Bericht aus dem Bereich Familienhilfe Veranstaltung zum Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt 4

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1 Dezember Inhalt: Vorwort 2 Vorstellung Sarah Kuhlmann 3 Bericht aus dem Bereich Familienhilfe Veranstaltung zum Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt 4 Bericht aus dem Bereich Behindertenhilfe Gemeinsame Fachtagung Budget für Arbeit in Niedersachsen von Sozialministerium und LAG:WfbM 6 Berichte aus dem Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Forum Frühkindliche Bildung 8 Stärkung gesamte Bildungskette von der Kita bis zur Ausbildung durch das Land Niedersachsen 8 Überarbeitung 2. Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz (2. DVO-KiTaG) 9 Altersintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung 9 Weiterführung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) 9 Nutzung von Klassenräumen als Gruppenraum von Hortgruppen 10 Mindestbetreuungszeiten Horte 10 Niedersachsen plant für 2019 eine neue Qualifizierungsinitiative "Praxismentoring" für sozialpädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten 10 Bericht aus der Landesstelle Jugendschutz Digitale Welten Was nutzt Ihr Kind? 12 Bericht der Stelle für Soziale Innovation Projekt Ue-Health Netz: Das Gesundheitsnetzwerk für den Landkreis Uelzen 13 Projektmesse Ländliche Räume 14 Veranstaltung in Brüssel zu Sozialer Innovation 14 Verschiedenes Veranstaltungshinweise 16

2 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erhalten den aktuellen Rundbrief der LAG FW. Es ist der letzte Rundbrief in diesem Jahr. Gerne nutze ich die Gelegenheit mich ganz herzlich für die Zusammenarbeit zu bedanken. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Nds. (LAG FW) hat sich in den vergangenen Monaten wieder mit vielen Themen befasst. Neben dem Pflegethema sind wir in den letzten Monaten insbesondere mit der Frage der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes befasst gewesen. Aber auch die dringende Frage der Qualität der Arbeit in den Kindertagesstätten und der damit unmittelbare Zusammenhang einer auskömmlichen Finanzierung der Einrichtungen hat uns sehr beschäftigt. Ein wesentliches Thema bei unseren vielen Gesprächen mit dem Sozialministerium, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Fraktionen im Nds. Landtag ist auch die Zukunftssicherung der Jugendwerkstätten gewesen. Einen Ausschnitt aus den vielfältigen Tätigkeiten zeigen die beigefügten Informationen und Berichte, diesmal mit Schwerpunkt aus den Arbeitsgebieten Behindertenhilfe, Familienhilfe, Tageseinrichtungen für Kinder und unserem Fachreferat Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen. Ferner stellt sich unsere neue sozialpolitische Referentin, Frau Kuhlmann, vor. Frau Kuhlmann hat die Mutterschutz / Elternzeitvertretung von Frau Wolthusen übernommen. Frau Kuhlmann vertritt Frau Wolthusen mit einem Stundenanteil auch für die Projektstelle Soziale Innovation. Von unserer Projektstelle für Soziale Innovation erhalten Sie ebenfalls die aktuellen Informationen. Wenn Sie Ideen und Anregungen haben, können Sie mit unseren Mitarbeiterinnen der Projektstelle, Frau Low und Frau Kuhlmann gerne Kontakt aufnehmen. Insofern Sie Anregungen oder auch Kritik haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen. Ich wünsche Ihnen, auch im Namen der Mitarbeiterinnen der LAG FW Geschäftsstelle eine schöne und friedvolle Advents- und Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr Ihr Martin Fischer Geschäftsführer 2

3 Vorstellung Sarah Kuhlmann Seit dem bin ich in der Geschäftsstelle der LAG FW als Referentin für Sozialpolitik beschäftigt. Im nächsten Jahr erweitert sich mein Arbeitsbereich und ich werde gemeinsam mit Frau Low für die Projektstelle Soziale Innovation tätig sein. Ich freue mich auf meine vielfältigen und spannenden Aufgaben im Rahmen der Elternzeitvertretung für Frau Wolthusen und möchte mich an dieser Stelle bei allen Kolleg*innen en für den herzlichen Empfang bedanken. Nach meinem Studium der Sozialwissenschaften (M. A.) bekam ich die Möglichkeit, meinen beruflichen Einstieg als Referentin für Mitgliederentwicklung und Soziale Innovationen im AWO Bezirksverbandes Hannover e. V. zu beginnen. Ich wünsche allen Leser*innen eine besinnliche Weihnachtszeit, fröhliche Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019! 3

4 Bericht aus dem Bereich Familienhilfe Veranstaltung zum Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt Die Probleme sind offensichtlich: es gibt zu wenig Frauenhausplätze, um von Gewalt betroffenen Frauen Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus bieten zu können und die Finanzierung der vorhandenen Frauenhäuser und Beratungsstellen ist oft nicht ausreichend und nicht gesichert. Die Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) hat vor diesem Hintergrund Vorstellungen für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt erarbeitet, die auch vorsehen, die Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen bei Gewalt auf eine bundesgesetzliche Grundlage zu stellen und hat dies mit einem Diskussionspapier in den gesellschaftspolitischen Diskurs gegeben. Am hat der Ausschuss Familienhilfe dazu eine Veranstaltung durchgeführt, in der das Diskussionspapier der Frauenhauskoordinierung e. V. zum Rechtsanspruch vorgestellt und diskutiert wurde. Eingeladen waren dazu die Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung e. V., Frau Heike Herold, sowie Herr Oliver Rodenhäuser, Abteilungsleiter Finanz- und Betriebsmanagement des Paritätischen Hessen. Der Vorschlag der Frauenhauskoordinierung sieht vor, dass ein individueller Rechtsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder auf Schutz und Hilfe gesetzlich verankert wird und betroffene Frauen eine sichere Unterkunft in Schutzeinrichtungen und Beratung in spezifischen Fachberatungsstellen erhalten. Statt freiwilliger Leistungen, die vom politischen Willen und der Finanzlage von Ländern und Kommunen abhängig sind, soll es damit einen gesetzlichen Anspruch geben. Leistungsberechtigte sollen grundsätzlich alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Alter sein, die von geschlechtsbezogener Gewalt, sexueller Gewalt oder Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind, sowie deren Kinder. Dieser Rechtsanspruch soll auch eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sicherstellen. Da es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt, soll eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage Schutz, unabhängig vom Aufenthaltsort im Bundesgebiet, an jedem Ort in Deutschland ermöglichen. 4

5 Mit dem Rechtsanspruch soll zunächst ein niedrigschwelliger unmittelbarer Zugang mit sofortiger Aufnahme in einer Schutzunterkunft bzw. ein zeitnaher Termin in einer Fachberatungsstelle ohne vorheriges Antragsverfahren verbunden sein. Anschließend soll eine angemessene Clearingphase zur Planung der weiteren Unterstützung beitragen. Eine gesetzliche Regelung im SGB XII wird von der Frauenhauskoordinierung als tragfähige Möglichkeit, eine zeitnahe und pragmatische Regelung umzusetzen, angesehen. In der Diskussion wurde deutlich, wie dringend erforderlich eine gesetzliche Regelung der Finanzierung ist, die zudem bundesweit einheitlich ist. Daran geknüpft wurde auch die Erwartung, dass dann die aufwendige Klärung der Finanzierung von Aufenthalten in den Frauenhäusern entfällt und den Mitarbeiterinnen mehr Zeit für die Hilfe und Unterstützung der betroffenen Frauen bleibt. Für Rückfragen steht Ihnen Andrea Zerrath, Vorsitzende des Ausschusses Familienhilfe, zur Verfügung (Tel.: / , Andrea.Zerrath@paritaetischer.de). 5

6 Bericht aus dem Bereich Behindertenhilfe Gemeinsame Fachtagung Budget für Arbeit in Niedersachsen von Sozialministerium und LAG:WfbM Zur gemeinsamen Fachtagung Budget für Arbeit in Niedersachsen des Niedersächsischen Sozialministeriums und der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (LAG:WfbM) Niedersachsen konnten Dirk Schröder (Abteilungsleiter Sozialministerium) und Prof. Burghardt Zirpins (LAG:WfbM-Vorsitzender) über 140 Teilnehmer aus Werkstätten (WfbM), von Kommunen, Integrationsfachdiensten, Behörden, Verbänden und Organisationen begrüßen. Ziel der Fachtagung war es, das weiterentwickelte und bereits ab Dirk Schröder (Sozialministerium) und Prof. Burghardt Zirpins (LAG:WfbM- Vorsitzender) eröffnen die gemeinsame Fachtagung in Niedersachsen eingeführte Budget für Arbeit gemeinsam auf positive Entwicklungen und Effekte sowie auch offene Fragestellungen hin zu beleuchten. Zum Stichtag gab es in Niedersachsen 117 Budgets für Arbeit, bis zum waren es schon 192 Budgets, also eine Steigerung von ca. 65 % innerhalb eines Jahres. Als Einstieg zur Fachtagung diente ein Kurzfilm zum Budget für Arbeit. Danach führte Gaby Jäckle (stellv. Referatsleiterin Sozialministerium) in das weiterentwickelte Budget für Arbeit in Niedersachsen ein und stellte die fünf vorgesehenen Modellregionen für eine intensive Begleitung der weiteren Umsetzung des Budgets mit deren Aufgaben vor. In den fünf Modellregionen Stadt und Region Hannover, Wolfsburg-Salzgitter, Landkreis Harburg, Stadt Oldenburg und Landkreis Osnabrück sollen durch zusätzliche Stellen beim Integrationsfachdienst lokale Netzwerke zwischen allen Beteiligten aufgebaut und begleitet werden. Der Start der Modellregionen soll noch 2018 erfolgen. Die weitere Umsetzung des Budgets für Arbeit soll jetzt aber nicht nur in den Modellregionen vorangetrieben werden, sondern alle Beteiligten sind im ganzen Land aufgerufen, das Budget für Arbeit weiter zu verbreiten. Danach stellte Dr. Clemens Kasper (LAG:WfbM Vorstandsmitglied) Umsetzungserfahrungen und daraus abzuleitenden Bedarfe zum Budget für Arbeit vor. Insbesondere werden von der Praxis Checklisten zur Budgetumsetzung gefordert, um Unsicherheiten zu beseitigen und 6

7 damit die Budgetumsetzung landesweit nach bestimmten Standards erfolgen kann. Die bisherige Erfahrung zeigt auch ganz deutlich, dass eine ausführliche Rentenberatung des Budgetnehmers rechtzeitig im Vorfeld des Budgets genauso wichtig ist wie eine gute und umfassende Information potentieller Arbeitgeber sowie eine fachlich kompetente und zuverlässige Begleitung (Jobcoaching) vom Budgetnehmer am Arbeitsplatz als auch des Arbeitgebers vor Ort. Anschließend informierte Uwe Kolakowski (Leiter Grundsatzbereich Versicherung/Rente und Rehabilitation, Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover) detailliert und praxisrelevant über rentenrechtliche Aspekte des Budgets für Arbeit. Insbesondere ging er auf die Auswirkungen des Budgets auf die Erwerbsminderungsrente ein und wies darauf hin, dass bei einer Teilnahme am Budget für Arbeit regelmäßig weiterhin von einer vollen Erwerbsminderung auszugehen ist. In der sich daran anschließenden Podiumsrunde berichteten jeweils zwei Budgetnehmer, ihre Jobcoache, die Arbeitgeber und Vertreter der beteiligten Kommunen von ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit. Für die Budgetnehmer war die erreichte persönliche Weiterentwicklung und Selbstständigkeit sehr wichtig, die Arbeitgeber betonten nochmals die Notwendigkeit einer konstanten und professionellen Unterstützung von Budgetnehmer und Arbeitgeber als Voraussetzung zum Budget. Am Nachmittag der Fachtagung wurden die Informationen vom Vormittag sowie eigene Umsetzungserfahrungen und noch offene Fragen in gut durchmischten Arbeitsgruppen aus unterschiedlichen Perspektiven gemeinsam diskutiert. Den Abschluss der Fachtagung bildete die Präsentation der wichtigsten Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen. Die Fachtagung hat gezeigt, wie wichtig der gemeinsame Austausch und das Zusammenwirken aller Akteure beim Budget für Arbeit ist, um die weitere Umsetzung des Budgets gut voranzubringen. Für Rückfragen steht Ihnen Frank Steinsiek, Vorsitzender des Ausschusses Behindertenhilfe, zur Verfügung (Tel.: 05 11/ , 7

8 Berichte aus dem Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Forum Frühkindliche Bildung Der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat am zu der zweiten Veranstaltung Forum Frühkindliche Bildung zum Thema Ausbildung und Berufszugang eingeladen. Die Weiterentwicklung der Erzieherausbildung im Zusammenhang mit dem steigenden Fachkräftebedarf ist dem Kultusminister eine wichtige Angelegenheit und hat mit Vertreter*innen der im Feld der Frühkindlichen Bildung für die Kindertagesbetreuung (Kita, Kindertagespflege) landesweit tätigen Trägerverbände, Organisationen, Vereine, Gremien etc. und Vertreter*innen der zuständigen Fachreferate des MK zukünftige Modelle der Begegnung des Fachkräftemangels vorgestellt und in Workshops diskutieren lassen. Es wurden Ausbildungsmodelle anderer Bundesländer und Modellvorschläge aus Niedersachsen vorgestellt. Laut Kultusminister Tonne sollen bereits zum nächsten Kindergartenjahr 2019 / 2020 Veränderungen in der Erzieherausbildung in Richtung Projektvorhaben einer verkürzten Ausbildung zur Kindergartenfachkraft für den Altersbereich 0 bis 10 Jahren angestrebt werden und parallel Veränderungen im Anerkennungsverfahren vergleichbarer Berufsabschlüsse im Rahmen des KiTaG 4 für den Einsatz in der Praxis erfolgen. Stärkung gesamte Bildungskette von der Kita bis zur Ausbildung durch das Land Niedersachsen Mit einer deutlichen Stärkung der frühkindlichen Bildung um 240 Millionen Euro, einer defacto-einstellungsgarantie für Absolvent*innen der niedersächsischen Studienseminare und der Abschaffung des Schulgeldes für angehendes Kita-Fachpersonal will die Landesregierung klare Schwerpunkte für die Bildungspolitik für das Jahr 2019 setzen. Das hat der Kultusminister bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs am für 2019 im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages verdeutlicht. Der Etat des Kultusministeriums soll in 2019 um neun Prozent oder 560 Millionen auf den Höchstwert von 6,7 Milliarden Euro ansteigen. Innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 wird der Kultusetat erstmals das Volumen von deutlich mehr als 7,4 Milliarden Euro erreichen. Die stärkste Dynamik nach oben wird die frühkindliche Bildung zeigen. Die Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen werden in 2019 um über 240 Millionen Euro auf mehr als 1,2 Milliarden Euro steigen. Insbesondere in die Beitragsfreiheit im Kindergarten und für die Einführung der dritten Kraft in Krippengruppen investiert das Land in 2019 in hohem Maße. 8

9 Zentrale Bausteine der Qualitätsförderung im Kita-Bereich sind die Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in die Kindertagesstätten mit dem Ganzjahresbetrag von 32,5 Millionen Euro und die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und Erhöhung der Teilhabe in Höhe von 70 Millionen Euro. Im Jahr 2019 will die Niedersächsische Landesregierung zudem das Schulgeld für die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten*in und zum/zur Erzieher*in abschaffen. Hierfür sind 2 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 4,8 Millionen Euro vorgesehen. Überarbeitung 2. Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz (2. DVO-KiTaG) Gegenwärtig wird die 2. Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz (2. DVO- KiTaG) überarbeitet. Es war vom Land Niedersachsen vorgesehen, dass diese Änderungen noch im laufenden Jahr in Kraft treten werden. Diese Überarbeitung wird die Neuausrichtung Sprachförderung ein Jahr vor der Grundschule und die Umsetzung des beitragsfreien Kindergartenjahres für Kinder von 3 bis 6 Jahren gesetzlich regeln. Altersintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung Im Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung ist eine Qualifikation nach 4 KiTaG für die Berücksichtigung von Personalausgaben in den Kitas erforderlich. Erteilte Ausnahmen (auch die Allgemeinverfügung) gelten entsprechend. Anträge auf Ausnahme können mit Blick auf den Einsatz als Regelkraft auch mit Bezug zur Sprachbildung und Sprachförderung gestellt werden. Da die Aufgabe der altersintegrierten Sprachförderung vom gesamten Team geleistet werden muss, ist eine personenbezogene Zuschreibung als Sprachförderkraft und auch eine Mindestbeschäftigung nicht erforderlich. Es können somit auch geringfügig Beschäftigte oder Honorarkräfte eingestellt werden. Es gibt bereits eine große Bandbreite von bereits abgestimmten regionalen Sprachförderkonzepten bis hin zur Nichteröffnung der Verfahren. Auch die Weiterleitung der Mittel findet sehr unterschiedlich und nach sehr verschiedenen Kriterien statt. Die örtlichen Jugendhilfeträger haben noch die Möglichkeit bis beim Land Niedersachsen Anträge zu stellen und ein mit allen Trägern abgestimmtes Regionales Konzept einzureichen. Weiterführung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) Die Fortsetzung des QuiK-Förderprogramms soll ab dem mit Landesmitteln in einem Umfang von 60 Millionen Euro pro Jahr vom Land Niedersachsen gefördert werden. Die Gewährung der Fördermittel ab 2019 ist von der Verabschiedung des Haushalts des Landes Niedersachsens abhängig. Das Land fördert weiterhin die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften (Zusatzkräfte) in Gruppen oder gruppenübergreifend, sofern überwiegend Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden auch zur Unterstützung der Integration von Kindern mit Fluchterfahrung. 9

10 Mit Stand August 2018 sind über die Richtlinie QuiK rund 860 Zusatzkräfte in Kitas beschäftigt, von denen ein großer Anteil eine sozialpädagogische Qualifikation im Sinne des KiTaG 4 nachweisen kann. Von den 862 Zusatzkräften sind 484 (56,1 %) Erzieher*innen oder gleichwertig qualifiziert, 324 (37,6 %) sozialpädagogische Assistent*innen oder gleichwertig qualifiziert; lediglich 6,3 % sind als Helfer*in oder sonstige Kräfte angegeben. Nutzung von Klassenräumen als Gruppenraum von Hortgruppen Es wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen zukünftig eine gemeinsame Nutzung von Räumen durch Schule und Hort (Doppelnutzung) möglich ist. Hinweise zur gemeinsamen Nutzung von Räumen durch Schule und Hort sowie eine Vorlage einer Nutzungsvereinbarung zur gemeinsamen Nutzung von Räumen stehen unter: zur Verfügung. Mindestbetreuungszeiten Horte Aufgrund vieler Nachfragen zur Berechnung der Betreuungszeiten für Hortgruppen während der Schulzeit und in der Ferienzeit wird ein einheitliches Rechenmodell für alle neuen Hortgruppen bzw. sonstige Tageseinrichtungsgruppen für Schulkinder als Orientierung vom Kultusministerium aufgestellt, welches ab dem anzuwenden ist. Für alle bestehenden Hortgruppen bzw. sonstige Tageseinrichtungsgruppen besteht ein Bestandsschutz. Dazu wurden die Träger vom Niedersächsischen Kultusministerium über ein Schreiben mit den neuen Berechnungsmodellen informiert. Für Rückfragen kann sich an die jeweiligen Trägerverbände oder den Fachdienst - Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder- hier dem Landesjugendamt - des Niedersächsischen Kultusministerium gewendet werden. Niedersachsen plant für 2019 eine neue Qualifizierungsinitiative "Praxismentoring" für sozialpädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten Durch die Qualifizierungsinitiative Praxismentoring erhalten sozialpädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten die Möglichkeit, sich durch den Besuch einer kostenfreien Grundqualifizierung im Umfang von 44 Unterrichtseinheiten (UE) zum/zur Praxismentor*in/ weiterzubilden. Die Inhalte können der Handreichung Praxismentoring entnommen werden. Das Projekt wird von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) koordiniert und in Zusammenspiel mit den Bildungsträgern vor Ort umgesetzt. Interessierte Bildungsträger konnten sich bis zum um die Durchführung von Kursangeboten bei der 10

11 AEWB bewerben. Weitere Informationen dazu sind auf der Website der AEWB zu finden. Die Kurse für sozialpädagogische Fachkräfte werden voraussichtlich im März 2019 starten. Ab Mitte Dezember 2018 werden weitere Informationen über die einzelnen Kursangebote sowie eine Übersicht der anbietenden Bildungsträger veröffentlicht. Eine Anmeldung kann dann direkt bei den Bildungsanbietern vor Ort erfolgen. Für Rückfragen steht Ihnen Ursula Tetzel, Vorsitzende des Ausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, zur Verfügung (Tel.: 05 31/ , 11

12 Bericht der Landesstelle Jugendschutz Digitale Welten Was nutzt Ihr Kind? Die Landesstelle Jugendschutz bietet medienpädagogische Informationsabende für Eltern an, damit sie die Medienwelten ihrer Kinder verstehen und altersgerechte Grenzen setzen können. Das kostenlose Angebot der LJS kann auch im kommenden Jahr von Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführenden Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe in ganz Niedersachsen gebucht werden. Tik Tok, Snapchat, Fortnite oder YouTube Videos ansehen die digitalen Welten von Kindern sind für viele Eltern Neuland. Weil die Nutzung von Smartphone, Tablet oder Spielekonsole schon für jüngere Kinder zum Alltag gehört, sollten Mütter und Väter ihr Medienhandeln begleiten und ihnen altersgerechte Grenzen setzen. Quelle: SFIO CRACHO/Shutterstock.com Themen der Elternveranstaltungen von Kindern bis 10 Jahren sind das Erleben und Verstehen von Fernsehinhalten, die ersten Erfahrungen am Smartphone und Tablet und die Wirkung von Computerspielen. Wann macht ein Smartphone für mein Kind Sinn?, Wie lange darf mein Kind an der Konsole spielen?, Welches soziale Netzwerk schützt die Privatsphäre meines Kindes? diese und weitere Fragen werden gemeinsam behandelt. Quelle: pathdog/shutterstock.com Eltern von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren werden auf den Veranstaltungen über die Identitätsarbeit von Mädchen und Jungen in sozialen Netzwerken informiert. Sie lernen die Let s Player ihrer Kinder kennen und erfahren, welche Bedeutung YouTube-Stars wie Bibis Beauty Palace oder Lisa und Lena für ihre Kinder haben. Die Alterskennzeichnung und Wirkung von Online-Spielen samt den immer verbreiteteren In-App-Käufen und die Nutzung von Trash-Serien und YouTube-Videos bilden weitere Themenschwerpunkte. Die Elternabende werden von kompetenten Referenten*innen durchgeführt, darunter sind engagierte Eltern-Medien-Trainer sowie Kollegen*innen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt und vom Blickwechsel e. V. Das Angebot Digitale Welten ist Teil des Konzeptes Medienkompetenz in Niedersachsen, Ziellinie 2020 des Landes Niedersachsen, das insbesondere Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung stärken soll. Die LJS leitet das Angebot und wird dabei von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt. Für Rückfragen steht Ihnen Eva Hanel, Medienreferentin Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, zur Verfügung (Tel.: 0511/858788, Eva.Hanel@jugendschutzniedersachsen.de). 12

13 Berichte der Stelle für Soziale Innovationen Projekt Ue-Health Netz: Das Gesundheitsnetzwerk für den Landkreis Uelzen Im Juni 2018 ist im Förderprogramm Soziale Innovation das zweijährige Projekt Ue-Health Netz unter Trägerschaft des Landkreises Uelzen gestartet, welches angedockt an die Gesundheitsregion Uelzen und mit mehreren Kooperationspartnern umgesetzt wird. Um der Bevölkerung in der Region auch künftig eine hohe Qualität im Gesundheits- und Versorgungsbereich bieten zu können, besteht der Bedarf, innovative Konzepte zu nutzen. Im Rahmen des Projektes werden zukünftig Patientendaten zwischen einzelnen Gesundheitsversorgern wie Ärzten, Therapeuten oder Apotheken in Echtzeit ausgetauscht. Möglich wird dies durch eine digitale Cloud-Speicherung. Daten- und Patientenschutz spielen hierbei eine große Rolle und die Umsetzung wird durch Datenschutzexperten begleitet. Der Austausch von Daten soll Versorgungslücken, Systembrüche und Zeitfresser zwischen den Versorgern identifizieren und letztlich minimieren. Wenn zum Beispiel ein Patient aus dem Krankenhaus kommt, wird sichergestellt, dass Hausarzt, Pflegedienst, Apotheke und Therapeuten wissen, welche Medikamente zu geben sind, welche Diagnosen gestellt wurden und wie die weitere Behandlung geplant ist. Was bringt das Ue-Health Netz? - Ein Praxis-Beispiel Ein Patient erleidet einen Schlaganfall und wird stationär in eine Klinik mit geriatrischer Spezialisierung behandelt. Die Patientendaten werden dort onlinebasiert gespeichert und sind sofort über eine Plattform einsehbar. Nun erfolgt die Entlassung in die eigene häusliche Umgebung und die Weiterversorgung erfolgt ambulant. Der Pflegedienst kann direkt mit der Entlassung die benötigten Medikamente einsehen und besorgen und es kann nahtlos eine Nachversorgung (z. B. Therapien) gewährleistet werden. Ein Warten auf die Patientenakte entfällt komplett. Auch der Apotheker weiß, welche Medikamente für den Patienten rausgesucht / bestellt werden müssen und kann potenzielle Querindikationen mit anderen vorab verschriebenen Medikamenten erkennen. Der Patient bekommt unter anderem eine Überweisung zur Sprachtherapie. Der Logopäde informiert sich nun vor Behandlungsbeginn über seinen Patienten und kann den Zustand besser einordnen, wenn er sofort erfährt, dass ggf. ein Medikament Einfluss auf die Konzentration und Verfassung des Patienten in der Behandlungssituation hat. 13

14 Projektmesse Ländliche Räume Am 21. November präsentierte sich die Stelle für Soziale Innovation und neun von ihr während der Projektumsetzung begleitete sozial-innovative Projekte aus ganz Niedersachsen auf der Projektmesse Ländliche Räume im Hannover Congress Centrum (HCC). Rund 400 Teilnehmende informierten sich auf der Messe über innovative Ideen zur Daseinsvorsorge, bei der auch Europaministerin Birgit Honé dabei war. Seit gut einem Jahr gibt es die vom Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) Onlineplattform auf der sich Projekte vernetzen. Erstmalig konnten sich die Projekte nun auf der Messe auch offline austauschen und mit interessierten Besucher*innen in Kontakt treten. Stellten gemeinsam auf der Projektmesse Ländliche Räume aus (von links): Anna Low (Stelle für Soziale Innovation; Hannover), Christian Vaske (Projekt Telepflege; Emstek) und Brigitte Peschel (Projekt Versorgung auf dem Land; Uelzen). Veranstaltung in Brüssel zu Sozialer Innovation Am 6. Dezember fand in Brüssel eine Veranstaltung mit dem Titel Sozial-innovative Projekte EU-Fördermöglichkeiten nach 2020 statt, organisiert durch die Diakonie Deutschland und die Vertretung des Landes Niedersachsen bei der EU. Dort stellte Projektleiterin Sandra Holzapfel vom Caritasverband Südniedersachsen das durch die Richtlinie Soziale Innovation geförderte Projekt Dorf-FSJler, Dorf-BFDler und Flüchtlingstandems zur Verbesserung der sozialen Daseinsvorsorge im Eichsfeld vor. Anna Low von der Stelle für Soziale Innovation nahm an einer Podiumsdiskussion mit Lambert van Nistelrooij, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) und Egberg Holthuis von der EU-Kommission teil. Es wurden positive 14

15 und negative Erfahrungen der laufenden Umsetzung der Richtlinie Soziale Innovation erörtert, um diese in die derzeitigen Planungen für die nächste Förderperiode einfließen zu lassen. Haben Sie vielleicht bereits eine sozial-innovative Projektidee oder möchten eine solche gerne gemeinsam entwickeln? Frau Low steht Ihnen für Rückfragen, Projektbesuche und Beratung zur Fördermöglichkeit im Rahmen der Richtlinie Soziale Innovation gerne zur Verfügung. Für Rückfragen steht Ihnen Anna Low (Tel.: 05 11/ , zur Verfügung. 15

16 Verschiedenes Geplante Veranstaltungen Fachtagung am zum Thema BTHG in Hannover Neujahrsempfang am mit Ministerpräsident Weil in Hannover 16

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