ÄNDERUNGSANTRÄGE 1-153

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1 Europäisches Parlament Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr 2014/2243(INI) ÄNRUNGSANTRÄGE Entwurf eines Berichts Jacqueline Foster (PE v01-00) zu dem sicheren Einsatz ferngesteuerter Flugsysteme (RPAS), gemeinhin bekannt als unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), im Bereich der zivilen Luftfahrt (2014/2243(INI)) AM\ doc PE v01-00 In Vielfalt geeint

2 AM_Com_NonLegReport PE v /78 AM\ doc

3 Änderungsantrag 1 Matthijs van Miltenburg Bezugsvermerk 1 a (neu) unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g, Titel VI und Artikel 16, Änderungsantrag 2 Matthijs van Miltenburg Bezugsvermerk 1 b (neu) unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 7 und 8, Änderungsantrag 3 Matthijs van Miltenburg Bezugsvermerk 1 c (neu) unter Hinweis auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten AM\ doc 3/78 PE v01-00

4 und zum freien Datenverkehr, Änderungsantrag 4 Matthijs van Miltenburg Bezugsvermerk 1 d (neu) unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Ein neues Zeitalter der Luftfahrt Öffnung des Luftverkehrsmarktes für eine sichere und nachhaltige zivile Nutzung pilotenferngesteuerter Luftfahrtsysteme, Änderungsantrag 5 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička Bezugsvermerk 4 a (neu) unter Hinweis auf das von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit vorgelegte operative Konzept für Drohnen Ein risikobasierter Ansatz in Bezug auf die Regulierung von unbemannten Luftfahrzeuge, Änderungsantrag 6 Dominique Riquet PE v /78 AM\ doc

5 Erwägung A A. in der Erwägung, dass sich kleine, funkferngesteuerte Modellflugzeuge bereits seit mehreren Jahrzehnten großer Beliebtheit erfreuen; in der Erwägung, dass in den vergangenen 15 Jahren ein rascher Anstieg in der Nutzung von RPAS gemeinhin bekannt als unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) oder Drohnen zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass insbesondere kleine und für Hobby und Freizeit ausgelegte RPAS immer beliebter werden; A. in der Erwägung, dass sich kleine, funkferngesteuerte Modellflugzeuge bereits seit mehreren Jahrzehnten großer Beliebtheit erfreuen; in der Erwägung, dass in den vergangenen 15 Jahren ein rascher Anstieg in der Nutzung von RPAS, die zu der übergeordneten Kategorie der unbemannten Luftfahrzeuge (UAV) oder Drohnen gehören, zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass insbesondere kleine und für Hobby und Freizeit ausgelegte RPAS immer beliebter werden; Änderungsantrag 7 Dominique Riquet, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy Erwägung B B. in der Erwägung, dass diese ursprünglich für militärische Zwecke entwickelte Technologie nun auch kommerziell genutzt wird, wodurch sich legislative Grenzen verschieben; in der Erwägung, dass RPAS heutzutage außerdem für verschiedene zivile Zwecke wie beispielsweise für Sicherheitsüberprüfungen und die Überwachung von Infrastruktur (Eisenbahnschienen, Staudämmen und Kraftwerken), für die Abschätzung der Folgen von Naturkatastrophen, für die Präzisionslandwirtschaft und für die Medien von großem Nutzen sind; in der Erwägung, dass der Einsatz von RPAS ferner bedeutende ökologische Vorteile birgt; B. in der Erwägung, dass diese ursprünglich für militärische Zwecke entwickelte Technologie nun auch kommerziell genutzt wird, wodurch sich legislative Grenzen verschieben; in der Erwägung, dass RPAS, die in einem beruflichen Kontext eingesetzt werden, heutzutage für verschiedene zivile Zwecke von großem Nutzen sind, deren Mehrwert umso größer ist, je weiter das Luftfahrzeug vom Piloten, der die Fernsteuerung vornimmt, entfernt ist ( Flüge außer Sichtweite ); in der Erwägung, dass zu diesen Einsatzzwecken, die sich stark voneinander unterscheiden und sich künftig noch weiterentwickeln können, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen AM\ doc 5/78 PE v01-00

6 und die Überwachung von Infrastruktur (Eisenbahnschienen, Staudämmen und Kraftwerken), die Abschätzung der Folgen von Naturkatastrophen, die Präzisionslandwirtschaft (nachhaltige Landwirtschaft), die Medien, die Luftthermographie und die Zustellung von Paketen in abgelegenen Regionen gehören; Änderungsantrag 8 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička Erwägung B B. in der Erwägung, dass diese ursprünglich für militärische Zwecke entwickelte Technologie nun auch kommerziell genutzt wird, wodurch sich legislative Grenzen verschieben; in der Erwägung, dass RPAS heutzutage außerdem für verschiedene zivile Zwecke wie beispielsweise für Sicherheitsüberprüfungen und die Überwachung von Infrastruktur (Eisenbahnschienen, Staudämmen und Kraftwerken), für die Abschätzung der Folgen von Naturkatastrophen, für die Präzisionslandwirtschaft und für die Medien von großem Nutzen sind; in der Erwägung, dass der Einsatz von RPAS ferner bedeutende ökologische Vorteile birgt; B. in der Erwägung, dass diese ursprünglich für militärische Zwecke entwickelte Technologie nun auch kommerziell genutzt wird, wodurch sich legislative Grenzen verschieben; in der Erwägung, dass RPAS heutzutage außerdem für verschiedene zivile Zwecke wie beispielsweise für Sicherheitsüberprüfungen und die Überwachung von Infrastruktur (Eisenbahnschienen, Staudämmen und Kraftwerken), für die Abschätzung der Folgen von Naturkatastrophen, für die Präzisionslandwirtschaft und für die Medien von großem Nutzen sind; in der Erwägung, dass der Einsatz von RPAS ferner bedeutende ökologische Vorteile birgt; in der Erwägung, dass in naher Zukunft mit der schnellen Entwicklung neuer Anwendungen zu rechnen ist, worin sich die innovative und dynamische Natur der RPAS-Industrie zeigt; PE v /78 AM\ doc

7 Änderungsantrag 9 Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy Erwägung B B. in der Erwägung, dass diese ursprünglich für militärische Zwecke entwickelte Technologie nun auch kommerziell genutzt wird, wodurch sich legislative Grenzen verschieben; in der Erwägung, dass RPAS heutzutage außerdem für verschiedene zivile Zwecke wie beispielsweise für Sicherheitsüberprüfungen und die Überwachung von Infrastruktur (Eisenbahnschienen, Staudämmen und Kraftwerken), für die Abschätzung der Folgen von Naturkatastrophen, für die Präzisionslandwirtschaft und für die Medien von großem Nutzen sind; in der Erwägung, dass der Einsatz von RPAS ferner bedeutende ökologische Vorteile birgt; B. in der Erwägung, dass diese ursprünglich für militärische Zwecke entwickelte Technologie nun auch kommerziell genutzt wird, wodurch sich legislative Grenzen verschieben; in der Erwägung, dass RPAS, die in einem beruflichen Kontext eingesetzt werden, heutzutage außerdem für verschiedene zivile Zwecke wie beispielsweise für Sicherheitsüberprüfungen und die Überwachung von Infrastruktur (Eisenbahnschienen, Staudämmen und Kraftwerken), für die Abschätzung der Folgen von Naturkatastrophen, für die Präzisionslandwirtschaft und für die Medien von großem Nutzen sind; in der Erwägung, dass der Einsatz von RPAS, die in einem beruflichen Kontext eingesetzt werden, ferner bedeutende ökologische Vorteile birgt; Änderungsantrag 10 Renaud Muselier Erwägung B a (neu) Ba. in der Erwägung, dass diese Form der Technologie in der Lage ist, den Menschen in Gefahrensituationen zu ersetzen; AM\ doc 7/78 PE v01-00

8 Änderungsantrag 11 Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy Erwägung B a (neu) Ba. in der Erwägung, dass RPAS auf zwei unterschiedliche Weisen eingesetzt werden können, und zwar zu beruflichen Zwecken und zu Freizeitzwecken; in der Erwägung, dass sich die beiden Zwecke in ihrer Art unterscheiden und daher unterschiedlichen Rechtsrahmen unterliegen sollten; Änderungsantrag 12 Renaud Muselier Erwägung B b (neu) Bb. in der Erwägung, dass die Treibhausgasemissionen erheblich verringert werden könnten, wenn für bestimmte Aufgaben kleinere, leichtere, elektrisch betriebene RPAS anstatt mit fossilen Brennstoffen betriebene Luftfahrzeuge eingesetzt würden; Änderungsantrag 13 Marie-Christine Arnautu Erwägung C PE v /78 AM\ doc

9 C. in der Erwägung, dass dem EU-Recht zufolge die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) prinzipiell für die Zertifizierung von RPAS mit einem maximalen Startgewicht von mehr als 150 kg zuständig ist; in der Erwägung, dass RPAS mit einem Startgewicht von 150 kg oder weniger den Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaats unterliegen; C. in der Erwägung, dass alle RPAS den Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaats unterliegen sollten; Änderungsantrag 14 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička Erwägung D D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich bereits Bestimmungen über RPAS gibt bzw. diese Bestimmungen derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 Drohnen-Piloten lizenziert wurden; &pageid=16012 D. in der Erwägung, dass es in vielen Mitgliedstaaten bereits Vorschriften über RPAS gibt; in der Erwägung, dass es bereits zahlreiche zugelassene Flugschulen gibt und zugelassene RPAS-Piloten tätig sind; Änderungsantrag 15 Evžen Tošenovský AM\ doc 9/78 PE v01-00

10 Erwägung D D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich bereits Bestimmungen über RPAS gibt bzw. diese Bestimmungen derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 Drohnen- Piloten lizenziert wurden; &pageid=16012 D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Spanien, Tschechien und dem Vereinigten Königreich bereits Vorschriften über RPAS gibt bzw. solche Vorschriften derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 zugelassene Drohnen-Piloten tätig sind; &pageid=16012 Änderungsantrag 16 Davor Škrlec Erwägung D D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich bereits Bestimmungen über RPAS gibt bzw. diese Bestimmungen derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 Drohnen- Piloten lizenziert wurden; D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich bereits Vorschriften über RPAS gibt bzw. solche Vorschriften derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 Drohnen-Piloten zugelassen PE v /78 AM\ doc

11 &pageid=16012 wurden; &pageid=16012 Änderungsantrag 17 Janusz Zemke, Bogusław Liberadzki, Gabriele Preuß, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy Erwägung D D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich bereits Bestimmungen über RPAS gibt bzw. diese Bestimmungen derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 Drohnen- Piloten lizenziert wurden; &pageid=16012 D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich bereits Vorschriften über RPAS gibt bzw. solche Vorschriften derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 Drohnen-Piloten zugelassen wurden; &pageid=16012 Änderungsantrag 18 Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy Erwägung D AM\ doc 11/78 PE v01-00

12 D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich bereits Bestimmungen über RPAS gibt bzw. diese Bestimmungen derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 Drohnen- Piloten lizenziert wurden; &pageid=16012 D. in der Erwägung, dass es in Dänemark, Deutschland, Frankreich 1 a, Irland, Italien, Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich bereits Bestimmungen über RPAS gibt bzw. diese Bestimmungen derzeit ausgearbeitet werden 1 ; in der Erwägung, dass Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande über zugelassene Flugschulen verfügen und dass in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bereits mehr als 500 Drohnen- Piloten lizenziert wurden; 1 a &pageid=16012 Änderungsantrag 19 Dominique Riquet, Pavel Telička Erwägung E E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Bestimmungen auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Bestimmungen auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers und der konkreten Art des E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Bestimmungen auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Bestimmungen auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, der Flughöhe, dem Sachverstand des Betreibers und der PE v /78 AM\ doc

13 Einsatzes; konkreten Art des Einsatzes; Änderungsantrag 20 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica Erwägung E AM\ doc 13/78 PE v01-00

14 E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Bestimmungen auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Bestimmungen auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers und der konkreten Art des Einsatzes; E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Vorschriften auf die Bewertung des Sicherheitsrisikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Vorschriften auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers, der konkreten Art des Einsatzes und der Fähigkeit des Betreibers, auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren; Änderungsantrag 21 Renaud Muselier Erwägung E E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Bestimmungen auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Bestimmungen auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers und der konkreten Art des Einsatzes; E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Bestimmungen auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Bestimmungen auf die Art des Einsatzes und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers und der konkreten Art des Einsatzes; PE v /78 AM\ doc

15 Änderungsantrag 22 Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy Erwägung E E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Bestimmungen auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Bestimmungen auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers und der konkreten Art des Einsatzes; E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Bestimmungen auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Bestimmungen auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise der Art der Nutzung, dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers und der konkreten Art des Einsatzes; Änderungsantrag 23 Pavel Telička Erwägung E E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Bestimmungen auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Bestimmungen auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein vom Gerätetyp abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers und der konkreten Art des Einsatzes; E. in der Erwägung, dass sämtliche in Europa geltenden RPAS-Vorschriften auf die Bewertung des Risikos des Einsatzes zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die RPAS-Vorschriften auf den Betreiber und nicht wie in der bemannten Luftfahrt auf das Fluggerät ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass das Risiko nicht allein von den Merkmalen des Geräts (Gewicht, Umfang des Einsatzes und Geschwindigkeit) abhängt, sondern außerdem von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem überflogenen Gebiet, dem Sachverstand des Betreibers und der AM\ doc 15/78 PE v01-00

16 konkreten Art des Einsatzes; Änderungsantrag 24 Dominique Riquet, Pavel Telička Erwägung F F. in der Erwägung, dass das Wachstumspotenzial in dieser Branche sowohl für große Unternehmen als auch in der Lieferkette, in der Tausende KMU vertreten sind, von der Herstellung bis zum Endnutzer außerordentlich groß ist; in der Erwägung, dass die herausragenden Standards in der Herstellung unbedingt aufrechterhalten werden müssen; F. in der Erwägung, dass das Wachstumspotenzial in dieser Branche sowohl für große Unternehmen als auch in der Lieferkette, in der Tausende KMU vertreten sind, von der Herstellung bis zum Endnutzer außerordentlich groß ist; in der Erwägung, dass die herausragenden Standards in der Herstellung unbedingt aufrechterhalten werden müssen, indem vor allem die führende Rolle Europas in diesem Bereich gestärkt wird; Änderungsantrag 25 Franck Proust, Renaud Muselier Erwägung F F. in der Erwägung, dass das Wachstumspotenzial in dieser Branche sowohl für große Unternehmen als auch in der Lieferkette, in der Tausende KMU vertreten sind, von der Herstellung bis zum Endnutzer außerordentlich groß ist; in der Erwägung, dass die herausragenden Standards in der Herstellung unbedingt aufrechterhalten werden müssen; F. in der Erwägung, dass sich diese Branche durch eine dienstleistungsbasierte Wirtschaft mit hohem Mehrwert auszeichnet, die sich auf eine komplexe Wertschöpfungskette stützt: Planung, Herstellung, Einsatz, Ausbildung, Weiterbearbeitung, Lagerung sowie Austausch und Verwertung von Informationen; in der Erwägung, dass das Wachstumspotenzial in dieser Branche insbesondere in PE v /78 AM\ doc

17 Europa sowohl für große Unternehmen als auch in der Lieferkette, in der Tausende KMU vertreten sind, von der Herstellung bis zum Endnutzer außerordentlich groß ist; in der Erwägung, dass die herausragenden Standards in der Herstellung unbedingt aufrechterhalten und das Fachwissen und die europäische Technologie gefördert werden müssen; Änderungsantrag 26 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička Erwägung F F. in der Erwägung, dass das Wachstumspotenzial in dieser Branche sowohl für große Unternehmen als auch in der Lieferkette, in der Tausende KMU vertreten sind, von der Herstellung bis zum Endnutzer außerordentlich groß ist; in der Erwägung, dass die herausragenden Standards in der Herstellung unbedingt aufrechterhalten werden müssen; F. in der Erwägung, dass das wirtschaftliche Wachstumspotenzial in dieser Branche sowohl für große Unternehmen als auch in der Lieferkette, in der Tausende KMU und innovative Startups vertreten sind, von der Herstellung bis zum Endnutzer außerordentlich groß ist; in der Erwägung, dass es unerlässlich ist, ein Weltklasseniveau bei Herstellungs- und Betriebsstandards beizubehalten; Änderungsantrag 27 Dominique Riquet, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy, Pavel Telička Erwägung G G. in der Erwägung, dass RPAS aufgrund der zügigen Entwicklung dieses Marktes zurecht in bestehende Luftverkehrsprogramme wie G. in der Erwägung, dass RPAS aufgrund der zügigen Entwicklung dieses Marktes zurecht in bestehende Luftverkehrsprogramme wie AM\ doc 17/78 PE v01-00

18 beispielsweise in das gemeinsame Unternehmen zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR) und Horizont 2020 einbezogen werden; in der Erwägung, dass vonseiten der Industrie bereits erhebliche Finanzmittel investiert wurden; beispielsweise in das gemeinsame Unternehmen zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR) und Horizont 2020 einbezogen werden; in der Erwägung, dass vonseiten der Industrie bereits erhebliche Finanzmittel investiert wurden und dass sollte der Zugang zur Finanzierung für KMU, die die Mehrheit dieser Branche vertreten, erleichtert werden die Industrie ermutigt würde, ihre Investitionen zu erhöhen; Änderungsantrag 28 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička Erwägung G G. in der Erwägung, dass RPAS aufgrund der zügigen Entwicklung dieses Marktes zurecht in bestehende Luftverkehrsprogramme wie beispielsweise in das gemeinsame Unternehmen zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR) und Horizont 2020 einbezogen werden; in der Erwägung, dass vonseiten der Industrie bereits erhebliche Finanzmittel investiert wurden; G. in der Erwägung, dass RPAS aufgrund der zügigen Entwicklung dieses Marktes zurecht in bestehende Luftverkehrsprogramme wie beispielsweise in das gemeinsame Unternehmen zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR) und Horizont 2020 einbezogen werden; in der Erwägung, dass vonseiten der Industrie bereits erhebliche Finanzmittel investiert wurden und dass zusätzliche Finanzmittel für weitere Forschung und Entwicklung (FuE) bereitgestellt werden müssen, um diese neue Branche zu unterstützen und die sichere Integration von RPAS in den Luftraum voranzubringen; PE v /78 AM\ doc

19 Änderungsantrag 29 Franck Proust, Renaud Muselier Erwägung H H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die Industrie und die Kommission bereits zu diesem frühen Zeitpunkt allesamt das Potenzial dieses Marktes erkannt haben und nachdrücklich darauf hinweisen, dass jeder politische Rahmen Wachstum ermöglichen muss, damit die weltweite Wettbewerbsfähigkeit gegeben ist; H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die Industrie und die Kommission bereits zu diesem frühen Zeitpunkt allesamt das Potenzial dieses Marktes erkannt haben und nachdrücklich darauf hinweisen, dass jeder politische Rahmen Wachstum auf europäischer Ebene ermöglichen muss, damit die weltweite Wettbewerbsfähigkeit gegeben ist; Änderungsantrag 30 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica Erwägung I I. in der Erwägung, dass dieser im Entstehen begriffene Markt entlang der gesamten Lieferkette große Chancen für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen bietet, und in der Erwägung, dass das öffentliche Interesse geschützt werden muss; I. in der Erwägung, dass dieser im Entstehen begriffene Markt entlang der gesamten Lieferkette und zum Nutzen der Gesellschaft große Chancen für Investitionen, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen bietet, und in der Erwägung, dass zugleich das öffentliche Interesse gewahrt werden muss, das insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre, dem Datenschutz, der Rechenschaftspflicht und der zivilrechtlichen Haftung betrifft; AM\ doc 19/78 PE v01-00

20 Änderungsantrag 31 Pavel Telička Erwägung I I. in der Erwägung, dass dieser im Entstehen begriffene Markt entlang der gesamten Lieferkette große Chancen für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen bietet, und in der Erwägung, dass das öffentliche Interesse geschützt werden muss; I. in der Erwägung, dass dieser im Entstehen begriffene Markt entlang der gesamten Lieferkette große Chancen für Investitionen, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen bietet, und in der Erwägung, dass das öffentliche Interesse gewahrt und ein hohes Sicherheitsniveau im Luftraum beibehalten werden muss; Änderungsantrag 32 Marian-Jean Marinescu Erwägung I a (neu) Ia. in der Erwägung, dass selbst bei Anerkennung des wirtschaftlichen Potenzials von RPAS die Entwicklung von RPAS eine der wichtigsten Zukunftsherausforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Luftfahrtindustrie und die Sicherheit von Personen und Unternehmen sein wird; Änderungsantrag 33 Renaud Muselier PE v /78 AM\ doc

21 Erwägung I a (neu) Ia. in der Erwägung, dass es der Europäischen Union obliegt, schnellstmöglich einen Rechtsrahmen zu schaffen, der ausschließlich den Einsatz von RPAS zu zivilen Zwecken abdeckt; Änderungsantrag 34 Renaud Muselier Erwägung I b (neu) Ib. in der Erwägung, dass mit dem europäischen Rechtsrahmen einerseits ermöglicht werden soll, dass die Industrie weiterhin Innovationen vorantreiben und sich unter bestmöglichen Bedingungen weiterentwickeln kann, und andererseits garantiert werden soll, dass Waren und Personen sowie die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der Bürger auf wirksame Weise geschützt sind; Änderungsantrag 35 Renaud Muselier Erwägung I c (neu) Ic. in der Erwägung, dass sich die Schaffung derartiger Rechtsvorschriften nicht auf die Überarbeitung der AM\ doc 21/78 PE v01-00

22 Vorschriften für die Luftfahrt beschränken darf, sondern auch andere Bereiche wie beispielsweise das elektromagnetische Spektrum und das Versicherungssystem abdecken muss; Änderungsantrag 36 Davor Škrlec Erwägung I I. Internationale Dimension entfällt Änderungsantrag 37 Davor Škrlec Ziffer 1 1. stellt fest, dass die USA für viele als führender Markt für die Nutzung von RPAS gelten, wenn auch eher für militärische Operationen; betont jedoch, dass Europa mit Betreibern gegenüber Betreibern in der restlichen Welt im zivilen Bereich führend ist; entfällt Änderungsantrag 38 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička PE v /78 AM\ doc

23 Ziffer 1 1. stellt fest, dass die USA für viele als führender Markt für die Nutzung von RPAS gelten, wenn auch eher für militärische Operationen; betont jedoch, dass Europa mit Betreibern gegenüber Betreibern in der restlichen Welt im zivilen Bereich führend ist; 1. stellt fest, dass die USA für viele als führender Markt für die Nutzung von RPAS gelten, wenn auch eher für militärische Operationen; betont jedoch, dass Europa im zivilen Bereich führend ist und alles daran setzen sollte, seine starke Wettbewerbsposition auszubauen; Änderungsantrag 39 Renaud Muselier Ziffer 1 1. stellt fest, dass die USA für viele als führender Markt für die Nutzung von RPAS gelten, wenn auch eher für militärische Operationen; betont jedoch, dass Europa mit 2500 Betreibern gegenüber 2342 Betreibern in der restlichen Welt im zivilen Bereich führend ist; 1. stellt fest, dass die USA für viele als führender Markt für die Nutzung von RPAS gelten, wenn auch eher für militärische Operationen; betont jedoch, dass Europa mit 2500 Betreibern (400 im Vereinigten Königreich, 300 in Deutschland, 1500 in Frankreich, 250 in Schweden usw.) gegenüber 2342 Betreibern in der restlichen Welt im zivilen Bereich führend ist; Änderungsantrag 40 Davor Škrlec Ziffer 2 AM\ doc 23/78 PE v01-00

24 2. stellt fest, dass Japan eine große Anzahl an RPAS-Betreibern und 20 Jahre Erfahrung im Einsatz von RPAS vornehmlich in der Präzisionslandwirtschaft wie beispielsweise der Schädlingsbekämpfung aufweist; erinnert daran, dass Japan das erste Land war, in dem Mitte der 1990er-Jahre der Einsatz der RPAS- Technik für landwirtschaftliche Zwecke zugelassen wurde, und dass sich die Zahl der Betreiber innerhalb weniger Jahre vervielfacht hat; entfällt Änderungsantrag 41 Davor Škrlec Ziffer 3 3. stellt fest, dass es in Israel eine sehr rege Fertigungsindustrie gibt, deren Schwerpunkt allerdings unmittelbar auf militärischen RPAS liegt; betont, dass ein integrierter zivil-militärischer Flugsicherungsdienst mittlerweile eine einfachere Integration von RPAS in den israelischen Luftraum ermöglicht; entfällt PE v /78 AM\ doc

25 Änderungsantrag 42 Marie-Christine Arnautu Ziffer 3 3. stellt fest, dass es in Israel eine sehr rege Fertigungsindustrie gibt, deren Schwerpunkt allerdings unmittelbar auf militärischen RPAS liegt; betont, dass ein integrierter zivil-militärischer Flugsicherungsdienst mittlerweile eine einfachere Integration von RPAS in den israelischen Luftraum ermöglicht; 3. stellt fest, dass es in Israel eine sehr rege Fertigungsindustrie gibt, deren Schwerpunkt allerdings unmittelbar auf militärischen RPAS liegt, die unter Verstoß gegen das Völkerrecht insbesondere gegen die Zivilbevölkerung im besetzten Palästina und höchstwahrscheinlich auch im syrischen Luftraum eingesetzt werden; betont, dass ein integrierter zivil-militärischer Flugsicherungsdienst mittlerweile eine einfachere Integration von RPAS in den israelischen Luftraum ermöglicht; Änderungsantrag 43 Davor Škrlec Ziffer 4 4. stellt fest, dass Australien, China (wo viele der kleinsten RPAS hergestellt werden) und Südafrika zu den 50 Drittstaaten gehören, in denen derzeit RPAS entwickelt werden; entfällt Änderungsantrag 44 Davor Škrlec Ziffer 5 AM\ doc 25/78 PE v01-00

26 5. betont, dass die globale Bedeutung von RPAS erkannt werden muss, und fordert die Kommission auf, dieser Tatsache umfassend Rechnung zu tragen; entfällt Änderungsantrag 45 Davor Škrlec Zwischenüberschrift 1 Gegenwärtiger Stand in den Mitgliedstaaten der EU Gegenwärtiger Stand auf globaler Ebene und in der EU Änderungsantrag 46 Davor Škrlec Ziffer 6 6. unterstreicht, dass RPAS in jedem Mitgliedstaat entweder im Zusammenhang mit der Herstellung und/oder mit dem Betrieb eine Rolle spielen; 6. unterstreicht, dass alle wichtigen Staaten in der Welt und EU- Mitgliedstaaten im Bereich RPAS entweder im Zusammenhang mit der Herstellung und/oder mit dem Betrieb und der Bewältigung der dabei auftretenden Probleme eine Rolle spielen; fordert daher die Kommission auf, so bald wie möglich einen legislativen Rahmen in Bezug auf fairen Wettbewerb, Gefahrenvermeidung, Sicherheit und Datenschutz vorzuschlagen; PE v /78 AM\ doc

27 Änderungsantrag 47 Dominique Riquet, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy, Pavel Telička Ziffer 7 a (neu) 7a. weist darauf hin, dass die Tatsache, dass es keine harmonisierten Vorschriften auf EU-Ebene gibt, die Entwicklung eines europäischen Marktes für RPAS behindern könnte, da die nationalen Genehmigungen in der Regel nicht dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten unterliegen; Änderungsantrag 48 Renaud Muselier Ziffer 8 8. ist der Auffassung, dass für den RPAS- Sektor kompetente Behörden von größter Bedeutung sind, damit weltweit gültige Bestimmungen geschaffen werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass RPAS grenzüberschreitend entwickelt werden können; betont, dass sofern nicht schnell gehandelt wird das Risiko besteht, dass das wirtschaftliche Potenzial und der Nutzen von RPAS nicht vollständig ausgeschöpft werden; 8. ist der Auffassung, dass für den RPAS- Sektor kompetente Behörden von größter Bedeutung sind, damit europaweit gültige Bestimmungen geschaffen werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass RPAS grenzüberschreitend entwickelt werden können; betont, dass sofern nicht schnell gehandelt wird das Risiko besteht, dass das wirtschaftliche Potenzial und der Nutzen von RPAS nicht vollständig ausgeschöpft werden; AM\ doc 27/78 PE v01-00

28 Änderungsantrag 49 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička Ziffer 8 8. ist der Auffassung, dass für den RPAS- Sektor kompetente Behörden von größter Bedeutung sind, damit weltweit gültige Bestimmungen geschaffen werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass RPAS grenzüberschreitend entwickelt werden können; betont, dass sofern nicht schnell gehandelt wird das Risiko besteht, dass das wirtschaftliche Potenzial und der Nutzen von RPAS nicht vollständig ausgeschöpft werden; 8. ist der Auffassung, dass der RPAS- Sektor dringend europäische Vorschriften benötigt, um die grenzübergreifende RPAS-Entwicklung zu gewährleisten, und dass gleichzeitig die Schaffung weltweit gültiger Vorschriften vorangebracht werden muss; ist ferner der Auffassung, dass es eines eindeutigen europäischen Rechtsrahmens bedarf, um Investitionen und die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen europäischen RPAS- Sektors sicherzustellen; betont, dass sofern nicht schnell gehandelt wird das Risiko besteht, dass das wirtschaftliche Potenzial und der Nutzen von RPAS nicht vollständig ausgeschöpft werden; Änderungsantrag 50 Marian-Jean Marinescu Ziffer 8 8. ist der Auffassung, dass für den RPAS- Sektor kompetente Behörden von größter Bedeutung sind, damit weltweit gültige Bestimmungen geschaffen werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass RPAS grenzüberschreitend entwickelt werden können; betont, dass sofern nicht schnell gehandelt wird das Risiko besteht, dass das wirtschaftliche Potenzial und der Nutzen von RPAS nicht vollständig ausgeschöpft werden; 8. ist der Auffassung, dass für den RPAS- Sektor kompetente Behörden von größter Bedeutung sind, damit weltweit gültige, harmonisierte Bestimmungen geschaffen werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass RPAS grenzüberschreitend entwickelt werden können; betont, dass sofern nicht schnell gehandelt wird das Risiko besteht, dass das wirtschaftliche Potenzial und der Nutzen von RPAS nicht vollständig ausgeschöpft werden und ein Sicherheitsrisiko entsteht; PE v /78 AM\ doc

29 Änderungsantrag 51 Davor Škrlec Ziffer 8 8. ist der Auffassung, dass für den RPAS- Sektor kompetente Behörden von größter Bedeutung sind, damit weltweit gültige Bestimmungen geschaffen werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass RPAS grenzüberschreitend entwickelt werden können; betont, dass sofern nicht schnell gehandelt wird das Risiko besteht, dass das wirtschaftliche Potenzial und der Nutzen von RPAS nicht vollständig ausgeschöpft werden; 8. ist der Auffassung, dass für den RPAS- Sektor sowohl auf internationaler als auch auf EU-Ebene zuständige Behörden von größter Bedeutung sind, damit weltweit bzw. EU-weit gültige Bestimmungen geschaffen werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass RPAS grenzüberschreitend entwickelt werden können; betont, dass sofern nicht schnell gehandelt wird das Risiko besteht, dass das wirtschaftliche Potenzial und der Nutzen von RPAS nicht vollständig ausgeschöpft werden; Änderungsantrag 52 Renaud Muselier Ziffer 8 a (neu) 8a. ist der Ansicht, dass ein klarer, wirksamer, verlässlicher und auf europäischer Ebene zügig umgesetzter Rechtsrahmen die Debatte über die Einführung weltweit geltender Bestimmungen über den Einsatz von Drohnen vorantreiben könnte; AM\ doc 29/78 PE v01-00

30 Änderungsantrag 53 Renaud Muselier Ziffer 8 b (neu) 8b. vertritt die Auffassung, dass in dem künftigen Rechtsrahmen klar zwischen dem Einsatz ferngesteuerter Luftfahrzeuge zu Freizeitzwecken und dem Einsatz zu beruflichen Zwecken unterschieden werden muss; Änderungsantrag 54 Dominique Riquet, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy, Pavel Telička Ziffer 9 9. macht mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass bei dem Betrieb von und den Bestimmungen über RPAS Sicherheit stets an erster Stelle stehen muss; 9. macht mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass bei dem Betrieb von und den Bestimmungen über RPAS Sicherheit stets an erster Stelle stehen muss; ist der Ansicht, dass der künftige Rechtsrahmen der EU an die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit den Flügen außer Sichtweite angepasst werden muss, ohne dabei vor derartigen Flügen abzuschrecken; PE v /78 AM\ doc

31 Änderungsantrag 55 Renaud Muselier Ziffer 9 9. macht mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass bei dem Betrieb von und den Bestimmungen über RPAS Sicherheit stets an erster Stelle stehen muss; 9. macht mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass bei dem Betrieb von und den Bestimmungen über RPAS Sicherheit stets an erster Stelle stehen muss und dass die Sicherheitsvorkehrungen in angemessenem Verhältnis zu den Risiken stehen müssen; Änderungsantrag 56 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička Ziffer betont, dass im Einklang mit Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU und Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auch der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre von größter Bedeutung dafür sind, dass Wachstum ermöglicht werden kann und RPAS sicher in die zivile Luftfahrt integriert werden können; 10. betont, dass im Einklang mit Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU und Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auch der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre von größter Bedeutung für eine breite öffentliche Unterstützung für die Verwendung von zivilen RPAS sind und somit dafür, dass Wachstum ermöglicht werden kann und RPAS sicher in die zivile Luftfahrt integriert werden können; fordert daher die Kommission auf, die Entwicklung von Normen auf der Grundlage der Konzepte des technischen Schutzes der Privatsphäre und der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen zu fördern; AM\ doc 31/78 PE v01-00

32 Änderungsantrag 57 Davor Škrlec Ziffer betont, dass im Einklang mit Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU und Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auch der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre von größter Bedeutung dafür sind, dass Wachstum ermöglicht werden kann und RPAS sicher in die zivile Luftfahrt integriert werden können; 10. betont, dass unter strenger Einhaltung der Richtlinie 95/46/EG zum Datenschutz und im Einklang mit Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU und Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auch der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre von größter Bedeutung dafür sind, dass Wachstum ermöglicht werden kann und RPAS sicher in die zivile Luftfahrt integriert werden können; Änderungsantrag 58 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica Ziffer betont, dass mit Blick auf das Flugverkehrsmanagement kurzfristig bereits operationelle Verfahren eingerichtet wurden, sodass RPAS außerhalb gesonderter und eingeschränkter Gebiete betrieben werden können; erinnert daran, dass viele zivile und militärische RPAS unter Nutzung gesonderter Korridore geflogen werden, indem die üblichen, normalerweise für die bemannte Luftfahrt geltenden Kriterien für den Mindestabstand ausgeweitet werden; 12. betont, dass mit Blick auf das Flugverkehrsmanagement kurzfristig bereits operationelle Verfahren eingerichtet wurden, sodass RPAS außerhalb gesonderter und eingeschränkter Gebiete betrieben werden können; PE v /78 AM\ doc

33 Änderungsantrag 59 Renaud Muselier Ziffer 12 a (neu) 12a. unterstreicht die Bedeutung der Flüge außer Sichtweite für die Entwicklung der Branche; ist der Ansicht, dass diese Art von Flügen in den europäischen Rechtsvorschiften unterstützt werden sollte; Änderungsantrag 60 Olga Sehnalová Ziffer stellt fest, dass der Einfluss von RPAS auf die bemannte Luftfahrt begrenzt ist, da ihr Anteil an der Luftfahrt weitaus geringer ist; weist jedoch darauf hin, dass der Druck auf das Flugverkehrsmanagement (ATM) zunehmen kann, da RPAS erfreulicherweise zunehmend für Sport und Freizeit eingesetzt werden; fordert jedoch die zuständigen Behörden auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen, damit in allen Mitgliedstaaten auch künftig ein effizienter ATM-Standard gegeben ist; 13. stellt fest, dass der Einfluss von RPAS auf die bemannte Luftfahrt begrenzt ist, da ihr Anteil an der Luftfahrt weitaus geringer ist; weist jedoch darauf hin, dass der Druck auf das Flugverkehrsmanagement (ATM) zunehmen kann, da RPAS zunehmend für Sport und Freizeit eingesetzt werden und sie in bestimmten Fällen die Flugverkehrssicherheit gefährden können; fordert die zuständigen Behörden auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen, damit in allen Mitgliedstaaten auch künftig ein effizienter ATM-Standard gegeben ist Or. cs Änderungsantrag 61 Matthijs van Miltenburg, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička AM\ doc 33/78 PE v01-00

34 Ziffer stellt fest, dass der Einfluss von RPAS auf die bemannte Luftfahrt begrenzt ist, da ihr Anteil an der Luftfahrt weitaus geringer ist; weist jedoch darauf hin, dass der Druck auf das Flugverkehrsmanagement (ATM) zunehmen kann, da RPAS erfreulicherweise zunehmend für Sport und Freizeit eingesetzt werden; fordert jedoch die zuständigen Behörden auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen, damit in allen Mitgliedstaaten auch künftig ein effizienter ATM-Standard gegeben ist; 13. erkennt an, dass sich RPAS auf die bemannte Luftfahrt auswirkt; stellt fest, dass der Druck auf das Flugverkehrsmanagement (ATM) zunehmen kann, da RPAS erfreulicherweise zunehmend für zivile Zwecke eingesetzt werden, und fordert die zuständigen Behörden auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen, damit in allen Mitgliedstaaten auch künftig ein effizienter ATM-Standard gegeben ist; Änderungsantrag 62 Marian-Jean Marinescu Ziffer stellt fest, dass der Einfluss von RPAS auf die bemannte Luftfahrt begrenzt ist, da ihr Anteil an der Luftfahrt weitaus geringer ist; weist jedoch darauf hin, dass der Druck auf das Flugverkehrsmanagement (ATM) zunehmen kann, da RPAS erfreulicherweise zunehmend für Sport und Freizeit eingesetzt werden; fordert jedoch die zuständigen Behörden auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen, damit in allen Mitgliedstaaten auch künftig ein effizienter ATM-Standard gegeben ist; 13. stellt fest, dass der Einfluss von RPAS auf die bemannte Luftfahrt begrenzt ist, da ihr Anteil an der Luftfahrt weitaus geringer ist; weist jedoch darauf hin, dass der Druck auf das Flugverkehrsmanagement (ATM) zunehmen kann, da RPAS erfreulicherweise zunehmend für Sport und Freizeit eingesetzt werden; fordert jedoch, dass die zuständigen Behörden und die künftigen EU-Vorschriften diesem Umstand Rechnung tragen, damit in allen Mitgliedstaaten auch künftig ein effizienter ATM-Standard gegeben ist; PE v /78 AM\ doc

35 Änderungsantrag 63 Olga Sehnalová Ziffer betont, dass mit den technischen und regulatorischen Lösungen auf lange Sicht vorzugsweise darauf hingewirkt werden sollte, dass RPAS den Luftraum gemeinsam mit anderen Nutzern in Anspruch nehmen können, ohne dass letztere dafür neue Ausrüstungen benötigen; stellt fest, dass zahlreiche kleine RPAS gemeinsam mit bemannten Luftfahrzeugen unterhalb einer Höhe von 500 Fuß betrieben werden; betont, dass die Flugsicherungsdienste in dieser Höhe zwar keine Luftverkehrskontrolle durchführen, jedoch trotzdem dafür zuständig sind, hinreichende Informationen bereitzustellen, damit beide Arten von Luftfahrzeugen im selben Luftraum betrieben werden können; stellt fest, dass Eurocontrol Staaten dabei unterstützt, ein gemeinsames Verständnis für die damit einhergehenden Belange zu erzielen und die Harmonisierung so weit als möglich voranzutreiben; 14. betont, dass mit den technischen und regulatorischen Lösungen auf lange Sicht vorzugsweise darauf hingewirkt werden sollte, dass RPAS den Luftraum gemeinsam mit anderen Nutzern in Anspruch nehmen können, ohne dass letztere dafür neue Ausrüstungen benötigen; stellt fest, dass zahlreiche kleine RPAS gemeinsam mit bemannten Luftfahrzeugen unterhalb einer Höhe von 500 Fuß betrieben werden, weshalb eindeutige Flugflächen abgegrenzt werden sollten, in denen unbemannte Flugsysteme betrieben werden können; betont, dass die Flugsicherungsdienste in dieser Höhe zwar keine Luftverkehrskontrolle durchführen, jedoch trotzdem dafür zuständig sind, hinreichende Informationen bereitzustellen, damit beide Arten von Luftfahrzeugen im selben Luftraum betrieben werden können; stellt fest, dass Eurocontrol Staaten dabei unterstützt, ein gemeinsames Verständnis für die damit einhergehenden Belange zu erzielen und die Harmonisierung so weit als möglich voranzutreiben; Or. cs Änderungsantrag 64 Renaud Muselier Ziffer betont, dass mit den technischen und regulatorischen Lösungen auf lange Sicht 14. betont, dass mit den technischen und regulatorischen Lösungen auf lange Sicht AM\ doc 35/78 PE v01-00

36 vorzugsweise darauf hingewirkt werden sollte, dass RPAS den Luftraum gemeinsam mit anderen Nutzern in Anspruch nehmen können, ohne dass letztere dafür neue Ausrüstungen benötigen; stellt fest, dass zahlreiche kleine RPAS gemeinsam mit bemannten Luftfahrzeugen unterhalb einer Höhe von 500 Fuß betrieben werden; betont, dass die Flugsicherungsdienste in dieser Höhe zwar keine Luftverkehrskontrolle durchführen, jedoch trotzdem dafür zuständig sind, hinreichende Informationen bereitzustellen, damit beide Arten von Luftfahrzeugen im selben Luftraum betrieben werden können; stellt fest, dass Eurocontrol Staaten dabei unterstützt, ein gemeinsames Verständnis für die damit einhergehenden Belange zu erzielen und die Harmonisierung so weit als möglich voranzutreiben; vorzugsweise darauf hingewirkt werden sollte, dass RPAS den Luftraum gemeinsam mit anderen Nutzern in Anspruch nehmen können; stellt fest, dass zahlreiche kleine RPAS gemeinsam mit bemannten Luftfahrzeugen unterhalb einer Höhe von 500 Fuß betrieben werden; betont, dass die Flugsicherungsdienste in dieser Höhe zwar keine Luftverkehrskontrolle durchführen, jedoch trotzdem dafür zuständig sind, hinreichende Informationen bereitzustellen, damit beide Arten von Luftfahrzeugen im selben Luftraum betrieben werden können; stellt fest, dass Eurocontrol Staaten dabei unterstützt, ein gemeinsames Verständnis für die damit einhergehenden Belange zu erzielen und die Harmonisierung so weit als möglich voranzutreiben; Änderungsantrag 65 Renaud Muselier Ziffer 14 a (neu) 14a. vertritt die Auffassung, dass die Frage der Erkennung von Drohnen unabhängig von ihrer Größe entscheidend ist; hebt hervor, dass Lösungen herbeigeführt werden müssen, die dem Einsatz von Drohnen zu Freizeitzwecken bzw. dem Einsatz zu gewerblichen Zwecken Rechnung tragen; PE v /78 AM\ doc

37 Änderungsantrag 66 Dominique Riquet, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy, Pavel Telička Ziffer ist der Auffassung, dass auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung ein eindeutiger, globaler, harmonisierter und angemessener Rechtsrahmen ausgearbeitet werden muss, in dem keine belastenden Regelungen enthalten sein dürfen, mit denen Unternehmen von Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen abgeschreckt würden; 15. ist der Auffassung, dass auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung ein eindeutiger, globaler, harmonisierter und angemessener Rechtsrahmen ausgearbeitet werden muss, in dem keine unverhältnismäßigen Regelungen enthalten sein dürfen, mit denen Unternehmen von Innovationsvorhaben, Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen abgeschreckt würden; hält es für wichtig, dass bei den zukünftigen Bestimmungen eindeutig zwischen den zu beruflichen Zwecken und den zu Freizeitzwecken eingesetzten ferngesteuerten Luftfahrzeugen unterschieden wird; Änderungsantrag 67 Renaud Muselier Ziffer ist der Auffassung, dass auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung ein eindeutiger, globaler, harmonisierter und angemessener Rechtsrahmen ausgearbeitet werden muss, in dem keine belastenden Regelungen enthalten sein dürfen, mit denen Unternehmen von Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen abgeschreckt würden; 15. ist der Auffassung, dass auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung ein eindeutiger, harmonisierter und angemessener Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zügig ausgearbeitet werden muss, in dem den verschiedenen Einsatzzwecken Rechnung getragen wird und in dem keine belastenden Regelungen enthalten sein dürfen, mit denen Unternehmen von Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen abgeschreckt würden; vertritt die Auffassung, dass AM\ doc 37/78 PE v01-00

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