Warum Grenzwerte keine Vorsorgewerte sind Betrachtungen beim Mobilfunk

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1 Warum Grenzwerte keine Vorsorgewerte sind Betrachtungen beim Mobilfunk Grenzwerte purzeln im Laufe der Jahre in die Tiefe. Dies war beim Röntgen so, bei Formaldehyd, bei Asbest, bei Nitrat, bei Holzschutzmitteln, bei Pestiziden und bei Autoabgasen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die Bevölkerung ist es leid, sich immer wieder erneut für dumm verkaufen zu lassen und den Kürzeren zu ziehen im makabren Kampf «Wirtschaftswachstum gegen Volksgesundheit». Eigeninitiative ist deshalb leider unabdingbar. Die geltenden Elektrosmog-Grenzwerte genügen der gesundheitlichen Vorsorge nicht. Sogar die WHO machte 1999 klar: «Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.» Grenzwerte schützen nicht vor Krankheit Politik und Behörden sollten sich einer Wissenschaft verpflichtet fühlen, die dem Menschen dient, nicht gesundheitlich schadet. Zahlreiche Wissenschaftler sind sich im Klaren: Der Anspruch der Wissenschaftlichkeit darf niemals bedeuten, dass die Alltagserfahrungen Betroffener oder die Beobachtungen von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten wertlos sind, nur weil ihnen keine sog. klassische Vorgehensweise zugrunde liegt. Selbst der Bundesgerichtshof (D) weist darauf hin: «Die Wissenschaftsklausel ist unwirksam und verstösst gegen 9 AGBG. Das heisst, die von der Funktechnik ausgehende Gefahr muss nicht erst durch umfassende wissenschaftliche Forschung bewiesen werden. Es reichen die in der Praxis und im Alltag gemachten Erfahrungen, um daraus schliessen zu können, dass eine Technologie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.» Der Münchner Arzt und Toxikologe Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer brachte es in seinem wissenschaftlich-medizinischen «Handbuch der Umweltgifte» zum Thema Mobilfunk und DECT- Schnurlos-Telefone auf den Punkt: «Die Verantwortlichkeit wird aus reiner Profitgier ignoriert. Die Schutzbehauptung, eine Schädlichkeit sei nicht erwiesen, ist schlichtweg falsch und sogar absurd. Die Einzelwirkungen sind von renommierten Wissenschaftlern erforscht, und sie sind reproduzierbar. Epidemiologische Studien sind ausreichend statistisch abgesichert. Die berichteten Schadenfälle sind absolut zahlreich. Die Aussagekraft der Dokumente ist erdrückend. Erstaunlich ist, dass die Befürworter der Mobilfunktechnik nur eine gleich lautende, wenig aussagefähige Standardargumentation vorzuweisen haben. Die Argumentation der Kritiker hingegen ist sachlich und fachlich versiert und schliesst eine Vielzahl von Begründungen und Beweisführungen ein. Diese führen im Gesamtbild zu einer glaubwürdigen Darstellung.» Behörde misst mit ungleichen Ellen Die Behörde verlangt eine sog. streng wissenschaftliche Beweisführung leider nur für Studien, die die Schädlichkeit des Mobilfunks aufdecken. Für die sog. ICNIRP-Richtlinien, auf die sich die schweizerischen Grenzwerte stützen, trifft diese Beweisführung nicht zu: Den ICNIRP- Referenzwerten liegen u. a. folgende, wissenschaftlich nicht bewiesene Annahmen zugrunde: Das Kurzzeitexpositionsprinzip: Nur Kurzzeiteffekte werden als relevant angesehen. Langzeiteffekte sind nicht gesichert und können gemäss diesem Ansatz nur auftreten, wenn es auch Kurzzeiteffekte gibt.

2 Das Additivitätsprinzip: Bei gleichzeitiger Exposition gegenüber mehreren hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ist die Wirkung gleich der Summe der Wirkungen der einzelnen Komponenten. Diese Annahmen (und weitere) sind wissenschaftlich nicht erhärtet. Trotzdem werden die ICNIRP- Werte, die sich auf diese Annahmen stützen, für die Gesetzgebung verwendet. Warum misst die Behörde mit ungleichen Ellen? Kommt dazu, dass die ICNIRP-Kommission ein privater Verein ist, bei dem die Industrie das Sagen hat. Dieser Verein hält am erwiesenermassen falschen Wirkungs-Modell fest, dass Mobilfunk einzig thermische Effekte erzeuge. Alle anderen erfahrenen sowie bewiesenen biologischen Wirkungen werden ignoriert. Dass sich Politik und Behörde auf solch gezinkte Grenzwerte abstützten, ist verantwortungslos. Wissenschaftliche und empirische Erkenntnis werden unter den Teppich gewischt Es gibt überaus zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten von Universitäten, Instituten, Ländern und Behörden, die die Schädlichkeit des Mobilfunks längstens bewiesen haben. Hier einige wenige Ergebnisse zur Illustration: Bei 0.04 V/m Feldstärke treten Schlafstörungen auf (Dr. Neil Cherry, Neuseeland). Bei 0.2 V/m wird die Reaktionsfähigkeit reduziert. Zudem gibt es Hormonstörungen, DNA- Brüche, d. h. höhere Raten an Miss- und Fehlgeburten (Dr. Neil Cherry). Bei 0.48 V/m nimmt die Krebshäufigkeit zu (Dr. Neil Cherry). Bei 0.61 V/m wird die Blut-Hirn-Schranke für das Eindringen von Giften und Eiweissverbindungen durchlässig (Prof. Leif Salford, Lund Universität, Schweden). Bei 0.87 V/m geben die Nervenzellen falsche Signale ab (Prof. Peter Semm, Deutschland). Bei einer Entfernung bis zu 800 m zum nächsten Mobilfunksender treten irritierende Ohrgeräusche, verbunden mit Kopfdruck und Kopfschmerzen auf (Prof. Dr. Mosgöller, Österreich). Zum Vergleich die geltenden Grenzwerte in der Schweiz: Der Immissionsgrenzwert massgebend ist der höchste 6-Minuten-Mittelwert, der überall eingehalten werden muss, wo sich Personen, auch nur kurzfristig, aufhalten können, liegt für die Frequenz von 400 MHz bei 28 V/m, für 800 MHz bei 39 V/m, für 900 MHz bei 42 V/m, für 1800 MHz bei 58 V/m, für 2100 MHz bei 61 V/m und für 2600 MHz bei 61 V/m. Der Anlagegrenzwert einer Mobilfunk-Basisstation ist für das 400, 800 und 900 MHz-Frequenzband auf 4 V/m festgelegt; für das 1800, 2100 und 2600 MHz-Band auf 6 V/m und für die Kombination von 400/800/900 MHz mit 1800/2100/2600 MHz auf 5 V/m. Der Anlagegrenzwert muss einzig an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden. Erinnern wir uns als Vergleich: Bei 0.61 V/m wird die Blut-Hirn-Schranke für das Eindringen von Giften und Eiweissverbindungen durchlässig Jahrelang wird geforscht, Millionen investiert, unzählige Daten zusammengetragen. Man kommt zu eindeutigen Resultaten, oft auf unterschiedlichen Wegen und von verschiedenen Wissenschaftlern. Der Medizinphysiker Dr. von Klitzing findet z. B. EEG-Effekte im Einfluss der Handystrahlung. Die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin ebenso «Kein Zweifel!». Prof. Ross Adey, die Universitäten München, Mainz, Frankfurt, Zürich, Marbella und Louisiana ebenso. Zehn weitere Institute auch. Wissenschaftler aus Lund stellen als Nebenwirkung der mobilen Telefonitis die Öffnung der Blut-Hirn- Schranke fest. Die Universitäten Köln und Münster bestätigen dies. Mehrere andere Universitäten und Forscher ebenfalls. Prof. Varga bestrahlte Hühnereier mit Funkwellen mit der Folge, dass fast alle Küken tot waren und einige verkrüppelt. Dr. Litowitz, Prof. Youbicier-Simo, der russische Strahlenschutz, die Telekom sowie Hühnerzüchter, sie alle kommen zum gleichen Ergebnis. Dr. Repacholi findet Krebs bei Mäusen, Prof. Löscher bei Ratten, andere bei Affen, wieder andere bei Menschen, 2

3 ausgelöst von den Mikrowellen des Mobilfunks. Nachrichten von DNA-Brüchen kommen von Dr. Carlo, Dr. Becker, den Unis Hannover, Berlin, Essen Saarbrücken, New York, Stockholm, Tel Aviv, der US-Behörde FDA, vom Ecolog-Institut, vom Europäischen Parlament, selbst von Nokia. Die WHO bestätigt: Ein Krebsrisiko, verursacht durch die Strahlung des Mobilfunks, könne man nun wirklich «nicht einfach abtun». Dr. Cherry findet nach Auswertung der weltweiten Forschungslandschaft die «Beweislage einfach überwältigend». Ärztinnen und Ärzte sowie viele Experten fordern deshalb die massive Senkung der zu hohen Mobilfunk-Grenzwerte. Die Beweislage der Schädlichkeit von Mobilfunk ist also von vielen verschiedenen Wissenschaftlern, Universitäten und Instituten längstens erbracht. Sie ist erdrückend. Für die Behörde ist dies aber alles nicht wissenschaftlich bewiesen, nicht belastbar, nicht eindeutig. Warum solche befremdenden Aussagen? Die Studien sind wissenschaftlich, professionell, schlüssig und aussagestark. Die Küken sind mausetot, die EEG-Peaks unübersehbar, die Blut-Hirnschranken offen, im Hirn braune Flecken, die DNA gebrochen u. a. m. Dies sind nicht wegdiskutierbare Fakten. Die Forscher, die all dies und noch viel mehr fanden, sind fachlich kompetent, anerkannt, kommen von renommierten Universitäten, Instituten und Behörden. Wo klemmt s denn? Es klemmt, weil einige verordnungstreue sog. Experten einzig und allein Wärme zu ihrer realitätsfremden, theoretischen Berechnungs- und Bewertungsgrundlage gemacht haben, die längstens überholt und damit unbrauchbar ist. Krebs, Leukämie, Hirntumore, durchlässige Blut-Hirn-Schranken, Zellstörung, Nervenreizung, EEG-Anomalien, Kopfschmerz, Schlafstörung, Neurasthenie haben mit Thermik nichts zu tun. Hier geht es um ganz andere, nichtthermische Wirkungsmechanismen eben nicht mit Wärmeentwicklung erklärbare Folgen. Es fällt der Behörde und einigen sog. Experten anscheinend schwer, mit den vielen real vorhandenen, aber nicht auf Hitze basierenden Schädigungen, in das veraltete Gemäuer der Thermik einzudringen. Das thermische Prinzip ist zum Schutz der Gesundheit nicht haltbar. Die Grenzwerte orientieren sich deshalb nicht an der Gesundheit. Der Medizinphysiker Dr. von Klitzing bemerkte schlicht: «Die thermische Hypothese, auf der die Grenzwerte aufgebaut sind, ist falsch.» Die Behörde fordert für die wissenschaftliche Beweisführung mehrere unabhängige Untersuchungen unter gleichen Bedingungen und ein plausibles Wirkungsmodell. Als bewiesen gilt demnach nur, was intersubjektiv replizierbar und linear-kausal erklärbar ist. Wenn ich zehnmal mit dem Kopf an eine Wand renne und kriege zehnmal eine blaue Beule, dann ist dies eine solide beobachtete, gut reproduzierbare Tatsache. Wenn ich dieses Experiment veröffentliche, um solch einer destruktiven Rennerei entgegen zu wirken, bin ich unwissenschaftlich! Nur weil es vor mir noch keiner versucht hat. Oder wenn doch, weil die Beulen bei andern Versuchen mit andern Menschen, Altersklassen, Hautfarben und anderem Schwung nicht ganz so blau wurden. Ausserdem fehlt die schlüssige Erklärung der Wirkung: Warum entsteht die Beule überhaupt? Warum gerade so und nicht anders? Warum der Schmerz? Warum der Schwindel? Was läuft biologisch detailliert ab? Ohne die Beantwortung dieser Fragen ist die wissenschaftliche Haltbarkeit nicht gegeben, trotz Beule, Schwindel und Schmerz. Uns wurde Verstand gegeben, um diesen zu unserem Wohl zu gebrauchen und nicht an Stelle eines untauglichen, sog. wissenschaftlichen Ansatzes, der nichts mit seriöser Wissenschaft zu tun hat, auszuschalten. Man weiss, dass Mobilfunk vielfältig schädigt. Eine Tatsache bleibt eine Tatsache, eine Erfahrung bleibt eine Erfahrung, auch dann, wenn eine letzte Beweisführung, ohne jegliche Wissenslücke, aussteht. Es reicht aus, wenn die Ursache der Schädigung bekannt ist, eben der Mobilfunk. Praxis darf wegen fehlender Theorie nicht geleugnet werden. Zudem ist und wird das Wissen der Menschen über komplexe biologische und andere Vorgänge immer bruchstückhaft bleiben. Die Anforderungen des von der Behörde geforderten Wissenschaftsansatzes können schlicht nicht erfüllt werden. Eine Politik der Vorsorge ist mit diesem Ansatz ein Ding der Unmöglichkeit. 3

4 Unschädlichkeitsbeweis fehlt Wenn es um die Vermarktung milliardenschwerer Technologien geht, werden Kranke und Tote in Kauf genommen. Dies war in der Vergangenheit so. Dies ist heute so. Im Laufe der massiven Entwicklung der Chemie in den vergangenen Jahrzehnten kamen von der Industrie, mit politischer Rückendeckung, über Einzelsubstanzen auf den Markt. Jährlich kommen einige Tausend neue Stoffe dazu, über deren Risiken so gut wie nichts bekannt ist. Dennoch ist dieses Vorgehen erlaubt, so lange, bis sich gesundheitlicher Schaden zeigt, längst überfällige Forschung eingeleitet wird und der schlüssige wissenschaftliche Beweis vorliegt wenn überhaupt. So kann bis zum Nimmerleinstag alles für unwissenschaftlich erklärt werden! Sie lehnt sich zu weit aus dem Fenster, die selbsternannte sog. etablierte Wissenschaft, die sich zum Massstab aller Dinge erklärt. Sie kritisiert andere, die etwas vorzuweisen haben, auch wenn sie selbst nichts dagegen zu setzen hat. Sie bleibt den Beweis der Unschädlichkeit von Mobilfunk schuldig. Ganz unwissenschaftlich geht die Behörde bei der Anwendung neuer Mobilfunk-Technologien von einer Unschädlichkeitsvermutung aus. So wird der traditionelle, seriöse Wissenschaftsanspruch missbraucht und für einseitige Profitinteressen, zu Lasten der Volksgesundheit, eingesetzt. Immer wieder die alt bekannte, abgedroschene Vorgehensweise: Zuerst die neuen Erfindungen mit freier Fahrt auf den Markt, danach hohe industriefreundliche Grenzwerte, die im Laufe der Zeit in den Keller purzeln, am Ende vielleicht einmal ein Verbot, wenn überhaupt. Niedrige Grenzwerte, die wirklich biologischen Schutz bieten oder ein Verbot kommen erst dann, wenn Industrie und Politik kein Interesse mehr zeigen, es attraktive Ersatzstoffe oder neue Technologien gibt. Und falls der biologische Vorsorgewert doch noch einmal kommt, dann viel zu spät. Keiner ist dann schuld. Keiner kann zur Rechenschaft gezogen werden, weil es so lange her und gesetzlich erlaubt war. Hauptsache, das Geld ist im Trockenen. Leider tolerieren Politik und Behörde dieses makabre Spiel. Ihre Aufgabe aber wäre es, sich für die Gesundheit der Bevölkerung einzusetzen und entsprechend zu agieren. So dumm kann Wissenschaft sein Folgende historische Begebenheit sollte die zuständige Behörde beachten, denn sie begeht bei der Grenzwertfestlegung des Mobilfunks die gleichen Fehler, wie die damalige sog. etablierte Wissenschaft der Medizin um 1840: Herr Dr. med. Semmelweis beobachtete im Wiener Allgemeinen Krankenhaus eine der damals bekannten Universitätskliniken, dass Ärzte vom Sezieren, mit der Unterlassung des nachherigen gründlichen Händewaschens, Krankheitserreger von Leichen auf die Patientinnen der gynäkologischen Abteilung übertragen haben mussten. Fast jede sechste Wöchnerin verstarb! Die Ursache dafür sahen die Geburtshelfer in Verstopfung, verspätetem Stillen, Furcht und vergifteter Luft. Dr. Semmelweis führte nach dem Sezieren die Vorschrift des Händewaschens ein, mit dem bestechenden Resultat, dass die Sterbehäufigkeit ganz rapide sank! Nun verstarb noch jede 84. Patientin. Zudem beobachtete Semmelweis, dass Krankheitserreger auch von kranken Patientinnen via Ärzte und Pflegepersonal zu andern Patientinnen übertragen werden mussten, weil diese ebenfalls erkrankten. So verordnete er zusätzlich, dass das Medizinalpersonal jeweils auch zwischen den Kontakten mit verschiedenen Patientinnen die Hände gründlich waschen musste. So sank die Sterbehäufigkeit weiter. Man könnte meinen, Herr Semmelweis hätte für seine Entdeckungen der Anfang der Spitalhygiene viel Lob und Anerkennung geerntet. Weit gefehlt! Er wurde entlassen! Andere Mediziner und die 4

5 sog. etablierte Wissenschaft anerkannten die von Semmelweis beobachteten Zusammenhänge nicht. Dabei handelte es sich um exakte Erfahrungen und genaue Statistiken, die einwandfrei aufzeigten, dass tödliche Infektionskrankheiten von Leichen auf Menschen und von Mensch zu Mensch übertragen wurden. Das genügte jedoch der etablierten Medizin nicht. Es fehlte ihr ein sog. Wirkungsmodell, das aufzeigte, wie und warum Krankheiten übertragen wurden. Die Händewaschvorschriften man kann es kaum glauben wurden wieder aufgehoben! So dumm, ja blöd, kann Wissenschaft sein. Die Patientinnen starben erneut massenhaft! Erst das Wirken der Forscher Tyndall, Pasteur, Koch und Lister lieferten später, u. a. mit Hilfe des Mikroskops, nach unsäglichem, vermeidbarem Leid, den sog. wissenschaftlichen Beweis der Infektionsübertragung. Endlich wurden diesbezügliche Ignoranz, Vorurteile und Besserwisserei besiegt. Fazit der Geschichte Dieser wissenschaftliche Ansatz der Beweisführung, den auch heutige Behörden verfolgen, ist betreffend die schädlichen Einwirkungen haltlos. Man handelt heute noch arroganter als die damalige sog. etablierte Wissenschaft: Neben vielen Beobachtungs- und Erfahrungswerten werden auch überaus zahlreiche unabhängige wissenschaftliche Studien ignoriert, die die Schädlichkeit von Mobilfunk längst bewiesen haben. Warum? Stellen Sie diese Frage den Behörden. Beharren Sie dabei auf den unabhängigen Studien. Die gekauften, d. h. von der Industrie gesponserten sowie gezinkten Studien sind nicht massgebend. Quellen: Literatur des Sachverständigen für Baubiologie und Umweltanalytik sowie Journalisten Wolfgang Maes, Literatur des Medizinphysikers Dr. Lebrecht von Klitzing, Literatur des Internisten und klinischen Toxikologen Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer, Buch «Gesundheitsrisiko Elektrosmog» vom K-Tipp, diverse Internetquellen Dieser Artikel erschien auf einer informativen Website über Umweltanalytik. Markus Hofmann nach oben 5

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