MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

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1 MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Fragen an Herrn Minister Untersteller Ihre vom 05. November 2013 Sehr geehrter Herr, in o. g. haben Sie - ergänzend zu der Pressemitteilung vom weitere Fragen zur Emission von radioaktiven Stoffen infolge eines Brennelementdefekts im Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II) gestellt. Herr Minister Untersteller hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Bevor wir auf Ihre konkreten Fragen eingehen, möchten wir eine kurze Darstellung des Sachverhalts voranstellen. Nach dem Wiederanfahren der Anlage GKN II Mitte Oktober stieg die Edelgasaktivität im Primärkühlmittel leicht an. Die Messergebnisse deuteten auf einen Brennelementdefekt hin. EnBW hat daraufhin beschlossen, die Anlage nochmals vorsorglich herunterzufahren, um mögliche defekte Brennelemente (BE) zu identifizieren und auszutauschen. Diese Vorgehensweise ist auch aus Sicht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als sicherheitsgerichtet und als sinnvoll im Interesse des Strahlenschutzes der Beschäftigten zu bewerten; nach dem bundesweit gültigen kerntechnischen Regelwerk wäre ein Weiterbetrieb zulässig gewesen. Mit dem Austausch kann z.b. ausgeschlossen werden, dass sich der BE-Schaden vergrößert und es zu größeren Kontaminationen des Primärkreises kommt. Kernerplatz Stuttgart (VVS: Staatsgalerie) Willy-Brandt-Str Stuttgart Telefon Telefax poststelle@um.bwl.de

2 - 2 - EnBW hat die Aufsichtsbehörde frühzeitig über das beabsichtigte Vorgehen informiert. Die Information der Behörde über den Brennelementschaden wäre nach der bundesweit gültigen Meldeverordnung nicht erforderlich gewesen. Die Öffentlichkeit wurde gleichwohl per Pressemitteilung der EnBW vom informiert. Soweit der Sachverhalt. In Deutschland ist in der Strahlenschutzverordnung festgelegt, dass die Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen über Abluft und Abwasser so zu begrenzen ist, dass im bestimmungsgemäßen Betrieb die Strahlenexposition von Einzelpersonen in der Umgebung eine effektive Dosis von 0,3 msv (Millisievert) im Kalenderjahr nicht überschreitet. Weitere Dosisgrenzwerte für bestimmte Organe (z.b. Schilddrüse, Keimdrüsen, Gebärmutter, Dickdarm) sind in der Strahlenschutzverordnung ebenfalls verbindlich festgelegt. Damit diese Grenzwerte sicher unterschritten werden, haben die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden in einem sehr strengen und konservativen Verfahren für die einzelnen Anlagen Emissionsgrenzwerte für die Ableitungen mit der Luft und mit dem Abwasser festgelegt. Diese Emissionsgrenzwerte für radioaktive Edelgase, Aerosole und andere Radionuklide sind in den atomrechtlichen Genehmigungsbescheiden enthalten und können abhängig von der betreffenden Anlage Jahreswerte, Halbjahreswerte und Tageswerte umfassen. Wegen der restriktiven Festlegung der Emissionsgrenzwerte ist gewährleistet, dass die durch kerntechnische Anlagen im bestimmungsgemäßen Betrieb (dies umfasst auch den Betrieb mit Brennelementschäden) tatsächlich verursachten Dosiswerte erheblich unter den in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Grenzwerten liegen. Es ist anzumerken, dass die Dosisgrenzwerte für die Nutzung der Kernenergie so festgesetzt worden sind, dass sie innerhalb der Schwankungsbreite der in der Bevölkerung durch natürliche Strahlung verursachten Strahlendosen liegen. Die durch natürliche Strahlung verursachte effektive durchschnittliche Jahresdosis einer in Deutschland lebenden Person beträgt etwa 2,0 msv. Die in der Bevölkerung durch künstliche Strahlung verursachte durchschnittliche Jahresdosis liegt bei weiteren 2,0 msv. Zu Letzterer tragen die kerntechnischen Anlagen mit weniger als 0,01 msv pro Jahr bei (vgl. Bericht der Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2011, Seite 5).

3 - 3 - Zu Ihren Fragen: Ist das Umweltministerium tatsächlich der Auffassung, dass Radioaktivität für die Bürger ungefährlich ist oder erst ab einer größeren Menge gefährlich wird? Vor dem Hintergrund der konservativen Grenzwertfestsetzungen (siehe oben) und der Tatsache, dass insgesamt über den gesamten Zeitraum des Kurzstillstandes weniger als 1% eines zulässigen Tageswertes emittiert worden sind, bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bürger in der Umgebung auch nur ansatzweise. Eine Aussage, dass Radioaktivität generell keine Gefahr für den Menschen darstellt, hat das Umweltministerium nie getroffen. Es gibt keine absolute Untergrenze für mögliche Wirkungen radiologischer Strahlungen. Das gilt auch für die natürlich vorhandene Radioaktivität. Daher gibt es ein Minimierungsgebot, so dass Anlagen auch weit unterhalb der Grenzwerte betrieben werden müssen, soweit dies möglich ist. Ist das Umweltministerium tatsächlich der Auffassung, dass die Gefahren aus einem Brennelementdefekt alleine über die Menge der freigesetzten Radioaktivität zu bewerten sind, und nicht z.b. auch über etwaige Auswirkungen auf den Betrieb des Reaktors und das Handling des Brennelements? Das als defekt erkannte Brennelement war in Form und Stabilität nicht beeinträchtigt. Es hat keine über die abgegebene Aktivität hinausgehenden Auswirkungen auf den Betrieb gegeben. Ist die gemessene Aktivität der abgegebenen Edelgase nicht möglicherweise nur ein Bruchteil dessen was die freigesetzten Edelgase noch später an Radioaktivität abgeben werden? Oder in welcher Weise wird die Gesamtmenge der abgegebenen radioaktiven Edelgase hochgerechnet (plus die weiteren radioaktiven Bestandteile der Abluft)? Bei der Festlegung der Emissionsgrenzwerte ist auch berücksichtigt, dass die emittierten Edelgase aufgrund ihrer Zerfallsreihe radioaktive Folgeprodukte bilden. In die Ermittlung der in der Einleitung genannten Dosen werden alle dosisrelevanten von den kerntechnischen Anlagen emittierten Nuklide und deren Folgeprodukte einbezogen. Bei der Dosisermittlung der Ausbreitungsrechnung der Kernreaktor-Fernüberwachung sind die dosisrelevanten Tochternuklide mit ihren Dosisfaktoren im Programm hinterlegt und fließen in das Ergebnis ein. Die Folgedosis der eventuell im

4 - 4 - Körper aufgenommenen und dort abgelagerten Nuklide wird bei Erwachsenen auf 50 Jahre und bei Kindern auf 70 Jahre hochgerechnet. Wie oben ausgeführt, tragen die kerntechnischen Anlagen auch unter Berücksichtigung all dieser Faktoren nicht relevant zur Dosisbelastung der Bevölkerung bei. Der Verlauf der Stundenwerte am zeigt in der Zeit von 02:00A bis 03:00B eine Merkwürdigkeit, die wir uns nur durch eine fehlerhafte Erfassung während der Zeitumstellung auf Winterzeit/Normalzeit erklären können. Wahrscheinlich liegt in der Messtechnik oder der Informationsverarbeitung ein systematischer Fehler vor. Wir gehen davon aus, dass vermutlich keiner der beiden Stundenwerte im genannten Zeitraum stimmt. Es scheinen ca. 2 Milliarden Bq nicht erfasst worden zu sein. Erklärung? Der Verlauf der Messwerte am kann durch die Tätigkeiten in der Anlage plausibel erklärt werden. Die Prüfung des Umweltministeriums hat keine Hinweise darauf ergeben, dass die Messtechnik ausgefallen war oder ein Fehler bei der Informationsverarbeitung vorlag. Alle Ableitungen wurden gemessen und bilanziert. Dies kann anhand der Schreiberaufzeichnungen des Kraftwerks lückenlos nachvollzogen werden. Die Unterbrechung bei den Edelgasabgaben erklärt sich durch betriebliche Schalthandlungen (Umschaltung der Lüftung vom Abgassystem auf Abluftbetrieb). Diese Schalthandlung fällt zufällig in den Zeitraum der Zeitumstellung. Gab es evtl. auch ein Zentrierstift-Problem mit nachfolgender Brennelementverformung wie im Mai in Philippsburg? Nein. Die Zentrierstifte waren Teil des Inspektionsprogramms für Kernbauteile und wurden in der Revision vollständig inspiziert. Die Überprüfung hat keine Hinweise auf beschädigte Zentrierstifte oder durch verformte Zentrierstifte beschädigte Brennelemente ergeben.

5 - 5 - Wo und in welchem Zustand befindet sich das defekte Brennelement jetzt? Das defekte Brennelement befindet sich derzeit im Lagerbecken. Es sind weitere Untersuchungen geplant (Ermittlung der genauen Schadensursache, Reparatur des Brennelements). Zu Ihren Fragen aus der Pressemitteilung vom : Warum wurde die Bevölkerung nicht vor der absehbaren Radioaktivitätssteigerung gewarnt? Hier geht wohl Profit vor Sicherheit. Das Umweltministerium informiert die Bevölkerung umfassend und insbesondere über die Emissionswerte online auf seiner Homepage. Eine darüber hinausgehende Warnung der Bevölkerung ist bei Fällen, die zum Normalbetrieb der Anlage gehören, nicht sinnvoll. Die in der Betriebsgenehmigung festgelegten Werte für radioaktive Emissionen wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Der Schutz der Bevölkerung war zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt (siehe oben). Wie viel und welches radioaktive Material wurde insgesamt zusätzlich in die Umwelt abgegeben und wann? In der Phase des Kurzstillstandes erfolgten Abgaben in Folge des BE-Defektes ausschließlich über den vorgesehenen Abluftpfad. Es wurden ausschließlich radioaktive Edelgase abgegeben. Insgesamt gab es zwei Emissionsspitzen für die Abgabe von Edelgasen in der Nacht vom 26. auf den sowie am Die Gesamtabgabe für den Zeitraum des Kurzstillstandes betrug dabei weniger als 1 % des genehmigten Tageswertes. Im Zeitraum bis zum gab es keine Abgaben von Iod-131 oder radioaktiven Aerosolen. Die Auswertung der bilanzierenden Filter für den wöchentlichen Auswertezeitraum nach dem steht noch aus. Die Monitoring- Messwerte aus der Online-Überwachung zeigen aber auch für diesen Zeitraum keine Abgaben von Iod oder Aerosol. Im Abwasserpfad wurde in Folge des BE-Defektes keine zusätzliche Aktivität abgegeben.

6 - 6 - Wie viele Brennelemente sind defekt? Neue oder schon ältere? Uran- oder Plutonium-Brennelemente (MOX)? Bei der Untersuchung ( Sipping ) der Brennelemente wurde ein Brennelement als defekt erkannt. Es handelt sich um ein älteres Uran-Brennelement (4. Standzeit). Was ist die Ursache des Defekts? Das Brennelement wird weiter auch auf die Ursache des Defekts untersucht. Bei der ersten visuellen Inspektion wurden keine offensichtlichen Schäden an Brennstäben festgestellt. Sind Form und Stabilität des oder der beschädigten Brennelemente beeinträchtigt? Die erste visuelle Inspektion zeigte, dass Form und Stabilität nicht beeinträchtigt waren. Gab es erhöhte Korrosion? Die ersten Inspektionen haben keine Hinweise auf erhöhte Korrosion ergeben. Wie ist die radioaktive Mehrbelastung des Wassers im Primärkreislauf einzuschätzen und welche Folgen hat diese? Die Aktivität im Primärkreislauf wird im Betrieb regelmäßig gemessen. Die Messungen zeigen, dass die Edelgasaktivität angestiegen ist. Daneben kam es noch zu einem geringen Anstieg der Iod-Aktivität im Primärkreiswasser. Um einen weiteren Anstieg der Aktivität im Primärkreis zu vermeiden wurde die Anlage vorsorglich abgefahren.

7 - 7 - Beim Abfahren der Anlage werden die Edelgase über das Abgassystem und den Abluftkamin kontrolliert und überwacht abgegeben. Iod wird entweder über die Kühlmittelreinigung aus dem Primärkreiswasser entfernt und auf Ionentauscherharzen gebunden (Wasserpfad) oder durch Aktivkohlefilter in der Abluft zurückgehalten. Die Aktivität im Primärkreislaufwasser hat sich durch den BE-Defekt nicht nachhaltig erhöht und befindet sich nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau. Welche Maßnahmen werden zur Behebung getroffen? Das Brennelement wird weiter untersucht und soll repariert werden. Defekte Brennstäbe werden entsprechend den Vorgaben entsorgt. Welche Maßnahmen werden zur Vorsorge gegen Wiederholung getroffen? Die Vorgaben an die Auslegung der Brennelemente sind derart, dass die Brennelemente den Belastungen aus dem Betrieb und den zu unterstellenden Störfällen im spezifizierten Umfang standhalten müssen. Die Umsetzung der Vorgaben wird durch ein umfangreiches QS-System (auch mit Beteiligung der vom Umweltministerium zugezogenen Sachverständigen) gewährleistet. Insgesamt ergibt die Auswertung der Hersteller, dass die Anzahl der BE-Schäden im Betrieb sehr klein ist. In den vergangenen 10 Jahren gab es in der Anlage GKN II insgesamt 3 BE-Defekte mit insgesamt fünf beschädigten Hüllrohren. Im Kern befinden sich ca Brennstäbe, die regelmäßig getauscht werden. Eine konservative Abschätzung ergibt mindestens Brennstäbe, die in den letzten 10 Jahren eingesetzt waren, so dass sich eine Quote defekter Stäbe kleiner 1 Promille ergibt. BE-Schäden können jedoch nie ganz ausgeschlossen werden, da es durch verschiedene Effekte zu Schäden kommen kann. Deshalb muss ein Atomkraftwerk so ausgelegt sein, dass der Schutz auch bei Brennelementschäden gewährleistet ist. Warum wurde der mutmaßliche Brennelementschaden noch nicht veröffentlicht? EnBW hat in ihrer Pressemitteilung vom (Abfahren der Anlage) bereits auf mögliche Brennelementschäden hingewiesen. Auch in der Pressemitteilung vom (Wiederanfahren der Anlage) wurde der BE-Defekt erwähnt sowie auf die zweite kurzzeitige Emissionsspitze hingewiesen.

8 - 8 - Das Umweltministerium informiert kurzfristig über meldepflichtige Ereignisse. Der Brennelementschaden stellt jedoch nach bisheriger Kenntnis nach der Meldeverordnung kein für die kerntechnische Sicherheit bedeutsames Ereignis dar und war deshalb gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht meldepflichtig. Warum ist bisher keine Einstufung als meldepflichtiges Ereignis erfolgt? Die Meldepflichten sind in der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (AtSMV) geregelt. Danach sind einzelne Brennelementschäden, sofern sie nicht über Risse oder leichte Verformungen hinausgehen und keinen Hinweis auf systematische Schwachstellen liefern, nicht zu melden. Dies ist nach jetzigem Sachstand der Fall. Eine erneute Bewertung der Meldepflicht wird nach Abschluss der weiteren Untersuchungen erfolgen. Ist es zu verantworten, dass das Land gleichzeitig Besitzer und Aufsicht der EnBW ist? Bekanntlich hat die derzeitige Landesregierung ihre Rolle als Mit-Anteilseigner der EnBW AG vorgefunden. Dem Staat ist es jedoch grundsätzlich gestattet, Anteile von Wirtschaftsunternehmen zu besitzen. Damit verliert er selbstverständlich nicht die Aufgabe, diese Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie z.b. des Umwelt- und Atomrechtes zu überwachen. Das Atomgesetz schreibt vor, dass die Überwachung der Kernkraftwerke durch ein Ministerium zu erfolgen hat. In Baden-Württemberg ist dafür das Umweltministerium verantwortlich. Das Umweltministerium nimmt deshalb keine Funktionen aufgrund der Anteilseignerschaft des Landes wahr. Es liegt also eine klare Trennung vor. Das Umweltministerium ist als Aufsichtsbehörde nur den Vorgaben des Atomgesetzes verpflichtet und unterliegt diesbezüglich der Bundesaufsicht. Der in Ihrer Pressemitteilung erhobene Vorwurf der Vertuschung und Verharmlosung durch das Umweltministerium entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Das Gegenteil ist der Fall. Das Umweltministerium stellt entsprechende Emissionsdaten im Internet zur

9 - 9 - Verfügung (auf die Sie sich in Ihrer Pressenmitteilung ja auch beziehen). Damit wird das Emissionsverhalten transparent. Das Umweltministerium hat zudem wiederholt öffentlich darauf hingewiesen, dass die Edelgasemissionen nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt sind sondern in erster Linie im Rahmen der jährlichen Revisionstätigkeiten erfolgen. So war eines der Beispiele der für die Kernenergieüberwachung zuständigen Abteilung beim Tag der offenen Tür des Umweltministeriums im Sommer letzten Jahres der Brennelemente- Defekt bei GKN II von Das Umweltministerium hat die Edelgasabgabe in der Revision (aufgrund von BE- Defekten) zudem im Rahmen der Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) am am Beispiel eines BE-Schadens von KKP aus dem Jahre 2010 ebenfalls in einemvortrag ausführlich öffentlich dargestellt (vgl. Insgesamt ist damit aus Sicht des Umweltministeriums festzustellen, dass das vorsorgliche Abfahren der Anlage zum Tausch defekter Brennelemente als eine sicherheitsgerichtete Maßnahme zu bewerten ist die abgegebene Aktivität über den gesamten Zeitraum des Kurzstillstands in Summe kleiner als 1% eines zulässigen Tageswertes war die von dieser Abgabe ausgehende zusätzliche Belastung als vernachlässigbar im Vergleich zur Belastung durch natürliche Strahlung zu bewerten ist zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bürger in der Umgebung der Anlage auch nur im Ansatz bestand Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit noch auf Folgendes hinzuweisen: Die badenwürttembergische Landesregierung hat maßgeblich den 2011 getroffenen Ausstiegsbeschluss unterstützt. Sie setzt sich im Gegensatz zu anderen Landesregierungen mit einer sicherheitstechnischen Begründung und dem Beitritt zum Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht dafür ein, dass der Ausstieg nicht für verfassungswidrig erklärt wird. Das Umweltministerium ist damit weit davon entfernt, das nukleare Risikopotenzial zu verharmlosen.

10 Aufgrund des großen öffentlichen Interesses erlauben wir uns, dieses Schreiben als Offenen Brief zu behandeln und zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen

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