Fragestunde zum Thema Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannten Altanschließern anlässlich der Landtagssitzung am 20.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fragestunde zum Thema Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannten Altanschließern anlässlich der Landtagssitzung am 20."

Transkript

1 Fragestunde zum Thema Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannten Altanschließern anlässlich der Landtagssitzung am 20. Januar 2016 Abgeordneter Sven Petke (CDU): Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im November in einer Entscheidung die Anwendung einer wesentlichen Vorschrift des Kommunalen Abgabengesetzes als verfassungswidrig zurückgewiesen. Wir haben seitdem im Land eine durchaus kritische Situation. Ich frage die Landesregierung, wie sie diese Entscheidung des BVerfG zu den sogenannten Altanschließern bewertet, bewertet in Bezug auf die betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburger, bewertet in Bezug auf die betroffenen Verbände und auf die betroffenen Kommunen? Innenminister Karl-Heinz Schröter: Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Herr Petke, der angesprochene Beschluss des BVerfG vom 12. November vergangenen Jahres stellt die Aufgabenträger und natürlich auch das Land vor eine völlig neue Situation. Die in Rede stehende Regelung war zuvor nicht beanstandet worden, und zwar nicht beanstandet worden von den Verwaltungsgerichten, aber auch nicht vom Oberverwaltungsgericht (OVerwG) Berlin-Brandenburg und auch nicht vom Brandenburger Landesverfassungsgericht. Nach Ansicht des BVerfG aber entfaltet die Regelung eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Es hat deshalb zwei Entscheidungen des OVerwG zu Beitragserhebungen in der Stadt Cottbus aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das OVerwG wird in dieser Sache am 11. Februar mündlich verhandeln.

2 Welche wirtschaftlichen Folgen die Umsetzung der Karlsruher Entscheidung für die Aufgabenträger und die betroffenen Abgabepflichtigen hat, kann die Landesregierung derzeit nicht einschätzen. Hierzu bedarf es zunächst einer sorgfältigen Bestandsaufnahme durch die kommunalen Aufgabenträger. Nur sie können die ganz unterschiedlichen Fallkonstellationen in ihrem Gebiet und die jeweiligen Konsequenzen daraus einschätzen. Eines erscheint mir jedoch sicher: Die Patentlösung wird es nicht geben. Eine zweite Einschätzung darf ich hinzufügen: Ich denke, man sollte jetzt nicht vorschnell reagieren, sondern zunächst prüfen, abwägen und dann reagieren. Die Situationen in unserem Land sind höchst unterschiedlich, so auch die Betroffenheit bei den Bürgerinnen und Bürger. Es wird am 27. Januar ein Zusammentreffen der Kommunalaufsichten des Landes geben, und zwar mit der Kommunalaufsicht des Innenministeriums (MIK). Wir werden uns dazu verständigen, wie wir mit dem Thema weiter umgehen wollen, auch und insbesondere, nachdem die Kommunalaufsichten der Kreise eine Einschätzung der Situation vor Ort geben. Wir werden als Landesregierung dann sicher auch ein Gutachten in Auftrag geben, aber vorher müssen wir wissen, welche Fragen am drängendsten sind, um auch die Aufgabenstellung für einen Gutachter so exakt wie möglich zu machen, denn dieses Gutachten soll ja auch wirklich weiterhelfen. (Es folgen gesammelten Nachfragen.) Abgeordneter Sven Petke (CDU): Herr Minister, bis wann will Ihr Haus eine Auskunft für die Brandenburger erarbeiten, die sich natürlich jetzt aus meiner Sicht zurecht Hoffnung machen, dass sie in einer ähnlich gelagerten Fallkonstellation darauf hoffen können, dass die von ihnen gezahlten Beiträge zurückerstattet werden? Können Sie uns auch im Hinblick auf die soeben geführte Diskussion zum Nachtragshaushalt eine Auskunft darüber geben, wie hoch denn möglicherweise insgesamt die in Rede stehenden Rückzahlungen was das Volumen in Euro betrifft sind?

3 Abgeordneter Peter Vída (BVB/Freie Wähler): Herr Minister, Sie haben ja sehr stark betont, welche Gerichte alle zunächst das anders entschieden hätten, und das auch das LVG das anders gesehen hat, und dass das BVerfG jetzt eine andere Auffassung vertreten würde. Würden Sie vielleicht den Anwesenden und auch mir vielleicht nochmal erklären, ob Sie das genau so sehen, dass die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte und alle Behörden auch dieses Landes binden? Vielleicht dazu nochmal eine Klarstellung Ihrerseits. Des Weiteren eine Frage: Sie haben ja auch gesagt gerichtet an den Raum der Abgeordneten man dürfe keine vorschnellen Schlüsse ziehen, keine vorschnellen Entscheidungen treffen? Das sei Ihr Rat in dieser Sache. Welchen Rat erteilen Sie denn den Bürgern, die noch nach Veröffentlichung des Beschlusses des BVerfG Bescheide von , Euro bekommen haben, mit Postzustellungsurkunde, am 31. Dezember, von den Verbänden, die einfach in pflichtschuldiger Erfüllung der Direktiven hier den Leuten noch die Bescheide zustellen. Welchen Rat erteilen Sie den Menschen in diesem Land? Abgeordneter Uwe Liebehenschel (CDU): Ich finde es ja schön, dass sich am die Kommunalaufsichten gemeinsam treffen, aber ich denke, dass das Innenministerium in der Pflicht ist, und frage daher den Innenminister: Sieht das Innenministerium den verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber bestandskräftigen Beitragsbescheiden verletzt, wenn Beitragsbescheide bis zum Jahr 2000, für die die vierjährige Festsetzungsverjährung nicht eingehalten wurde, zurückgezahlt werden, und dies die Typengrenze zehn Prozent aller Beitragsforderungen überschreitet? Sind dann zwingend die Beitragsforderungen zu splitten in Beitragszahler und Nicht-Beitragszahler? Abgeordneter Rainer Genilke (CDU): Meine Frage bezieht sich natürlich auch auf die Rückforderungsansprüche, von denen Sie gerade sagten, dass sie noch nicht genau bezifferbar sind. Also das Datum, aber ich denke auch, da wir schon längere Zeit über das Kommunalabgabengesetz (KAG) reden und auch über die Beiträge reden, dass

4 es hier eine ungefähre Zahl gibt, die Sie uns heute nennen können, zwischen denen sich das bewegt. Und natürlich die Frage, die sich daran anschließt: Ob sich das Land in einer finanziellen Einstandspflicht sieht. Wenn ja, über welche Mittel über das Schuldenmanagement hinaus? Innenminister Karl-Heinz Schröter: Selbstverständlich haben wir jetzt ein Urteil, das die davorliegenden Urteile korrigiert. Und ich gehe davon aus, dass sich das OVerwG bei seiner mündlichen Beratung am 11. Februar natürlich an diesem Urteil orientierend zu einer neuen Entscheidung über die beiden in Rede stehenden Klagen kommen wird. Allerdings und deshalb habe ich das betont kam die Entscheidung des BVerfG für uns überraschend, weil alle anderen Urteile eben anders aussahen und die Tendenz klar in eine andere Richtung zeigte. Zwei Fragen kann ich zusammenfassen, nämlich die ungefähre Größenordnung der in Rede stehenden Anschlussbeiträge. Hier würde ich nur spekulieren können, denn es ist auch völlig offen, wie die einzelnen Aufgabenträger reagieren werden. Ein bestandskräftiger Bescheid muss nicht zurückgezahlt werden, kann aber zurückgezahlt werden, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft wurde: Wie kann man die Gebührengerechtigkeit am besten herstellen, und wie ist dann das Gesamtfinanzierungskonzept wieder auszugleichen? Deshalb kann ich, bevor ich mit den entsprechenden Aufgabenträgern die Dinge nicht ausgewertet habe, nicht einmal ansatzweise eine Zahl nennen, die am Ende nicht belastbar ist. Herr Petke, zu ihrer ersten Nachfrage: Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern gar keine Antwort geben, denn wir sind nicht diejenigen, die mit ihnen kommunizieren. Die Aufgabenträger sind diejenigen, die hier mit den Bürgerinnen und Bürgern das Verfahren zu vereinbaren haben. Im Übrigen gibt es welche, die dieses Problem nicht haben, weil sie entweder eine andere Veranlagungsart festgesetzt haben, nämlich alle Investitionen werden über die Mengengebühr refinanziert. Das ist so ein Beispiel, wo man überhaupt keine Probleme hat. Andere wiederum haben ganz offensichtlich rechtzeitig die Korrekturen an ihren Satzungen vorgenommen, sodass sie auch keine Probleme haben. Die Problemfälle sind in einigen Regionen, aber nicht flächendeckend, und die haben auch etwas zu tun mit Entscheidungen von

5 kommunalen Verantwortungsträgern, die jetzt natürlich gezwungen sind und aufgefordert sind, sich vernünftig mit diesem Problem auseinanderzusetzen. Mein Rat an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch Aufgabenträger lautet: Bitte jetzt nicht in Aktionismus verfallen. Bitte, bevor man handelt, prüfen, abwägen und dann vernünftig agieren, um und jetzt bin ich bei der nächsten Frage gebührend Gerechtigkeit zu organisieren in ihren Verantwortungsbereichen. Was heißt das? Wir werden natürlich prüfen, ob man eine unterschiedliche Gebühr erheben kann, wenn man auf der einen Seite Anschlussbeitragszahler hat, die aber auf der anderen Seite dann in diesem Zweckverband oder in diesem Territorium auch mit einer Mengengebühr belastet werden. Kann man da ein Splitting durchführen? Das muss rechtlich geprüft werden. Fest steht allerdings: Je komplizierter die Kalkulation einer Gebühr ist, desto größer ist auch die Möglichkeit, innerhalb der Kalkulation einen Fehler zu haben. Das könnte neue Probleme aufwerfen. Finanzielle Einstandspflicht des Landes: Das ist nicht endgültig geprüft. Ich gehe davon aus, dass wir hier sicherlich noch einmal ganz intensiv auch durch externen Sachverstand nachschauen werden. Dann kann ich Ihnen zu dieser Frage eine Antwort geben. Für mich gilt zunächst einmal das kommunale Abgabenrecht, und das geht von einer Aufgabenfinanzierung nach dem Kostendeckungsprinzip aus. Also gilt es zunächst einmal, kostendeckende Gebühren zu erheben. Und das heißt: Da sind dann zunächst die Verbände auch in der Pflicht, neu zu kalkulieren, wenn erhebliche Deckungslücken entstehen. Es gibt auch hier viele unterschiedliche Fallkonstellationen: Wenn ein Verband sich dazu entschließt, alles zurückzuzahlen, entsteht eine Deckungslücke. Es gibt Verbände, die können diese Deckungslücke durch Kreditaufnahme schließen, die Refinanzierung der Kredite dann über die Mengengebühr wieder einnehmen. Ich kann mir vorstellen, es gibt Verbände, die können das nicht. Aber ihre Aufgabenträger, die Gemeinden, können dafür einstehen, und eine Zwischenfinanzierung vornehmen. Und dann mag es auch welche geben, wo die Gemeinden diese Situation nicht ausgleichen können.

6 Aber all das, meine Damen und Herren, muss vernünftig geprüft werden. Ich gehe davon aus, dass wir Ende des ersten Quartals mehr Sicherheit bei dem Thema haben werden, Das setzt aber voraus, dass insbesondere diejenigen, die hier die Urdaten haben, und das sind nun einmal die Aufgabenträger, vernünftig mitwirken, um uns hier auch in die Lage zu versetzen, vernünftig unterstützen zu können.

4. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow am

4. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow am Altanschließerthematik im Land Brandenburg Verfahrensweise im WAZ Blankenfelde-Mahlow bezüglich der Schmutzwasser-Beitragserhebung Stand April 2016 4. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Mehr

Ministerium des Innern und für Kommunales

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Postfach 601165 14411 Potsdam Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte des Landes Brandenburg Wasser- und Abwasserzweckverband Emster Potsdamer Landstraße

Mehr

Bericht des BM

Bericht des BM 14.01.2016 Bericht des BM 1 Stadtverordnetenversammlung am 14.01.2016 Bericht des Bürgermeisters Altanschließer FNP Auflage des LFB/ MASGF Hotelprojekt in der ehem. Landratsvilla/ Kreishaus Auflage des

Mehr

Die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen. in der Stadt Cottbus

Die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen. in der Stadt Cottbus Thema: Die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen für Altanschließer in der Stadt Cottbus Podiumsdiskussion des Haus & Grund Eigentümer-Vereins Cottbus und Umgebung e.v. Vortragender: Herr Lothar Nicht Beigeordneter

Mehr

Kommunale Klagen gegen den Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen

Kommunale Klagen gegen den Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14969 28.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5809 vom 30. März 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14726

Mehr

Zweiter Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Abwasserzweckverband Region Heide"

Zweiter Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes Abwasserzweckverband Region Heide Zweiter Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Abwasserzweckverband Region Heide" Die Stadt Heide, vertreten durch den Ulf Stecher, die Gemeinde Lohe-Rickelshof,

Mehr

Straßenausbaubeiträge eine Einführung

Straßenausbaubeiträge eine Einführung Stadt Langen Straßenausbaubeiträge eine Einführung Referat zur Informationsveranstaltung am 21.4.16 AGENDA Historie eines Gesetzes I. Straßenausbaubeiträge in Hessen (und Rheinland- Pfalz) - Gesetzliche

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1946/10 - des Herrn M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Andrejewski, Pasewalker Straße 36, 17389 Hansestadt Anklam

Mehr

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen

Mehr

Eigenheimer. Das Fachblatt für den Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Land Brandenburg 1990 e.v.

Eigenheimer. Das Fachblatt für den Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Land Brandenburg 1990 e.v. Ausgabe 232 2/2016 WIR Eigenheimer IM LAND BRANDENBURG Das Fachblatt für den Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Land Brandenburg 1990 e.v. www.eigenheimer.de MA AKTUELLES THE Sonderausgabe

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1665 22.01.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Straßenausbau- und Abwasserbeiträge

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2925 7. Wahlperiode 16.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Beitragsansprüche kommunaler Aufgabenträger der Wasserversorgung

Mehr

Bericht des BM

Bericht des BM 04.02.2016 Bericht des BM 1 Stadtverordnetenversammlung 04.02.2016 Bericht des Bürgermeisters Altanschließer Staatliche Anerkennung als Moorheilbad Marketing zur 700 Jahrfeier und für Moorheilbad kleine

Mehr

LAND BRANDENBURG. Ministerium des Innern und für Kommunales

LAND BRANDENBURG. Ministerium des Innern und für Kommunales LAND BRANDENBURG Ministerium d11 lnntm und IOr Kommunlles des Ulndes Brandonlxlrg Pos~ach &O t 165 1 1441 t Potsdam Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte des Landes Brandenburg

Mehr

Sechstes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg; hier Stellungnahme der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg

Sechstes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg; hier Stellungnahme der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg VKU Landesgruppe Berlin-Brandenburg Invalidenstraße 91 10115 Berlin Land Brandenburg Ministerium des Inneren Abteilung 3- Kommunalangelegenheiten, Öffentliches Dienstrecht Henning-von-Tresckow-Straße 9-13

Mehr

Eine Lösung für Altanschließer? Ergebnisse des BBU-Rechtsgutachtens zur Altanschließerproblematik

Eine Lösung für Altanschließer? Ergebnisse des BBU-Rechtsgutachtens zur Altanschließerproblematik PRESSEGESPRÄCH: Eine Lösung für Altanschließer? Ergebnisse des BBU-Rechtsgutachtens zur Altanschließerproblematik Mittwoch, den 29. Oktober 2008 *SPERRFRIST 29.10.2008, 11:00 Uhr* Ludwig Burkardt BBU-Vorstandsmitglied

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 6/05 Landgericht Cottbus (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Rechtsanwaltsvergütungssache betreffend den

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2322/14 - der H, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Mittag, Schloßkirchplatz 4, 03046 Cottbus - gegen a) den Beschluss

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März C 14/ 16 -,

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März C 14/ 16 -, BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 977/16 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn N, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März 2016-4 C 14/ 16 -,

Mehr

(1 2961/14; 3051/14) 8 VII 2 KAG

(1 2961/14; 3051/14) 8 VII 2 KAG XIV/1-15 16.2.2016 Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 (1 BvR 2961/14; 3051/14) über die Festsetzungsverjährung der Anschlußbeiträge gemäß 8 VII 2 KAG Brandenburg 1. Mit dem Beschluß

Mehr

Antwort der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage Nr des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Landtagsdrucksache 6/2810

Antwort der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage Nr des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Landtagsdrucksache 6/2810 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1196 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Landtagsdrucksache 6/2810 Aufforderung der Landesregierung durch das Bundesverfassungsgericht

Mehr

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.

Mehr

Dies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde.

Dies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6373 22.07.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2389 vom 18. Juni 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Werner

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 7 AV 4.02 OVG 1 Bf 158/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2002 durch die Richter

Mehr

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 67/16 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau gegen - Beschwerdeführerin - a) den Beschluss des Verwaltungsgerichts

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1236 02.07.2012 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 1 K 611/97. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 1 K 611/97. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 8 B 77.02 VG 1 K 611/97 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. August 2002 durch den

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/174 15.07.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Einsprüche gegen Ergebnisse

Mehr

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 51. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 51. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4755 25.01.2016 Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 51. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt 1. Abgeordneter Hendrik Lange Mehrwertsteuersätze für

Mehr

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 GR 27/17 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Organstreitverfahren des Abgeordneten verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Antragsteller - gegen den Landtag

Mehr

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Wappen Berlins und Brandenburgs OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG OVG 9 B 43.15 (OVG 9 B 35.12) VG 6 K 1033/09 Cottbus In der Verwaltungsstreitsache IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am 11.

Mehr

Straßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien. Rainer Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Straßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien. Rainer Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Straßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien Rainer Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Landtag Nordrhein-Westfalen 17. Wahlperiode Drucksache 17/4115 Gegenüberstellung

Mehr

S P D F r ö n d e n b e r g / R u h r Fraktion im Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr. Rede der Fraktionsvorsitzenden. Sabina Müller

S P D F r ö n d e n b e r g / R u h r Fraktion im Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr. Rede der Fraktionsvorsitzenden. Sabina Müller S P D F r ö n d e n b e r g / R u h r Fraktion im Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr Rede der Fraktionsvorsitzenden Sabina Müller in der Sitzung des Rates der Stadt Fröndenberg/Ruhr am 15. Mai 2019 zu den

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/719 19. Wahlperiode 08. Mai 2018 Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden Drucksache 19/7919

Mehr

Rechtswidrige Vermögensbildung bei den Industrie- und Handelskammern zulasten der Mitgliedsunternehmen?

Rechtswidrige Vermögensbildung bei den Industrie- und Handelskammern zulasten der Mitgliedsunternehmen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8310 30.03.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3209 vom 3. März 2015 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/8091

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 10 C 9.09 OVG 6 A 10748/07 Verkündet am 29. Juni 2010 von Förster Hauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

Newsletter der CDU-Fraktion Ausgabe Nr. 57 //

Newsletter der CDU-Fraktion Ausgabe Nr. 57 // Bilder anzeigen? Darstellungsfehler? Zur Onlineansicht» Newsletter der CDU-Fraktion Ausgabe Nr. 57 // 25.11.2016 Meldungen aus dem Landtag CDU fordert Berlin-Brandenburg-Ausschuss Berliner und Brandenburger

Mehr

(Bitte unbedingt beachten und schnellstmögliche Weitergabe an die Personalabteilung)

(Bitte unbedingt beachten und schnellstmögliche Weitergabe an die Personalabteilung) An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihre Ansprechpartner/in: s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 02.12.2015 R u n d s c

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/873 17. Wahlperiode 2010-09-20 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer

Mehr

Wie sieht die Bilanz bei der Ladenöffnung in Nordrhein-Westfalen 2018 im Hinblick auf Rechtssicherheit und Umsatzentwicklung aus?

Wie sieht die Bilanz bei der Ladenöffnung in Nordrhein-Westfalen 2018 im Hinblick auf Rechtssicherheit und Umsatzentwicklung aus? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5395 13.03.2019 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2032 vom 12. Februar 2019 der Abgeordneten Frank Sundermann und Dietmar

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19. 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6748 04. 09. 2018 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen A. Problem Die Erhebung von

Mehr

OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS 9 U 16/08 OLG Naumburg 23 O 548/06 LG Stendal In dem Rechtsstreit Um die Aktualität der Datenbank im Interesse aller Nutzer zu erhalten, benötige ich alle - auch die

Mehr

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS 3 B 12/02 10 L 204/01 Potsdam In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT

THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT - 4. Senat - 4 EO 405/08 Verwaltungsgericht Weimar - 6. Kammer - 6 E 273/08 We Beschluss In dem Verwaltungsstreitverfahren der D GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Verpflichtungsklage. des Herrn Rechtsanwalt Robert Schulte-Frohlinde, Sorauer Straße 26, Berlin,

Verpflichtungsklage. des Herrn Rechtsanwalt Robert Schulte-Frohlinde, Sorauer Straße 26, Berlin, Seite 1 von 5 Robert Schulte-Frohlinde Telefon: 0172-38 78 989 Sorauer Straße 26 10997 Berlin Venvaltungsgericht Kirchstraße 7 10557 Berlin 16. September 2008 Verpflichtungsklage auf Grund des Informationsfieiheitsgesetz

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten -

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Referent: Sebastian Berwig MIK, Referat 33 Tel. 0331/866-2337 email: sebastian.berwig@mik.brandenburg.de 1 2 Privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit

Mehr

Teil 5 Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Teil 5 Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Seite 1 von 5 Teil 5 Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Vorbemerkung 5.1: Wird das Verfahren durch Antrag eingeleitet, gelten die Vorschriften

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

Ministerpräsident Herr V. Bouffier MdL Landesvorsitzender der CDU Hessen. Alfred-Dregger-Haus Frankfurter Straße Wiesbaden.

Ministerpräsident Herr V. Bouffier MdL Landesvorsitzender der CDU Hessen. Alfred-Dregger-Haus Frankfurter Straße Wiesbaden. Bürgerinitiative Linden gegen Straßenausbaubeiträge Andreas Schneider Breiter Weg 126, DE 35440 Linden Telefon : +49 (0) 1578 1957 111 email : lindenstrassen@posteo.org Schneider - Breiter Weg 126-35440

Mehr

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident,

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTIZ Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

Muss ich das zahlen? Kommunale Abgaben. Steuern (z.b. Grundsteuer) Geldleistungen ohne konkrete Gegenleistung zur Erzielung von Einnahmen

Muss ich das zahlen? Kommunale Abgaben. Steuern (z.b. Grundsteuer) Geldleistungen ohne konkrete Gegenleistung zur Erzielung von Einnahmen Kommunale Abgaben Steuern (z.b. Grundsteuer) Geldleistungen ohne konkrete Gegenleistung zur Erzielung von Einnahmen Gebühren (z.b. Wasser- und Abwassergebühren) Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher

Mehr

- 1. Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Pastor Hense, meine sehr verehrten Damen und Herren,

- 1. Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Pastor Hense, meine sehr verehrten Damen und Herren, - 1 Ansprache von Landrat Michael Makiolla auf der Bürgerversammlung zur Einrichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge am 21. Oktober 2015 in Werne-Stockum Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter

Mehr

ALLIANZ GEGEN STRASSENAUSBAUBEITRAG

ALLIANZ GEGEN STRASSENAUSBAUBEITRAG Ehemals Vereinigte Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat Bayern, www.verbib.de www.allianz.straßenausbaubeitrag.de Sprecher: Rosmarie Brosig, Gilching Jürgen Jordan, Nürnberg Prof.

Mehr

SÄCHSICHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSICHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 E 47/06 SÄCHSICHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn G. R. - Kläger - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: 1. Rechtsanwältin U. S. 2. Rechtsanwalt M.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 21.15 OVG 17 A 1025/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Januar 2016 durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 15.03.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Bürgerentlastungsgesetz) A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

Die Richtlinien und Beschlüsse des G-BA im Verhältnis zu den sonstigen untergesetzlichen Normen in der Gestalt der Schiedsstellenpraxis

Die Richtlinien und Beschlüsse des G-BA im Verhältnis zu den sonstigen untergesetzlichen Normen in der Gestalt der Schiedsstellenpraxis Die Richtlinien und Beschlüsse des G-BA im Verhältnis zu den sonstigen untergesetzlichen Normen in der Gestalt der Schiedsstellenpraxis Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Symposium am 22. November

Mehr

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Impressum Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung

Mehr

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Impressum Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Seite

Mehr

Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG, 73 Abs. 2 und 7, 106 Abs. 2 SGG, Art. 13 Abs. 1 UNBehRÜbk

Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG, 73 Abs. 2 und 7, 106 Abs. 2 SGG, Art. 13 Abs. 1 UNBehRÜbk - 114 - Kein Anspruch eines behinderten Menschen auf Gestaltung einer mündlichen Gerichtsverhandlung in Form eines online - chats von zu Hause aus. Die Möglichkeiten, sich im sozialgerichtlichen Verfahren

Mehr

Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt. Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert

Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt. Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert 42. Plenum, 24.02.2010 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode 1 Präsidentin Barbara Stamm: Ich rufe auf: Artikel

Mehr

Sechstes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG)

Sechstes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7128 Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Sechstes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) A. Problem Gesetzesgrundlage

Mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund In dem Beschwerdeverfahren Beschluss 1) 2) 3) Kläger und Beschwerdeführer 4) gegen Jobcenter Märkischer Kreis

Mehr

Rede. von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE

Rede. von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE Rede von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE Bilanzpresse- und Analystenkonferenz am 21. März 2017 in Stuttgart Sendesperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene

Mehr

WAV plant Erhebung von Altanschließerbeiträgen und senkt Abwassergebühr

WAV plant Erhebung von Altanschließerbeiträgen und senkt Abwassergebühr WAV plant Erhebung von Altanschließerbeiträgen und senkt Abwassergebühr Dezember 2011 Hoch schlagen zurzeit die Wellen in Sachen Altanschließerbeiträge. Dies war sowohl in der Einwohnerversammlung der

Mehr

Stephan Mayer, MdB informiert aus Berlin

Stephan Mayer, MdB informiert aus Berlin Stephan Mayer, MdB informiert aus Berlin Berlin, 17. Dezember 2015 Rede anlässlich der 2. / 3. Lesung des von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Parteiengesetzes

Mehr

ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 2. Februar 2016

ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 2. Februar 2016 ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 2. Februar 2016 Ergänzung zum Gutachten vom 18. Dezember 2015 zur Rechtmäßigkeit von Mandatsverlusten als Folge eines Parteiverbots

Mehr

Ab gilt ein Mindestlohn von 8,50

Ab gilt ein Mindestlohn von 8,50 2014 Ab 1.1.2015 gilt ein Mindestlohn von 8,50 31.12.2014 Auf den Tag genau zehn Jahre nach In-Kraft-Treten des SGB II tritt das Mindeslohngesetz in Kraft. Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat jeder und

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BauGB 133 Abs. 1, 134 Abs. 2 Titelzeile: Wirtschaftliche Grundstückseinheit im

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 20 F 2.03 (vorher: 2 AV 5.02) OVG 9 P 1/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der Fachsenat für Entscheidungen nach 99 Abs. 2 VwGO am 4. Februar 2003 durch den

Mehr

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Impressum Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Seite

Mehr

Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Christian Carius. Grußwort. Eröffnungsveranstaltung Akademie Ländlicher Raum Thüringen

Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Christian Carius. Grußwort. Eröffnungsveranstaltung Akademie Ländlicher Raum Thüringen Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Christian Carius Grußwort Eröffnungsveranstaltung Akademie Ländlicher Raum Thüringen Demografischer Wandel das Schicksal der Thüringer Städte und Gemeinden?

Mehr

Vor Gericht gibt es ein Urteil, das wir respektieren

Vor Gericht gibt es ein Urteil, das wir respektieren INTERVIEW Vor Gericht gibt es ein Urteil, das wir respektieren Peter Sczepanski, Verbandsvorsteher des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), zur Altanschließerthematik, Daseinsvorsorge

Mehr

Altanschließer im Land Brandenburg dbr@sh-partner.de www.sh-partner.de Neuer Markt 17 Goethestraße 27 Plauener Straße 163-165 18055 Rostock 18209 Bad Doberan 13053 Berlin Tel.: 0381/4930260 Tel.: 038203/77690

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2809 6. Wahlperiode 24.04.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorfinanzierung freiwilliger Leistungen durch Träger

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2734 6. Wahlperiode 26.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan und Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auswirkungen der Rechtsprechung,

Mehr

Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal

Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal Möglichkeiten der Beitrags- und Gebührenerhebung bei dezentraler Abwasserentsorgung Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal Beim Ausbau der Abwasserentsorgung lag das Hauptaugenmerk vor bis

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Willkommen zum Workshop Unsere neue Heimat Deutschland was ist das für ein Land? Gefördert von:

Willkommen zum Workshop Unsere neue Heimat Deutschland was ist das für ein Land? Gefördert von: Willkommen zum Workshop Unsere neue Heimat Deutschland was ist das für ein Land? Gefördert von: Deutschland Hauptstadt Berlin 16 Bundesländer Brandenburg Landeshauptstadt Potsdam ource: http://www.mapsofworld.com/deutsch/deutschland/politische-karte-deutschland.jpg

Mehr

Im Namen des Volkes. Beschluss

Im Namen des Volkes. Beschluss THÜRINGER VERFASSUNGSGERICHTSHOF VerfGH 18/11 Im Namen des Volkes Beschluss In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren der Frau R S, S, S, bevollmächtigt: Rechtsanwalt Stephan E. Boon, Schlossgasse 3-4, 07743

Mehr

Mandantenveranstaltung Muss ich oder muss ich nicht (handeln) Peter Hesse

Mandantenveranstaltung Muss ich oder muss ich nicht (handeln) Peter Hesse Mandantenveranstaltung 2019 Muss ich oder muss ich nicht (handeln) Pflichten des Verwalters bei Wohngeldrückständen, bei Beendigung des Bestellungszeitraums und bei gerichtlicher Anforderung der Eigentümerliste

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5380 6. Wahlperiode 30.05.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wartefristen für Schulen in freier Trägerschaft

Mehr

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 54-1 vom 15. Juni 2005 Rede der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, zu einer neuen Ernährungsbewegung für Deutschland vor

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 D 41/15 5 K 280/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Kläger - - Beschwerdeführer - gegen das Anstalt

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 1 C 2.03 OVG 4 L 135/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung am 30. Juli 2003

Mehr

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt:

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4317 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1677 der Abgeordneten Sven Petke, Björn Lakenmacher, Steeven Bretz CDU-Fraktion der CDU Drucksache

Mehr

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1766/15 - - 1 BvR 1783/15 - - 1 BvR 1815/15 - der S GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin N., In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden - Bevollmächtigter:

Mehr

Mitteilung der Ortsgemeinde Spay

Mitteilung der Ortsgemeinde Spay Ausweisung des Wirtschaftswegs als Prädikatswanderweg Traumpfädchen Haftungsrechtliche Änderungen für die betroffenen Grundstückseigentümer durch Abschluss der empfohlenen (Muster-) Vereinbarung für die

Mehr

Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Handwerkskammer Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim

Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Handwerkskammer Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Handwerkskammer Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim Die Vollversammlung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat am 29. November 2018

Mehr

Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten

Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten Folgen aus dem Urteil des AG Oldenburg vom 10.03.2013 7 OWi 21/13 sowie weiteren Entscheidungen der ordentlichen Gerichte Prof. Dr. Marcus Arndt

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 6/09 BESCHLUSS vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3200 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung

Mehr

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht A. Materiellrechtliche Fragestellung Frage: Ist das Gesetz, die Maßnahme oder das Unterlassen verfassungsmäßig/rechtmäßig? Aufgabe: Prüfen Sie die Verfassungsmäßigkeit/Rechtmäßigkeit

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 40.06 OVG 6 B 11.05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Juli 2007 durch den Vizepräsidenten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 28/11 BESCHLUSS vom 20. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter

Mehr