Handschriftliches Protokoll der Amtsrichterin, Frau Blindow, Rostock, vom

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1 Handschriftliches Protokoll der Amtsrichterin, Frau Blindow, Rostock, vom Auch hier ist die völlige Fehleinschätzung des Gesundheitszustands des Patienten und das Aussetzen in hilfloser Lage vor diesem langen Wochenende mit dem Tag der Deutschen Einheit mehr als deutlich dokumentiert. Und wieder ist es kein Arzt, der tatsächlich für den Privatpatienten der Chefärztin, Prof. Dr. Herpertz, zuständig ist. Das handschriftliche Protokoll der Richterin aus der Krankenakte: Ende des Protokolls der Richterin, Frau Blindow, vom Da kann man nur feststellen, dass absolut nichts zueinander passt und sich die Frage aufdrängt, wann wohl erst was mit welcher Intention geschrieben wurde; in diesem Zustand befand sich der Patient am Das Protokoll Blindow: "Er wirkte bis Samstag letzter völlig gebessert", steht da.

2 Gemeint ist der Samstag letzter Woche, das war aber der , und da stand nun wirklich nichts von Besserung im Pflegebericht, sondern geradezu das Gegenteil: "Pat. am Morgen sehr verlangsamt in seinen Handlungs- u. Gedankenabläufen, wirkte sehr zerstreut, hilflos, ratlos." Die Stationsärztin Lemke: War bis Samstag letzter Woche auf der P3, am Sonntag verwirrt von der Polizei aufgegriffen und ins Südstadtklinikum verbracht. Wohnungsschlüssel in der nassen Hose in der Wohnung gelassen.er isst nichts und trinkt nichts und spricht. Er wirkte bis Samstag letzter völlig gebessert",steht da, handschriftlich von der Richterin Blindow, am so festgehalten. Letzter Woche ist fraglos gemeint. Das war aber Samstag, der , mit dem Eintrag am Morgen,und das ist eindeutig das Gegenteil von "völlig gebessert"! Nicht völlig gebessert, sondern: Sehr verlangsamt in seinen Handlungs- und Gedankenabläufen, wirkte sehr zerstreut, hilflos, ratlos. Und das ist der angesprochene Samstag, am Morgen, und das ist sicher nicht "völlig gebessert"! In diesem Zustand schickt man ihn, ohne Begleitung, und ohne dass jemand außerhalb informiert wurde, bei Regen und Kälte allein in

3 die Großstadt Rostock. Kaum hat er die Klinik verlassen, da wird er von einem Fremden angesprochen und dann missbraucht. Ein Zeuge berichtet: Aber im Protokoll der Richterin: Wohnungsschlüssel in nasser Hose in der Wohnung gelassen.?? Deshalb, aus diesem Grund, wegen eines vergessenen Wohnungsschlüssels, wird man wohl kaum von der Polizei aufgegriffen, und notfallmäßig in ein Krankenhaus transportiert, dort gründlich untersucht und, weil überhaupt nicht ansprechbar, mit der Diagnose Psych. Krampfanfall und Wachkoma vom Südstadt-Krankenhaus, in die Psychiatrie Rostock als Herr Unbekannt geschickt, dort dann massiv mit Medikamenten versorgt und tagelang dauerfixiert Pat. wird aus Südstadt verlegt als Hr. Unbekannt, Diagnose dort: Am 3.10., der Patient ist schon den zweiten tag widerrechtlich fixiert, da verlangt er nach einem Anwalt, um zu erreichen, aus der Klinik entlassen zu werden. Das wird sogar von Assistenzarzt,Dr. Sebb, an diesem Tag dokumentiert. Die behandelnde Ärztin ist da noch in Urlaub. Für den gibt es von Prof. Herpertz ein angebliches Protokoll eines angeblichen Einzelgesprächs. Darin steht aber kein Wort, dass auf ein tatsächlich stattgefundenes Gespräch schließen lässt:

4 " Am Wiederaufnahme auf P2 aus Südstadt, mutistisch im Kontakt zum Team, nicht aber zu den Eltern. isst und trinkt nicht, intravenöse Versorgung. Einleitung eines PsychKGs." Die Chefärztin war ganz sicher am , als die Eltern dort waren, nicht anwesend. Und das soll die Dokumentation eines Einzelgesprächs am mit ihrem Privatpatienten sein, der da liegt und widerrechtlich fixiert ist und fixiert bleibt, während sie, die behandelnde Ärztin, in Süddeutschland Vorträge hält! Sie stellt hier nicht einmal fest, dass ihr Patient da liegt und widerrechtlich fixiert ist! nicht aber zu den Eltern.., also hat sie sich erkundigt, was zuvor geschehen war! Warum wird diese katastrophale Situation aber mit keinem Wort deutlich hinterfragt? Die Antwort ist klar, dann hätte man die auch in der Aktenlage dokumentierte Aussetzung in hilfloser Lage und den erfolgten Missbrauch am Schutzbefohlenen aufdecken müssen. Das hätte Konsequenzen gehabt. Auch hier wird massiv vertuscht. Ganz eindeutig ist das kein Einzelgespräch, sondern etwas Abgeschriebenes aus der Aktenlage, erst nach dem Tod des Privatpatienten, um nachträglich eine Behandlung vorzutäuschen, die nie so stattgefunden hat. Die Chefärztin hat aber schon am nächsten Tag wichtige Termine in Süddeutschland.

5 Ich sehe ein, dass ich weiter behandlungsbedürftig bin, ich bleibe freiwillig hier, soll der Patient am gesagt haben, in diesem Zustand: Wie passt das zu diesem hier folgenden Gesundheitszeugnis vom gleichen Tag? "Nahrungs- und Kontaktaufnahme zu Ärzten vollständig verweigert." Und auch das an exakt diesem Tag, am :

6 Und im Kleingedruckten steht hier: "befindet sich in im Zustand der Willenlosigkeit Selbst der Leitende Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt Rostock, Dr. Garbe, schreibt am : "Die in dem Bericht vermerkte ständige Kontrolle der Fixierung lässt darauf schließen, dass Ihr Sohn zunächst die Möglichkeit hatte, sich von der Fixierung zu befreien, wenn er dies gewollt hätte. Die spätere, seine Bewegungsfreiheit umfassend einschränkende Fixierung ist ersichtlich erst am erfolgt und konnte bereits am folgenden Tag / ) aufgehoben werden. Im übrigen sind auch insoweit dieser Maßnahme entgegenstehende Willensbekundungen Ihren Sohnes nicht nachzuweisen. Hochachtungsvoll im Auftrag Dr. Garbe Leitender Oberstaatsanwalt" Welch eine Lüge: Willensbekundungen nicht nachzuweisen.??? Am wird vom Assistenzarzt Dr. Sebb protokolliert, dass der Patient in rechtswidrig fixiertem Zustand nach einem Anwalt verlangt, um seine Entlassung zu erreichen. Diese Aussage, die Möglichkeit hatte, sich von der Fixierung zu befreien, ist nur zynisch und

7 menschenverachtend, und das sagt ein Leitender Oberstaatsanwalt! Dieses Bild entstand am und Dr. Garbe schreibt: Die spätere, seine Bewegungsfreiheit umfassend einschränkende Fixierung ist ersichtlich erst am erfolgt Wo ist hier die Bewegungsfreiheit? Nach dieser angeblichen Aussage des Patienten und dieser Einsicht wird dieser laut vorliegendem Fixierungsprotokoll aber weiterhin widerrechtlich dauerfixiert. Zur ständigen Kontrolle des Dr. Garbe: In diesem Zustand findet ihn an diesem Tag eine Mutter auf, die selbst im pflegerischen Bereich tätig ist, als sie ihre Tochter in dieser Abteilung besucht. Sie kann sein Zimmer betreten und auch wieder verlassen, ohne dass es in der Klinik überhaupt jemand bemerkt. Er liegt dort 5-Punkt - fixiert ganz allein und ist nicht ansprechbar. Auch im Pflegeblatt dieser Tage, am , aber auch nicht am Tag davor und auch nicht am Tag danach, ist etwas von einem Besuch einer Amtsrichterin zu lesen.

8 Selbst das Telefonieren mit Eltern und Vater wird schriftlich festgehalten! Auch der Besuch von zwei Freunden ist vermerkt:.hat sich sehr wenig mit ihnen unterhalten Bis mittags war er laut Fixierungsprotokoll dauerfixiert. Am Abend des nachdem er angeblich gesagt hatte Ich sehe ein, dass ich weiter behandlungsbedürftig bin, ich bleibe freiwillig hier, wird er wieder weiter fixiert. 3 Pkt. fixiert Am unteren Rand steht 5 Pkt.fixiert, und so beschreibt das auch Frau S. in ihrem sehr aufschlussreichen Bericht. Auch am , das Gesundheitszeugnis, ausgestellt von der Stationsärztin Dr. Lemke: Nahrungs- und Kontaktaufnahme zu Ärzten vollständig verweigert

9 Die Folge, das Ergebnis dieser Ereignisse: Am Tag nach der Dauerfixierung, am 8.10., steht im Pflegebericht: ist angepasst und freundlich, wirkt jedoch unterschwellig mit Problemgedanken behaftet Am vermerkt die Stationsärztin in der Krankenakte: möchte sich am liebsten von einem Hochhaus stürzen und nichts mehr merken Da ist die behandelnde Ärztin aber schon wieder woanders: Tagung in Luxemburg (800 Kilometer), Prof. Dr. Herpertz hält am um 8.30 Uhr einen Vortrag in Luxemburg. Diese skandalösen und unglaublichen Vorgänge, der erlebte Missbrauch, Psych. Krampfanfall und Wachkoma, nicht einmal die tagelange Fixierung tauchen weder im handschriftlichen Protokoll bei der Richterin, Frau Blindow, auch nicht in der Dokumentation der Einzelgespräche der behandelnden Chefärztin mit nur einem Wort auf. Auch in den so genannten Gutachten ihrer DGPPN- Vorstandskollegen, für die diese sich immerhin in der Summe fast drei Jahre Zeit nahmen, tauchen diese Vorgänge auch nicht im Ansatz auf; auch nicht bei Dr. med. Rudolf Groß. Nichts wurde recherchiert, die entscheidenden Zeugen werden immer noch nicht zur Kenntnis genommen, alles wurde gemeinsam

10 in konzertierter Aktion, Gutachter/Staatsanwaltschaft Rostock, systematisch und gezielt vertuscht! Am Tag nach seinem Tod wird der Patient, der fast ununterbrochen ein halbes Jahr in der Geschlossenen verbringen musste, von einem Assistenzarzt, Dr. Kumbier, der ihn, laut eigener Aussage, so gut wie überhaupt nicht kannte, nachträglich und rückwirkend für gesund erklärt! Selbst noch im Jahr 2012, alle Einzelheiten sind bei Gericht vorgetragen und liegen zur Begutachtung eines weiteren so genannten Experten vor: Es ist geradezu unglaublich, nichts davon wird in diesem hier veröffentlichten Gutachten überhaupt angesprochen, stattdessen wird eine Art umfassende Absolution erteilt: Gutachten Dr. med. Rudolf Groß, und die Antwort darauf; Und das trifft hier sicherlich voll und ganz zu: Quelle: "Fixierung" ist eine der freiheitsentziehenden Maßnahmen, die im Gegensatz zu der in den Grundrechten garantierten Freiheitsgarantie steht. Das Wort ist eine beschönigende Bezeichnung für "Fesselung". Eine Fixierung erfüllt den objektiven Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach 239 StGB. Sie ist strafbar, wenn für die Fixierung kein Rechtfertigungsgrund vorliegt, ein rechtfertigender Grund ist etwa die Einwilligung des Fixierten oder ein Gerichtsbeschluss. Die Fixierung ist ein Mittel pflegerischer Gewaltausübung, das nicht nur aus den strafrechtlichen Gründen als letztes Mittel mit einer sehr engen Indikation eingesetzt werden darf. Chemische Fixierung: Gabe sedierender Medikamente (aktuell) Kontinuierliche Gabe

11 Überwachung Da es bei Fixierungen zu tödlichen Unfällen kommen kann, muss ein fixierter Patient regelmäßig überwacht werden. Ob eine Sitzwache nötig ist oder eine regelmäßige Kontrolle ausreicht, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Regelmässige Kontrollen haben nach der herrschenden Rechtsmeinung ca. alle 15 Minuten zu erfolgen. Die Kontrollen sind in einen Überwachungsbogen (Fixierprotokoll) einzutragen. Grundsätzlich können Angehörige und Betreuer nicht für den Patienten entscheiden. Bei betreuten Patienten muss die Entscheidung durch das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) getroffen werden ( 1906 BGB) Ehrlichkeit und Anstand bleiben auf der Strecke! Veröffentlicht auf: Siehe auch: detmold.pdf ganz unterschiedliche Wahrheiten Wirklichkeit und nachträgliche Manipulationen wo war der Patient tatsächlich vor dem Tod? die Stationsärztin das Schreiben Dr. Wolters dieses Schreiben im Zusammenhang Aussage einer Stationsschwester noch mehr Manipulationen

12

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