Stärkung der Jugendfreiwilligendienste Platzangebot ausbauen, Qualität erhöhen, Rechtssicherheit schaffen
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- Heinrich Braun
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Ute Kumpf, Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Christel Humme, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özog uz, Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Stärkung der Jugendfreiwilligendienste Platzangebot ausbauen, Qualität erhöhen, Rechtssicherheit schaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: BürgerschaftlichesEngagementundeinesolidarischeBürgergesellschaftsind eineunverzichtbaregrundlageeinerlebendigenundwiderstandsfähigendemokratie.diedemokratielebtdurchdasengagementderbürgerinnenundbürger. DieBürgergesellschaftistzudemOrtgesellschaftlicherIntegration.Integration bedeutetteilhabeallerbürgerinnenundbürgerampolitischen,kulturellen,sozialenundwirtschaftlichenleben.bürgerschaftlichesengagementimsinne gesellschaftlicherteilhabemussdaherallenbürgerinnenundbürgernoffenstehen. FreiwilligendienstesindeinebesondereFormdesbürgerschaftlichenEngagements.UmdiesolidarischeBürgergesellschaftzustärkenundmehrMenschen füreinbürgerschaftlichesengagementzugewinnen,müssendiefreiwilligendienste qualitativ und quantitativ weiter ausgebaut werden. UnterdemBegriff Freiwilligendienst wirdderzeiteinevielzahlunterschiedlichermaßnahmendiskutiert.zwischendeneinzelnenfreiwilligendiensten sinddeutlicheunterschiedehinsichtlichderförderung,derrechtlichenabsicherungundderrahmenbedingungenvorhanden.allenzugängenunddefinitionenderfreiwilligendiensteistjedochgemein,dasssiegleichzeitigdemgesellschaftlichenengagementundderpersönlichenbildungderfreiwilligen dienen,identitätstiften,gemeinschaftfördernunddafürnursolchetätigkeiten in Frage kommen, die keine Erwerbsarbeitsplätze ersetzen. EinGroßteilderFreiwilligendiensterichtetsichfastausschließlichanJugendlicheundjungeErwachsene,wiedasFreiwilligeSozialeJahr (FSJ)unddasFreiwilligeÖkologischeJahr (FÖJ).FSJundFÖJsindBildungs-undOrientierungszeitfürJugendlichemitunterschiedlichemBildungshintergrund.Siesindkein Pflichtdienst.ImÜbergangzwischenJugend-undErwachsenenphaseeröffnen JugendfreiwilligendienstejungenMenschendieChancepersönlicherundberuflicherOrientierung.SieermöglichenneueLernerfahrungen,vermittelnwichtige fachliche,sozialeundinterkulturellefähigkeiten.jugendfreiwilligendienste stärkenselbständigkeit,selbstbewusstseinsowieverantwortungsbewusstsein. DurchdieVerknüpfungvoninformellerBildungundderÜbernahmekonkreter gesellschaftlicherundsozialerverantwortungsindsieseitvielenjahrzehnten
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode wichtigelernortezwischenschuleundberuf.ausdiesemgrundwerdendas FSJunddasFÖJsowieandereFreiwilligendienstevomBundgefördertund unterstützt. JugendfreiwilligendienstekönnenimInlandundimAuslandgeleistetwerden. JungeFreiwilligezwischen15und27Jahrenwerden6bis24MonateingemeinwohlorientiertenEinrichtungen (Einsatzstellen)vonKrankenhäusernüber KindertagesstättenbishinzuNaturschutzstationenundkulturellenEinrichtungenzusätzlichzudenhauptberuflichenFachkräfteneingesetzt.FreiwilligendiensteersetzendabeikeineErwerbsarbeitsplätzeundsindvonPflicht-und Zivildienstklarzuunterscheiden.FreiwilligkeitisteinwesentlichesMerkmal der Jugendfreiwilligendienste. DiepädagogischeBetreuungdurchdieTrägerermöglichtJugendlichenund jungenerwachsenenwichtigelernerfahrungen.anmindestens25seminartagenwerdendiepraktischenerfahrungenausdentätigkeitenbesprochenund eineberuflicheorientierungermöglicht.diefreiwilligenerhaltentaschengeld, UnterkunftundVerpflegungundeinesozialversicherungsrechtlicheAbsicherung. Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld. NichtalleindieklassischenJugendfreiwilligendienste,alsodasFSJunddas FÖJ,werdeninderÖffentlichkeitalsJugendfreiwilligendienstewahrgenommen.AuchdieeuropäischenJugendfreiwilligendiensteundandereinternationaleDienstebietenJugendlicheneineMöglichkeit,sichineineminstitutionalisierten und organisatorischen Rahmen verbindlich zu engagieren. Mit weltwärts 2008und kulturweit 2009wurdenindenletztenJahrenzwei weiterefreiwilligendienstprogrammeinitiiert.dasfreiwilligendienstprogramm weltwärts desbundesministeriumsfürwirtschaftlichezusammenarbeitund EntwicklungfälltnichtunterdasGesetzzurFörderungvonJugendfreiwilligendiensten,sondernfindetaufGrundlagevoneigenenFörderrichtlinienstatt.Der Freiwilligendienst weltwärts wendetsichanjugendlichemiteinerabgeschlossenenausbildungund/oderabiturundhatseinengeographischenschwerpunkt indenentwicklungsländern.zurzeitabsolvierenrund3500jugendlicheeinen weltwärts - Dienst im Ausland. DerinternationalekulturelleFreiwilligendienst kulturweit desauswärtigen AmtswirdanalogderRegelungendesJugendfreiwilligendienstegesetzesvon derdeutschenunesco-kommissiondurchgeführtunddurchdasauswärtige Amtgefördert,weistaberbesondereFörderbedingungenauf.2009haben190 Freiwillige ihren Dienst begonnen. RechtlicheRahmenbedingungenderJugendfreiwilligendiensteweiterausbauen DiegesetzlichenRahmenbedingungenderJugendfreiwilligendienstemüssen weiterentwickeltundausgebautwerden,umdiejugendfreiwilligendiensteals Bildungs-undLernortefürjungeMenschenundalsZugangzueinembürgerschaftlichen Engagement auch zukünftig attraktiv zu gestalten. WichtigeEtappenaufdiesemWegkonntenbereitszurückgelegtwerden.Mit dem GesetzzurFörderungeinesfreiwilligensozialenJahres hatdergesetzgeberbereits1964diebenachteiligungenderfreiwilligengegenüberauszubildendenunterbundenundverhindert,dassfreiwilligealskostengünstigearbeitskräftemissbrauchtwerden.seitdemsinddiezugewährendenleistungen, dasträgerprinzipunddiepädagogischebegleitungfestgeschriebenundwurden beidennovellierungendesgesetzes1993und2002bestätigt.mitdemgesetz zumföj1993und2002mitdem GesetzzurÄnderungdesGesetzeszur FörderungeinesfreiwilligensozialenJahresundandererGesetze wurdendie EinsatzfelderderJugendfreiwilligendiensteumdieBereicheÖkologieund Naturschutz,Kultur,SportundDenkmalpflegeerweitert.AnerkannteKriegs-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2117 dienstverweigererhabenseitherdiemöglichkeit,anstelledeszivildiensteseinenfreiwilligendienstzuabsolvieren ( 14cdesZivildienstgesetzes ZDG). AllerdingserfahrenFreiwillige,dienach 14cZDGeinenFreiwilligendienst leisten genauwiealleanderenjugendfreiwilligendienstleistenden nichtdie gleichenvorteileundanerkennungwiezivil-oderwehrdienstleistendebeispielsweisebeidergesundheitsvorsorge.diesewirdbeizivildienstleistenden durchdieheilfürsorgefinanziert beidenfreiwilligendienstleistendengibtes hingegenkeineähnlicheregelung.seit2002könnenfreiwilligendienstleistendeihrendienstum6monateverlängern.2008hatdergesetzgeberdiegesetzefüreinfsjundfüreinföjineinemgemeinsamengesetzesrahmenzusammengeführtunddierechtlichenrahmenbedingungenvereinheitlicht. EckpunktedesneuenGesetzeswarendieStärkungderJugendfreiwilligendienste als Bildungsjahr und die Flexibilisierung der Zeitstruktur. DieJugendfreiwilligendienstehabendamitindenzurückliegendenvierJahrzehnteneinefestegesetzlicheGrundlageerhalten,diedenaktuellenAnforderungenjedochnichtinvollemUmfanggerechtwird.UmdieJugendfreiwilligendienstezukunftsfähigzumachenundweiterauszubauen,müssendieRahmenbedingungenumfolgendeAspekteweiterentwickeltundweiterausgebautwerden: diejugendfreiwilligendienstemüssenalseinebesondereformdesbürgerschaftlichenengagementsundderbildungvonjungenmenschenweiterentwickelt werden; dazugehörenderqualitativeausbaudurchdieerhöhungderförderpauschalen als auch der quantitative Ausbau des Platzangebotes; diejugendfreiwilligendienstemüsseninterkulturellgeöffnetwerdenund Hemmschwellen beim Zugang überwunden werden; dieklareabgrenzungderjugendfreiwilligendienstevonerwerbsarbeit,beruflicherausbildungundauchdenpflichtdienstenmussweiterhinaufrechterhalten werden; dieoffenenförder-undregelungsbedarfederjugendfreiwilligendienste müssendurcheinjugendfreiwilligendienstestatusgesetzgeregeltwerden. DadurchsollaufSeitenderTrägerundderjungenEngagiertendieRechtssicherheitund-transparenzunddieAnerkennungderJugendfreiwilligendienste gesteigert werden. Platzangebot der Jugendfreiwilligendienste weiter ausbauen JederjungeMenschsolldieMöglichkeiterhalten,einenJugendfreiwilligendienstzuabsolvieren.Aucham2005beschlossenenAusbauderZahldurchden BundgeförderterPlätzeindenJugendfreiwilligendienstenauf30000durchden Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 15/5175) ist festzuhalten. ZwarsinddieJugendfreiwilligendiensteindenzurückliegendenJahrenkontinuierlichausgebautworden:Wurden1993noch7100PlätzeimFSJaus Bundesmittelnmitfinanziert,sowerdenderzeitrund18800Plätzegefördert. DochwirddiesePlatzanzahlderNachfragenichtgerecht:Aufeinenregulären Freiwilligendienstplatz bewerben sich durchschnittlich drei junge Menschen. MitderSteigerungdesPlatzangebotessollenbestimmteZielgruppenverstärkt angesprochenwerden.jugendfreiwilligendienstealsbildungsdiensteundjahr derorientierungmüssenallenoffenstehen.dasschulischebildungsniveauder BewerberinnenundBewerberdarfkeinKriteriumfürdieVergabevonPlätzen indenjugendfreiwilligendienstensein.durcheinenausbaudesplatzangebotes sollenverstärktjungemenschenausbildungsfernersozialerherkunftund JugendlichemitMigrationshintergrundangesprochenundfüreinEngagement gewonnenwerden.geradediesejugendlichenprofitiereninbesonderemmaß
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vonderdimensiondesinformellenlernensindenjugendfreiwilligendiensten. Wichtigistaberzugleich,dassderintegrativeCharakterderJugendfreiwilligendiensteerhaltenbleibt.SonderprogrammefürbenachteiligteJugendlichesindin Einzelfällensinnvoll,dennochsolltenauchJugendlichemitunterschiedlichen Hintergründen gemeinsam einen Jugendfreiwilligendienst absolvieren. FörderpauschalenmüssenamsteigendenBedarffürpädagogischeBegleitung angepasst und erhöht werden AusdempolitischenWillen,neueZielgruppenfürJugendfreiwilligendienstezu erschließenunddiejugendfreiwilligendienstezuöffnen,resultierenneueanforderungenandiepädagogischebegleitung,diedurchdieträgergeleistet wird.benachteiligtejugendlichebenötigeneineintensivesozialpädagogische Betreuung,dieüberdieüblichepädagogischeBegleitungimFreiwilligendienst hinausgeht.deshalbmussdiepauschalefürdiepädagogischebegleitungaufgestockt werden. AktuellstrukturiertdieBundesregierungdieFörderfinanzierungderJugendfreiwilligendiensteum.AufgrunddergeplantenStreichungdes 14cAbsatz4 ZDGwerdenPlätzefürFreiwilligendienstleistende,dieeinenErsatzdienstals anerkanntekriegsdienstverweigererableisten,nichtlängermiteinerpauschale inhöhevon421,50eurogefördert,sondernmitdemregelsatzeinesfsj (Inland:72Euro,Ausland:92Euro)bzw.einesFÖJ (153Euro).UmdenÜbergang abzufedern,hatdasbundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenund Jugend (BMFSFJ)mitTrägernderEinsatzfelderSport,Kultur,Auslandsdienste undökologiesondervereinbarungengetroffen.diesesonderregelungensind uneinheitlichundsteigerndieunübersichtlichkeitderrahmenbedingungender Jugendfreiwilligendienste.WederliegtdiesenSonderlösungeneineGesamtstrategiezuGrunde,nochkannvoneinerGleichbehandlungderTrägerunddamit auch der Jugendfreiwilligendienste gesprochen werden. NachAuslaufenderSonderregelungenstehendieTrägervorderAnforderung, mitdeutlichgeringerenfördermittelnwachsendeanforderungenandiepädagogischebetreuungzufinanzieren,umdasqualitativeniveauderjugendfreiwilligendiensteaufrechtzuerhalten.dahermussdiebundesregierungfürden Zeitraumab2011eineschlüssigeGesamtstrategiefürdieFörderungder Jugendfreiwilligendienstevorlegen.Diesemusseinefaireundbedarfsgerechte HöhederFörderpauschalenenthalten,umauchzukünftigdasqualitativeNiveau der Jugendfreiwilligendienste zu erhalten. Unbürokratische Vermeidung der Umsatzsteuerpflicht ermöglichen RechtssicherheitundTransparenzfürdieTrägerbedeutetauch:FürdieUmsatzsteuerproblematikbeidenJugendfreiwilligendienstenmusseineeinfachere handhabbare Lösung als bisher gefunden werden. ImJahr2006habenBundundLänderübereinstimmendfestgestellt,dassdie VermittlungeinesFreiwilligendurchdenTrägerumsatzsteuerlichalsPersonalgestellung an die Einsatzstelle zu beurteilen ist. ImGesetzzurFörderungvonJugendfreiwilligendienstenwurdeeinWegaufgezeigt,wiedieUmsatzsteuerpflichtvermiedenwerdenkann.Eshatsichherausgestellt,dassdieseLösunggeradefürkleineEinsatzstellennichtoptimalist.Um langfristigklarheitundrechtssicherheitzuschaffenunddiefreiwilligendiensteindieserhinsichtzustärken,solltendiegetroffenenregelungenauf ihrehandhabbarkeithinüberprüftwerden.imrahmendergeplantenneuausrichtungderumsatzbesteuerungindeutschlandsolltesichdiebundesregierung dieserproblematikannehmenundeinenwegaufzeigen,wieeineandereeuroparechtskonforme Umsatzsteuerregelung künftig möglich ist.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2117 AnerkennungundWertschätzungdesfreiwilligenEngagementsfördernund verbessern DieAnerkennungunddieWertschätzungdesfreiwilligenEngagementssindein wesentlicheselement,umfreiwilligendienstenochattraktiverzumachenund diebereitschaft,sichfreiwilligzuengagieren,zufördern.nichtnurfürjugendliche,auchfürälteremenschen,diesichfreiwilligengagieren,stärktdiepositivebestätigungdieeigenemotivation.miteinfachenmittelnwiederanrechenbarkeitdesfsjoderföjaufeinespätereausbildungoderdiebestätigung diesesengagementsinformvonkompetenznachweisenkanndieserreicht werden. Menschen,diebereitsalsJugendlicheerfahren,welchenWertundwelcheBedeutungihrfreiwilligesEngagementfürdieGesellschafthat,werdensichauch imweiterenlebensverlaufundimalterfreiwilligengagieren,wiedasaktuell laufendeprogramm FreiwilligendiensteallerGenerationen desbmfsfj sowiedasvorigeprogramm GenerationsübergreifendeFreiwilligendienste zeigen.angesichtsderdemografischenentwicklungistdamitenormespotenzial für das freiwillige Engagement verbunden. Rechtssicherheit durch ein Jugendfreiwilligendienstestatusgesetz UmdieaufgeführtenundweiterenoffenenPunkte densozialversicherungsrechtlichenstatusundmindeststandardsfürfreiwilligendienste,dieabgrenzungvonerwerbsarbeitundpflichtdiensten verbindlichzuklärenundrechtssicherheitfürdieträgerunddiejungenengagiertenherzustellen,sindineinem Jugendfreiwilligendienstestatusgesetz insbesondere folgende Ziele zu regeln: 1.Erhöhung der Übersichtlichkeit, 2. Verbesserung der gesellschaftlichen Anerkennung, 3.bessere Rahmenbedingungen, 4.einheitliche Zuständigkeiten. DieJugendfreiwilligendienstesollenmiteinemallgemeinenFreiwilligendienstestatusklarvoneinemPflichtdienstabgegrenztwerden.DieBerücksichtigung derfreiwilligendiensteallergenerationenineinemsolchenstatusgesetzistzu prüfen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.einenGesetzentwurfzueinemFreiwilligendienstestatusgesetzvorzulegen, der a)einenfreiwilligendienstestatusfürfreiwilligebis27jahreinin-und Ausland definiert; b)rechtssicherheitundtransparenzsowohlfürdieträgeralsauchfürdie Jugendlichen steigert; c)durcheineallgemeinedefinitiondesstatusderfreiwilligendiensteeine rechtlicheabgrenzungsowohlvondenpflichtdiensten,formendererwerbstätigkeitaufdemarbeitsmarktundgesetzlichungeregeltenformen des bürgerschaftlichen Engagements schafft; d)durchdiedefinitioneinesrechtlichenstatusjugendfreiwilligendienste alsarbeitsmarktneutralebildungsdienstedefiniert,diejungemenschenin ihrerentwicklungdurchformelleundinformellelernprozesseunterstützen und fördern sollen; e)festschreibt,dassfreiwilligendienstleistendeingemeinwohlorientierten EinsatzstellenzumEinsatzkommen,dieGesamtverantwortungfürdie
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AusgestaltungdesDienstesbeidenTrägernliegt (Trägerprinzip)unddie FreiwilligendienstleistendeeineangemesseneAufwandsentschädigung für ihren Einsatz erhalten; f)regelt,dassfreiwilligendiensteaufeinervertraglichenselbstverpflichtungbasieren,inderdauer,artundzeitlicherumfangdertätigkeitfestgelegt werden; g)einedauervon25seminartagenprojahrfürdiepädagogischebegleitung der Freiwilligendienstleistenden festschreibt; h)maßnahmenergreift,umdieanerkennungderjugendfreiwilligendienste zustärken.dazugehörtdieeinführungeinesfreiwilligendienstausweises,mitdemfreiwilligendienstleistendedemaktuellenzivildienstvergleichbarevergünstigtebzw.kostenlosedienstleistungeninanspruch nehmen können; i)diefürjugendfreiwilligendienstleistendegeltendensozialversicherungsrechtlichenregelungenindasjugendfreiwilligendienstestatusgesetzaufzunehmen; 2. darüber hinaus folgende Maßnahmen zu ergreifen: a)mittelfristigallenjugendlichenundjungenerwachsenen,dieeinfsj oder FÖJ absolvieren wollen, einen Platz anzubieten; b)mittel,diedurchdieumstrukturierungdeszivildienstesfreiwerden,sollenfürdenausbauderjugendfreiwilligendiensteeingesetztwerden.dadurchwerdensowohldasplatzangebotausgebautalsauchdieförderpauschalen erhöht; c)diebildungspauschalenfürdiejugendfreiwilligendienste,dieimfsjund imföjseit2002nichtmehrerhöhtwurden,werdenerhöht,umdienach InformationenderTrägergestiegenenAnforderungenundKostenfür einequalitativhochwertigebegleitungderjugendlichenundjungenerwachseneninihremjugendfreiwilligendienstzudeckenunddieausstattung für ein qualitativ hochwertiges Bildungsjahr sicherzustellen; d)tandemträgermodelleausbereitsanerkanntenträgernderjugendfreiwilligendiensteundmigrantenorganisationen,dienochnichtübereineanerkennungverfügen,werdengefördert,umdamitgeeignetestrukturen fürdiegewinnungneuerzielgruppenfürdiejugendfreiwilligendienste, insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund, aufzubauen; e)dieanrechenbarkeitdesfsjoderföjaufeinespätereausbildungwird geprüft sofern diese im gleichen Bereich stattfindet; f)fürdieumsatzsteuerproblematikwirdeinebesserhandhabbarelösung gefunden; g)einzügigerausbauderdurchdenbundgefördertenjugendfreiwilligendienste auf das Platzangebot von Plätzen wird umgesetzt; h)eineombuds-odervertrauensstellefürfreiwilligendienstleistendewird eingerichtet.damitsolldenjungenmenscheneinezentraleundneutrale Anlaufstelle zur Verfügung stehen; 3.dieForschungzuverstärken.UmdieWirkungenvonFreiwilligendiensten auchwissenschaftlichzubelegenundneuezielgruppen insbesondere JugendlichemitMigrationshintergrundundbildungsbenachteiligteJugendliche fürdiejugendfreiwilligendienstegewinnenzukönnen,wirddiebundesregierungdieforschungzubürgerschaftlichemengagement,engagementbereitschaftund-wünscheninder17.legislaturperiodeweiterausbauen;
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ zuprüfen,inwieferndieFreiwilligendiensteallerGenerationenindieRegelungsinhalte eines Freiwilligendienstestatusgesetzes einzubinden sind. Berlin, den 15. Juni 2010 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9975 17. Wahlperiode 13. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Gabriele Fograscher, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Petra Ernstberger,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12558 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10096 17. Wahlperiode 26. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), René Röspel, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3995 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Elke Ferner, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9564 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt,
MehrSchwerbehinderteMenschensindbesondersvondenAuswirkungenderWirtschaftskrisebetroffen.InderAbschwungphasehabensiedashöchsteRisiko,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3718 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5913 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Silvia Schmidt (Eisleben), Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, Petra Ernstberger,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5487 17. Wahlperiode 12. 04. 2011 Antrag der Abgeordneten Günter Gloser, Dietmar Nietan, Klaus Brandner, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Dr. Rolf Mützenich,Thomas
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9575 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3703 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas, Elke Ferner, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1451 17. Wahlperiode 21. 04. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Iris Gleicke, Elke Ferner, Dr. Edgar Franke, Ute Kumpf, Dr. Karl
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12467 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Antrag der Abgeordneten Franz Thönnes, Dr. Rolf Mützenich, Christoph Strässer, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12896 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, Elke
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2321 17. Wahlperiode 29. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Josip Juratovic,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11878 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antrag der Abgeordneten Peer Steinbrück, Joachim Poß, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Lothar Binding (Heidelberg),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3649 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, Ingrid Arndt-Brauer, Doris Barnett, Sören Bartol, Dirk
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