Bericht aus dem Bereich Familienhilfe Familienbildungsstätten Hilferuf der LAG der Nds. Familienbildungsstätten 3
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- Jasmin Gerstle
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1 September Inhalt: Vorwort 2 Bericht aus dem Bereich Familienhilfe Familienbildungsstätten Hilferuf der LAG der Nds. Familienbildungsstätten 3 Berichte aus dem Bereich Soziale Dienste Förderprogramm Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Anlagenbericht zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung 4 Berichte aus dem Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Kick-off-Veranstaltung Forum Frühkindliche Bildung 6 Mehr Fachkräfte für die Kita! 6 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Endwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschulen (BRÜCKE) 7 Bericht der Stelle für Soziale Innovation Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als Dorfkümmerer für alle Generationen 8 Stelle für Soziale Innovation unterstützt Projektentwicklungen und berät zum ESF-Förderprogramm 9 Steuerungsgruppe hat neue Projekte aus dem Bereich Daseinsvorsorge zur Antragsstellung aufgerufen 10 Verschiedenes Veranstaltungshinweise 11
2 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne senden wir Ihnen den aktuellen Rundbrief zu. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) hat sich in den vergangenen Monaten wieder mit vielen Themen befasst. So ist insbesondere die Frage nach der auskömmlichen Finanzierung von Diensten und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in Folge der aktuellen Haushaltsberatungen des Landes, neben den fachlichen Themen, immer ein wichtiger Tagesordnungspunkt in den Sitzungen der verschiedenen Fachausschüsse und Verhandlungsgruppen der LAG FW. Einen Ausschnitt aus den vielfältigen Tätigkeiten zeigen die beigefügten Informationen und Berichte, diesmal mit Schwerpunkt aus den Arbeitsgebieten Familienhilfe, Soziale Dienste und Tageseinrichtungen für Kinder. Ferner stellt unsere Projektstelle für Soziale Innovation Beispiele aus der aktuellen Projektarbeit vor. Wenn Sie Ideen und Anregungen haben, können Sie mit unseren Mitarbeiterinnen der Projektstelle, Frau Low und Frau Wolthusen, gerne Kontakt aufnehmen. Frau Low und Frau Wolthusen beraten Sie bei Bedarf auch vor Ort. Insofern Sie Anregungen oder auch Kritik haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen. Für heute grüßt Sie sehr herzlich Ihr Martin Fischer Geschäftsführer 2
3 Bericht aus dem Bereich Familienhilfe Familienbildungsstätten Hilferuf der LAG der Nds. Familienbildungsstätten Die LAG der niedersächsischen Familienbildungsstätten hat sich am an die Sozialministerin Frau Dr. Reimann gewandt, mit der Forderung einer Aufstockung der Grundfinanzierung. Die Familienbildungsstätten in Niedersachsen sind Kompetenzpartner für Schulen, Familien und Kindertageseinrichtungen, sie kooperieren mit Vereinen und sind Ansprechpartner für alle Verwaltungsgliederungen. Als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen die Familienbildungsstätten das Bundesland Niedersachsen auf dem Weg zu einem familienfreundlichen Bundesland. Darüber hinaus beteiligen sie sich an der sozialräumlichen Ausrichtung der Familienbildung und der zentralen Aufgabe der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um diesen Aufgaben auch in Zukunft gerecht zu werden, benötigen die Familienbildungsstätten für ihre Arbeit eine bessere Grundfinanzierung. Die LAG FW schließt sich dem Anliegen der 25 niedersächsischen Familienbildungsstätten nach einer Anpassung der Landesförderung an und hat die Sozialministerin Frau Dr. Reimann um entsprechende Unterstützung gebeten. Für Rückfragen steht Ihnen Andrea Zerrath, Vorsitzende des Ausschusses Familienhilfe, zur Verfügung (Tel.: / , Andrea.Zerrath@paritaetischer.de). 3
4 Berichte aus dem Bereich Soziale Dienste Förderprogramm Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement 2018 Auch in diesem Jahr stellt das Land Niedersachsen Fördermittel für das Programm Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement in Höhe von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel wurden im Rahmen eines Wettbewerbes vergeben. Mit dem Wettbewerb sollen Gebiete mit besonderen sozialen, demographischen und integrativen Herausforderungen erreicht werden - sowohl in Groß- und Mittelstädten wie auch in kleinstädtischen und ländlichen Kommunen. Die Förderung soll bewusst ein breites Spektrum unterschiedlicher Projekt-Ansätze zu den Themenfeldern Integration und demographischer Wandel ermöglichen. Zielstellungen des Programms sind u. a.: - Erprobung innovativer Projekte zur Förderung der Integration und Teilhabe, - Unterversorgung an sozialer Infrastruktur verhindern, - Sicherung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe, - Einrichtung von Räumen für die soziale Begegnung, Beratung und Unterstützung, - Prävention, um sich abzeichnenden sozialen, demographischen und integrativen Problemlagen zu begegnen. Am Wettbewerb teilnehmen konnten kommunale Gebietskörperschaften, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern. Ende Juni 2018 wurden von einer Jury aus über 50 Bewerbungen 19 Projekte für die Förderung ausgewählt, darunter auch einige in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände. Die Projekte laufen bis Ende Wie auch im Jahr 2017 war die LAG FW mit zwei Sitzen in der Jury vertreten und konnte so insbesondere die fachliche Ausrichtung der Projektvorhaben mit zur Sprache bringen. Unter dem Titel Gute Nachbarschaft fand am 10. September 2018 eine Tagung zur Modellförderung statt. Im Sinne einer Zwischenbilanz wurden Projekte und Projektergebnisse aus der ersten Förderrunde vorgestellt. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, an der auch der Geschäftsführer der LAG FW, Martin Fischer, teilnahm, wurde die Frage gestellt, wie es weitergehen kann und soll mit der Förderung. Bisher sind im Haushalt des Landes Niedersachsen keine weiteren Mittel für die Förderung von Guter Nachbarschaft eingestellt. Die eindrücklich vorgestellten Erfahrungen aus der Praxis in den bisherigen Projekten verdeutlichten dabei die Notwendigkeit von Gemeinwesenarbeit und die bisher erzielten Wirkungen. Gerade in benachteiligten Quartieren müssen städtebauliche Ansätze der Stadtentwicklung ergänzt werden durch Maßnahmen der sozialen Stadtentwicklung. Die LAG FW setzt sich daher dafür ein, dass auch weiterhin Fördermittel des Landes bereitgestellt werden, um die soziale Stadtentwicklung voranzubringen und Quartiere im Sinne der dort lebenden Bevölkerung zu gestalten. Anlagenbericht zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Der diesjährige Anlagenbericht zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) 2018 der LAG FW wurde zum Thema Integration ist Teilhabe. Familie, Bildung und Arbeit als Voraussetzung gelingender Integration erstellt. Verfasst wurde der Bericht von Dr. Michael Meilwes und dem Fachausschusses Migration und Integration der LAG FW. Der Anlagenbericht konzentriert sich auf zwei Problemlagen im Zusammenhang mit der Integrations- und Teilhabepolitik: das hohe Armutsrisiko für Flüchtlinge und die bestehenden Barrieren im Zugang von Asylbewerber*innen zu Arbeit und Bildung. Der Anlagenbericht beschreibt rechtliche und strukturelle Faktoren, die den Zugang zu schulischer und beruflicher 4
5 Bildung sowie zum Arbeitsmarkt behindern. Zudem werden ausgewählte Lösungsansätze skizziert, wie etwa Aspekte des Integrationspotenzials von Familien. Daraus resultierende Handlungsempfehlungen der LAG FW bilden den Abschluss des Berichts. Insgesamt wird der schnelle und einfache Zugang zu Bildung und Arbeit für Flüchtlinge als eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration gesehen. Sowohl die HSBN an sich als auch der Anlagenbericht der LAG FW wurden im Rahmen eines Fachtages am der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei war es neben der Vorstellung des Anlagenberichtes durch die LAG FW auch möglich, Projekte aus der Flüchtlingsarbeit der Verbände vorzustellen und so die auch weiterhin bestehende hohe Relevanz des Themas zu verdeutlichen. Die HSBN und der Anlagenbericht 2018 sind unter folgendem Link abrufbar: Auch gedruckte Exemplare wurden der LAG FW vom Nds. Sozialministerium zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen steht Ihnen Angelika Kleideiter, Vorsitzende des Ausschusses Soziale Dienste, zur Verfügung (Tel.: / , kleideiter@caritas-dicvhildesheim.de). 5
6 Berichte aus dem Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Kick-off-Veranstaltung Forum Frühkindliche Bildung Der Niedersächsische Kultusminister Tonne hat am zu einer Kick-off-Veranstaltung Forum Frühkindliche Bildung eingeladen. Die Weiterentwicklung der Frühkindlichen Bildung ist dem Kultusminister eine Herzensangelegenheit und hat mit Vertreterinnen und Vertretern der im Feld der Frühkindlichen Bildung für die Kindertagesbetreuung (Kita, Kindertagespflege) landesweit tätigen Trägerverbände, Organisationen, Vereine, Gremien etc. und Vertreter*innen der zuständigen Fachreferate des MK die zukünftigen Herausforderungen konkretisiert und geplante Initiativen der Landesregierung mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. Für Herbst 2018 ist ein weiteres Forumstreffen zum Thema Ausbildung und Berufszugang vorgesehen. Mehr Fachkräfte für die Kita! Bereits zum neuen Schuljahr 2018/2019 startete das Land Niedersachsen eine Reform der Erzieherausbildung, um mehr junge Frauen und Männer für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu gewinnen. Der Niedersachsen-Plan: Mehr Fachkräfte für die Kita! sieht mehrere Bausteine vor, wie die Ausweitung des Praxisanteils in der Ausbildung, den schnellstmöglichen Wegfall des Schulgeldes und die Möglichkeit einer Ausbildungsvergütung. Damit wird umgesetzt, was der Niedersächsische Kultusminister Tonne im Dezember 2017 im Landtag angekündigt hatte. Bereits zum neuen Schuljahr 2018/2019 wird der Niedersachsen-Plan: Mehr Fachkräfte für die Kita! umgesetzt: Ausbildungszahlen weiter steigern Das Kultusministerium schafft bis zu 500 zusätzliche Ausbildungsplätze für sozialpädagogische Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen! Damit können neue Sozialpädagogische Assistenten*innen, Erzieher*innen, Heilpädagogen*innen ausgebildet werden. Aktuell befinden sich so viele junge Menschen wie nie zuvor in Niedersachsen in einer Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin (mehr als ). Teilzeit-Variante in der Ausbildung und Vergütung ermöglichen Niedersachsen wird die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/in und zum/zur Erzieher*in ab dem neuen Schuljahr auch in Teilzeit ermöglichen. Durch den praktischen Einsatz in den Kindertageseinrichtungen neben der schulischen Ausbildung können die angehenden Sozialpädagogischen Assistent*innen und Erzieher*innen eine Vergütung von den Trägern erhalten. Die Teilzeit-Variante der Ausbildung wird in Niedersachsen sowohl für den Berufseinstieg als auch für den Quereinstieg umgesetzt. Schulgeldfreiheit umsetzen Das Niedersächsische Kultusministerium wird für Schüler*innen an Schulen in freier Trägerschaft für den Schulbesuch der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz und der Fachschule Sozialpädagogik das Schulgeld übernehmen. Das Schulgeld für die rund angehenden Sozialpädagogischen Assistent*innen und Erzieher*innen summiert sich auf 6
7 zirka 5 Millionen Euro jährlich. Im Falle einer Berücksichtigung im Haushalt kann die Maßnahme ab 2019 umgesetzt werden. Quereinstieg erleichtern durch berufliche Vorbildung Schneller staatlich anerkannt/e Erzieher*in werden: Gesundheits- oder Kinderkrankenpfleger*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Logopäden*innen, Ergotherapeuten*innen und Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen können zum neuen Schuljahr in die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik aufgenommen werden. Die Ausbildung dieser Professionen wird anerkannt und ermöglicht die Verkürzung der Ausbildung auf zwei statt vier Jahre. Mit dem Niedersachsenplan für mehr Fachkräfte möchte das MK die Ausbildung attraktiver machen. Dies sei ein wichtiger Beitrag, um der steigenden Bedeutung der frühkindlichen Bildung und dem steigenden Bedarf an Fachkräften nachkommen zu können. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Endwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschulen (BRÜCKE) Die neue Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Entwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschule (Richtlinie BRÜCKE) tritt mit Wirkung vom in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. Sie ist im Nds. MBl. Nr. 33/2018 vom , S. 861 f. veröffentlicht. Die Richtlinie unterstützt Vorhaben zur Unterstützung und Begleitung des Übergangs von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule unter Berücksichtigung der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen von Kindern. Hintergrund ist die geplante Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in den Zuständigkeitsbereich der Kindertagesstätten. Mit der Richtlinie BRÜCKE soll die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen gestärkt werden. Gefördert werden in diesem Zusammenhang Personal- und Sachausgaben. Das zusätzlich eingesetzte Personal hat die Qualifikationsanforderungen nach 4 Abs. 1 bis 3 KiTaG zu erfüllen und muss mindestens mit der Hälfte der tariflichen Arbeitszeit beim Antragsteller beschäftigt sein. Die Zuwendung wird für die Dauer von jeweils einem Kindergartenjahr ( bis ) gewährt html Für Rückfragen steht Ihnen Ursula Tetzel, Vorsitzende des Ausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, zur Verfügung (Tel.: 05 31/ , tetzel@awo-bs.de). 7
8 Bericht der Stelle für Soziale Innovationen Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als Dorfkümmerer für alle Generationen Seit August 2017 sind FSJler im Eichsfeld unterwegs, um die Versorgung und Teilhabe der in dieser ländlichen Region lebenden Menschen insbesondere älterer Menschen, aber auch von Kindern zu verbessern. Im Rahmen des sozial-innovativen Projektes in Trägerschaft des Caritasverbandes Südniedersachsen e. V. wird erprobt, inwiefern die bereits bestehenden und etablierten Freiwilligendienste geeignet sind, die Versorgung im ländlichen Raum an der Schnittstelle von professionellen Diensten und Gemeinwesenarbeit weiterzuentwickeln. Am Projekt beteiligen sich 16 Ortschaften aus Duderstadt und Gieboldehausen. Sie werden durch fünf Freiwillige unterstützt, die jeweils in den Monaten August und September ihre Arbeit für ein Jahr aufnehmen. Projektkoordinatorin Sandra Holzapfel (3. v. links) mit ihren neuen Mitarbeitenden für ein Jahr, die seit August 2018 im Dorf-FSJ tätig sind. (Foto: Caritasverband Südniedersachsen) Die Dorf-FSJler haben eine koordinierende Funktion, bei der es gilt, Bedarfe zu erkennen, vor Ort mit allen Beteiligten (im sogenannten Dorf-Team) anzusprechen und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. Die Dorfteams, die aus Bürgermeistern und Gemeindevertretern, Seniorenobleuten, Nachbarschaftshilfen und Ehrenamtlichen bestehen, unterstützen die 8
9 Freiwilligen dabei. Das Ziel des Projektes ist es, systematisch Angebote in den Dörfern zu etablieren und damit die Versorgung langfristig zu verbessern. Anschließend sollen die guten Ansätze auch auf andere Regionen übertragen werden, um daraus neue Ideen zu entwickeln. Das bundesweit einmalige Dorf-FSJ-Modellprojekt soll Generationen verbinden und insbesondere Älteren eine bessere Teilhabe am örtlichen Leben ermöglichen. Im ersten Projektjahr haben die FSJler bereits u. a. Frühstücksrunden organisiert, ältere Menschen zu Hause besucht, Ausflüge auf die Beine gestellt, Sprechstunden abgehalten und weitere Angebote initiiert und begleitet. Auch in der Kinderbetreuung konnten die FSJler sich einbringen und so verschiedene Bereich der sozialen Arbeit kennenlernen und unterstützen. Hier finden Sie weitere Infos zum Modellprojekt Dorf-FSJ: Stelle für Soziale Innovation unterstützt Projektentwicklungen und berät zum ESF-Förderprogramm Das o. g. Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms Soziale Innovation des Landes Niedersachsen über zwei Jahre mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es ist nur ein Beispiel für die bereits laufenden, vielschichtigen Projekte über die Förderrichtlinie Soziale Innovation. In allen Bereichen der sozialen Arbeit sind Förderprojekte denkbar und möglich, die die Versorgung im ländlichen Raum und dabei insbesondere den Zugang zu den Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen verbessern möchten. Projektvolumen sind max über zwei Jahre, 60 % der Kosten werden vom ESF übernommen. Auf der stetigen Suche nach neuen sozial-innovativen Projektideen und -trägern unterstützt die Stelle für Soziale Innovation Träger, Einrichtungen und Initiativen bei der Entwicklung von Ideen und Lösungsansätzen. Sie greift dafür auf die Erfahrungen aus den bereits laufenden bzw. abgeschlossenen Projekten und die weitverzweigten Strukturen und Möglichkeiten aller Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen zurück. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: Haben Sie vielleicht bereits eine sozial-innovative Projektidee oder möchten eine solche gerne mit uns entwickeln? Wir stehen Ihnen für Rückfragen, Besuche und Projektentwicklungen sehr gerne zur Verfügung: Anna Low Telefon 05 11/ anna.low@lag-fw-nds.de Johanna Wolthusen Telefon 05 11/ wolthusen@lag-fw-nds.de 9
10 Steuerungsgruppe hat neue Projekte aus dem Bereich Daseinsvorsorge zur Antragstellung aufgerufen Ende August hat die Steuerungsgruppe Soziale Innovation unter Federführung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Beteiligung der Stelle für Soziale Innovation getagt. Die eingereichten Interessenbekundungen des 4. Aufrufs der Richtlinie Soziale Innovation wurden diskutiert und sieben niedersächsische Projekte aus dem Bereich Daseinsvorsorge zur Einreichung eines Vollantrags ausgewählt. Bei erfolgreicher Antragstellung können diese neuen Projekte dann ab Januar 2019 an den Start gehen. Für Rückfragen stehen Ihnen Anna Low (Tel.: 05 11/ , und Johanna Wolthusen (Tel.: 05 11/ , zur Verfügung. 10
11 Verschiedenes Geplante Veranstaltungen Fachveranstaltung am zum Thema FHK-Diskussionspapier zum Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt in Hannover Tagung zur zukünftigen Förderung von Jugendwerkstätten und PACE in Niedersachsen am im Stephansstift in Hannover Mitgliederversammlung der LAG FW Nds. e. V. am
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