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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern 7. Wahlperiode Sozialausschuss Ausschussdrucksache 7/149 Ausschussdrucksache ( ) Inhalt: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses am zum Thema Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern 1. VDP Nord - Landesverband Deutscher Privatschulen

2 VDP / NORD e.v. Werderstraße 139 / Schwerin An den Vorsitzenden des Sozialausschusses im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 9. Oktober 2017 Stellungnahme zum Fragenkatalog der öffentlichen Anhörung Kindertagesförderung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Gelegenheit zur Kindertagesförderung Stellung zu nehmen. Den Fragenkatalog beantworten wir aus Sicht der an der Ausbildung zum Sozialassistenten und Erzieher wesentlich beteiligten Schulen in freier Trägerschaft sowie der Schulen in freier Trägerschaft, die selbst Träger von Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) sind. Die Umsetzung der Entlastung der Elternbeiträge steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, das neben der finanziellen Beteiligung des Landes, der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts einen Elternbeitrag vorsieht. Das derzeitige Finanzierungssystem führt zu einer immer größer werdenden Differenz zwischen Landesförderung und tatsächlichen Platzkosten, wodurch der Finanzierungsanteil für die Wohnsitzgemeinden und die Eltern kontinuierlich ansteigt. Frage 1) Den hohen Anteil der in Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen geförderten Kinder in Mecklenburg-Vorpommern bewerten wir als absolut positiv und vorbildhaft. Die frühzeitige Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in Tageseinrichtungen durch qualifiziertes Fachpersonal ist für die Entwicklungs- und Lebensbedingungen der betreuten Kinder unter sozioökonomischen, pädagogischen, integrativen und präventiven Gesichtspunkten eine Errungenschaft. VDP NORD e.v. LANDESVERBAND DEUTSCHER PRIVATSCHULEN Vorstand Dr. Dr. Barb Neumann Andreas Haase Klaus Leininger Geschäftsstelle Werderstraße Schwerin T: 0385 / F: 0385 / info@vdpnord.de WWW: Bankverbindung Deutsche Kreditbank IBAN: DE BIC: BYLADEM1001 Steuernummer Finanzamt Schwerin Vereinsregister Amtsgericht Lübeck VR 2568 HL

3 Durch die professionelle Gestaltung einer pädagogischen Umwelt und gezielte Interaktionen durch Fachkräfte tragen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen zu Bildungsförderung und Persönlichkeitsentwicklung innerhalb der sozialen, kulturellen und natürlichen pädagogischen Umwelt der Einrichtung bei. Gleichzeitig befördert das Angebot an Tageseinrichtungen auf familien-, frauen-, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Ebene die Erwerbstätigkeit von Frauen, Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Frage 2). Eine landesseitige Elternentlastung auch für eine Ganztagsbetreuung erachten wir als richtig. Demografischer Wandel, wie auch der Strukturwandel in der Familien-, Wirtschaftsund Arbeitswelt führen zwangsläufig zu veränderten Bedarfen an Öffnungs- und Betreuungszeiten. Frage 3). Der Personalschlüssel, berechnet aus einer Relation von Ganztagsbetreuungsäquivalent zu Vollzeitbeschäftigungsäquivalent entspricht nicht der tatsächlichen Betreuungsrelation, da sich durch Ausfallzeiten, z.b. durch Urlaub, Krankheit, oder Fortbildungen und durch mittelbare pädagogische Arbeit, zu denen Vor- und Nachbereitungszeit, Teamsitzungen, Elterngespräche, usw., gehören, die Zeit im unmittelbaren Kinderdienst verringert. Im Gegensatz dazu berücksichtigt die Berechnung der Gruppengrößen nach der sog. Fachkraft-Kind-Relation auch kinderbetreuungsfreie Zeiten. Die Fachkraft-Kind-Relation gibt letztlich je nach Rechenmodell genauer an, wie viele Kinder sich eine Erzieherin tatsächlich teilen müssen. Sowohl Fachkraft-Kind-Relation als auch Personalschlüssel müssen stimmig sein. Notwendig wäre vor allem im frühkindlichen Bereich eine Aufstockung des Personals um Helfer, um die Fachkräfte entlasten, z.b. bisher eine Fachkraft für 6 Krippenkinder; besser: eine Fachkraft und eine zusätzliche Hilfskraft für 6 Krippenkinder. Frage 4) Der hohe Anteil von Fachkräften mit einschlägigem Fachschulabschluss spiegelt die Erwartungen an die Qualität der an frühkindlicher Bildung Beteiligten wider. Frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ist in Mecklenburg-Vorpommern auch im Hinblick auf die Betreuungssituation der ehemaligen DDR zum Normalangebot im Lebenslauf von Kindern. Die Entwicklung ist auch vor dem Hintergrund einer Tendenz zu sehen, dass der (frühe) Besuch der Einrichtungen auch im Vergleich zur Betreuung in der Familie durchaus als höherwertig eingestuft wird. Eltern legen Wert auf eine fachlich ausgewiesene pädagogische Qualifikation des Betreuungspersonals Dies korrespondiert mit einer qualitativ hochwertigen theoretischen und praktischen Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher und erklärt Diskussionen über eine Akademisierung des Erzieherberufs. Mit Blick auf gesellschaftliche Entwicklungen, Veränderungen im Berufsfeld und vor allem auf sich verändernde Qualifikationsanforderungen im Laufe des Berufslebens, sind die Professionalisierung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und regelmäßige Fortbildungen wesentliche Faktoren für die Betreuungsqualität. Frage 5) Mit der Einführung der dual orientierten Erzieherausbildung für 0- bis 10-jährige Kinder stellt das Land ein niedrigschwelliges Ausbildungsangebot für Fachkräfte auf DQR-Level 4 in Kindertageseinrichtungen zu Verfügung. Da dieses Angebot sich prinzipiell an die gleiche Zielgruppe richtet, der auch die klassische Ausbildung auf DQR-Level 6 (Masterniveau) offensteht, haben wir bereits mehrfach auf die Gefahr der Verlagerung der Ausbildungswege und langfristigen Verschärfung des Fachkräftemangels hingewiesen; die Gegenfinanzierung der Ausbildung auf Einrichtungsebene durch anteilige Anrechnung der Auszubildenden auf die vorhandenen - Seite 2 von 4 Seiten -

4 Fachkräfte verschlechtert zudem die Fachkraft- Kind-Relation. Bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen handelt es sich um eine etablierte, nachgefragte Ausbildung, die eine Anschlussfähigkeit an international und bundesweit angestrebte Akademisierungstendenzen sichert. Für Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife oder mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung verkürzt sich die Ausbildung auf drei Jahre. Die Einführung der dual orientierten Ausbildung wird nach unserer Auffassung den Ausbildungsweg für Schulabgänger mit mittlerer Reife und Abitur verlagern, zu rückläufigen Bewerbern in der Sozialassistenten- und Erzieherausbildung führen, das Berufsbild des staatlich anerkannten Erziehers unattraktiv machen und das gesetzgeberische Ziel verfehlen, die Absolventenzahlen insgesamt zu erhöhen. Das Angebot sollte sich deshalb gezielt an berufliche Seiteneinsteiger und Bewerber richten, die die etablierte Erzieherausbildung nicht (mehr) absolvieren können. Außerdem sollten die Möglichkeiten der berufsbegleitenden Erzieherausbildung verbessert werden. Wir verweisen insofern auf unsere Stellungnahme vom zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, die als Ausschussdrucksache vorliegt. Zu 9 bis 13) Die gegenwärtig vorhandenen Möglichkeiten der Arbeit von Elternvertretungen erachten wir als gut und ausreichend. Zu 14 bis 16) Für sozial Bedürftige ist der Kitabesuch durch die Übernahme der entsprechenden Elternbeiträge bereits kostenfrei. Dieses Verfahren ist allerdings mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden und belastet die Kommunen sehr stark. Darüber hinaus sind bei diesem Verfahren die Elternhäuser benachteiligt, deren Einkommen nur wenig über den Einkommensgrenzen für die Gebührenbefreiung liegen. Aus diesem Grund sind generelle Regelungen für die Senkung der Elternbeiträge zu begrüßen. Ziel sollte nach unserer Auffassung realistischer Weise aber nicht per sé die komplette Elternbeitragsfreiheit sein: Eltern wünschen sich nach unseren Erfahrungen neben einer Entlastung hinsichtlich der Höhe der Beiträge vor allem eine Verbesserung des Personalschlüssels bzw. der Fachkraft-Kind-Relation. Zu 17 und 21) Die geplante Elternbeitragsentlastung ab 2018 begrüßen wir. Allerdings werden (und wurden) Beitragsentlastungen durch regelmäßig steigende Platzkosten wieder aufgebraucht. Notwendig wäre eine Reform der Kita-Finanzierung, bei der das Land einen festen Anteil an den tatsächlichen Platzkosten pro Kind zahlt, dessen Größe damit von der tatsächlichen Anzahl der Kitaplätze in M-V unabhängig wäre und der die tatsächlichen Platzkosten und deren Entwicklung im Blick hat. Nur so führen steigende Betreuungszahlen, tarifliche Entwicklungen und die Erhöhung von Sach- und Investitionskosten nicht automatisch zu einem höheren Elternbeitrag und steigenden Kosten der Kommunen. Je nachdem, wie ernst das politische Ziel Elternentlastung tatsächlich gemeint ist, ist der prozentuale Anteil des Landes an den tatsächlichen Platzkosten zu erhöhen. Sonderzuweisungen des Landes (z.b. Elternentlastung Krippe, Elternentlastung Vorschule) können entfallen, was wiederum den Verwaltungsaufwand minimiert. Zu 19) Die geplante Regelung der Beitragsentlastung für Eltern, die gleichzeitig für zwei oder mehr Kinder die Kindertagesförderung in Anspruch nehmen, ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, der letztendlich die Platzkosten steigen lässt. Besuchen Kinder einer Familie z.b. verschiedene Kindertageseinrichtungen bei verschiedenen Trägern, ist der bürokratische Aufwand für Träger und Kommune immens. - Seite 3 von 4 Seiten -

5 Zu 23) Der durch eine weiter steigende Inanspruchnahme der kostenfreien oder kostengünstigeren Kindertagesbetreuung resultierende höhere Fachkräftebedarf ist relativ, da bereits 97 Prozent der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren eine Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegeperson besuchen. Fasst man die wesentlichen Aussagen der Studien zur Beurteilung der Erzieherinnen und Erzieher ihrer Arbeitsplatzsituation kurz zusammen, lässt sich sagen, dass Unzufriedenheit vor allen Dingen im Bereich des Einkommens, der Aufstiegsmöglichkeiten und dem gesellschaftlichen Ansehen ihres Berufes besteht. Geht man von der Belastung der Erzieherinnen und Erzieher aus, fühlen sie sich hauptsächlich durch die Lautstärke und den permanenten Personal- und Zeitmangel belastet. Demzufolge überrascht es nicht, wenn die Erzieherinnen und Erzieher als Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation vor allem mehr Personal beziehungsweise einen besseren Personal-Kind-Schlüssel fordern. Dem wachsenden Fachkräftebedarf kann aus unserer Sicht deshalb in erster Linie durch eine bessere Vergütung und Verringerung der Fachkräfte-Kind-Relation erreicht werden. Nach wie vor werden in M-V ausreichend Kinderpfleger, Sozialassistenten, Erzieher und Heilerziehungspfleger ausgebildet, sie bleiben jedoch - auch aus Gründen der sehr guten Ausbildung - nicht in unserem Bundesland, da es für sie in anderen Bundesländern eine wesentlich höhere Vergütung bei oftmals weniger Belastung gibt. Zusätzliche Fachkräfte könnten durch die Erhöhung der Attraktivität der (klassischen!) Erzieherausbildung (z.b. durch Beitragsfreiheit, Ausbildungsvergütung, abschluss- oder berufseinstiegsbezogene "Prämie" der Landesregierung), bessere Möglichkeiten der berufsbegleitenden Qualifizierung und gezielte Ausrichtung der dual orientierten Fachkraft-Ausbildung auf Bewerber gewonnen werden, denen eine Erzieherausbildung auf dem klassischen Weg verschlossen ist (Kein Wettbewerb der Ausbildungen!). Zu 25) Statt einer kleinteiligen Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation befürworten wir ein Kita-Finanzierungsmodell, dass Einrichtungsträgern eine Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte mit pädagogischer Teilqualifikation ermöglicht. Dies erlaubt die Entlastung der Fachkräfte bei nichtpädagogischen Tätigkeiten und steigert damit die Qualität der unmittelbaren pädagogischen Betreuung. Mit freundlichen Grüßen Christian Schneider Landesgeschäftsführer - Seite 4 von 4 Seiten -

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