Vertragskommissionen Hamburger Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen

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1 Vertragskommissionen Hamburger Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII und für ambulante Erziehungshilfen Thema: Rahmendaten der Entgelte 2019 Erläuterungen: I. Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Rahmendaten sollen auf Begehren des Trägers in den Entgeltkalkulationen für die Hilfen nach 27(2), 19, 28, 29, 30, 31, 32, 34, 35 und 35a SGB VIII in der Zeit vom bis zum angewendet werden. Für die Berücksichtigung in der Entgeltkalkulation sind die in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen festgelegten Leistungsmerkmale maßgeblich. Die Zustimmung der BASFI zu diesem Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Finanzbehörde. II. Ergänzend gilt, dass die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Rahmendaten ausschließlich für die Entgeltvereinbarungen ab dem wirken, 1. für die ein Begehren des Trägers auf Anwendung der Rahmendaten bei der die Entgelte vereinbarenden Stelle in der BASFI vor dem vorlag und 2. über deren Verhandlungsgegenstände, die nicht von dem Beschluss der VK zu den Rahmendaten betroffen sind, vor dem Einigkeit erzielt wurde und 3. dies eindeutig und klar formuliert wurde und 4. die dokumentierte Einigung vor dem der Behörde nachweislich vorlag (z.b. als oder als Fax) Werden eine oder mehrere der unter 1. bis 4. genannten Bedingungen erst nach dem erfüllt, beginnt der Geltungszeitraum der Rahmendaten sinngemäß erst zum Datum der Erfüllung aller unter 1. bis 4. genannten Bedingungen. III. 1. Die mit den Rahmendaten der Entgelte 2018 beschlossenen Personalkostenwerte werden einheitlich um eine prognostizierte ganzjährig wirkende Tarifentwicklung in Höhe von 2,7% gesteigert (Rundung der Personalkostenwerte auf volle Euro). 2. Für die Rahmendaten der Entgelte 2020 werden die mit den Rahmendaten der Entgelte 2018 beschlossenen Personalkostenwerte multipliziert mit der tatsächlich strukturell wirkenden prozentualen Steigerung der entsprechenden Entgeltgruppen in 2019 entsprechend des Tarifabschluss TV-L für die Laufzeit ab Eventuell im Tarifabschluss TV-L vereinbarte Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Die so ermittelten Personalkostenwerte sind die Basiswerte für Berechnung der Personalkostenwerte im Beschluss Rahmendaten der Entgelte Petitum 1: Die Vertragskommission Hamburger Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII wird gebeten die Vorlage für die Hilfen nach 19, 32, 34 und für die Hilfen nach 35 und 35a SGB VIII soweit sie vom Anwendungsbereich des 78 a SGB VIII erfasst sind zu beschließen und das Rücktrittsrecht von Beschlüssen der Vertragskommission nach Ziffer 4.5 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Vertragskommissionen Hamburger Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII und Hamburger Rahmenvertrag für ambulante Erziehungshilfen für diesen Beschluss aufzuheben. Petitum 2: Die Vertragskommission für ambulante Erziehungshilfen wird gebeten die Vorlage für die Hilfen nach 27(2), 28, 29, 30, 31 und den Hilfen nach 35 und 35a SGB VIII soweit sie nicht vom Anwendungsbereich des 78 a SGB VIII erfasst sind zu beschließen und das Rücktrittsrecht von Beschlüssen der Vertragskommission nach Ziffer 4.5 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Vertragskommissionen Hamburger Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII und Hamburger Rahmenvertrag für ambulante Erziehungshilfen für diesen Beschluss aufzuheben.

2 1. Divisoren Divisor Fachleistungsstunde (je Vollstelle) 1.607,00 Divisor Tagessatz (je Platz) 365,25 2. Auslastungsquoten Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder 19 95,00% Sonstige Hilfen zur Erziehung 27 (2) 95,00% (sofern über die Fachleistungsstunde finanziert) Erziehungsberatung 28 95,00% Soziale Gruppenarbeit 29 95,00% Ambulant betreutes Wohnen (außer Krisenwohnungen) 30 95,00% Krisenwohnungen 30 85,00% Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer 30 95,00% Sozialpädagogische Familienhilfe 31 95,00% Erziehung in einer Tagesgruppe 32 95,00% Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 95,00% Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 95,00% Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (sofern über die Fachleistungsstunde finanziert) 35a (2) 1 95,00% Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a (2) 2 95,00% Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a (2) 4 95,00% Seite 2 von 10

3 3. Personalkostengrunddaten Personalkostenwerte Funktion Arbeitnehmerbrutto Leitung ,00 Leitung (JUGENDHILFEZENTREN) ,00 Verwaltung ,00 Pflegerische Tätigkeit ,00 Erzieherische Tätigkeit ,00 Sozialpädagogische Tätigkeit ,00 Med./Therap. Tätigkeit ,00 Hauswirtschaft ,00 Hausmeister ,00 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (AGA) 19,875% Aufschläge auf Personalkostenwerte Arbeitgeberanteil an zusätzlicher Altersvorsorge (ohne AGA) 5,00% Arbeitgeberanteil an den Personalnebenkosten (zzgl. AGA) 2,00% 24-Stunden-Betreuung im Schichtbetrieb ( 19, 34; zzgl. AGA) 7,46% Seite 3 von 10

4 4. Sachkostenpauschalen 19 und Betrag jährlich pro Platz Mütter Kinder Minderjährige/Volljährige Grundpauschale gem. Anlage , , ,00 28, 30, 31 (Fachleistungsstunde) 30, Betrag jährlich pro Vollstelle Betreuung Betreuungsaufwand 1.717, ,00 sächl. Verwaltungsaufwand 3.669, ,00 Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Büro) 168,00 168,00 Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Gruppe) 0,00 898,00 Wirtschaftsaufwand, Reinigung 1.438, ,00 Abgaben und Versicherungen 99,00 177,00 Summe 7.091, ,00 30 (Bezirkliche Jugend- / Krisenwohnung) mit ext. Betreuung ohne ext. Betreuung Betrag jährlich pro Platz Wirtschaftsaufwand/Reinigung-Büro 163,00 81,00 sächl. Verwaltungsaufwand incl. zentr. Verw. 747,00 424,00 Betreuungsaufwand 391,00 391,00 Abgaben und Versicherungen (ohne Büro) 71,00 52,00 Inventarinstandhaltung (Büro) 29,00 Inventarinstandhaltung (Gruppe) 294,00 294,00 Summe 1.695, ,00 Zuschlag für die Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in Bezirklichen Jugendwohnungen nach 30 mit ext. Betreuung ohne ext. Betreuung täglich pro Platz für Dolmetscher/Honorare 3,73 3,73 Seite 4 von 10

5 29, Soziale 32 Tagesgruppe 32 Tagesgruppe Betrag jährlich pro Platz Gruppenarbeit "klassisch" "integrativ" Betreuungsaufwand 384, ,00 783,00 sächl. Verwaltungsaufwand 306, ,00 917,00 Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Büro) 14,00 38,00 42,00 Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Gruppe) 65,00 342,00 Wirtschaftsaufwand, Reinigung 180,00 780,00 360,00 Abgaben und Versicherungen 11,00 59,00 23,00 Summe 960, , ,00 35 außerhalb der eigenen Familie Betrag jährlich pro Platz Betrag monatlich pro Platz Betrag täglich pro Platz Betreuungsaufwand 969,00 0 auslastungsabhängig sächl. Verwaltungsaufwand 665,00 0 auslastungsabhängig Inventarinstandhaltung und -abschreibung (Büro und Gemeinschaftsräume) 246,00 0 auslastungsabhängig Wirtschaftsaufwand, Reinigung 435,00 0 auslastungsabhängig Abgaben und Versicherungen 29,00 auslastungsabhängig Inventarinstandhaltung der persönlichen beweglichen Ausstattung 28,80 auslastungsabhängig Hilfe zum Lebensunterhalt (incl. Barbetrag zur persönlichen Verfügung) auslastungsunabhängig 389,16 12,79 Bekleidungsergänzung auslastungsunabhängig 64,91 2, ,80 454,07 14,92 Seite 5 von 10

6 5. Investitionswerte %-Sätze für Instandhaltung und Abschreibung %-Satz Instandhaltung 19, 28, 30, 31, 34 und 35 SGB VIII 2% Instandhaltung 29, 32 SGB VIII, Gruppeninventar 3% Instandhaltung 29, 32 SGB VIII, Büro- und Kücheninventar 2% Abschreibung 19, 28, 30, 31, 34 und 35 SGB VIII 10% Abschreibung 29, 32 SGB VIII, Gruppeninventar 12% Abschreibung 29, 32 SGB VIII, Büro- und Kücheninventar 10% Inventarwiederbeschaffungswerte Die Inventarwiederbeschaffungswerte sind die Basiswerte für die Bemessung der jährlich pro Platz bzw. Vollstelle Betreuung (wie im Folgenden angegeben) geltenden Beträge für Instandhaltung, Abschreibung sowie die Höhe der Pauschale für Erstausstattung neu geschaffener Plätze bzw. neu geschaffener Vollstellen Betreuung. Die Pauschale für Erstausstattung wird auf Initiative des Trägers einer Einrichtung im Entgelt berücksichtigt. Die Laufzeit wird individuell durch den Träger fest gelegt. Erhaltene Förderungen aus öffentlichen Mitteln für Ersatzinvestitionen werden auf die in den Entgelten zu berücksichtigenden Pauschalbeträge für Abschreibung in voller Höhe angerechnet. 19 und 34, pro Platz Basiswert Instandhaltung Abschreibung Einbettpersonalzimmer 4.165,00 83,30 416,50 Einbettbewohnerzimmer 3.135,00 62,70 313,50 Mehrbettplätze 2.903,00 58,06 290,30 Kleinkinderbettplätze usw ,00 50,66 253,30 Seite 6 von 10

7 * 35 außerhalb der eigenen Familie, pro Platz Basiswert Instandhaltung Abschreibung Erstausstattungspauschale * 1.440,00 28,80 Gemeinschaftsräume 1.620,00 32,40 162,00 Büroinventar 426,00 8,52 42,60 Die Erstausstattungspauschale wird in der angegebenen Höhe (Basiswert) als fallbezogenes Teilentgelt pauschal finanziert. Der Abschreibungsbetrag reduziert sich auf Null. Der Maßnahmeträger verpflichtet sich, die Pauschale ausschließlich zur Deckung folgender Kosten zu verwenden: - für die Renovierung des Wohnraumes (Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen), - für die erforderliche Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, Dekoration und der persönlichen beweglichen Ausstattung der Betreuten - für den Ein- und Auszug der Betreuten. Die persönliche bewegliche Ausstattung geht nach Beendigung der Maßnahme ggf. verbunden mit einem Umzug in eigenen Wohnraum in das Eigentum der Betreuten über. Die Pauschale wird nach formloser Anfrage des Trägers (Postweg oder D , mit Bezugnahme auf den Einzelfall) von der wirtschaftlichen Jugendhilfe des fallzuständigen Jugendamtes/FIT ausgezahlt. Durch die pauschale Abgeltung entfällt eine Belegprüfung. Tagesgruppen 32 / SGA 29, pro Platz Basiswert Instandhaltung Abschreibung Tagesgruppe "klassisch", Gruppeninventar 2.279,00 68,37 273,48 Soziale Gruppenarbeit, Gruppeninventar 434,00 13,02 52,08 Tagesgruppe "klassisch", Büro- und Kücheninventar 314,00 6,28 31,40 Tagesgruppe "integrativ", Büro- und Kücheninventar 354,00 7,08 35,40 Soziale Gruppenarbeit, Büro- und Kücheninventar 117,00 2,34 11,70 Bezirkliche Jugend- / Krisenwohnung 30, pro Platz Basiswert Instandhaltung Abschreibung mit ext. Betreuung, Gruppeninventar 2.459,00 49,18 245,90 ohne ext. Betreuung, Gruppeninventar 2.459,00 49,18 245,90 mit ext. Betreuung, Büroinventar 254,00 5,08 25,40 Fachleistungsstunde 28, 30, 31, je Vollstelle Basiswert Instandhaltung Abschreibung Büroinventar 1.405,00 28,10 140,50 Fachleistungsstunde 28, je Vollstelle Basiswert Instandhaltung Abschreibung Inventarinstandhaltung und -abschreibung, Gruppeninventar 7.480,00 149,60 748,00 Pauschale für automobile Transportmittel sofern in LV festgelegt Betrag jährlich pro Platz 200,00 Seite 7 von 10

8 Gebäudewiederbeschaffungswert = Feuerkassenwert (1914) x Baupreisfaktor Baupreisfaktor 14,54 Gebäude- und Außenanlageninstandhaltung (ohne Gartenpflege und Wartung der maschinellen Anlagen) Basis: Gebäudewiederbeschaffungswert bis zu 25 Jahre alte Gebäude 1,0 % über 25 Jahr alte Gebäude 1,3 % Aufschlag bei außergewöhnlicher Abnutzung 0,3 % Obliegt dem Träger bei angemieteten oder unentgeltlich überlassenen Gebäuden nicht die gesamte bauliche und dekorative Unterhaltung der Gebäude und Außenanlagen, so werden die Instandsetzungsaufwendungen entsprechend herabgesetzt. Mit der Pauschale für den Instandhaltungsaufwand ist auch der Personalaufwand für diejenigen Arbeitskräfte abgegolten, denen überwiegend Instandhaltungsarbeiten obliegen. Bei Neubauten werden bis zur Festsetzung des Feuerkassenwerts 50 Prozent der Baukosten als Gebäudewiederbeschaffungswert angesetzt. Gebäudeabschreibung Basis: Gebäudewiederbeschaffungswert Auf den Gebäudewiederbeschaffungswert wird die Mindestabschreibung von 1,4% zuzüglich der Tilgungsanteile aus Fremdkapitalmitteln bis zu einer maximalen Abschreibungsrate von 2,2% angewendet. Die Mindestabschreibung wird auch angewandt, wenn ein Träger einer Einrichtung zwar selbst nicht Eigentümer eines Gebäudes ist, dieses ihm aber unbefristet oder langfristig zur Nutzung überlassen wurde mit der Verpflichtung, die Bausubstanz zu erhalten und sämtliche Erneuerungsarbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen aus eigenen Mitteln durchzuführen. Die Abschreibung mindert sich entsprechend, soweit der Eigentümer einen Teil dieser Ausgaben selbst trägt. Seite 8 von 10

9 6. Nachrichtlich: Darstellung der Entgelte für Pflegepersonenberatung nach 37 (2) SGB VIII ab dem Umsetzung: Die Bezirksämter teilen der JUS-IT.Angebotsverwaltung unter Angabe der JUS-IT-Referenznummer und des Beginndatums mit, welches Entgelt als Servicesatz bei dem Anbieter in JUS-IT einzutragen ist, mit dem das jeweilige Bezirksamt einen Vertrag für Pflegepersonenberatung nach 37 (2) SGB VIII abgeschlossen hat. a) Variante Mustervertrag ohne Zusatzvereinbarung zur Altersvorsorge Berechnung Personalschlüssel Sozialpädagogische Fachkraft : 1,00 Leitung : 12,00 Verwaltung : 10,00 Zwischen-Summe I Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (AGA) Zwischen-Summe II Arbeitgeberanteil an den Personalnebenkosten 2% Zwischen-Summe III darauf 26 % Aufschlag Sach- u. Investitionskosten * Gesamtaufwand Entgelt je Fall und Tag, Typ A (Divisor 365,25 x 95%) 7,29 1 : 35,00 Entgelt je Fall und Tag, Typ B (Divisor 365,25 x 95%) 6,08 1 : 42,00 b) Variante Mustervertrag mit Zusatzvereinbarung zur Altersvorsorge Berechnung Personalschlüssel Sozialpädagogische Fachkraft : 1,00 Leitung : 12,00 Verwaltung : 10,00 Zwischen-Summe I Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (AGA) Zwischen-Summe II Arbeitgeberanteil an zusätzlicher Altersvorsorge 5% Arbeitgeberanteil an den Personalnebenkosten 2% Zwischen-Summe III darauf 26 % Aufschlag Sach- u. Investitionskosten * Gesamtaufwand Entgelt je Fall und Tag, Typ A (Divisor 365,25 x 95%) 7,59 1 : 35,00 Entgelt je Fall und Tag, Typ B (Divisor 365,25 x 95%) 6,33 1 : 42,00 * Mit dem Aufschlag Sach- und Investitionskosten werden zum einen die üblicherweise anfallenden Sach- und Investitionsaufwendungen abgedeckt (zu Details vgl. bspw. die Rahmendaten der HzE-Entgelte). Zum anderen berücksichtigt der Aufschlag Besonderheiten der Pflegeelternberatung wie beispielsweise: Vorhalten von Räumlichkeiten zu Beratungszwecken und für Gruppenaktivitäten, Betreuung von Kindergruppen bei verschiedenen Anlässen sowie unterschiedliche Serviceleistungen für Pflegeeltern und ihre Kinder wie z.b. Empfang und Begrüßung, Termin- und Besuchsplanungen, Supervision, Fahrtkosten bei Hausbesuchen. Seite 9 von 10

10 Anlage 1 zum Beschluss der Vertragskommission vom Mit der vereinbarten Grundpauschale sind folgende Kosten abgegolten: 1 Lebensmittelaufwand a) innerhalb der Einrichtung verbrauchte Lebensmittel, b) Fremdversorgung durch Küchen außerhalb des Heims oder durch Tiefkühlkost, c) Selbstversorgung. d) Aufwendungen nach der Lebensmittelhygieneverordnung HACCP. 2 Medizinischer und therapeutischer Sachaufwand a) Arznei- und Heilmittel, b) sonstigen medizinischen Bedarf wie Verbrauchsmaterial und kleine Instrumente, c) hygienischen Bedarf einschließlich Pflegebedarf, d) Therapien. 3 Aufwand für Wasser, Energie und Brennstoffe a) Wasser, Abwasser (Siel), b) elektrischen Strom, Fernheizung, c) Heizmaterial: feste Brennstoffe, Öl, Gas. 4 Wirtschaftsaufwand a) Reinigungs- und Putzmaterial einschließlich Scheuertücher, Schrubber, Besen u. ä., b) Fensterreinigung, Gebäudereinigung, c) Reinigung und Pflege der Heimwäsche einschließlich Reinigungs- und Pflegeverbrauchsstoffe, d) Hausverbrauchsmittel, Hausschmuck, e) Treibstoffe und Schmierstoffe für stationäre Anlagen und Geräte (außer Fuhrpark), f) Gartenpflege einschließlich Pflanzen und Sämereien, g) Grubenentleerung, h) Desinfektion, i) Tierhaltung, j) Wartung maschineller Anlagen, k) Schutzkleidung, l) Instandhaltung medizinischer und therapeutischer Spezialgeräte, soweit ihr Wert ein Drittel des Anschaffungswerts nicht übersteigt. 5 Fuhrparkaufwand a) Treibstoff, b) Schmiermittel, c) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen, - kaskoversicherungen und -steuer, d) TÜV- und ASU-Gebühren, e) Instandhaltung. 6 Sächlicher Verwaltungsaufwand a) Aufwand für Bürobedarf wie Drucksachen, Vordrucke, Schreibmaterialien, b) Aufwand für Porti und Kleinfracht, Postscheckund Bankgebühren, c) Fernsprech-, Fernschreib-, Telefax- und Telegrammgebühren, d) Reisekosten, Fahrgelder, Kilometerentschädigungen, e) Werbe- und Personalbeschaffungsaufwand, f) Aufwand für Fachliteratur, g) Verbands- und Organisationsbeiträge (ohne Beiträge an Berufsgenossenschaften), h) Gerichts- und Anwaltsgebühren, i) Mahn- und Beitreibungskosten, j) Prüfungs- und Beratungskosten, K) Aufwand für Buchhaltung und Abrechnung einschließlich Automatischer Datenverarbeitung. 7 Betreuungsaufwand a) Gemeinschaftsveranstaltungen im Hause, b) Beschäftigungsmaterial, z.b. für Werken, Musizieren, Hobbygruppen, c) Tagesausflüge, Wanderungen, d) Material und Geräte für Spiel und Sport, soweit nicht aktivierungspflichtig, e) Bücherei, Zeitschriften, Tageszeitungen (außer Fachliteratur), f) Schallplatten, Tonbänder, Ton- und Bildkassetten, g) Rundfunk- und Fernsehgebühren, GEMA- Gebühren, h) Film-Mietgebühren, i) Vortragshonorare bei Veranstaltungen im Hause, j) Arbeitsbelohnungen und -prämien. k) Körperpflege, l) Bekleidungsergänzung, -pflege und - instandhaltung, m) Schule (ohne Fahrgeld), z.b. Lehr- und Lernmaterial, Nachhilfeunterricht, Klassentagesausflüge, Kochgeld, n) Fahrtkosten für gelegentliche Fahrten mit dem ÖPNV, o) Geschenke für die Betreuten, p) Ferienmaßnahmen mit der Einrichtung, q) pädagogisches und psychologisches Testmaterial, r) Veranstaltungen außerhalb des Hauses wie Kino, Theater-, Konzertbesuche, s) Beiträge für Sportvereine, t) Zeltmaterial, u) Fahrradpflege. 8 Abgaben und Versicherungen a) Grundsteuer, Mehrwertsteuer auf die steuerpflichtigen Erträge wie aus der Abgabe von Verpflegung, b) öffentliche Gebühren wie für Straßenreinigung, Müllabfuhr und Schornsteinfeger, c) gesetzliche Überwachungsgebühren, d) Feuer-, Wasser-, Haftpflicht-, Unfall-, Diebstahl-, Glas-, Hagel-, Sturmschaden- und sonstige Versicherungen (ohne Kraftfahrzeughaftpflichtund -kaskoversicherungen). 9 Sonstige geringwertige Wirtschaftgüter

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