Jobben im Studium. Versicherung beschäftigter Studierender
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- Kristian Grosser
- vor 5 Jahren
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1 Jobben im Studium Versicherung beschäftigter Studierender
2 Kennen Sie das auch? Die Prüfungstermine rücken näher, die Seminararbeit ist noch nicht fertiggestellt und ganz nebenbei muss das nötige Kleingeld verdient werden. Die meisten Studierenden sind auf Nebenbeschäftigungen angewiesen, um so ihr Studium finanzieren zu können. Manchmal ist das schwieri g. Auf der einen Seite soll das Studium nicht zu kurz kommen, auf der anderen Seite müssen die Finanzen stimmen. Welche Auswirkungen in der Sozialversicherung ein Neben job während des Studiums hat, erfahren Sie in diesem Faltblatt. Versicherungs-/Beitragsfreiheit Das Arbeitsverhältnis von Studierenden ist versicherungs-/ beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wenn die Beschäftigung wöchentlich auf nicht mehr als 20 Stunden beschränkt ist (Ausnahmen: ausbildungs-, berufsbzw. praxisintegrierte Studiengänge) oder wenn die Beschäftigung ausschließlich in den Semes terferien ausgeübt wird (dies gilt aber nicht, wenn sich solche Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden im Laufe des Jahres wiederholen und insgesamt mehr als 26 Wochen ausmachen)
3 oder wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate befristet ist. Wird dieser Zeitraum wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht von dem Zeitpunkt der Überschreitung ein. Stellt sich eine Überschreitung bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tage, an dem die Überschreitung bekannt wird oder wenn während der Imma trikulation an einer Hochschule bzw. Fachhochschule ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolviert wird. Versicherungs-/Beitragspflicht Das Arbeitsverhältnis von Studierenden ist versicherungs-/ beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wenn die Beschäftigung über 3 Monate hinausgeht (siehe auch 3. Punkt Versicherungs-/Beitragsfreiheit), wöchentlich mehr als 20 Stun den umfasst, nicht nur auf die Semesterferien beschränkt ist und keine selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird oder wenn Studierende im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen beschäftigt sind. Der Jahreszeitraum ist vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung zurückzurechnen. Anzurechnen sind alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden oder wenn für die Dauer des Studiums eine Beurlaubung unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt vereinbart wird. Die Versicherungspflicht besteht nur dann weiter, wenn die monatlichen Arbeitsbezüge die Geringfügigkeitsgrenze ( 450,00) übersteigen. Diese Beurteilung gilt auch für Studierende, für die die Krankenversicherung der Studierenden nicht durchgeführt werden kann, weil sie das 14. Fachse mester überschritten oder das 30. Lebensjahr vollendet haben.
4 Familienversicherung Ungeachtet der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung entfällt ein etwaiger Anspruch auf Familienversicherung u. a., sofern das regelmäßige, monatliche Gesamteinkommen 445,00 überschreitet (Ausnahme Minijob: hier liegt die Grenze bei 450,00 pro Monat). Überschreitungen bis zu drei Monaten im Jahr schließen die Familienversicherung nicht aus. Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung Das Arbeitsverhältnis eines Studierenden ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Ausnahmen gelten, wenn während des Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum sog. Zwischenpraktikum geleistet wird, oder ein (nicht vorgeschriebenes) Zwischenpraktikum unentgeltlich ausgeübt wird. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Studium Versicherungsfreie Dauerbeschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsverdienst bis 450,00 lösen eine alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Krankenversicherung aus (Pauschalbeitrag 13 % des Arbeitsentgelts). In der Rentenversicherung trägt der Beschäftigte 3,6 % und der Arbeitgeber den Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts. Haben Sie noch Fragen zum Thema Jobben im Studium? Mehr Infos in jeder BARMER Geschäftsstelle oder online unter Oder einfach an service@barmer.de schicken.
5 Du bist digital, die BARMER ist es auch. Die BARMER-App: Alles Wichtige erledigst du online. Ob am Smartphone oder am Desktop im Mitgliederbereich Meine BARMER viele unserer Services sind digital verfügbar. Zum Beispiel kannst du den Versicherungsnachweis für deine Hochschule und die BAföG-Bescheinigung herunterladen sowie deine Studienbescheinigung hochladen. Oder mit dem integrierten Gesundheitsmanager wichtige Vorsorgeuntersuchungen im Blick behalten.
6 Beratungsgutschein Wir unterstützen Sie mit individuellen Programmen und halten Sie über aktuelle Gesundheitsthemen auf dem Laufenden. o Ja, ich wünsche eine persönliche Beratung Mein Wunschtermin ist am: um: Uhr bei: (Ort) Name/Vorname Straße/Haus-Nr. PLZ/Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Festnetz/Mobil * * Beginn des Studiums am Universität/Fachhochschule * Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist freiwillig. Ihre Anschrift wird aus Gründen der Information über die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der BARMER sowie aus versandtechnischen Gründen elektronisch gespeichert. Die weiteren Angaben dienen der rationellen Auswertung für Aufklärungs- und Beratungsarbeit. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht. Der Speicherung der Daten kann jederzeit bei der BARMER widersprochen werden. Ihre erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Daten werden dann umgehend gelöscht. Spätestens nach vier Jahren werden Ihre Daten automatisch gelöscht. o Ja, ich bin mit Telefonanrufen und o dem Empfang von s durch die BARMER zu vorstehendem Zweck einverstanden. (bitte ankreuzen) Datum Unterschrift (Bei unter 15-Jährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich) Gegen die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie bei uns oder bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einlegen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@barmer.de oder Lichtscheider Str. 89, Wuppertal. Bitte geben Sie den Beratungsgutschein bei Ihrer Geschäftsstelle ab. Sie finden uns im Internet unter Sie wollen direkt Mitglied werden? Hier gelangen Sie direkt zu unserem Onlineaufnahmeantrag:
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