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1 2003O0002 DE Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 6. Februar 2003 über bestimmte statistische Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank die von den nationalen Zentralbanken anzuwendenden Verfahren zur Meldung statistischer Daten im Bereich der Geld- Bankenstatistik (EZB/2003/2) (2003/652/EG) (ABl. L 241 vom , S. 1) Geändert durch: Amtsblatt Nr. Seite Datum M1 Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 13. Februar 2004 L M2 Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 15. Februar 2005 L

2 2003O0002 DE B LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 6. Februar 2003 über bestimmte statistische Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank die von den nationalen Zentralbanken anzuwendenden Verfahren zur Meldung statistischer Daten im Bereich der Geld- Bankenstatistik DER EZB-RAT (EZB/2003/2) (2003/652/EG) gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 5.1, , in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung EZB/2001/13 vom 22. November 2001 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute ( 1 ), geändert durch die Verordnung EZB/2002/8 ( 2 ), sieht vor, dass die monetären Finanzinstitute (MFI), die zum tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen gehören, zur regelmäßigen Erstellung der konsolidierten Bilanz statistische Bilanzdaten an die nationale Zentralbank (NZB) des Mitgliedstaats melden, in dem sie gebietsansässig sind. Daher müssen die Formate Verfahren festgelegt werden, die die NZBen bei der Meldung statistischer Daten an die Europäische Zentralbank (EZB) gemäß der Verordnung EZB/2001/13 einhalten müssen. Diese statistischen Daten werden von den NZBen aus den vom tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen erhobenen Daten sowie aus ihren eigenen Bilanzen abgeleitet. Für statistische Berichtszwecke leitet die EZB Daten aus ihrer eigenen Bilanz ab, die den Daten entsprechen, die die NZBen aus ihren eigenen Bilanzen ableiten. Die von der EZB berechneten monetären Aggregate können Verbindlichkeiten aus Einlagen beim Zentralstaat sowie vom Zentralstaat ausgegebene Substitute für Verbindlichkeiten aus Einlagen im engeren Sinne beinhalten. Darüber hinaus müssen die Formate Verfahren für die regelmäßige Erstellung der Stromgrößenstatistiken festgelegt werden. Die Stromgrößenstatistiken werden aus der konsolidierten Bilanz des MFI-Sektors sowie aus zusätzlichen Daten der NZBen abgeleitet. (2) Seit Erlass der Leitlinie EZB/2002/5 vom 30. Juli 2002 über bestimmte statistische Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank die von den nationalen Zentralbanken anzuwendenden Verfahren zur Meldung statistischer Daten im Bereich der Geld- Bankenstatistik ( 3 ) hat sich der Austausch statistischer Daten innerhalb des Eurosystems aufgr des In-Kraft-Tretens der Verordnung EZB/2001/13 sowie der Verordnung EZB/2001/ 18 vom 20. Dezember 2001 über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze für Einlagen Kredite gegenüber privaten n nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ( 4 ) erheblich weiterentwickelt. Deshalb müssen die Anhänge der Leitlinie EZB/2002/5 durch die vorliegende Leitlinie aktualisiert werden. (3) Die EZB identifiziert dokumentiert in Zusammenarbeit mit den NZBen die Merkmale elektronischer Geldsysteme (E-Geld- Systeme) in der Europäischen Union (EU), die Verfügbarkeit der entsprechenden statistischen Daten die zur Aufbereitung dieser Daten angewandten Methoden. ( 1 ) ABl. L 333 vom , S. 1. ( 2 ) ABl. L 330 vom , S. 29. ( 3 ) ABl. L 220 vom , S. 67. ( 4 ) ABl. L 10 vom , S. 24.

3 2003O0002 DE B (4) Zur Durchführung makroprudenzieller struktureller Analysen auf europäischer Ebene sind ergänzende Daten über die Bilanzen von Kreditinstituten sonstige strukturelle Indikatoren bezüglich des Bankensystems erforderlich. (5) Um das statistische Bild des Euro-Währungsgebiets zu vervollständigen, sind ergänzende Daten über sonstige Finanzintermediäre ohne Versicherungsgesellschaften Pensionskassen (nachfolgend als SFI bezeichnet) erforderlich. Die Tätigkeiten der SFI sind vergleichbar mit denen der MFI bzw. ergänzen deren Tätigkeiten. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bilanzdaten über SFI, die ganz oder teilweise im Eigentum von MFI stehen, für die statistischen Zwecke der EZB nicht in den MFI- Bilanzen ausgewiesen werden, ist die Erhebung solcher Daten wichtig. In diesem Bereich verfolgt die EZB derzeit ein Übergangskonzept, bei dem die Statistiken auf der Grlage bereits auf nationaler Ebene verfügbarer Daten erstellt werden. (6) Ergänzende Daten über die Veräußerung/Übertragung von MFI- Krediten an Dritte (Verbriefung von Krediten in Wertpapierform) sind zur Beobachtung der möglichen Auswirkungen erforderlich, die solche Entwicklungen auf die von Kreditinstituten an sonstige gewährten Kredite haben. Veräußerungen/Übertragungen von MFI-Krediten an Dritte können zur Verringerung der von MFI gemeldeten Beträge führen, ohne sich auf die Finanzierung sonstiger r auszuwirken. (7) Die NZBen können über die EZB zusätzliche Geld- Bankenstatistiken an den Internationalen Währungsfonds (IWF) übermitteln. (8) Für die Veröffentlichung statistischer Daten über die konsolidierte Bilanz des MFI-Sektors durch die NZBen müssen bestimmte gemeinsame Bestimmungen festgelegt werden, um eine ordnungsgemäße Freigabe der entsprechenden Schlüsselaggregate sicherzustellen, die sich auf die Märkte auswirken können. (9) Die Verordnung EZB/2001/13 sieht vor, dass die gemäß ihren Bestimmungen von Kreditinstituten gemeldeten statistischen Daten zur Berechnung der Mindestreservebasis verwendet werden. Die Berechnung der Mindestreservebasis erfolgt gemäß der Verordnung EZB/1998/15 vom 1. Dezember 1998 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung EZB/2002/3 ( 2 ). Zu Analysezwecken erstellt die EZB jeden Monat Statistiken über die Aufgliederung der aggregierten Mindestreservebasis nach Art der Verbindlichkeiten. (10) Gemäß der Verordnung EZB/2001/13 erstellt verwaltet die EZB für statistische Zwecke eine Liste der MFI unter Berücksichtigung der Anforderungen in Bezug auf die Berichtsfrequenz Vorlagefrist, die sich aus der Verwendung dieser Liste im Zusammenhang mit dem Mindestreservesystem des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ergeben. Daher müssen die Formate Verfahren festgelegt werden, die die NZBen bei der Meldung der Daten an die EZB einhalten müssen, die die EZB zur Erfüllung der genannten Aufgabe benötigt. ( 1 ) ABl. L 356 vom , S. 1. ( 2 ) ABl. L 106 vom , S. 9.

4 2003O0002 DE B (11) Zur Verbesserung der Qualität der Bilanzstatistik des MFI-Sektors im Euro-Währungsgebiet müssen gemeinsame Bestimmungen für die Hochrechnung ( grossing-up ) der Bilanzdaten kleiner MFI festgelegt werden, denen gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung EZB/2001/13 Meldeerleichterungen gewährt wurden. (12) Daten über Wertpapieremissionen ergänzen die Statistik über den MFI-Sektor, da Wertpapieremissionen für Kreditnehmer eine Alternative zur Kreditfinanzierung bei Banken darstellen Inhaber von finanziellen Vermögenswerten von Nichtbanken ausgegebene Wertpapiere als teilweisen Ersatz für Bankeinlagen marktfähige, von Banken ausgegebene Wertpapiere ansehen können. Eine sektorale Aufgliederung nach der Emissionstätigkeit zeigt die relative Bedeutung der Nachfrage des öffentlichen privaten Sektors an den Kapitalmärkten erleichtert die Berücksichtigung von Veränderungen in den Marktzinssätzen, insbesondere bei mittel- langfristigen Laufzeiten. Daten über Wertpapieremissionen in Euro können zur Beurteilung der Bedeutung des Euro auf den internationalen Finanzmärkten hinzugezogen werden. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Wertpapieremissionsstatistik alle Emissionen von n des Euro-Währungsgebiets in beliebiger Währung sowie alle inländischen internationalen Emissionen in Euro weltweit umfasst. In diesem Bereich verfolgt die EZB derzeit ein Übergangskonzept, bei dem die Wertpapieremissionsstatistik auf der Grlage bereits auf nationaler internationaler Ebene verfügbarer Daten erstellt wird. (13) Die EZB muss die Transmission der Geldpolitik durch Zinsänderungen bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften des ESZB überwachen, um die Struktur Funktionsweise des Preismechanismus bei monetären Aggregaten auf den Finanzmärkten besser zu verstehen die finanziellen Bedingungen in den einzelnen Sektoren zu bewerten. Zu diesem Zweck werden statistische Daten über die Entwicklung der von MFI angewandten Zinssätze für Einlagen Kredite an private nicht finanzielle Kapitalgesellschaften (nachfolgend als MFI-Zinssätze bezeichnet) benötigt. Daher müssen die Formate Verfahren festgelegt werden, die von den NZBen bei der Meldung der genannten statistischen Daten an die EZB gemäß der Verordnung EZB/2001/18 einzuhalten sind. Bis Statistiken über MFI- Zinssätze von ausreichender Qualität auf Ebene des Euro-Währungsgebiets verfügbar sind, wird die EZB ein Übergangskonzept in Bezug auf die Zinssätze im Kengeschäft verfolgen. Bei diesem Konzept wird auf der Grlage der auf nationaler Ebene verfügbaren Daten ohne dem Kreis der Berichtspflichtigen eine zusätzliche Berichtslast aufzuerlegen, eine begrenzte Anzahl aggregierter Zinssätze im Kengeschäft für das Euro-Währungsgebiet berechnet, das als ein Wirtschaftsraum angesehen wird. Für eine detailliertere Analyse der Zinssätze im Kengeschäft wird die EZB insbesondere auf wichtige nationale Zinssätze zurückgreifen, d. h. auf diejenigen Zinssätze, die als Hauptindikatoren für die gewöhnlicherweise im betreffenden Mitgliedstaat beobachteten Finanzmarktkonditionen im Kengeschäft gelten. (14) Es ist erforderlich, ein Verfahren zu entwickeln, um technische Änderungen der Anhänge dieser Leitlinie effizient vornehmen zu können. Durch diese Änderungen dürfen jedoch weder der zugre liegende konzeptionelle Rahmen verändert noch die Berichtslast berührt werden. Bei diesem Verfahren wird der des Ausschusses für Statistik des ESZB Rechnung getragen. Die NZBen können über den Ausschuss für Statistik technische Änderungen der Anhänge der vorliegenden Leitlinie vorschlagen. (15) Gemäß Artikel der Satzung sind die Leitlinien der EZB integraler Bestandteil des Gemeinschaftsrechts

5 2003O0002 DE B HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Leitlinie sind die nachfolgend aufgeführten Begriffe wie folgt zu verstehen: 1. die Begriffe teilnehmender Mitgliedstaat r haben dieselbe Bedeutung wie in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ( 1 ); 2. Euro-Währungsgebiet : das Wirtschaftsgebiet der teilnehmenden die EZB; 3. Eurosystem : die NZBen der teilnehmenden die EZB; 4. der Begriff Kreditinstitut hat dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt I.2 von Teil 1 des Anhangs I der Verordnung EZB/2001/ 13. Artikel 2 Konsolidierte Bilanz des MFI-Sektors Ableitung von Stromgrößen M2 B (1) Die NZBen erstellen melden zwei aggregierte Bilanzen der Teilsektoren Zentralbank sonstige MFI ihres jeweiligen Mitgliedstaats gemäß der Verordnung EZB/2001/13. In den in Anhang I enthaltenen Vergleichstabellen für die Geld- Bankenstatistik werden insbesondere die für die Zentralbankbilanz erforderlichen Daten näher definiert. Für statistische Berichtszwecke leitet die EZB Daten aus ihrer eigenen Bilanz ab, die den Daten entsprechen, die die NZBen aus ihren eigenen Bilanzen ableiten. Gemäß dem in Anhang II vorgesehenen Verfahren überprüfen die NZBen, die ihre jeweiligen Bilanzen erstellen, regelmäßig die Übereinstimmung der für statistische Zwecke erstellten, aggregierten Bilanz des Eurosystems zum Monatsende mit dem Wochenausweis des Eurosystems melden der EZB regelmäßig das Ergebnis ihrer Überprüfung. Bei der Erstellung ihrer eigenen Bilanz wendet die EZB dasselbe Verfahren an. Diese statistischen Daten werden gemäß dem Zeitplan gemeldet, den die EZB jährlich festlegt den NZBen jedes Jahr bis Ende September mitteilt. (2) Soweit vorhanden, melden die NZBen gemäß der Aufstellung der Bilanzpositionen in Anhang IV weitere statistische Daten über von MFI ausgegebenes E-Geld. Mindestens zweimal im Jahr werden monatliche Daten an die EZB übermittelt. Die EZB identifiziert dokumentiert jährlich in Zusammenarbeit mit den NZBen die Merkmale von E-Geld-Systemen in der EU, die Verfügbarkeit der entsprechenden statistischen Daten die zur Aufbereitung dieser Daten angewandten Methoden. (3) Die NZBen melden gemäß den Anhängen V VI Bilanzdaten über den Sektor der Kreditinstitute sowie sonstige strukturelle Indikatoren, so dass die EZB eine makroprudenzielle Analyse des europäischen Bankensektors sowie der strukturellen Entwicklungen innerhalb desselben durchführen kann. (4) M1 Für die Berechnung der monetären Aggregate melden die NZBen gemäß Anhang VII statistische Daten über vom Zentralstaat entgegengenommene Einlagen sowie dessen Bargeld- Wertpapierbestände, wobei diese Daten die gemäß der Verordnung EZB/2001/13 zu meldenden statistischen Daten ergänzen dieselbe Berichtsfrequenz Vorlagefrist haben wie die letztgenannten Daten. ( 1 ) ABl. L 318 vom , S. 8.

6 2003O0002 DE B M1 B (5) Soweit weitere statistische Daten vorhanden sind, die auch auf bestmöglichen Schätzungen beruhen können, oder soweit die betreffende wirtschaftliche Tätigkeit in monetärer Hinsicht von Bedeutung ist, melden die NZBen diese Daten gemäß der in Anhang IX enthaltenen Aufstellung nachrichtlicher en, wobei diese Daten die gemäß der Verordnung EZB/2001/13 zu meldenden Daten ergänzen dieselbe Berichtsfrequenz Vorlagefrist haben wie die letztgenannten Daten. Die EZB identifiziert dokumentiert in Zusammenarbeit mit den NZBen die Verfügbarkeit der entsprechenden statistischen Daten sowie die zur Aufbereitung dieser Daten angewandten Methoden. (5a) Wenn in Bezug auf die n 3 4 in Teil 2 des Anhangs I der Verordnung EZB/2001/13 Daten in Bezug auf mit dem Symbol # gekennzeichnete Felder nicht gemeldet werden, werden die Daten gemäß den in Anhang VIII festgelegten Vorgaben gemeldet. (6) Damit die EZB Stromgrößenstatistiken über monetäre Aggregate ihre bilanziellen Gegenposten ableiten kann, melden die NZBen statistische Daten gemäß Anhang X. (7) Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen der NZBen gegenüber dem IWF können die NZBen beschließen, über die EZB zusätzliche Geld- Bankenstatistiken an den IWF zu übermitteln. Diese Statistiken die entsprechenden Berichtsvorschriften sind in Anhang XI aufgeführt. (8) Die NZBen veröffentlichen keine nationalen Beiträge zu den monatlichen monetären Aggregaten des Euro-Währungsgebiets, bevor diese Aggregate nicht von der EZB veröffentlicht worden sind. Wenn die NZBen solche Daten veröffentlichen, so stimmen diese mit den Daten überein, die für die zuletzt veröffentlichten Aggregate des Euro- Währungsgebiets verwendet wurden. Bei der Wiedergabe der von der EZB veröffentlichten Aggregate des Euro-Währungsgebiets lassen die NZBen besondere Sorgfalt walten. (9) Soweit statistische Daten über die Veräußerung/Übertragung von MFI-Krediten an Dritte (Verbriefung von Krediten in Wertpapierform) vorhanden sind, die auch auf bestmöglichen Schätzungen beruhen können, melden die NZBen diese Daten gemäß Anhang XII. (10) Soweit erforderlich, übermitteln die NZBen Korrekturen an die EZB gemäß den Vorgaben des Anhangs XIII. (11) Die erforderlichen statistischen Daten werden der EZB in einer Form gemeldet, die den Anforderungen des Anhangs XIII entspricht. In diesem Anhang wird darüber hinaus die Form erläutert, in der die EZB statistische Daten an die NZBen rückübermittelt. (12) Wenn die NZBen kleinen MFI eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung EZB/2001/13 gewähren, führen die NZBen zur Sicherung der Qualität der MFI-Bilanzstatistik des Euro- Währungsgebiets bei der Aufbereitung der monatlichen vierteljährlichen, der EZB gemeldeten MFI-Bilanzdaten gemäß Anhang XIV eine Hochrechnung auf einen Deckungsgrad von 100 % hinsichtlich derjenigen MFI durch, denen eine Ausnahmeregelung gewährt wurde. Artikel 3 Statistik über die Mindestreservebasis pauschale Abzüge von der Mindestreservebasis (1) Zur regelmäßigen Erstellung der Statistik über die Mindestreservebasis melden die NZBen der EZB statistische Daten gemäß Anhang XV.

7 2003O0002 DE B (2) M1 Zur Überprüfung der Richtigkeit der gegenwärtigen pauschalen Abzüge von der Mindestreservebasis, die Kreditinstitute für die Summe der ausgegebenen Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung EZB/2003/9 vom 12. September 2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht ( 1 ) vornehmen können, nimmt die EZB monatlich Berechnungen vor, die auf statistischen Daten zum Monatsende beruhen, die Kreditinstitute gemäß der Verordnung EZB/2001/13 an die NZBen übermitteln. Die NZBen berechnen die erforderlichen Aggregate gemäß Anhang XVI melden diese der EZB. Artikel 4 Liste der MFI für statistische Zwecke Um sicherzustellen, dass die Liste der MFI für statistische Zwecke korrekt aktuell bleibt, melden die NZBen Aktualisierungen dieser Liste gemäß Anhang XVII. Artikel 5 Bilanzdaten über SFI Zur regelmäßigen Erstellung der Statistik über die Tätigkeit von gebietsansässigen SFI durch die EZB melden die NZBen, soweit vorhanden, statistische Daten gemäß Anhang XVIII. Artikel 6 Wertpapieremissionen Zur regelmäßigen Erstellung der Wertpapieremissionsstatistik durch die EZB, die alle Emissionen von n des Euro-Währungsgebiets in beliebiger Währung sowie alle inländischen internationalen Emissionen in Euro weltweit umfasst, melden die NZBen, soweit vorhanden, statistische Daten gemäß Anhang XIX innerhalb einer Frist von fünf Wochen nach Ablauf des Referenzmonats. Artikel 7 Statistik über MFI-Zinssätze M2 (1) Zur regelmäßigen Erstellung der Statistik über MFI-Zinssätze durch die EZB melden die NZBen statistische Daten gemäß Anhang XX. Diese statistischen Daten werden gemäß dem Zeitplan gemeldet, den die EZB jährlich festlegt den NZBen jedes Jahr bis Ende September mitteilt. M1 B Artikel 8 Qualität der statistischen Daten Unbeschadet des Rechts der EZB zur Überprüfung statistischer Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 der Verordnung EZB/ 2001/13 überwachen gewährleisten die NZBen die Qualität Zuverlässigkeit der statistischen Daten, die der EZB zur Verfügung gestellt werden. ( 1 ) ABl. L 250 vom , S. 10.

8 2003O0002 DE B Artikel 9 Übermittlungsbestimmungen Die NZBen verwenden für die elektronische Übermittlung der von der EZB benötigten statistischen Daten die vom ESZB bereitgestellten Einrichtungen, die auf dem Telekommunikationsnetz ESCB-Net beruhen. Für diesen elektronischen Austausch statistischer Daten wird das statistische Nachrichtenformat verwendet, das vom Ausschuss für Statistik als Standardformat festgelegt wird. Ungeachtet dieser Bestimmung können jedoch als Ausweichlösung mit Zustimmung der EZB auch andere Medien zur Datenübermittlung verwendet werden. Artikel 10 Vereinfachtes Änderungsverfahren Unter Berücksichtigung der des Ausschusses für Statistik ist das Direktorium der EZB befugt, technische Änderungen der Anhänge dieser Leitlinie vorzunehmen, wenn durch diese Änderungen weder der zugre liegende konzeptionelle Rahmen verändert noch die Berichtslast der Berichtspflichtigen in den berührt wird. Artikel 11 Aufhebung Die Leitlinie EZB/2002/5 vom 30. Juli 2002 wird aufgehoben. Artikel 12 Schlussbestimmungen Diese Leitlinie ist an die NZBen der teilnehmenden gerichtet. Diese Leitlinie tritt am 11. Februar 2003 in Kraft. Diese Leitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

9 2003O0002 DE B ANHANG I VERGLEICHSTABELLEN FÜR DIE GELD- UND BANKENSTATISTIK M2 B Die nationalen Zentralbanken (NZBen) die Europäische Zentralbank (EZB), die ihre eigenen bilanzstatistischen Daten aufbereiten, verwenden die folgenden Vergleichstabellen, um regelmäßig die Konsistenz der zu statistischen Zwecken erstellten aggregierten Bilanz des Eurosystems zum Monatsende mit den zu Rechnungslegungs- Liquiditätsmanagementzwecken erstellten Tagesausweisen zu überprüfen. Diese statistischen Daten werden gemäß dem Zeitplan gemeldet, den die EZB jährlich festlegt den NZBen jedes Jahr bis Ende September mitteilt. Die Vergleichstabellen stellen eine genaue Beziehung her zwischen den en der zu Rechnungslegungszwecken erstellten Bilanzen den en, die zu statistischen Zwecken gemeldet werden. Die Vergleichstabellen liefern eine Richtschnur für die monatlichen vierteljährlichen statistischen Anforderungen. Sie werden durch Zusatztabellen ergänzt, die eine weitere Abstimmung der zu Rechnungslegungszwecken erstellten Bilanzen mit den zu statistischen Zwecken erstellten Bilanzen ermöglichen. Im Hinblick auf snummer, Aufgliederung enthält die linke Seite der Vergleichstabellen alle Felder der n 1, 2, 3 4 des Anhangs I der Verordnung EZB/2001/13 vom 22. November 2001 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute ( 1 ), geändert durch die Verordnung EZB/2002/8 ( 2 ). Auf der rechten Seite der Vergleichstabellen werden die Rechnungslegungspositionen nach Nummer, gewünschter Aufgliederung für jedes dieser Felder angegeben. Bestimmte Bilanzpositionen der Verordnung EZB/2001/13 finden auf die Bilanzen der EZB der NZBen keine Anwendung (in den betreffenden Feldern wird nicht zutreffend angegeben). Die Zusatztabellen sind den n 1, 2, 3 4 der Verordnung EZB/2001/13 nachgebildet. Jedes Feld dieser n enthält die Nummer der entsprechenden Rechnungslegungsposition. Bei der Aufbereitung der statistischen Daten wenden die NZBen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen die harmonisierten Rechnungslegungsvorschriften der Leitlinie EZB/2002/10 vom 5. Dezember 2002 über die Rechnungslegungsgrsätze das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken an. Es wird erwartet, dass die Hauptausnahme darin besteht, dass die NZBen ihre Wertpapierportfolios monatlich anstatt wie zu Rechnungslegungszwecken erforderlich vierteljährlich neubewerten müssen. Eine weitere Ausnahme besteht darin, dass zu statistischen Zwecken die Rechnungslegungspositionen 9.5 sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto) 10.4 sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto) auf Bruttobasis gemeldet werden müssen. Umgekehrt wird die 14 Ausgleichsposten aus Neubewertung zu Rechnungslegungszwecken auf Bruttobasis gemeldet (nicht realisierte Verluste unterfallen der 11 sonstige Aktiva ), während sie zu statistischen Zwecken auf Nettobasis ausgewiesen wird. ( 1 ) ABl. L 333 vom , S. 1. ( 2 ) ABl. L 330 vom , S. 29.

10 B VERGLEICHSTABELLE FÜR DIE GELD- UND BANKENSTATISTIK (monatliche Daten) PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit 8 Bargeldumlauf 1 Banknotenumlauf 9 Einlagen (alle Währungen) Inland MFI 2.1 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) 2.2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Einlagefazilität 2.3 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Termineinlagen 2.4 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 2.5 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Verbindlichkeiten aus Margenausgleich 3 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro- Währungsgebiet 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währ- Inland Inland Inland Inland Inland Inland Inland 2003O0002 DE

11 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz 9 Einlagen (alle Währungen) Inland Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit 12 Passiva Inland Einlagen Alle Währungen Öffentliche ungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten 7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 10.1 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven (nur EZB- Bilanz) 10.2 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (nur Bilanzen der NZBen) 10.4 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Inland Inland Inland Inland Zentralstaat 5.1 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet Einlagen von öffentlichen n Inland Inland 9 Einlagen (alle teil- MFI 2.1 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpoliti- teil- Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit MFI 7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 12 Passiva Inland Einlagen Alle Währungen Zentralstaat Zentralstaat Zentralstaat 2003O0002 DE

12 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit Währungen) nehmende schen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) 2.2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Einlagefazilität nehmende teilnehmende 2.3 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Termineinlagen teilnehmende 2.4 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 2.5 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Verbindlichkeiten aus Margenausgleich 3 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro- Währungsgebiet 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten 7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet teilnehmende teilnehmende teilnehmende teilnehmende teilnehmende 10.1 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten teil- 2003O0002 DE

13 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven (nur EZB- Bilanz) nehmende 9 Einlagen (alle Währungen) 9 Einlagen (alle Währungen) teilnehmende Öffentliche 10.2 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (nur Bilanzen der NZBen) 10.4 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems teilnehmende teilnehmende 12 Passiva teilnehmende Zentralstaat 5.1 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet Einlagen von öffentlichen n 7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet teilnehmende teilnehmende 12 Passiva teilnehmende Übrige Welt 6 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets 8.1 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets Einlagen, Guthaben sonstige Verbindlichkeiten Einlagen Einlagen Alle Währungen MFI Alle Währungen Zentralstaat Zentralstaat Zentralstaat 2003O0002 DE

14 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit 8.2 Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus II 12 Passiva Übrige Welt Einlagen Alle Währungen 9 Einlagen (alle Währungen) 9e Einlagen (Euro) Übrige Welt Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) 6 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets 8.1 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets Einlagen, Guthaben sonstige Verbindlichkeiten 8.2 Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus II 12 Passiva Übrige Welt Einlagen Alle Währungen Inland MFI 2.1 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) 2.2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Einlagefazilität 2.3 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Inland Inland Inland Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) 2003O0002 DE

15 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit Termineinlagen 2.4 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen Inland 2.5 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Verbindlichkeiten aus Margenausgleich Inland 3 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro- Währungsgebiet Inland 9e Einlagen (Euro) teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten 10.1 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven (nur EZB- Bilanz) 10.2 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (nur Bilanzen der NZBen) 10.4 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems Inland Inland Inland Inland 12 Passiva Inland Einlagen Euro MFI 2.1 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditin- teilnehmende 2003O0002 DE

16 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit stituten im Euro-Währungsgebiet Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) 2.2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Einlagefazilität 2.3 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Termineinlagen 2.4 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 2.5 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet Verbindlichkeiten aus Margenausgleich 3 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro- Währungsgebiet 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten 10.1 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven (nur EZB- Bilanz) teilnehmende teilnehmende teilnehmende teilnehmende teilnehmende teilnehmende teilnehmende 10.2 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten teil- 2003O0002 DE

17 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen (nur Bilanzen der NZBen) 10.4 Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems nehmende teilnehmende 12 Passiva teilnehmende Einlagen Euro MFI 9.1e Täglich fällig Inland 9.1e Täglich fällig Inland 9.1e Täglich fällig Inland Öffentliche öffentliche Finanzintermediäre 5.1 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet Einlagen von öffentlichen n Inland Täglich fällig 12 Passiva Inland Täglich fällig Inland Täglich fällig 12 Passiva Inland Täglich fällig 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Inland Täglich fällig 12 Passiva Inland Täglich fällig Euro Euro Euro 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Finanzintermediäre öffentliche öffentliche Finanzinterme- 2003O0002 DE

18 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit diäre 9.1e Täglich fällig Inland Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Inland Täglich fällig 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Versicherungsgesellschaften Pensionskassen 9.1e Täglich fällig Inland 9.1e Täglich fällig Inland Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Private 12 Passiva Inland Täglich fällig Inland Täglich fällig 12 Passiva Inland Täglich fällig 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Inland Täglich fällig 12 Passiva Inland Täglich fällig Euro Euro Euro Private Gebi- etsan- Versicherungsgesellschaften Pensionskassen 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Private 2003O0002 DE

19 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit sässige 9.1e Täglich fällig teilnehmende Öffentliche öffentliche 5.1 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet Einlagen von öffentlichen n teilnehmende Täglich fällig öffentliche 12 Passiva teilnehmende Täglich fällig Euro öffentliche 9.1e Täglich fällig teilnehmende 9.1e Täglich fällig teilnehmende 9.1e Täglich fällig teilnehmende Finanzintermediäre Versicherungsgesellschaften Pensionskassen 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende Täglich fällig Täglich fällig Täglich fällig Täglich fällig Täglich fällig Euro Euro Finanzintermediäre Finanzintermediäre Versicherungsgesellschaften Pensionskassen 2003O0002 DE

20 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit 12 Passiva teilnehmende Täglich fällig Euro Versicherungsgesellschaften Pensionskassen 9.1e Täglich fällig teilnehmende Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende Täglich fällig Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften 12 Passiva teilnehmende Täglich fällig Euro Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften 9.1e Täglich fällig teilnehmende 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit Inland Inland Öffentliche Private öffentliche Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende 5.1 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet Einlagen von öffentlichen n Inland Täglich fällig Täglich fällig Mit vereinbarter Laufzeit 12 Passiva Inland Mit vereinbarter Laufzeit 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlich- Inland Mit vereinbarter Euro Euro Private Private öffentliche öffentliche Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 2003O0002 DE

21 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit keiten Laufzeit 12 Passiva Inland Mit vereinbarter Laufzeit Euro Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit Inland Inland Inland Finanzintermediäre Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Inland Mit vereinbarter Laufzeit 12 Passiva Inland Mit vereinbarter Laufzeit 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Inland Mit vereinbarter Laufzeit 12 Passiva Inland Mit vereinbarter Laufzeit 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Inland Mit vereinbarter Laufzeit 12 Passiva Inland Mit vereinbarter Laufzeit Euro Euro Euro Finanzintermediäre Finanzintermediäre Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften 9.2e Mit verein- Inland Nich- Private Haus- Nach Laufzeit 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Inland Mit Private Haus- Nach Lauf- Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 2003O0002 DE

22 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit barter Laufzeit t-mfi halte (3 Laufzeitbänder) sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten vereinbarter Laufzeit 12 Passiva Inland Mit vereinbarter Laufzeit Euro halte Private zeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit teilnehmende Öffentliche öffentliche Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 5.1 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet Einlagen von öffentlichen n teilnehmende Mit vereinbarter Laufzeit öffentliche Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit teilnehmende teilnehmende Finanzintermediäre Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 12 Passiva teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende Mit vereinbarter Laufzeit Mit vereinbarter Laufzeit Mit vereinbarter Laufzeit Mit vereinbarter Laufzeit Mit vereinbarter Laufzeit Euro Euro Euro öffentliche Finanzintermediäre Finanzintermediäre Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 2003O0002 DE

23 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit teilnehmende Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende Mit vereinbarter Laufzeit Mit vereinbarter Laufzeit Euro Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit 9.2e Mit vereinbarter Laufzeit teilnehmende teilnehmende Inland Inland 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist Öffentliche Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Private öffentliche Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Mit vereinbarter Laufzeit Mit vereinbarter Laufzeit Mit vereinbarter Laufzeit Mit vereinbarter Laufzeit Euro Euro Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Private Private Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (3 Laufzeitbänder) 2003O0002 DE

24 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit Inland 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist Finanzintermediäre Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Inland 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist Gebietsansässig Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Inland 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nicht zutreffend Nicht zutreffend 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist Inland teilnehmende teilnehmende teilnehmende teilnehmende 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist Öffentliche Private öffentliche Finanzintermediäre Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend 9.3e Mit verein- teil- Nich- Nichtfinan- Nach Laufzeit Nicht Nicht zutreffend 2003O0002 DE

25 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit nehmende t-mfi barter Kündigungsfrist zielle Kapitalgesellschaften (2 Laufzeitbänder) zutreffend 9.3e Mit vereinbarter Kündigungsfrist teilnehmende Private Nach Laufzeit (2 Laufzeitbänder) Nicht zutreffend Nicht zutreffend 9.4e Repogeschäfte Inland 9.4e Repogeschäfte Inland 9.4e Repogeschäfte Inland 9.4e Repogeschäfte Inland Öffentliche öffentliche Finanzintermediäre Versicherungsgesellschaften Pensions- 5.1 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet Einlagen von öffentlichen n Inland Repogeschäfte Inland 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Repogeschäfte Inland 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Repogeschäfte Inland Euro Euro 12 Passiva Inland Repogeschäfte 12 Passiva Inland Repogeschäfte 12 Passiva Inland Repogeschäfte öffentliche öffentliche Finanzintermediäre Finanzintermediäre 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlich- Repogeschäfte Versicherungsgesellschaften Pensions- 2003O0002 DE

26 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit kassen keiten kassen 12 Passiva Inland Repogeschäfte Versicherungsgesellschaften Pensionskassen 9.4e Repogeschäfte Inland Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Inland 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Repogeschäfte Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Euro 12 Passiva Inland Repogeschäfte Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften 9.4e Repogeschäfte Inland 9.4e Repogeschäfte teilnehmende 9.4e Repogeschäfte teilnehmende Öffentliche Private öffentliche Inland 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten Repogeschäfte 5.1 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet Einlagen von öffentlichen n teilnehmende 12 Passiva teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende Repogeschäfte Repogeschäfte Euro Euro 12 Passiva Inland Repogeschäfte Repogeschäfte Private Private öffentliche öffentliche 2003O0002 DE

27 B PASSIVA Bestandsgrößen Vergleichstabelle für die Geld- Bankenstatistik. Gegenüberstellung nach en Verordnung EZB/2001/13 Anhang I 1 Ausweisformat für die zu Rechnungslegungszwecken erstellte Bilanz Aufgliederung Sektor Teilsektor Laufzeit Gebietsansässigkeit Gebietsansässigkeit Weitere Aufgliederung Art Währung Sektor Teilsektor Laufzeit 12 Passiva teilnehmende Euro Repogeschäfte 9.4e Repogeschäfte teilnehmende Finanzintermediäre 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende Repogeschäfte Euro Repogeschäfte Finanzintermediäre Finanzintermediäre 9.4e Repogeschäfte teilnehmende 9.4e Repogeschäfte teilnehmende 9.4e Repogeschäfte teilnehmende Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Private 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende 12 Passiva teilnehmende 5.2 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sonstige Verbindlichkeiten teilnehmende Repogeschäfte Euro Euro Euro 12 Passiva teilnehmende Repogeschäfte Repogeschäfte Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Repogeschäfte Versicherungsgesellschaften Pensionskassen Repogeschäfte Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Repogeschäfte Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Private Private 2003O0002 DE

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