Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v.

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1 DER VORSTAND Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Deutscher Verein Michaelkirchstraße 17/18 D Berlin-Mitte An den Deutschen Bundestag Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Platz der Republik Berlin Per familienausschuss@bundestag.de Ihr Zeichen: Unser Zeichen Bearbeiter/in: Petra Fuchs Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) fuchs@deutscherverein.de Internet: Datum: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes am 14. März 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. hat sich in seiner Stellungnahme vom 11. Februar 2011 ( DV 07/11) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (BR- Drucks. 849/10) geäußert. Der Deutsche Verein bedauert, dass er als wichtiger Zusammenschluss öffentlicher und freier Träger der sozialen Arbeit in dieser für seine Mitgliedsverbände bedeutsamen Entwicklung nicht zur Anhörung eingeladen wurde. Ihm ist sehr an einer für die Freiwilligen attraktiven und praxistauglichen Ausgestaltung gelegen. Die Stellungnahme vom 11. Februar 2011 ist den Mitgliedern des Ausschusses bereits zugegangen. Auf der Grundlage der Beratungen im Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe und Soziales Engagement am 11. März 2011 wird zu den von den Fraktionen vorgelegten Fragen nachfolgend Stellung genommen. Darüber hinaus wird besonders auf die Notwendigkeit einer Umsatzsteuerbefreiung für beide Formate der Freiwilligendienste und die aufgrund des knappen Zeithorizonts dringliche Klärung offener für die praktische Umsetzung aber wesentlicher Fragen hingewiesen. Insoweit wird auch Bezug genommen auf Stellungnahmen aus der Mitgliedschaft des Deutschen Vereins. Mit der Vorbereitung einer begleitenden Evaluation muss umgehend begonnen werden. 1

2 Allgemein zum Gesetzentwurf: Kann mit dem jetzt vorgelegten GE der Bundesregierung zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes und den darin getroffenen Regelungen zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste der Wegfall der Zivildienstleistenden zumindest teilweise kompensiert werden? Sind die vorgesehenen Maßnahmen zielführend und erfolgversprechend? Wir begrüßen den mit dem Gesetzentwurf verbundenen Paradigmenwechsel vom Pflichtdienst zum Freiwilligendienst. Darin liegt eine große Chance für die gesellschaftliche Entwicklung durch bewusste Förderung des sozialen Mehrwerts freiwilligen Engagements. Das Bemühen der Bundesregierung, kurzfristig eine Verwendung von Mitteln aus dem Zivildienst für den Bereich der Freiwilligendienste sicherzustellen, ist deshalb ebenfalls ausdrücklich zu begrüßen. Dies betrifft vor allem die Anhebung der Förderpauschalen für die Jugendfreiwilligendienste. Damit ist die Grundlage für einen seit langem geforderten qualitativen und quantitativen Ausbau dieser Dienste geschaffen. Da die Nachfrage bei den Jugendfreiwilligendiensten bislang so groß war, dass nicht für alle interessierten jungen Menschen auch ein Platz zur Verfügung stand, ist davon auszugehen, dass durch die Stärkung dieser Dienste zumindest teilweise eine Kompensation wegfallender Zivildienstleistungen erfolgen kann. Wenn Zivildienststellen durch Freiwilligendienste ersetzt werden, wird die Möglichkeit vor allem der informellen Bildung und der beruflichen und lebensweltlichen Orientierung verstärkt. Jedoch ist zu bedenken, dass Zivildienstleistende bislang auch in Bereichen wie z.b. in Holund Bringediensten - eingesetzt waren, die solche Erfahrungen und entsprechende Kompetenzerwerbe nicht ermöglichen. Es ist damit zu rechnen, dass diese Stellen für Freiwillige im Hinblick auf den fehlenden persönlichen Mehrwert kaum nachgefragt werden. Hier muss von einer Kompensation durch geringfügige Beschäftigung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgegangen werden. Ob die Maßnahmen zielführend sind, gilt es im Rahmen einer begleitenden unabhängigen Evaluation in den Blick zu nehmen. Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme auf diese Notwendigkeit hingewiesen und auch einige Anregungen dazu gemacht. Es ist dringend erforderlich, dass schnellstens mit entsprechenden Vorbereitungen dazu begonnen wird. Der Deutsche Verein hält es auch für erforderlich, dass eine entsprechende Verpflichtung der Bundesregierung in den Gesetzestext aufgenommen wird. Wie beurteilen Sie die beabsichtigte zeitliche Flexibilisierung des Freiwilligeneinsatzes im Bundesfreiwilligendienst, die in Anlehnung an die Jugendfreiwilligendienste ausgestaltet wurde? Hier besonders die Möglichkeit einer Ableistung in zeitlich getrennten Abschnitten? 2

3 Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch ein Beitrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der zivilgesellschaftlichen Strukturen geleistet werden. Demzufolge müssen für Engagement bereite Bürgerinnen und Bürger jeweils lebensphasenspezifisch passgenaue Angebote vorgehalten werden. Zur Erreichung dieses Ziels ist die beabsichtigte zeitliche Flexibilisierung zu begrüßen. Für wie praktikabel halten Sie die generationsoffene Gestaltung des geplanten Bundesfreiwilligendienstes hinsichtlich der Aufgabenfelder sowie hinsichtlich der pädagogischen Begleitung? Der generationsoffene Ansatz des Bundesfreiwilligendienstes wird ausdrücklich begrüßt. Diese generationsoffene Ausrichtung ist eine Grundbedingung, um zumindest mit Blick auf die zeitlichen Perspektiven auch ältere Bürger und Bürgerinnen für ein freiwilliges Engagement gewinnen zu können. Um dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen, sind mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes altersspezifische Regelungen unabdingbar. Dies gilt sowohl für das begleitende Bildungsprogramm als auch für besondere Qualitätsanforderungen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche. Die Frage, ob und inwieweit es mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes gelingt, auch Ältere für ein Engagement zu gewinnen, sollte evaluiert werden. Sind die vorgesehenen Regelungen ausreichend, um Kleinstträgern eine Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen? Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen sind unserer Auffassung nach ausreichend, um allen, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, eine Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen. Teil der Evaluierung muss es sein, zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen eine ausschließende Wirkung haben. Die Koalition will die Gruppe der benachteiligten Jugendlichen für einen Freiwilligendienst gewinnen, um ihnen hiermit gegebenenfalls eine neue Perspektive zu eröffnen. Welche Formen der Ausgestaltung des Dienstes und der Ansprache von Jugendlichen und Trägern sind seitens des Bundes zu wählen, um dies erfolgreich umzusetzen? Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes verbindet die Bundesregierung mit dem Ziel, die Förderpauschalen insgesamt deutlich zu erhöhen und für Jugendliche mit dem Bedarf besonderer pädagogischer Begleitung außerdem aufzustocken. Diese Maßnahme dürfte unserer Auffassung nach geeignet sein, Freiwilligendienste für sogenannte Benachteiligte attraktiver zu gestalten. Die Bedeutung für die Integration bildungsferner und benachteiligter Jugendlicher darf nicht unterschätzt werden. Gerade für diese Zielgruppe ist die Funktion eines Freiwilligendienstes als 3

4 Lerndienst, der durch informelles Lernen wichtige Schlüsselqualifikationen vermittelt sowie zum Erkennen und Erfahren der eigenen Fähigkeiten und Potentiale beiträgt, ein großer Gewinn und eine bedeutsame Hilfe bei biographischen Übergängen. Die Träger und Einsatzstellen müssen jedoch auch in die Lage versetzt werden, die dafür erforderliche Förderung und pädagogische Begleitung anzubieten. Für unterschiedliche Formen von Freiwilligendiensten und für die Gewinnung von benachteiligten und bildungsfernen Zielgruppen werden jeweils spezifisch zugeschnittene Bildungsangebote gebraucht, die zudem auch die Erfordernisse der Einsatzfelder berücksichtigen müssen. Eine Tätigkeit mit Kontakt zu alten, dementen Menschen braucht beispielsweise eine andere Qualifizierung als eine Tätigkeit in einer Wohngruppe für Kinder und Jugendliche. Zusammenspiel Jugendfreiwilligendienste / Bundesfreiwilligendienst Wie schätzen Sie die Zukunft der Jugendfreiwilligendienste (FSJ und FÖJ) ein? Wird mittel- bis langfristig der Bundesfreiwilligendienst die bestehenden Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ verdrängen? Oder können beide Strukturen nebeneinander problemlos jungen Menschen ein freiwilliges Engagement anbieten, womöglich durch das bisher geplante sogenannte Kopplungsmodell, wonach eine Zentralstelle mindestens so viele Jugendfreiwilligendienstplätze bereithalten muss wie Plätze im Bundesfreiwilligendienst? Ist das Kopplungsmodell in der vorgesehenen Form durchführbar, auch im Hinblick auf die Struktur der Zentralstellen, die es nur im Bereich des Bundesfreiwilligendienstes gibt? Wie ist eine quantitative und qualitative Ausbaustrategie der Freiwilligendienste in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft kurz-, mittel- und langfristig so zu organisieren, dass Doppelstrukturen und Verdrängungseffekte dauerhaft vermieden werden? Für wie realistisch halten Sie die Annahme, dass es für die Freiwilligen keinen Unterschied machen wird, ob sie sich im Bundesfreiwilligendienst oder in den Jugendfreiwilligendiensten engagieren - auch im Hinblick darauf, dass für Freiwillige in den Jugendfreiwilligendiensten Kindergeld gezahlt wird, für die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst dafür ein höheres Taschengeld? Wird durch die Regelungen des 2 Abs. 4 a d im Entwurf des Bundesfreiwilligendienstgesetzes hinreichend sichergestellt, dass tatsächlich gleiche Verhältnisse für die Teilnehmer der Jugendfreiwilligendienste und des Bundesfreiwilligendienstes geschaffen werden oder besteht noch weiterer Regelungsbedarf? Die vorstehenden Fragen werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: 4

5 Der neue Bundesfreiwilligendienst soll in Bundesverwaltung neben den in Länderverwaltung befindlichen Jugendfreiwilligendiensten eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang ist zu akzeptieren, dass eine Zusammenführung der beiden Formate wegen des verfassungs- und finanzrechtlichen Klärungsbedarfes nur eine mittelfristige Zielsetzung sein kann. Umso mehr ist es aber erforderlich darauf zu achten, dass keine Verdrängungseffekte und unproduktive Konkurrenzen zwischen dem neuen Bundesfreiwilligendienst und den bewährten Jugendfreiwilligendiensten entstehen. Es ist Aufgabe aller an der Organisation und Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes Beteiligter daran mitzuwirken, dass Verdrängungseffekte nicht entstehen. In diesem Zusammenhang kommt den Zentralstellen eine wesentliche Aufgabe zu. Die Zentralstellen sind zu stärken. Sie haben eine wichtige Funktion im Hinblick auf Einführung, Etablierung und Qualitätssicherung. Ob es gelingt, verstärkt Freiwillige für die beiden Formate zu gewinnen und die faktische Aussetzung des Zivildienstes möglichst weitgehend zu kompensieren, wird besonders von der Mitwirkung der Zentralstellen abhängen. Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Zielsetzung nicht durch unnötige administrative Hürden behindert wird. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des sogenannten Koppelungsmodells. Durch eine begleitende Evaluierung ist kontinuierlich zu prüfen, ob die mit dem sog. Kopplungsmodell verknüpften Erwartungen erfüllt werden, insbesondere im Hinblick auf eine Vermeidung von Konkurrenz und Verdrängungseffekten. Arbeitsmarktneutralität Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in Artikel 1 3, Abs. 1 festgelegt, dass der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral auszugestalten ist. Anders als im Zivildienstgesetz wird die Arbeitsmarktneutralität für den Bundesfreiwilligendienst dadurch gesetzlich gewährleistet. Wie beurteilen Sie diese Regelung auch im Hinblick darauf, dass der Bundesfreiwilligendienst auch von Freiwilligen nach Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet werden kann? Sehen Sie eine ordnungspolitisch bedenkliche Wettbewerbsverzerrung, wenn Einrichtungen durch den Einsatz von Freiwilligen faktisch die eigenen Personalkosten senken durch die steuerfinanzierten Unterstützungsleitungen für die Freiwilligen? Werden die Berufsbilder der Altenpflegerin, Erzieherin oder Sozialarbeiterin entwertet, wenn angelernte Ehrenamtliche diese Tätigkeiten ausführen sollen? Wird die Zementierung der Frauenarbeitslosigkeit die Folge sein? Die vorstehenden Fragen werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: 5

6 Die verbindliche Regelung der Arbeitsmarktneutralität schafft Rechtssicherheit und ist somit zu begrüßen. Die Erläuterung in der Gesetzesbegründung Freiwillige verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte entspricht dem im Zivildienst bewährten Maßstab und sollte deshalb auch so umgesetzt werden. Anerkennung von Trägern und Einsatzstellen Wie bewerten Sie die Kriterien für die Anerkennung von Trägern und Einsatzstellen im BFD durch das Bundesamt für den Zivildienst (bzw. das zukünftige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)? Tragen diese dem Ziel des Bundesfreiwilligendienstes in ausreichendem Maße Rechnung) (Sofern Rechtsverordnungen und richtlinien vorliegen) Die Anerkennung von Einsatzstellen sollte unserer Auffassung nach durch die Zentralstellen erfolgen. Der Bund sollte in Abstimmung mit den Zentralstellen lediglich Richtlinien vorgeben für die Anerkennung der Einsatzstellen, die Steuerung und die Kontingentierung. Eine solche Funktionsteilung entspricht nicht nur dem Subsidiaritätsprinzip, sondern vor allem der mit dem Gesetzentwurf verfolgten Zielrichtung der Stärkung der Zivilgesellschaft. Es ist zudem sicherzustellen, dass die Kosten in angemessenem Umfang übernommen werden. Wie beurteilen Sie die automatische Anerkennung von bestehenden Zivildienstplätzen als Bundesfreiwilligendienst-Plätze? Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach alle am 1. Januar 2011 nach 4 des Zivildienstgesetzes anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes als anerkannte Einsatzstellen und plätze automatisch im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sind, ist sinnvoll und praktikabel. Gleichwohl besteht die Gefahr, dass nicht alle diese Plätze dem Aufgabenzuschnitt der Freiwilligendienste entsprechen. Wie im Zivildienst bewährt, werden sich die Anzahl und Aufgabenzuschnitte der Einsatzplätze auf Dauer über Angebot und Nachfrage regeln. Finanzielle Ausstattung Den Einsatzstellen wird der Aufwand für Taschengeld, für die Sozialversicherungsbeiträge und für die pädagogische Begleitung erstattet: Dafür ist eine Obergrenze von 550 Euro bzw. 600 Euro für sogenannte besonders Benachteiligte monatlich vorgesehen. Halten Sie diese Beträge für angemessen? Die vorgesehenen Erstattungsbeträge orientieren sich an den im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittelansätzen. Im Rahmen der Evaluierung ist zu erheben, welche Erfahrungen die Zent- 6

7 ralstellen, Träger und Einsatzstellen im Zusammenhang mit den Erstattungsbeträgen machen, insbesondere mit der Höhe der Bemessung. Anerkennungskultur / Anreize Welche Anreize müssen auf Bundesebene geschaffen werden, um den Bundesfreiwilligendienst sowie FSJ und FÖJ attraktiv zu gestalten? Welchen zusätzlichen Regelungsbedarf sehen Sie dabei für den Bundesgesetzgeber hinsichtlich des Gesetzentwurfes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes? Wie sollte die Verbesserung der Anerkennungskultur für die Freiwilligendienste konkret (von Bund, Ländern Trägern, Berufs- und Hochschulen) umgesetzt werden und wie kann dabei eine Ungleichbehandlung der Freiwilligen in den bestehenden Diensten und dem Bundesfreiwilligendienst vermieden werden? Die vorstehenden Fragen werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: Anreiz- und Anerkennungskultur kommt mit Blick auf die Attraktivität von Freiwilligendiensten zweifelsohne eine wichtige Bedeutung zu. Zur Erreichung dieses Zieles kommen verschiedene Maßnahmen auf allen Ebenen und in allen Zuständigkeitsbereichen in Betracht. So ist u.a. die in 11 des Gesetzentwurfes vorgesehene Bescheinigung ein wesentliches Element. Auch sollten z.b. Lern- und Bildungsangebote im Rahmen der Freiwilligendienste den Erwerb von Zusatzqualifikationen ermöglichen und bei Ausbildungen anerkannt werden. Ebenso könnte die Anrechnung auf Wartezeiten, Regelungen im Kontext möglicher BAföG - Rückzahlungsmodalitäten und die Anerkennung von Rentenanwartspunkten sowie die Anerkennung als Ersatz für Pflichtpraktika helfen, Freiwillige für einen der Dienste zu gewinnen. Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Ausweises für die Freiwilligen würde die Ermöglichung einer ermäßigten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Kulturangeboten erleichtern. Da Anreizsysteme und Anerkennungskultur in der Verantwortung Vieler liegen, wird eine gewisse Ungleichbehandlung von Freiwilligen unabhängig von der jeweiligen Dienstform nicht zu vermeiden sein. Zukunft des Bundesamtes für den Zivildienst Welche Chancen auf Bürokratieabbau sehen Sie beim bisherigen Bundesamt für Zivildienst angesichts des Verlusts seiner Kernaufgabe und der vom Umfang her deutlich geringeren Zuweisung neuer Aufgaben durch den Gesetzentwurf und welche alternativen Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung sehen Sie, um insbesondere das Subsidiaritätsprinzip und die Rolle der Zivilgesellschaft zu erhalten und zu stärken? 7

8 Zivilgesellschaftliche Aufgaben sind allein der Zivilgesellschaft zuzuordnen und dürfen niemals alleinige Aufgabe des Staates sein. In diesem Zusammenhang bitten wir um Prüfung, ob die Bezeichnung Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben diesem Grundsatz nicht widerspricht. Die staatliche Aufgabenwahrnehmung sollte sich auf das unbedingt Notwendige beschränken. Dazu gehört auch, dass das Bundesamt für diejenigen Einsatzstellen und Träger als Zentralstelle fungiert, die keiner der zivilgesellschaftlichen Zentralstellen zuzuordnen sind. Die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes hat dem Subsidiaritätsprinzip mit der Maßgabe So viel Zivilgesellschaft wie möglich, so wenig Staat wie nötig zu folgen. Mit freundlichen Grüßen Michael Löher -Vorstand- 8

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