Die Anrecht habenden Kinder. 1. Für welche Kinder hat man Anrecht auf Familienzulagen?

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1 KAPITEL 2 Die Anrecht habenden Kinder 1. Für welche Kinder hat man Anrecht auf Familienzulagen? 845. Man hat Anrecht auf Familienzulagen: - für seine eigenen Kinder; - für die Kinder des Ehepartners. Unter der Bedingung, dass das Kind zum Haushalt gehört, hat man Anrecht auf Familienzulagen: - für die Kinder des Ex-Ehepartners; - für die Kinder des tatsächlichen Partners; - für seine Enkel, Urenkel, Neffen und Nichten, sowie diejenigen des Ehepartners, Ex- Ehepartners oder tatsächlichen Partners. Man hat Anrecht auf Familienzulagen für die Kinder der Person mit der man gesetzlich zusammenwohnt (im Sinne des Zivilgesetzes): - entweder wenn die Kinder zum Haushalt gehören (auch, wenn man keinen tatsächlichen Haushalt mehr mit der betroffenen Person bildet) - oder wenn man einen tatsächlichen Haushalt mit dieser Person bildet (auch wenn die Kinder nicht zum Haushalt gehören). Man hat Anrecht auf Familienzulagen für Brüder und Schwestern, unter der Bedingung: - wenn sie zum Haushalt gehören, dass sie nicht das Recht für ein anderes Haushaltsmitglied eröffnen (abgesehen von Bruder oder Schwester); - wenn sie nicht zum Haushalt gehören, dass sie für niemanden anders das Anrecht eröffnen Man hat Anrecht auf Familienzulagen: - Für eigene Adoptivkinder oder Adoptivkinder des Partners - Für die unter Vormundschaft gestellten eigenen Kinder oder die des Partners Dieses Recht gilt rückwirkend ab dem Moment der Teilnahme an dem gemein samen Haushalt, vor der Adoption oder der Vor mundschaft. Wenn sie zum Haushalt gehören, hat man Anrecht auf Kinderzulagen: - für die vom Ex-(Ehe)Partner adoptierten oder unter offizieller Vormundschaft stehenden Kinder; - für die Kinder, die einem selbst oder dem (Ehe)Partner in Anwendung eines Urteils oder einer Pflegemaßnahme anvertraut wurden; - für die Kinder, für die man die elterliche Gewalt in Anwendung eines Urteils des Jugendgerichts ausübt. 300 Handbuch der Sozialgesetzgebung CSC 2016

2 847. Daraus geht hervor, dass man kein Anrecht auf Familienzulagen hat für: - die Kinder, die nicht zum Haushalt gehören und die nicht seine eigenen Kinder, nicht seine Brüder oder Schwestern sind (z.b. ein alleinlebendes Enkelkind); - die verwandten Kinder des 3. Grades und mehr (Kinder von Vettern,...); - sein Schwiegersohn oder seine Schwiegertochter; - sein Partner der noch studiert; Es ist notwendig zu überprüfen, ob die von der Familienzu lage ausgeschlossenen Kinder nicht über andere Personen (z.b. : dem Vater, die Mutter, dem Bruder) Anrecht haben können. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie einen Antrag beim Ministerium für soziale Angelegenheiten (Service des Presta tions fa miliales, rue de la Vièrge Noire 3C, 1000 Brüssel) stellen. Der Minister oder der zuständige Beamte ist befugt, Familienzulagen unter gewissen Umständen zu gewähren. III 2. Bis zu welchem Alter werden Familienzulagen zuerkannt? (Koord. Gesetze Art. 62,63) A. ALLGEMEINE REGELUNGEN 848. Für alle Kinder werden die Familienzulagen bedingungslos gewährt bis zum 31. August des Ziviljahres in dem sie das 18. Lebensjahr erreichen. Für die Jugendlichen im Teilzeitunterricht (15 bis 18 Jahre) sieht die Gesetzgebung die Einkommensgrenze des Jugendlichen vor ohne das Recht auf Familienzulagen zu verlieren (siehe nachstehend: Das Kind folgt einem Unterricht). B. DAS KIND FOLGT EINEM UNTERRICHT ODER SETZT SEIN STUDIUM FORT (Unterrichtswesen: KE , gültig ; andere: siehe Referenzen im Text) 849. Die Familienzulagen werden dem Kind bis zum Alter von 25 Jahren gewährt, wenn es einem Unterricht folgt oder seine Ausbildung fortsetzt und wenn diese Ausbildung bestimmte Bedingungen erfüllt. Im Prinzip darf der Jugendliche keine eigenen Berufseinkünfte haben. Es bestehen aber gewisse Ausnahmen. 1. WELCHE AUSBILDUNGEN? a. Nicht-höheres Schulwesen 850. Die Familienzulagen werden dem Kind gewährt, das einem Unterricht während mindestens 17 Stunden pro Woche folgt. Praktische Übungen sind dem Unterricht gleichgestellt, wenn sie unter der Aufsicht der Lehrer in der Schule ausgeführt werden; Praktika sind gleichgestellt, wenn sie für den Erhalt des Diploms vorausgesetzt werden; die obli- 301

3 gatorischen Studiumstunden unter der Aufsicht der Schule werden bis zu 4 Stunden pro Woche gleichgestellt Die Familienzulagen werden ebenfalls dem Kind gewährt, das: - dem Sonderunterricht folgt; - nach der vollzeitigen Schulpflicht einer Ausbildung folgt im Rahmen der teilzeitigen Schulpflicht, insofern sein Einkommen einen bestimmten Betrag pro Monat nicht überschreitet (s. grüne Seiten); - das einem Unterricht im Ausland folgt, wenn das Programm im betroffenen Land anerkannt ist Der Unterricht muss regelmäßig besucht werden. Im Falle ungerechtfertigter Abwesenheit werden die Familienzulagen verweigert vom 1. bis zum letzten Tag der ungerechtfertigten Abwesenheit. Gewisse Abwesenheiten beeinflussen die regelmäßige Teilnahme nicht: Krankheit des Kindes; schwere oder ansteckende Krankheit in der Familie; außergewöhnliches Ereignis in der Familie; Verhinderung aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten; Lehrerstreiks; andere Gründe, die von der Schuldirektion anerkannt werden. Bis zu 120 halben Tagen pro Schuljahr akzeptiert man die Abwesenheit um dem Leistungsberechtigten oder dem Haushaltsvorstand Pflege zu gewähren, wenn die Anwesenheit des Kindes zuhause unerlässlich ist Die Familienzulagen werden auch während den Ferien gewährt, wenn das Kind die Schule regelmäßig in der vorherigen Periode besucht hat. Geht das Kind nach den Sommerferien nicht wieder zur Schule, endet das Recht auf Familienzulagen am 31. August. Unter gewissen Bedingungen können die Familienzulagen noch gewährt werden während der Wartezeit. b. Höheres Schulwesen 854. Als höheres Schulwesen bezeichnet man die als solche in Belgien oder in dem Land in dem sie durchgeführt werden anerkannten Studien, sowie die Ausbildung der Minister eines vom Staat anerkannten Kultes und die wissenschaftlichen Vorbereitungskurse für das Ingenieurstudium oder die königliche Militärschule. Um Anrecht auf die Familienzulagen zu erhalten muss das Kind in einer oder mehreren Unterrichtseinrichtungen eingeschrieben sein, für eine oder mehrere Ausbildungen, die mindestens 27 Kredite pro Schuljahr aufweisen (der Begriff Kredit stammt aus der Gesetzgebung über das höhere Schulwesen). Man erhält das Anrecht auf Familienzulagen für das gesamte Schuljahr, wenn die 27 Kredite erreicht werden und die Einschreibung spätestens am 30. November erfolgt, oder bei mehreren Einschreibungen, wenn die erste spätestens am 30. November erfolgt. Wird der Kredit erst nach dem 30. November erreicht, wird das Anrecht auf Familienzulagen eröffnet ab der Einschreibung. Die Auszahlung der Familienzulagen endet, wenn das Kind sein Studium im Laufe des Jahres beendet, oder wenn die 27 Kredite nicht erreicht werden. 302 Handbuch der Sozialgesetzgebung CSC 2016

4 855. Die Familienzulagen werden auch während den Sommerferien zwischen zwei akademischen Jahren bezahlt bis zu 120 Tagen. Nimmt das Kind sein Studium nach den Sommerferien nicht mehr auf, so endet die Auszahlung der Familienzulagen am 30. September Unter gewissen Bedingungen werden die Kinderzulagen bezahlt für das Kind, das seine Endarbeit schreibt (KE ) c. Lehre 857. Die Familienzulagen werden gewährt für das Kind, das durch einen Lehrvertrag des Mittelstandes gebunden ist oder durch einen speziellen Lehrvertrag für Behinderte oder durch einen Lehrvertrag in der Diamantindustrie (KE ). Wird die Anerkennung der Lehre verweigert, werden die Familienzulagen dennoch gewährt während der Dauer der Lehre, mit einer Begrenzung von 6 Monaten. Die Familienzulagen werden während 3 Monaten nach der Unterbrechung der Lehre, oder nach der Verweigerung oder der Aufhebung seiner Anerkennung bezahlt, unter der Bedingung, dass das Kind die Unterrichte der Basislehrausbildung besucht, dass es nicht von einer früheren Genehmigung ausgeschlossen war und dass es keine lukrative Aktivität ausübt. III 858. Die Kinder, die eine Meisterausbildung im Rahmen der Ausbildung des Mittelstandes machen, sind den Kindern gleichgestellt, die die Unterrichte des nicht-höheren Studiums besuchen. (siehe oben) Die Familienzulagen werden nicht gewährt für die Kinder, die eine Industrielehre machen. d. Andere 860. Die Familienzulagen werden unter gewissen Bedingungen gewährt zugunsten des Kindes, das ein Praktikum macht um für eine offizielle Funktion ernannt zu werden (KE ). 2. BERUFSEINKOMMEN 861. Die Familienzulagen werden gewährt, wenn das Kind eine lukrative Aktivität ausübt, die 240 Stunden pro Trimester nicht überschreitet. Gleiches gilt ohne Begrenzung der Dauer, wenn die Aktivität während den Monaten Juli, August oder September ausgeführt wird, unter der Bedingung, dass das Kind sein Studium danach wieder aufnimmt In den folgenden Fällen darf das Kind nicht mehr als einen bestimmten Betrag (s. grüne 303

5 Seiten) verdienen: - Lehrlinge; - Kinder, die einer teilzeitigen Ausbildung im Rahmen der teilzeitigen Schulpflicht folgen; - Kinder, die ein Praktikum absolvieren um ihr Diplom zu erhalten oder um für ein Amt ernannt zu werden. Das Urlaubsgeld wird für diese Berechnung nicht in Betracht gezogen Die Familienzulagen werden nicht mehr gewährt, wenn das Kind eine Arbeitslosenentschädigung bezieht oder Entschädigungen für Zeitkredit. Gleiches gilt, wenn das Kind entschädigt wird gegen Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, außer wenn diese Entschädigung aus einer genehmigten Aktivität resultiert. Unterstand diese Aktivität der Einkommensbegrenzung (siehe vorige Nummer), kann die soziale Entschädigung diesen Betrag nicht überschreiten. C. FAMILIENZULAGEN NACH BEENDIGUNG DES STUDIUMS 864. Die Familienzulagen werden nach Beendigung der Schule noch während einer gewissen Periode gewährt, solange das 25. Lebensjahr nicht erreicht ist. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Wartezeit (siehe diesbezgl. das Kapitel Arbeitslosenunterstützungen). Es handelt sich um folgende Perioden: - während den normalen Sommerferien der Schule, die er verlässt (31. August im Sekundarschulwesen; spätestens 30. September im Hochschulwesen); - während einer Periode von 270 Tagen (180 Tage wenn sie im Moment des Antrags auf Arbeitslosenentschädigungen unter 18 Jahre alt sind), während denen sie als Arbeitsuchende eingetragen sind; sie verlieren dieses Recht, wenn sie eine Arbeit (oder ein Praktikum) ablehnten und vom ONEm bestraft wurden Die Periode der 270 oder 180 Tage beginnt am 1. August (1. Juli wenn der Jugendliche unter 18 Jahre alt ist), wenn das Studium am Ende des Schuljahres normal abgeschlossen wurde. Ist dies nicht der Fall (zum Beispiel, wenn der Jugendliche eine Nachprüfung hat, eine Endarbeit präsentieren muss, ein Praktikum absolvieren muss, usw...) beginnt diese Periode, wenn alle Aktivitäten, die das Studium vorschreibt, beendet sind. Wurde das Studium während dem Schuljahr unterbrochen, beginnt die Periode der Wartezeit sofort. Wenn der Jugendliche nach der Unterbrechung sein Studium, eine Lehre oder eine Ausbildung wieder aufnimmt, wird das Recht auf Familienzulagen erst wieder hergestellt, wenn die Unterbrechung mindestens 15 Monate dauerte oder wenn der Jugendliche mindestens 6 Monate des Schuljahres absolvierte, bevor er es unterbrach. Die gleichen Regeln gelten, wenn das Kind eine Lehre des Mittelstandes beendet oder unterbricht Während der vorherigen Periode darf das Kind keine Berufs- oder Ersatzeinkünfte bezogen haben, die einen gewissen Betrag (siehe grüne Seiten) überschreiten. 304 Handbuch der Sozialgesetzgebung CSC 2016

6 D. BEHINDERTE KINDER 867. Die Familienzulagen werden für behinderte Kinder bis zum 21. Lebensjahr gewährt. Früher wurden nur denen Rechnung getragen, die laut dem offiziellen Invaliden-Barema eine Behinderung von mindestens 66% hatten. Dieses System ist für diejenigen, die vor dem 1. Januar 1996 geboren sind, in Kraft. Seit dem 1. Mai 2003 wird für diejenigen, die nach dem 1. Januar 1996 geboren sind, den Leiden Rechnung getragen, die einen Einfluss auf die physische und mentale Unfähigkeit oder auf Bewegungseinschränkung oder auf das familiäre Umfeld haben. Das neue Bewertungssystem ist nachfolgend zusammengefasst. Für die Altersbedingung muss das Kind mindestens 6 Punkte oder mindestens 4 Punkte im 1. Pfeiler erreichen. 3. Muss das Kind in Belgien wohnen? (Koord. Gesetze Art. 52) III 868. Im Prinzip werden die Familienzulagen für die Kinder gewährt die in Belgien wohnen oder hier zur Schule gehen. Individuelle Abweichungen sind jedoch falls erforderlich möglich. Abweichungen sind ebenfalls durch internationale Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit möglich. Dies ist der Fall für die europäischen Verordnungen bezüglich der sozialen Sicherheit. Aber auch im Fall von Abkommen mit Algerien, Marokko, Schweiz, Tunesien Türkei und den Ländern des ehemaligen Jugoslaviens. Diese Abkommen können Einschränkungen oder Bedingungen festlegen wie z.b. dass Belgien die vom betreffenden Land festgelegten Zulagen bezahlen muss Andere Abweichungen sind zugunsten der Kinder belgischer Arbeitnehmer oder EWR- Einwohner vorgesehen: - Aufenthalte unter 2 Monaten (oder 6 Monaten aus Gesund heitsgründen); - das gleiche gilt für einen Aufenthaltim Ausland zwecks Studium, insofern man den Wohnsitz in Belgien behält; dies ist vor allem der Fall, wenn das Kind einem Tagesunterricht in einem EG-Staat folgt oder in einem Land mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen in diesem Sinne abgeschlossen hat. Für die anderen Staaten muss der Student den Beweis erbringen, dass er eine belgische oder ausländische Studienbörse erhält. Darüber hinaus können individuelle Abweichungen gewährt werden; - wenn das Kind zu einer Familie eines Arbeitnehmers gehört, der der belgischen Sozialsicherheit untersteht und der aber zeitweise im Ausland tätig ist. 305

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