Wir stellen uns vor. Die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen
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- Margarethe Engel
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1 Wir stellen uns vor Die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland
2 Wer wir sind Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurde am 09. August 2009 als Bundesoberbehörde mit Sitz in Langen (Hessen) errichtet. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Als nationale Aufsichtsbehörde für die zivile Flugsicherung nimmt es u.a. Aufgaben nach Verordnungen der Europäischen Union (EU) und dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wahr. Warum es uns gibt Die EU hat das Ziel, einen einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky, SES) zu verwirklichen. Die Durchführung von Flugsicherungsdienstleistungen in Europa soll deshalb vereinheitlicht werden. Grundlage dafür sind die im April 2004 in Kraft gesetzten EU-Verordnungen. Ein wesentlicher Bestandteil darin ist die funktionale Trennung zwischen regulativen Aufgaben und der Erbringung von Flugsicherungsdiensten. Zur Umsetzung dieser Trennung wurden in den EU-Mitgliedstaaten nationale Aufsichtsbehörden eingerichtet. Der Begriff Flugsicherungsdienst bezeichnet Flugverkehrsdienste, Kommunikations-, Navigations- und Ortungsdienste, Flugwetterdienste sowie Flugberatungsdienste. Unter dem Begriff regulative Aufgaben ist die Beaufsichtigung der Organisationen, die Flugsicherungsdienste anbieten und durchführen, zu verstehen.
3 Organisation und Aufgaben Das BAF ist eine schlanke Behörde mit 4 Fachreferaten und einem zenralen Verwaltungsreferat. Die beiden Stabsstellen Internationales sowie Presse und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen die Behördenleitung. Das Verbindungsbüro Militärische Flugsicherung (VBB) beim BAF ist als beratende und koordinierende Organisationseinheit unmittelbar dem Direktor zugeordnet. Referat Sicherheitsaufsicht Flugsicherungsorganisationen und Personal (SOP) Die Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisationen ist in Europa einheitlich geregelt. Flugsicherungsdienste dürfen nur von Unternehmen erbracht werden, die dafür behördlich zugelassen ( zertifiziert ) sind. Diese Organisationen unterliegen einer kontinuierlichen Sicherheitsaufsicht nach einheitlichen Maßstäben durch das Referat SOP. Alle Organisationen und Betriebsstätten werden regelmäßig überprüft, ob sie die zur Zeugniserstellung ( Zertifikat ) notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dies sind z. B. die technische und betriebliche Fähigkeit und Eignung, die Organisationsstruktur und das Management oder das Sicherheits- und Qualitätsmanagement. Zudem spielen Betriebshandbücher und der Schutz vor Angriffen, das Personal und die Finanzkraft sowie die Qualität der Dienste eine Rolle. Fluglotsen brauchen für ihre Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis ( Lizenz ) vom BAF, die nach rechtlich festgelegten Ausbildungs- und Prüfungsstandards erteilt wird. Entsprechendes gilt für Flugsicherungspersonal anderer Flugverkehrsdienste und flugsicherungstechnisches Personal. Der Bereich Flugmedizin im BAF führt die Anerkennung von Flugmedizinischen Zentren und Fliegerärzten durch. Referat Sicherheitsaufsicht Flugsicherungstechnik (ST) Für die in der Flugsicherung eingesetzten technischen Anlagen und Systeme gelten europaweit einheitliche Rechtsgrundlagen und Standards. Die eingesetzten Systeme müssen kompatibel sein und die dazu geltenden
4 Anforderungen einhalten. Die Flugsicherungsorganisationen sind daher verpflichtet, ihre technischen Systeme einer EG-Prüfung zu unterziehen und eine entsprechende EG-Prüferklärung dem BAF zu übergeben. Das Referat ST überprüft und auditiert zudem, ob die Rechtsgrundlagen und Standards für Sicherheit und Interoperabilität eingehalten werden. Außerdem überwacht es die koordinierte Einführung neuer Technik aufgrund des europäischen ATM Masterplans. Navigationseinrichtungen müssen regelmäßig im Rahmen von Flugvermessungen überprüft werden. So unterliegt auch die Flugvermessung durch Dienstleister der Aufsicht des BAF. Für Einrichtungen der Flugsicherung, die Funkwellen ausstrahlen oder empfangen, erteilt das BAF auf Antrag der Hersteller Musterzulassungen. Weiterhin gehört das Frequenz-Management zu den Aufgaben des Referates ST. Durch das Festlegen und Überprüfen von Flugfunk-Frequenzen wird sichergestellt, dass diese dem Luftverkehr störungsfrei zur Verfügung stehen. Flugsicherungseinrichtungen, insbesondere Funk- und Navigationseinrichtungen, dürfen aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs durch Bauvorhaben nicht gestört werden. Der Anlagenschutz überprüft Bauanträge und Bauvoranfragen innerhalb von Schutzbereichen der Flugsicherungseinrichtungen und stellt so deren Schutz vor Störungen sicher. Referat Luftraum, Flugverfahren und Recht (LFR) Das BAF ist für die Festlegung von Flugverfahren bei Flügen innerhalb von Kontrollzonen, bei An- und Abflügen zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrs-
5 kontrollstellen und bei Flügen nach Instrumentenflugregeln zuständig. Die Verletzung von Regeln über das Führen von Luftfahrzeugen, Flugregelverstöße und die Nichteinhaltung von Flugverfahren können Ordnungswidrigkeiten darstellen. Das Referat LFR im BAF ist zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung entsprechender Bußgelder. Referat Wirtschaftsaufsicht (WA) Die Flugsicherung einschließlich der dazugehörigen behördlichen Aufgaben wird in Deutschland nicht aus Steuermitteln, sondern über Gebühren der Luftraumnutzer finanziert. Die Ermittlung der Flugsicherungsgebühren für An- und Abflug sowie für die Strecke erfolgt durch das Referat WA. Das europäische Recht verlangt eine effiziente Erbringung von Flugsicherungsdienstleistungen. Das auf europäischer Ebene umgesetzte Leistungssystem für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen umfasst daher Leistungsziele für Sicherheit, Luftraumkapazität, Umwelteffizienz und Kosteneffizienz. Das Referat WA erarbeitet dabei den nationalen Anteil am Leistungsplan des Funktionalen Luftraumblocks Europa Zentral (FABEC) und überwacht zusammen mit den FABEC Gremien dessen Einhaltung. Stabsstelle Internationales (INT) Die Stabsstelle Internationales stimmt die Aufgaben des BAF auf europäischer und internationaler Ebene ab. Zu ihren Kernaufgaben gehört die Koordination im FABEC, die Kooperation mit ausländischen Aufsichtsbehörden sowie die Koordination fachübergreifender Stellungnahmen gegenüber europäischen und internationalen Institutionen (ICAO, EASA). Sie begleitet zudem internationale Inspektionen im BAF. Organisatorisch gehört sie zur Leitung. Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit (PÖ) Die fachübergreifenden Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden durch die unmittelbar dem Direktor des BAF zugeordnete Stabsstelle wahrgenommen. Die Information der (Fach-)
6 Öffentlichkeit erfolgt durch Publikationen, den Besuch von Messen und Präsentationen auf Veranstaltungen. Hinzu kommt die klassische Pressearbeit (z.b. Pressemitteilungen). Eine wichtige Ergänzung ist die Kommunikation über das Internet ( Verbindungsbüro Militärische Flugsicherung (VBB) Das VBB wurde auf Beschluss des BMVI und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, bei der Flugsicherungsaufsicht die frühzeitige Einbeziehung militärischer Flugsicherungsexpertise zu ermöglichen. Das VBB berät fachlich und stellt die zivil-militärische Zusammenarbeit auf allen Aufgabengebieten des BAF im Sinne der europäischen sowie der nationalen gesetzlichen Vorgaben sicher. Impressum Herausgeber Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Robert-Bosch-Straße 28 D Langen (Hessen) Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) poststelle@baf.bund.de Internet: Stand: Juli 2018 Druck: BMVI, Hausdruckerei Bonn Gestaltung: BAF, Stabsstelle PÖ Bildnachweis: BAF, Stabsstelle PÖ/ S. 1, 2 Ernst Legal/S. 4 Weitere Publikationen des BAF zum Herunterladen und zum Bestellen finden Sie unter
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