SWITCH, Werdstrasse 2, P.O. Box, CH-8021 Zürich Dienstleistungsbeschrieb SWITCHtoolbox

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1 Dienstleistungsbeschrieb SWITCHtoolbox Version 1.0 Gültig ab

2 1. Definitionen Benutzer Angehörige der Organisationen, insbesondere Angestellte und Studierende, die einen Dienst von SWITCH nutzen. Gruppe Eine Gruppe von Benutzern, die mit Hilfe einer definierten Auswahl von Tools online zusammen arbeiten. Gruppenadministrator Mitglied in der Untergruppe Administratoren mit zusätzlichen Verwaltungsrechten für die Gruppe. Materialien Digitale Inhalte, die in Gruppen bzw. den abonnierten Tools abgelegt und bearbeitet werden. Mitglied Eingeschriebener Benutzer einer Gruppe. Organisation Eine Organisation der SWITCH Community. SWITCHtoolbox-Portal, Portal Die Arbeitsumgebung für Gruppen in SWITCHtoolbox unter toolbox.switch.ch. SWITCH Community Die an SWITCH angeschlossenen Organisationen aus dem Bereich der Lehre und Forschung, die auf einer gesetzlichen Grundlage und/oder einem staatlichen Auftrag beruhen (gemäss Anhang des Dienstleistungsreglements von SWITCH vom 19. November 2009). SWITCHaai (AAI) Authentication and Authorization Infrastructure von SWITCH. Ein SWITCH-Dienst für Single-Sign-On-Webzugriffe (SSO) zwischen Schweizer Organisationen. Tool Ein funktional vollständiger Web-Dienst, der von SWITCH oder einer anderen Organisation betrieben wird, der in SWITCHtoolbox integriert ist und von einer Gruppe abonniert werden kann. Tool-Administrator Die für den Betrieb und die Konfiguration eines Tools verantwortliche Person. Toolbox-Website Website mit Informationen, Ankündigungen und Dokumentationsmaterial zum SWITCHtoolbox-Dienst, erreichbar unter /toolbox. Untergruppe Teil einer Gruppe. Mitglieder von Untergruppen haben in einem Tool unterschiedliche Rechte. 2. Übersicht SWITCHtoolbox ist ein Web-Dienst, der die Zusammenarbeit innerhalb von Arbeitsgruppen unterstützt. Beispiele von Arbeitsgruppen sind Forscher in einem Forschungsprojekt, Studenten, die eine Gruppenarbeit durchführen oder Dozenten, die gemeinsam Trainingseinheiten erstellen. In SWITCHtoolbox lassen sich Arbeitsgruppen und Untergruppen bilden. Arbeitsgruppen können ihre Arbeitsumgebung spezifisch anpassen, indem sie Tools aus einer Liste auswählen. Die Liste von Werkzeugen ist mit zusätzlichen Web-Diensten erweiterbar, sofern diese AAI-fähig sind. SWITCHtoolbox kann gegenwärtig ausschliesslich von Mitgliedern der SWITCH Community genutzt werden. 2/12

3 3. Funktionsweise und Bestandteile von SWITCHtoolbox SWITCHtoolbox beinhaltet folgende Hauptkomponenten (siehe Abbildung 1): Die Startseite SWITCHtoolbox-Portal Die Gruppen mit ihren Mitgliedern Die Tools, in denen die Gruppen ihre kooperativen Arbeiten verrichten Abbildung 1: Komponenten von SWITCHtoolbox 4. Das SWITCHtoolbox-Portal Dieser Dienstleistungsbeschrieb bezieht sich ausschliesslich auf die von SWITCH betriebene Komponente SWITCHtoolbox-Portal (hellblau markiert in Abbildung 1). Das Portal bildet den gemeinsamen Einstieg für alle Benutzer von SWITCHtoolbox. Es listet für jeden Benutzer alle Gruppen auf, die auf public gesetzt sind (siehe unten). Für jeden AAIauthentisierten Benutzer werden die Gruppen aufgelistet, in denen er Mitglied ist Gruppen Jeder Benutzer mit AAI-Zugang kann neue Gruppen anlegen und diese jeweils mit einem Titel und einem kurzen Text beschreiben. Ein Benutzer, der eine neue Gruppe anlegt, wird automatisch Gruppenadministrator dieser Gruppe. Gruppen können vom Gruppenadministrator auf Public oder Private gesetzt werden. Public Gruppen werden im Portal mit ihrem Titel und ihrer Beschreibung gelistet. Private Gruppen sind nur für ihre Mitglieder sichtbar, allen anderen Benutzern bleiben sie verborgen. 3/12

4 Eine Gruppe besteht aus ihren Mitgliedern sowie einem definierten Satz von abonnierten Tools. Sie bildet die Arbeitsumgebung für die Mitglieder. Jede Gruppe ist in sich abgeschlossen und nur Mitglieder können auf Materialien in ihren Gruppen zugreifen. Der Gruppenadministrator legt mit der Einschreibemethode für eine Gruppe fest, auf welche Weise Benutzer eingeschrieben und somit Mitglieder werden können. Die folgenden Einschreibemethoden sind definiert: Einschreibemethode closed moderated locked open Beschreibung Neue Mitglieder werden ausschliesslich per von einem Gruppenadministrator eingeladen. Ein Benutzer kann sich im Portal für die Teilnahme in der Gruppe anmelden. Wenn der Gruppenadministrator den Benutzer frei schaltet, wird er zu einem Gruppenmitglied. Zusätzlich können Mitglieder vom Gruppenadministrator per eingeladen werden. Ein Benutzer wird Mitglied, wenn er das vom Gruppenadministrator festgelegte Gruppenpasswort korrekt eingegeben hat. Zusätzlich können Mitglieder vom Gruppenadministrator per eingeladen werden. Jeder Benutzer mit Zugang zum Portal kann sich in die Gruppe eintragen und direkt Mitglied werden. Zusätzlich können Mitglieder vom Gruppenadministrator per eingeladen werden Gruppenadministration In SWITCHtoolbox gibt es immer die Untergruppe Administratoren. Diese Untergruppe umfasst alle Gruppenadministratoren. Ein Gruppenadministrator kann: Name und Beschreibung der Gruppe festlegen Die Einschreibemethoden der Gruppe festlegen Neue Benutzer einladen und sie zu Mitgliedern machen Bestehende Mitglieder aus der Gruppe entfernen Untergruppen erstellen und entfernen Die Zugehörigkeit von Mitgliedern zu Untergruppen ändern Mitglieder einer Gruppe zu Administratoren machen Tools für die Gruppe abonnieren Abonnierte Tools aus der Gruppe entfernen Eine Gruppe kann mehrere Gruppenadministratoren haben. Alle Gruppenadministratoren einer Gruppe sind untereinander gleichberechtigt Untergruppen Eine Gruppe kann mehrere Untergruppen haben. Untergruppen dienen dazu, in einem Tool einem bestimmten Kreis von Benutzern unterschiedliche Rechte zu vergeben. Ein Benutzer kann Mitglied in beliebig vielen Untergruppen einer Gruppe sein. 4/12

5 4.4. Zugriffsschutz Das Anlegen von Gruppen, die Authentisierung von Gruppenmitgliedern sowie der Zugang zu den Gruppen und Tools sind mit AAI geschützt. Der Arbeitsbereich einer Gruppe in einem Tool ist geschlossen. Das heisst, dass nur die Mitglieder einer Gruppe auf ihren Arbeitsbereich Zugang haben und dass Gruppen, die das gleiche Tool nutzen, sich gegenseitig nicht beeinflussen. Für Tools, die nicht von SWITCH betrieben werden, liegt es in der Verantwortung des Tool-Administrators, den Zugriffsschutz (z.b. durch Bildung von Untergruppen) festzulegen und den Betrieb zu gewährleisten (siehe Kapitel 7) Tools Die Tools sind die Arbeitsumgebungen, in denen Mitglieder miteinander kommunizieren, Arbeitsunterlagen ablegen und bearbeiten oder ihre Arbeit organisieren. SWITCHtoolbox wurde dafür ausgelegt, web-basierte Werkzeuge in das Portal einzubinden und Benutzern in Form von Tools zugänglich zu machen. Als web-basierte Werkzeuge eignen sich im Allgemeinen alle AAI-fähigen Web-Anwendungen. Tools werden unabhängig vom Portal betrieben. Jedes Tool hat einen Tool-Administrator, der für den Betrieb verantwortlich ist. Tools können im Portal durch den Gruppenadministrator abonniert werden. Danach hat jedes Mitglied der Gruppe Zugriff auf die abonnierten Tools. Der Zugang zu Tools oder Toolfunktionen kann eingeschränkt sein, so dass nur ausgewählte Gruppen oder Untergruppen darauf Zugriff haben. Bei der Nutzung von Tools können spezifische Kosten anfallen, wenn dabei beispielsweise SMS versandt oder Druckaufträge gestartet werden. Kostenpflichtige Tools müssen im Portal und auf der Toolbox-Website durch den Tool-Administrator als solche gekennzeichnet werden. Alle Tools werden mit SWITCHaai in SWITCHtoolbox integriert (siehe Kapitel 7) Technische Anbindung von Tools Damit Tools auf die Gruppeninformationen von SWITCHtoolbox zugreifen können, stellt das Portal eine SAML2-Schnittstelle in Form einer Attribute Authority zur Verfügung. Um die Schnittstelle zu verwenden, muss das Tool gemäss der Anleitung für SWITCHtoolbox konfiguriert sein (siehe auch Kapitel 7). Die Anleitung ist auf der Toolbox-Website unter /toolbox publiziert. Die Attribute Authority liefert mindestens die folgenden Attribute zurück, die in einem Tool ergänzend zu anderen gegebenenfalls vorhandenen AAI-Attributen eines Benutzers verwendet werden können: 5/12

6 ismemberof: Enthält null oder mehrere Werte, welche die Zugehörigkeit in einer Gruppe oder Untergruppe ausdrücken. Die Attribute werden einem Tool nur zur Verfügung gestellt wenn sich ein Benutzer mittels AAI auf einem Tool mindestens ein Mal angemeldet hat Verfügbarkeit von Tools Die Tool-Administratoren sind verantwortlich für die Verfügbarkeit von Tools. Sie können gemäss den nachfolgenden Regeln Tools neu anbieten oder entfernen. Über die Verfügbarkeit eines Tools gibt sein Status Auskunft. Jedes Tool kann unabhängig von seinem Status jederzeit abonniert und genutzt werden. Status operational deprecated testing Nutzung Das Tool kann für mindestens weitere 6 Monate genutzt werden. Das Tool wird innerhalb der nächsten 6 Monate abgeschaltet. Ein Tool hat für mindestens 6 Monate den Status deprecated, bevor es abgeschaltet und aus der Liste der Tools entfernt werden kann. Das Tool kann genutzt werden. Eine Abschaltung ist jederzeit möglich. Die aktuell verfügbaren Tools, ihr Status und eventuelle Kosten für deren Nutzung sind auf der Toolbox-Website aufgelistet. Statusänderungen von Tools werden auf der Toolbox- Website angekündigt Testsystem Für die Durchführung von Tests, Schulungen und Entwicklungen steht allen Organisationen und den von ihnen autorisierten Benutzern auf Anfrage ein Testsystem zur Verfügung. 5. Kontaktinformationen und SWITCHtoolbox-Helpdesk Das SWITCHtoolbox-Portal ist auf der Toolbox-Website erreichbar. Supportanfragen zum SWITCHtoolbox-Portal können an den SWITCHtoolbox-Helpdesk gerichtet werden. Die Kontaktinformationen des Helpdesks sowie Angaben zu dessen Verfügbarkeit sind auf der Toolbox-Website publiziert. Für Supportanfragen zu Tools sind die jeweiligen Tool-Administratoren zuständig. Die Kontaktinformationen für die verantwortlichen Tool-Administratoren sind auf der Toolbox-Website publiziert. 6/12

7 6. Nutzungserfassung SWITCH erfasst die Nutzung des Portals durch die Benutzer. Wo möglich erfolgt dies pro Organisation. SWITCH liefert den Organisationen anonymisierte Statistiken zur Nutzung von SWITCHtoolbox. 7. Anweisungen für Tool-Administratoren Tools werden unabhängig vom Portal durch den Tool-Administrator betrieben. Damit Benutzer im Portal Tools abonnieren und diese nutzen können müssen die Tools zuvor einmalig in SWITCHtoolbox integriert werden. Als Voraussetzung für die Integration in SWITCHtoolbox muss ein Web-Dienst als Service in SWITCHaai betrieben werden. Grundsätzlich eignet sich jeder SWITCHaai-Service zur Integration in SWITCHtoolbox. Um eine im Hinblick auf den Betrieb in SWITCHtoolbox sinnvolle Funktionalität anzubieten kann es jedoch nötig sein, den Web-Dienst anzupassen. Jeder Betreiber eines SWITCHaai-Services ist berechtigt, diesen in SWITCHtoolbox einzubinden, zu betreiben und wieder zu entfernen, wenn die in den Kapiteln 7.1, 7.2 und 7.3 aufgelisteten Voraussetzungen und Abläufe eingehalten werden Integration von Tools in SWITCHtoolbox Es gelten folgende Voraussetzungen für die Integration eines Web-Dienstes: 1. Die Anfrage für die Integration muss vom Betreiber des Web-Dienstes und dem Tool- Administrator, gestellt werden. Der Tool-Administrator muss für den Dienst in der AAI Resource Registry 1 als Official Contact oder Resource Admin gelistet sein, und 2. der einzubindende Web-Dienst ist AAI-fähig und gemäss den SWITCHaai-Nutzungsbedingungen in Betrieb. Gegebenenfalls wurde der Web-Dienst für den Betrieb in SWITCHtoolbox angepasst. Ein Web-Dienst wird wie folgt integriert: 1. Der Tool-Administrator kontaktiert SWITCH und liefert die für die Integration notwendigen Informationen: Eine kurze Beschreibung der Funktion des Web-Dienstes, die Nutzungsbedingungen inklusive der technischen Voraussetzungen, der allfälligen Preise für die Benutzer und der Zugangsbeschränkungen aufgrund der AAI-Attribute, eine Beschreibung des Dienstangebots (Datenschutzpolicy, Verfügbarkeit), ob der Dienst als Tool im Portal aufgelistet werden soll (public Tool) oder nicht (private Tool), die Kontaktdaten des Tool-Administrators, 1 AAI Resource Registry: 7/12

8 die Kontaktdaten für Supportanfragen, falls erforderlich, eine Beschreibung der vordefinierten Untergruppen, die im Tool verwendet werden. 2. SWITCH beurteilt die Machbarkeit der Integration und die Relevanz des Tools für die SWITCH Community. 3. Wenn die Machbarkeit und Relevanz positiv beurteilt werden, bindet SWITCH den Web-Dienst in SWITCHtoolbox ein, wo er als Tool genutzt werden kann. Ferner wird das Tool, sofern public, auf der Toolbox-Website aufgelistet, zusammen mit einer Beschreibung seiner Funktion und dem Dienstangebot, den Nutzungsbedingungen und Kontaktdaten Betrieb von Tools Die Verantwortung für den Betrieb eines Tool liegt ausschliesslich beim jeweiligen Tool- Administrator. Er legt die Nutzungsbedingungen gegenüber den Gruppen und Mitgliedern fest. Er gewährleistet den Betrieb entsprechend der Statusdeklaration gemäss Ziffer 4.7. Falls bei der Benutzung eines Tools Kosten für die Benutzung anfallen, muss die Bezahlung direkt zwischen den Mitgliedern und dem Tool-Administrator oder zwischen den Organisationen geregelt werden. SWITCH übernimmt derzeit keine Bezahl- oder Inkassofunktionen Entfernung von Tools Ein Tool-Administrator kann jederzeit den Status eines von ihm betriebenen Tools von operational auf deprecated ändern sowie nach Ablauf von mindestens 6 Monaten ein deprecated Tool abschalten und aus der Liste der Tools entfernen lassen. Die Abschaltung eines Tools erfolgt in diesen Schritten: 1. Der Tool-Administrator informiert SWITCH über die Abschaltung des Tools und nennt einen Abschalttermin. Die Frist bis zur Abschaltung beträgt mindestens 6 Monate. 2. SWITCH informiert die Benutzer der SWITCHtoolbox auf der Toolbox-Website über die Abschaltung des Tools. 3. Am Abschalttermin entfernt SWITCH das Tool aus dem Portal. 4. Nachdem SWITCH das Tool aus dem Portal entfernt hat, kann der Tool-Administrator den Web-Dienst einstellen. 5. SWITCH aktualisiert die Tool-Liste auf der Toolbox-Website. 8/12

9 8. Rechtliche Nutzungsbedingungen 8.1. Anwendbare Bedingungen Für die Nutzung von SWITCHtoolbox sind für die Organisationen und die Benutzer folgende Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung anwendbar: das Dienstleistungsreglement für Dienste von SWITCH vom 19. November 2009 dieser Dienstleistungsbeschrieb für SWITCHtoolbox vom 1. Juni 2011 Für die Organisation gilt zudem der jeweils gültige Tarif (mit den Leistungsmerkmalen der einzelnen Dienste). Bei Widersprüchen gehen die Tarife dem Dienstleistungsregelement vor und das Dienstleistungsregelement dem Dienstleistungsbeschrieb. SWITCH kann den Dienstleistungsbeschrieb jederzeit anpassen. Die Änderung des Dienstleistungsbeschriebs wird den Organisationen und den Benutzern in geeigneter Weise kommuniziert Urheberrecht und sonstige Schutzrechte Hinsichtlich der verwendeten Materialien Der jeweilige Inhaber von Materialien ist dafür verantwortlich, dass die darin gespeicherten urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützten Werke und Daten im Rahmen der SWITCHtoolbox von SWITCH verwertet und insbesondere innerhalb einer Gruppe verbreitet werden dürfen. Das heisst, dass bei organisationseigenen Inhalten der Inhaber der Materialien die erforderlichen Zustimmungen des Autors, des Präsentierenden oder des Rechteinhabers vorgängig einzuholen hat und dass dieser der unentgeltlichen Verwertung durch SWITCH im Rahmen von SWITCHtoolbox vorgängig zugestimmt hat. Bei Fremdinhalten ist der Inhaber der Materialien dafür verantwortlich, dass SWITCH berechtigt ist, die Inhalte innerhalb von Gruppen zu verbreiten. Die Organisationen bezahlen die allfällig geschuldeten Urheberrechtsabgaben an die zuständigen Verwertungsgesellschaften oder die Urheber. SWITCH ist berechtigt, vom Inhaber von digitalen Materialien entsprechende schriftliche Nachweise zu verlangen. Der Umfang der zulässigen Nutzung geschützter Werke und Daten durch die Benutzer, z.b. die Berechtigung zur Vervielfältigung, Weitergabe und/oder Bearbeitung von Materialien, ist vom Inhaber der Materialien mit dem Autor/Rechteinhaber zu regeln und den Benutzern durch entsprechende Information bekannt zu geben. 9/12

10 Hinsichtlich der Tools Der Tool-Administrator ist rechtlich dafür verantwortlich, dass seine Organisation für das zur Verfügung gestellte Tool die entsprechenden Urheberrechte bzw. Lizenzen für die Nutzung im vorgesehenen Benutzerkreis hat. Der Tool-Administrator bzw. seine Organisation haften gegenüber SWITCH diesbezüglich in vollem Umfange. Werden SWITCH von dritter Seite die Rechte auf Besitz oder Nutzung eines Tools streitig gemacht, so überlässt SWITCH den Organisationen die Abwehr sowie die Herstellung eines Zustandes, welcher die Rechte des Dritten nicht mehr verletzt. Ist dieser Zustand nicht mit angemessenem Aufwand erreichbar, ist das Tool unter Einhaltung der Fristen gemäss Ziffer 4.7 zu entfernen. Die Schadenersatzansprüche von SWITCH richten sich in allen diesen Fällen nach Ziffer Datenschutz Hinsichtlich der Bearbeitung in den Tools Der jeweilige Inhaber von Materialien ist dafür verantwortlich, dass die darin gespeicherten Personendaten sowie Geschäfts- und Forschungsgeheimnisse im Rahmen von SWITCHtoolbox genutzt werden dürfen. Das heisst, dass der Inhaber der jeweiligen Materialien, soweit erforderlich, die Zustimmungen der betroffenen Personen vorgängig einzuholen hat, wobei als Personendaten alle Informationen gelten, welche sich auf eine bestimmte oder eine bestimmbare Person beziehen. Der Umfang der zulässigen Bearbeitung von Personendaten, z.b. die Berechtigung zur Weitergabe von aus den Materialien heruntergeladenen Daten an Dritte, ist vom Inhaber der Materialien mit den betroffenen Personen zu regeln und den Gruppenmitgliedern durch entsprechende Information in den Materialien bekannt zu geben. Die Organisationen sind verantwortlich, ihre Benutzer verbindlich zur Einhaltung der entsprechenden Bedingungen betreffend die Bearbeitung von Personendaten zu verpflichten Hinsichtlich der Bearbeitung durch SWITCH SWITCH richtet sich hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten nach dem Dienstleistungsreglement vom 19. November Darüber hinaus erstellt SWITCH zu Handen der Organisationen anonymisierte Statistiken. Missbrauchsfälle bleiben vorbehalten Unzulässige Nutzung des Dienstes Bezüglich der unzulässigen Nutzung des Dienstes gilt Ziffer 3.1 des Dienstleistungsreglementes vom 19. November Die Organisationen, denen die fehlbaren Inhaber von Materialien und/oder sonstigen Benutzer des SWITCHtoolbox-Dienstes angehören, können nebst den Inhabern und Benutzern für alle Schäden, die bei SWITCH oder Dritten durch die unzulässige Nutzung 10/12

11 des Services durch ihre Inhaber und/oder Benutzer entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. vollumfänglich haftbar gemacht werden. Auf erste Aufforderung von SWITCH hin sind der Inhaber von Materialien und die Organisation, der er angehört, verpflichtet, auf eigene Kosten Ansprüche abzuwehren, welche Dritte im Zusammenhang mit Materialien des betreffenden Inhabers und/oder Tools gegen SWITCH wegen Verletzung des Urheberrechts, sonstiger Schutzrechte und/oder des Datenschutzrechts erheben. Der Inhaber von Materialien oder Tools sowie die Organisation, welcher er angehört, werden die SWITCH gerichtlich oder vergleichsweise auferlegten Kosten, Lizenzgebühren und/oder Schadenersatzpflichten solidarisch übernehmen, sofern SWITCH den Inhaber und dessen Organisation schriftlich über den erhobenen Anspruch informiert und sie im Rahmen des anwendbaren Prozessrechtes zur Führung und Beilegung des Rechtsstreits, insbesondere auch mittels gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichs, ermächtigt hat. SWITCH behält sich vor, bei Vorliegen eines begründeten Verdachts der gesetzes- oder vertragswidrigen Nutzung von SWITCHtoolbox im Sinne dieser Ziffer sofort und ohne vorgängige Benachrichtigung von betroffenen Benutzern oder Organisationen die betreffenden Materialien (z.b. Raubkopien, widerrechtliche Inhalte) zu löschen und/oder den Zugang der Benutzer zu den Materialien zu unterbrechen, ohne dass den betroffenen Benutzern oder den Organisationen deshalb Ersatzansprüche zustehen. Die Benutzer und deren Organisationen sind verpflichtet, SWITCH bei der Aufklärung von Vorfällen unzulässiger Nutzung, Erfüllung von Straftatbeständen und von sonstigen Schadensfällen zu unterstützen Gewährleistung Betreffend Gewährleistung gilt insbesondere Ziffer 7.1 des Dienstleistungsregelementes vom 19. November SWITCHtoolbox steht den Organisationen grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche zur Benutzung offen. Störungen, die zur Beeinträchtigung von SWITCHtoolbox führen, können zu einem unerwarteten Unterbruch führen. SWITCH verpflichtet sich, innerhalb der üblichen Arbeitszeiten von SWITCH Massnahmen zur Behebung von Störungen des Betriebes vom SWITCHtoolbox in Angriff zu nehmen. Der Helpdesk ist während den auf der Website /toolbox angegebenen Zeiten für Störungsbehebungen erreichbar (vgl. Ziffer 5 dieses Dienstleistungsbeschriebs). SWITCH wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung einer guten Dienstleistungsqualität treffen, verpflichtet sich aber nicht dazu Haftung Die Haftung von SWITCH gegenüber den Organisationen richtet sich nach Ziffer 7.2 des Dienstleistungsreglementes vom 19. November Die Haftung gegenüber Endkunden und Dritten wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. 11/12

12 Die Organisationen und Benutzer haften SWITCH gegenüber solidarisch im gesetzlichen Umfange für die Rechtsgewährleistung der Tools und Materialien, ebenfalls für Schäden, die SWITCH durch die unzulässige Nutzung des Dienstes entstehen, sowie für sonstige indirekte Schäden. 12/12

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