Daniel Ennever Rechtsanwalt. Haftungsrecht bei Pflegefehlern. Behandlungsvertrag. Patienten / mail@ra-ennever.de
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- Benjamin Böhm
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 KH Behandlungsvertrag H Patienten PP
2 Behandlungsvertrag Totaler Krankenhausaufnahmevertrag Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag Belegarztsystem Totaler Krankenhausaufnahmevertrag + Ärztezusatzvertrag
3 Totaler Krankenhausaufnahmevertrag Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag Belegarztsystem Totaler Krankenhausaufnahmevertrag + Ärztezusatzvertrag Unterkunft Verpflegung Behandlung Unterkunft Verpflegung Unterkunft Verpflegung Behandlung + Wahlarztbehandlung
4 KH Behandlungsvertrag H Patienten Zurechnung des Verhaltens über 278 BGB PP Leistung: Unterbringung Verpflegung Behandlung Schlechtleistung, Vergütung dann spricht man von dem sogenannten Schadensersatz aus Vertrag
5 Erbringt das Pflegepersonal eine schlechte Leistung, dann haftet das Krankenhaus gegenüber dem Patienten aus Vertrag. Schadensersatz aus Vertrag: 1. Vorliegen eines Vertrags zwischen WEM? 2. Schlechtleistung des Pflegepersonal gegen den Vertragspartner des Krankenhauses (Patient)
6 Schlechtleistung = Pflegefehler oder Behandlungsfehler: Fehlerhafter Darmeinlauf (Klysma), danach für immer inkontinent unzureichende Desinfektion Verkleben eines Pflasters trotz dokumentierter Pflasterallergie Spritzenabzess durch nicht qualifiziertes Personal Falsches Medikament Operation an der falschen Seite des Patienten: rechte Brust abgenommen anstelle der Linken
7 Erbringt das Pflegepersonal eine schlechte Leistung, dann haftet das Krankenhaus gegenüber dem Patienten aus Vertrag. Schadensersatz aus Vertrag: 1. Vorliegen eines Vertrags zwischen WEM? 2. Schlechtleistung des Pflegepersonal gegen den Vertragspartner des Krankenhauses (Patient) 3. Vorsatz / Fahrlässigkeit wird vermutet 4. Vorliegen eines Schadens?
8 Was ist alles ein Schaden? materieller Schaden immaterieller Schaden Körperliche Schäden Sachschäden Entgangener Arbeitslohn Geistige Schäden Vertane Urlaubsfreuden /- erholung Schmerzensgeld = alle geldwerten Güter = alle nicht geldwerten Güter
9 KH H Patienten unerlaubte Handlung PP
10 PP unerlaubte Handlung H Patienten Was sind unerlaubte Handlungen?
11 Unerlaubte Handlungen sind z.b.: Körperverletzung Aussetzung Totschlag Sachbeschädigung Diebstahl
12 Haftung aus unerlaubter Handlung: 823, 831 BGB 1. Verletzung eines Rechtsgutes 2. durch eine Handlung des Pflegepersonals Alternativ: Verwirklichung eines Straftatbestandes: Körperverletzung, Aussetzung, Totschlag, Diebstahl, Sachbeschädigung, Unterlassene Hilfeleistung 3. Vorsatz oder Fahrlässigkeit 4. Rechtswidrigkeit wird indiziert 5. Schaden (siehe oben)
13 unerlaubte Handlung H PP Anspruch gegen das Pflegepersonal 823 BGB Patienten und 831 BGB KH Anspruch gegen das Krankenhaus
14 aber: Das Krankenhaus haftet nicht, wenn es sich Exkulpieren kann!! Das heißt, wenn das Krankenhaus sich entschuldigen und beweisen kann, dass es da PP dauernd überwacht hat und bei dessen Einstellung als Arbeitnehmerin sorgfältig ausgesucht hat Wenn das Krankenhaus das beweisen kann, dann haftet es nicht aus unerlaubter Handlung (!), dann haftet lediglich das Pflegepersonal!
15 Wer muss denn das alles beweisen? Richter KH Patient Beweislast trägt immer der Kläger mit der Dokumentation wird lediglich der Gegenbeweis angetreten!!
16 Der Beweis kann erbracht werden durch: Sachverständigen Augenschein Parteivernehmung Urkunden Zeugen = S A P U Z
17 Eine Ausnahme zu dieser Regel gibt es nur dann, wenn: sich eine für den Krankenhausalltag eine atypische Gefahr realisiert hat. dann: Braucht der Kläger keinen Beweis anzutreten, Dass heißt es muss den Pflegefehler / Behandlungsfehler nicht beweisen, sondern das Krankenhaus muss beweisen, dass kein Fehler vorgelegen hat!
18
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