INFO. Anregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt

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1 INFO Anregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt ECOVIS Ausgabe 2/2006 Sicher auf Vorsorge-Kurs Um sich eine ausreichende Altersversorgung zu sichern, müssen Unternehmer ihre Vorsorge insolvenzfest und flexibel gestalten. EDITORIAL Liebe Leserinnen und Leser, Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst, dass ihre Altersvorsorge auf tönernen Füßen steht, weiß Ecovis-Steuerberater Michael Sabisch. Denn sie setzen für ihre Alterssicherung zu stark auf das eigene Unternehmen vor allem auf die erwarteten Erlöse aus einem späteren Verkauf, aber auch betriebliche Pensionszusagen. Beide Säulen können jedoch ins Wanken geraten, wenn sich das Unternehmen oder sein Marktumfeld schlechter entwickelt als angenommen. So ist es heute in vielen Branchen sehr schwierig geworden, zum gewünschten Zeitpunkt etwa mit 65 einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. In manchen Fällen lässt sich überhaupt kein Käufer finden. Dazu kommt das Risiko, dass das im Unternehmen gebundene Vermögen schon früher in einer Krise dahinschmilzt oder bei einer Insolvenz sogar ganz verloren geht. Ein noch größeres Vorsorgerisiko tragen Inhaber von Einzelunternehmen und Teilhaber von Personengesellschaften. Weil sie mit ihrem gesamten Vermögen haften, ist im Insolvenzfall auch ihre private Altersversorgung bedroht. Da hilft, so Michael Sabisch, eigentlich nur eine Umwandlung in eine GmbH oder GmbH & Co. KG. Aber auch eine Pensionszusage, die sich der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH geben lässt, ist nicht von vornherein insolvenzsicher. In dieser Hinsicht gefährlich ist es zum Beispiel, die Pensionszusagen nur durch Rückstellungen in der Firmenbilanz abzusichern. Auch vom Pensionssicherungsverein (PSV), der im Insolvenzfall die Betriebsrenten der Mitarbeiter übernimmt, hat ein geschäftsführender Gesellschafter nichts zu erwarten, wenn er wie meist bei kleineren GmbHs mehr als 50 Prozent des Stammkapitals oder der Stimmrechte hält. Denn für den PSV gilt er dann nicht als Arbeitnehmer, sondern als Unternehmer. Auch die Rückdeckung durch eine Lebensversicherung reicht allein nicht aus, um die Betriebsrente für den Gesellschafter-Geschäftsführer vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen, der dann die Zusage widerrufen und die Versicherung verwerten kann. Wirklich insolvenzfest ist die Pensionszusage nur, wenn die GmbH der zu sichernden Person, also dem Unternehmer, das unwiderrufliche Bezugsrecht für die Lebensversicherung überträgt, betont Dr. Tobias Schulze, Rechtsanwalt bei Ecovis. Doch selbst bei insolvenzsicher rückgedeckten Pensionszusagen lauert noch ein zweites, wirt- die Rente ist sicher, lautete das Credo des früheren Bundesarbeitsministers Norbert Blüm. Inzwischen wissen wir, dass er sich geirrt hat, zumindest was die Höhe des gesetzlichen Alterseinkommens angeht. Mit dem Glauben Credo kommt bekanntlich von dem lateinischen Verb für glauben ist es so eine Sache. Zwar sagt das Sprichwort, der Glaube könne Berge versetzen. Versorgungslücken füllen kann er aber nicht. Insofern tut auch jeder Unternehmer gut daran, bei seiner Altersvorsorge nicht darauf zu vertrauen, dass ihm der spätere Verkauf oder die Verpachtung seiner Firma oder Praxis ein angenehmes Leben im Alter sichern wird. Da ist es doch besser, der oft ernüchternden Realität ins Auge zu blicken und seine Altersvorsorge rechtzeitig auf ein breiteres Fundament zu stellen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Titelthema. Kurz und Bündig 3 Saisonarbeitskräfte: Ernte mit Hindernissen 4 Schadensfall im Ehrenamt: Haftung von Vereinsvorständen 5 INHALT Umsatzsteuererhöhung: Rechtzeitig gegensteuern 6 Haftungsrisiken: Zeitbomben aus zweiter Hand 7 Fallstudie: Krisenmanagement 8 Recht & Steuern: Eigentumsvorbehalte beachten 9 Betrieb & Praxis: Neue Regelungen für Ärzte 10 Kurz & Bündig 11 In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, dass Sie, weil gut vorbereitet, mit Zuversicht in die Zukunft blicken können. Ihre Ecovis-Kanzlei

2 Betrieb & Praxis Altersvorsorge Thema Rentenbesteuerung Seit 2005 werden Rentenzahlungen im Alter stärker besteuert. Dafür wurden die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen erhöht. Wenn Sie mehr über die steuerlichen Auswirkungen und Möglichkeiten wissen wollen, die sich daraus für Sie ergeben, berät Ihr Ecovis- Steuerberater Sie gern. Entwarnung für GmbH-Inhaber Entgegen einem Urteil des Bundessozialgerichts (ECOVIS INFO1/06) bleiben Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Regelfall auch weiterhin von der Rentenversicherungspflicht verschont. Das hat die deutsche Rentenversicherung beschlossen; eine gesetzliche Klarstellung soll folgen. schaftliches und steuerliches Problem: Weil die Lebenserwartung steigt und die Renditen der Lebensversicherungen rückläufig sind, reicht am Ende das angesparte Kapital oft nicht aus, um die zugesicherte Rente zu zahlen zum Beispiel wenn die Zusage vor zehn Jahren gegeben wurde und der Bezug in 20 Jahren beginnt, erklärt Dr. Schulze.Das heißt: Entweder muss die GmbH nachschießen, um die Lücke zu schließen, oder der geschäftsführende Gesellschafter auf einen Teil des monatlichen Pensionsanspruchs verzichten und nicht nur das: Was die GmbH dadurch an Kapitaleinzahlungen spart, muss er, so Michael Sabisch, privat versteuern. Dazu kommt, dass Pensionszusagen, die das Unternehmen belasten, auch bei einem Verkauf hinderlich sein oder den Preis drücken können. Wegen all dieser Unsicherheiten rät Sabisch seinen Klienten deshalb, mit neuen Pensionszusagen eher vorsichtig zu sein und sie stärker zur Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit zu nutzen und für die Altersvorsorge auf Beitrags- statt auf Rentenzusagen zu setzen. Eine flexiblere Möglichkeit der Altersversorgung bietet das Modell der Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung). Dabei entscheidet sich der GmbH-Geschäftsführer, dass ein Teil seiner noch Viele Unternehmer setzen bei ihrer Altersvorsorge zu stark auf den späteren Verkaufserlös ihres Unternehmens. Michael Sabisch, Steuerberater bei Ecovis nicht fälligen Barbezüge nicht sofort, sondern erst später als Altersversorgung ausgezahlt wird. Diese wird in der Regel durch eine Kapitallebensversicherung mit unwiderruflicher Bezugsberechtigung rückgedeckt. Der Vorteil: Die aufgeschobenen Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers können steuerfrei und auch sozialabgabenfrei angesammelt, verzinst und von der aktiven Phase ins Rentenalter verlagert werden, in dem die Steuerbelastung in der Regel deutlich geringer ist. Das Deferred- Compensation-Modell eignet sich besonders zur Anlage von leistungsund erfolgsabhängigen Vergütungsteilen, wie etwa Tantiemen, weil der Unternehmer frei entscheiden kann, wann er wie viel in eine Altersversorgung umwandelt, und damit keiner Einzahlungsverpflichtung über Jahrzehnte unterliegt. Auch bei der privaten Vorsorge von Unternehmern sieht Silke Grieger, Steuerberaterin bei Ecovis, noch Optimierungsbedarf: Flexibilität ist hier ein ganz wichtiges Kriterium. Deshalb sollte man nicht nur auf Lebensversicherungen und Immobilien setzen, sondern auch Anlageformen wie Investmentfonds und Fondssparpläne berücksichtigen, die sich leichter auflösen lassen etwa wenn das Unternehmen Geld benötigt. Sobald es der Firma besser geht, sollte man die Versorgungslücke wieder schließen. WAS WIR IHNEN BIETEN KÖNNEN Die Basis: Keine Unternehmer-Vorsorge ohne Vermögensplanung Um zu klären, ob die vorhandenen Vorsorgeansätze ausreichen und optimal auf die individuelle Situation abgestimmt sind, ist es unumgänglich, sich zunächst einen vollständigen Überblick über das gesamte Vermögen einschließlich aller Renten- und Vorsorgeansprüche zu verschaffen. Während das beim betrieblichen Vermögen dank Bilanz und betriebswirtschaftlichen Auswertungen meist kein Problem ist, geht die Übersicht über die verschiedenen privaten Vermögensobjekte von Lebensversicherungen über Wertpapiere bis zu Immobilien leicht verloren, weiß Ecovis-Steuerberaterin Silke Grieger. Aber auch für diesen privaten Bereich ist es möglich, die Entwicklung von Vermögen, Liquidität und Steuerbelastung ganzheitlich bis auf 40 Jahre Sicht zu planen. Dabei lassen sich auch verschiedene Entscheidungsalternativen, zum Beispiel Betriebsverkauf oder -verpachtung und Immobilienanschaffung /-verkauf, durchrechnen und vergleichen. Eine fundierte Vermögensanalyse besteht aus drei Schritten: 1. Vermögensbilanz: Darin werden alle Vermögensbestandteile gruppenweise mit ihrem aktuellen Wert erfasst (Betriebsvermögen als Ergebnis des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten) und ihnen die privaten Verbindlichkeiten ebenfalls summarisch gegenübergestellt. Daraus lässt sich ablesen, wie hoch das Nettovermögen ist und wie es sich gegenüber dem Vorjahr verändert hat. 2. Vermögensübersicht: Hier werden den einzelnen Vermögensgegenständen die zugehörigen Schulden direkt gegenübergestellt sowie die entsprechenden Einund Auszahlungen ermittelt. So lässt sich zum Beispiel feststellen, ob sich eine vermietete Immobilie wirklich rechnet oder ein Zuschussobjekt ist. 3. Vermögensplanung: Dabei werden für die nächsten zwölf Monate bzw. zehn Jahre die privaten Zahlungsein- und -ausgänge prognostiziert und ermittelt, ob die Summe der erwarteten Einkünfte reicht, um die laufenden Ausgaben sowie Darlehensverpflichtungen (Tilgung und Zinsen) zu decken. 2

3 Kurz & Bündig KURZ GEMELDET Fahrtenbuch statt Excel-Datei oder Zettelsammlung Wenn Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellt bekommen, wird der geldwerte Vorteil regelmäßig nach der Ein-Prozent-Bruttolistenpreisregelung ermittelt. Alternativ können auch die für die Privatnutzung entfallenden anteiligen Kosten angesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufwendungen, die für das Fahrzeug entstehen, mit Belegen und das Verhältnis der dienstlichen Fahrten zu den Privattouren durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Der Bundesfinanzhof formulierte dazu einige Regeln: Über die Fahrten müssen vollständige und fortlaufende Aufzeichnungen (inklusive der Angabe des Gesamtkilometerstands) geführt werden. Die Zahlen müssen in einem Buch notiert werden, lose Zettel werden nicht anerkannt. Streichungen oder Ergänzungen im Fahrtenbuch müssen deutlich erkennbar sein. Auch bei der Nutzung von Tabellenkalkulationsprogrammen ist Vorsicht geboten. Die Ergebnisse von Daten, die mittels des Programms MS Excel erzeugt wurden, können nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nur dann als ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch gesehen werden, wenn nachträgliche Änderungen an der ursprünglich erstellten Datei ausgeschlossen sind oder durch die Software dokumentiert werden. Günstig arbeiten unterm Dach Wenn selbständige Unternehmer so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen, können 20 Prozent der Aufwendungen aber höchstens 600 Euro von der Einkommenssteuerschuld abgezogen werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die gewöhnlich von den Mitgliedern das Haushalts erledigt werden etwa Fensterputzen. Für haushaltsnahe Pflegeleistungen, die beispielsweise von einem Betreuungsdienst erbracht werden, soll sich der Steuerabzug auf Euro erhöhen. Künftig Arbeitszimmer unter dem Dach eines Mehrfamilienhauses können sowohl für Eigentümer als auch für Mieter steuerliche Vorteile haben. Solange die Räume unter dem Dach nicht zur Privatwohnung im gleichen Gebäude gehören, muss das Finanzamt einem Urteil des Bundesfinanzhofs zufolge die Kosten voll als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkennen. Es darf sie nicht auf den Höchstbetrag für häusliche Arbeitszimmer von Euro pro Jahr begrenzen auch wenn sich die Hauptarbeit des Jobs gar nicht in den Zimmern unter den Dachbalken abspielt. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht im Fall eines Dozenten, der an der Universität lehrte und Bücher schrieb. Der Professor war Eigentümer eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses. Im Erdgeschoss lebte er selbst, die erste Etage hatte er vermietet und unterm Dach nutzte er eine Wohnung für seine Arbeit. Nach Ansicht der Richter gab es in dem Gebäude keine allzu große Nähe zwischen Privatwohnung und Arbeitszimmer (Az. VI R 39/04). Steuerabzug für Dienstleistungen im Privathaushalt sollen Handwerkerleistungen für Renovierungsarbeiten in selbst genutzten Wohnungen auch dann gefördert werden, wenn sie über gewöhnliche Schönheitsreparaturen hinausgehen. Beispiel: Ein Schreiner verlegt einen neuen Parkettboden. Der Steuerabzug soll 20 Prozent der Aufwendungen ohne Materialkosten betragen höchstens aber 600 Euro. Voraussetzung ist: Die Aufwendungen müssen durch Rechnungen oder Bankbelege nachgewiesen werden. Barzahlungen sind nicht begünstigt. Rentenversicherungsbeiträge keine Werbungskosten Wegen des Alterseinkünftegesetzes gilt für Gelder aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und anderer Altersvorsorgebezüge ab 2005 die nachgelagerte Besteuerung. Die Rentenversicherungsbeiträge sind aber weiter nur bis zu festen Höchstbeträgen abziehbare Sonderausgaben. Diese Regelung hält der Bundesfinanzhof für verfassungsrechtlich unbedenklich. Eine mögliche Überbesteuerung könne erst mit der Besteuerung der Rentenzuflüsse stattfinden, heißt es. Übergangsregelung für steuerfreie Abfindungen Freibeträge für Abfindungen ab Euro sind abgeschafft. Letztmals können sie für Bezahlungen geltend gemacht werden, die bis 31. Dezember 2007 dem Arbeitnehmer zufließen vorausgesetzt, der Anspruch ist bis 31. Dezember 2005 etwa durch einen Aufhebungsvertrag entstanden. Steht jemandem das Geld erst nach einem Gerichtsurteil zu, genügt die Anhängigkeit der Klage im Jahr Auch das noch Kosten für Toilettenbenutzung nicht abzugsfähig Einen Schritt zu weit gegangen ist nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts ein Lehrerehepaar bei seiner Steuererklärung. Das Paar wohnt in einem selbst genutzten Zweifamilienhaus und hat dort ein Arbeitszimmer. Beide waren der Meinung, dass die anfallenden Wassergeldkosten im häuslichen Arbeitszimmer von der Steuer abzugsfähig sind. Sie argumentierten, dass im Streitjahr eine erhöhte Toilettenbenutzung angefallen sei, weil sich beide aus beruflichen Gründen lange Zeit im Arbeitszimmer aufhalten mussten. Die spezielle Tätigkeit als Chemie- bzw. Hauswirtschaftslehrer bringe auch mit sich, dass immer wieder Gerätschaften wie Folien etc. zu Hause gesäubert werden müssten. Die Richter wiesen die Klage der Lehrer als unbegründet ab. Der Toilettenbesuch während der beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers gehöre zu den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. 3

4 Betrieb & Praxis Saisonarbeitskräfte Saisonarbeit mit Hindernissen Bürokratische Hürden können bei der Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte erheblichen Aufwand verursachen. WAS WIR IHNEN BIETEN KÖNNEN Individuelle Lösungsvorschläge zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften Prüfung der Auftragserteilung an selbständige Unternehmer Rechtliche und an den betrieblichen Voraussetzungen orientierte Prüfung des Einsatzes von Dienstund Werkverträgen Gestaltung von Vertragswerken für saisonale Beschäftigungsverhältnisse Anmeldung und Abmeldung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Abwicklung der Beiträge in die ausländische Sozialversicherung durch speziell geschulte Mitarbeiter Fachwissen zu Rechtsfragen rund um die Versicherung ausländischer Beschäftigter insbesondere auch in den Bereichen Gastronomie und Landwirtschaft Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland sind für viele Betriebe nahezu unentbehrlich geworden. Ob das nun beim Spargelstechen in der Landwirtschaft ist oder während der sommerlichen Hochsaison in der Gastronomie: Die Personalkosten können damit zielgerichtet an die jahreszeitlichen Schwankungen angepasst werden. Deutlich weniger flexibel zu handhaben ist allerdings der mit der Beschäftigung von ausländischen Aushilfskräften verbundene bürokratische Aufwand. Das gilt auch für Personal aus Polen, das den größten Teil der in Deutschland beschäftigten Saisonarbeitskräfte stellt. Seitdem das Land im Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten ist, gilt für in der Heimat als Selbständige, Landwirte oder Angestellte tätige Personen das Wohnsitzprinzip. Das heißt: Der Arbeitgeber in Deutschland muss für diese während der Saison bei ihm Beschäftigten die Beiträge in der Regel an die polnische Sozialversicherung bezahlen. Das aber ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand und häufig auch mit Verständigungsschwierigkeiten verbunden, sagt Franz Huber von Ecovis. Dazu können sprachliche Probleme ebenso beitragen wie die nicht vertrauten Regeln des ausländischen Sozialversicherungssystems. Deutsche Landwirte und Gastronomen müssen deshalb mit einem hohen zeitlichen Aufwand für An- und Abmeldung sowie für die Abwicklung der Beitragszahlungen rechnen. Nicht selten können allein schon für die Beantwortung von Fragen oder die Zuteilung von Steuernummern mehrere Wochen vergehen. Das jedoch ist gerade im Zusammenhang mit der auf kurzfristiges und flexibles Agieren ausgerichteten Saisonarbeit nicht eben hilfreich. Erschwerend kommt hinzu, dass es bezüglich der Sozialversicherung im Ausland anders etwa als bei den Minijobs deutscher Arbeitnehmer und der dafür zuständigen Bundesknappschaft keine zentrale Anlaufstelle gibt. Für zusätzliche bürokratische Hürden bei der Personalbeschaffung in Zeiten saisonal bedingten Hochbetriebs sorgt seit diesem Jahr die so genannte Eckpunkteregelung. Demnach müssen mindestens zehn Prozent der Saisonarbeitskräfte aus dem deutschen Markt für Arbeitssuchende vermittelt werden. Diese Vorschrift droht vor allem in der Landwirtschaft zu ernsten Problemen zu führen. Erfahrungsgemäß nämlich verabschieden sich deutsche Saisonarbeiter relativ früh wieder von der harten Arbeit auf den Feldern. Der Landwirt ist dann gezwungen, sich mit entsprechendem Aufwand wieder um neues Personal zu kümmern. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, unbürokratische Wege zur Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte zu finden. Möglichkeiten dazu bietet die Gestaltung über Dienst- und Werkverträge, in deren Rahmen die Saisonarbeiter als freie Unternehmer tätig werden. Allerdings muss auch dabei wiederum eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften beachtet werden. Und nicht zuletzt muss der Auftraggeber prüfen, ob eine solchermaßen gestaltete Auslagerung der Beschäftigung zu seinen betrieblichen Strukturen passt. 4

5 Haftung von Vereinsvorständen Betrieb & Praxis Schadensfall im Ehrenamt Was Vereinsvorstände oft unterschätzen: Das Ehrenamt schützt nicht vor Haftung, wenn sie fahrlässig ihre Pflichten verletzen. Wenn ein eingetragener Verein zur jährlichen Mitgliederversammlung einlädt, taucht auf der Tagesordnung regelmäßig auch der Punkt Entlastung des Vorstands auf. Wenn sie erteilt wird, verzichtet der Verein darauf, Schäden geltend zu machen, die durch Handlungen des Vorstands entstanden sind und zum Zeitpunkt der Abstimmung bekannt waren (oder nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen durch den Revisor hätten bekannt sein können). Wird die Fehlhandlung erst später entdeckt, zum Beispiel weil ein Vorstandsmitglied mit gefälschten Belegen Geld aus der Kasse unterschlagen hat, kann der Verein trotz Entlastung gegen dieses Mitglied vorgehen. Grundsätzlich ist der Vorstand dem Verein gegenüber zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die daraus entstehen, dass er seine Geschäftsführungspflichten verletzt, die sich aus der Satzung, Aufträgen der Mitgliederversammlung sowie aus Gesetz und Recht ergeben. Zum Beispiel muss der Vorstand die Differenz zahlen, wenn er ein Vereinslokal für Euro pro Monat mietet, obwohl die Mitgliederversammlung ihm ein Limit von Euro gesetzt hat. Denn im Außenverhältnis, im Beispiel gegenüber dem Vermieter, haftet der Verein mit seinem Vermögen dafür, dass Verträge eingehalten werden, die der Vorstand als gesetzlicher Vertreter im Namen des Vereins abgeschlossen hat es sei denn, der Vertragspartner hat von der Einschränkung der Vertretungsbefugnis gewusst. Der Verein unterliegt zudem der quasivertraglichen und der deliktischen Haftung: Erstere greift zum Beispiel, wenn ein Bewerber für eine Angestelltenposition auf dem Vereinsgelände einen Unfall hat und sich dabei verletzt. Deliktisch haftet der Verein beispielsweise im folgenden Fall: Ein Vorstandsmitglied soll Mitglieder einer Jugendgruppe zu einer Veranstaltung fahren, ist also amtlich tätig. Unterwegs verursacht es einen Unfall. Der geschädigte Dritte kann sich dann aussuchen, ob er diese Person oder den Verein oder beide gemeinsam in Anspruch nimmt die Schadenssumme erhält er natürlich nur einmal. Intern müssen sich der Verein und das haftende Vorstandsmitglied dann einigen, wer jeweils wie viel davon übernimmt. Die Haftungsteilung richtet sich danach, ob der Unfallverursacher vorsätzlich gehandelt hat (zum Beispiel Alkohol am Steuer) oder grobe, mittlere oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt. SCHADENSBEGRENZUNG Wie sich das Haftungsrisiko für Vereinsvorstände mindern lässt Auf jeden Fall sollte der Verein eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche Drittet abschließen. Diese können nicht nur durch aktives Handeln von Vorstandsmitgliedern oder Angestellten entstehen, sondern auch durch Unterlassen zum Beispiel durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf dem Vereinsgelände oder der Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche. Für die Organe des Vereins sollte eine Vermögensschaden- oder Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Satzung kann die Haftung des Vorstands für leichte Fahrlässigkeit ausschließen. Für wichtige Angelegenheiten, die der Vorstand nicht selbst wahrnimmt, sollte der Verein einen Vertreter nach 30 StGB bestellen. Andernfalls haftet er wegen Organisationsmangels voll für die entsprechenden Handlungen untergeordneter Personen (Verrichtungsgehilfen). 5

6 Betrieb & Praxis Umsatzsteuererhöhung Rechtzeitig gegensteuern Ab 2007 steigt der Mehrwertsteuersatz. Vorbeugende Maßnahmen helfen vor allem in der Übergangsphase, Steuern zu sparen. Trotz kritischer Stimmen hat die Bundesregierung die Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent ab dem festgesetzt. Das Niveau des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent soll beibehalten werden. Die große Koalition braucht die Steuererhöhung zum Abbau des Haushaltsdefizits, das 2007 wieder unter das im EU-Stabilitätspakt festgelegte Limit von drei Prozent des Bruttosozialprodukts sinken soll. Kritiker warnen jedoch, dass die höhere Umsatzsteuer die anspringende Konjunktur abwürgen könnte. Mit gutem Grund, denn die Steuererhöhung bringt den Bürgern nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) bis zum Jahr 2009 eine Zusatzbelastung von insgesamt 65,5 Milliarden Euro. Unter dem Motto Zeit zum Aufstehen! hatte der BdSt deshalb zu einer groß angelegten Unterschriftenaktion gegen die geplante Erhöhung aufgerufen. Die Mehrwertsteuererhöhung wird Endprodukte teurer machen und damit die Absatzchancen der Unternehmen schmälern. Einen Ausweg aus dem Dilemma könnte ein schrittweiser Übergang bringen. Eine stufenweise Anhebung der Umsatzsteuersätze würde die negativen Auswirkungen auf die Konjunktur deutlich abfedern, sagt Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstand von Ecovis. Die Bundesregierung allerdings konnte sich zu einem Umdenken bislang nicht entschließen. Aus Sicht des Steuerzahlers lohnt es sich deshalb, über mögliche Gegenmaßnahmen nachzudenken. Stark betroffen sind vor allem lokale Einzelhändler, die den höheren Umsatzsteuersatz nicht auf ihre Kunden abwälzen können. Beispiel Autohändler: Wenn dort ein Kunde im November einen Plw zum Preis von Euro bestellt, ist darin bei dem dann noch gültigen Steuersatz von 16 Prozent eine Umsatzsteuer in Höhe von Euro enthalten. Erfolgt die Lieferung des Fahrzeugs aber erst im Januar 2007, so fällt für den Händler bei einem Steuersatz von 19 Prozent eine Umsatzsteuer von Euro an. Die steuerliche Mehrbelastung von Euro kann das Autohaus jedoch vermeiden, wenn es den Wagen noch in diesem Jahr liefert. Bei späterer Lieferung aber würde selbst eine Anzahlung des Kunden noch im Jahr 2006 nichts am Sachverhalt ändern. Sinnvoller wäre es, dem Kunden für den Kauf des Fahrzeugs das gilt übrigens auch für andere relativ teure Produkte des Einzelhandels eine spätere Abzahlung in Raten anzubieten. Wird die Ware dann noch in diesem Jahr geliefert, so gilt der Steuersatz von 16 Prozent. Ab nächstem Jahr allerdings führt für Autofahrer an steuerlich bedingten Mehrkosten kaum ein Weg vorbei. Ein Liter Benzin wird allein durch die höhere Umsatzsteuer dann um drei Cent teurer. Ebenso gilt dann der höhere Steuersatz für die private Nutzung,, WORÜBER WIR REDEN SOLLTEN Können Sie als Einzelhändler für Ihre Kunden Anreize zum zeitlichen Vorziehen von Käufen in das Jahr 2006 schaffen? Wie können Bestellungen, deren Lieferung oder Leistungsausführung für 2006/2007 vorgesehen ist, umsatzsteuerlich optimiert werden? Wie lassen sich geplante Entnahmen von Unternehmensgegenständen mit Blick auf die Mehrwertsteuererhöhung am besten gestalten? Sehen Sie als Unternehmen der Baubranche bei aktuellen oder künftigen Verträgen Gestaltungsmöglichkeiten zur Vereinbarung von Teilleistungen? Planen Sie die Anschaffung eines Fahrzeugs, das Sie teilweise betrieblich und privat nutzen wollen? In welcher Form müssen Verträge über umsatzsteuerpflichtige Dauerleistungen wie etwa Grundstücksvermietungen, Leasing oder Wartungsverträge abgeschlossen und an die höheren Umsatzsteuersätze angepasst werden? 6

7 Haftungsrisiko Betrieb & Praxis betrieblicher Fahrzeuge, die so genannte Eigenverbrauchsbesteuerung. Wer ein Fahrzeug noch in diesem Jahr anschafft, kann die beim Kauf gezahlte Vorsteuer von 16 Prozent geltend machen. Der Eigenverbrauch dagegen wird ab 2007 mit 19 Prozent besteuert. Möglicher Ausweg: Die steuerliche Mehrbelastung auf den Eigenverbrauch entfällt, wenn von Beginn an lediglich der unternehmerisch genutzte Teil des Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet wird. Zusätzlicher Vorteil: Bei einem späteren Verkauf unterliegt dann auch nur der Teil des Fahrzeugs der Umsatzsteuer, der dem Unternehmen zugeordnet wurde. Für die Baubranche ist die Mehrwertsteuererhöhung mit besonderen Herausforderungen verbunden. Da die Leistung üblicherweise erst bei Abnahme durch den Bauherrn als erbracht gilt, kann schon eine Ver- zögerung um ein paar Wochen zu einer Verschiebung auf das Jahr 2007 führen. Die damit verbundene umsatzsteuerliche Mehrbelastung lässt sich jedoch verringern, wenn mehrere Teilleistungen vereinbart und diese noch vor dem übergeben und abgenommen werden. Auch monatliche Miet- oder Leasingzahlungen sind Entgelte für Teilleistungen. Die Verträge für solche Dauerleistungen müssen, sofern diese steuerpflichtig sind, ab 2007 ebenfalls an die erhöhten Umsatzsteuersätze angepasst werden. Zu beachten ist bei der Änderung dabei auch, dass die Verträge den seit geltenden Rechnungserfordernissen gerecht werden. Nur dann darf der Leistungsempfänger die für Büromieten oder beispielsweise für Software-Ratenzahlungen fällige Vorsteuer gegenüber dem Fiskus geltend machen. Zeitbomben aus zweiter Hand Haftungsrisiken in reaktivierten GmbH-Mänteln und wie Sie sich davor schützen können Wer sein Geschäft so schnell wie möglich starten will, kann den Gründungsweg abkürzen, indem er eine bereits im Handelsregister eingetragene, aber geschäftlich inaktive GmbH erwirbt. Der oder die neuen Gesellschafter müssen dann nur noch eine neue Geschäftsführung bestellen, die Satzung abändern insbesondere Geschäftszweck und Firmensitz und alle diese Änderungen im Handelsregister eintragen lassen. So weit, so gut, wenn es sich um eine echte Vorrats-GmbH handelt, die keinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat und über ein Mindeststammkapital von Euro verfügt, das in voller Höhe eingezahlt ist. Erhebliche Haftungsrisiken können jedoch vor allem auf Gesellschafter zukommen, die einen GmbH-Mantel mit geschäftlicher Vergangenheit wiederbeleben wollen. Denn bis sie diese wirtschaftliche Neugründung beim Registergericht angemeldet haben, haften sie grundsätzlich für bisher nicht bekannte Altschulden und sonstige Verbindlichkeiten der GmbH. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen aus den Jahren 2002 und 2003 entschieden. Das heißt, sie müssen die volle Differenz zwischen einer (unerkannt) bestehenden Unterbilanz und dem mindestens einzuzahlenden Kapital von Euro ausgleichen und zwar jeder entsprechend seinem Kapitalanteil. Wer eine Vorratsgesellschaft erwirbt, sollte daher unverzüglich nach der notariellen Beurkundung der Satzungsänderungen die wirtschaftliche Neugründung zum Handelsregister anmelden. Dabei ist entsprechend 7 Abs. 2, 3 GmbH-Gesetz zu versichern, dass das Stammkapital zum Anmeldungszeitpunkt zur freien Verfügung der Geschäftsführung steht. Darüber hinaus sollte der Erwerber eine Haftung der Gesellschaft für eine bestehende Unterbilanz vertraglich ausschließen. Die Anmeldung der wirtschaftlichen Neugründung kann nicht rückwirkend von der Haftung befreien. Das heißt: Wenn der GmbH-Mantel zwischen dem 7. Juli 2003, dem Tag der BGH-Entscheidung, und heute wieder aktiviert, aber die wirtschaftliche Neugründung nicht angemeldet wurde, droht weiterhin die Haftungsfalle. Auch hier gibt es Auswege, die aber komplexere Maßnahmen erfordern. Bis zur Anmeldung der wirtschaftlichen Neugründung haften die Erwerber einer inaktiven GmbH auch für nicht bekannte Altverbindlichkeiten. 7

8 Problem & Lösung Krisenmanagement Auferstanden aus der Insolvenz Durch den Einstieg eines Investors aus der Branche gelang es, die Textilveredelung Sparneck vor dem Aus zu bewahren. WAS WIR IHNEN BIETEN KÖNNEN Ist-Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens: Ist ein Einstieg grundsätzlich interessant? Detaillierte Fortführungsanalyse und Erarbeitung eines Fortführungskonzepts mit dem Management Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten (Kredite der Hausbank, Finanzierungsalternativen zum Beispiel mit Hilfe von Beteiligungsgesellschaften bei einem Management-Buy-out) Rechts- und Steuergestaltungsberatung bei der Gründung und Ausgestaltung der Erwerbergesellschaft (zum Beispiel Satzung, Geschäftsführerverträge) Unterstützung des Erwerbers bei den Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter Prüfung der Verträge bis zum Kauf Begleitendes Finanzcontrolling vom Beginn der Verhandlungen an Als das traditionsreiche Webereiunternehmen C. F. Weiss im Juni 2005 Insolvenz anmelden musste, blieb auch Rüdiger Kaiser, Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Textilveredelung Sparneck, dieser Gang nicht erspart. Dennoch war der erfahrene Textilmanager davon überzeugt, dass er mit seiner hoch qualifizierten und motivierten Mannschaft auf dem Markt als unabhängiges Färberei- und Textilausrüstungsunternehmen eine Chance hatte. Anfang Juli nahm Kaiser deshalb Kontakt mit Günter Drescher, Steuerberater bei Ecovis, auf, der mit Unterstützung weiterer Ecovis-Kanzleien als Kompetenzzentrum fungiert und über besondere Textilexpertise verfügt. Rechtzeitig zur Insolvenzeröffnung am 1. August 2005 arbeiteten die beiden zusammen mit Betriebsleiter Jörg Zeitler ein Fortführungskonzept aus, das auf Vorschlag von Drescher eine Aufspaltung in eine Produktions- und eine Vertriebsfirma vorsah. Damit, so Kaiser, können wir flexibler am Markt agieren und neue Absatzchancen nutzen. Zugleich sprach er über Branchenkontakte den thailändischen Textilunternehmer Schle Woodthanan an, der in Bangkok den vollstufigen Hersteller Satin Textiles Co. Ltd. mit rund Mitarbeitern betreibt. Außerdem holte Kaiser den Vertriebsprofi Heinz Rütten aus dem westfälischen Jüchen an Bord. Der studierte Diplom-Kaufmann Günter Drescher arbeitete Hand in Hand mit seinem Bruder Erich Drescher, der als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis insbesondere die zivil- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte bis hin zur Wirtschaftsprüfung abdeckte. Diese Komplettbetreuung ist eine Stärke von Ecovis. Als Ergebnis der Übernahmeverhandlungen mit dem industriellen Investor Woodthanan wurden am 16. Dezember 2005 drei Gesellschaften gegründet, an denen Kaiser und Rütten als Geschäftsführer auch beteiligt sind: die Produktionsfirma Textile Finishing Sparneck GmbH (TFS), die das traditionelle Veredelungsgeschäft und 48 Mitarbeiter unter Anrechnung der bisherigen Betriebszugehörigkeit übernahm; das Handelsunternehmen Pasaya GmbH, das zugekaufte Rohware bei TFS veredeln lässt und am Markt anbietet; die Satin Holding GmbH, ebenfalls in Sparneck, die Mehrheitsanteile an diesen beiden Tochterfirmen hält und am 13. Februar 2006 das Anlagevermögen der Textilveredelung Sparneck übernahm einschließlich der Grundstücke und Gebäude. Daran zeigt sich ebenso wie an den geplanten Neuinvestitionen und Innovationen, so Berater Günter Drescher, dass die neuen Investoren sich langfristig engagieren und expandieren wollen. Insgesamt vergingen von der ersten Besichtigung im September 2005 bis zur Unterschrift unter den Kaufvertrag lediglich fünf Monate laut Günter Drescher eine Rekordzeit, wenn man bedenkt, dass nicht nur die unterschiedlichen Mentalitäten, Rechts- und Steuersysteme zu berücksichtigen sind, sondern auch der Kapitaltransfer aus Thailand heraus sehr streng reguliert ist. 8

9 Auslandsgeschäft Recht & Steuern Auch Europa kennt noch Grenzen Deutsche Unternehmer müssen sich bei Auslandsgeschäften auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in den EU-Mitgliedsstaaten einstellen.,, WORÜBER WIR REDEN SOLLTEN Wie kann ich mit Blick auf die gültige Rechtslage im Staat meines ausländischen Abnehmers den Eigentumsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestalten? Worauf sollte ich bei der Vorbereitung grenzüberschreitender Geschäfte mit Eigentumsvorbehalt achten? Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um den Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht sicherzustellen? Inwiefern spielen abweichende gesetzliche Regelungen bei Importgeschäften aus EU-Ländern eine Rolle? Im grenzenlosen Europa läuft der Warenaustausch auf Hochtouren. Mehr als 60 Prozent aller Exporte werden innerhalb der Union getätigt, und nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands geht fast jedes zweite Liefergeschäft deutscher Unternehmen an Abnehmer im Europäischen Binnenmarkt. Doch auch der EU-interne Handel ist oft mit ungeahnten Risiken verbunden, die vor dem Abschluss von Verträgen entweder nicht berücksichtigt oder zumindest vernachlässigt werden. Häufige Ursache dieser Risiken sind trotz aller Harmoniebestrebungen die in vielen Bereichen noch immer deutlich unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den einzelnen Staaten. Ein unter Umständen mit schwerwiegenden Konsequenzen verbundenes Beispiel dafür ist die Regelung des Eigentumsvorbehalts. In Deutschland gilt dieser für alle an einem Kaufvertrag beteiligten Partner, darüber hinaus aber auch gegenüber Dritten. Wenn also beispielsweise der Abnehmer eine Ware bereits an einen Kunden weiterverkauft hat, kann der ursprüngliche Verkäufer sein Eigentum im Falle noch nicht erfolgter Zahlung grundsätzlich auch gegenüber diesem Kunden geltend machen. In Italien dagegen gilt der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten grundsätzlich nicht. Im Falle einer Warenversendung nach Italien hat deshalb auch ein deutscher Unternehmer nicht die Möglichkeit, seinen Eigentumsanspruch gegenüber dem zweiten Kunden durchzusetzen. Da hilft es auch nichts, dass der Eigentumsvorbehalt in der Bundesrepublik anders geregelt ist. Die dinglichen Rechte, die in Deutschland erworben wurden, dürfen nicht gegen das im Land des Warenempfängers gültige Recht ausgeübt werden, warnt Dr. Henning Kunze von Ecovis. Die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern können bei länderübergreifenden Geschäften auch unter einer ganzen Reihe weiterer Aspekte zum Tragen kommen. So ist nach deutschem Recht der Erwerb einer Sache erst mit deren Übergabe abgeschlossen. Hat das bestellende Unternehmen dagegen seinen Sitz in Italien, so kommt es schon zum Eigentumsübergang, sobald die Ware die Grenze überschritten hat. Die faktische Übergabe ist dann für den Eigentumserwerb nicht mehr ausschlaggebend. Diese unterschiedliche Rechtsauffassung kann beispielsweise dann eine wichtige Rolle spielen, wenn das Transportfahrzeug während der Fahrt in Italien einen Unfall erleidet, bei dem die Ware zerstört wird. Unerfreuliche Überraschungen der besonderen Art drohen möglicherweise all jenen, die nach dem Wiederauffinden gestohlener Güter ihr rechtmäßiges Eigentum zurückfordern. In Deutschland ist das eigentlich kein Problem: Ein deutscher Autokäufer muss, auch wenn er ohne es zu wissen und also gutgläubig Diebesgut erworben hat, dieses an den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben. Nach italienischem Recht dagegen ist der gutgläubige Erwerb auch an gestohlenen Sachen möglich. Die Crux dabei: Sowie der Erwerber ein gestohlenes Fahrzeug nach Italien transportiert hat, wird der Eigentümer von diesem sein Gefährt nicht mehr zurückfordern können. 9

10 Betrieb & Praxis MBC, Ärzte Arbeiten und nebenbei Lernen Positives Echo auf Fernstudiengang Master of Business Consulting Wer betriebswirtschaftliche Probleme im eigenen Unternehmen oder für einen Mandanten kompetent lösen kann, ist Mitarbeitern und Wettbewerbern einen entscheidenden Schritt voraus. Um sich das dafür nötige Wissen anzueignen, bieten die Hochschule Wismar und die ECOVIS-Akademie seit September 2005 den Studiengang Master of Business Consulting (MBC) an, Tom Streicher (43), Vorstand von Ecovis, ist einer von 25 Teilnehmer, die seit Beginn des Studiengangs ihren Horizont in Betriebswirtschaft erweitern, ohne sich dabei in ihrer bisherigen Arbeit besonders einschränken zu müssen. Viel Praxis, wenig Theorie Warum haben Sie sich entschlossen, den neuen Studiengang Master of Business Consulting, der von der ECOVIS-Akademie betreut wird, zu belegen? Als Diplom-Ingenieur habe ich mir im Laufe der Jahre viele betriebswirtschaftliche Kenntnisse nur nach der Methode Learning by doing angeeignet. Doch wenn man beratend tätig ist, reicht dies allein nicht aus. Da es in dem neuen Studiengang möglich ist, sich berufsbegleitend weiterzubilden, habe ich mich umgehend dazu entschlossen, diese Chance wahrzunehmen. Das Studium ist sehr anspruchsvoll und verlangt ein hohes Maß an Selbstdisziplin, um es neben einem sehr gut ausgefüllten Arbeitstag zu bewältigen. Viele Menschen denken beim Wort Studium an die Vermittlung von viel Theorie und wenig Praxis. Und mancher erinnert sich, wie er einst in der Universität tagelang Literatur suchte oder irgendwelchen Formularen hinterherlaufen musste. Wie sieht der Alltag bei Ihnen aus? Ich hatte zunächst auch diese Befürchtungen. Aber nichts davon ist eingetreten. Wir bekommen bestens aufbereitete Skripte als Pdf-Dateien oder in Papierform geliefert. Pro Semester müssen wir fünf Module erarbeiten und in jedem Bereich jeweils eine Präsenzveranstaltung in Wismar besuchen. Positiv überrascht bin ich auch von den Online- Seminaren. Ich dachte, wenn 25 Studierende 90 Minuten in einer Telefonkonferenz miteinander reden, gibt das nur Chaos. Aber das Gegenteil ist der Fall. Alles läuft sehr diszipliniert ab. In den Beschreibungen heißt es, dass der Studiengang im Gegensatz zu anderen klar am Mittelstand orientiert ist. Wie ist Ihr Eindruck? Die verschiedenen Module von Controlling bis Corporate Finance sind fast ausschließlich auf Fallbeispielen aus der Praxis aufgebaut. Unsere Dozenten waren oder sind noch beratend in Unternehmen tätig und wissen genau, wie die Sorgen und Nöte von Mittelständlern aussehen. Wie ist der Kontakt zu den anderen Studierenden? Sehr gut. Obwohl wir uns nicht oft sehen, sind erste Freundschaften entstanden. Die Studierenden kommen aus allen Teilen Deutschlands und sind zwischen Ende 20 und Mitte 50. Da wir alle in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Orten tätig sind, ergaben sich schnell interessante Kontakte. Ich habe eine Vielzahl von Anregungen für meine eigene Tätigkeit mitgenommen. Neue Chancen für Ärzte Alles über die rechtlichen Rahmenbedinungen, die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte bei der Gründung eines MVZ finden Sie in der Broschüre ECOVIS- Sonder-Info unter Die Auswirkungen der Liberalisierung des Vertragsarztrechts Durch eine Reform des Vertragsarztrechts will die Bundesregierung den Ärzten mehr Spielraum einräumen. Mit dem am 24. Mai beschlossenen Gesetzentwurf soll vor allem dem Ärztemangel auf dem Land und in weiten Teilen Ostdeutschlands begegnet werden. Die Liberalisierung des Arztrechts, kommentiert Mathias Parbs, Steuerberater bei Ecovis, befreit von vielen starren Reglementierungen und bietet unternehmerisch denkenden Medizinern eine Menge neuer Chancen. Beispielweise wird die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), die bislang durch eine ganze Reihe rechtlicher Hemmnisse gebremst wurde, erheblich erleichtert. So sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass sich in Regionen mit Ärztemangel künftig auch Mediziner niederlassen dürfen, die älter als 55 Jahre sind. Die Altersobergrenze von heute 68 Jahren wird in diesen Regionen obsolet. Darüber hinaus ermöglicht das neue Vertragsrecht auch Teilzulassungen, und die Inhaber einer Praxis können in Zukunft mehrere Ärzte anstellen. Mit diesen Neuregelungen, so Ecovis-Berater Parbs, werden endlich viele mit der Gründung eines MVZ verbundenen Probleme gelöst. Fragen nach der optimalen Rechtsform und nach der vertraglichen Ausgestaltung bleiben jedoch die gleichen. Hier ist Expertenrat weiter gefragt, weiß Steuerberater Parbs. 10

11 Kurz & Bündig Ecovis im Spiegel der Presse Wo die Schiffe um das Haus fahren Vom 27. bis 29. April 2006 trafen sich in Rostock-Warnemünde rund 240 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater zu ihrem Halbjahreskongress. Die Berater beschäftigten sich in Referaten und Workshops mit aktuellen Themen wie steuerliche Probleme bei Pensionszusagen, Besteuerung von Renten und den Auswirkungen der Sozialversicherungspflicht für Gesellschafter, Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige bis hin zum Thema Erneuerbare Energien und den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Einen Blick auf einen ganz anderen Aspekt des Berufslebens gab Dieter Lange in seiner Rede. Der Geschäftsführer des Instituts für angewandte Kreativität sprach über das Thema Eigenmotivation und die Fähigkeit, Erfolgsgefühle, aber auch Enttäuschungen zu erkennen und zu bewerten. Das halbjährliche Treffen dient nicht allein dem persönlichen Austausch und Wissenstransfer in unseren Themengebieten. Wir wollen auch Anregungen geben, zur persönlichen Weiterentwicklung, so Wolfgang Grieger, Vorstandsmitglied von Ecovis. Internationales Ecovis-Partnermeeting 2006 in Wien Die Internationalisierung von Ecovis wurde auch im ersten Halbjahr 2006 mit großen Schritten vorangetrieben. Mittlerweile gehören fast 30 Standorte in 14 Ländern zum Unternehmen. Denn mit dem stark wachsenden Auslandsgeschäft des deutschen Mittelstands steigt auch der grenzüberschreitende Beratungsbedarf. Der regelmäßige fachliche Austausch der internationalen Berufsträger gewährleistet eine optimale Betreuung von Mandanten aus einer Hand, die so genannte cross-border activities gestalten und Beratung in Deutschland, aber auch im Investitionszielland benötigen. Um mit dem Tempo im internationalen Geschäft Schritt halten zu können und der wachsenden Anzahl der Berufsträger im Ausland eine Plattform für Austausch und Dialog bieten zu können, fand Anfang Mai in Wien das bisher größte Partnermeeting statt. Über 50 Ecovis-Spezialisten diskutierten die veränderten steuerlichen und wirtschaftlichen Parameter für internationale Mandate und entwickelten gemeinsam Gestaltungsmöglichkeiten für die Mandanten. Bereits in einem halben Jahr werden die französischen Partner in Paris die Ecovis-Berater begrüßen. Ecovis verkauft VBS-Agrosoft an Addison Der Markt für Steuerberatungssoftware ist im Moment im Wandel, denn zunehmend gefragt sind Komplettangebote und integrierte Systeme statt der bislang vorwiegend angebotenen Insellösungen. Daher hat Ecovis seine Mehrheitsanteile an der VBS-Agrosoft an die Addison Software und Service GmbH verkauft. VBS-Agrosoft ist ein seit 20 Jahren etablierter Anbieter, dessen Kernprodukt Hannibal erfolgreich die Bedürfnisse beispielsweise von landwirtschaftlichen Betrieben, Buchstellen, Steuerkanzleien oder Landwirtschaftsämtern bedient. Die Weiterentwicklung von Software, begründet Ecovis-Vorstand Dr. Ferdinand Rüchardt, den Ausstieg bei VBS-Agrosoft, erfordert viel hoch qualifizierte Manpower, die Ecovis als rein auf Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ausgerichtetes Unternehmen nicht ausbauen wollte. Bei Addison aber zählt dieses Know-how zu den Kernkompetenzen. Sowohl für die Anwender von Hannibal als auch für die Kunden von Addison eröffnet die Übernahme vielfältige Perspektiven, denn die bisherige Insellösung wird entsprechend dem Trend zu integrierten Systemen an eine Kanzlei-Komplettlösung angebunden. Zudem können Addison-Anwender künftig einen systemeigenen Zugang zu landwirtschaftlicher Buchhaltungssoftware nutzen. So entsteht durch die Integration ein Produktivsystem für die Bereiche Gewerbe und Landwirtschaft, das aus einer Hand angeboten wird. Steuer-Hickhack belastet Mittelstand Wir sind im Bereich Mittelstand unangefochten die Nummer eins, so Wolfgang Grieger, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von Ecovis, gestern in Rostock... Nach Angaben von Grieger konzentriere sich Ecovis verstärkt darauf, auch kleinere Betriebe mit komplexer Beratung zu begleiten. Viele steuerliche und Rechtsfragen sowie Fragen der Altersvorsorge von Unternehmern sind heute eng miteinander verknüpft und nicht mehr einzeln zu behandeln. Grieger beklagte, dass es viel zu viele und immer häufiger Veränderungen bei den gesetzlichen Regelungen gebe. Aus: Ostsee-Zeitung, Trumpf des Teams Viele Mandanten aber wollen nach Osteuropa, Indien oder China expandieren und erwarten, dass der Steuerberater sie mit fundiertem Wissen unterstützt. Wie ein Hausarzt soll er auf sämtliche Sorgen und Nöte umtriebiger Unternehmer eine Antwort wissen. Und nicht nur auf steuerliche Probleme. Steuerberater müssen verstärkt Unternehmensberatung machen, sagt Ecovis-Vorstand Ferdinand Rüchardt. Aus: WirtschaftsWoche, Expansion auch in Österreich In Österreich gibt es Ecovis seit 2004, als die in Wien und Niederösterreich tätige S&P Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.h mit 65 Mitarbeitern an den Standorten Wien, St. Pölten, Scheibbs und Wieselburg tätig Partner wurde. Die Kanzlei firmiert heute als Ecovis Austria und gehört laut eigenen Angaben zu den Top-20-Steuerberatungsunternehmen in Österreich. Wachsen will das Unternehmen auch hierzulande: Laut den beiden Geschäftsführern David Gloser und Gottfried Scholler gibt es derzeit schon sehr konkrete Gespräche mit Kanzleien im südlichen Burgenland und in Graz, auch Innsbruck wird als mögliches Expansionsziel genannt. Aus: Der Standard (Österreich),

12 ECOVIS: Das Unternehmen im Profil Die ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft ist aus dem Zusammenschluss der Bayla- Gruppe, München und Chemnitz, sowie der Grieger Mallison Gruppe, Berlin und Rostock, entstanden. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den 20 internationalen Partnerkanzleien arbeiten über Mitarbeiter. Rund 240 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte), die Gesellschafter- bzw. Partnerstatus haben, stehen den Mandanten als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit den Back-Office Beratern und Mitarbeitern ist Ecovis in der Lage, eine persönliche Beratungsleistung auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern. Weiter unterstützt werden die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit durch Qualitätsstandards (Checklisten, Arbeitstools und Intranet). Die ECOVIS Akademie AG ist darüber hinaus Garant für eine fundierte Ausbildung und eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Adressen und Berater Ihrer Ecovis-Kanzlei finden Sie unter IMPRESSUM Herausgeber: ECOVIS Europe AG, Ernst-Reuter-Platz 10, Berlin, Tel.+49 (0) , Fax +49 (0) Konzeption und Realisation: EditorNetwork Medien GmbH, München Redaktion: Ulf Hausmann (Ecovis, verantw.), Friedrich Bräuninger (EditorNetwork), Teresa Fach, Norbert Hofmann, Dr. Rainer Burkhardt Grafik: Klaus Neunstöcklin, Brunnthal Druck: Druckhaus Kastner, Wolnzach ECOVIS Info basiert auf Informationen, die wir als zuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage nicht übernommen werden.

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