ARBEITSGRUPPE BAU, WOHNEN, STADTENT- WICKLUNG UND KOMMUNEN

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1 ARBEITSGRUPPE RECHT UND VERBRAUCHERSCHUTZ ARBEITSGRUPPE BAU, WOHNEN, STADTENT- WICKLUNG UND KOMMUNEN DAS HABEN WIR BEREITS ERREICHT Politik für ein solidarisches Land bedeutet, preiswerten Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen. Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich eingesetzt. In dieser Wahlperiode stellen wir allein für den sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, das Wohngeld und die auf Rekordniveau fortgeführte Städtebauförderung mehr als 13 Mrd. Euro zur Verfügung. Das ist vor allem unser Erfolg. Zahlreiche Maßnahmen haben wir bereits vor dem Wohngipfel auf den Weg gebracht: Stärkung des sozialen Wohnungsbaus Steigende Mieten wirken wie neue Stadtmauern. Wer sie sich nicht leisten kann, findet in der Stadt keinen Platz mehr. Das darf nicht sein! Deshalb haben wir den sozialen Wohnungsbau gestärkt. Für das Jahr 2019 werden wir die Mittel um 500 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro aufstocken. Wir haben eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, damit der Bund sich auch nach 2019 am sozialen Wohnungsbau beteiligen kann. Für die Jahre 2020 und 2021 stellen wir den Ländern mindestens 2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Insgesamt stehen in dieser Legislaturperiode 5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Fortführung der Städtebauförderung auf Rekordniveau Wir stärken unsere Städte und Gemeinden, damit sie gute öffentliche Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereithalten Bildung, Kultur, Gesundheit und Mobilität gehören zu den Eckpfeilern guter Lebensqualität. Die Städtebauförderung leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Die Bundesmittel für die Programme der Städtebauförderung befinden sich weiterhin auf dem Rekordniveau von 790 Mio. Euro. Schutz der Mieter*innen Wir verbessern die Mietpreisbremse und schützen Mieter*innen vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Nach einer Modernisierung darf die Monatsmiete um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Zusätzlich senken wir in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die so genannte Modernisierungsumlage: Vermieter*innen dürfen dann maximal acht (statt elf) Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Mehr war leider mit dem Koalitionspartner nicht zu machen. Das gezielte Herausmodernisieren von Mieter*innen wird mit einer Geldbuße bis zu Euro belegt. Vermieter werden verpflichtet, Mieter*innen noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufge- POSTANSCHRIFT PLATZ DER REPUBLIK BERLIN BÜROANSCHRIFT WILHELMSTRASSE 65 RAUM 4.34 TELEFON (030) TELEFAX (030) BERNHARD:DALDRUP@BUNDESTAG:DE

2 fordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Wenn die Auskunftspflicht verletzt wird, können sich die Vermieter*innen für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses nicht auf eine Ausnahme berufen. Wenn die Mieter*innen der Auffassung sind, die Miete liege in unzulässiger Weise 10% oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Mieter*innen einen solchen Wucher einfach rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Das Mieterschutzgesetz wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Einführung Baukindergeld Das Baukindergeld ist ein wesentlicher Baustein, um gerade Menschen mit Kindern die Eigentumsbildung zu ermöglichen. Die eigene Wohnung schafft soziale Sicherheit und schützt vor Mieterhöhungen und Altersarmut. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich Euro pro Kind gezahlt. Die Förderung beträgt Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Anträge können seit dem 18. September gestellt werden und sind rückwirkend zum 1. Januar 2018 und bis 31. Dezember 2020 möglich. Sonderabschreibung für den bezahlbaren Mietwohnungsbau Günstiges Bauen bedeutet günstige Mieten. Die steuerliche Förderung im Mietwohnungsbau ( Sonder-AfA ) wird daher an eine Kostenobergrenze gekoppelt (Baukosten 3.000,-/Förderung max pro m²). Die geförderten Investitionen müssen in den folgenden neun Jahren zu Wohnzwecken vermietet werden. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Scholz wurde am 19. September vom Bundeskabinett verabschiedet. An der Finanzierung beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen. Verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften Mit dem Haushaltsgesetz 2018 haben wir dafür bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen und die Verbilligungsrichtlinie entsprechend angepasst. Damit können Länder und Kommunen auf alle entbehrlichen BImA-Liegenschaften zugreifen ( Erstzugriffsrecht ) und diese auch an private Dritte für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus weiterveräußern. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die BImA in der Zukunft noch als Wohnungsbaugesellschaft des Bundes mehr zur Lösung der Wohnungsknappheit im bezahlbaren Mietsegment beiträgt. SEITE 2

3 Expertenkommission Baulandmobilisierung und Bodenpolitik Der Umgang mit dem Bauland ist eine Schlüsselfrage unserer Zukunft. Bauland ist neben den hohen Baukosten und Baukapazitäten wesentlicher Engpass und Kostenfaktor bei der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Im Koalitionsvertrag haben wir die Einsetzung einer Bodenkommission durchgesetzt. Im Mittelpunkt stehen boden-, bauplanungs- und steuerrechtliche Anreiz- und Förderinstrumente Die Ergebnisse liegen im Sommer 2019 vor. Altersgerechtes Wohnen, Einbruchsicherung und gemeinschaftliches Wohnen Wir sorgen dafür, dass jeder Mensch so lange wie möglich selbstbestimmt in seinen eigenen vier Wänden leben kann. Seit August 2018 wird das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen fortgesetzt. Private Eigentümer*innen und Mieter können im Rahmen des Programms Zuschüsse beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen und bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung vorzunehmen. Die KfW- Programme Altersgerecht Umbauen und Kriminalprävention durch Einbruchsicherung werden auf dem bisherigen Niveau von 75 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro fortgesetzt. ERGEBNISSE DES WOHNGIPFELS - UNSERE OFFENSIVE FÜR MEHR WOHNUNGSBAU Im Schulterschluss zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden ist heute auf dem Wohngipfel eine gemeinsame Wohnraumoffensive vereinbart worden. Begleitend dazu stärken wir die Rechte der Mieter*innen. Jeder Akteur steht nun in der Pflicht, zum Gelingen seinen Beitrag zu leisten das gilt besonders für den Bundesbauminister! Umwandlungsverbote wirksamer gestalten Verdrängung von Mieter*innen erfolgt häufig durch Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Die Mieter*innen können sich die Wohnungen dann oft nicht mehr leisten und werden nach dem Verkauf aus der Wohnung gedrängt. Wir brauchen mehr Investitionen in Neubauten und weniger Spekulationen mit Altbauten. Daher müssen solche Umwandlungen in stark nachgefragten Gebieten erheblich eingeschränkt werden. Mehr Mieterschutz und ein verlässlicher Mietspiegel Der Mietspiegel hat eine Dämpfungswirkung auf den Wohnungsmarkt. Es ist das wichtigste Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Durch gesetzliche Mindestanforderungen an die standardisierte Gestaltung von Mietspiegeln SEITE 3

4 werden wir für mehr Rechtssicherheit für Vermieter*innen und Mieter*innen sorgen. Einfache Mietspiegel werden gestärkt und gesetzliche Mindestanforderungen für qualifizierte Mietspiegel eingeführt. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahren erweitert. Das wird zu einer unmittelbaren Absenkung der ortsüblichen Vergleichsmieten führen. Bestellerprinzip für den Immobilienkauf Wer den Auftrag vergibt, soll zahlen. Das muss auch für Immobilienverkäufe gelten. Deshalb strebt die Bundesregierung eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an. Wir werden darauf achten, dass aus dieser Absichtserklärung eine konkrete Gesetzesmaßnahme wird. Wohngeldreform 2020 Das Wohngeld soll steigen. Eine Wohngeldreform soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes stärken - künftig bekommen damit mehr Menschen Wohngeld und jede und jeder Einzelne deutlich mehr und Haushalte mit geringem Einkommen werden entlastet. Wohnungsbauprämie Der Eigenheimbau ist nicht nur eine wichtige Säule des Wohnungsbaus insgesamt, sondern Eigentum schützt auch effektiv vor Altersarmut. Die Einkommensgrenzen wurden letztmalig 1996 erhöht, der Prämiensatz zuletzt ab dem Jahr 2004 von 10 % auf 8,8 % gesenkt. Wir werden die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen. Novellierung des Baugesetzbuchs Mit einer Novellierung des Baugesetzbuchs geben wir den Kommunen deutlich mehr Handlungsspielräume zur Schaffung von Wohnraum an die Hand. Städte und Gemeinden werden einfacher als heute das Recht erhalten, Bauverpflichtungen für geeignete Brachflächen erlassen zu können. Mit der Einführung eines weiteren neuen Bebauungsplantypus, der sich mit der Schaffung von Wohnraum mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung beschäftigt, erhalten die Kommunen ein neues Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Baukostensenkung Serielles und modulares Bauen senkt die Baukosten. Das ist eine schnelle, preisgünstige und zugleich qualitätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnun- SEITE 4

5 gen. Diese Wohnungen sollen vorzugsweise in großen Städten mit Wohnungsengpässen errichtet werden. Abschaffung von Share Deals Boden ist keine x-beliebige Ware. Er ist weder vermehrbar noch unbegrenzt verfügbar und darf deshalb kein Spekulationsobjekt sein. Wir werden eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umsetzen, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbssteuer mittels Share Deals zu beenden. Reform der Grundsteuer Die Grundsteuer ist mit rd. 14 Mrd. Euro eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Um sicherzustellen, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer für die Kommunen erhalten bleibt, werden wir mit den Ländern die Reform zügig umsetzen. Fachkräfteoffensive Viele Bauunternehmen sind ausgelastet. Wer bauen will, muss warten. Dadurch steigen die Kosten. Hier brauchen wir dringend mehr Investitionen, denn wir werden auf langer Strecke mehr Kapazitäten brauchen, nicht für einen kurzfristigen Boom. Die Bauindustrie muss mehr Nachwuchs ausbilden, mehr Facharbeiter*innen anstellen und ihre Kapazitäten vergrößern. Dafür werden wir die Branche unterstützen und die Fachkräftestrategie neu ausrichten. Ein bedeutender Bestandteil ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Wir erwarten vom Bundesinnenminister, dass noch in diesem Jahr ein gesetzgeberisches Verfahren eingeleitet wird. Klimaschutz Klimaschutz ist kein Selbstzweck, sondern eine ökologische, ökonomische und politische Notwendigkeit. Bauen und Wohnen und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dazu werden wir einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen auf den Weg bringen: Zusammenlegung von EnEV, EnEG, EEWärmeG zu einem Gebäudeenergiegesetz; Konkretisierung eines EU-Niedrigstenergiestandards für Neubauten; Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz; Beseitigung von steuerlichen Risiken bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für Wohnungsgenossenschaften, wenn Einnahmen aus der Lieferung von Mieterstrom erzielt werden. SEITE 5

6 Mitarbeiterwohnungsbau Wir werden nicht zulassen, dass sich Menschen das Leben in der Stadt nicht mehr leisten können, durch die erst eine Gesellschaft funktioniert: Wie Polizist*innen, die Feuerwehrkräfte, oder Justizvollzugsbeamt*innen. Der Bund sorgt sich um seine Beschäftigten und wird daher stärker als Bauherr in Erscheinung treten. Baulandmobilisierung auf hohem Niveau Wir werden weiter verbilligt bundeseigene Grundstücken an Kommunen abgeben, um sie damit in die Lage zu versetzen, rasch bezahlbare Wohnungen bauen zu können. Auch die Länder werden ihre Flächenpotentiale aktivieren, um bezahlbares Wohnen zu sichern. Die Flächen sollen für den preisgünstigen und geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Gründung und Stärkung kommunaler Wohnungsbauunternehmen Aktuell befinden sich rund 2,3 Mio. Wohnungen im Eigentum von Gemeinden, Städten und Landkreisen. Kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen bauen für ihre Kommunen nicht nur günstige Wohnungen, sondern engagieren sich auch für ein lebenswertes Wohnumfeld, für Integration und eine gesunde soziale Mischung in ihren Wohnungsbeständen. Der Bund wird die Neugründung kommunaler Wohnungsunternehme mit Bundesmitteln unterstützen. Städtebauförderung Die Städtebauförderung kann die Rahmenbedingungen zur Bewältigung der Wohnungsknappheit verbessern. Die Förderbedingung werden wir verbessern, um sie auch stärker auf die Aktivierung von innerörtlichen Flächen auszurichten. WOFÜR WIR WEITER KÄMPFEN Weitere Fortschritte werden von der Union blockiert. Die SPD steht an der Seite der Mieter*innen und stellt bezahlbaren Wohnraum für alle ganz oben auf die Agenda. Im Koalitionsvertrag und auf dem Wohngipfel konnte die SPD gute erste Schritte für mehr bezahlbaren Wohnraum umsetzen. Wir arbeiten hart daran, den ungerechtfertigten Mietpreisanstieg zu verhindern und neuen Wohnraum zu schaffen. Und wir tun das gegen teils enorme Widerstände - auch von Teilen unseres Koalitionspartners. Privat vor Staat war gestern. Und heute erkennen selbst Konservative die Folgen. Der Staat muss seine Verantwortung wieder klarer wahrnehmen. Wir wollen für Mieter*innen noch mehr erreichen: SEITE 6

7 ! Mietenstopp Wir brauchen zusätzliche Maßnahmen, die über die verbesserte Mietpreisbremse hinausgehen und besonders die Preisspirale bei den Bestandsmieten unterbricht. Um den Mieter*innen eine solche Atempause zu verschaffen, fordern wir einen Mietenstopp. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen für 5 Jahre nur in Höhe der Inflation steigen dürfen.! Eigenbedarfskündigung erschweren Bei den Kündigungen wegen Eigenbedarfs gibt es häufig Missbrauch. Das Sonderkündigungsrecht wird als Mittel zur Verdrängung von Mieter*innen genutzt. Dieser Missbrauch der Eigenbedarfskündigungen muss eingeschränkt und stärker geahndet werden.! Neuer Sozialpakt zwischen der öffentlichen Hand und Immobilieneigentümern Für bezahlbare Mieten brauchen wir einen neuen Sozialpakt zwischen der öffentlichen Hand und Immobilieneigentümern. Wer im Interesse der Mieter*innen baut und nicht nur für den eigenen Profit, soll vom Staat unterstützt werden. Dieser kann private Unternehmen, die sich zu bestimmten solidarischen Kriterien verpflichten, etwa durch Steuervorteile und günstigeres landeseigenes Bauland bevorzugen. Dafür müssen Unternehmen ihren Gewinn beschränken, vorrangig und dauerhaft an besondere Bedarfsgruppen vermieten sowie die verstetigte Mietpreis- und Belegungsbindung und die Mietermitbestimmung wahren. Auf diesem Wege soll ein breites und räumlich verteiltes Angebot von dauerhaft belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen entstehen.! Mehr Schutz der Mieter*innen in allen Bundesländern Unionsgeführte Landesregierungen vollziehen die Rolle rückwärts beim Mieterschutz. So lässt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Kappungsgrenzenverordnung, Mietpreisbegrenzungsverordnung, Kündigungssperrfristverordnung und Umwandlungsverordnung aufheben. Was der Bund beschließt, darf durch die Länder nicht konterkariert werden. Wir werden darauf achten, dass sich die Länder an die Vereinbarungen des Wohngipfels halten. SEITE 7

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