situation wesentlich klarer und das Kernproblem sichtbar. Um ein Anliegen/ein Problem als positiv erledigt ansehen zu können, sollten folgende Phasen durchlaufen werden: Beginn; Problemdarstellung; Zielvereinbarung; Problembearbeitung; Ergebnisfindung; Absprachen! Aus der Praxis wissen wir, dass aus zeitlichen Gründen oftmals nicht alle Punkte abgehandelt werden können; ein Zweit- bzw Folgegespräch sollte daher im Anschluss vereinbart werden. Entscheidungen sind in allen Lebensbereichen notwendig. Nicht immer kann ein Konsens gefunden werden oftmals (90% der Fälle) wird ein Kompromiss geschlossen. Vielfach ist es auch nicht möglich eine eigenständige Entscheidung zu treffen die Entscheidung wird uns abgenommen! Doch nur selbstdefinierte Entscheidungen führen zu einem lang anhaltenden, positiven Ergebnis; deshalb ist es für PersonalvertreterInnen/BetriebsrätInnen von größtem Interesse, KollegInnen durch Gespräche zu Entscheidungen bzw Lösungen zu leiten und zu führen. Wenden Sie sich bei allfälligen Fragen und Problemen an die/den PersonalvertreterIn/BetriebsrätIn Ihres Vertrauens er/sie wird Sie gerne begleiten und beraten. Persönlich darf ich Sie einladen, mich jederzeit per Mail oder per Telefon zu kontaktieren. Ihre Sandra Strohmaier

15 15 NEWSLETTER 3/2014 Dienststellenbesuche in Innsbruck & Salzburg im Oktober 2014 Gemeinsam mit der Vorsitzenden der Bundesvertretung 16, Frau Gabriele Waidringer hat die Vorsitzende des ZA, Sandra Strohmaier am 1. und 2. Oktober 2014 die schon traditionellen Bundesländerbesuche in Innsbruck und Salzburg abgehalten. Die in beiden Bundesländern stattgefundenen Sprechstunden wurden von den Kolleginnen und Kollegen sehr zahlreich angenommen. In Innsbruck stehen uns dankenswerter Weise die Räumlichkeiten des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal an der Universität Innsbruck für vertrauliche Gespräche zur Verfügung. Mit den BR- Vorsitzenden der Universität Innsbruck, Herrn Erwin Vones, und mit Herrn Mathias Schaller, Medizinische Universität Innsbruck, besteht seit Jahren eine sehr enge Zusammenarbeit. Aufgrund der großen Nachfrage waren die Sprechzeiten leider begrenzt; das zeigt, dass in der KollegInnenschaft Kommunikationsbedarf besteht. Das zeigt uns als PersonalvertreterInnen wiederum, wie wichtig die Bundesländerbesuche sind. Besonders erfreulich war heuer wieder der Stammtisch in Innsbruck. Viele bekannte Gesichter, viele inzwischen zu FreundInnen gewordene KollegInnen, haben daran teilgenommen. Aber auch neue Kolleginnen haben sich die Zeit genommen und mit uns in gemütlicher Runde manches über den Arbeitsalltag, aber auch über Privates gesprochen. Die seit 2010 ins Leben gerufenen Stammtische sollen dazu dienen, einander persönlich kennenzulernen und eine gute Kommunikationskultur zu entwickeln. Viele Problematiken lassen sich im persönlichen Gespräch einfach besser erklären. Über eine Einladung bei unserem nächsten Besuch in Innsbruck eine nachgeordnete Dienststelle zu besuchen, haben wir uns ganz besonders gefreut. In Salzburg haben wir heuer erstmals die KollegInnen vor Ort an ihren Dienststellen besucht, wo wir freundlichst empfangen und bewirtet wurden und so einen kleinen Einblick in den Arbeitsalltag bekommen konnten. Dass nicht alle Probleme gleich vor Ort gelöst werden können ist klar; ganz klar ist aber, dass alle anstehenden Themen weiter bearbeitet und begleitet werden.

16 16 NEWSLETTER 3/2014 Pensionsantrittsalter 2013 um 0,2 Jahre gestiegen - Österreichs Verwaltung gut aufgestellt - GÖD fordert Ende des Aufnahmestopps strenger Aufnahmestopp läuft 2014 aus Und last but not least darf ich Ihnen eine interessante APA-Aussendung vom 27. Oktober 2014 übermitteln: Wien (APA) - Der Bund hat seit 2003 rund Mitarbeiter abgebaut, seit 1997 ist der Personalstand sogar um fast Beschäftigte gesunken. Diese Zahlen gehen aus dem neuesten Personalhandbuch hervor. Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) freute sich über die im internationalen Vergleich "sehr gut aufgestellte" Verwaltung. Die GÖD fordert hingegen gegenüber der APA ein Ende des Aufnahmestopps. Mit Stichtag hatte der Bund Beschäftigte auf Vollzeitbasis. Im Jahr 2003 waren es noch mehr als und im Jahr 1997 fast Verantwortlich dafür sind einerseits Ausgliederungen (mehr als Beschäftigte in den letzten 15 Jahren), aber auch der Einsparungskurs mit einem seit Jahren weitgehend geltenden Aufnahmestopp. Damit beschäftigt der Bund bereits weniger Personal als die Länder, die insgesamt fast Bedienstete hatten, dazu kamen noch Beschäftigte der Gemeinden. Gesunken ist dabei auch der Anteil der Beamten des Bundes. Ende 2013 lag er bei 57,8 Prozent, wobei die restriktive Pragmatisierungspolitik bei jüngeren Jahrgängen bereits zu einem deutlich niedrigeren Anteil geführt hat. Bei den über 50-Jährigen liegt der Anteil der Beamten noch bei rund 74 Prozent, bei den unter 40-Jährigen hingegen nur noch bei 42 Prozent. In Österreich arbeiten derzeit 10,7 Prozent der Berufstätigen im Öffentlichen Dienst. Im OECD-Schnitt liegt der Anteil mit 15,5 Prozent um rund die Hälfte höher. Am höchsten ist der Anteil in den skandinavischen Ländern (Norwegen und Dänemark je rund 30 Prozent), am niedrigsten in Japan und Korea mit 6,5 bzw. 6,7 Prozent. Steßl freute sich, dass der öffentliche Dienst im internationalen Vergleich "sehr effizient organisiert" und die Verwaltung "sehr gut aufgestellt" sei. "Trotzdem sind wir in Zeiten der Budgetkonsolidierung gefordert, laufend weiter die Effizienz im öffentlichen Bereich zu verbessern", betonte die Staatssekretärin. Für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) bestätigen die Zahlen hingegen, dass der Aufnahmestopp beendet werden müsse. Andernfalls drohe die hohe Qualität der Verwaltung verloren zu gehen, erklärte ein Sprecher der GÖD auf Anfrage der APA. Die Staatssekretärin kündigte jedenfalls an, dass der Personalstand über die kommenden Jahre "stabil" bleiben werde, innerhalb des Bundesdienstes würden sich aber die Schwerpunkte ändern. Daher will sie verstärkt auf das Mobilitätsmanagement setzen, um Beschäftigte zu unterstützen, die innerhalb des Bundes wechseln wollen. Bisher haben damit mehr als Personen innerhalb des Bundes neue Arbeitsplätze gefunden. Ein Problem

17 17 NEWSLETTER 3/2014 im Bund ist die hohe Altersstruktur der Beschäftigten. Seit 1995 ist das Durchschnittsalter der Bundesbediensteten von 40,5 auf 45,3 Jahre gestiegen. In der Privatwirtschaft liegt das Durchschnittsalter im Vergleich dazu nur bei 37,8 Jahren. Der Anteil der 45-Plus-Mitarbeiter ist im Bund von 35 auf 57 Prozent angewachsen. Der Anteil der Unter-35-Jährigen liegt auf der anderen Seite dafür nur bei 21 Prozent, im Vergleich zu 37 Prozent bei allen Erwerbstätigen. Bis 2026 werden im Bund und 44 Prozent des bestehenden Personals in Pension gehen. Das Pensionsantrittsalter der Bundesbeamten ist im Vergleich zu 1995 um 4,3 Jahre gestiegen. Bundesbeamte sind im Vorjahr durchschnittlich mit 60,7 Jahren in den Ruhestand gewechselt. Im Vergleich zu 2012 bedeutet dies einen leichten Anstieg um 0,2 Jahre. Das Pensionsantrittsalter im Bundesdienst liegt somit um 2,4 Jahre über jenem der Privatwirtschaft. "Die erfreuliche Entwicklung des Pensionsantrittsalters zeigt, dass im Bundesdienst der Herausforderung der altersgerechten Arbeitsplätze auch wirklich bewusst begegnet wird", erklärte Steßl dazu gegenüber der APA. Keine gravierenden Unterschiede zwischen Beamten und Privatwirtschaft gibt es in Sachen Krankenstände. Im Bundesdienst wurden im Vorjahr im Schnitt 13,2 Krankenstandstage registriert, im ASVG-Bereich 13,0 Tage. Analog zur wachsenden Frauenerwerbsquote steigt auch beim Bundespersonal der Frauenanteil - von 35,9 Prozent im Jahr 1995 auf 41,2 Prozent im Vorjahr. Bei den Vertragsbediensteten waren die Frauen mit 59,8 Prozent in der Mehrheit, unter den Beamten lag der Anteil bei 26,2 Prozent. Auch bei den Führungsfunktionen haben die Frauen etwas aufgeholt: von 24 auf 26,3 Prozent bei den Spitzenfunktionen der Akademikerinnen (Sektions-, Gruppenleiterinnen), von 35,1 auf 36,8 Prozent im mittleren Management der Akademikerinnen. Der Einkommensunterschied im Bundesdienst hat sich von 13,3 Prozent im Jahr 2012 auf 12,8 Prozent im Jahr 2013 verringert. Insgesamt sind fast ein Drittel der Bundesbediensteten (32,6 Prozent) Akademiker, im Vergleich zu nur 12,6 Prozent in der Privatwirtschaft. 7 Bund 2 - Strenger Aufnahmestopp läuft Ende 2014 aus Utl.: Ab 2015 wird jede zweite frei werdende Stelle nachbesetzt Wien (APA) - Das Beamten-Staatssekretariat hat am Montag zur Gewerkschaftsforderung nach einem Ende des Aufnahmestopps klargestellt, dass mit Ende dieses Jahres der strenge Aufnahmestopp ohnehin ausläuft. Es sei bereits beschlossen, dass ab 2015 bis 2018 jede zweite frei werdende Stelle nachbesetzt wird, hieß es im Büro von Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) gegenüber der APA. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es dann zusätzlich auch für Unterstützungspersonal an Schulen. Schon jetzt vom Aufnahmestopp ausgenommen sind der Exekutivdienst, Richter, Staatsanwälte, Lehrer, Arbeitsinspektion, Justizwache und Finanzpolizei. 7 Im Internet abrufbar ist das Personalhandbuch "Das Personal des Bundes 2014" unter

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