OFFENLEGUNG ZUM GEMÄSS OFFENLEGUNGSVERORDNUNG I.V. MIT 26 BWG
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1 Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung OFFENLEGUNG ZUM GEMÄSS OFFENLEGUNGSVERORDNUNG I.V. MIT 26 BWG
2 Die Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (RLB Burgenland) Die RLB Burgenland ist das Spitzeninstitut der Raiffeisenbankengruppe Burgenland, gesetzlicher Revisionsverband für 30 selbständige Raiffeisenbanken und die landwirtschaftlichen Genossenschaften des Burgenlandes und als Universalbank tätig, wobei der Schwerpunkt dabei auf der Betreuung der Retailkunden in den Bezirken Eisenstadt, Mattersburg und Neusiedl und burgenländischen Großkunden liegt. Als Mitglied der Raiffeisenbankengruppe ist die RLB Burgenland den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Regionalität verpflichtet. Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben sich die Raiffeisenbanken der RBG Burgenland und die RLB Burgenland in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen: Solidaritätsgemeinschaft der Raiffeisen Bankengruppe Burgenland Die RLB Burgenland ist Mitglied der Solidaritätsgemeinschaft der Raiffeisenbankengruppe Burgenland. In dieser kann durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass drohende bzw. bereits eingetretene Schwierigkeiten von Vereinsmitgliedern abgewendet werden. Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Diese Gemeinschaft aus teilnehmenden Raiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken, der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) und der Raiffeisen Bank International AG (RBI) garantiert bis zur Höhe der gemeinsamen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der teilnehmenden Banken alle Kundeneinlagen und Wertpapieremissionen von teilnehmenden Banken, unabhängig von der Höhe. Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits in der Raiffeisen- Kundengarantiegemeinschaft Burgenland auf Landesebene und andererseits in der Raiffeisen- Kundengarantiegemeinschaft Österrreich (RKÖ) auf Bundesebene. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit für die Kunden. Einlagensicherungseinrichtungen der Raiffeisenbankengruppe Österreich Die Mitgliedsinstitute der Raiffeisenbankengruppe Burgenland sind gemeinsam über die Raiffeisen- Einlagensicherung Burgenland egen. Mitglied der österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung egen. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung für die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gemäß 93, 93a und 93b BWG dar. Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der RBG Österreich ein entsprechendes Früherkennungssystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinstitute laufende Analysen und Beobachtungen durchführt. Aufgrund ihrer Größenstruktur und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe nimmt die RLB Burgenland das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch. 1. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien ( 2 OffV) Risikomanagement der RLB Burgenland Risikostrategie Das Ziel der Risikostrategie ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der RLB Burgenland und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein angemessenes Jahresergebnis eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. Seite 2
3 Die RLB Burgenland verfügt über eine schriftlich ausformulierte, mittelfristige Risikostrategie, die die Grundhaltung der RLB Burgenland im Umgang mit Risiken festlegt und die einen Bestandteil der Gesamtbanksteuerung darstellt. Zur Risikobegrenzung dient ein umfassendes System an Limit- und Kompetenzregeln. Grundsätzlich ist die RLB Burgenland von einem kontrollierten Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken geprägt. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, unüberschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden können. Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus. Risikotragfähigkeit In der RLB Burgenland werden im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Ertrag, Eigenkapital und stille Reserven) der Bank alle maßgeblichen Risiken, die nach gängigen Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegenübergestellt. Auf diese Weise wird erhoben, ob unter angenommenen Prämissen ausreichend Risikodeckungsmasse zur Verfügung steht. Die Beurteilung der Risikosituation erfolgt für die Szenarien Problemfall und Liquidationsfall. Die Gesamtrisikoberechnung erfolgt durch Addition der wesentlichen Einzelrisiken. Risikosteuerung und Risikoüberwachung Der Vorstand der RLB Burgenland ist gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements der RLB Burgenland. Die wesentlichen Risiken und die Entwicklung der Risikotragfähigkeit der RLB Burgenland werden vierteljährlich in einem Risikobericht dargestellt. Über Maßnahmen der Risikosteuerung entscheiden das Aktiv-Passiv-Management-Komitee (für Marktrisiken) sowie das Gesamtbanksteuerungskomitee. Die Risikosteuerung erfolgt anhand der vorliegenden Risikoberichte bzw. im Bedarfsfall zusätzlich auch anlassbezogen. Durch Kapitalallokation auf einzelne Risikoarten in Form eines Limitsystems wird der Risikoappetit der Bank definiert und gleichzeitig sichergestellt, dass die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben ist. Organisatorischer Aufbau Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart gestaltet, dass Interessenskonflikte sowohl auf persönlicher als auch auf organisatorischer Ebene vermieden werden. Wesentliche Aufgaben im Bereich der Risikomessung und des Risikoreportings werden von der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Ebenso wird durch regelmäßige Ausbildungsmaßnahmen die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt. Die für das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern vor. Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelmäßig überprüft und laufend überwacht, wobei der Innenrevision der RLB Burgenland eine essentielle Funktion zukommt. Die wesentlichsten Risiken der RLB Burgenland Adressrisiko Das Adressrisiko ist jenes Risiko, das durch den Ausfall eines Kunden oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch einen Vertragspartner entsteht. Das Adressrisiko wird für sämtliche Forderungen aus Krediten, Interbankgeschäften und Wertpapieren ermittelt und enthält das Kreditrisiko, das Fremdwährungskreditrisiko und das Länderrisiko. Für die Beurteilung der Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten wird von der RLB Burgenland das bundeseinheitliche Raiffeisen-Rating- und Sicherheiten-System herangezogen. Die Risikomessung erfolgt für alle Szenarien anhand von Ausfallswahrscheinlichkeiten. Seite 3
4 Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko liegt in möglichen nachteiligen Folgen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleich- und verschiedenartiger Risikofaktoren oder -arten ergeben können. Die Beobachtung der relevanten Konzentrationsrisiken erfolgt grundsätzlich aufgrund der vorhandenen Sicherungseinrichtungen auf Ebene der Raiffeisenbankengruppe Burgenland. Marktrisiko Die Marktrisiken bestehen im Zinsänderungs-, Währungs- und im Kursrisiko aus Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Die Marktrisiken werden wie alle wesentlichen Risiken regelmäßig im Rahmen der entsprechenden Berichterstattung behandelt und nach gemeinsam entwickelten, bundeseinheitlichen Methoden gemessen. Die RLB Burgenland nutzt verschiedene Risikomessgrößen (v.a. Sensitivitätsanalysen), um Marktrisiken zu steuern und entsprechende Limite zu setzen. Der Abteilung Gesamtbanksteuerung obliegt die Identifikation, Messung, Aggregation und Überwachung der Marktrisikolimite sowie die Berichterstattung an das APM. Im Rahmen der monatlichen APM-Sitzung werden die Marktrisiken dem Vorstand berichtet und entsprechende Steuerungsmaßnahmen vorgeschlagen. Die Umsetzung der Steuerungsmaßnahmen erfolgt im Treasury. Zinsänderungsrisiko im Bankbuch Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt durch die Einordnung aller Zinspositionen in Laufzeitbänder nach den Regeln der aufsichtsrechtlichen Zinsrisikostatistik. Aus den daraus errechneten offenen Zinspositionen werden mittels eines Value-at-Risk-Modells die Verlustpotenziale für die Szenarien der Risikotragfähigkeitsrechnung abgeleitet. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko der Bank, ihre gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig und zeitgerecht erfüllen zu können. Durch die gesetzliche Liquiditätsreserve und die Sicherung derselben innerhalb der RBG Österreich sowie durch die Limitierung des Liquiditätsrisikos auf Basis eines sektorweit gültigen Kennzahlensystems und das laufenden Monitoring der Liquditätssituation mittels Frühwarnindikatoren wird dieses Risiko für die RLB Burgenland angemessen begrenzt. Operationelles Risiko Operationelles Risiko bedeutet die Gefahr von Verlusten als Folge unzulänglicher oder fehlgeschlagener interner Prozesse, Menschen und Systeme oder von externen Ereignisen und beinhaltet das Rechtsrisiko. Durch die Nutzung gemeinsamer, standardisierter Verfahren und Systeme sowie gemeinsamer Notfallkonzepte durch die Raiffeisenbankengruppe wird nach Möglichkeit die Hintanhaltung operationeller Risiken erreicht. Seitens des Vorstandes der RLB Burgenland werden in regelmäßigen Abständen Risikoeinschätzungen hinsichtlich des operationellen Risikos durchgeführt und wesentliche Schadensfälle dokumentiert. Der Risikobetrag für das operationelle Risiko wird auf Basis des Eigenmittelerfordernisses gemäß dem Basisindikatoransatz berechnet. Beteiligungsrisiko Als Beteiligungsrisiko wird die Gefahr des Wertverlustes von übernommenen Unternehmensanteilen aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des betreffenden Unternehmens und/oder auf Grund rückläufiger Aktienkurse bezeichnet (Anteilseignerrisiko). Der Wertverlust der Beteiligung führt bei der Bank als Eigentümer zu einer Teilwertabschreibung des Beteiligungswertes bzw. zu einer Reduktion der stillen Reserven, wodurch das Deckungspotenzial geschmälert wird. Zusätzlich kann für die Bank eine Nachschussverpflichtung entstehen, die sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen oder moralischer Sanierungsverantwortung ergibt. Hinsichtlich des Beteiligungsrisikos erfolgt die Berücksichtigung des potentiellen Wertverlustrisikos durch Anwendung von Risikofaktoren auf den Verkehrswert der Beteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos wird durch die Abteilung KB&UA und Beteiligungsmanagement wahrgenommen. Die Quantifizierung des Beteiligungsrisikos erfolgt unter Anwendung von sektorweit einheitlich definierten Risikofaktoren. Seite 4
5 Makroökonomisches Risiko Die Risiken die aus dem makroökonomischen Umfeld erwachsen, werden auf Basis einer prozentuellen Erhöhung der Ausfallswahrscheinlichkeiten berechnet. Die Differenz aus dem neu berechneten Kreditrisiko zu dem ursprünglich errechneten Kreditrisiko stellt das makroökonomische Risiko dar. Die Quantifizierung unterstellt einen BIP-Rückgang und dabei sich verschlechternde Ausfallraten. Sonstige Risiken Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse über Risikopuffer in Form eines Aufschlages auf die anderen quantifizierten Risiken berücksichtigt. 2. Anwendungsbereichsbezogene Informationen ( 3 OffV) Es liegt keine Kreditinstitutsgruppe gem. 30 BWG vor. 3. Eigenmittelstruktur ( 4 OffV) Die Verzinsung der Geschäftsanteile erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Satzung der Raiffeisenlandesbank und der Beschlüsse der gesellschaftsrechtlich zuständigen Organe. Die Raiffeisenlandesbank hat Partizipationskapital ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung begeben. Diese Partizipationsscheine sind mit einer Vorzugsdividende ausgestattet, der Gewinnanteil entspricht mindestens dem von der OeNB bzw. EZB veröffentlichten durchschnittlichen 12-Monats-EURIBOR für das vergangene Geschäftsjahr. Weiters wurden Nominalwert Partizipationsscheine ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung begeben. Der Gewinnanteil entspricht mindestens dem von der OeNB bzw. EZB veröffentlichten durchschnittlichen 12-Monats-EURIBOR für das vergangene Geschäftsjahr, zumindest jedoch 6 % p.a. vom Nominale. Die Raiffeisenlandesbank hat außerdem Ergänzungskapital isd 23 Abs. 7 BWG in Währung Euro emittiert, dessen Verzinsung zwischen 4,625 % und 6,365 % liegt, mit einer Laufzeit von 10 bis 20 Jahren ausgestattet ist und das in den Jahren 2014 bis 2025 fällig wird. Weiters hat die Raiffeisenlandesbank nachrangiges Kapital isd 23 Abs. 8 BWG in Währung Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren begeben, dessen Verzinsung zwischen 1,010 % und 5,00 % liegt, und das im Jahr 2013 fällig wird. Die Haftsumme in der Raiffeisenlandesbank beläuft sich auf das 2-fache des jeweilig gezeichneten Geschäftsanteils und ist maximal zu 75 % eigenmittelwirksam. Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß 23 (14) BWG setzen sich zum aus folgenden Bestandteilen zusammen: Tier I Kapital (Kernkapital) davon eingezahltes Geschäftsanteilekapital davon Partizipationskapital davon Kapitalrücklage davon Offene Rücklagen (einschl. Haftrücklage) davon Abzugsposten immaterielle Anlagewerte, Steuerlatenz 82 davon Abzugsposten Bilanzverlust 0 Abzugsposten Eigenmittel anderer Kredit-/Finanzinstitute (50 %) 614 Tier II Kapital (Ergänzende Eigenmittel) davon Ergänzungskapital davon stille Reserven davon nachrangiges Kapital davon Haftsummenzuschlag Abzugsposten Eigenmittel anderer Kredit-/Finanzinstitute (50 %) 614 Seite 5
6 Tier III Kapital (Kurzfristiges nachrangiges Kapital) 0 Gesamtsumme aller Eigenmittel nach Abzügen und Beschränkungen Eigenmittelüberschuss Überdeckungsquote in Prozent 136,13 Kernkapitalquote in Prozent 13,07 Eigenmittelquote in Prozent 18,89 4. Mindesteigenmittelerfordernis ( 5 OffV) Der Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge ihv TEUR setzt sich gem. 22a Abs. 4 folgendermaßen zusammen: Forderungsklasse des Kreditrisiko-Standardansatzes gem. 22a Abs 4 BWG 8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten Bemessungsgrundlage Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken 1 Forderungen an regionale Gebietskörperschaften 2 Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne 60 Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken 0 Forderungen an internationale Organisationen 0 Forderungen an Institute Forderungen an Unternehmen Retail-Forderungen Durch Immobilien besicherte Forderungen Überfällige Forderungen 854 Forderungen mit hohem Risiko 0 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 320 Verbriefungspositionen Kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen 0 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen Sonstige Posten Das gesamte Eigenmittelerfordernis setzt sich zum wie folgt zusammen: Risikogewichtete Bemessungsgrundlage gem. 22 BWG davon 8 % Mindesteigenmittelerfordernis Mindesteigenmittelerfordernis für das Warenpositionsrisiko und das 0 Fremdwährungsrisiko), einschließlich des Risikos aus Goldpositionen, (jeweils für Positionen außerhalb des Handelsbuches Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko gem. 22i (Basisindikatoransatz) Gesamtes Eigenmittelerfordernis Kontrahentenausfallrisiko ( 6 OffV) 6 Z 1 OffV: Das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten wird im Rahmen der RTFA im Kreditrisiko der dem Kontrahenten entsprechenden Kundengruppe erfasst. Die Berechnung des Kreditrisikos erfolgt über die zwei Risikokomponenten erwarteter und unerwarteter Verlust mit einem Konfidenzniveau von 95 % im Problemfall. Unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der RLB Burgenland (und aller darin enthaltenen Risiken) ist für die Kapitalzurechnung ein Globallimit für das Adressrisiko definiert. Neben dem Globallimit auf Gesamtbankebene gibt es für derivative Treasurygeschäfte Limite je Kontrahent im Rahmen des Treasury-Liniensystems. Seite 6
7 Die Obergrenze für Kredite an Kontrahenten auf Einzelengagementebene ergibt sich aus den Einzelkreditlimiten laut Kreditvergaberichtlinie und schließt auch Engagements aus derivaten Geschäften mit ein. 6 Z 2 OffV: Es bestehen derzeit keine Besicherungsvereinbarungen mit Kontrahenten. 6 Z 3 OffV: Korrelationsrisiken zwischen einzelnen Kontrahenten werden durch die Anwendung der Einzelkreditlimite auf die Gruppe verbundener Kunden berücksichtigt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Risikoberechnung keine Korrelationseffekte berücksichtigt. 6 Z 6 OffV: Der Forderungswert der Derivate wird gemäß Ursprungsrisikomethode ermittelt und beträgt per TEUR Z 7 OffV: Die RLB Burgenland hat keine Kreditderivate zu Absicherungszwecken. 6 Z 8 OffV: Angaben zu Finanzinstrumenten nach 237a Abs. 1 Z 1 UGB in Verbindung mit 64 Abs. 1 Z 3 BWG. Die Nominalwerte der am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte sowie deren beizulegende Zeitwerte sind im nachstehenden Tableau offen gelegt Kategorie und Art Nominalbetrag Marktwert Nominalbetrag Marktwert TEUR TEUR TEUR TEUR Zinssatzbezogene Termingeschäfte OTC-Produkte Zinsswaps Zinsoptionen Käufe Zinsoptionen Verkäufe Gesamt Fremdwährungsbezogene Termingeschäfte OTC-Produkte Zins-Währungs /Währungsswaps Devisenoptionen Käufe Devisenoptionen Verkäufe Gesamt Sonstige Termingeschäfte OTC-Produkte Sonstige Geschäfte Gesamt Summe schwebende Termingeschäfte Summe OTC-Produkte Gesamt Die Nominal- bzw. Marktwerte ergeben sich aus den unsaldierten Summen aller Kauf- und Verkaufsverträge. Die Marktwerte sind hier mit dem dirty Price (Marktwert inkl. Zinsenabgrenzungen) angegeben. Seite 7
8 6. Kredit- und Verwässerungsrisiko ( 7 OffV) 7 Abs 1 Z 1 und 2 OffV: Für Rechnungslegungszwecke wurden keine eigens entwickelten Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet formuliert. Es finden die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches hinsichtlich der Bewertung von Umlaufvermögen Anwendung. 7 Abs 1 Z 3 bis 8 OffV: Hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gemäß 7 Abs 1 Z 3 bis 8 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006 werden die Ausnahmebestimmungen gemäß 26 BWG in Anspruch genommen. Aufgrund der regionalen Tätigkeit, der Größe sowie des Umfanges der Geschäfte der Bank kann eine Offenlegung in diesem Falle unterbleiben, da bei Aufschluss über die geographische, branchenmäßige, forderungsklassenbezogene oder bonitätsmäßige Geschäftsstruktur die Wettbewerbsposition dadurch geschwächt werden könnte. 7 Abs 1 Z 9 OffV: Änderungen der Wertberichtigungen und Rückstellungen für ausfallgefährdete Forderungen per (in TEUR): Einzelwert- Wertberichtigungen berichtigung gem. 57 Abs. 1 BWG Stand per abzüglich Verbrauch abzüglich Auflösung zuzüglich Neubildung * Stand per * davon TEUR aus der Auflösung für Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere Die Entwicklung der Rückstellungen für außerbilanzmäßige Geschäfte zeigt folgendes Bild: Stand per 1.1. TEUR abzüglich Verbrauch TEUR 437 abzüglich Auflösung TEUR zuzüglich Neubildung TEUR 0 Stand per TEUR Die Entwicklung der Direktabschreibungen/Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen zeigt folgendes Bild: Direktabschreibungen TEUR 2 Eingänge aus abgeschriebenen TEUR 75 Forderungen 7. Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes ( 8 OffV) 8 Z 1 und 2 OffV: Im Bedarfsfall können die Ratings aller gemäß 21 b BWG von der FMA anerkannten Ratingagenturen für die Forderungsklassen Zentralstaaten, Institute und Unternehmen herangezogen werden. Es wird diesbezüglich auf die Liste der FMA gemäß 69 b BWG verwiesen. 8 Z 3 OffV: Das Verfahren zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben des 32 Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und wird standardmäßig für derartige Posten durchgeführt. 8 Z 4 OffV: Für die Zuordnung der Ratings zu den im Kreditrisiko-Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen wird die Standardzuordnung gem. 21 b Abs. 6 BWG herangezogen. 8 Z 5 OffV: Forderungswerte nach Forderungsklassen und nach Kreditrisikominderung in TEUR: Seite 8
9 Forderungsklassen nach Risikogewichten in % vor Kreditrisiko- nach Kreditrisiko- Minderung Minderung Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken % % % Forderungen an regionale Gebietskörperschaften % % Forderungen an Verwaltungseinrichtungen % Forderungen an Institute % % % % Forderungen an Unternehmen % % % % % Retail-Forderungen % durch Immobilien besicherte Forderungen % % überfällige Forderungen % % % Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen % Verbriefungspositionen % % % % Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen % andere sonstige Posten % % Seite 9
10 8. Operationelles Risiko ( 12 OffV) Für die Berechnung des operationellen Risikos wird der Basisindikatoransatz gemäß 22 j BWG angewandt. 9. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches ( 13 OffV) Die Raiffeisenlandesbank Burgenland hält eine Beteiligung an der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, sowie Bankbeteiligungen und banknahe Beteiligungen innerhalb des Raiffeisensektors, die das Bankgeschäft unterstützen. Es handelt sich dabei um strategische Beteiligungen im Rahmen der Raiffeisen Bankengruppe. Art der Beteiligung (alle Werte in TEUR) Buchwert Zugänge Abgänge Buchwert Beteiligungen an Finanzinstituten Beteiligungen an Kreditinstituten Beteiligungen an Nichtbanken Beteiligungen an verbundene Unternehmen (Nichtbanken) Es bestehen zum Stichtag keine börsengehandelten Beteiligungspositionen. Der kumulative Verlust aus Verkäufen bzw. Liquidationen während der Periode beträgt TEUR Der Zeitwert sämtlicher Beteiligungspositionen beträgt TEUR Bilanziell werden die Beteiligungspositionen im UGB/BWG als Beteiligungen bzw. als Anteile an verbundenen Unternehmen behandelt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertberechtigungen bzw. zuzüglich von Zuschreibungen (Wertaufholungen). 10. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen ( 14 OffV) Bezüglich der Rückzahlung von Krediten vor Fälligkeit ist eine Absicherung in den Kreditverträgen vorgesehen, bei den unbefristeten Einlagen wird die Gleitzinsmethode mit empirisch ermittelten Mischungsverhältnissen angewandt. Zinsrisiken aus der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten und Behebung von Einlagen vor Fälligkeit können durch Vorfälligkeitsentschädigungen eingepreist werden. Die Schwankungen der Zinsrisiken werden im Rahmen der Umsetzung der internen Kapitalrichtlinien regelmäßig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abwärtsschocks diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung dafür zu halten. 11. Verbriefungen ( 15 OffV) In den geschäftspolitischen Zielsetzungen spielen die Verbriefungsaktivitäten eine untergeordnete Rolle. Die RLB Burgenland hat als Investor traditionelle und synthetische Verbriefungen erworben. Die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für die Risikoklasse Verbriefungspositionen gem. 22a (4) Z 13 BWG ivm 22a (6) BWG erfolgt unter Einbeziehung des externen Ratings gem. 22 c (1) BWG sowie den SolvaVO. Die Ermittlung der Risikogewichtungsfaktoren erfolgt nach den Bestimmungen der SolvaVO. Seite 10
11 12. Vergütungspolitik und praktiken ( 15a OffV) Wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank haben nur die Mitglieder des Vorstandes. Die Vergütungspolitik der Raiffeisenlandesbank Burgenland steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen des Kreditinstitutes in Einklang und beinhaltet Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Das Vergütungsmanagement im Rahmen des Personalmanagements der Raiffeisenlandesbank Burgenland erfolgt durch den Vorstand unter Einbindung des Bereiches Personal bzw. gegenüber dem Vorstand durch den Personalausschuss des Aufsichtsrates. Die Regelung der Vergütung erfolgt durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen und/oder Einzelvereinbarungen. Einzelvereinbarungen werden seitens der Raiffeisenlandesbank Burgenland vom Vorstand unter Einbindung des Verantwortlichen für Personal abgeschlossen. Betreffen sie die Vorstandsmitglieder, so werden sie vom Aufsichtsrat/Personalausschuss abgeschlossen. Kriterien für die Gestaltung der Vergütung sind insbesondere die Funktion, die Übernahme von Führungsaufgaben, die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die (einschlägige) Erfahrung. Die Bemessung der Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung interner und externer Marktvergleiche. Zahlungen (zu denen gesetzliche oder kollektivvertragliche Leistungen nicht zählen) im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung eines Vertrages spiegeln den langfristigen Erfolg wider und sind so gestaltet, dass sie Misserfolg nicht belohnen. Derart freiwillige Abfertigungen oder sonstige Leistungen bedürfen einer Begründung insb. durch langfristige erfolgreiche Tätigkeit des Ausscheidenden. Eine variable Vergütung in Form von definierten Leistungs- und Erfolgsprämien gibt es ausschließlich in den Bereichen Privat- und Firmenbank. Der variable Bezug im Verhältnis zum Fixgehalt ist verhältnismäßig gering. Es sind klare Vorgaben bezüglich Zielerreichung definiert unter Berücksichtigung eines gesamten Teams bzw. der Gesamtbank. Es sind überdies Maximalwerte vorgesehen. Die Vergütungsgrundsätze stimmen durch die Verwendung von quantitativen Zielen und der dahingehenden Überprüfung mit einem effektiven Risikomanagement überein. Eine garantierte variable Vergütung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Vergütungspolitik und die -praktiken ermutigen daher nicht zur Übernahme von Risiken, die über das von dem Kreditinstitut tolerierte Maß hinausgehen. Zur Überwachung der Vergütungspolitik und Vergütungspraktiken wurde im Dezember 2011 ein Vergütungsausschuss eingesetzt. Der Vergütungsausschuss besteht aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates; den Vorsitz im Vergütungsausschuss führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Ein Mitglied des Vergütungsausschusses ist ein unabhängiger Vergütungsexperte. Außerhalb des Vorstandes gibt es keine Mitarbeiter, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank haben. Grundsätzlich ist die Zurückbehaltung der variablen Vergütung über fünf Jahre (siehe Ziffer 12 der Anlage zu 39b BWG) gegeben, außer die Bonusmöglichkeit beträgt für die identifizierten Mitarbeiter unter 25 % des fixen Jahresentgeltes und unter EUR brutto. Die von der Raiffeisenlandesbank Burgenland begebenen Instrumente erfüllen nicht die Anforderungen der Z 11; die Auszahlung von Prämien erfolgt daher zur Gänze in bar. Die Gesamtsumme der Vergütungen an drei Vorstände betrug TEUR In diesem Betrag enthalten sind variable Anteile in Höhe von TEUR Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen ( 17 OffV) 17 Z 1 OffV: Die RLB Burgenland hat eine Nettingvereinbarung mit der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und bei der Raiffeisen Bank International AG abgeschlossen. Als Kreditrisikominimierung im Kundengeschäft kommt Netting nicht zur Anwendung. 17 Z 2 OffV: Als Kreditrisikominderungen gelten grundsätzlich nur bankmäßige Sicherheiten mit einem Wertansatz größer 0. Bei der Bewertung werden über entsprechende Sicherheitenabschläge die Art, Qualität, Verwertbarkeit sowie die Dauer der Verwertung berücksichtigt. Seite 11
12 17 Z 3 OffV: Folgende wichtige Arten von Sicherheiten werden von der RLB Burgenland angenommen: - dingliche Sicherheiten wie Hypotheken, Sicherungsgüter und Eigentumsvorbehalt - persönliche Sicherheiten wie Bürgschaften, Garantien und Zessionen - finanzielle Sicherheiten wie verpfändete Sparbücher, Wertpapierdepots und Interbankeinlagen Die Sicherheiten werden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften bewertet und verwaltet. 17 Z 4 OffV: Die RLB Burgenland zieht neben Garantien im Rahmen öffentlicher Förderstellen auch private Garantiegeber, deren Kreditwürdigkeit sorgfältig überprüft wird, heran. Hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gemäß 17 Z 5 bis 7 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006 werden die Ausnahmebestimmungen gemäß 26 BWG in Anspruch genommen. Aufgrund der regionalen Tätigkeit, der Größe sowie des Umfanges der Geschäfte der Bank kann eine Offenlegung in diesem Falle unterbleiben, da bei Aufschluss über die geographische, branchenmäßige, forderungsklassenbezogene oder bonitätsmäßige Geschäftsstruktur die Wettbewerbsposition dadurch geschwächt werden könnte. Seite 12
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