Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und Kontrolle des Pflegemindestlohns

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3590 Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und Kontrolle des Pflegemindestlohns Vorbemerkung der Fragesteller Am1.August2010istdieRegelungüberdenMindestlohnfürdiePflegebranchedurchdieVerordnungüberzwingendeArbeitsbedingungenfürdiePflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung PflegeArbbV)offiziellin Kraftgetreten.DamitderMindestlohnumgesetztwerdenkann,sindumfassendeKontrolleninderPflegebrancheunerlässlich.Diesgiltinsbesondere fürdieanfangsphase,inderdeutlichgemachtwerdenmuss,dassderstaatverstöße gegen die Einhaltung des Pflegemindestlohns konsequent verfolgt. NurwennallenArbeitgeberninderPflegebranchedeutlichwird,dasssich Missbrauchnichtlohnt,könnendieArbeitsbedingungenund-entgelteinder Pflegebranche nachhaltig verbessert werden. DieVerantwortungfüreineerfolgreicheUmsetzungdesPflegemindestlohns liegtjetztbeiderbundesregierung,derfinanzkontrolleschwarzarbeit,der Deutschen Rentenversicherung und den Staatsanwaltschaften. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungerkenntebensowiedieFragestellerdieBedeutungeiner wirksamenpraktischenumsetzunggesetzlicherregelungen,soauchdermindestlohnregelunginderpflegebranche.dabeigehtdiebundesregierungdavon aus,dassnichtnurdievondenfragestellerngenannteninstitutionen,sondern auchalleindererstenpflegekommissionvertretenenakteurederpflegebranche ihrenbeitragzueinererfolgreichenumsetzungdesneuenpflegemindestlohns leistenwerden.nebenderbundesregierungsowiedenstaatlichenkontroll-und StrafverfolgungsbehördenstehenauchGewerkschaftenundArbeitgeberverbände,KirchenundihreEinrichtungen,BetriebsräteundMitarbeitervertretungensowiedieinderPflegetätigenUnternehmenunddiedortbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Verantwortung. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 3.Dezember 2010übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Allgemeine Nachfragen zur Pflegebranche Methodische Vorbemerkung zu den Fragen 1 und 2 DieindenAntwortenzudenFragen1und2angegebenenZahlenbeziehensich nichtaufdiepflegebrancheimsinnedesarbeitnehmer-entsendegesetzes (AEntG),sondernweisendieGesamtzahldernachdemElftenBuchSozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Deutschland aus. 1.WievieleUnternehmensindderPflegebranchezuzuordnen (bittedifferenziertnachbetriebsgröße,ambulantenundstationärendienstleistern,kirchlichen, privaten und öffentlichen Arbeitgebern angeben)? Ende2007 (letzteveröffentlichtezahlderpflegestatistiknach 109SGBXI) gabesimambulantenbereich11529nachsgbxizugelassenepflegedienste, vondenen6903inprivater,4435infreigemeinnützigerund191inöffentlicher Trägerschaftwaren.Vonden11029zugelassenenPflegeheimenwaren4322in privater,6072infreigemeinnützigerund635inöffentlicherträgerschaft.die BetriebsgrößestreutnachderZahlderbetreutenPflegebedürftigensehrstark. VondenPflegedienstenbetreuen36,5Prozentdurchschnittlichbiszu25Pflegebedürftige,33,2Prozentzwischen26und50Pflegebedürftigeund30,3Prozent mehrals50pflegebedürftige.in25,9prozentderpflegeheimelebtenbiszu 30Pflegebedürftige,in27,4Prozentzwischen31und60Pflegebedürftige,in 28,6Prozentzwischen61und100Pflegebedürftigeundin18Prozentmehrals 100 Pflegebedürftige. 2.WievielePflegekräftearbeiteninprivatenHaushalten (bittedifferenzieren nach Geschlecht der Pflegekräfte)? DieüberwiegendeMehrzahlder236000BeschäftigtenderzugelassenenPflegedienstearbeitenimRahmenderSachleistungserbringunginprivatenHaushalten.ÜberdirektvomPflegehaushaltangestelltePflegekräfteoderHaushaltshilfen liegen der Bundesregierung keine statistischen Informationen vor. 3.FürwelcheBerufsgruppen (bittenamentlichdifferenzieren)undfürwelche berufliche Qualifikationen gilt der Mindestlohn in der Pflegebranche? DerMindestlohninderPflegebrancheknüpftnichtanBerufsgruppenoderberuflicheQualifikationenan.ErfindetAnwendungaufArbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer,dieinPflegebetriebenimSinnederPflegeArbbVbeschäftigtsind undarbeitszeitlichüberwiegendgrundpflegerischetätigkeitennach 14Absatz 4 Nummer 1 bis 3 SGB XI erbringen. 4.WievieleBeschäftigteprofitierenvonderbestehendenRegelungüberden MindestlohninderPflegebranche (bittedifferenzierennachgeschlecht, kirchlichen,privatenundöffentlichenarbeitgebern,ambulantenundstationären Dienstleistern)? IndemvomGeltungsbereichderPflegeArbbVerfasstenTeilbereichderPflegebranchewarenimJahr2007insgesamt519873ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerbeschäftigt,undzwar160693imambulantenund359180imstationären Bereich (Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes 2007).

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WievieleambulanttätigePflegekräfte,Einzelpflegekräftenach 77des ElftenBuchesSozialgesetzbuchundHaushaltshilfen,diegrundpflegerische Tätigkeitenübernehmen,unterliegendemPflegemindestlohn (bittedifferenzieren nach Geschlecht)? ZurFragenachambulanttätigenPflegekräftenwirdaufdieAntwortzuFrage2 verwiesen.imübrigenhandeltessichbeideneinzelpflegekräftennach 77 SGBXIumselbständigtätigePflegekräfte,mitdenendiezuständigePflegekassezurSicherstellungderhäuslichenPflegeundBetreuungsowiederhauswirtschaftlichen Versorgung einen Vertrag abgeschlossen hat. NachdenderBundesregierungvorliegendenInformationenwurdebislangnur einesehrgeringezahlsolcherverträgezwischeneinzelpflegekräftenund Pflegekassengeschlossen.AndererseitsliegenkeinerleiHinweisevor,dassdie vereinbarten Vergütungen den Mindestlohn unterschreiten. Methodische Vorbemerkung zu den Fragen 6, 7, 9 und 10: ZurBeantwortungderFragenwerdenDatendervierteljährlichenVerdiensterhebung,derVerdienststrukturerhebungsowieeinerintegriertenAuswertung vongrundsicherungs-undbeschäftigungsstatistikverwendet.dieindiesen statistischendatensätzenverwendeteabgrenzungnachklassifikationenvon WirtschaftszweigenfolgteinergrundsätzlichanderenKonzeptionalsderaufder kollektivvertraglichenpraxisbasierendezuschnittderindasaentgaufgenommenenbranchen.dadiedatensätzeindiesemfalleinengrößerenzuschnitt aufweisen (z.b.teilweiseauchbehindertenpflegemitumfassen),könnendie FragenmitdenzurVerfügungstehendenDatenlediglichnäherungsweisebeantwortet werden. FürdieFragen6,7,und10liegenDatennurfürBeschäftigteinBetriebenmit zehnundmehrbeschäftigtenvor.dieteilweisegewünschtedifferenzierung nachqualifikationenistnurnäherungsweiseüberleistungsgruppenmöglich. DieLeistungsgruppensindvonGruppe1absteigendsortiert,wobeiLeistungsgruppe1ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmermitderhöchstenQualifikation umfasst.diezuordnungderarbeitnehmerinnenundarbeitnehmerzurjeweiligenleistungsgruppeerfolgtallgemeinnachdemanspruchsniveaudertätigkeit bzw. der individuellen Qualifikation. StrukturdatenbezogenaufdieArtdesArbeitgebers (kirchlich,privat,öffentlich) sind in diesen Datensätzen nicht verfügbar. AngesichtsdervorstehendaufgezeigtenUnterschiedebeimZuschnittdererfasstenArbeitnehmergruppeninderStatistikeinerseitsundimGeltungsbereichder VerordnungandererseitslässtsichausdenindenAntwortenzudenFragen6 und7enthaltenenzahlenkeinrückschlussaufdiepraktischewirkungund ReichweitedesPflegemindestlohnsziehen.ImÜbrigenberuhtjeglicheAngabe vondurchschnittszahlenaufunterumständenweitdivergierendeneinzelzahlen, wie auch die Antwort zu Frage 10 verdeutlicht. 6.WiehochsinddiedurchschnittlichenLöhneinderPflegebranche (bitte differenzierennachgeschlechtundqualifikation,kirchlichen,privatenund öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)? DiedurchschnittlichenBruttostundenverdienstederBeschäftigtensindder nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle: DurchschnittlicheBruttostundenverdiensteinEuroinderPflegebranche im zweiten Quartal 2010 Geschlecht/ Qualifikation InsgesamtLG 1LG 2LG 3LG 4LG 5 Stationäre Pflege Insgesamt14,1724,1917,6014,4911,3810,54 Männer15,4726,7218,5514,7311,379,45 Frauen13,8122,1717,1814,4211,3810,76 Ambulante Pflege Insgesamt13,5722,4017,2813,3810,4410,05 Männer14,3325,7117,9613,2910,50 (10,06) Frauen13,4120,6617,1213,4010,4310,05 Datenbasis:StatistischesBundesamt,VierteljährlicheVerdiensterhebung,WZ2008;StationärePflege =Pflegeheime (Q87.1);AmbulantePflege = SozialeBetreuungältererMenschenundBehinderter (Q88.1).NurBetriebemitzehnundmehrBeschäftigten.WerteinKlammernsindwegengeringer Fallzahl mit großen statistischen Unsicherheiten behaftet. 7.WiehochistderMedianlohninderPflegebranche (bittedifferenzierennach Geschlecht)? IndividualdatenzurBerechnungdesMediansliegennurausderVerdienststrukturerhebung2006vor.DieErgebnissekönnendernachfolgendenTabelleentnommen werden. Tabelle:MediandesBruttostundenverdienstesinderPflegebrancheinEuroim Oktober 2006 InsgesamtMännerFrauen Median12,5013,1312,39 Datenbasis:StatistischesBundesamt,Verdienststrukturerhebung,WZ2003;Pflegebranche =Altenpflegeheime (Q )undAmbulantesozialeDienste (Q ).NurBetriebemitzehnundmehrBeschäftigten. ImÜbrigenwirdauchaufdiemethodischeVorbemerkungzuFrage6verwiesen. 8.WiesinddieBeschäftigungsverhältnisseinderPflegebrancheverteiltauf Vollzeit-,Teilzeit-undgeringfügigeBeschäftigungsverhältnisse (bittedifferenzierennachgeschlecht,kirchlichen,privatenundöffentlichenarbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)? BeidenPflegedienstenwarenEnde200726,4ProzentderBeschäftigtenvollzeitbeschäftigt,48,4Prozentteilzeitbeschäftigtund22,5Prozentgeringfügig beschäftigt.beidenübrigenhandeltessichumpraktikanten,auszubildende, Schüler, Zivildienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr. IndenPflegeheimenwarenEnde200735,4ProzentderBeschäftigtenvollzeitbeschäftigt,47Prozentteilzeitbeschäftigtund10,2Prozentgeringfügigbeschäftigt.BeidenübrigenhandeltessichwiederumumPraktikanten,Auszubildende, Schüler, Zivildienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WiehochistdieZahlderVollzeitbeschäftigteninderPflegebranche,die ihrelöhnedurcharbeitslosengeldiiaufstocken,undwievielesinglehaushaltebefindensichunterdenaufstockerinnenundaufstockern (bitte differenzieren nach Geschlecht)? DieZahlderVollzeitbeschäftigten,dieergänzendesArbeitslosengeldIIbeziehen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle:VollzeitbeschäftigteALG-II-BezieherimMärz2010inderPflegebranche MerkmalGeschlechtBestand InsgesamtInsgesamt9403 Männer1626 Frauen7777 Single- Bedarfsgemeinschaften Insgesamt2048 Männer600 Frauen1448 Datenbasis:BundesagenturfürArbeit,integrierteAuswertungvonGrundsicherungs-undBeschäftigungsstatistik.WZ2008;StationärePflege =Pflegeheime (Q87.1);AmbulantePflege =SozialeBetreuungälterer MenschenundBehinderter (Q88.1).AlsbeschäftigteArbeitslosengeldII-BezieherwerdennurdiePersonen gezählt,dieimmonatdesleistungsbezugsübereinbruttoeinkommenauserwerbstätigkeitverfügen.daten liegennurfürarbeitsgemeinschaftenundagentureningetrennteraufgabenwahrnehmungvorundwerden auf das Bundesgebiet hochgerechnet. ImÜbrigenwirdauchaufdiemethodischeVorbemerkungzuFrage6verwiesen. 10.WievieleexaminiertePflegefachkräfteerhieltennach2005undvorder EinführungdesPflegemindestlohnsLöhneunterhalbdesnunfestgesetzten Mindestlohnsvon8,50EuroinWestdeutschlandund7,50EuroinOstdeutschland (bittedifferenzierennachbundesländern,hilfs-undfachkräften,geschlecht,kirchlichen,privaten,öffentlichenarbeitgebern,ambulanten und stationären Dienstleistern und Jahren)? IndividualdatenzurBerechnungderAnzahlderBeschäftigten,diewenigerals 8,50EuroinWestdeutschlandundwenigerals7,50EuroinOstdeutschlandverdienen,liegennurausderVerdienststrukturerhebung2006vor.DieIdentifikationvon examiniertenpflegefachkräften istimdatensatznichtmöglich.auf eineunterscheidungnachbundesländern,leistungsgruppenundgeschlecht mussverzichtetwerden,dadiefallzahlenrepräsentativeaussagenindieser Differenziertheitnichtermöglichen.DieErgebnissekönnendernachfolgenden Tabelle entnommen werden.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle:KumulierteAnzahlderBeschäftigteninderPflegebranchemitausgewählten Bruttostundenlöhnen im Oktober 2006 Anzahl Beschäftigte in Ostdeutschland, die weniger als 7,50 Euro verdienen13000 Beschäftigte in Westdeutschland, die weniger als 8,50 Euro verdienen60000 Datenbasis:StatistischesBundesamt,Verdienststrukturerhebung,WZ2003;Pflegebranche =Altenpflegeheime (Q )undAmbulantesozialeDienste (Q ).NurBetriebemitzehnundmehrBeschäftigten. ZumethodischenFragenwirdimÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungzuFrage6 verwiesen. 11.HältdieBundesregierungdieDifferenzierungdesPflegemindestlohns nachostundwest,20jahrenachderwiedervereinigung,fürgerechtfertigt? Wenn ja, warum? 12.WelchenHintergrundhatdieaufDruckdesBundesministersfürWirtschaft undtechnologie,rainerbrüderle,zustandegekommenebefristungdes Pflegemindestlohns bis zum Jahre 2014? DievonderPflegekommissionvorgeschlageneDifferenzierungberücksichtigt diebestehendenlohnstruktureninderbranche,diederzeitnoch wieauchin zahlreichenanderenbranchen regionaledifferenzierungenvorsehen.derverordnungsgeberkanndieempfehlungderpflegekommissionnurunverändertin dierechtsverordnungübernehmenoderaufdenerlassderrechtsverordnung insgesamtverzichten;esbestehtkeinemöglichkeitzurinhaltlichenabweichung. RegelungenzurHöhedesEntgeltsorientierensichüblicherweiseandenaktuellenökonomischenEntwicklungenundhabendaherregelmäßigkürzereLaufzeitenalsRegelungenüberArbeitsbedingungenallgemeinerNatur.Diesgiltfür kollektivrechtlicheregelungen,insbesonderetarifverträge,alsdieklassischen InstrumentezurRegelungvonArbeitsbedingungenebensowiefürMindestlohnverordnungenaufderGrundlagedesAEntG.DieLaufzeitinVerbindung mitdervorgabefester,gleichmäßigerentgeltstufengewährleisteteineausreichendeplanungssicherheitfürdieunternehmenundberücksichtigtgleichzeitig diezumzeitpunktderempfehlungvonderpflegekommissionabsehbarenrahmenbedingungen. 13.WieerklärtdieBundesregierungdieBefristungdesMindestlohnsfürdie PflegebrancheimZusammenhangmitdenBemühungenderBundesregierung, Pflegeberufe für Arbeitskräfte attraktiver zu machen? 14.WelchenStellenwerträumtdieBundesregierungdemMindestlohninder PflegebranchehinsichtlichderAttraktivitätderBerufstätigkeitinderPflegebranche ein? DieEinführungdesPflegemindestlohnszum1.August2010verfolgtnebenden anderenin 1AEntGgenanntenZielendieSchaffungundDurchsetzung

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4133 angemessenermindestarbeitsbedingungen.erstelltinersterlinieeineuntere BegrenzungderArbeitsvergütungeninderPflegedarunddientdamitderAbsicherungderLohnstrukturnachunten.EristkeinNormlohn,sondernstehtin seinerfunktionalslohnuntergrenzenebeneinervielzahlkollektivrechtlicher EntgeltregelungeninderPflegebranche,dieeinhohesMaßanDifferenzierung geradeauchnachtätigkeitenundqualifikationvorsehen.diebefristungder LaufzeitgiltfürdenMindestlohninseinerAusgestaltungdurchdieaktuellgültige Pflegearbeitsbedingungenverordnung. 15.ErwartetdieBundesregierung,dasssichdieSituationinderPflegebranche unddersichabzeichnendepersonalmangelbis2014dahingehendverändernwerden,dassdermindestlohninderpflegebranchenichtmehrnotwendig ist? Wenn ja, wie begründet sie diese Annahme? 16.FürwienotwendigerachtetdieBundesregierungeineAnhebungdes PflegemindestlohnsinAnbetrachtdesstetigwachsendenPersonalmangelsinderPflegeundderevtl.notwendigwerdendenAnwerbungausländischen Pflegepersonals? ObdieMindestlohnregelungimBereichPflegeinZukunftnichtmehrerforderlichseinwirdodergeändertwerdensollte,lässtsichimVorausnichtabschätzen. GrundlageeinesMindestlohnssindinderPflegebranchedieEmpfehlungen einerpflegekommission.dienotwendigkeiteineranhebungdesmindestlohns inderpflegebzw.einesmindestlohnsinderpflegefürdenzeitraumab2015 einzuschätzen,wäredaherprimäreaufgabeeinernach 12AEntGeinzusetzendenneuenPflegekommission.Zudemistdaraufhinzuweisen,dassauchdie MindestlohnregelunginderPflegeindieEvaluationderbranchenspezifischen MindestlohnregelungenbisOktober2011durchdieBundesregierungeinbezogen ist, deren Ergebnis abzuwarten bleibt. Evaluation des Pflegemindestlohns 17.WiewirddieBundesregierungdieWirkungendesPflegemindestlohns evaluieren, bzw. nach welchem Konzept wird die Evaluation erfolgen? DieBundesregierungplant,dieWirkungendesPflegemindestlohnsdurcheinen unabhängigenwissenschaftlichenauftragnehmerevaluierenzulassen.gegenstandderevaluationwerdeneinbranchenbildsowiediewirkungendes MindestlohnsbezüglichderBeschäftigung,desArbeitnehmerschutzesundder Wettbewerbsfähigkeitsein.DabeisollenquantitativeundqualitativeMethoden kombiniertsowiespezifikaderpflegebrancheberücksichtigtwerden.dasverfahren zur Vergabe des Auftrags ist noch nicht abgeschlossen. 18.HatdieBundesregierungbereitseinesinnvolleundstichhaltigeAbgrenzung der Teilbereiche der Gesundheitsbranche in der Statistik entwickelt? Wenn ja, wann wird diese der Öffentlichkeit präsentiert? DasStatistischeBundesamtberichtetüberdasGesundheitswesenbereitsausführlichimRahmendersog.gesundheitsbezogenenRechensysteme,dieneben dergesundheitsausgabenrechnungundderkrankheitskostenrechnungauchdie Gesundheitspersonalrechnungumfassen.InderletztgenanntenStatistikwerden diebeschäftigtenimgesundheitswesennachberufenundeinrichtungendifferenziertausgewiesen.zumgesundheitswesenwerdendabeidie inderge-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sundheitspersonalrechnungnochweiterausdifferenzierbaren Kernbereiche Gesundheitsschutz,ambulanteundstationäre/teilstationäreEinrichtungen, KrankentransporteundRettungsdienste,Verwaltung,sonstigeEinrichtungensowiediegesundheitsspezifischenVorleistungsindustrienpharmazeutischeIndustrie,medizintechnischeundaugenoptischeIndustrie,medizinischeLaboratorien undgroßhandelgerechnet.dieergebnissedergesundheitspersonalrechnung werdenvomstatistischenbundesamtjährlichaktualisiertundderöffentlichkeit auf der Internetseite des Amtes kostenlos zur Verfügung gestellt. 19.WelcheRollespieltbeiderEvaluationdesPflegemindestlohnsdieBerechnungvonArbeitsangebots-undArbeitsnachfrageeffekten,oderkanndie BundesregierungaufderartigeBerechnungenverzichten,dadieDatenbasis inderpflegebrancheausreichendistundderartigeberechnungennicht notwendig macht? ImRahmenderEvaluationsollenauchdieBeschäftigungseffektedesMindestlohnsuntersuchtwerden.AufwelcheWeisediesgeschehensoll,wirderstmit demabschlussdesvergabeverfahrensentschiedenundhängtu.a.vonderverfügbarkeit entsprechender Daten ab. 20.WelchenAnteilwirddieBefragungvonBeschäftigtenbzw.Arbeitgebern inderpflegebrancheimrahmendervombundesministeriumfürarbeit undsoziales (BMAS)inAuftraggegebenenEvaluationzudenWirkungen des Pflegemindestlohns einnehmen? InwieferndieBeschäftigtenderPflegebrancheimRahmenderEvaluationbefragtwerden,wirderstmitdemAbschlussdesVergabeverfahrensentschieden. ZurVerbesserungderDatenbasisfürdieEvaluationaufArbeitgeberseitehatdas BMASbereitseineBefragungvonArbeitgeberninderPflegebrancheinAuftrag gegeben,dieunabhängigvondervergabedesevaluationsauftragsvergeben wurde. 21.WiewirddasBMASaufeineausgewogeneDatenerhebungvonArbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen der Evaluation hinwirken? WelcheDatenüberdieinderAntwortzuFrage20genanntenBefragungerhobenwerden,wirderstmitdemAbschlussdesVergabeverfahrensentschieden. ImÜbrigenweistdieBundesregierungdaraufhin,dassbeiderErhebungvon DatenbeiArbeitgebernauchDatenvonArbeitnehmernerhobenwerdenkönnen.Diesgeschiehtz.B.beieinerReihevonDatenderamtlichenStatistik,die für die Evaluation verwendet werden können. 22.Wiewirdsichergestellt,dassdurchdieBefragungvonBeschäftigteninder PflegebrancheArbeitnehmerrechtegeschütztwerdenbzw.geschütztbleiben und Benachteiligungen vermieden werden? InwieferndieBeschäftigtenderPflegebrancheimRahmenderEvaluationbefragtwerden,wirderstmitdemAbschlussdesVergabeverfahrensentschieden. FürdenFall,dasseineBefragungderBeschäftigtenderPflegebranchedurchgeführtwird,weistdieBundesregierungdaraufhin,dassAuftragnehmerdes BMAS grundsätzlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WirddieBundesregierungeinengesetzlichenMindestlohnfürLeiharbeitskräfteeinführen,dieauchinderPflegebranchezunehmendanBedeutung gewinnen? Wenn nein, warum nicht? DerzeitbefindetsicheinEntwurfeinesGesetzeszurÄnderungdesArbeitnehmerüberlassungsgesetzesinderAbstimmung,mitdemdieEuropäischeLeiharbeitsrichtlinieumgesetztundMissbrauchinderZeitarbeitsbrancheverhindert werdensollen.darüberhinausfindenderzeitgesprächeinnerhalbderregierungskoalitiondarüberstatt,obundwennjawelcheregelungengeeignetsein können,densichmöglicherweiseaufdiezeitarbeitsbranchezusätzlichergebendenlohndruckimhinblickaufdievollständigearbeitnehmerfreizügigkeitzum 1. Mai 2011 zu verhindern. Kontrollen 24.WurdeeinKonzeptfürdieKontrollenzurUmsetzungdesPflegemindestlohnsentwickelt,dasdiesemsensiblenBereichentspricht,undwiesieht dieses Konzept aus? 25.InwieweitunterscheidetsichdieKontrolledesPflegemindestlohnsvon den Kontrollen beispielsweise in der Baubranche? PrüfungenderZollverwaltungnachdemSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)erfolgenunabhängigvonderjeweiligenBranchedurchPersonenbefragungenund/oderPrüfungderGeschäftsunterlagen.InderPflegebranchegeltenjedochmitRücksichtaufdiezupflegendenPersonenBesonderheitenbeiderDurchführungderPrüfung.Dementsprechendsollendie PrüfungeninersterLinieanhandderGeschäftsunterlagenerfolgen.Daneben sinddiebeschäftigtenbeispielsweiseangewiesen,beiprüfungeninderpflegebranchestetszivilekleidungzutragen.imgegensatzzugeschäftsräumenoder beispielsweisebaustellenistdiezollverwaltungnichtbefugt,privatehaushalte ohneeinverständnisdesberechtigtenzurdurchführungeinerprüfungnach demschwarzarbgzubetreten (vgl. 3SchwarzArbG).WegenderverfassungsrechtlichgeschütztenUnverletzlichkeitderWohnungistfürdenZutrittin einenprivatenhaushalteinrichterlicherdurchsuchungsbeschlusserforderlich, dessenerlasstatverdachtvoraussetzt.wieindenanderenbranchendesarbeitnehmer-entsendegesetzeswirdauchfürdiepflegebrancheeinesogenannte PrüfhilfemitbranchenspezifischenBesonderheitenfürdieBedienstetender Zollverwaltungentwickelt.ArbeitgeberderPflegebranchemitSitzimAusland, dieihrearbeitnehmernachdeutschlandentsenden,müssengemäß 1Absatz3 und4derverordnungübermeldepflichtennachdemaentgbeidererbringung ambulanterpflegeleistungendenortderarbeitsaufnahmeandiebehördender Zollverwaltungmelden.DadurchkanneinePrüfungindiesemBereichauch außerhalb der privaten Haushalte erfolgen. 26.WievielPersonalstehtfürdieKontrollederUmsetzungdesPflegemindestlohns im Vergleich zu Kontrollen im Bausektor zur Verfügung? EinezahlenmäßigeVerteilungdesPersonalsderFinanzkontrolleSchwarzarbeit aufdiezuprüfendenbranchenerfolgtnicht.jederbedienstetederfinanzkontrolleschwarzarbeitwirdgrundsätzlichzurprüfunginallenbrancheneingesetzt.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27.ErfolgteineEvaluationderKontrollendesPflegemindestlohns,undwelchezusätzlichenstatistischenDatenwerdenerhoben,umdieKontrollen des Pflegemindestlohns effektiver gestalten zu können? DieKontrollenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitwerdenimRahmender Rechts-undFachaufsichtfortlaufendaufihreEffektivitäthinüberprüftundeinerständigenAufgabenkritikunterzogen.DiePrüfungenderFinanzkontrolle SchwarzarbeitimHinblickaufdieEinhaltungdesMindestlohnsinderPflegebranche werden seit Inkrafttreten des Mindestlohns statistisch erfasst. 28.WievieleKontrollenzurÜberprüfungderEinhaltungdesMindestlohnsin derpflegebranchewurdenseitdem1.august2010durchgeführt (bitte differenzierennachmonaten,privatenhaushalten,kirchlichen,privaten, öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)? EineDifferenzierungnachdeno.g.KriterienerfolgtinderArbeitsstatistiknicht. FürdasJahr2010liegeninsgesamtnochkeinebelastbarenarbeitsstatistischen ErgebnissederZollverwaltungvor (vgl.dieantwortderbundesregierungzu Frage2derKleinenAnfragederAbgeordnetenBeateMüller-Gemmekeund weitererabgeordneterderfraktionbündnis90/diegrünenaufbundestagsdrucksache 17/2656). 29.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdiepersonellenundfinanziellenMittelderFinanzkontrolleSchwarzarbeitausreichen,umdieAnwendung des Pflegemindestlohns zu kontrollieren? Wenn nein, ist eine Aufstockung beabsichtigt? DiepersonellenundfinanziellenMittelderZollverwaltungsindauchimHinblickaufdieerforderlichenPrüfungenindenneuindasArbeitnehmer-EntsendegesetzaufgenommenenBranchen (u.a.pflegebranche)angemessen.im Haushalt2010sind150zusätzlichePlanstellenfürdendurchdieÜberprüfung dereinhaltungdesmindestlohnsentstehendenmehraufwandzugewiesen.die Bundesregierungbeabsichtigt,indenJahren2012und2013nochmalsjeweils 100zusätzlichePlanstellenfürdenArbeitsbereichvorzusehen (vgl.dieantwort derbundesregierungzufrage9aufdiekleineanfragederabgeordnetenbeate Müller-GemmekeundweitererAbgeordneterderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENaufBundestagsdrucksache17/2656sowiedieAntwortaufdieKleine AnfragederAbgeordnetenJuttaKrellmannundweitererAbgeordneterder Fraktion DIE LINKE. zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 17/2844). 30.WiehochsinddieKostenfürdieKontrollederUmsetzungdesPflegemindestlohns? DieKostenfürdieKontrollederFinanzkontrolleSchwarzarbeitimHinblickauf dieeinhaltungdesmindestlohnsinderpflegebranchekönnennichtbeziffert werden.eineaufteilungderkostennachbranchenoderimhinblickaufbestimmte Verstöße erfolgt nicht. 31.WaswirddieBundesregierungüberdieKontrollederMindestlöhnehinaus tun,umarbeitnehmerhinsichtlichihrerrechteaufeinenpflegemindestlohn zu unterstützen und zu stärken? MitderKontrolledesPflegemindestlohnsdurchdenZollalsstaatlicheKontrollbehörde,derEröffnungeinerzusätzlichenKlagemöglichkeitfürausländische

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/4133 entsandtearbeitnehmerundarbeitnehmerinnen,demgesetzlichenverbotder VerwirkungvonMindestlohnansprüchennachdemAEntGunddererheblichen EinschränkungvonAusschlussfristenerfahrenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerbeiderDurchsetzungihrerAnsprücheaufdenPflegemindestlohndeutlicheUnterstützung.ImRahmenihrerÖffentlichkeitsarbeitstelltnebenden KontrollbehördenauchdasBMASInformationenzumPflegemindestlohnzur Verfügung. 32.WievieleKontrolleninderPflegebranchewurdenseit2005inprivaten Haushaltendurchgeführt,wievieleundwelcheVerstößewurdenfestgestellt (bitte differenzieren nach Jahren und kontrollierenden Behörden)? FürdenBereichderSozialversicherungistdaraufhinzuweisen,dassgemäß 28pAbsatz10desViertenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIV)Arbeitgeber privaterhaushaltenichtgeprüftwerden.bezüglichderzollverwaltungwirdauf die Antworten zu den Fragen 24, 25 und 28 verwiesen. 33.FührendieKontrolleninderPflegebrancheaufgrundengerpersoneller KapazitätenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitzueinerReduktionder Kontrollen in der Baubranche und in anderen Branchen? DiepersonellenundfinanziellenMittelderZollverwaltungsindangemessen (vgl.antwortzufrage29).einereduzierungderkontrolleninderbaubranche undinanderenbranchenaufgrundvonprüfungeninderpflegebrancheistnicht vorgesehen. Verstöße 34.BeiwievielenUnternehmenwurdenVerstößegegendieZahlungdesPflegemindestlohnsbzw.seit2005gegendasVerbotderZahlungsittenwidrigerLöhneaufgedeckt,undwiehochwarendieermitteltenfinanziellen SchädenfürdieBeschäftigtensowiefürdieSozialversicherungen (bitte differenzierennachmonaten/jahren,geschlecht,kirchlichen,privatenund öffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)? 35.WievieleVerstößegegendieZahlungdesPflegemindestlohnsbzw.seit 2005gegendasVerbotderZahlungsittenwidrigerLöhneinderPflegebranchewurdeninprivatenHaushaltenaufgedeckt,undwiehochwaren dieermitteltenfinanziellenschädenfürdiebeschäftigtensowiefürdie Sozialversicherungen (bittedifferenzierennachmonatenundgeschlecht)? FürdasJahr2010liegeninsgesamtnochkeinebelastbarenarbeitsstatistischen DatenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitvor.AussagenhinsichtlichderAnzahl vonverstößengegendieverpflichtungzurzahlungeinesmindestlohnsinder PflegebrancheundderenFolgenkönnendaherfürdieZollverwaltungnichtgetroffenwerden.HinsichtlichderDifferenzierungnachdenobengenanntenKriterien wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. EinenPrüfauftrag,individuelleArbeitsverhältnissedahingehendzuprüfen,ob sittenwidrigelöhnegezahltwerden,hatdiezollverwaltungnicht.soweitsieim RahmenihrerPrüfungenallerdingsaufSachverhaltestößt,dieeinenVerdacht nahelegen,dassgegenentsprechendevorschriftendesstrafgesetzbuchesverstoßenwurde,leitetsieihreerkenntnisseandiezuständigenbehördenweiter. EinediesbezüglichestatistischeErfassungdurchdieZollverwaltungerfolgt nicht.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZurZahlungsittenwidrigerLöhneundderRollederBetriebsprüfungderRentenversicherung wird auf folgende bereits vorliegende Antworten verwiesen: AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederAbgeordnetenBeate Müller-GemmekeundweitererAbgeordneterderFraktionBÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/3013 (zu Frage 1), AntwortderBundesregierungaufdieSchriftlicheFrage54desAbgeordneten Sven-ChristianKindlervom9.August2010,Bundestagsdrucksache17/2748, AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederAbgeordnetenBeate Müller-GemmekeundweitererAbgeordneterderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/2282 (zu den Fragen 14 und 15). DerPflegemindestlohnisterstam1.August2010inKraftgetreten;diePrüfung nach 28pSGBIVerstrecktsichaufdievergangenenvierJahre (allgemeinzu BeitragsnacherhebungenbeibranchenbezogenenMindestlöhnenvgl.Bundestagsdrucksache 17/3013, Antwort zu Frage 2). EswerdenimÜbrigenkeineStatistikengeführt,diejährlicheBeitragsnacherhebungenbranchenspezifischseparaterfassen (vgl.bundestagsdrucksache 17/3013, Antwort zu Frage 13). Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 36.WievielesonstigeVerstößeinderPflegebranchewurdenseit2005inUnternehmenundprivatenHaushaltendurchdieFinanzkontrolleSchwarzarbeit oder andere Behörden aufgedeckt? ArbeitsstatistischeDatenderZollverwaltung,dieeinebranchenspezifische UnterscheidungderPrüfungstätigkeiterlauben,liegenerstmitdemJahr2009 vor.durchdiezollverwaltungwurdenimjahr2009insgesamtinderpflegebranche425ordnungswidrigkeitenverfahrenund575strafverfahreneingeleitet.belastbarearbeitsstatistischedatenderzollverwaltungfürdasjahr2010liegen noch nicht vor. DieBetriebsprüfungderRentenversicherungerfassthierzukeinebranchenspezifische Statistik. 37.LiegenderBundesregierungbzw.derFinanzkontrolleSchwarzarbeitHinweisevor,dassdasvonver.diaufgedeckteVorgehenzurUnterbietungdes PflegemindestlohnsdurchAnrechnungvonUrlaubs-undWeihnachtsgeld, SchichtzulagenoderLeistungsprämienaufdenStundenlohnoderzurAnrechnungvonZuschüssenfürprivateFahrzeuge,diedienstlichgenutzt werden,sowiedieaberkennungvonfahrzeitenzwischendenambulanten Einsatzorten,häufigvonUnternehmeninderPflegebranchepraktiziert wird? Wennja,wiewilldieBundesregierungderartigeMindestlohnunterschreitungen und Manipulationen der Arbeitszeit zukünftig unterbinden? 38.InwieweitwerdendieseindervorigenFragebeschriebenenAbrechnungspraktikenbeidenKontrollenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitüberprüft, undwerdenderartigeabrechnungspraktikenvonstaatsanwaltschaftensowiederdeutschenrentenversicherungverfolgt,wenndiefinanzkontrolle Schwarzarbeit die Daten an diese Behörden weitergibt? DieFrage,obvomArbeitgebergezahlteLeistungenseitensdesArbeitgeberszu UnrechtalsBestandteildesMindestlohnsberücksichtigtwerden,stellteinen AspektbeiderPrüfungderEinhaltungdesMindestlohnsdar.Verstößegegendie VerpflichtungzurZahlungdesMindestlohnswerdendurchdieZollverwaltung

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/4133 imrahmeneinesbußgeldverfahrensverfolgtundimfallederahndungandie DeutscheRentenversicherungzurNacherhebungderSozialversicherungsbeiträgeweitergeleitet.ErgibtsichdarüberhinausderVerdachteinerStraftat,erfolgtdieEinleitungeinesstrafrechtlichenErmittlungsverfahrensunterLeitung derstaatsanwaltschaft.inderpflegebrancheliegenimhinblickaufdenkurzen Geltungszeitraum des Mindestlohns noch keine Erkenntnisse vor. 39.WelcheRollespielendieDeutscheRentenversicherungunddieKnappschaftbeiderAufdeckungvonVerstößengegendieZahlungvonMindestlöhnen oder von der Zahlung sittenwidriger Löhne in der Pflegebranche? EswirdaufdieAusführungenzurRollederBetriebsprüfungderRentenversicherung in der Antwort zu Frage 34 verwiesen. Bußgelder 40.WiehochwarendiedurchschnittlichverhängtenBußgelderbeiVerstößen gegendiezahlungdespflegemindestlohnsundbeiverstößengegendas ArbeitnehmerüberlassungsgesetzinderPflegebranche (bittedifferenzierennachverstößen,monatundbehörden,vondenensanktionenverhängt wurden,undbittedifferenzierennachprivathaushalten,kirchlichen,privatenundöffentlichenarbeitgebern,ambulantenundstationärendienstleistern)? FürdasJahr2010liegenderZollverwaltungnochkeinebelastbarenarbeitsstatistischenDatenvor.DarüberhinausistdieFeststellungderdurchschnittlich durchdiezollverwaltungverhängtenbußgelderseriösnichtmöglich.dieden einzelnenbußgeldverfahrenzugrundeliegendensachverhaltesindhinsichtlich derzahlderbetroffenenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmerundderdauer derzuwiderhandlungsounterschiedlich,dassalleindiezahlderbußgeldbescheideunddiesummederfestgesetztenbußgelderkeineverlässlicheaussage zulassen.hinsichtlichderdifferenzierungnachdeno.g.kriterienwirdaufdie Antwort zu Frage 28 verwiesen. FürdenBereichderDurchführungdesArbeitnehmerüberlassungsgesetzes durchdiebundesagenturfürarbeitliegenderbundesregierungkeinestatistischenauswertungenzurdurchschnittlichenhöhederbußgelderbeiverstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Pflegebranche vor. 41.WiehochistdieGesamtsummederBußgelder,diewegenVerstößengegen diezahlungdespflegemindestlohnssowiedasarbeitnehmerüberlassungsgesetzinderpflegebrancheverhängtwurden,undgegenwieviele UnternehmenoderprivateHaushaltewurdenBußgelderverhängt (bitte differenzierennachverstößen,monatundbehörden,vondenensanktionenverhängtwurden,undbittedifferenzierennachprivathaushalten, kirchlichen,privatenundöffentlichenarbeitgebern,ambulantenundstationären Dienstleistern)? BelastbarearbeitsstatistischeDatenderZollverwaltungliegenfürdasJahr2010 nochnichtvor.hinsichtlichderdifferenzierungnachdenobengenannten Kriterien wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. FürdenBereichderDurchführungdesArbeitnehmerüberlassungsgesetzes durchdiebundesagenturfürarbeitliegenderbundesregierungkeinestatistischenauswertungenzurhöhedergesamtsummederbußgelderwegenverstoßesgegendasarbeitnehmerüberlassungsgesetzundderanzahlderbetreffenden Unternehmen in der Pflegebranche vor.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 42.Wiehochwarenseit2005diedurchschnittlichverhängtenBußgelderbei VerstößengegendasVerbotderZahlungsittenwidrigerLöhneinderPflegebranche (bittedifferenzierennachverstößen,jahrenundbehörden,von denensanktionenverhängtwurden,undbittedifferenzierennachprivathaushalten,kirchlichen,privatenundöffentlichenarbeitgebern,ambulanten und stationären Dienstleistern)? 43.WiehochistdieGesamtsummederBußgelder,dieseit2005wegenVerstößengegendasVerbotderZahlungsittenwidrigerLöhneinderPflegebrancheverhängtwurden,undgegenwievieleUnternehmenoderprivate HaushaltewurdenBußgelderverhängt (bittedifferenzierennachverstößen,jahrenundbehörden,vondenensanktionenverhängtwurden,und bittedifferenzierennachprivathaushalten,kirchlichen,privatenundöffentlichen Arbeitgebern, ambulanten und stationären Dienstleistern)? DiegesetzlichenVerbotezurZahlungsittenwidrigerLöhnesindnichtalsOrdnungswidrigkeitentatbeständeausgestaltetinsoweitbestehtkeineGrundlagefür die Verhängung von Bußgeldern. 44.WiebeurteiltdieBundesregierungdieWirkungbestehenderSanktionen beiverstößengegendiezahlungdespflegemindestlohnsbzw.beiderzahlung sittenwidriger Löhne? AufderBasisderderzeitbereitsmöglichenAussagenzurPflegebranchesieht diebundesregierungdiegesetzlichvorgesehenensanktionenalsausreichend an.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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