System der Kriminal- und Rechtspflegestatistiken in Deutschland optimieren und auf eine solide rechtliche Grundlage stellen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Michael Hartmann (Wackernheim), Christine Lambrecht, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD System der Kriminal- und Rechtspflegestatistiken in Deutschland optimieren und auf eine solide rechtliche Grundlage stellen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DasderzeitigekriminalstatistischeSystemistimHinblickaufdieAnforderungeneinerrationalen,evidenzbasiertenKriminalpolitikoptimierungsbedürftig. Aktuelle,umfassendeundverlässlichekriminalstatistischeDatensindeinenotwendigeBedingungfürrationaleKriminalpolitik.DiePolitikbrauchtaktuelle undverlässlichestatistischenachweiseüberausmaß,strukturundentwicklungderregistriertenkriminalitäteinerseits,überdiestrafverfolgung,strafvollstreckungunddenstrafvollzugandererseits,denndiesesindunerlässliche GrundlagefüralleweiterenerfolgreichenPlanungenundEntscheidungenvon kriminal-undstrafrechtspolitischenmaßnahmen,aberauchzurkontrolleder bestehenden Systeme. EsfehltinDeutschlandnichtanStatistiken,esexistierengenügend (z.b.:polizeilichekriminalstatistik (PKS),Staatsanwaltschaftsstatistik,JustizgeschäftsstatistikderStrafgerichte,Strafverfolgungsstatistik,Bewährungshilfestatistik, Strafvollzugsstatistik,Maßregelvollzugsstatistik).Dasgegenwärtigedeutsche SystemderKriminal-undStrafrechtspflegestatistikenistjedochgekennzeichnet durcheinevielzahlvonunverbundenenstatistiken,dieverschiedenenzwecken dienen,jeweilsspezifischeerhebungseinheiten (Fall,Personen,Verfahren)und Erhebungsmerkmaleaufweisenund (zumteil)unterschiedlicheerhebungsundaufbereitungskonzepte,insbesondereunterschiedlichezählweisen,verfolgen (wiez.b.erfassungderjährlichenmassen,stichtagszählung).sozähltbeispielsweisediepkseinentatverdächtigennureinmal,unabhängigdavon,wie vieleermittlungsverfahrengegenihnimjahrdurchgeführtwerden.wenndie StaatsanwaltschaftdagegengegeneinenBeschuldigtenz.B.dreiErmittlungsverfahrenimJahrdurchführt,zähltsiedreiBeschuldigte,weiljedesErmittlungsverfahrengezähltwird.Wirhabenesmitnichtaufeinanderabgestimmten Zählweisenzutun.ImSchnittwerdensoauseinemTatverdächtigenbeider Polizei2,1BeschuldigtebeiderStaatsanwaltschaft.DieStatistikensinduntereinanderalsonichtkompatibel.Diesführtdazu,dasszahlreiche,kriminalpolitischhöchstrelevanteFragenaufderGrundlagederjetzigenKriminalstatistiken nichtzubeantwortensind.deutschlandistmitseinemkriminalstatistischensys-

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode temaußerdeminzwischenweithinterdenineinigenandereneuropäischenländern entwickelten Systemen zurückgeblieben. DasParlamentistalsGesetzgeberundinseinerFunktionalsKontrollinstanzgefordert.DasProblemeinerjedenAussagezurEntwicklungvonKriminalität,die aufdatenüber registrierte Kriminalitätgestütztist,bestehtdarin,dassunklar ist,obdiestatistischenzahlendieentwicklungder Kriminalitätswirklichkeit widerspiegelnoderobsielediglichdasergebniseinerverschiebungdergrenze zwischenhell-unddunkelfeldsind.ohnezusatzinformationenausdunkelfeldforschungenbleibtdeshalbungewiss,obdiekriminalstatistischenzahlen dieentwicklungder Kriminalitätswirklichkeit adäquatwiedergeben.schließlichbleibtohnebefragungunbekannt,wiekriminalitätwahrgenommenwird, wiehochdiekriminalitätsfurchtist,welcheerfahrungendiebürgerinnenund BürgermitStrafverfolgungsbehördenundStrafverfolgungsmaßnahmengemachtunddieseverarbeitethaben,wieschließlichihreEinstellungenzuKriminalität, Strafe, Strafrecht und Strafverfolgung sind. EinweiteresProblemergibtsichbeiderPolizeilichenKriminalstatistikausdem regelmäßighohenstellenwertvonaufklärungsquotenundderenfehl-undüberinterpretation.aufder Jagd nachhohenaufklärungsquotenwerdenressourcenfalscheingesetzt.siewerdendortgebündelt,wodiepolitikglaubt,hohe Aufklärungsratenzuproduzierenundnichtetwadort,wodieKriminalität besonderssozialschädlichist.sosollesspezialistengeben,diebeibekannten TäternausSerienEinzeldeliktemachenkönnen damitwerdenauseinemaufgeklärten (Serien-)Fallz.B.zehnaufgeklärte (Einzel-)Fälle.Diesistzwargut fürdiestatistik,dientabernichtdersicherheit.diegesamtaufklärungsquote hatkeineeigenständigeaussagekraft,derbevölkerungwirdhieretwasvorgespielt.in80bis90prozentderfällekommtessowiesodurchdiebevölkerung zuranzeigeunddieanzeigendengebenauchdiehinweiseaufdietatverdächtigen.soistbeispielsweisejedergemeldeteladendiebstahlgutfürdiestatistik, weildertätermeistmitgeliefertwird.ebensogutfürdiestatistikistdie BeschäftigungmitkleinenRauschgiftdelikten.DiesegehörenzurGruppeder Kontrolldelikte;hiergibteskeinenGeschädigtenundkeinOpfer,dasAnzeige erstattet,abermitderentdeckungderstraftatistzugleichdertatverdächtigeermitteltwordenundderfallalsobereitsaufgeklärt.durchwirklicheigene,meist langwierigeermittlungenmussdiepolizeidannversuchen,diestraftaten,bei denenhinweiseundspurendürftigsind,möglichstgerichtsfestaufzuklären. Dasistmühsam,KräftebindendundfürdieAufklärungsquotenichtgewinnbringend.DieAufklärungsquotesagtzudemnichtsüberdiespäteretatsächliche rechtlichebeurteilungdesgerichtsaus.imjahr2011übergabdiepolizeica. 2,1MillionenTatverdächtigeandieStaatsanwaltschaft.EsstelltsichdieFrage, obdiepolizeiauchinihrerrechtlichenbeurteilungbestätigtwirdunddiebeschuldigtentatsächlichwegendieserdelikteverurteiltwerden.auf100wegen MordesoderTotschlagsermittelteerwachseneTatverdächtigekamen2010 nämlichinsgesamtnur24wegendieserdelikteverurteilte.beieinfachervorsätzlicherkörperverletzungwarenes15prozent,beigefährlicherundschwerer Körperverletzung ( 224,226,231desStrafgesetzbuchs StGB)17Prozent undbeiraub,räuberischererpressung,räuberischemangriffaufkraftfahrer ( 249bis252,255,316aStGB)28Prozent.WasmitdenerwachsenenTatverdächtigengeschehenist,dienichtverurteiltwordensind,obdasVerfahreneingestelltwurde,obeinFreispruchodereineVerurteilungwegeneinesanderen Deliktserfolgte,obdiePolizeidenTatverdachtdramatisierthatoderdieJustiz zu lasch ist,istaufdergrundlagederstrafrechtspflegestatistikennichtzubeantworten.daesindeutschlandkeineverlaufsstatistikgibt,kannstatistisch nichtermitteltwerden,wiedieermittlungsverfahrengegenbeschuldigteabgeschlossenwerden,dievonderpolizeiwegeneinesbestimmtendeliktsalstatverdächtige ermittelt worden sind.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13715 EinmassivesProblemistzudem,dassStaatsanwälteundRichterjedesJahr fachSanktionenaussprechen,wobeiaufGrundlagederStrafrechtspflegestatistikendieFrage,wiedieseüberhauptwirken,nichtzubeantwortenist. ErstkürzlichhatdieRegierungskoalitionimBundestagmitdem Warnschussarrest fürjugendlichestraftäter gegendiekritischemeinungder Experten eineweiteresanktionsmöglichkeitdurchgesetzt.daesindeutschlandkeinefortlaufenderückfallstatistikgibt,kannstatistischjedochgarnicht ermitteltwerden,wieeinderartiger Warnschussarrest undanderestrafenund SanktionenbeimTäterwirken.EinpräventivesStrafrechtmusssichabereiner empirischenprüfungstellen.ansonstenkannkeineaussagedarübergetroffen werden,obmiteinerbestimmtenstrafedaspräventionszielaucherreichtwerdenkann.hiervonhängtjedochganzbedeutendab,obdiesestrafeüberhaupt gerechtfertigtist.unterrechtsstaatlichengesichtspunktenbetrachtetreichtes nichtaus,voneinereingriffsintensivensanktionlediglichpositiveeffektezuerwarten.vielmehrbrauchtesempirischüberprüfbareundhinreichendgesicherte Anhaltspunkte für die Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Sanktion. ZudembereitetauchdieTatsache,dassEntscheidungenimVollstreckungsverfahrenüberhauptnichtstatistischerfasstwerden,Probleme.Momentanistdie GeldstrafedievorrangigverhängteStrafeinDeutschland,dieinderRegeldurch StrafbefehlderStaatsanwaltschaft,alsoohnerichterlichesMitwirken,erfolgt.In ZeitenderimmerweiterauseinanderklaffendenScherezwischenArmund ReichkönnenvielederzueinerGeldstrafeVerurteiltendieseSchuldnichtbegleichen.WiehäufigGeldstrafennotleidendwerden,sodasseszurUmwandlungineineErsatzfreiheitsstrafekommtbzw.wiehäufigdieseErsatzfreiheitsstrafendurchgemeinnützigeArbeitersetztwerden,istaufderGrundlageder Strafrechtspflegestatistiken nicht beantwortbar. Esistrichtig,wasim1.PeriodischenSicherheitsbericht (PSB)steht:OhneErfolgskontrolleistdaskriminalrechtlicheSystemwie einefirmaohnebuchhaltung,dieinseligerunkenntnisvomausmaßihresgewinnsoderihresverlustes arbeitet (vgl.1.psb,s.444).imstrafrechtsbereicherlaubtsichderstaat,ohne anständigebuchhaltungzuarbeiten.dabeihabendiestaatlichenorganedie rechtlichepflicht,mitderstrafeauchzuresozialisieren.tatsächlichaber schränkensiediebürgerlichenrechteein,ohneeinekontrolleüberdiewirksamkeit dieser Maßnahmen zu haben. DiebeschriebenenDefizitedesbestehendenkriminalstatistischenSystemslassensichnachhaltignurbeheben,wenndieamtlichenDatenüberKriminalität, StrafverfolgungundStrafvollstreckungineinerstatistischenDatenbankmiteinanderverknüpftwerden.EineumfassendeOptimierungdeskriminalstatistischenSystemssetztsomitdieSchaffungeinersolchenDatenbankvoraus,wie diesbereitsineinigeneuropäischenstaatengeschehenistundsichdortbewährt hat.dieslässtsichvoraussichtlicherstineinerlängerfristigenperspektiveerreichen. Zurkurz-bzw.mittelfristigenVerbesserungderDatensituationzuKriminalität undstrafrechtlichersozialkontrollewäredaherfürdieübergangszeiteinereihe vonschnellerumsetzbarenmaßnahmennotwendig.diesedienenderbehebung akuterdefizite;siesinddarüberhinaus zumindestteilweise notwendige Zwischenschritte für die Schaffung einer statistischen Datenbank. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.diePraxisderPeriodischenSicherheitsberichtealseineüberdieKommentierungderEinzelstatistikenhinausgehende,übergreifendeundauchwissenschaftlicheBefundeeinbeziehendeFormderBerichterstattungfortzuführen und gesetzlich zu verankern;

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.einestatistikbegleitende,bundesweitrepräsentativeundinregelmäßigenAbständendurchgeführteBevölkerungsbefragungüberOpfererfahrungenund Sicherheitsempfindenzuveranlassen,diealsErgänzungdesSystemsderKriminal-undStrafrechtspflegestatistikenalssog.DunkelfeldforschungdasZiel setzt,opfervonstraftatenundopfersituationenzuerkennen,dasanzeigeverhaltensowiediegründefüranzeigeundnichtanzeigezubestimmen,die subjektivewahrnehmungvonkriminalitätsowiedieeinstellungenzustrafe und Strafrecht zu messen; 3.einebundesgesetzlicheGrundlagefürdieStrafrechtspflegestatistikenzu schaffen; 4.diefolgendenStatistikeneinzuführenundsodasderzeitigestatistischeSystemimHinblickaufeineevidenzbasierteKriminalpolitikzuergänzen,Erhebungseinheitenund-merkmalestärkeranzugleichenunddurchkriminologische Merkmale anzureichern: a)einepersonenbezogenebeschuldigtenstatistikinstaatsanwaltschaftlichen ErmittlungsverfahrenaufderGrundlagevonDatendesZentralenStaatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStV); b)eineverbessertestrafvollzugsstatistik (ErgänzungdurcheinepersonenbezogeneZu-undAbgangsstatistikundstatistischeErfassungundAusweisung des Jugendarrests); c)eineeckdatenbeinhaltendevollstreckungsstatistik,dieauchnachträgliche Entscheidungen erfasst; d)eineperiodischerückfallstatistikaufdergrundlagevonregisterdaten, diediebisherigeundlaufendelegalbewährungsuntersuchungablösen könnte; 5.langfristigdieVoraussetzungenfürdieUmstellungaufeinDatenbanksystem zuschaffen,dasverlaufsstatistischeanalysenermöglichtundinsbesondere deliktsbezogendieartdererledigungimprozessstrafrechtlichersozialkontrolle nachweist. Berlin, den 4. Juni 2013 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Begründung Zu Abschnitt II Zu Nummer 1 FürdiegezielteEntwicklungundUmsetzungvonBekämpfungs-,PräventionsundSanktionsmaßnahmeninallenKriminalitätsbereichenwerdenmehrfundierteundaussagekräftigeInformationenüberUmfangundErscheinungsformenvonKriminalitätbenötigt.DiePKSisthierfüreinewertvolleInformationsquelle.SiebildetjedochnureinenkleinenAusschnittderKriminalitätab.Ein Problemstellenu.a.dieoftmehrjährigenBearbeitungszeitenunddiebeieinzelnenFachdienststellenbestehendenBearbeitungsrückständesowiediemitunter beträchtlichenzeitabständezwischendertatbegehungundderenaufdeckung dar.diepksalsausgangsstatistik,d.h.alseinestatistik,inderdiefällenach AbschlussderpolizeilichenErmittlungenbeiderAbgabedesVerfahrensandie Staatsanwaltschaftstatistischerfasstwerden,kanndaherdieKriminalitätslage

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13715 imjahrdererfassungnurbedingtwiderspiegeln.darüberhinaussindnebender PolizeivieleandereInstitutionenundBehördenmitFällenvonKriminalität befasst.deutlichbefriedigendereantwortenauf (aktuelle)fragenderinneren SicherheitlassensichdahernurauseinervergleichendenBetrachtungdieser DatensammlungenunterEinbeziehungwissenschaftlicherAnalysenundErkenntnisse gewinnen. DieseAufgabehatdererstmals2001erstellteumfassendePeriodischeSicherheitsberichtübernommen,derunterBeteiligungnamhafterWissenschaftleraus denbereichenkriminologie,soziologieundpsychologiesowiepraktikernaus dembereichderinnerensicherheiterarbeitetwurde.nebenstatistischendaten vonpolizeiundjustizenthältderberichtauchwissenschaftlicheerkenntnisse, BewertungenundPrognosenzurverschiedenenBereichenvonKriminalität sowievorschlägezuihrerbekämpfung.unterzuhilfenahmeweitergehender Erkenntnisse,insbesondereausdemBereichderDunkelfeldforschungundaus Opferbefragungen,wurdedasLagebildderKriminalitätwissenschaftlichnäher beleuchtetundumerkenntnisseausderopferperspektiveergänzt.anden ErstenPeriodischenSicherheitsberichtschlosssich2006derZweitePeriodische Sicherheitsberichtan.SeitdemwurdekeinneuerBerichtverfasst.DiePraxisder PeriodischenSicherheitsberichtealseineüberdieKommentierungderEinzelstatistikenhinausgehende,übergreifendeundauchwissenschaftlicheBefunde einbeziehendeformderberichterstattungsolldaherfortgeführtundgesetzlich verankert werden. Zu Nummer 2 DieBundesregierunginderZeitderGroßenKoalitionwarderÜberzeugung, dassopferbefragungeneinweitererwichtigeransatzzurkriminalitätsanalyse undfürdiekriminalpolitiksind.dieseit2009bestehenderegierungauscdu/ CSUundFDPhatjedochdieVorbereitungenzueinerumfassendenDunkelfelduntersuchungdurcheineArbeitsgruppeinsLeerelaufenlassen.Überlegungen undforderungenausderwissenschaftbleibenungehört.diestrukturderregistriertenkriminalitätkannnichtdasexakteabbildderwirklichenkriminalitätslagedarstellen.schweredeliktsformenwerdenhäufigerangezeigtalsleichtere, waseineüberrepräsentationdieserundsomiteineverzerrungderkriminalitätswirklichkeitbedeutet.daszielvondunkelfelduntersuchungenistes,erkenntnisseüberdasgesamtaufkommenbestimmterstraftateneinschließlichdessog. (relativen)dunkelfeldes,alsodenbeiderpolizeinichtbekanntenstraftaten,zu gewinnen.dennwährendsichamtlichekriminalstatistiklediglichaufdas Hellfeld amtlichregistriertervorgänge undsomitnuraufeinenkleinenausschnittvonkriminalität bezieht,versuchendunkelfelduntersuchungenein etwasumfassenderesbildvonumfangundstrukturvonkriminalitätzuliefern. HierzubedientmansichderBefragungzufälligausgewählterPersonenbezüglichihrerErfahrungenalsOpfer (Opferbefragungen)oderTäter (Täterbefragungen)vonStraftaten,sofernsiesolchegemachthaben.DieindenBefragungen festgestelltenerfahrungenmitkriminalitätermöglichendann (statistische) RückschlüsseaufdasKriminalitätsaufkommeninderBevölkerung.Bereitsseit den70er-jahrendesvergangenenjahrhundertsistdasbundeskriminalamt (BKA)aufdemGebietderDunkelfeldforschungtätig.EskamendurchweginteressanteEinblickezustande,aberohnedienotwendigeNachhaltigkeit.Hierzu fehlteesaneigenenfinanzierungstiteln.dabeiisteineperiodischeundbundesweitdurchgeführte,statistikbegleitenderepräsentativedunkelfeldbefragungzu Viktimisierung,Anzeigeverhalten,KriminalitätsfurchtsowieEinstellungenzu StrafeunddenInstitutionenderStrafrechtspflegeebensonotwendigwiedie AusstattungmitausreichendenHaushaltstiteln,wiesieindenUSA,inEngland unddenniederlandenlängstüblichist.dasichimletztenjahrzehntdesvergangenenjahrhundertsdietechnikderdatenverarbeitungundderdatenaufbereitungentscheidendweiterentwickeltundumfassendeinzugindiebehördenge-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode haltenhat,sindbevölkerungsbefragungenunddunkelfeldforschungennunauf hohemwissenschaftlichemniveaumöglich.damitsindallevoraussetzungen gegeben,umdiewirklichkeitvonkriminalitätunddenumgangdersicherheitsbehördenundderjustizsichtbarzumachensowiedieentscheidungendes GesetzgebersunddieWirkungenvonSicherheitsgesetzen (Evaluierungen)auf einer soliden empirischen Basis bewerten zu können. WichtigwärenDunkelfelduntersuchungenauchimBereichvonpolitischmotivierterKriminalitätimrechtenSpektrumgewesen,wiedasBeispielder NSU- Morde belegt.miteinigerwahrscheinlichkeitwäredemstaat (PolizeiundVerfassungsschutz)dierechtsextremepolitischeMotivationundderrechtsextremistischeAlltagsterrornichtentgangen,wennindiesemBereichBevölkerungsbefragungendurchgeführtwordenwärenunddassogenannteHellfeldderpolitischmotiviertenKriminalitätimRahmenderPKSdiskutiertwordenwäre.Inder erstmals2001veröffentlichtenbroschürederfriedrich-ebert-stiftung Rechte StruktureninBayern wurdeaufdierechtsextremegewalthingewiesen.inder 2005erschienenenaktualisiertenNeuauflagewurdeeineigenständigesKapitel Rechtsterrorismus eingefügt.derinnenministergüntherbecksteinsprach 2003vonAnzeichenfürdieStruktureiner BraunenArmeeFraktion.TrotzdemundgegendenerklärtenWillendesVerfassungsschutzpräsidentenHeinz FrommschlossderBundesministerdesInnernWolfgangSchäuble2006dieAbteilungRechtsextremismus,daerderAnsichtwar,einReferatRechtsextremismussollteausreichen.DieoffizielleZählweisederTodesopferrechtsextremer GewaltbleibtauchnachlangerDiskussionunverständlich.DieSicherheitsbehördenzähltenimZeitraumvon1990bis200947Todesopferrechtsextremer Gewalt,OpferberatungsstellenundJournalistenkamenaufbiszu181Todesopfer.Diese Zurückhaltung dersicherheitsbehördenistansonstenunbekannt. BeiderInterpretationderZahlenderPKSgehendieExpertenüblicherweisedavonaus,dassdieSicherheitsbehördensicheheraufdieschwereStraftatbzw.die höheregefährdungfestlegenalsspäterstaatsanwaltschaftundinsbesonderedas Gericht.DochauchmitdemneueingerichtetenGemeinsamenAbwehrzentrum gegenrechtsextremismus (GAR)wurdedieseZählweisenichtverändert.Die StraftatenwerdeninderRegelnichtdortneubewertet,sondernsiewerden,wie schonbisher,durchdiepolizeivorortbewertet.rechtsextremegewalttaten werdenweiterhinnegiert,bagatellisiertundverharmlost.anzeigenwerdennicht ernstgenommen,deshalbunterbleibensieauchvielfach.dieentschließungdes DeutschenBundestageszudervereinbartenDebatte MordseriederNeonazi- BandeunddieArbeitderSicherheitsbehörden (Bundestagsdrucksache17/7771) mussmitlebengefülltwerden.dieverfassungsschutzbehördenwollensichals Frühwarnsystemverstehen,dochdazubrauchensieumfassendeKenntnisüber rechtsextremekriminalität.dasmitteldazusindsystematischeundwiederkehrendeopferbefragungen/opferstudienimbereichrechtsextremismus.darüber hinauskönntemandamitauchwiederverlorengegangenesvertrauenwiedergewinnenunddieanzeigebereitschafterhöhen.eskönnteaufgabedesbkasein, einederartigestudieinauftragzugeben,denndasbkahatdiegesetzliche Aufgabe,diegesamteEntwicklungderKriminalitätzubeobachten ( 2Absatz6 Satz 2 BKAG) und nicht nur das in der PKS erfasste Hellfeld. Zu Nummer 3 SowohlausDatenschutzgründenalsauchzurSicherungderflächendeckenden DurchführungundderhaushaltsrechtlichenAbsicherungbedürfendiePersonenstatistikenderStrafrechtspflegeeinerbundesgesetzlichenGrundlage.LediglichdiePKShateinegesetzlichverankerteGrundlage ( 2Absatz6Nummer2 desgesetzesüberdasbkaunddiezusammenarbeitdesbundesundderländerinkriminalpolizeilichenangelegenheiten).fürdieführungvonstrafrechtspflegestatistikenfehltdiesevöllig,derbundesgesetzgeberhatindiesembereich bishernochkeinengebrauchvonseinergesetzgebungskompetenzgemacht.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13715 StrafrechtspflegestatistikenberuhendannletztendlichaufdenVerwaltungsanordnungenderLänder.WegendesFehlenseinergesetzlichenGrundlagesinddie kontinuierlicheundflächendeckendedurchführungdieserkoordiniertenländerstatistikensowiederenhaushaltsrechtlicheabsicherungaufländer-wieauf Bundesebenenichtgarantiert.AußerdemspiegelnsichindiesenStatistikenauch mehrdieinteressenderländerwider,wenigeraberdieinteressendesbundes unddesbundesgesetzgebers.einigebundesländerverzichtenzudem (zeitweise)aufstatistikenindiesembereich.sowurdezwischen1998und2003die FührungderStaatsanwaltschaftsstatistikinSchleswig-Holsteinausgesetzt,die StrafverfolgungsstatistikwurdeinSachsen-Anhalterstabdem1.Januar2007 eingeführt,insachsen,sachsen-anhaltundthüringengibtesbisheutenoch keinebewährungshilfestatistik,inhamburgistdieaufbereitungderbewäh- rungshilfestatistikseit1992ausgesetztundinbrandenburg,sachsen,sachsen- Anhalt und Thüringen gibt es bis heute keine Maßregelvollzugsstatistik. DahermussendlicheinebundesgesetzlicheGrundlagefürdiePersonenstatistikenderStrafrechtspflegegeschaffenwerden,mitderdiekontinuierliche, flächendeckendeunddenselbenregelungenunterliegendedurchführungdieser StatistikenunddieWeitergabederentsprechendenEinzeldatensätzeandasStatistische Bundesamt gesichert werden. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a IndervergangenenZeitwurdedasStrafbefehlsverfahrenzurVerfahrensvereinfachungund-beschleunigungwiederholterweitert.ImZugedessenwurden auchdiederstaatsanwaltschafteingeräumtennichtverfolgungsermächtigungen ausgebaut.zunehmendwurdeaufdasrichterlichemitwirkungserfordernisbei OpportunitätsentscheidungenverzichtetunddieEntscheidungskompetenzder StaatsanwaltschaftdurchdenAusschlussvonKontrollrechtendesVerletztengestärkt.SowohlbeiderEinstellungunterAuflagennach 153aderStrafprozessordnung (StPO)alsauchbeimStrafbefehlsantragnach 407StPOtrittandie StellerichterlicherStrafzumessungfaktischdieSanktionsfestlegungderStaatsanwaltschaft.SoweitbeimStrafbefehloderbeiderVerfahrenseinstellungaus OpportunitätsgründendieZustimmungdesGerichtserforderlichist,wirdzwar dieteilhabedesgerichtsformellgewährleistet,esbestehtjedochdiegefahr, dassdiemitwirkungdesgerichtsfaktischaufeinereine Gegenzeichungshandlung reduziertwird.anhaltspunktehierfürgebensowohläußerungenausder PraxisalsauchdieinempirischenForschungenfestgestelltegeringeAblehnungsratederGerichte.DieStaatsanwaltschaftagiertjedochineinerstatistischenGrauzone,denneswirdnichterfasst,beiwelchenTat-undTätergruppen sievonihrersanktionskompetenzgebrauchmacht,ebensowenigwelcherart dieanregungensind,dienach 45Absatz2und3desJugendgerichtgesetzes (JGG)ergehen.EsexistiertzwareineStaatsanwaltschaftsstatistik (StA-Statistik),dochdiesefolgteinerganzanderenAusrichtung.Daherbedarfeseiner eigenenpersonenstatistiküberbeschuldigteinstaatsanwaltschaftlichenermittlungsverfahren,vergleichbarderstrafverfolgungsstatistik (StVerfStat),inder demografischemerkmalederbeschuldigten,dietatvorwürfeunddiedasermittlungsverfahrenabschließendeentscheidungderstaatsanwaltschafterfasst werden.umeinenzusätzlichenerhebungsaufwandzuersparen,istzuprüfen, obdiedatendeszentralenstaatsanwaltschaftlichenverfahrensregisterskünftig auch für statistische Zwecke genutzt werden könnten. Zu Buchstabe b DieStrafvollzugsstatistikinformiertüberdieZahlderJustizvollzugsanstalten undderenbelegungskapazität,denbestandsowiediezu-undabgängeder GefangenenundVerwahrten.DarüberhinauswerdenfürdieeinsitzendenStraf-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gefangenenpersönlicheundkriminologischemerkmaleerhoben.allerdings beschränkensichdiesedatenhinsichtlichderimfreiheits-oderjugendstrafvollzugbefindlichengefangenensowiedersicherungsverwahrtenaufeinige demografischeundkriminologischestrukturdatenundwerdennurzum 31.MärzeinesErhebungsjahrserfasst.ZusätzlichstelltdasStatistischeBundesamtfüreinigeausgewählteKalendermonatenocheinigeDatenzusammen,die ausdenaggregierteneckzahlenderlandesjustizverwaltungenüberzugang, AbgangundBestandimStrafvollzuginsgesamtbestehen.Auchhinsichtlichder inpsychiatrischenkrankenhäusernundentziehungsanstaltenaufgrundstrafrichterlicheranordnungenuntergebrachtenpersonenstehenaggregiertezuundabgangsdatensowiediezum31.märzerfasstenbestandsdateninklusive einigewenigedemografischemerkmalezurverfügung.dasproblem,dasjede Stichtagserhebungmitsichbringt,ist,dasskeinezuverlässigenstatistischenAngabenüberdieAnzahlderjenigenGefangenenexistieren,diejährlichihreStrafe antretenoderjährlichentlassenwerden.zu-undabgängewerdennichtpersonenbezogenerfasst,wasbedeutet,dassbeistichtagserhebungenebennurein TeilderGefangenenerfasstwird,dennjekürzerdieFreiheits-oderJugendstrafe ausfällt,destogeringeristauchdiewahrscheinlichkeit,dasssieindiejährliche Stichtagserhebungeinbezogenwird.ImErgebniswirddieZahlderzukurzzeitigenStrafenverurteiltenGefangenensomitimVergleichzudenlangzeitigen Einsitzendenunterschätzt.DarüberhinausentstehteinesystematischeVerzerrungdurchdieErfassungbeiVerlegungenvoneinerAnstaltineineandere.AußerdementhältkeinederLändervollzugsstatistikenAngabenüberangebotene ResozialisierungsmaßnahmenoderBehandlungs-,Therapie-undArbeitsmöglichkeiten im Vollzug. ZumJugendarrestfehlen,daerkeineStrafe,sonderneinZuchtmittelist,jegliche Statistiken. DerGesetzgeberistandieserStellegefordert;esmusseineBeobachtungaller MaßnahmenundeineEvaluationderAusgestaltungdesVollzugserfolgen.Dies kann jedoch ohne belastbares statistisches Material nicht gelingen. InZeitendesimmerweiterenVordringensvonTeilprivatisierungimBereichdes Strafvollzugs inzwischengibtesvierteilprivatisiertejustizvollzugsanstalten imbundesgebiet unddesprivatisierungstrendsimbereichdesmaßregelvollzugs bedarf es erst recht einem hohen Maß an Transparenz. DahermüsseninderStrafvollzugsstatistiknebenderbestehendenStichtagserhebungeinepersonenbezogeneZu-undAbgangsstatistikeingeführtwerdenund dievollzuglichenmaßnahmenderresozialisierungjedenfallsinihrengrundzügenabgebildetwerden.zudemmussdervollzugdesjugendarrestes (Urteils-, Ungehorsams-undneuerdingsauch Warnschussarrest )statistischerfasstund ausgewiesen werden. Zu Buchstabe c VonderBewährungshilfestatistikabgesehen,dieüberUnterstellungeneinen hauptamtlichenbewährungshelfersowieüberdieartenderbeendigungdieser Unterstellungeninformiert,fehlenstatistischeInformationensowohlzurStrafvollstreckung,insbesonderezurGeldstrafenvollstreckung,sowiezudennachträglichenÄnderungeneinerSanktion.DiesewirdnurimFalldesWiderrufsder Straf-undStrafrestaussetzungzurBewährungerfasst,aberauchnurimFalle einerunterstellunguntereinenhauptamtlichenbewährungshelfer.allesonstigennachträglichenänderungen,wiebeispielsweisedieanordnungvorbehaltener (odernachträglicher)sicherungsverwahrung,änderungderhöheder Geldstrafe,AnordnungvonErsatzfreiheitsstrafen,dieAnordnungvonUngehorsamsarrestusw.bleibenundokumentiert.AlsZwischenschrittbiszurRealisierungeinerumfassendenDatenbankkönnteeineNutzungderEintragungenim Bundeszentralregister geprüft werden.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13715 Zu Buchstabe d EinederwichtigstenAufgabendesStrafrechtsistes,zuverhindern,dassStraftäterrückfälligwerden.DieStrafedientaufdereinenSeitedazu,dasdurchdie HandlungdesTätersgeschaffeneUnrechtdurchdieStrafeaufzuwiegen,umdie verletzterechtsordnungaufdieseweisewiederherzustellen.siedientdem SchuldausgleichundstelltaufdieseWeisedieGerechtigkeitwiederher.Aufder anderenseitesolldiestrafejedochdemschutzdergesellschaftdienenund zukünftigestraftatenverhindern.strafrechthatalsoaucheinepräventivefunktion.deswegenisteswichtig,dierückfälligkeitregelmäßigstatistischzuerfassen. ImGegensatzzueinigenNachbarländern (wiezumbeispielderschweiz, SchwedenoderÖsterreich)wirdinDeutschlandeineRückfallstatistiknicht regelmäßigdurchgeführt,sondernnurinunregelmäßigenabständenerhoben. WennmanvondenfünfRückfallstatistikendesGemeinsamenBundesausschussesabsieht,diemethodischfraglichsindundauffreiheitsentziehendeSanktionenbeschränktwaren (Bezugsjahrewaren1980bis1984),danngibtesbislangzweiRückfallstatistiken,diealleSanktioneneinbeziehen,erschienen2003 (Bezugsjahr 1994) und 2010 (Bezugsjahr 2004). DabeisindsichvieleKriminologensicher,dasseineregelmäßigeRückfallstatistikeinwichtigesKriteriumfürdieStrafrechtspolitikdarstellenunddazubeitragenkönnte,dieSicherheitinnerhalbdesLandeszuerhöhen.Rückfällefestzustellen ist nämlich der erste Schritt, um Rückfälligkeit vermeiden zu können. DieRückfallquote,bezogenaufbestimmtestrafgesetzlicheNormen (zumbeispielvergewaltigung),kanndaraufhinweisen,dassandereodergarneueformenvonvollzugodertherapieangebotennotwendigsind,umeineniedrigere Rückfallquotezuerreichen.Diesistauchwichtig,umdieEinstellungderBevölkerungzubeeinflussen.SoführteProf.KlausMichaelBeierimJahr2007eine Studiedurch,diebesagt,dassbeiSexualverbrechendieRückfallquotebeirund 80Prozentliegt.DiesruftbeiderBevölkerungdasGefühlhervor,dassbeiderartigenVerbrechennichtgenuggehandeltwird,dassalsodieGesetzeunzureichendsind.DieskannletztlichsogarzueinergeringerenNormentreueführen. Daherwäreeswichtig,eineregelmäßigeRückfallstatistikaufzustellen,bezogen vorallemauchaufdieverletztennormen,umeinesichereaussagetreffenzu können.somitkönnteletztlichbesserentschiedenwerden,obhandlungsbedarf besteht.soführtediehoherückfallquotebeisexualstraftateninden90er-jahren zudemgesetzderbekämpfungvonsexualdeliktenundanderengefährlichen Straftatenvon1998.Auchumfestzustellen,welchedurchgeführteSanktiondiejenigeist,dieeinenStraffälligenamehestendavonabhält,rückfälligzuwerden, istesunerlässlich,zunächsteinmaleinerückfallstatistikaufzustellen.ein RückschlussaufdieentsprechendeSanktionistselbstverständlichnurinGrenzenzuziehen,daderRückfälligkeitimmereinBündelverschiedenerUrsachen zugrundeliegt (zumbeispielwirtschaftlichesituationundpersönlichkeitdes Täters).ZumindestkönnteeineRückfallstatistikwichtigeRahmendatenbezüglichderErfolgsquotediverserSanktionenliefern.Somitließesichunteranderem überprüfen, ob eine Haft- oder eine Bewährungsstrafe effektiver ist. DadieRückfallquoteeinwichtigesInstrumentzurMessungdesErfolgesder Kriminal-undStrafrechtspolitikdarstelltundAntwortenaufdieFragegibt,ob dieangestrebtenpräventionszieleerreichtwerden,wäreeswünschenswert,sie gesetzlich zu institutionalisieren. Zu Nummer 5 EsfehltinDeutschlandnichtanStatistiken,esexistierengenügend.Allerdings sinddiedeutschenkriminal-undstrafrechtspflegestatistikenunverbundenund wederinhaltlichnocherhebungsmethodischaufeinanderabgestimmt.erhe-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode bungseinheiten (Fall,Personen,Verfahren)undErhebungsmerkmaledereinzelnenStatistikensindnurteilweisekompatibel.AuchwerdendieStatistikennach jeeigenenzähl-undaufbereitungsregelnerstellt.eineumstellungdesvorherrschendensystemserscheintsinnvoll,umdessendefizitenachhaltigzubeheben. HierfürsolltenauflangeSichtgesehenalleamtlichenDatenüberKriminalität, StrafverfolgungundStrafvollstreckungmitpseudonymisiertenPersonendaten ineinerstatistischendatenbankmiteinanderverknüpftwerden.natürlichmuss diesunterabwägungvonkosten-undnutzengesichtspunktengeschehen.eine kompletteumstellungdessystemserforderteinenerheblichenorganisatorischenundtechnischenvorlaufundbedarfdaherlängerfristigerplanungen.in anderen Ländern hat sich jedoch eine solche Datenbanklösung bereits bewährt.

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