Dr. med. Rudolf Groß. St. Marien-Hospital Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Chefarzt Kaiserstrasse Mülheim

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1 Dr. med. Rudolf Groß. St. Marien-Hospital Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Chefarzt Kaiserstrasse Mülheim Wieder acht Monate dauerte es, bis wieder ein äußerst knappes Gutachten erstellt wurde, wieder von einem Mitglied dieses Vereins, der DGPPN, in dem Prof. Herpertz Vorstandsmitglied ist. und zufällig alle Gutachter Mitglieder sind: Nichts von all den ungeheuren und skandalösen Vorkommnissen, das, was hier schon lange auf diesen Seiten veröffentlicht, aber auch vor Gericht vorgetragen wurde, wird von diesem Gutachter auch nur mit einem Wort angesprochen; stattdessen wird gelogen und vertuscht, so, als hätte all das, was hier veröffentlicht ist, nicht stattgefunden. Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen! Dr. med. Rudolf Groß tut so, als hätte nichts von alledem, was auf dieser und den folgenden Seiten dokumentiert und belegt ist, überhaupt stattgefunden. Seite 34, Gutachten Dr. Groß, eingegangen am Landgericht Detmold am 6.Okt.2012, unten, gipfelt in der Aussage,.. dass die Behandlung des Mario Hagemeister in der Klinik der Klägerin entsprechend den im Behandlungszeitraum geltenden anerkannten und bewährten ärztlichen Behandlungsregeln erfolgt ist. Hier hinterlegt, das sind elementare Behandlungsregeln. Nichts davon wurde hier auch nur ansatzweise umgesetzt. So wird rücksichtslos gelogen! Eine in der Krankenakte eindeutig dokumentierte Aussetzung in hilfloser Situation,

2 ein dadurch erfolgter und vertuschter Missbrauch: an einem Schutzbefohlenen, die anschließend erfolgte und widerrechtliche tagelange Fixierung und die zahlreichen massiven bewiesenen Manipulationen der Aktenlage, Urkundenfälschungen, das Nichtbehandeln einer dadurch entstandenen eindeutig und mehrfach dokumentierten Suizidalität, Stimmen Hören und schließlich die wiederholte Aussetzung des Patienten in hilflosen Zustand, und nach dem Tod des Patienten der Anruf der behandelnden Ärztin bei dessen Eltern, um die weitere Behandlung ihres toten Privatpatienten zu besprechen, und die Tatsache, dass die verantwortliche Ärztin sehr oft abwesend ist, entsprechen danach "anerkannten und bewährten ärztlichen Behandlungsregeln." Das ist eine durch nichts belegte falsche Behauptung, eine Lüge. Hier hinterlegt werden diese Regeln eingehalten: - in Rostock wurde nicht einmal die erkannte und dort erst provozierte Suizidalität behandelt. Nichts von dem, was die Fachliteratur einfordert, Regeln, wurde tatsächlich auch nur ansatzweise umgesetzt.) Damit behauptet Dr. Groß, ohne seine Behauptung auch nur im Ansatz zu belegen, das Gegenteil von dem, was der abgelehnte aber ehrliche Gutachter, Dr. Sanner, anhand der Aktenlage dokumentiert, für jedermann verständlich dargelegt, und ganz eindeutig, für jedermann nachvollziehbar, bewiesen hat.

3 Das ist aber auch das Gegenteil von dem, was tatsächlich die gesamte Literatur der Psychiatrie, selbst die für Anfänger aussagt und einfordert - und das sind die Behandlungsregeln: Prof. Dr. med. Volker Faust: Der Suizid, die Selbsttötung, ist eine durchaus vermeidbare Katastrophe, vorausgesetzt, dass man den Lebensmüden rechtzeitig als solchen erkennt und ihn konsequent einer fachgerechten Behandlung zuführt. "Jedem Suizid geht ein missglücktes oder nicht stattgehabtes Gespräch voraus. Denn, so die alte Erkenntnis: Selbstmörder ist man lange, bevor man Selbstmord begeht. Oder noch eindrücklicher: "Selbstmord, das ist die Abwesenheit der anderen. In diesem Fall ist die verantwortliche Ärztin sehr oft und lange auf Reisen; eine adäquate Vertretung ist nicht organisiert! Niemand kümmert sich! All das, auch alles, was grundlegende Aussagen der Fachliteratur sind, hat Dr. med. Rudolf Groß gezielt übersehen. Damit wird aber entweder seine völlige Inkompetenz, seine überhebliche Ignoranz oder die gezielte Absicht, die Wahrheit gezielt und rücksichtslos zu unterdrücken, für jedermann mehr als deutlich. Stellt man die beiden Gutachten nebeneinander, kann jeder, der lesen kann, sofort erkennen, wer von beiden Gutachtern sich mit der auf dieser und den Folgeseiten veröffentlichten und bei Gericht vorgetragenen Sachlage und den zahlreichen bewiesenen Manipulationen tatsächlich auseinandergesetzt hat. Da gibt es keinen Zweifel, jeder erkennt, wer die Wahrheit sagt, entsprechend der gesamten Fachliteratur, und wer die bisherige perfide Tradition des Totschweigens, des Lügens und Vertuschens rücksichtslos und ohne jeden Anstand fortsetzt und ausschließlich völlig haltlose Behauptungen und Falschaussagen von sich gibt: Gutachten Dr. Horst Sanner, Gutachten Dr. med. Rudolf Groß,

4 fachliches und menschliches Versagen und die Antwort darauf: Hier, in dieser Antwort, wird das, was im letzten Absatz steht, belegt und bewiesen. Das Gutachten von Dr. Sanner hat 117 Seiten. Das von Dr. Groß hat knapp 37 Seiten, ist in jeder Hinsicht aufgebläht mit sehr viel Leerraum. Blocksatz, mindestens doppelter Zeilenabstand, großzügige Absätze, der Text ist fast komplett aus der Akte abgeschrieben oder sogar nur mit der Maustaste kopiert, so schafft man knapp 37 Seiten Worthülsen in acht Monaten! Real sind es aber gerade mal knapp 15 Seiten Text - ohne Beachtung- bei gezielter Vertuschung der tatsächlich relevanten Aspekte, ja, sogar unter gezielter falscher Darstellung der belegten und für jedermann deutlich erkennbaren Tatsachen. Das weitaus Meiste davon besteht inhaltlich aus nichts anderem als aus 1:1 Kopien aus der Akte, dazwischen stehen einige wenige völlig unlogische Schlüsse und weitere gezielte dümmliche Falschaussagen, konstruiert aus erst nach dem Tod des Patienten erstellten Lügen zum Zweck der Vortäuschung einer Behandlung, die tatsächlich niemals stattgefunden hat. - Und das beweisen die Inhalte dieser Seiten mehr als umfassend.

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