Freiwilligendienste,zurKonversiondesZivildienstes,zumBundesfreiwilligendienstunddenFreiwilligendienstenallerGenerationen
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- Benedict Gehrig
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6215 Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes sowie Freiwilligendienste aller Generationen (Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 17/5079 und 17/5078) Vorbemerkung der Fragesteller Zum1.Juli2011trittdasGesetzüberdenBundesfreiwilligendienstinKraft. DasichdieBundesregierungimMärz2011mitVerweisaufdasdamalsnoch nichtabgeschlossenegesetzgebungsverfahrenüberwiegendnichtinderlage sah,diefragenderfraktionbündnis90/diegrünenzurzukunftder Freiwilligendienste,zurKonversiondesZivildienstes,zumBundesfreiwilligendienstunddenFreiwilligendienstenallerGenerationen (Bundestagsdrucksachen17/4737und17/4903)zubeantworten,stelltdieFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdiemitVerweisaufdasdamalslaufendeGesetzgebungsverfahren nicht oder nur teilweise beantworteten Fragen erneut. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungweistdaraufhin,dassessichbeidemBundesfreiwilligendienstumeinenFreiwilligendiensthandelt,derganzüberwiegendvonzivilgesellschaftlichenEinsatzstellen,TrägernundZentralstellendurchgeführtwerdenwird.DieBundesregierungsiehtdahernichtihreAufgabedarin,Einzelheitenzu regeln,zu gewährleisten, sicherzustellen etc.,wiediesdie fragestellendenabgeordnetenderfraktionbündnis90/diegrünenmit ihren Fragen fordern. ZieldesBundesfreiwilligendienstesistes,auchzukünftigmöglichstvieleMenschendieMöglichkeitzugeben,durchsozialesEngagementpositiveErfahrungensammelnkönnen.DadurchwerdenauchdienegativenEffektederAussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes minimiert. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 30. Juni 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.MitwelchenkonkretenMaßnahmensollendiebishervonZivildienstleistendendurchgeführtenTätigkeitenkompensiertwerden,umentstehende Lücken zumgroßenteil zuschließen (sodiebundesministerinfür Familie,Senioren,FrauenundJugend,Dr.KristinaSchröder,beiderVorstellungihrerJahresplanungam26.Januar2011)unddenQualitätsstandardindenEinrichtungenzumindestaufdemaktuellenStandzuhalten (bitte nach Tätigkeiten und Platzzahlen aufschlüsseln)? 3.WieundmitwelchenkonkretenMaßnahmenplantdieBundesregierung, einenstrukturiertenübergangvomzivildienstzumbundesfreiwilligendienstzugewährleisten,insbesondereumplanungssicherheitfürallebeteiligten Akteure herzustellen? DieFragen1und3werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerZivildienstwarausschließlichWehrersatzdienstundhattekeinenSicherstellungsauftragfürdiesozialenDienste.Darüberhinauswurdeauchnichtdie ZahlderKriegsdienstverweigereroderderZivildienstleistendenvorgegeben. DieAnzahlderKriegsdienstverweigererhingalleindavonab,wievielejunge MännerdenDienstanderWaffeausGewissensgründenverweigerten.Insofern warauchimzivildienstnureinebedingteplanungssicherheitfürdieeinsatzstellen gegeben. DerBundesfreiwilligendienstsollundkanndenZivildienstnichtkompensieren. DerBundstelltausreichendfinanzielleMittelfür35000BundesfreiwilligendienstleistendezurVerfügung.ZusätzlichwirddieFörderungderJugendfreiwilligendienstesoerhöht,dasssieebenfallsfür35000Jugendfreiwilligendienstleistende ausreicht. 2.InwieweitsollennachdenVorstellungenderBundesregierungzukünftig TätigkeitenderZivildienstleistendenvonzusätzlichensozialversicherungspflichtigenBeschäftigungsverhältnissendeserstenArbeitsmarktes übernommenwerden,undwelchekonkretenmaßnahmenergreiftsie,um dies zu organisieren bzw. anzureizen? EswirdaufdieAntwortzuFrage3aufBundestagsdrucksache17/5079verwiesen. Neue Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 4.WelchekonkretenMaßnahmenundProgrammeplantdieBundesregierung,umeinenRückgangdesAnteilsjungerMännerinpersonenbezogenenDienstleistungen,wiebeispielsweiseimSozial-,Pflege-undGesundheits- wesen, aufzuhalten und zu kompensieren? DieBundesregierunghateineVielfaltvonMaßnahmenzurSicherungdesnotwendigenFachkräftebedarfsimBereichderpersonenbezogenenDienstleistungenergriffen.Sowerdenz.B.dieMaßnahmenimBereichderpflegerischen Versorgungauchdazubeitragen,denAnteilmännlicherFachkräftezustabilisieren und ausbauen. Hinzuweisen ist etwa auf folgende Initiativen: DerdamaligeBundesministerfürGesundheit,Dr.PhilippRösler,führteinder imdezember2010inslebengerufenenveranstaltungsreihe DialogPflege intensivgesprächemitvertreternallerverbändeundinteressengruppeninder pflegerischenversorgung,umüberdiefürdiepflegereformerforderlichen SchritteundMaßnahmenzudiskutieren.InderAuftaktveranstaltungam7.Dezember2010wurdeerörtert,wiePersonalausstattungundPersonalgewinnung besser gesichert werden können.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6411 DerMindestlohninderPflege,dergemäßPflegearbeitsbedingungen-VerordnungseitAugust2010fürPflegebetriebeinOst-undWestdeutschlandgilt,ist ein weiteres wichtiges Element zur Sicherung der Personalkapazitäten. EinwichtigerSchrittzurVerbesserungderPersonalsituationinderPflegeim Krankenhausistdassog.Pflegestellen-Förderprogramm,dasmitdem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)bereitsimJahr2009eingerichtetwurde.DasProgrammerleichtertdenKrankenhäuserndieNeueinstellungvonzusätzlichemPflegepersonalsowiedieAufstockungvorhandener Teilzeitstellendurcheine90-prozentigeFinanzierungausMittelnderKostenträger.MitFördermittelninHöhevonbiszu660Mio.EurokönnenindreiJahrenbiszu16500neuePflegepersonalstellengeschaffenwerden.ImerstenFörderjahr2009habennachdemBerichtdesGKV-Spitzenverbandes1058von 1619anspruchsberechtigtenKrankenhäuserndieMittelinAnspruchgenommen. Damit wurden hochgerechnet Stellen neu geschaffen. DieBundesregierungwillfernerdasBerufsbildderPflegeattraktivergestalten unddieausbildungzuralten-undkrankenpflegeineinemmodernenausbildungsgesetzzusammenfassen.diearbeitenhierzugemeinsammitdenländernsindaufgutemweg.nachwuchskräftesollenmehrmöglichkeitenhaben, einensicherenundfürsiegeeignetenarbeitsplatzzufinden,undessollensich zugleichguteperspektivenfürdieaus-,fort-undweiterbildungbieten.außerdemwurdederrundetischzurbesserenvereinbarkeitvonfamilieundberufimgesundheitsweseneingerichtet,derauchfürdenbereichderpflegeimpulse geben kann. JüngsthatdieBundesregierungzudemeine Ausbildungs-undQualifizierungsoffensiveAltenpflege gestartet.dieinitiativesollgemeinsamvonbund, LändernundVerbändengetragenwerden.Zielistes,durchmöglichstkonkrete Vereinbarungendaraufhinzuwirken,dassAus-undWeiterbildungverstärkt unddiebeschäftigungsbedingungeninderaltenpflegeattraktivergestaltet werden. 5.WasplantdieBundesregierungmitdenfreiwerdendenMittelndesZivildienstetatszuunternehmen,daindenneuenBundesfreiwilligendienstnur nochrund300mio.euro (vorherrund600mio.eurofürdenzivildienst) investiert werden? SollendieseindieZivildienstkonversioninvestiertwerden,undwenn nein, warum nicht? VondeninderFinanzplanungvorgesehenenHaushaltsmitteldesKapitels 1704inHöhevon567Mio.Eurosind180Mio.EurozurFinanzierungvon MaßnahmenbeimElterngeldvorgesehen,dieimparlamentarischenVerfahren zumhaushaltsbegleitgesetz2011beschlossenwurden (insbesondereausnahmenvonderanrechnungelterngeldimzweitenundzwölftenbuchsozialgesetzbuch (SBGIIundSGBXII)beisogenanntenAufstockern.Allesonstigen, nichtfürdenbundesfreiwilligendienstvorgesehenenhaushaltsmittel,sollenim Einzelplan17zurVerstärkungderJugendfreiwilligendiensteundanderer,politischwichtigerProgrammeverwendetwerden.DadiePlanungenundHaushaltsverhandlungenaufRegierungsebenenochandauern,könnenendgültige Angaben zurzeit nicht gemacht werden. 6.WomitbegründetdieBundesregierungdieNotwendigkeitderdurchdas BundesfreiwilligendienstgesetzentstehendenDoppelstrukturzudenbestehendenFreiwilligendiensten (insbesonderezudenimjugendfreiwilligendienstgesetzgeregeltendienstenfsj FreiwilligesSozialesJahr und FÖJ FreiwilligesÖkologischesJahr unddengenerationenübergreifenden Freiwilligendiensten)?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.InwiefernteiltdieBundesregierungdieEinschätzungdesBündnissesfür Gemeinnützigkeitu.a.,wonachderGrundsatzderNachrangigkeitvon staatlichemgegenüberehrenamtlichemengagement (Subsidiaritätsprinzip)durchdieEinführungeinesBundesfreiwilligendienstgesetzesmissachtetwirdundalternativeinAusbauderbestehendenFreiwilligendiensteinKooperationvonZivilgesellschaft,LändernundBundsachgerechter wäre? DieFragen6und8werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPvom26.Oktober2009 vereinbarteausbauderjugendfreiwilligendiensteisteinwichtigerbausteinfür denersatzdesbeieineraussetzungderwehrpflichtmitdemzivildienstentfallendenengagements.eineumfassendefinanzierungskompetenzdesbundes bestehtjedochnurfüreineninbundesverwaltungdurchgeführtenfreiwilligendienst. DieFreiwilligendiensteallerGenerationentretennichtinKonkurrenzzuanderenFormenbürgerschaftlichenundehrenamtlichenEngagements.Siehaben einklaresundin 2Nummer1aSGBVIIgesetzlichverankertesProfil.Der FreiwilligendienstallerGenerationenistniedrigschwellig,unentgeltlich,nicht sozialversicherungspflichtigundverbindlichhinsichtlichdervomfreiwilligen zuleistendenwochenstundenzahlunddauer (mindestensachtstunden,mindestenssechsmonate).dasformatderfreiwilligendiensteallergenerationen eignetsichwegenseinerflexibilitätunddadurch,dassdermindeststundenumfangnichtausvonerwerbsarbeitgeprägtenvoll-oderteilzeitdeputatenabgeleitetist,besondersfürdieanspracheälterermenschenundbietetihnensowohl Orientierungs- als auch Qualifizierungsoptionen. 7.StrebtdieBundesregierungperspektivischeinestrategischeWeichenstellungan,wonachdieFreiwilligendiensteinalleinigerLänderzuständigkeit oderalleinigerbundeszuständigkeitorganisiertwerden,oderplantsie eine Beibehaltung der neuen Misch- bzw. Doppelstruktur? 9.WieplantdieBundesregierung,einerKonkurrenzzwischendemBundesfreiwilligendienstunddenbestehendenFreiwilligendiensten insbesonderedasfsjunddasföj wirksamentgegenzuwirken,undwiewillsie ausschließen,dassmittel-undlangfristigbestehendediensteverdrängt werden? 15.WieundnachwelchenKriterienplantdieBundesregierungdieVergabe vonplätzenfürdenbundesfreiwilligendienstzuregeln,undgibtes Pläne,dieAnzahlderPlätzeimneuenBundesfreiwilligendienstzubegrenzen und/ oder an bestehende Freiwilligendienstplätze zu binden? DieFragen7,9und15werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. ZwischendenJugendfreiwilligendienstenunddemBundesfreiwilligendienst kommteswederrechtlichnochtatsächlich,wederstrukturellnochinderpraxis zukonkurrenzenund wiebereitsmehrfachdargelegt erstrechtnichtzu Doppelstrukturen.SollteninderZukunftjemalsnegativeEffekteaufdiebestehendenJugendfreiwilligendienstedrohen wovondiebundesregierungnicht ausgeht soistbereitsheuteeinverfahrenmitdenzentralstellendesbundesfreiwilligendienstesunddenträgernderjugendfreiwilligendiensteverabredet, dassicherstellenwird,dassdiebestehendenjugendfreiwilligendienstedurch denneuenbundesfreiwilligendienstnichtverdrängtwerden.deshalbsolles
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6411 nichtmehrfreiwilligeimbundesfreiwilligendienstalsindenjugendfreiwilligendiensten geben. DerBundstelltMittelfür35000FreiwilligeimBundesfreiwilligendienstzur Verfügung,danebenwerdendieFörderpauschalenfür35000Jugendfreiwilligendienstleistendeerhöht.NachdenübereinstimmendenAngabenallerWohlfahrtsverbändeundTrägeristdieszunächstausreichend,umalleninteressierten FreiwilligeneinenFreiwilligendienstzuermöglichen,sodassirgendeinestaatliche Zuteilung von Plätzen absehbar nicht notwendig sein wird. 10.WiewilldieBundesregierungeineklarearbeits-undsozialrechtlicheDefinition und Abgrenzung der Freiwilligendienste gewährleisten? FreiwilligendienstesindDienstverhältnisseinnerhalbgemeinwohlorientierter Organisationen,diemitobligatorischenBildungsangebotenverknüpftundin FormfreiwilligerSelbstverpflichtungvonMenschenjedenAltersinAnspruch genommenwerden.siesindhinsichtlichihrerdauer,desumfangs,dereinsatzortesowiesozialerabsicherungvertraglichzwischenfreiwilligenundorganisationgeregeltundgrenzensichaufdieseweisevontraditionellemehrenamt ab. DerBundesfreiwilligendienstunddieJugendfreiwilligendienstesindunentgeltliche,arbeitsmarktneutraleEngagementangebote.DieFreiwilligensindvollumfänglichgesetzlichsozialversichert;dieEinsatzstellenbzw.dieTrägerübernehmensowohldieArbeitgeber-alsauchdieArbeitnehmeranteile.Elternvon Kindern,diedieseFreiwilligendiensteleisten,werdenbeiVorliegenderübrigenVoraussetzungenAnspruchaufFortzahlungdesKindergeldeshaben.Das Taschengeldistderzeitaufmaximal330EuroproMonatbegrenzt.Darüber hinauskanndenfreiwilligennurunentgeltlicheunterkunft,verpflegungund ArbeitskleidungoderanstelledieserSachleistungenentsprechendeGeldersatzleistungen gewährt werden. DerFreiwilligendienstallerGenerationenisteinunentgeltliches,arbeitsmarktneutralesEngagementangebot.DieFreiwilligenerhalteneinedemtatsächlichenundnachweisbarenAufwandentsprechendeAufwandsentschädigung undhabenanspruchaufhaftpflichtversicherungundschutzdurchdiegesetzlicheunfallversicherungunabhängigvonträgerundeinsatzfeld.elternvon Kindern,dieeinenFreiwilligendienstallerGenerationenleisten,habenbeiVorliegenderübrigenVoraussetzungenAnspruchaufFortzahlungdesKindergeldes. 11.WannplantdieBundesregierungeinenEntwurffürein Freiwilligendienstestatusgesetz vorzulegen,wirddasbundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugenddabeidiefederführunginnehaben,und welchebundesministerienwerdendarüberhinausanderentwicklung und Konzeptionierung beteiligt werden? DieBundesregierungstrebtdieErarbeitungeinesFreiwilligendienstestatusgesetzesan,dasdierechtlichenRahmenbedingungenfürdieverschiedenenFreiwilligendiensteohneSchwächungderFormateweiterverbessernsoll.Essollen auchdiebislangnichtgesetzlichgeregeltendiensteaufgrundlageeinerressortübergreifendenstrategieeinbezogenwerden.nachabschlussdeslaufenden AusbausdesFSJunddesFÖJsowiedesneuenInternationalenJugendfreiwilligendienstesundderEinführungdesneuenBundesfreiwilligendiensteswird dasverfahrendazuunterfederführungdesbundesministeriumsfürfamilie, Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ)fortgeführt.WeitergehendeAngaben sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.InwiefernplantdieBundesregierungimBundesfreiwilligendienstgesetz einrückkehrrechtindievoraufnahmedesfreiwilligendienstesbestehenden Arbeitsverhältnisse? FürdenBundesfreiwilligendienstgeltenhierdiebeidenJugendfreiwilligendienstenFSJundFÖJbewährtenRegelungen.DieBundesregierungbeabsichtigt nicht, diese bewährte Praxis zu ändern. 13.WelcheZielgruppenhatdieBundesregierungfürdieAbsolvierungdes Bundesfreiwilligendienstes im Blick? DerBundesfreiwilligendienstwirdfürFrauenundMännerallerGenerationen angeboten. 14.WelchekonkreteRegelungplantdieBundesregierung,umFreiwillige unter25jahren,diekeinenfreibetragaufkindergeldgeltendmachen können,mitfreiwilligen,fürdieeinanspruchaufeinenfreibetragnach 32Absatz6desEinkommensteuergesetzes (EStG)oderKindergeldbesteht,gleichzubehandeln,undwieunterscheidensichdieRegelungenzu denen im Jugendfreiwilligendienstgesetz? DieBundesregierungplantdemGesetzgebervorzuschlagen,imGesetzzur UmsetzungderBeitreibungsrichtliniesowiezurÄnderungsteuerlicherVorschriftendenin 32EStGaufgeführtenKatalogderFreiwilligendiensteum denbundesfreiwilligendienstzuergänzen.damitwerdenelternvonfreiwilligen,dieeinenbundesfreiwilligendienstabsolvierenunddiealtersvoraussetzungendes 32EStGerfüllen,rückwirkendeinenAnspruchaufdiesteuerlichenFreibeträgefürKinderoderKindergelderhalten.Dadieseinervonallen FraktionendesDeutschenBundestageserhobenenForderungentspricht,geht die Bundesregierung von der Umsetzung dieser Regelung aus. 16.WelcheFunktionenübernehmendieneueinzurichtendenZentralstellen beiderumsetzungdesbundesfreiwilligendienstgesetzes,wiesolldie TrägerschaftderZentralstellengeregeltwerden,undwelcheUmstrukturierungsmaßnahmen sind für die Einrichtung der Stellen erforderlich? DieZentralstellenführenimAuftragundimNamendesBundesdieSteuerung desbundesfreiwilligendienstesinihrembereichdurch,beratendieeinrichtungenimanerkennungsverfahren,achtenaufdiearbeitsmarktneutralität,unterstützendiewerbungvonfreiwilligen,betreuenundbegleitendiefreiwilligen undsindansprechpartnerfürdenbundimrahmendesbundesfreiwilligendienstes. 17.WerdendieRegionalbetreuerinnenundRegionalbetreuerausderZivildienststrukturübernommen,undwennja,inwelchemUmfang,undfür welche Aufgaben? DieRegionalbetreuerinnenundRegionalbetreuerwerdeninsgesamtübernommenundsindfürdasBundesamtfürFamilieundzivilgesellschaftlicheAufgaben (BAFzA)unterstützendbeiderBeratungderEinsatzstellen,beiKonflikten, zur Überwachung der Arbeitsmarktneutralität etc. tätig. 18.SindimBundesfreiwilligendienstWeiterbildungsmaßnahmenvorgesehen,diealsBrückeindenArbeitsmarktgenutztwerdenkönnen,undwel-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6411 chekonkretenqualifizierungsmaßnahmenundzertifizierungendererworbenen Qualifikationen sind geplant? DieBundesregierungwirdinbewährterZusammenarbeitmitderZivilgesellschaftWeiterbildungsmaßnahmendurchführen.SiesiehtihreAufgabenicht darin,einzelheitenzu regeln,zu gewährleisten, sicherzustellen etc., wiediesdiefragestellendenabgeordnetenderfraktionbündnis90/die GRÜNENmitihrenFragenfordern.Siebeabsichtigt,InitiativenderzivilgesellschaftlichenPartnerzuunterstützen.Dabeiwirddaraufverwiesen,dass beispielsweisedieförderungderpädagogischenbegleitungfürsogenannte benachteiligte Freiwillige gegenüber den anderen Freiwilligen erhöht ist. 19.WelchekonkretepädagogischeBegleitungistimBundesfreiwilligendienstgesetzvorgesehen,undinwiefernwirddabeidieheterogeneZusammensetzungderFreiwilligen,insbesonderebezüglichdesAltersund der Bildungsanforderungen, berücksichtigt? DiegesetzlichgeregeltepädagogischeBetreuungimBundesfreiwilligendienst istvergleichbardergesetzlichgeregeltenpädagogischenbetreuungimfsj oderföj,d.h.siebestehtausverschiedenenelementen,daruntersind25seminartage,diefürallefreiwilligenbiszum27.lebensjahrpflichtsind.die SeminarewerdeninhaltlichmitdenZentralstellenunddenFreiwilligenabgestimmtundsindnachverschiedenenThemenwählbar.Diesgiltauchfürdie fünftagepolitischebildungandenbildungszentrendesbundesamtes,diefür diefreiwilligendesbundesfreiwilligendienstespflichtsind.weiteregesetzlich geregelteelementederpädagogischenbegleitungsinddiefachlicheanleitung und Begleitung in der Einsatzstelle. 20.WelchePlänezurAnspracheundGewinnungjungerMenschenentwickeltundverfolgtdieBundesregierung,umdieZielzahlvon35000Bundesfreiwilligendienstleistenden zu erreichen? Welche Anreize plant sie zu setzen? WelcheInformations-undWerbekampagnen,mitwelchenKosten,sind in Vorbereitung? Am6.Mai2011wurdenalleBundestagsabgeordneteneinschließlichderFrage stellendenabgeordnetenüberdiebevorstehendeinformations-undwerbekampagne informiert. Am16.Mai2011hatBundesministerinDr.KristinaSchrödereineWerbekampagnemitAnzeigenundPlakateneröffnet.ImZugedieserKampagnewerden weitereregionalekampagnetreffendurchgeführtundgleichzeitigeinsatzstellen vor Ort weiter beraten und unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 21.WiewilldieBundesregierunggewährleisten,dassjungeFrauenund jungemännergleichermaßendasangebotdesbundesfreiwilligendienstes wahrnehmen und ihn absolvieren? 34.WiebegründetdieBundesregierungdenAnspruchdesBundesfreiwilligendienstes,einenfüralleAltersgruppengeöffnetenDienstzuschaffen,
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode undwiewillsiesicherstellen,dassderbundesfreiwilligendienstdieentsprechende Resonanz findet? DieFragen21und34werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. WieinderVorbemerkungderBundesregierungundauchinderAntwortzu Frage23aufBundestagsdrucksache17/5079dargestellt,istesZielderBundesregierung,möglichstvieleMännerundFrauenzugewinnen.EineSteuerungist nicht beabsichtigt. 22.InwiefernplantdieBundesregierungBegünstigungendurchdieAbsolvierungdesBundesfreiwilligendienstes,wieeineBevorzugungbeider Studienplatzvergabe (u.a.wartesemester)odereinenverbessertenzugangzurberufsausbildung,inwiefernwillsiedieseaufbestehendefreiwilligendiensteausweiten,undwelchevorkehrungenundvereinbarungensindimrahmenderkultusministerkonferenz,jugendministerkonferenz oder in anderen Gremien bisher erörtert oder getroffen worden? DieBerücksichtigungeinesabgeleistetenBundesfreiwilligendienstesbeider StudienzulassungliegtinderalleinigenVerantwortungderLänder.Diesebeabsichtigensicherzustellen,dassdenBetroffenenausderTeilnahmeaneinem BundesfreiwilligendienstebensowenigeinNachteilentsteht,wiediesinder VergangenheitbeidenverpflichtendenDiensten (Wehr-undZivildienst)der Fallwar.RegelungenfüreinenverbessertenZugangzurBerufsbildungfürTeilnehmerinnenundTeilnehmerdesBundesfreiwilligendienstessindangesichts der arbeitsrechtlichen Vertragsfreiheit nicht vorgesehen. DieKultusministerkonferenzhatdenBeschlussderGemeinsamenWissenschaftskonferenzvonBundundLändernbekräftigt,dieMehrkosten,diesich ausdererhöhungderzahlderstudienanfängerinfolgederaussetzungvon Wehr-undZivildienstergeben,imSystemdesbestehendenHochschulpaktes zu finanzieren. BundesministerinDr.KristinaSchröderhatEndeJanuar2011alleBundesländer,kommunalenSpitzenverbände,Hochschulrektorenkonferenzunddie WirtschaftsverbändezumThemaAnerkennungskulturaneinenTischgeholt. Dabeiistdeutlichgeworden,dassdieStärkungderAnerkennungskulturfür FreiwilligendiensteAufgabeallerBeteiligtenist,insbesonderePunkte,diefür jüngeremenschenwichtigsind,liegennichtinderzuständigkeitdesbundes, sondernganzoft wieerwähnt indenhändeneinzelnereinrichtungen.alle Beteiligten haben zugesagt, die Anerkennungskultur weiter zu stärken. 23.WelchekonkretenMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umsicherzustellen,dassdieUmsetzungdesBundesfreiwilligendienstesdenPrinzipien der Arbeitsmarktneutralität entspricht? DiePrüfungderArbeitsmarktneutralitätbeimBundesfreiwilligendienstwird vombundesamtfürfamilieundzivilgesellschaftlicheaufgabenbeideranerkennungdereinsatzstellenundeinsatzplätzevorgenommen.währenddeseinsatzeseinesfreiwilligenobliegtdieprüfungdesfortbestehensderarbeitsmarktneutralitätdenjeweiligenzentralstellenbzw.denregionalbetreuerinnen und Regionalbetreuern. 24.IstseitensderBundesregierungeineÜberprüfungderDienststellenund derrund170000bisheranerkanntenzivildienstplätzevorgesehen,um insbesonderezugewährleisten,dassdiesestellendenanforderungendes
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6411 ArbeitsmarktneutralitätsprinzipsbeiderUmsetzungdesBundesfreiwilligendienstes entsprechen? Wennja,wirddieseAufgabezudenneuenTätigkeitendesbisherigen BundesamtesfürdenZivildienstzählen,undnachwelchenKriterienwird die Überprüfung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? BeiEinsatzstellen,diekeinAnerkennungsverfahrenimBundesfreiwilligendienstdurchlaufenmüssen,weilsieschonüberanerkannteZivildienstplätze verfügen ( 6Absatz3desBundesfreiwilligendienstgesetzes BFDG),wurde diearbeitsmarktneutralitätbereitsimrahmenderprüfungderarbeitsmarktneutralität im Zivildienst festgestellt. 25.InwiefernplantdieBundesregierungprivateundgewinnorientierteEinrichtungen,indenenbisherfasteinDrittelderZivildienstleistendenarbeiteten,alsStellenanbieterfürdenBundesfreiwilligendienstanzuerkennen? DieAnerkennungvonEinsatzstellenund-plätzenrichtetsichimBundesfreiwilligendienstvollständignachdenindenJugendfreiwilligendienstenundim ZivildienstbewährtenKriterien.ZudiesenzähltnichtalleinedieRechtsform dereinrichtung,sokanneinegemeinwohlorientiertediakonischeaktiengesellschaftselbstverständlichalseinsatzstellefüreinenfreiwilligendienstanerkannt werden, maßgeblich ist u. a. die steuerrechtliche Bewertung. 26.WelcheAuswirkungendesBundesfreiwilligendienstgesetzeserwartetdie Bundesregierunggeradeauchangesichtsdesgenerationenübergreifenden AnsatzesdesBundesfreiwilligendienstgesetzesaufdasklassischeEhrenamtundanderebürgerschaftlicheEngagementformen,vorallemaufgrund der vorgesehenen Taschengeld- und Mindeststundenregelungen? DerGesetzgeberhatmitseinerEntscheidungfüreineklareMindestwochenstundenzahlvonmehrals20Stundenauchfürüber27JahrealteTeilnehmende ambundesfreiwilligendienstsichergestellt,dassderbundesfreiwilligendienst keinenegativenauswirkungenaufdasklassischeehrenamtundandereformenbürgerschaftlichenengagements,diefastausschließlichimumfangvon wenigerals20stundenprowochestattfinden,habenwird.zuerwartenist durchdenerheblichenausbauderförderungderfreiwilligendiensteallenfalls eineweiterepositiveentwicklungdergesellschaftlichenhaltungzumehrenamtlichen Engagement. 27.InwiefernplantdieBundesregierungdieBeauftragungdesBundesamtes fürdenzivildienstmitderdurchführungdesbundesfreiwilligendienstgesetzes,undfürwelchekonkreten,gesetzlichunduntergesetzlichgeregeltenaufgabensolldasbundesamtfürdenzivildienstzukünftigverantwortlich sein? MitVerkündungdesBFDGistdasBundesamtfürdenZivildienstvomGesetzgebermitderDurchführungdesBundesfreiwilligendienstesbetraut;esführt seitherdennamenbafza.außerdemsollendembundesamtaufgabenim RahmendesFamilienpflegezeitgesetzesübertragenwerden,dassichzurzeitim parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet. WiebereitsimRahmenderkleinenAnfragevom8.Februar2011 (Bundestagsdrucksache17/4737)dargestellt,wurdebereitsmitArtikel7desWehrrechtsän-
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derungsgesetzes (WehrRÄndG)2010in 2Absatz1Satz3desZivildienstgesetzesdierechtlicheGrundlagefürdieÜbertragungvonAufgabenaußerhalbdes ZivildienstesaufdasBundesamtausdemGeschäftsbereichdesBMFSFJgeschaffen.AuchdasmittlerweileinKraftgetreteneBFDGsiehtin 14Absatz2 eineregelungzuraufgabenübertragungaufdasbundesamtvor. ImRahmenuntergesetzlicherAufgabenwurdeimRahmenderBeantwortung derkleinenanfragevom8.februar2011 (Bundestagsdrucksache17/4737) dargelegt,dassdieregiestellefürdasprogramm Toleranzfördern Kompetenzstärken undfürdie Aktionzusammenwachsen Bildungspatenschaften stärken,diegeschäftsstellederconterganstiftungunddieadministrationder InternationalenJugendfreiwilligendienstebereitsandasBAFzAübertragen wordensind.dieadministrationderregiestellentätigkeitfürsämtlicheesf- ProgrammedesBMFSFJistgeplant.ZurzeitwirddieÜbertragungderRegiestellenderProgramme Mehrgenerationenhäuser und Jugendstärken vorbereitet. 28.WasverstehtdieBundesregierungunterderAnkündigungderBundesministerinfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend,Dr.KristinaSchröder, (ausderbefragungderbundesregierungvom15.dezember2010 Plenarprotokoll17/80),dassfürdasBundesamtfürdenZivildienst weiterhindiesehrschlankestruktur vorgesehenistund eineschlankeund effizienteverwaltungderfreiwilligendienste erfolgensoll (sodiebundesministerinfürfamilie,senioren,frauenundjugendbeidervorstellungihrerjahresplanungam26.januar2011),undwiewilldiebundesregierung diese umsetzen? AufdieAntwortzuFrage32derKleinenAnfragevom8.Februar2011 (Bundestagsdrucksache17/5079)wirdhingewiesen.MitdeminzwischeninKraft getretenenbfdgwurdederbundesfreiwilligendienstalsharmonischeergänzung und Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste ausgestaltet. SowerdenunnötigeDoppelstrukturenvermiedenundeineschlankeVerwaltunggewährleistet,diedievorhandenenKompetenzenundRessourcender zivilgesellschaftlichenträgernutztundaufdemaufbaut,wassichbereitsbewährt hat. 29.InwiefernkönnendieAufgaben,dieandasBundesamtfürdenZivildienstzurDurchführungdesBundesfreiwilligendienstgesetzesübertragenwerdensollen,auchvonanderenBehörden,TrägernoderInstitutioneninsbesonderederZivilgesellschaftgeleistetwerden,undwelcheBehörden,TrägeroderInstitutionenkämenfürdieÜbernahmederAufgaben in Betracht (bitte jeweils die alternativen Möglichkeiten aufführen)? WesentlicheTeilederDurchführungundVerwaltungdesBundesfreiwilligendiensteswerdenanzivilgesellschaftlicheEinsatzstellen,TrägerundZentralstellenübertragen.FürdieverbleibendenSteuerungs-,Verwaltungs-undKontrollaufgabenstehtinderextremkurzenzurVerfügungstehendenZeitkeineandere BehördeundkeinTräger,auchkeineEinrichtungderZivilgesellschaftmitder notwendigen Fachkompetenz zur Verfügung. 30.WelcheVeränderungendesPersonalbestandesplantdieBundesregierung bei einer Umstrukturierung des Bundesamtes für den Zivildienst? AussagenzurVeränderungdesPersonalbestandeskönnenaufgrundderderzeit laufendenhaushaltsverhandlungennichtgetroffenwerden.dieentscheidung hierüber obliegt letztendlich dem Haushaltsgesetzgeber.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WievieleBeschäftigtewerdenfürdieUmsetzungdesBundesfreiwilligendienstgesetzessowiefürdieneuenAufgabendesBundesamtesfür denzivildiensteingeplantundbenötigt (bittejeweilsproaufgabengebiet mit genauer Angestellten- und Beamtenzahl angeben)? DieseFrageistzurzeitGegenstandderlaufendenHaushaltsverhandlungen. Aussagen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. 32.SindfürdieÜbernahmederDurchführungdesBundesfreiwilligendienstgesetzesUmschulungendesPersonalsdesBundesamtesfürdenZivildienst notwendig? Wennja,inwelchenBereichen,undinwelchemUmfangmüssenUmschulungen durchgeführt werden? UmschulungendesPersonalswarennichtnotwendig,daderBundesfreiwilligendienstinvielenBereichendemZivildienstangelehntist,wiez.B.denAnerkennungenvonEinsatzstellen,EinsatzbereichenimBundesfreiwilligendienst,derDurchführungdesFreiwilligendienstesusw.DiefachlichenEinweisungen sind soweit notwendig bereits erfolgt. 33.BleibendieAnzahl,StrukturundpersonelleAusstattungderZivildienstschulen bestehen? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? ZumAufbaudesBundesfreiwilligendiensteswerdendiebisherigenZivildienstschulenalsBildungszentrenfürdieDurchführungvonbiszu25Bildungstagen, insbesonderefürdieseminarezurpolitischenbildung,weitergenutzt.weitere BildungswochensollendurchdasBAFzAselbstoderdurchandereEinsatzstellengenutztwerdenkönnen.BeiAnnahmevon35000Freiwilligengehtdas BundesministeriumvoneinervollständigenAuslastungallerBildungszentren aus. 35.WelchenTeilnahmeumfanganSeminarensiehtdieBundesregierungfür Seniorenalsangemessenan,dalautGesetzentwurfdie Gesamtdauerder Seminare ( )beieinerzwölfmonatigenteilnahmeambundesfreiwilligendienstmindestens25tage beträgtund älterefreiwillige ( )inangemessenem Umfang an den Seminaren teilnehmen sollen? 36.WiewirddieBundesregierunggewährleisten,dassSeminarefürjungeals auchfürälteremenschengleichermaßengeeignetsind,undwelchenstellenwerthatdiepassgenaue,individuellequalifizierunggegenüberder Teilnahme an vorgegebenen Qualifizierungsmaßnahmen? 37.WiebringtdieBundesregierungdieverpflichtendeTeilnahmeälterer MenschenanSeminartagenmitderimGesetzformuliertenErwartungin Einklang DieserKompetenzerwerbstehtselbstverständlichauchälteren Menschenoffen;hierwirdjedochdasEinbringenundVermittelnschon vorhandenerkompetenzensowielebens-undberufserfahrungimvordergrund stehen? DieFragen35,36und37werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. GrundsätzlicherfolgtdiepädagogischeBegleitungvonüber27-Jährigenin demumfang,dendieeinsatzstelleinabsprachemitdemoderderfreiwilligen
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fürangemessenhält.hierkanndahereinesehrindividuelleabstimmungerfolgen,diedieerfahrungenunderwartungenderälterenfreiwilligenberücksichtigt.soweithiereineeinbeziehungderbildungszentrendesbundesamteserfolgt,werdendieinhalteimeinvernehmenmitderzentralstelle/einsatzstelle und den Wünschen der Freiwilligen festgelegt. 38.FindensichdieinderAntwortderBundesregierungzuFrage7derKleinenAnfrage FreiwilligendiensteallerGenerationen (Bundestagsdrucksache17/5078)aufgeführtenErkenntnisseinderKonzeptionierungdes Bundesfreiwilligendienstes wieder? Wenn ja, worin? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 39.WomitbegründetdieBundesregierungihreErwartunghinsichtlichdes Bundesfreiwilligendienstes,dasseineMindeststundenzahlvon20WochenstundendenLebenssituationenältererMenschengerechtwird,und welcheerkenntnisseausderbegleitforschungzudenfreiwilligendienstenallergenerationengibtesbezüglichderbevorzugtenstundenzahlälterer Menschen? DerBundesfreiwilligendienstistgrundsätzlichvergleichbareinerVollzeitbeschäftigungabzuleisten.Freiwillige,diedas27.Lebensjahrvollendethaben, könnendiesendienstauchdannleisten,wennsiemehrals20stundenprowochetätigsind.einteilzeit-bundesfreiwilligendienstistattraktivinsbesondere für ältere Menschen, die sich nicht in Vollzeit engagieren können oder wollen. DurchdieRegelungwirdsichergestellt,dassderBundesfreiwilligendienstnur alshauptbeschäftigungdurchgeführtwerdenkannunddadurchvonanderem bürgerschaftlichemengagement,dasvonvielenmillionenmenschenin DeutschlandimUmfangeinigerWochenstundeninallenBereichenderGesellschaft ausgeübt wird, unterschieden bleibt. ImFreiwilligendienstallerGenerationenengagierensich41ProzentderFreiwilligenineinemUmfangvongenauachtStunden.MehralsdieHälfte (59Prozent)engagiertsichüberachtStunden,wasverdeutlicht,dasseinehohe NachfragenachzeitintensiverenEngagementangebotenbesteht.DieBetrachtungnachAltersgruppenzeigt,dassunterden18-bis26-Jährigennochca.drei ViertelmehralsachtStundenfreiwilligengagiertsind,währenddieserAnteil beiden56-bis65-jährigenbei59prozentliegt.tendenziellsinktalsomitzunehmendemlebensalterdiebereitschaftzueinerhöherenwochenstundenzahl, die wiederum von jüngeren Menschen nachgefragt wird. 40.WelcheweiterenRegelungensindinnerhalbdesBundesfreiwilligendienstesvorgesehen,umderVielfaltderLebenssituationenältererMenschen (z.b.anschlussfähigkeitanaltersteilzeit,sabbatjahre,arbeitslosigkeit,arbeitsgelegenheitenmitmehraufwandsentschädigungen)und ihrem Bedürfnis nach Flexibilität gerecht zu werden? EssindkeineweiterenRegelungenbeabsichtigt.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WirddieBetreuungder MobilenTeams imfreiwilligendienstallergenerationenaufgabedesneuen BundesamtsfürFamilieundzivilgesellschaftliche Aufgaben? DieMobilenTeamswerdenimRahmendesProgramms Freiwilligendienste allergenerationen eingesetztundmitbundesmittelngefördert.inallenländernstellenerfahreneakteureausdenbereichenfreiwilligendiensteundengagementförderungalsträgerdermobilenteamseinbundesweitesberatungsangebotzudenfreiwilligendienstenallergenerationenzurverfügung.das Programm FreiwilligendiensteallerGenerationen läuftplangemäßzum 31.Dezember2011aus.EineVeränderungderZuständigkeitwährendder Restlaufzeit des Programms ist nicht vorgesehen.
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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
zurkulturellenundmusischenbildunghilftjungenmenschen,sichzuselbstbestimmtenundgestaltungsfähigenpersönlichkeitenzuentwickeln.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5834 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/985 17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrdenbauvonatomkraftwerkennichtgeeignetsei (vgl.deister-undweserzeitungvom6.februar1981;neuepressehannovervom6.februar1981;taz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
MehrAusbau der Dresdner Bahn in Berlin und Fertigstellung der Ausbaustrecke Berlin Dresden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11804 17. Wahlperiode 11. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
MehrDie Lage der Menschenrechte von Homo- und Transsexuellen im Irak
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3318 17. Wahlperiode 14. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel,
MehrKartellamthatdieBeschwerdealsunbegründetzurückgewiesen.DieBeschwerdeführersehenhiereineBefangenheitdesKartellamtes,dadasLandselber
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1174 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, weiterer
Mehrfrühkindlichebildunginfamilien.hierwerdendievoraussetzungengeschaffen,damitkinderindividuellgestärktamgesellschaftlichenlebengemeinsam
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10316 17. Wahlperiode 16. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, weiterer
MehrVölkerrechtliche Konsequenzen aus der behaupteten Subjektidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich seit dem 8.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14807 17. Wahlperiode 30. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklungszusammenarbeit zur Stärkung der Menschenrechte von Homo- und Transsexuellen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3560 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel,
MehrUmsetzung und Weiterentwicklung des Mammographie-Screenings in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3127 17. Wahlperiode 01. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
Mehrverantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
Mehramrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr(LeistungsschutzrechtfürPresseverlage)hatmehrFragenaufgeworfenalsbeantwortet. Das macht erneut Nachfragen erforderlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12471 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer
MehrKommission ZukunftdesBürgerschaftlichenEngagements undinsbesondere
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12221 16. Wahlperiode 11. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrBrennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) und Förderfondsvertrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4832 17. Wahlperiode 18. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrAuswirkungen des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen Mehrkostenfaktor einer Erdverkabelung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4131 17. Wahlperiode 07. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, weiterer
MehrAnsparungen für Rücklagen und Kontovollmachten beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12919 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13355 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehrdiewesentlichstrengerenvorsorgegrenzwertefüraus-undneubaumaßnahmenvor.fürdielärmvorsorgenachderverkehrslärmschutzverordnungliegen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5077 17. Wahlperiode 16. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10052 17. Wahlperiode 21. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrKlimakonferenz der Umweltminister im Rahmen der UNFCCC-Klimaverhandlungen in Bonn Mitte 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1073 17. Wahlperiode 16. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Hans- Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrzukönnen,wirdeingroßespotenzialfüreineökosystemschonendere,beifangärmereundtreibstoffsparenderegrundschleppnetzfischereizugesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10882 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer
Mehrwerdendiefragendervereinbarkeitvonfamilieundberuf,derstressbewältigungundderflexiblengestaltungdesarbeitslebens.dieherausforderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14802 17. Wahlperiode 26. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weiterer
MehrKenntnisse der Bundesregierung über die Situation am privatisierten Universitätsklinikum Gießen-Marburg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12346 17. Wahlperiode 18. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Harald Weinberg, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrderdruckaufdiebeschäftigenbeständiggestiegen.soistu.a.zubeobachten,dasseisenbahnverkehrsunternehmenversuchenfix-undlohnkostenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8093 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3569
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3789 17. Wahlperiode 16. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrAuswirkungen der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auf die Mobilität von Studienberechtigten und Studierenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5822 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
Mehrbis4).zwischendersanktions-bzw.sperrzeitandrohungundderfreiwilligkeitderteilnahmeanderuntersuchungsiehtdiebundesregierungkeinen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8291 17. Wahlperiode 02. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Dr. Ilja Seifert, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden.wederdiederzeitigenregelungennochdiegeplanteföderalismusreform scheinen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/799 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrEndlager-Sicherheitsanforderungen, Gorleben und spezieller Atommüll
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3627 17. Wahlperiode 05. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9709 17. Wahlperiode 21. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter
MehrRepräsentanz von Menschen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12889 17. Wahlperiode 21. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, weiterer
MehrStadtumbau und differenzierte Entwicklung von Großwohnsiedlungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12305 17. Wahlperiode 07. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter
Mehrab2016eingestelltwerden.füreinenweiterenbetriebmüsstensanierungskosten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9332 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
MehrZur sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7283 17. Wahlperiode 07. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrReformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/ Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9830 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrUminformierteKonsumentscheidungentreffenzukönnen,müssenVerbraucherinnenundVerbraucheraberklarerkennenkönnen,wastatsächlichin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7328 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehr20StaatenweltweitwurdenimJahr2011MenschendurchdieStrafjustizbehördengetötet.DieUSAsinddaseinzigedemokratischverfassteIndustrieland,in
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10324 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1022 17. Wahlperiode 15. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der
MehrEnergiebilanzene.V.erstelltwurde (AnwendungsbilanzenfürdieEndenergiesektoreninDeutschlandindenJahren2010und2011,Fraunhofer-Institutfür
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14473 17. Wahlperiode 29. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
MehrKennzeichnung von Waren aus Siedlungen in den von Israel 1967 besetzten Gebieten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10353 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrTerminverschiebung und Schallschutz für den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10517 17. Wahlperiode 23. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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