derkvprofi Baustelle PKV Tarifwechsel Reibungshitze oder Nestwärme
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- Erwin Berg
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1 derkvprofi Baustelle PKV Tarifwechsel Reibungshitze oder Nestwärme Nehmen wir einmal an, dass Herr Schmidt sich mit dem Thema Altersversorgung beschäftigt. Er hat sich informiert und auf Empfehlung eines Kollegen den Versicherungsmakler Meyer zu sich eingeladen. Der stellt ihm verschiedene Möglichkeiten der Altersversorgung vor und erstellt letztendlich auf der Basis einer dokumentierten Beratung ein Angebot, das die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden berücksichtigt. Herr Schmidt erbittet sich Bedenkzeit und verschiebt später die Entscheidung in die Zukunft. Eigentlich hat er sich nicht wirklich wohl gefühlt und wurde mit Herrn Meyer nicht wirklich warm. Nach einiger Zeit (innerhalb von 24 Monaten) Herrn Schmidt unterschriebenen Anträge beim Versicherer ein und der policiert und kehrt eine Abschlusscourtage an Herrn Müller aus. Kurz darauf meldet sich der Versicherungsmakler Meyer bei Herrn Schmidt und beruft sich auf einen Passus in seiner Beratungsdokumentation, die Herr Schmidt unterschrieben hatte: Wenn Herr Schmidt innerhalb von 36 Monaten einen Abschluss tätigt, der dem Vorschlag des Versicherungsmakler Meyer entspricht, dann muss Herr Schmidt die Courtage an den Versicherungsmakler Meyer zahlen! Fazit: Herr Schmidt soll für eine Beratung des Versicherungsmaklers Meyer bezahlen, die in Wirklichkeit erst der Versicherungsmakler Müller umgesetzt hat. Sie halten das für abenteuerlich? Ich auch! Aber es ist aktuell Realität in Deutschland und dafür sind die unsäglichen PKV-Tarifoptimierer, wie WidGe, DGfP, Corrigo, etc verantwortlich, die exakt so vorgehen. Fakten WidGe, DGfP, Corrigo u.a. PKV-Tarifoptimierer werben mit einer kostenlosen Beratung und lassen sich vom Kunden unterschreiben, dass sie für diese Beratung bezahlen müssen, wenn sie innerhalb von 24/36 Monaten einem der ausgearbeiteten Vorschläge umsetzen, egal wie oder mit wem! Das irritiert, weil für die Versicherungsvermittler im markt dieses Agieren völlig unverständlich erscheint. Aber bevor wir uns damit beschäftigen, müssen wir zu erst, die Player des Marktes trennen. WidGe, DGfP, u. a. sind Versicherungsmakler gemäß 34 d GewO. Corrigo AG ist Versicherungsberater gemäß 34 e GewO. Grundsatz Versicherungsmakler Ein Versicherungsmakler ist ein Abschlussmakler, der dann eine Courtage bekommt, wenn er einen Vertrag vermittelt. Er darf für Beratung eines Verbrauchers kein Entgelt verlangen, wie 34d der GewO klar aussagt. Demnach also nur für die Vermittlung eines Vertrages. Bei der Krankenversicherung ist auch der Unternehmer Verbraucher gemäß 13 BGB. Nachweismakler Man könnte auch sagen, dass es Nachweismakler gibt. Der definiert sich wie folgt: Der Nachweismakler leistet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Er ist nicht
2 verantwortlich für die Güte einer Leistung, sondern nur für die Möglichkeit, über diese einen Vertrag abzuschließen. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Benennung eines Interessenten, untersagt ihm aber, mit diesem in Verbindung zu treten. Ein Nachweismakler ist tendenziell der Immobilienmakler, der ein Objekt exklusiv vermarktet. Ein Versicherungsmakler ist kein Nachweis-, sondern ein Abschlussmakler. Fazit Versicherungsmakler Die Forderungen von WidGe, DGfP, u.a. Versicherungsmaklern, die für eine Beratung eines Verbrauchers ein Entgelt verlangen, weil sie irgendwann einmal eine Beratung durchgeführt und Vorschläge erarbeitet haben, sind unwirksam. Das kann man entspannt abwehren. Grundsatz Versicherungsberater Ein Versicherungsberater ist über 2 EGRDG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) ein Beruf im Bereich Rechtsdienstleistung. Das dieser Beruf heute in der VsersVermV (Versicherungs- Vermittler-Verordnung) oder dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt ist, hat mit der EU-Vermittler- Richtlinie zu tun. Teleologisch kann man das wunderbar an den BT-Drs. zur VVG-Reform und zum neunen RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) entwickeln und ableiten kann. Das LG Hamburg hat in einer wegweisenden Entscheidung, infolge die WidGe GmbH mutmaßlich ihren Status von Versicherungsberater auf Versicherungsmakler geändert hat, klar gestellt, dass 4a RVG für Versicherungsberater gilt: 4a Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar ( 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Für die Beurteilung nach Satz 1 bleibt die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, außer Betracht. (2) Die Vereinbarung muss enthalten: 1. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, sowie 2. die Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll. (3) In der Vereinbarung sind außerdem die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Ferner ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. Die Forderung von Erfolgshonoraren ist als unzulässig? Auf welcher Basis verlangen dann Corrigo AG u.a. ein Erfolgshonorar? Und mit welchem Recht für eine Beratung, die kostenfrei sein soll, aber kostenpflichtig, wenn ein anderer fremder Dritter die Interessen des Mandanten vertritt und umsetzt?
3 Schaufel oben drauf, oder wie dreist darf man sein? Mir liegt ein konkreter Fall vor, in dem ein Versicherungsberater, der auf Erfolgshonorar berät (pauschalierte Vereinbarung) sich ein Recht für die nächsten 36 Monate claimt. In der Vereinbarung steht, dass dies für alle erarbeiteten Vorschläge gilt. Ausgearbeitet wurden zwei Möglichkeiten. In der Beratungsdokumentation, die der Kunde unterschreiben sollte, findet sich dann eine Seite auf der alle Tarife der Versicherung namentlich genannt wurden und der Kunde damit anerkennt, dass er für jede einzelne Möglichkeit, die dort genannt ist, anerkennt, dass er ein Vergleichsangebot erhalten hat. Also jeglicher Tarifwechsel wird für 36 Monate mit einem Honoraranspruch versehen, ohne dass dafür jemals ein Vorschlag mit detailliertem Vergleich der Unterschiede erarbeitet wurde. Das ist die Steigerung von dreist und findet nachweislich unter dem Namen Corrigo AG statt. Fazit Versicherungsberater Versicherungsberater dürfen Stunden- oder Pauschalhonorar nehmen bzw. nach RVG abrechnen. Ein Erfolgshonorar auch, aber nur nach den engen Maßstäben des RVG. Das, was einige Versicherungsberater sich hier herausnehmen, ist nicht mit unserer Rechtsordnung konform und unwirksam. Da muss man sich einfach nur wehren und bei der Abwehr der Forderungen entsprechend wehren. Irrungen der DIHK (DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v.) Schuster bleib bei Deinen leisten oder fang an deinen Job zu machen, aber Dich nicht im Bereich Recht zu verirren. Es gibt ausreichend Rechtsprechung des BGH aus den vergangenen drei Jahren, in denen der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder betont hat, dass ein Versicherungsvermittler von einem Verbraucher ein gesondertes Entgelt verlangen kann, wenn er eine Nettopolice vermittelt. Was eine Nettopolice im Sinne des BGH ist hat der BGH dabei auch mehrfach deutlich ausgesprochen. Wie der DIHK nun aber im Juli 2014 zu folgender Rechtsauffassung gelangt ist bleibt schleierhaft. Nun hat sich der Dachverband DIHK in einem internen Rundschreiben an die IHKn festgelegt. "Es gehört zum Berufsbild des Versicherungsmaklers, auch bestehende Verträge darauf zu überprüfen, ob diese dem Bedürfnis und Interesse des Versicherungsnehmers entsprechen", heißt es dort. Das sei unabhängig davon, ob der Makler ursprünglicher Vermittler war oder erst später vom Kunden mit der Wahrnehmung seiner Interessen bezüglich der bestehenden Krankenversicherung beauftragt wird. Tarifwechsel sei auch "Versicherungsvermittlung", heißt es auch unter Berufung auf Rechtskommentare und Urteile. "Da das Versicherungsunternehmen für den Tarifwechsel keine Vergütung ausschüttet, sind die Grundsätze des Nettotarifs auf diese Fallkonstellation anwendbar." Der DIHK betont aber, dass die Vergütung erfolgsabhängig sein muss. Und er warnt davor, dass möglicherweise "eine besondere Aufklärungspflicht des Versicherungsmaklers besteht", weil der Grundsatz "die Provision teilt das Schicksal der Prämie" durchbrochen wird. Das sei aber eine zivilrechtliche und nicht eine gewerberechtliche Frage. Die Tarifwechselberatung stellt nach Ansicht des DIHK im Kern keine Rechtsberatung dar und kollidiert deshalb nicht mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Beim Tarifwechsel steht der Wunsch des Kunden nach Beitragsersparnis und nicht die rechtliche Gestaltung des Vertrags im Vordergrund, die ist "nur eine Folge" und nicht "Kern der Beratung".
4 Quelle: Versicherungsmagazin DIHK: Makler dürfen Tarifwechselberatung anbieten - Tarifwechselberatung-anbieten.html Ich weise nur ungern darauf hin, dass ein PKV-Kunde sein Leben lang mit jedem Beitrag einen kalkulierten Anteil seines Beitrages für die Abschlusskosten aufwendet. Die meisten großen alten PKV-Versicherer kalkulieren ungezillmert. Und selbst wenn gezillmert kalkuliert werden sollte, so ist das nur ein bilanzieller Effekt und ändert nichts am Sachverhalt. Es handelt sich also niemals um eine Nettopolice, wobei der Markt zwei Ausnahmen kennt, auf die ich aber später zurück kommen werde. In dem einen Fall sind die Tarife für den Neuzugang geschlossen, im anderen Fall (und im Ersten auch) Teil eines Gruppenversicherungsvertrages Fazit DIHK Nur weil keine Vergütung ausgezahlt wird, ist es noch lange keine Nettopolice. Wenn wir das weiter denken würden, dann würde es bedeuten, dass die Vermittlung von Tarifen von Versicherern, die an Versicherungsmakler generell oder im individuellen Einzelfall, keine Courtage auszahlen, immer eine Nettopolice darstellen. Damit ist der Vermittlung von VGH, Debeka, LVM, HUK- Coburg, etc. gegen Entgelt Tür und Tor geöffnet. Ein weiteres Argument nennt der DIHK ja selber: ein Mehrbeitrag wird vergütet. Ein Tarifwechsel ist nicht anderes als eine Umwandlung und die war bereits lange vor der Einführung des 178f VVG af (heute 204 VVG nf) ein bekanntes Instrument in der PKV. Ursache für den Eingriff des Gesetzgebers war, dass einige Versicherer sich völlig sträubten und versuchten aus Umwandlungen Neuabschlüsse zu machen. Es wird Zeit, dass diesem Spuk ein Ende bereitet wird. Das hier der Gesetzgeber oder die Institutionen nicht konsequent im Sinne der BGH Rechtsprechung und der Gesetze und Verordnungen durchgreifen stinkt zum Himmel. Zusammenfassung Ist das alles? Nein, nicht alles, aber ein zweiter Schritt. Fakt ist, dass demnächst einige engagierte Menschen den Stecker ziehen werden und dem Treiben ein Ende bereiten wollen. Fakt ist, dass ich noch sehr schöne Fälle auf dem Tisch habe, wo es um Datenschutz, Urkundenfälschung und Falschberatung geht. Wir haben Expertisen von diesen Tarifwechsel-Anbietern, bei denen ich mir nach 30 Jahren PKV immer wieder und immer noch verwundert die Augen reibe. Mir stellt sich die Frage, ob man die Kunden der PKV, bei denen eine Umdeckung nicht mehr möglich ist, ein weiteres mal so schnell über den Tisch ziehen will, dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden können? Wettbewerb PKV-Versicherer
5 Auch darüber wird zu reden sein. Die PKV-Versicherer verhalten sich in einer Art und weise, die nicht mehr akzeptabel ist. Auch hier werde ich in den nächsten Wochen und Monaten noch nachlegen. Was tun, wenn der Kunde dort unterschrieben hat 1. beim Versicherer die Vollmacht des Tarifwechslers widerrufen, und zwar ausdrücklich und unmissverständlich! 2. Beim Tarifwechsel-Anbieter die Vereinbarungen widerrufen und sich auf eine falsche Widerrufserklärung berufen, auf die Unwirksamkeit berufen und die angeführten Gründe zu Versicherungsmakler oder Versicherungsberater verweisen und natürlich die Vollmacht ausdrücklich widerrufen. 3. einen Spezialisten einschalten und hier empfehle ich die RWM-Group: Weiterführende Artikel Versicherungsvermittler und berater! Versicherungsvermittler können über den RWM-Versicherungs-Schutzbrief: ihren Kunden optimale Hilfe bei Tarifwechseln vermitteln. Folgen Sie RWM-Maklerkonzepte auf Facebook: Maklerkonzept/ Tarifwechsel einfach und korrekt: Folgen Sie VersSulting auf Facebook: Verssulting/ Nestbeschmutzer Richtig ist, dass ich als sozialversicherungspflichtiger Angestellter für einen Versicherungsberater tätig bin und damit in dieser Funktion selbst Tarifwechsel durchführe. Richtig ist, dass der Kunde für die Beratung durch die VersSulting UG (haftungsbeschränkt) bezahlt. Er zahlt aber eben für die Beratung und nicht für eine Ersparnis. Eine Ersparnis, von der niemand weiß, wie lange der Kunde sie tatsächlich haben wird. Er bezahlt in Bausteinen Step by Step und nach Fortschritt. ich klage hier aber als Thorulf Müller, derkvprofi, Journalist, Autor und Publizist an, und nicht als Wettbewerber, der ich ja eben auch persönlich nicht bin. Es geht um Missstände, die meiner Ansicht nach so nicht mehr zu akzeptieren sind Thorulf Müller derkvprofi
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