Dienstleistungsbeschrieb

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1 Dienstleistungsbeschrieb SWITCHcast Version 1.3 Gültig ab

2 1. Definitionen Aufzeichnung Channel Clip Endbenutzer Inhaber Konsumation Konsument Medienformate Organisation Produktion Produzent Software SWITCH Community Digitale Aufzeichnung einer Vorlesung oder eines Beitrages an einem Event sowie das dazugehörige Resultat. Aufgezeichnet werden Audio-, Video- und/oder Foliendaten des Referenten. Thematisch zusammengehörige Aufzeichnungen von einer Vorlesungsreihe, eines Events oder Tagung werden in einem Channel abgelegt. Auf der Stufe des Channels werden die Zugriffsrechte und Medienformate für die Konsumation aller darin befindlichen Aufzeichnungen durch den Inhaber festgelegt. Der Clip ist die aufbereitete Aufzeichnung für die Konsumation. Jeder Clip ist einem Channel zugeordnet. Der Clip wird in den durch den Channel vorgegebenen Medienformaten für den Konsumenten bereitgestellt. Die Zugriffsrechte werden auf Stufe des Channels festgelegt. Angehörige der Organisationen, insbesondere Angestellte und Studierende, die einen Dienst von SWITCH indirekt via die Organisationen nutzen, insbesondere in der Rolle des Inhabers eines Channels, eines Produzenten oder eines Konsumenten. Eröffnender eines Channels und verantwortlich für dessen Inhalt. Wiedergabe der Clips in den verschiedenen Medienformaten. Betrachter von publizierten Clips. Für die Konsumation bereitgestellten Videoformate: Flash, Quicktime und Podcast. Eine Organisation der SWITCH Community. Die Produktion umfasst folgende Tätigkeiten: Aufzeichnung einer Vorlesung, eines Events oder einer Tagung, Übertragung der Aufzeichnung auf den SWITCHcast Server, Nachbearbeitung der Aufzeichnung und Transkodierung in die verschiedenen Medienformate. Fachperson, die in der Lage ist, Audio/Video Aufzeichnungen vorzunehmen und diese Nachzubearbeiten. Die von SWITCH zur Verfügung gestellte Software, insbesondere bestehend aus SWITCHcast Recorder (Aufzeichnungssoftware), Cutting Tool und Videoplayer, Annotationen, etc. Die an SWITCH angeschlossenen Organisationen aus dem Bereich der Lehre und Forschung. 2. Übersicht SWITCHcast ermöglicht die digitale Aufzeichnung einer Vorlesungsreihe oder eines Events (Präsentationen, Videobotschaften, Fachtagungen, Konferenzen, Workshops, 2/10

3 etc.)/(produktion), zur späteren Wiedergabe (Konsumation) in verschiedenen Medienformaten von einem zentralen Server. SWITCHcast steht den an SWITCH angeschlossenen Organisationen aus dem Bereich der Forschung und Lehre und den von diesen autorisierten Benutzern zur Verfügung. 3. Funktionsweise und Bestandteile von SWITCHcast 3.1. Übersicht 3.2. Produktion Aufzeichnung Mit Hilfe einer von SWITCH programmierten Aufzeichnungssoftware (Software) ist der Produzent in der Lage, Video-, Audio- und/oder Foliendaten eines Referenten vor Ort (z.b. im Hörsaal oder am Tagungsort) aufzuzeichnen. Nach Abschluss der Aufzeichnung werden diese Daten auf den SWITCHcast Server in einen sogenannten Channel übertragen. Der Produzent kann auch mit eigener Software erstellte Aufzeichnungen auf den SWITCHcast Server übertragen. Dabei muss er sich an die Videoimportformate von SWITCHcast halten. Bei Bedarf kann die Aufzeichnung nachbearbeitet und anschliessend zur Konsumation bereitgestellt werden (vgl. Ziff ). 3/10

4 Software und technische Voraussetzungen für die Aufzeichnung Die Aufzeichnungssoftware von SWITCH wird den Endbenutzern zum Download und zur Verwendung angeboten. Diese setzt am Aufzeichnungsort folgende Ausrüstung voraus: Apple Mac Computer mit Internetanschluss siehe hierzu auch: Software und SWITCHaai-Account Videokamera Mikrofon oder andere Audioquelle Frame-Grabber (optional) Channels In den Channels können die Aufzeichnungen abgelegt werden. Berechtigt zur Eröffnung von Channels auf dem SWITCHcast Server sind SWITCHaai authentifizierte Endbenutzer (danach Inhaber). Die Eröffnung eines Channels berechtigt zur Ablage von Aufzeichnungen. In einen Channel können während eines Semesters beliebige Aufzeichnungen aus einer Vorlesungsreihe oder aus einem Event abgelegt werden Inhaber Der Endbenutzer, der einen Channel eröffnet, ist Inhaber dieses Channels. Ein Inhaber hat folgende Möglichkeiten zur Verwaltung seiner Channels: Verwaltung (Einrichtung, Änderung, Löschung) von Zugriffsrechten. Einmalige Festlegung des grafischen Layouts beim Erstellen. Einmalige Festlegung der Medienformate beim Erstellen. Verwaltung (Produktion, Speicherung, Löschung) von Inhalten im Channel. Zufügen weiterer Personen mit Inhaberberechtigung. Die Rechnung geht im Normalfall an die Informatikdienste der Organisation, welcher der Inhaber des Channels angehört. Wahlweise kann der Inhaber auch eine andere Rechnungsadresse innerhalb der Organisation, welcher er angehört, definieren Layout und Logo von SWITCH Das Layout der Clips und die gewünschten Medienformate können pro Channel frei konfiguriert werden. Das Logo von SWITCH darf nur in der Fusszeile wie folgt verwendet werden: enabled by SWITCH. Das Logo von SWITCH ist markenrechtlich geschützt und jede über diese Ziff hinausgehende Verwendung desselben ist ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SWITCH untersagt Berechtigungen und Zugangsschutz Der Zugriff auf den SWITCHcast Server ist per SWITCHaai geschützt. Dies für alle Produktionstätigkeiten. Bei der Eröffnung eines Channels erhält der Inhaber die Zugriffsrechte für die 4/10

5 Produktion und Nachbearbeitung. Für die Konsumation kann der Inhaber bei der Eröffnung eines Channels aus den folgenden verschiedenen Zugangsoptionen wählen: Public Federation Organisation Private External Authority Öffentlich, alle Internetbenutzer Alle Endbenutzer aus der SWITCH Community (AAI-Account erforderlich) Alle Endbenutzer der Organisation des Inhabers (AAI-Account erforderlich) Inhaber und Produzenten Die Organisation übernimmt die Zugriffsregelung selber Nachbearbeitung und Medienformate Die Aufzeichnungen können nach dem Transfer auf den SWITCHcast Server mittels der Software von SWITCH nachbearbeitet und zugeschnitten werden. Der so erstellte Clip kann in den folgenden Medienformaten für die Konsumation bereitgestellt werden: Flash (streaming): Standardformat QuickTime (downloadbar): optional Podcast (downloadbar): optional Testchannels SWITCHcast kann in vollem Funktionsumfang gratis getestet werden. Aufnahmen in den Testchannels sind auf 5 Minuten begrenzt und werden nach 8 Wochen deaktiviert. Im Übrigen gelten für Testchannels und deren Nutzung die gleichen Bedingungen wie für aktive Channels Konsumation Der Konsument kann die Clips je nach Medienformat sowohl downloaden als auch streamen. Beim Download wird der Clip vom SWITCHcast Server heruntergeladen, um diesen danach zeit- und ortsunabhängig auf einem Computer oder videofähigen Multimedia-Player zu konsumieren. Diese Geräte müssen in der Lage sein, die downloadbaren Medienformate abzuspielen (vgl. Ziff.3.2.7). Der Stream kann nur über eine Internet-Verbindung mittels der Videoplayer Software von SWITCH betrachtet werden. Die Publikation der Zugangspunkte zur Konsumation von Channels und deren Clips geschieht entweder statisch über die Verbreitung von URLs (Webseite, ) oder dynamisch mit Hilfe von Listen (RSS Feeds etc.), die der Konsument im Webbrowser, itunes etc. konfiguriert. 5/10

6 4. Kontaktinformationen (SWITCHcast Server und Helpdesk) Dokumentation und Downlaod des SWITCHcast Recorders ist unter verfügbar. Der SWITCHcast Server ist unter erreichbar. Angaben zum Helpdesk sind im Internetauftritt von SWITCH publiziert Nutzungserfassung und Rechnungsstellung 5.1. Nutzungserfassung SWITCH erfasst in anonymisierter Form die Nutzung durch die Endbenutzer. Wo möglich erfolgt dies pro Organisation Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt gegenüber der Organisation, welcher die betreffenden Inhaber von Channels angehören, jeweils vierteljährlich an die Adresse der Informatikdienste der Organisation oder an die vom Inhaber des jeweiligen Channels angegebene Adresse innerhalb der Organisation Tarif Die Preise und Rabattstufen sind im jeweils aktuellen Tarif von SWITCH geregelt. 6/10

7 6. Rechtliche Nutzungsbedingungen 6.1. Anwendbare Bestimmungen Für die Nutzung von SWITCHcast ist für den Endbenutzer das Dienstleistungsreglement von SWITCH vom 20. November 2008 und dieser Dienstleistungsbeschrieb für SWITCHcast in der jeweils gültigen Fassung anwendbar. Diese sind im Internetauftritt von SWITCH dauerhaft verfügbar. Hat der Inhaber des Channels auch die Verwendung in der SWITCHcollection zugestimmt, gilt zudem der jeweils anwendbare Dientsleistungsbeschrieb für SWIT- CHcollection. Zwischen SWITCH und der Organisation gilt zudem der jeweils gültige Tarif (mit den Leistungsmerkmalen der einzelnen Dienste). Bei Widersprüchen geht das Reglement den Tarifen und gehen die Tarife und das Reglement den Dienstleistungsbeschrieben vor. SWITCH kann den Dienstleistungsbeschrieb jederzeit anpassen. Die Änderung des Dienstleistungsbeschriebs wird den Organisationen und den Endbenutzern in geeigneter Weise kommuniziert. Im Falle von Widersprüchen zwischen Dienstleistungsbeschrieben geht der jüngere Dienstleistungsbeschrieb dem älteren vor Softwarelizenz Die Software wurde von SWITCH entwickelt und programmiert. Der Endbenutzer hat das ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, die Software zum Download und zur Nutzung gemäss den Bedingungen dieses Dienstleistungsbeschriebs zu benutzen. Die Software darf von den Endbenutzern Dritten weder käuflich noch sonst wie entgeltlich angeboten, weitergegeben oder zur Nutzung überlassen werden, sei es vorübergehend oder dauernd. Das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung der Software ist ausschliesslich auf den Gebrauch für Zwecke im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung beschränkt. Der Endbenutzer ist für Schäden aus der Verletzung dieser Ziffer unabhängig von Ziff. 6.7 vollumfänglich haftbar. SWITCH behält sich das Recht vor, Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Lizenzbestimmungen vorzunehmen. Die Organisationen sind verpflichtet, solche Kontrollen zuzulassen und SWITCH bei deren Durchführung im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Bei groben oder anhaltenden Verstössen gegen die unter Ziff. 6.1 aufgeführten anwendbaren Bestimmungen kann den betreffenden Endbenutzern das Lizenzrecht an der Software mit sofortiger Wirkung entzogen werden Urheberrecht und sonstige Schutzrechte Der jeweilige Inhaber eines Channels ist dafür verantwortlich, dass die darin gespeicherten urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützten Werke und Daten im Rahmen von SWITCHcast von SWITCH verwertet, insbesondere verbreitet, werden dürfen. Das heisst, 7/10

8 dass bei eigenen Inhalten einer Organisation der Inhaber des jeweiligen Channels die erforderlichen Zustimmungen zur Creative Commens Lizenz Namensnennung 2.5 gegenüber SWITCH (siehe unter vom Autors/des Präsentierenden/des Rechteinhabers vorgängig einzuholen hat und dass dieser der unentgeltlichen Verwertung durch SWITCH im Rahmen von SWITCHcast vorgängig zugestimmt hat. Bei Fremdinhalten ist der Inhaber des Channels dafür verantwortlich, dass SWITCH berechtigt ist, die Inhalte zu verbreiten. Die Organisation bezahlen die allfällig geschuldeten Urheberrechtsabgaben an die zuständigen Verwertungsgesellschaften oder die Urheber. SWITCH ist berechtigt, vom Inhaber eines Channels entsprechende schriftliche Nachweise zu verlangen. Der Umfang der zulässigen Nutzung geschützter Werke und Daten durch die Endbenutzer, z.b. die Berechtigung zur Vervielfältigung, Weitergabe und/oder Bearbeitung von aus dem Channel heruntergeladenen Daten, ist vom Inhaber des Channels mit dem Autor/Rechteinhaber zu regeln und wenn immer möglich den Endbenutzern durch entsprechende Information im Channel bzw. vor jedem Clip bekannt zu geben. Die für SWITCHcast gewählten Lizenzen gegenüber den Endbenutzern sowie die Lizenz gegenüber SWITCH gelten auch für SWITCHcollection, sofern der Inhaber die Suche in SWIT- CHcollection zulässt und im Dienstleistungsbeschrieb für SWITCHcollection nichts anderes festgehalten ist. Die Suche und die Suchresultate in SWITCHcollection sind öffentlich zugänglich Daten- und Persönlichkeitsschutz Der jeweilige Inhaber eines Channels ist dafür verantwortlich, dass die darin gespeicherten Personendaten im Rahmen des SWITCHcast Dienstes genutzt werden dürfen. Das heisst, dass der Inhaber des jeweiligen Channels, soweit erforderlich, die Zustimmungen der betroffenen Personen vorgängig einzuholen hat, wobei als Personendaten alle Informationen gelten, welche sich auf eine bestimmte oder eine bestimmbare Person beziehen. Der Umfang der zulässigen Bearbeitung von Personendaten, z.b. die Berechtigung zur Weitergabe von aus dem Channel heruntergeladenen Daten an Dritte, ist vom Inhaber des Channels mit den betroffenen Personen zu regeln und den Endbenutzern durch entsprechende Information im Channel bekannt zu geben. Die Organisationen sind verantwortlich, ihre Endbenutzer verbindlich zur Einhaltung der entsprechenden Bedingungen betreffend die Bearbeitung von Personendaten zu verpflichten Unzulässige Nutzung des Dienstes Bezüglich der unzulässigen Nutzung des Dienstes Ziff. 3.1 des Dienstleistungsreglements vom 20. November Die Organisationen, denen die fehlbaren Inhaber und/oder sonstigen Endbenutzer des SWITCHcast Dienstes angehören, können für alle Schäden, die bei SWITCH oder Dritten 8/10

9 durch die unzulässige Nutzung des Services durch ihre Inhaber und/oder Endbenutzer entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. vollumfänglich haftbar gemacht werden. Auf erste Aufforderung von SWITCH hin sind der Inhaber eines Channels und die Organisation, welcher er angehört, verpflichtet, auf eigene Kosten Ansprüche abzuwehren, welche Dritte im Zusammenhang mit einem Channel des betreffenden Inhabers gegen SWITCH wegen Verletzung des Urheberrechts, sonstiger Schutzrechte und/oder des Datenschutzrechts erheben. Der Inhaber des Channels sowie die Organisation, welcher er angehört, werden die SWITCH gerichtlich oder vergleichsweise auferlegten Kosten, Lizenzgebühren und/oder Schadenersatzpflichten solidarisch übernehmen, sofern SWITCH den Inhaber und dessen Organisation schriftlich über den erhobenen Anspruch informiert und sie im Rahmen des anwendbaren Prozessrechtes zur Führung und Beilegung des Rechtsstreits, insbesondere auch mittels gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichs, ermächtigt hat. SWITCH behält sich vor, bei Vorliegen eines begründeten Verdachts der gesetzes- oder vertragswidrigen Nutzung des SWITCHcast Dienstes im Sinne dieser Ziffer sofort und ohne vorgängige Benachrichtigung von betroffenen Endbenutzern oder Organisationen die betreffenden Daten (z.b. Raubkopien, widerrechtliche Inhalte) zu löschen und/oder den Zugang der Endbenutzer zum betreffenden Channel zu unterbrechen, ohne dass den betroffenen Endbenutzern oder den Organisationen deshalb Ersatzansprüche zustehen. Die Endbenutzer und deren Organisationen sind verpflichtet, SWITCH bei der Aufklärung von Vorfällen unzulässiger Nutzung, Erfüllung von Straftatbeständen und von sonstigen Schadensfällen zu unterstützen Gewährleistung Betreffend Gewährleistung gilt insbesondere Ziff. 7.1 des Dienstleistungsreglementes vom 20. November Der SWITCHcast Dienst steht den Organisationen grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche zur Benutzung offen; Störungen, welche zur Beeinträchtigung des SWIT- CHcast Dienstes führen, bleiben vorbehalten. SWITCH verpflichtet sich, innerhalb der üblichen Arbeitszeiten von SWITCH Massnahmen zur Behebung von Störungen des SWITCHcast Dienstes in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Der Helpdesk ist während den unter den im Internetauftritt von SWITCH angegebenen Zeiten für Störungsbehebungen erreichbar (vgl. Ziff. 4 dieses Dienstleistungsbeschriebs). SWITCH wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung einer guten Dienstleistungsqualität treffen, verpflichtet sich aber nicht dazu. Es ist zu beachten, dass die Umformatierung und Platzierung in die SWITCHcast-Datenbank einige Zeit in Anspruch nehmen kann. SWITCH garantiert ausdrücklich keine Service Levels, sondern es gelten die vom Stiftungsrat definierten Service-Ziele. 9/10

10 6.7. Haftung von SWITCH Die Haftung von SWITCH gegenüber den Organisationen richtet sich nach Ziff. 7.2 des Dienstleistungsreglements vom 20. November Die Haftung gegenüber Endkunden und Dritten wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. 10/10

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